DE10026829A1 - Vorrichtung zum Festspannen eines Werkstücks mit unebener Oberfläche - Google Patents
Vorrichtung zum Festspannen eines Werkstücks mit unebener OberflächeInfo
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Abstract
Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zum Festspannen eines Werkstücks mit unebener Oberfläche, umfassend wenigstens ein die Spannkräfte übernehmendes und ableitendes Teil, wenigstens eine Ausnehmung mit zumindest teilweise zylindrischer und/oder prismatischer Grundgestalt zur führenden Aufnahme je eines rohr- oder stabförmigen, in axialer Richtung verstellbaren Spannelements, wobei ein Spannelement oder ein antriebsmäßig mit dem Spannelement gekoppeltes Element mit einem Gewinde versehen ist, wodurch der linearen Vorschubbewegung des Spannelements eine Drehbewegung des betreffenden Gewindeelements gegenüber dem Spannblock zugeordnet ist, mit einem Rotationsaktuator, der mit dem verdrehbaren Gewindeelement zu dessen Drehantrieb gekoppelt ist; und mit wenigstens einem einem Spannelement zugeordneten, schaltbaren Mittel zur Arretierung des verdrehbaren Gewindeelements durch Klemmung und/oder Reibung, welches ein vorzugsweise elastisches Reibelement, insbesondere ein Klemmelement, umfaßt, das eine drehmomentfreie Arretierung des verdrehbaren Gewindeelements erlaubt.
Description
Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zum Festspannen eines
Werkstücks mit unebener Oberfläche, umfassend wenigstens ein die Spannkräfte
übernehmendes und ableitendes Teil, wenigstens eine Ausnehmung mit
zumindest teilweise zylindrischer und/oder prismatischer Grundgestalt zur
führenden Aufnahme je eines rohr- oder stabförmigen, in axialer Richtung
verstellbaren Spannelements, wobei ein Spannelement oder ein antriebsmäßig
mit dem Spannelement gekoppeltes Element mit einem Gewinde versehen ist,
wodurch der linearen Vorschubbewegung des Spannelements eine
Drehbewegung des betreffenden Gewindeelements gegenüber dem Spannblock
zugeordnet ist.
Bei der Herstellung von Präzisionsschmiedeteilen wie bspw. Turbinenschaufeln ist
oftmals eine Nachbearbeitung eines Werkstückes erforderlich. Sofern es sich
hierbei um die Bearbeitung des Anschlußteiles handelt, bereitet es Probleme, das
Werkstück einzuspannen, ohne hierbei die dem Anschluß dienenden Bereiche zu
berühren. Das Werkstück muss solchenfalls in dem Bereich der gekrümmten
Schaufel erfaßt werden. Da hierfür standardmäßige Spannvorrichtungen mit
ebenen Spannbacken nicht geeignet sind, so sind bereits verschiedene Versuche
unternommen worden, hier eine Abhilfe zu schaffen. Einerseits wurde bereits
versucht, die Turbinenschaufel in einem niedrig schmelzenden Werkstoff bspw.
aus Kunststoff oder Blei, einzubetten, der sodann quaderförmige Abmessungen
aufweisen kann, um in eine standardmäßige Spannvorrichtung eingesetzt werden
zu können. Dieses Verfahren ist jedoch äußerst zeitaufwendig, da jede
nachzubearbeitende Turbinenschaufel zunächst umgossen und umspritzt werden
muss, und anschließend muss das betreffende Material wieder weggeschmolzen
werden.
Deswegen wurde bereits versucht, bspw. von dem Vorerfinder der aus der DE-OS 41 24 340
bekannten Vorrichtung, eine Spannvorrichtung zu schaffen, bei der
solche Turbinenschaufeln direkt, d. h. ohne Umspritzen mittels eines niedrig
schmelzenden Werkstoffs, erfaßt und festgehalten werden können. Bei der
daraus bekannten, gattungsgemäßen Anordnung werden eine Vielzahl von
stabförmigen Elementen von entgegengesetzten Seiten an die betreffende
Turbinenschaufel angesetzt und bspw. mittels Hydraulikdruck vorgeschoben.
