DE10027694C2 - Mitnehmer für einen Seilfensterheber - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Mitnehmer für einen Seilfensterheber mit einer
Nippelkammer zur Aufnahme eines mit einem Seil verbundenen Nippels, insbesondere für
Verstelleinrichtungen in Kraftfahrzeugen.
Zur Verbindung eines auf einer Führungsschiene längsverschieblich gelagerten
Mitnehmers eines Seilfensterhebers mit einem Fensterheberseil ist es bekannt, auf die
Enden des Fensterheberseils als Endnippel ausgebildete Quetschnippel oder Bundnippel
bzw. als Mittennippel ausgebildete Quetschnippel auf einem beliebigen Bereich des Fen
sterheberseils aufzupressen und den Quetsch- oder Bundnippel in einer Nippelkammer des
Mitnehmers anzuordnen. Durch die damit bewirkte formschlüssige Verbindung zwischen
Nippel und Nippelkammer einerseits sowie kraftschlüssige Verbindung zwischen Nippel
und Fensterheberseil andererseits wird eine Verbindung zwischen dem Fensterheberseil
und dem Mitnehmer hergestellt, so daß bei einer Betätigung eines Seilantriebs der
Mitnehmer entlang der Führungsschiene verschoben und damit eine mit dem Mitnehmer
verbundene Fensterscheibe entsprechend der Betätigungsrichtung des Seilantriebs
angehoben bzw. abgesenkt wird.
Wird der Nippel zur Herstellung einer formschlüssigen Verbindung zwischen Nippel und
Nippelkammer lediglich in die Nippelkammer eingelegt, so führen Verschleiß und starke
Toleranzschwankungen der Nippel zu erheblichen Umschaltgeräuschen beim Wechsel der
Bewegungsrichtung des Mitnehmers bzw. Drehrichtung des Seilantriebs sowie beim
Anfahren des Seilfensterhebers. Zur Vermeidung dieser Umschaltgeräusche kann der
Nippel in eine entsprechend ausgebildete Nippelkammer eingepresst werden, was jedoch
aufwendig ist und aufgrund von Materialverschleiß an den Wandungen der Nippelkammer
letztendlich auch zu Umschaltgeräuschen führt.
Aus der DE 197 34 864 A1 geht eine Nippelkammer hervor, in der ein mit einem Seil
verbundener Nippel am Boden der Nippelkammer ruht. Der Abstand der Seitenwände der
Nippelkammer zueinander nimmt in Richtung des Bodens der Nippelkammer bis auf einen
Abstand ab, der dem Durchmesser des Nippels entspricht. Der Nippel wird durch die
Zugwirkung des Seiles am Boden der Nippelkammer festgehalten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Mitnehmer für einen Seilfensterheber mit
einer Nippelkammer zur Aufnahme eines mit einem Seil verbundenen Nippels zu schaffen,
der auch bei starken Toleranzschwankungen der Nippel kein Einpressen des Nippels
erforderlich macht und den Nippel gegen ein Herausschnappen aus der Nippelkammer
sichert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Mitnehmer mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 und des Anspruches 18 gelöst.
Die erfindungsgemäße Lösung stellt eine Nippelkammer zur
Verfügung, in der sich ein Nippel selbst fixiert, so dass
auch bei großen Toleranzschwankungen der Nippel ein fester
Sitz der Nippel gewährleistet ist und damit Umschaltge
räusche vermieden und ein eventueller Materialverschleiß an
den Wandungen der Nippelkammer kompensiert werden, ohne daß
ein Einpressen des Nippels in eine Nippelkammer erforder
lich ist.
Die Nippelkammer ist dabei so ausgelegt, dass sie minde
stens auf einer Seite, wahlweise aber auch auf beiden
Seiten über eine schräge Seitenwand verfügt, in der sich
auch Nippel mit vergleichsweise großen Toleranzen selbst
fixieren, ohne dass ein Einpressen des Nippels erforderlich
ist. Um das Einbringen des Nippels in die Nippelkammer zu
erleichtern, ist der Abstand der Seitenwände im Bereich der
Einführöffnung größer oder mindestens gleich dem Durchmes
ser des Nippels.
