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DE10026399A1 - Interimsprothese - Google Patents

Interimsprothese

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Publication number
DE10026399A1
DE10026399A1 DE2000126399 DE10026399A DE10026399A1 DE 10026399 A1 DE10026399 A1 DE 10026399A1 DE 2000126399 DE2000126399 DE 2000126399 DE 10026399 A DE10026399 A DE 10026399A DE 10026399 A1 DE10026399 A1 DE 10026399A1
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DE
Germany
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shaft
distal
shaft adapter
adapter
liner
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2000126399
Other languages
English (en)
Inventor
Carsten Stauf
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Medi Bayreuth GmbH and Co KG
Original Assignee
Medi Bayreuth GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Medi Bayreuth GmbH and Co KG filed Critical Medi Bayreuth GmbH and Co KG
Priority to DE2000126399 priority Critical patent/DE10026399A1/de
Publication of DE10026399A1 publication Critical patent/DE10026399A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Interimsprothese für die Anwendung in der postoperativen Phase nach Entfernung des Unterschenkels, bestehend aus einem Schaft zur Aufnahme des Stumpfes mit einem Distalanschlußteil, einem Verriegelungselement für das distale eines über den Stumpf gezogenen Überzugs (Liners) aus Silikon, sowie einem Anschluß für ein Exzenterzwischenstück zu einem Prothesenrohr, das endseitig ein Fußstück trägt, wobei der Schaft aus einem thermoplastischen Material besteht, wobei das Distalanschlußteil im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist und an seinem Außenumfang Vorsprünge wie Dorne, Zacken oder Noppen oder eine Riffelung aufweist, wobei der Schaft an seinem distalen Ende wenigstens den seitlichen Umfang des Distalanschlußteils umformt, wobei die Vorsprünge haftend in das thermoplastische Material eingreifen und wobei das Verriegelungselement einstückig mit dem Anschluß für das Exzenterzwischenstück als Schaftadapter (Pyramidenadapter) ausgebildet ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Interimsprothese zur Anwendung in der postoperativen Phase nach der Entfernung des Unterschenkels mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Bei Amputationen des Unterschenkels ist es wünschenswert, nach der Ödemredu­ zierung im Stumpf und vor dem Anpassen einer endgültigen Prothese sogenannte Interimsprothesen anzuwenden, die dem Patienten die ersten Schritte erleichtern und die in gewissem Maß an noch erfolgende Gewebeveränderungen anpaßbar sind. Als Saarbrücker Frühversorgungsprothese ist eine Prothese bekannt, die trichterförmig über den Stumpf und den Oberschenkel greift. Mit Luftkammern paßt sich der Schaft an. Nachteilig ist, daß der Patient das Knie nicht beugen kann und daß diese Prothese relativ schwer ist. Seit vielen Jahren ist eine Lösung be­ kannt (ipos Unterschenkel-Interims-Prothesensystem), bei der zunächst ein Kunst­ stoffschaft auf den Stumpf mit Warmluft aufgeschrumpft wird, mit dem der Stumpf in einem Stumpfbettmodul (Schaft) aufgenommen wird, das dann über ein Anschlußteil mit einem Prothesenrohr und einem Fußteil verbunden wird. Be­ kannt ist schließlich die Halmstad-Interim-Unterschenkelprothese mit einem thermoplastischen Schaft, der zur Fertigstellung der Prothese mit einem Prothe­ senfuß mit Adapter, einem Prothesenrohr, einem Schraubadapter, einem Schaf­ tadapter und einer Adapterschale verbunden wird.