Haben sie ihre endgültige Position erreicht, so wird ein die rückwärtigen Enden
dieser stabförmigen Spannelemente umschließender Hohlraum, der mit einer
vorübergehend verflüssigten, niedrigschmelzenden Metalllegierung als
hydraulische Flüssigkeit gefüllt ist, abgekühlt, so dass diese Flüssigkeit erstarrt
und dadurch die einzelnen Spannelemente mit ihren rückwärtigen Enden fest in
einem ausgehärteten Metallblock sitzen und sich dadurch nicht mehr bewegen
können. Diese Methode der Arretierung hat jedoch den Nachteil, dass - da sie mit
thermodynamischen Energietransport-mechanismen verbunden ist,
vergleichsweise langsam vonstatten geht, so dass bei einer derartigen Vorrichtung
nur eine äußerst niedrige Durchsatzrate erzielt werden kann.
Ferner ist es aus der europäischen Patentschrift 0 623 065 bekannt, über mit den
Spannstößeln verbundene Kolben einwirkenden Hydraulikdruck eine lineare
Verstellung herbeizuführen, wobei die Arretierung eines Spannstößels durch
Absperren des Hydraulikzu- oder abflusses zu einem den betreffenden Kolben
aufnehmenden Zylinderraum bewirkt wird. Diese Anordnung hat jedoch den
Nachteil, dass infolge der extrem hohen Druckkräfte Leckagen in dem
abgeschlossenen Hydraulikvolumen auftreten können, und bereits bei einer
minimalen Undichtigkeit dieses abgeschlossenen Hydraulikvolumens wird ein
geringfügiges Zurückweichen des betreffenden Spannstößels hervorgerufen,
wodurch sodann die Spannwirkung verloren geht.
Ähnlich wirkt eine andere Vorrichtung, wo anstelle eines den Zu- oder Abfluß zu
einem Druckraum versperrenden Ventils eine den Spannstößel umgreifende
Büchse vorgesehen ist, die an der Innenseite einer den Spannstößel
umgebenden Führungsausnehmung angeschweißt ist, derart, dass sich an ihrer
Außenseite ein ringförmiger, mit einer Hydraulikflüssigkeit gefüllter Hohlraum
befindet, der mit einem hohen Druck beaufschlagbar ist, so dass die Büchse
minimal nach innen ausgewölbt werden kann und dabei durch Klemmung die
Spannkräfte von dem Spannstößel übernimmt. Damit sich die Metallbüchse radial
verformen kann, muss sie einen relativ dünnen Mantel von weniger als 1 mm
Stärke aufweisen, und daher bereitet es große Schwierigkeiten, die hohen
Linearkräfte von bspw. 100 kg sicher abzufangen. Darüber hinaus können
aufgrund der dünnen Buchse bereits kleinste, in den Spalt zwischen Spannstößel
und Führung gelangende Schmutzpartikel zu einer Beschädigung derselben oder
gar zu einem unlösbaren Verklemmen des Spannstößels führen, wodurch die
vorbekannte Spannvorrichtung unbrauchbar wird.
Außerdem offenbart die US-Patentschrift 2,399,824 eine einstellbare
Spannvorrichtung, wobei an zwei einander gegenüberliegend angeordneten
Körpern jeweils durchgehende Gewindeausnehmungen angeordnet sind, in
welche mit einem entsprechenden Außengewinde versehene Spannstangen
eingeschraubt und durch Verdrehen gegen das einzuspannende Werkstück
angestellt werden können. Zur Arretierung der Spannstangen in einer gefundenen
Position wird auf deren an der Rückseite der Führungskörper überstehende
Gewindeenden je eine Kontermutter aufgeschraubt. Diese Anordnung leidet
jedoch unter den entscheidenden Nachteilen, dass einerseits durch das
Festziehen der Kontermuttern eine undefinierbare Verdrehung der Spannstangen
selbst erfolgt, wodurch diese sich in unvorhersehbarer Weise gegenüber dem
Werkstück an- oder entspannen, ferner ist hier keine Möglichkeit vorgesehen, um
das Eindringen von Schmutzpartikeln in die ineinandergreifenden
Gewindebereiche zu vermeiden, so dass diese Anordnung einem starken
Verschleiß unterliegt, und schließlich ist infolge des rein mechanischen Aufbaus
eine Automatisierung nicht möglich.