Der Abstand der Seitenwände von der Einführöffnung zum
Boden der Nippelkammer kann wahlweise kontinuierlich oder
diskontinuierlich abnehmen, wobei bei einer kontinuierli
chen Abnahme des Abstandes der Seitenwände von der Einführ
öffnung zum Boden der Nippelkammer eine geradlinige Abnahme
des Seitenwandabstandes über die gesamte Länge, eine konkav
oder konvex gewölbte Abnahme oder eine kombiniert konvexe
und geradlinige Abnahme des Abstandes der Seitenwände
möglich ist.
In Abhängigkeit von der Höhe der Nippelkammer kann die
Schräge der Seitenwände in unterschiedliche Winkel unter
teilt sein, indem der Abstand der Seitenwände von der
Einführöffnung zum Boden der Nippelkammer über mindestens
zwei geradlinige Abschnitte abnimmt, wobei der geradlinige
Abschnitt im Bereich der Einführöffnung einen kleineren
Winkel mit der senkrecht zur Einführöffnung verlaufenden
Einführrichtung einschließt als der anschließende geradlini
ge Abschnitt. Diese Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Lösung ermöglicht es, einen Nippel bei der Montage mit
Spiel in den ersten Abschnitt hineinzudrehen und im zweiten
Abschnitt einzuklemmen.
Um das Hineindrehen eines Nippels in die Nippelkammer zu
erleichtern, ist mindestens ein Rand einer Seitenwand im
Bereich der Einführöffnung abgerundet, vorzugsweise sind
aber beide Ränder der Einführöffnung abgerundet und der
Rundungsradius beider Ränder so bemessen, dass im Rundungs
bereich der Abstand zwischen den Seitenwänden größer als
der Durchmesser des Nippels wird.
Um bei einem als Mittennippel ausgebildeten Quetschnippel
oder bei einem Bundnippel das Verdrehen des Nippels in der
Nippelkammer zu vermeiden, stützt sich der (abgeflachte)
Quetschbereich des Nippels an einer Anlagerippe ab, die von
einer der Seitenwände absteht, während der Bund des Nippels
an der gegenüberliegenden Seitenwand anliegt. Vorzugsweise
sind in Längsrichtung der Nippelkammer, d. h. in Verstell-
bzw. Seilrichtung vor und/oder hinter der Anlagerippe
schräge oder gewölbte Anlagerippen mit einem zunehmenden
Abstand zur betreffenden Seitenwand vorgesehen. Da die
Wandung der Nippelkammer gegenüber der Ebene der Einführöff
nung geneigt verläuft, so dass die Nippelkammer in Richtung
des Bodens der Nippelkammer enger wird, wird der Nippel im
montierten Zustand nach unten in die Nippelkammer gezogen
und verspannt sich somit an den Anlagerippen und der gegen
überliegenden Seitenwand.
Alternativ kann die eine Seitenwand eine von dieser Seiten
wand abstehende ebene Anlagerippe aufweisen, während an der
gegenüberliegenden Seitenwand in Längsrichtung der Nippel
kammer seitlich versetzt zur ebenen Anlagerippe, d. h. in
Verstellrichtung vor und hinter der ebenen Anlagerippe
schräge oder gewölbte Anlagerippen mit von der Einführöff
nung der Nippelkammer zum Boden der Nippelkammer zunehmen
dem Anstand von dieser Seitenwand angeordnet sind.
Damit wird eine "3-Punkt-Abstützung" an der ebenen Anlage
rippe einerseits und den gegenüberliegenden gewölbten
Anlagerippen andererseits erzielt, mit der eine spielfreie
und eindeutige Festlegung des Nippels in der Nippelkammer
erfolgt.
Ist der Nippel als Endnippel eines Quetschnippels ausgebil
det, kann ebenfalls das vorstehend genannte Prinzip ange
wandt werden. Alternativ hierzu kann aber auf eine Anlage
rippe verzichtet werden und der als Endnippel ausgebildete
Quetschnippel zwischen den beiden Seitenwänden eingeklemmt
werden, von denen wenigstens eine Seitenwand schräg zur
Ebene der Einführöffnung verläuft, so dass die Nippelkammer
in Richtung des Bodens der Nippelkammer enger wird.
Anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbei
spielen soll der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke
näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Mitneh
mers eines Seilfensterhebers mit einer erfin
dungsgemäß ausgebildeten Nippelkammer;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Mitnehmers
mit einer Nippelkammer mit ebener Anlagerippe
und gewölbten Anlagerippen;
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Teils der
erfindungsgemäßen Nippelkammer;
Fig. 4 eine schematisch-perspektivische Darstellung
eines als Mittennippel ausgebildeten Quetsch
nippels;
Fig. 5 Seitenansichten und Schnitte durch verschiedene
Quetsch- und Bundnippel;
Fig. 6 eine schematische Darstellung des Querschnitts
profils verschiedener erfindungsgemäß ausgebilde
ter Nippelkammern;
Fig. 7 eine schematische Darstellung einer Nippelkammer
mit zwei schrägen Seitenwänden in Bezug zu einem
schematisch im Querschnitt dargestellten Nippel
und
Fig. 8 eine schematische Draufsicht auf eine Nippelkam
mer mit an gegenüberliegenden Seitenwänden
ausgebildeten ebener Anlagerippe und gewölbten
Anlagerippen.
Die in Fig. 1 dargestellte perspektivische Ansicht eines
Mitnehmers 1 zeigt einen durchgehenden Führungsschlitz 10
zur Aufnahme einer Führungsschiene, an der der Mitnehmer 1
in Verstellrichtung V, die in Fig. 1 durch den Doppelpfeil
angegeben ist, gleitbar befestigt und in Folge der Ausbil
dung der Bohrung gegen ein Verkippen an der Führungsschiene
gesichert ist. Eine Scheibenbefestigung 11 dient zur Aufnah
me beispielsweise eines Befestigungsbolzens, der durch ein
Scheibenloch der Fensterscheibe geführt und mit dieser
verbunden ist. Die Verbindung eines mit einem Fensterheber
antrieb verbundenen Seiles mit dem Mitnehmer 1 erfolgt über
eine Nippelkammer 2, in die ein mit dem Seil verbundener
Nippel eingelegt bzw. eingedreht wird.
Zu beiden Seiten der Nippelkammer 2 sind Seilrillenbereiche
21, 22 vorgesehen, durch die das Seil geführt wird. Die
Nippelkammer 2 weist zwei einander gegenüberstehende Seiten
wände 3, 4 auf, die bei in die Nippelkammer 2 eingelegtem
Nippel parallel zur Längserstreckung des Nippels verlaufen.
Zur Fixierung des Nippels in der Nippelkammer 2 ist die
eine Seitenwand 4 schräg verlaufend ausgebildet, das heißt
der Abstand zur gegenüberliegenden Seitenwand 3 nimmt von
der oberen Einführöffnung zum Boden 20 der Nippelkammer 2
hin ab. In dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
weist die Seitenwand 3 eine von der Seitenwand 3 abstehende
ebene und senkrecht zur Einführöffnung verlaufende Anlage
rippe 5 auf. Zwischen dem Seilrillenbereich 22 und der
Anlagerippe 5 ist eine gewölbte Anlagerippe 6 vorgesehen,
deren Abstand von der Seitenwand 3 kontinuierlich von der
Einführöffnung zum Boden 20 der Nippelkammer 2 hin zunimmt,
so dass der Abstand zur gegenüberliegenden Seitenwand 4
ebenfalls kontinuierlich abnimmt.
In diesem Ausführungsbeispiel ist nur eine schräge oder
gewölbte Anlagerippe 6 mit von der Einführöffnung zum Bo
den 20 der Nippelkammer 2 zunehmendem Abstand von der
betreffenden Seitenwand 3 vorgesehen. In dem Ausführungsbei
spiel einer Nippelkammer 2 gemäß Fig. 2, die eine perspek
tivische Ansicht eines Mitnehmers 1 zeigt, sind zu beiden
Seiten der ebenen Anlagerippe 5 schräge oder gewölbte
Anlagerippen 6, 7 mit von der Einführöffnung zum Boden 20
der Nippelkammer 2 zunehmendem Abstand von der betreffenden
Seitenwand 3 angeordnet.
An den schrägen oder gewölbten Anlagerippen 6 bzw. 6, 7
liegt vorzugsweise der Bund eines Nippels an, während sich
der Quetschbereich des Nippels an der ebenen Anlagerippe 5
abstützt, so dass ein Verdrehen eines als Mittennippel
ausgebildeten Quetschnippels bzw. eines Bundnippels vermie
den wird.