Bei der Ödemreduzierung in der postoperativen Phase werden in letzter Zeit Stumpfüberzüge aus Silikon, sogenannte Liner, eingesetzt, die 2 bis 3 Tage nach der Operation stundenweise in allmählich jeweils kleineren Größen angelegt werden. Bei korrekter Indikation werden hierbei gute Erfolge erzielt. Für den Patien­ ten ist es wünschenswert, mit dem Gefühl, das ihm der Liner vermittelt, auch die ersten Versuche des Anlegens einer Prothese zu machen. Die vorgenannten Lö­ sungen sind für solche Liner, die distale Anschlußelemente für den Einsatz im Prothesenschaft aufweisen und dort verriegelt werden können, nicht ausgelegt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Interimsprothese für die postope­ rative, die mit einem Liner zu verwenden ist und die sich durch die in dieser Phase wünschenswerte Leichtigkeit auszeichnet. Auch die einfache Bedienbarkeit, sowie eine geringe Bauhöhe der Prothese sind Ziele der vorliegenden Erfindung. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, einen Bausatz für die Anfertigung solcher erfindungsgemäßer Prothesen zu schaffen, sowie ein Verfahren für deren Anferti­ gung an die Hand zu geben.
Diese Aufgaben werden mit den Merkmalen der kennzeichnenden Teile der An­ sprüche 1, 13 und 17 gelöst. Fortbildungen und vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen umfaßt.
Erfindungsgemäß ist eine Interimsprothese für die Anwendung in der postoperati­ ven Phase nach Entfernung des Unterschenkels, bestehend aus einem Schaft zur Aufnahme des Stumpfes mit einem Distalanschlußteil, einem Verriegelungsele­ ment für das distale Ende eines über den Stumpf gezogenen Überzugs (Liners) aus Silikon, sowie einem Anschluß für ein Exzenterzwischenstück zu einem Prothe­ senrohr, das endseitig ein Fußstück trägt, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft aus einem thermoplastischen Material besteht, daß das Distalanschlußteil im we­ sentlichen zylindrisch ausgebildet ist, daß das Distalanschlußteil an seinem Au­ ßenumfang Vorsprünge wie Dorne, Zacken oder Noppen oder eine Riffelung aufweist, daß der Schaft an seinem distalen Ende wenigstens den seitlichen Um­ fang des Distalanschlußteils umformt, wobei die Vorsprünge haftend in das ther­ moplastische Material eingreifen und daß das Verriegelungselement wenigstens teilweise mit dem Anschluß für das Exzenterzwischenstück als Schaftadapter (Py­ ramidenadapter) integriert ist.
Nach der bevorzugten Ausführung der Erfindung ist das thermoplastische Materi­ al transparent und der Schaft warmverformbar. Der Schaftadapter ist über Schraubverbindungen mit dem Distalanschlußteil und dem Exzenterzwischen­ stück verbunden, wobei eine Positivform ("Pyramide") des Schaftadapters in eine Negativform ("Pyramidenaufnahme") des Exzenterzwischenstücks eingreift.
Nach einer Variante der Erfindung weist der Schaftadapter als Verriegelungsele­ ment wenigstens eine lösbare, federbelastete Klinke, Lochscheibe oder derglei­ chen für passende Ausnehmungen oder Vorsprünge eines Befestigungselements am distalen Ende des Liners auf, wobei als Entriegelungsmittel ein entgegen der Kraft der Feder wirkender Stift oder Seilzug mit dem Schaftadapter verbunden ist.
Nach einer zweiten Variante der Erfindung ist als Verriegelungselement ein durch den Schaftadapter geführter Seilzug vorhanden, dessen eines eine mit dem dista­ len Ende des Liners verbunden ist, und dessen anderes Ende mit einem Handgriff verbunden ist, wobei der Seilzug zwischen den Enden an dem Schaftadapter oder der Schaftaußenseite in und außer Arretierstellung bringbar ist.
Nach einer anderen Variante der Erfindung weist der Schaftadapter als Verriege­ lungselement ein Ventil für die Herstellung eines Unterdrucks zwischen dem di­ stalen Ende des Liners und der Schafthöhlung auf, wobei als Entriegelungsmittel ein von Hand oder ein Betätigungselement wie einem Stift, einer Schnur oder dergleichen betätigbares Belüftungsventil an dem Schaftadapter angeordnet ist. Vorteilhafterweise ist an dem Schaftadapter ein Zweiwegeventil zur Herstellung des Unterdrucks und zur Belüftung vorhanden.
Nach der bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die verschiedenen Verrie­ gelungselemente mit ihren Entriegelungsmitteln in dem Schaftadapter modular austauschbar.