Aus den beschriebenen Nachteilen des bekannten Stands der Technik resultiert
das die Erfindung initiierende Problem, eine Arretierungsvorrichtung für die
Spannelemente einer gattungsgemäßen Spannvorrichtung zu schaffen, welche
dieselben unverrückbar festhält, so dass sie auch unter Druck- und/oder
Vibrationsbelastung nicht zurückweichen, wobei allerdings der Vorgang des
Arretierens nach Art eines Schaftvorgangs in einem kurzen Zeitintervall,
insbesondere in Bruchteilen von Sekunden, durchführbar sein soll, und wobei der
Arretiervorgang ohne Verstellung oder Veränderung der Anpreßkraft möglichst
automatisch bewirkbar sein soll.
Die Lösung dieses Problems gelingt durch
- a) einen Rotationsaktuator, der mit dem verdrehbaren Gewindeelement zu dessen Drehantrieb gekoppelt ist, und
- b) wenigstens ein einem Spannelement zugeordnetes, schaltbares Mittel zur Arretierung des verdrehbaren Gewindeelements durch Klemmung und/oder Reibung, welches ein vorzugsweise elastisches Reibelement, insbesondere ein Klemmelement umfaßt, das eine drehmomentfreie Arretierung des verdrehbaren Gewindeelements erlaubt.
Im Gegensatz zu der DE-OS 41 24 340 ist der erfindungsgemäße
Arretierungsvorgang nicht mit einem langwierigen Phasenübergang verbunden,
der allenfalls durch den Gradienten einer Temperaturdifferenz gesteuert werden
kann, sondern erfolgt mittels der Anstellung von reibschlüssig wirkenden
Kraftübertragungselementen, und kann somit durch entsprechende Aktuatoren in
einem kürzesten Zeitintervall ausgelöst werden. Die Erfindung verwendet hierbei
ein selbsthemmendes Gewinde, bspw. ein metrisches Gewinde, welches unter
einer reinen Druckbelastung bereits die gesamten Axialkräfte aufzunehmen
vermag, so dass die Arretierungsvorrichtung ausschließlich einem
vibrationsbedingten Lockern entgegenwirken muss. Hierbei kann eine elastische
Ausbildung eines zur Klemmung verwendeten Elementes sich bei Vibrationen
mitbewegen, so dass zu keinem Zeitpunkt der Reibschluß zwischen dem
Klemmelement und dem betreffenden Spannelement gelöst wird. Indem dieses
Klemmelement gegenüber dem betreffenden Spannelement angestellt wird, ergibt
sich eine Schaltfunktion, die von einem äußeren Aktuator ausgelöst werden kann
und damit steuerbar ist. Da dieses Klemmelement gegenüber dem Spannelement
und/oder dem dieses aufnehmenden Führungskörper nicht verdreht wird, sondern
ausschließlich radial und/oder axial verschoben oder verlagert wird, wirkt es bei
der Arretierung nicht auf die Drehstellung des Spannelements ein, so dass dessen
hierdurch definierte Position und Andrückkraft von dem Arretierungsvorgang nicht
beeinflußt wird. Reibelemente können im Gegensatz zu Verzahnungen oder
ähnlich wirkenden Formschlußverbindungen in jeder beliebigen Stellung aktiviert
werden. Dies ist insofern von großer Bedeutung, als das erfindungsgemäße
Spannelement nach Kontaktgabe mit dem festzuspannenden Werkstück kaum
noch eine weitere Bewegung vollführen kann, während gerade in dieser Phase die
eigentlichen Spannkräfte erzeugt werden. Deswegen ist es erforderlich, dass das
Arretierungselement in der einmal erreichten Position ohne weiteres Vor- oder
Zurückbewegen sicher und fest eingreifen kann. Eine Elastizität sorgt einerseits
dafür, dass bei der Ausbildung eines Reibschlusses stets eine maximale