Zur Verdeutlichung des Funktionsprinzips der erfindungsgemä
ßen Lösung wird nachfolgend Bezug auf die in den Fig. 4
und 5 dargestellten verschiedenen Nippel sowie auf die
schematisch-perspektivische Darstellung eines Teils der
Nippelkammer gemäß Fig. 3 und der verschiedenen in Fig. 6
dargestellten Querschnittsprofile der Nippelkammer genom
men.
Fig. 4 zeigt schematisch-perspektivisch einen mit einem
Seil 9 verbundenen Quetschnippel 8, der über Quetschberei
che 80 auf das Seil 9 gepresst ist. Zu beiden Seiten des
Quetschbereichs 80 befinden sich Nippelbunde 801, 802, die
bei der Ausbildung der Nippelkammer 2 gemäß den Fig. 1
und 2 an den schrägen oder gewölbten Anlagerippen 6, 7
sowie der gegenüberliegenden schrägen Seitenwand 4 anlie
gen, während einer der Quetschbereiche 80 an der ebenen
Anlagerippe 5 zur Verdrehsicherung anliegt.
In Fig. 5 sind verschiedene Nippelformen dargestellt.
Fig. 5a zeigt einen als Endnippel ausgebildeten Quetsch
nippel 81, der auf ein Seil 9 unter Bildung von Quetschbe
reichen 810 aufgepresst ist.
Fig. 5b zeigt einen als Mittennippel ausgebildeten
Quetschnippel 82, der einen Quetschbereich 820 und zu
beiden Seiten des Quetschbereiches 820 einen Bund 821, 822
aufweist.
Fig. 5c zeigt einen Bundnippel 83, der mittels Quetschbe
reiche 830 auf ein Seil 9 aufgepresst ist und einen ausge
prägten Bund 832 sowie einen dem Durchmesser des Quetschbe
reichs 830 entsprechenden Bund 831 aufweist.
Beim Einlegen eines beispielsweise gemäß Fig. 4 als Mitten
nippel ausgebildeten Quetschnippels 8 in die erfindungsge
mäß ausgebildete Nippelkammer 2 liegt einer der Quetschbe
reiche 80 an der ebenen Anlagerippe 5 (Fig. 4) an, während
der Bund 801 bzw. 802 zu beiden Seiten des Quetschbereichs
80 an den schrägen oder gewölbten Anlagerippen 6, 7 zu
beiden Seiten der ebenen Anlagerippe 5 und an der gegenüber
liegenden, schrägen Seitenwand 4 anliegt.
Durch den schrägen Verlauf der schrägen oder gewölbten
Anlagerippen 6, 7 sowie der Seitenwand 4 wird der Abstand
zwischen den Seitenwänden 3, 4 von der Einführöffnung zum
Boden 20 der Nippelkammer geringer, so dass der Nippel 8 im
montierten Zustand nach unten in die Nippelkammer gezogen
wird und sich sowohl zwischen der ebenen Anlagerippe 5 und
der Seitenwand 4 bzw. zwischen den schrägen oder gewölbten
Anlagerippen 6, 7 und der gegenüberliegenden Seitenwand 4
verspannt.
Alternativ zu der in Fig. 3 schematisch-perspektivisch
dargestellten Teilansicht einer Nippelkammer kann die ebene
Anlagerippe 5 entfallen, insbesondere bei Verwendung eines
als Endnippel ausgebildeten Quetschnippels 81 gemäß
Fig. 5a, so dass der Quetschnippel 81 zwischen einer senk
recht zur Einführöffnung verlaufenden Seitenwand 3 und
einer schrägen Seitenwand 4 bzw. zwei schräg zur Einführöff
nung verlaufenden Seitenwänden 3, 4 eingeklemmt wird.
Die erfindungsgemäße Lösung lässt verschiedene Ausführungs
formen des Querschnittsprofils der Nippelkammer zu, die
zusammenfassend in den Fig. 6 und 7 dargestellt sind.
Fig. 6 zeigt die Querschnittsprofile von drei Nippelkam
mern mit einer senkrecht zur Einführöffnung bzw. zum Bo
den 20 der Nippelkammer verlaufenden Seitenwand 3 und einer
schräg zur Einführöffnung bzw. zum Boden 20 der Nippelkam
mer verlaufenden Seitenwand 4a, 4b' bzw. 4b" und 4c.