In an sich bekannter Weise ist der Schaft an seiner Innenseite mit Polsterungen für Knochenbereiche ausgestattet.
Insbesondere die Verbindung zwischen einem warmverformbaren Klarsichtschaft und dem Distalanschlußteil zur Pyramidenarretierung im Rahmen der Herstellung eines hydrostatischen Schaftes bringt für den Techniker und den Anwender eine Reihe von Vorteilen. Durch die thermoplastische Nachformbarkeit kann das Schaftvolumen verändert werden. Die Klarsichtigkeit bringt eine Druckzonen­ transparenz mit sich. Es ist möglich, auf der glatten Schaftinnenfläche Spachtel­ masse aufzutragen. Durch die Kombination von Pyramidenanschluß und Verrie­ gelungselement wird eine geringe Bauhöhe erzielt. Weiter ist es möglich, den Schaftadapter mit verschiedenen Verriegelungselementen auszustatten, so daß der Patient nach Wunsch auswählen kann.
Ein erfindungsgemäßer Bausatz für die Anfertigung einer Interimsprothese nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche ist dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens
  • - eine Platte aus einem thermoplastischen, warmverformbaren Material,
  • - ein zylindrisches Distalanschlußteil mit Vorsprüngen auf seinem Außenumfang, und
  • - einen Schaftadapter für das distale Ende eines über den Stumpf gezogenen Li­ ners mit Verriegelungselement und einem Anschluß ("Pyramide") für ein Exzen­ terzwischenstück,
enthält.
Vorzugsweise enthält er weiter
  • - ein Exzenterzwischenstück,
  • - ein Prothesenrohr und
  • - ein Fußteil, sowie gegebenenfalls
  • - einen Satz Silikonpolster für den Einsatz im Schaft und aushärtendes Material zum Auftragen an der Schaftinnenseite und Zusatzelemente wie Verbindungsele­ mente, Überzugsstrümpfe, Reinigungsmaterialien oder dergleichen.
Erfindungsgemäß ist ein Verfahren zur Anfertigung einer Interimsprothese der oben beschriebene Art gekennzeichnet durch die Schritte:
  • - Herstellen einer Positivform des Stumpfes durch Abnahme eines Abdrucks, wo­ bei am distalen Ende der Positivform ein Gewinde angeordnet wird,
  • - Aufbringen von Posterelementen (tatsächliche oder Dummies) auf den passen­ den Stellen der Positivform,
  • - Befestigen des Distalanschlußteils an dem Gewinde an dem distalen Ende der Positivform,
  • - Erwärmen einer Platte aus thermoplastischen Material auf einem Rahmenteil,
  • - Aufstellen der Positivform mit ihrem proximalen Ende auf eine Unterdruck er­ zeugende Vorrichtung,
  • - Aufbringen eines Streifens des thermoplastischen Materials um den Übergang zwischen Distalanschlußstück und dem distalen Ende der Positivform,
  • - Überstülpen des größeren Teils der erwärmten Platte über die Positivform,
  • - Erzeugen des Unterdrucks und Anformen des thermoplastischen Materials an die Positivform mit den Polsterelementen und das Distalanschlußteils,
  • - Aufbringen eines weiteren Streifens aus dem thermoplastischen Material u den Bereich des Distalanschlußteils,
  • - Abschleifen des thermoplastischen Materials an den für die Schraubverbindung mit dem Schaftadapter vorgesehen Ber4ichen des Distalanschlußteils,
  • - Verbinden des Schaftadapters mit dem äußeren Ende des Distalanschlußteils,
  • - Verbinden des Schaftadapters mit dem Exzenterzwischenstück,
  • - Einsetzen des Prothesenrohrs mit dem Fußteil.
Bei diesem Verfahren kann auch auf den ersten und/oder zweiten Streifen aus thermoplastischem Material verzichtet werden, wenn die Platte wenigstens in den entscheidenden Bereichen aus verstärktem Material besteht. Auch das Abschleifen kann entfallen, wenn eine vorgeformte, gegebenenfalls verschließbare Öffnung in der Platte vorhanden ist.