Normalkraft und demzufolge auch eine sehr hohe Reibkraft erzielt werden kann,
und zwar unabhängig von Bauteiletoleranzen, Erschütterungen etc. Indem der
Bewegungsaktuator ein Rotationsaktuator ist, läßt sich bei der Umsetzung der
Drehbewegung in eine Linearbewegung mit wenig Aufwand eine starke
Kraftübersetzung realisieren, so dass ein Werkstück mit hohem Anpreßdruck
fixiert werden kann. Die erfindungsgemäße Anordnung setzt voraus, dass
sämtliche Spannelemente unabhängig voneinander angetrieben sind, damit sie
unterschiedlich weit ausgefahren werden und dadurch stets alle an das Werkstück
angesetzt werden können. Aus diesem Grund ist eine Vielzahl von
Bewegungsaktuatoren erforderlich, und es ist daher wünschenswert, dieselben
möglichst klein und preiswert auszuführen. Dies gelingt dadurch, dass sie für ein
reduziertes Drehmoment bzw. eine niedrige Leistung ausgelegt sind, und ihr
Antriebsmoment durch ein entsprechendes Getriebe verstärkt wird. Zur
Umsetzung der Dreh- in eine Linearbewegung wird ein rotatorisch angetriebenes
Element in der Antriebskette des betreffenden Spannelements mit einem Gewinde
versehen. Die Funktion des Gewindes liegt darin, dass eine rein rotatorische
Antriebskraft in eine überlagerte Linearverschiebung umgesetzt werden kann,
wobei durch die Gewindesteigung ein die Spannkraft erhöhender und darüber
hinaus selbsthemmender Effekt erzielt werden kann.
Es hat sich als günstig erwiesen, dass das stabförmige Spannelement mit dem
Bewegungsaktuator über ein dessen Antriebsbewegung in eine Drehbewegung
des Spannelements umsetzendes, mechanisches Getriebe gekoppelt ist. Ein
derartiges, mechanisches Getriebe erlaubt neben einer Anpassung evtl.
unterschiedlicher Bewegungsrichtungen auch eine starke Übersetzung der
Betätigungskraft, so dass insbesondere auch leistungsschwächere Aktuatoren mit
einem geringen Bauvolumen einsetzbar sind, wodurch sich eine äußerst
kompakte Anordnung ergibt, die in der Praxis handhabungstechnische Vorteile
bietet.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass das Arretierungsmittel zwischen dem
Körper des Spannblocks einerseits und dem verdrehbaren Gewindeelement
und/oder einem Element in der Antriebskette des verdrehbaren Gewindeelements
andererseits geschalten ist. Während bei einem direkten Kontakt des
Arretierungsmittels mit dem verdrehbaren Gewindeelement eine auch nur
geringfügige Verdrehung desselben ausgeschlossen werden kann, muss bei
einem Einwirken des Arretierungsmittels auf ein Kraftübertragungsglied der
Antriebskette eine möglichst spielfreie Verbindung desselben zu dem
verdrehbaren Gewindeelement vorgesehen werden, andererseits ist solchenfalls
die Möglichkeit eröffnet, dass auch die Arretierungskraft durch ein
kraftübersetzendes Getriebe in eine erhöhte Festhaltekraft des Spannelements
umgesetzt werden kann.
Die Erfindung sieht weiterhin vor, dass das Arretierungsmittel in einem Hohlraum
zwischen dem verdrehbaren Gewindeelement oder einem sonstigen Element in
der Antriebskette des betreffenden Gewindeelements einerseits und der dieses
führenden Ausnehmung andererseits angeordnet ist. In einem derartigen
Hohlraum ist das Arretierungsmittel vor äußeren Einwirkungen, insbesondere
Verschmutzungen od. dgl., weitgehend geschützt, so dass eine hohe
Lebensdauer sichergestellt ist.