In einer ersten Ausführungsform verläuft die Seitenwand 4a
geradlinig schräg von der Einführöffnung zum Boden 20, so
dass der Abstand zwischen den Seitenwänden 3 und 4a linear
von der Einführöffnung zum Boden 20 der Nippelkammer ab
nimmt.
Alternativ hierzu kann der Abstand zwischen den Seitenwän
den 3, 4 diskontinuierlich abnehmen, indem beispielsweise
ein abknickendes Profil der einen Seitenwand vorgesehen
wird. In dieser Ausführungsform besteht die Seitenwand aus
einem ersten geradlinigen Abschnitt 4b' und einem daran an
schließenden zweiten geradlinigen Abschnitt 4b", dessen
Winkel zum Boden 20 bzw. zur Einführöffnung der Nippelkam
mer größer ist als der des ersten Abschnitts 4b'. Der erste
Abschnitt 4b' dient dabei zur leichteren Montage eines Nip
pels, der mit Spiel in diesen ersten Abschnitt 4b' einge
fügt wird und sich in diesem ersten Abschnitt 4b' noch
drehen kann, während er in dem daran anschließenden zweiten
Abschnitt 4b" geklemmt wird.
Schließlich kann die eine Seitenwand 4c auch konkav oder
konvex gewölbt ausgebildet werden, so dass der Abstand
zwischen den Seitenwänden 3 und 4c kontinuierlich, aber mit
veränderlichem Einführwinkel zwischen der Einführöffnung
und dem Boden 20 der Nippelkammer 2 abnimmt.
Fig. 7 zeigt eine schematische Darstellung eines Schnittes
durch eine Nippelkammer mit zwei schräg zum gewölbten
Boden 20 der Nippelkammer verlaufenden Seitenwänden 3, 4,
die im Bereich des Übergangs in die Einführöffnung mit
Rundungsradien 30, 40 versehen sind, mit deren Hilfe der
Nippel 8 bei der Montage in die Nippelkammer 2 hineinge
dreht werden kann.
Fig. 8 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine Nippel
kammer mit einer ebenen Anlagerippe 5 an der einen Seiten
wand 3 und zwei gewölbten Anlagerippen 6, 7 an der gegen
überliegenden Seitenwand 4, die seitlich versetzt zur
ebenen Anlagerippe 5, d. h. in Verstellrichtung bzw. Seil
laufrichtung vor und hinter der ebenen Anlagerippe 5 an
dieser Seitenwand 4 angeordnet sind. Damit wird eine
"3-Punkt-Abstützung" an der ebenen Anlagerippe 5 einerseits
und den gegenüberliegenden gewölbten Anlagerippen 6, 7
andererseits erzielt, mit der eine spielfreie und
eindeutige Festlegung des Nippels in der Nippelkammer
erfolgt.
Der Abstand der Seitenwände 3, 4 ist so bemessen, dass am
Ende der Rundungsradien 30, 40 der Abstand B1 größer oder
gleich dem Durchmesser D des Nippels 8 ist, während in
einem tieferliegenden Bereich der Nippelkammer der
Abstand B2 zwischen den Seitenwänden 3, 4 kleiner als der
Durchmesser D des Nippels 8 ist, so dass in diesem Bereich
die Klemmung des Nippels 8 erfolgt.
Da das Seil 9 durch die Ausbildung der Seilrillenbereiche
21, 22 gemäß den Fig. 1 bis 3 den Nippel 8 stets in
Richtung des Bodens 20 der Nippelkammer 2 zieht, wird der
Nippel 8 in Richtung des abnehmenden Abstandes der Seiten
wände 3, 4 der Nippelkammer gezogen und damit in der Nippel
kammer 2 selbsttätig fixiert. Auch bei durch Bewegungen des
Nippels 8 in der Nippelkammer 2 bedingtem Verschleiß bleibt
die Fixierung des Nippels 8 in der Nippelkammer 2 erhalten,
da in diesem Falle der Nippel 8 tiefer in die Nippelkammer,
das heißt in den Bereich weiter abnehmenden Abstandes
zwischen den Seitenwänden 3, 4 der Nippelkammer 2 hineinge
zogen wird.