Ein alternatives Verfahren zur Anfertigung einer Interimsprothese ist gekenn­ zeichnet durch die Schritte:
  • - Überziehen des Stumpfes eines Patienten mit einem Liner, wobei am distalen Ende des Liners ein Gewinde angeordnet wird,
  • - Überziehen des Liners mit einer Schutzfolie,
  • - Aufbringen von Posterelementen (tatsächliche oder Dummies) auf den passen­ den Stellen des Stumpfes,
  • - Befestigen des Distalanschlußteils an dem Gewinde an dem distalen Ende des Liners,
  • - Erwärmen einer Masse aus thermoplastischen Material in einem Topf oder der­ gleichen,
  • - Aufmodellieren des thermoplastischen Materials auf den mit dem Liner und der Schutzfolie überzogenen Stumpf mit den Polsterelementen und dem Distalan­ schlußteil,
  • - Überziehen des Stumpfes mit dem aufmodellierten Schaft mit einem luftdichten Sack, Ballon oder dergleichen und Erzeugen eines Überdrucks in dem Sack, Bal­ lon oder dergleichen,
  • - Aushärtenlassen des thermoplastischen Materials und Abziehen des fertigen Schaftes vom Stumpf,
  • - Abschleifen des thermoplastischen Materials an den für die Schraubverbindung mit dem Schaftadapter vorgesehen Ber4ichen des Distalanschlußteils,
  • - Verbinden des Schaftadapters mit dem äußeren Ende des Distalanschlußteils,
  • - Verbinden des Schaftadapters mit dem Exzenterzwischenstück,
  • - Einsetzen des Prothesenrohrs mit dem Fußteil.
Bei diesem Verfahren beruht das Anpassen des Schaftes an die Stumpfform mit den Polsterelementen durch das Aufmodellieren mit dem anschließenden Erzeu­ gen von Überdruck. Jedoch ist es denkbar, auf den Überdruck zu verzichten, wenn mit ausreichender Sorgfalt modelliert wird.
Beide Verfahren ergeben einen Schaft, der durch Erwärmung mit zum Beispiel einem Föhn nachgeformt werden kann und bei dem auch mit dem Auftrag von Spachtelmasse nachgearbeitet werden kann.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen beispielhaft näher be­ schrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Interimsprothese;
Fig. 2 einen schematischen Schnitt durch eine erste Ausführung eines Schafts der Interimsprothese von Fig. 1, jedoch in einem anderen Maßstab;
Fig. 3 einen schematischen Schnitt durch eine zweite Ausführung eines Schafts der Interimsprothese von Fig. 1, jedoch in einem anderen Maßstab;
Die Unterschenkelprothese 1 gemäß Fig. 1 besteht aus einem Schaft 2 zur Auf­ nahme des mit einem Liner überzogenen Stumpfes, einer weiter unten näher be­ schriebenen Kombination 3 von Distalanschlußteil und Schaftadapter mit Verne­ gelungselement, einem Exzenterzwischenstück 4 für die Relativverschiebung des an diesem angeschlossenen Prothesenrohrs 5 gegenüber dem Schaft, sowie einem Fußteil 6. Der Schaft 2 ist an seinem distalen Ende 8 verstärkt ausgeführt und ist an den Knochenbereichen mit Polsterelementen 9 ausgekleidet. Das Exzenterzwi­ schenstück, das Prothesenrohr und das Fußteil sind jeweils über Adapter mitein­ ander verbunden.
Fig. 2 zeigt eine Ausführung, bei der ein Stumpf mit Liner (nicht gezeigt) mittels eines Seilzugs 7 in den Schaft 2 gezogen wird. Der Seilzug trägt an seinem in dem Schaft befindlichen einen Ende eine Scharube 73, die in ein Gewidne am distalen Ende des Liners eingeschraubt wird. An seinem anderen Ende besitzt der Seilzug 7 einen Handgriff, mit dem er angezogen wird. Das Seil, bzw. die Schnur wird über eine Ausgleichsbuchse 72 an dem Schaftadapter 32 umgelenkt und kann in einer Arretierung 71, die sich am Schaftäußeren befindet, festgeklemmt werden.