Die Erfindung läßt sich dahingehend weiterbilden, dass das Reibelement
gegenüber dem Spannblock unverdrehbar festgelegt ist, bspw. durch Reib- oder
Formschluß. Denkbar wäre hierbei eine zangenartige Anordnung, welche
einerseits verdrehfest in dem Spannblock festgelegt ist und andererseits das
verdrehbare Gewindeelement vorzugsweise aus diametral gegenüberliegenden
Richtungen umgibt und zwecks Arretierung desselben in radialer Richtung
verstellbar ist. Dies kann bspw. durch eine keilförmige Außenseite der
Zangenenden erreicht werden, gegen welche ein entsprechend abgeschrägtes
Ringelement in axialer Richtung vorgeschoben wird und dadurch die
Zangenbacken nach innen drückt. Bei einer Reihe von erfindungsgemäßen
Ausführungsformen ist der Linearbewegung des Spannelements eine
Rotationsbewegung um deren Längsachse überlagert, welche durch den
Rotationsantrieb hervorgerufen wird, und durch das Gewinde in die eigentlich
wichtige, lineare Anstellbewegung umgesetzt wird. Da solchenfalls eine lineare
Verschiebung des Spannelements ohne Rotation desselben nicht möglich ist,
kann dieses auch dadurch blockiert werden, dass eine Verdrehung
ausgeschlossen wird. Infolge des üblicherweise relativ niedrigen
Gewindesteigungswinkels kann dabei gleichzeitig eine zusätzliche,
krafterhöhende Übersetzung der Arretierungskraft erreicht werden. Um das
Spannelement oder ein diesem vorgeschaltetes Getriebeelement gegen
Verdrehung festzulegen, muss das Reibelement selbst die entsprechenden
Drehmomente aufnehmen und an den Spannblock übertragen. Die verdrehfeste
Fixierung des Reibelements gegenüber dem Spannblock und/oder dem
verdrehbaren Gewindeelement kann auf unterschiedlichem Wege realisiert
werden, bspw. wiederum durch einen vorzugsweise schaltbaren Reibschluß, aber
gegenüber einem Teil ggf. auch durch einen (zusätzlichen) Formschluß, bspw.
durch eine Verzahnung an der dem Gewindeelement abgewandten Seite des
Reibelements.
Bevorzugt weist das Reibelement eine ringförmige Gestalt auf. Solchenfalls kann
das Reibelement das Spannelement umgeben, wodurch sich eine allseits radial
gerichtete Normalkraft zwischen den betreffenden Elementen erzielen lässt,
welche einen Reibschluß zuläßt. Andererseits kann das Reibelement auch bspw.
eine ringscheibenförmige Gestalt aufweisen und gegen eine Stirnseite eines
Elements der Antriebskette gepreßt werden, so dass sich die Normalkräfte in
axialer Richtung erstrecken und wiederum einen Reibschluß zulassen.
Es hat sich bewährt, dass das Klemmelement verformbar und/oder radial
verschiebbar ist. Das Reib- oder Klemmelement muss eine Schaltfunktion
zulassen, d. h., es muss in einer ersten Position eine möglichst reibungsfreie
Bewegung des verdrehbare Gewindeelements zulassen, während die
Arretierungsphase dadurch gekennzeichnet ist, dass eine möglichst
unüberwindliche Festhaltekraft auf das verdrehbare Gewindeelement einwirkt.
Eine derartige Schaltfunktion kann einerseits dadurch realisiert werden, dass das
Klemmelement verformbar ist, so dass es in sehr unterschiedliche Formen
verbringbar ist. Ein ähnliches Ergebnis kann bei einer anderen Ausführungsform
auch durch eine radiale Verschiebbarkeit erreicht werden, insbesondere wenn das
Reibelement keine ringförmige, sondern bspw. wie oben beschrieben eine
zangenförmige Gestalt aufweist oder in mehrere Abschnitte unterteilt ist, welche
getrennt voneinander bewegt werden können.