Durch die Sicherung der Fixierung des Nippels 8 in der
Nippelkammer 2 wird sichergestellt, dass keine Umschaltge
räusche beim Wechsel der Bewegungsrichtung eines Seilfen
sterhebers auftreten und dass Nippel mit starken Durchmes
serunterschieden Verwendung finden können, ohne dass ein
Spiel zwischen dem Nippel und der Nippelkammer auftritt.
Durch das selbsttätige Verklemmen des Nippels 8 in der
Nippelkammer 2 entfällt weiterhin die Notwendigkeit, den
Nippel in eine Nippelkammer einzupressen, so dass die
Montage deutlich vereinfacht wird.
Claims (18)
1. Mitnehmer für einen Seilfensterheber mit einer Nippel
kammer zur Aufnahme eines mit einem Seil verbunden
Nippels, insbesondere für Verstelleinrichtungen in
Kraftfahrzeugen,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand der im wesentlichen parallel zur Längserstreckung des Nippels (8) verlaufenden Seiten wände (3, 4) der Nippelkammer (2) über mindestens einen Teilbereich von der Einführöffnung zum Boden (20) der Nippelkammer (2) abnimmt und in einem vorgege benen Abstand vom Boden (20) oder der Einführöffnung der Nippelkammer (2) kleiner als der minimale Durchmes ser (D) des Nippels (8) ist, und
daß Seilrillenbereiche (21, 22) derart ausgebildet sind, daß der Nippel (8) durch das Seil (9) stets in Richtung des Bodens der Nippelkammer (2) gezogen wird und sich dadurch in der Nippelkammer verspannt, und
daß der Nippel (8) mittig abgeflachte Quetschbereiche (80, 810, 820, 830) aufweist.
daß der Abstand der im wesentlichen parallel zur Längserstreckung des Nippels (8) verlaufenden Seiten wände (3, 4) der Nippelkammer (2) über mindestens einen Teilbereich von der Einführöffnung zum Boden (20) der Nippelkammer (2) abnimmt und in einem vorgege benen Abstand vom Boden (20) oder der Einführöffnung der Nippelkammer (2) kleiner als der minimale Durchmes ser (D) des Nippels (8) ist, und
daß Seilrillenbereiche (21, 22) derart ausgebildet sind, daß der Nippel (8) durch das Seil (9) stets in Richtung des Bodens der Nippelkammer (2) gezogen wird und sich dadurch in der Nippelkammer verspannt, und
daß der Nippel (8) mittig abgeflachte Quetschbereiche (80, 810, 820, 830) aufweist.
2. Mitnehmer für einen Seilfensterheber nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Nippel (8) randseitig zylindrische Bereiche (821, 822, 831, 832) aufweist.
3. Mitnehmer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand
der Seitenwände (3, 4) im Bereich der Einführöffnung größer oder mindestens
gleich dem Durchmesser (D) des Nippels (8) ist.
4. Mitnehmer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand der Seitenwände (3, 4, 4a, 4c) von der Einführöffnung zum Boden
(20) der Nippelkammer (2) kontinuierlich abnimmt.
5. Mitnehmer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der
Seitenwände (3, 4, 4a) von der Einführöffnung zum Boden (20) der Nippelkammer
(2) über die gesamte Länge geradlinig abnimmt.
6. Mitnehmer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der
Seitenwände (3, 4c) von der Einführöffnung zum Boden (20) der Nippelkammer
(2) über die gesamte Länge konkav oder konvex gewölbt abnimmt.
7. Mitnehmer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der
Seitenwände (3, 4) im Bereich der Einführöffnung konvex und anschließend zum
Boden (20) der Nippelkammer (2) geradlinig abnimmt.
8. Mitnehmer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand der Seitenwände (3, 4b', 4b") von der Einführöffnung zum Boden (20) der
Nippelkammer (2) diskontinuierlich abnimmt.
9. Mitnehmer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der
Seitenwände (3, 4) von der Einführöffnung zum Boden (20) der Nippelkammer (2)
über mindestens zwei geradlinige Abschnitte (4b', 4b") abnimmt, wobei der erste
geradlinige Abschnitt (4b') im Bereich der Einführöffnung einen kleineren Winkel
mit der senkrecht zur Einführöffnung verlaufenden Einführrichtung einschließt als
der anschließende zweite geradlinige Abschnitt (4b").
10. Mitnehmer nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Rand (30 oder 40) der Einführöffnung
abgerundet ist.