Der Schaftadapter ("Pyramide") ist mittels einer Schraubverbindung (nicht ge­ zeigt von unten mit einem Distalanschlußteil 31 verbunden, das an dem distalen Ende des Schaftes 2 in diesem eingebettet ist. Für die bessere Verbindung mit dem thermoplastischen Material des Schaftes 2 ist das zylindrische Distalan­ schlußteil an seinem Außenumfang mit Zacken versehen. Für den Durchgang des Seiles 7 sind miteinander verbundene Bohrungen in dem Distalanschlußteil 31 und dem Schaftadapter 32 vorhanden. Zum Anlegen der Prothese wird die Schnur 7 innen so weit herausgezogen, daß sie mit dem Gewinde am Liner verschraubt werden kann. Dann wird die Schnur mit dem Handgriff (nicht gezeigt) so weit gezogen, bis der Liner innen an dem Boden des Schaftes angelangt ist. In dieser Position wird das Seil 7 festgeklemmt. Distalanschlußteil 31 und Schaftadapter 32 bilden hier eine bauliche Einheit, wobei das Verriegelungssystem für den Liner teilweise in den Schaftadapter integriert ist.
Fig. 3 zeigt eine anders Ausführung eines Schaftes 2 mit Distalanschlu0ßteil 31 und Schaftadapter 32. Diese Ausführung ist für einen Liner 10 vorgesehen, der an seinem distalen Ende einen Dorn oder Zapfen 11 trägt, der radiale Sperrkrallen 12 aufweist. Für den Durchgang des Dorns oder Zapfens 11 weisen das Distalan­ schlußteil 31 und der Schaftadapter durchgehende, fluchtende Bohrungen 310, 320 auf. Der Schaftadapter 32 ist mit einem Verriegelungssystem ausgestattet, das in die Krallen 12 des Dorns oder Zapfens 12 greift. Hierfür ist der Schaftadapter 32 in seinem oberen Bereich mit einer Bohrung oder Ausnehmung versehen, die quer zu der Durchgangsbohrung 320 angeordnet ist. In dieser Ausnehmung ist eine Lochscheibe 323 angeordnet, die quer zu der Durchgangsbohrung 320 in dieser verschoben werden kann, wobei die Abmessungen dergestalt sind, daß die Lochscheibe 323 nicht in die Durchgangsbohrung 320 fallen kann. Die Loch­ scheibe 323 weist ein Durchgangsloch auf, das mit den Durchgangsbohrungen 310 und 320 zur Deckung gebracht werden kann. Jedoch ist an der einen Seite der Ausnehmung ein Federelement 321 angeordnet, das sich nach außen an einer Wand des Schaftadapters 32 abstützt und bestrebt ist, die Lochscheibe 323 aus der Deckung mit den Durchgangsbohrungen 310 und 320 zu drücken. Die Krallen 12 des Dorns oder Zapfens 12 sind so ausgebildet, daß sie in distaler Richtung mit Schrägen versehen sind, die beim Einführen in den Schaftadapter die Lochscheibe 323 gegen die Kraft der Feder 321 in die fluchtende Position drücken. In proxi­ maler Richtung sind sie jedoch gerade oder hinterschnitten ausgeführt, so daß sich der Rand der zentralen Bohrung der Lochscheibe 323 sperrend auf diesen abstützt. Auf diese Weise wird der Liner durch das Einführen des Dorns oder Zapfens 12 in den Schaftadapter 32 in diesem verriegelt. Will man den Liner 10 wieder aus dem Schaft lösen, so ist hierfür eine Bohrung 322 in dem Schaftadapter 32 vorhanden, die von außen auf die der Feder entgegengesetzte Seite der Lochscheibe 323 führt. Durch das Einführen eines Stiftes 13 in diese Bohrung 322 kann die Lochscheibe 323 gegen die Kraft der Feder 321 so weit zurückgedrückt und in Deckung mit den Durchgangsbohrungen 310 und 320 gebracht werden, daß der Dorn oder Zap­ fen 12 aus dem Schaftadapter 32 gezogen werden kann, weil die Sperrung aufge­ hoben ist.
Distalanschlußteil 31 und Schaftadapter 32 bilden hier eine bauliche Einheit, wo­ bei das Vernegelungssystem für den Liner vollständig in den Schaftadapter inte­ griert ist.

Claims (18)

1. Interimsprothese (1) für die Anwendung in der postoperativen Phase nach Ent­ fernung des Unterschenkels, bestehend aus einem Schaft (2) zur Aufnahme des Stumpfes mit einem Distalanschlußteil (31), einem Verriegelungselement (32) für das distale Ende eines über den Stumpf gezogenen Überzugs (Liners) aus Silikon, sowie einem Anschluß für ein Exzenterzwischenstück (4) zu einem Prothesenrohr (5), das endseitig ein Fußstück (6) trägt, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (2) aus einem thermoplastischen Material besteht,
daß das Distalanschlußteil (31) im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist,
daß das Distalanschlußteil (31) an seinem Außenumfang Vorsprünge wie Dorne, Zacken oder Noppen oder eine Riffelung aufweist,
daß der Schaft (2) an seinem distalen Ende wenigstens den seitlichen Umfang des Distalanschlußteils umformt, wobei die Vorsprünge haftend in das thermoplasti­ sche Material eingreifen,
und daß das Verriegelungselement (32) wenigstens teilweise mit dem Anschluß für das Exzenterzwischenstück als Schaftadapter (Pyramidenadapter) integriert ist.
2. Interimsprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das thermoplastische Material transparent ist.
3. Interimsprothese nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft warmverformbar ist.
4. Interimsprothese nach einem der vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaftadapter (32) über Schraubverbindungen mit dem Distalanschlußteil (31) und dem Exzenterzwischenstück (4) verbunden ist, wobei eine Positivform ("Pyramide") des Schaftadapters in eine Negativform ("Pyramidenaufnahme") des Exzenterzwischenstücks eingreift.
5. Interimsprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaftadapter (32) als Vernegelungselement wenigstens eine lösbare, federbelastete Klinke, Lochscheibe (323) oder dergleichen für passende Ausneh­ mungen oder Vorsprünge (12) eines Befestigungselements (11) am distalen Ende des Liners (10) aufweist.
6. Interimsprothese nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Entriegelungsmittel ein entgegen der Kraft der Feder (321) wirkender Stift (13) oder Seilzug mit dem Schaftadapter verbunden ist.
7. Interimsprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Verriegelungselement ein durch den Schaftadapter (32) geführter Seilzug (7) vorhanden ist, dessen eines eine mit dem distalen Ende des Liners verbunden ist, und dessen anderes Ende mit einem Handgriff verbunden ist, wobei der Seil­ zug zwischen den Enden an dem Schaftadapter oder der Schaftaußenseite in und außer Arretierstellung bringbar ist.
8. Interimsprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaftadapter als Vernegelungselement ein Ventil für die Herstellung eines Unterdrucks zwischen dem distalen Ende des Liners und der Schafthöhlung aufweist.
9. Interimsprothese nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Entriegelungsmittel ein von Hand oder ein Betätigungselement wie einem Stift, einer Schnur oder dergleichen betätigbares Belüftungsventil an dem Schaf­ tadapter angeordnet ist.
10. Interimsprothese nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schaftadapter ein Zweiwegeventil zur Herstellung des Unterdrucks und zur Belüftung vorhanden ist.
11. Interimsprothese nach den Ansprüchen 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiedenen Verriegelungselemente mit ihren Entriegelungsmitteln in dem Schaftadapter (32) modular austauschbar sind.
12. Interimsprothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft an seiner Innenseite mit Polsterungen (9) für Knochenbereiche ausgestattet ist.
13. Bausatz für die Anfertigung einer Interimsprothese nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens
eine Platte oder ein Gebinde aus einem thermoplastischen, warmverformbaren Material,
kein zylindrisches Distalanschlußteil (31) mit Vorsprüngen auf seinem Außenum­ fang, und
einen Schaftadapter (32) für das distale Ende eines über den Stumpf gezogenen Liners mit Vernegelungselement und einem Anschluß ("Pyramide") für ein Ex­ zenterzwischenstück (4), enthält.