11. Mitnehmer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß beide Ränder (30,
40) der Einführöffnung abgerundet sind und der Rundungsradius (R) beider
Ränder (30, 40) so bemessen ist, daß im Abrundungsbereich der Abstand zwi
schen den Seitenwänden (3, 4) größer als der Durchmesser (D) des Nippels (8)
wird.
12. Mitnehmer nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Boden (20) der Nippelkammer (2) bogenförmig
ausgebildet ist.
13. Mitnehmer nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil einer der Seitenwände (3, 4) senkrecht
zur Ebene der Einführöffnung der Nippelkammer (2) verläuft.
14. Mitnehmer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die eine
Seitenwand (3) eine von der Seitenwand (3) abstehende ebene Anlagerippe (5)
aufweist und daß in Längsrichtung der Nippelkammer (2) vor und/oder hinter der
ebenen Anlagerippe (5) schräge oder gewölbte Anlagerippen (6, 7) mit von der
Einführöffnung der Nippelkammer (2) zum Boden (20) der Nippelkammer
zunehmendem Anstand von der betreffenden Seitenwand (3) vorgesehen sind.
15. Mitnehmer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die eine
Seitenwand (3) eine von der Seitenwand (3) abstehende ebene Anlagerippe (5)
aufweist und daß an der gegenüberliegenden Seitenwand (4) in Längsrichtung der
Nippelkammer (2) seitlich versetzt zur ebenen Anlagerippe (5) schräge oder ge
wölbte Anlagerippen (6, 7) mit von der Einführöffnung der Nippelkammer (2)
zum Boden (20) der Nippelkammer zunehmendem Anstand von dieser
Seitenwand (4) angeordnet sind.
16. Mitnehmer nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß sich bei
Verwendung eines Quetschnippels (8, 81, 82) oder eines Bundnippels (83) der
Mitten- oder Quetschbereich (80, 810, 820, 830) des Nippels (8, 81, 82, 83) an der
ebenen Anlagerippe (5) abstützt und der Bund (801, 802, 821, 822, 831, 832) des
Nippels (8, 81, 82, 83) an der gegenüberliegenden Seitenwand (4) anliegt.
17. Mitnehmer nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sich bei Verwendung eines als Endnippel (81) ausgebildeten
Quetschnippels der Quetschbereich (810) des Nippels (81) an den Seitenwänden
(3, 4) abstützt.
18. Mitnehmer für einen Seilfensterheber mit einer Nippelkammer zur Aufnahme
eines mit einem Seil verbundenen Nippels,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine erste Seitenwand (3) der Nippelkammer (2) eine erste, ebene Anlagerip pe (5) aufweist, an der sich einer von mehreren am Umfang des mittleren Berei ches des Nippels (8) angeordneter, abgeflachter Quetschbereiche (820, 830) abstützt, und
daß auf der der ersten Seitenwand (3) gegenüberliegenden Seitenwand (4) der Nippelkammer (2) voneinander beabstandete, schräge oder gewölbte zweite Anla gerippen (6, 7) vorgesehen sind, an denen randseitige zylinderförmige Bereiche (821, 822, 831, 832) des Nippels (8) anliegen, und
daß die Zugachse des Seiles (9) in den Seilrillenbereichen (21, 22) näher am Boden der Nippelkammer (2) liegt als die Achse des Nippels (8).
daß eine erste Seitenwand (3) der Nippelkammer (2) eine erste, ebene Anlagerip pe (5) aufweist, an der sich einer von mehreren am Umfang des mittleren Berei ches des Nippels (8) angeordneter, abgeflachter Quetschbereiche (820, 830) abstützt, und
daß auf der der ersten Seitenwand (3) gegenüberliegenden Seitenwand (4) der Nippelkammer (2) voneinander beabstandete, schräge oder gewölbte zweite Anla gerippen (6, 7) vorgesehen sind, an denen randseitige zylinderförmige Bereiche (821, 822, 831, 832) des Nippels (8) anliegen, und
daß die Zugachse des Seiles (9) in den Seilrillenbereichen (21, 22) näher am Boden der Nippelkammer (2) liegt als die Achse des Nippels (8).
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- 2000-05-29 DE DE2000127694 patent/DE10027694C2/de not_active Expired - Fee Related
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