14. Bausatz nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß er weiter
ein Exzenterzwischenstück (4),
kein Prothesenrohr (5) und
ein Fußteil (6)
enthält.
15. Bausatz nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß er weiter einen Satz Silikonpolster für den Einsatz im Schaft und aushärtendes Material zum Auftragen an der Schaftinnenseite enthält.
16. Bausatz nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet daß er weiter Zusatzelemente wie Verbindungselemente, Überzugsstrümpfe, Rei­ nigungsmaterialien oder dergleichen enthält.
17. Verfahren zur Anfertigung einer Interimsprothese nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch die Schritte:
  • - Herstellen einer Positivform des Stumpfes durch Abnahme eines Abdrucks, wo­ bei am distalen Ende der Positivform ein Gewinde angeordnet wird,
  • - Aufbringen von Posterelementen (tatsächliche oder Dummies) auf den passen­ den Stellen der Positivform,
  • - Befestigen des Distalanschlußteils (31) an dem Gewinde an dem distalen Ende der Positivform,
  • - Erwärmen einer Platte aus thermoplastischen Material auf einem Rahmenteil,
  • - Aufstellen der Positivform mit ihrem proximalen Ende auf eine Unterdruck er­ zeugende Vorrichtung,
  • - Aufbringen eines Streifens des thermoplastischen Materials um den Übergang zwischen Distalanschlußstück und dem distalen Ende der Postivform,
  • - Überstülpen des größeren Teils der erwärmten Platte über die Positivform,
  • - Erzeugen des Unterdrucks und Anformen des thermoplastischen Materials an die Positivform mit den Polsterelementen und das Distalanschlußteils,
  • - Aufbringen eines weiteren Streifens aus dem thermoplastischen Material u den Bereich des Distalanschlußteils,
  • - Abschleifen des thermoplastischen Materials an den für die Schraubverbindung mit dem Schaftadapter vorgesehen Ber4ichen des Distalanschlußteils,
  • - Verbinden des Schaftadapters (32) mit dem äußeren Ende des Distalanschluß­ teils,
  • - Verbinden des Schaftadapters mit dem Exzenterzwischenstück (4),
  • - Einsetzen des Prothesenrohrs (5) mit dem Fußteil (6).
18. Verfahren zur Anfertigung einer Interimsprothese nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch die Schritte:
  • - Überziehen des Stumpfes eines Patienten mit einem Liner, wobei am distalen Ende des Liners ein Gewinde angeordnet wird,
  • - Überziehen des Liners mit einer Schutzfolie,
  • - Aufbringen von Posterelementen (tatsächliche oder Dummies) auf den passen­ den Stellen des Stumpfes,
  • - Befestigen des Distalanschlußteils (31) an dem Gewinde an dem distalen Ende des Liners,
  • - Erwärmen einer Masse aus thermoplastischen Material in einem Topf oder der­ gleichen,
  • - Aufmodellieren des thermoplastischen Materials auf den mit dem Liner und der Schutzfolie überzogenen Stumpf mit den Polsterelementen und dem Distalan­ schlußteil,
  • - Überziehen des Stumpfes mit dem aufmodellierten Schaft mit einem luftdichten Sack, Ballon oder dergleichen und Erzeugen eines Überdrucks in dem Sack, Bal­ lon oder dergleichen,
  • - Aushärtenlassen des thermoplastischen Materials und Abziehen des fertigen Schaftes vom Stumpf,
  • - Abschleifen des thermoplastischen Materials an den für die Schraubverbindung mit dem Schaftadapter vorgesehen Ber4ichen des Distalanschlußteils,
  • - Verbinden des Schaftadapters (32) mit dem äußeren Ende des Distalanschluß­ teils,
  • - Verbinden des Schaftadapters mit dem Exzenterzwischenstück (4),
  • - Einsetzen des Prothesenrohrs (5) mit dem Fußteil (6).
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