Eine besonders einfache Anordnung wird dadurch erreicht, dass der radiale
Abstand des Klemmelements von dem verdrehbaren Gewindeelement oder dem
sonstigen Element in der Antriebskette des betreffenden Gewindeelements durch
axiales Zusammenpressen veränderbar ist. Da das Klemmelement vorzugsweise
verformbar und insbesondere auch elastisch ausgebildet ist, bspw. in Form eines
Gummiringes, so kann eine Veränderung seines Innenradius durch
Zusammenpressen erreicht werden. Zwar wäre hier auch ein radiales
Zusammenpressen mittels eines Innenkonus denkbar, der in axialer Richtung
verschoben wird und auf den Außenumfang des Gummirings einwirkt, einfacher
lässt sich die Veränderung des Innenradius jedoch durch axiales
Zusammenpressen des Ringes erreichen, da dieser hierbei gezwungen ist, sich
etwa gleichermaßen nach innen und nach außen zu verbreitern. Er kann dabei
nicht nur an dem verdrehbaren Gewindeelement, sondern gleichzeitig auch an
einem etwa zylindrischen Innenmantel des Spannblocks angepreßt werden und
erfährt dabei einen sämtliche Drehmomente in letzteren ableitenden Rückschluß,
so dass eine Verzahnung des Gummiringes nicht erforderlich ist. Vorzugsweise
erhält das Klemmelement jedoch einen kräftemäßigen Rückschluß gegenüber
dem Spannblock an einer mit diesem drehfest verbundenen, an einer Stirnseite
des vorzugsweise ringförmigen Klemmelements anliegenden Platte und muss
deshalb in axialer Richtung gegen dieselbe gepreßt werden. Dies kann
gleichzeitig mit dem axialen Zusammenpressen des Klemmelements erfolgen,
indem ein ringförmiger Kolben das Klemmelement in axialer Richtung gegen die
feststehende Platte drückt. Damit sich der Ring jeweils gleichzeitig überwiegend
nach innen verformt und dadurch einen zuverlässigen Reibschluß mit dem
verdrehbaren Gewindeelement ausbildet, kann an dem ringförmigen Kolben
und/oder an der feststehenden Platte eine innenzylindrische oder konusförmige
Fläche vorgesehen sein, welche dem Klemmelement während der
Arretierungsphase keine Möglichkeit zu einer radialen Vergrößerung oder
Verlagerung nach außen lässt.
Diese Konstruktion wird ergänzt durch Mittel zum axialen Zusammenpressen des
Klemmelements. Indem diese Mittei aktiv verstellt werden, bspw. durch Fluiddruck
wie Hydraulik- oder Pneumatikdruck oder mittels eines eigenen Aktuators, so
kann die zum Umschalten erforderliche Energie zugeführt werden. Hierbei kann
die Wirkungsweise des Aktuators auch invertiert sein, d. h. durch Zuführung von
Energie wird das Klemmelement entlastet und kann sich entspannen, während es
beim Abschalten des betreffenden Aktuators bspw. durch Federkräfte in eine das
Reibelement komprimierende Position Bezögen wird und dadurch die Arretierung
auslöst.
Diese Funktion kann dadurch realisiert werden, dass das Mittel zum axialen
Zusammenpressen des Klemmelements zwei vorzugsweise platten- und/oder
ringförmige, in axialer Richtung gegeneinander versetzte Elemente mit zueinander
etwa parallelen Anlageflächen für das dazwischengelegte Klemmelement umfaßt.
Indem die Aktivierungsmittel des Arretierungselements über den gesamten
Umfang verteilt gleichförmig auf das Reibelement einwirken, kann durch eine
gleichmäßige Verformung desselben dessen gesamter Ringumfang als Reibfläche
gegenüber dem verdrehbaren Gewindeelement und einer vorzugsweise
plattenförmigen Gegenhaltefläche des Spannblocks verwendet werden, so dass
sich eine maximale Arretierungskraft ergibt.
Indem wenigstens eines der ringförmigen Elemente zum Zusammenpressen des
Klemmelements in axialer Richtung gegenüber dem anderen Element beweglich
ist, läßt sich durch einen angekoppelten, in axialer Richtung wirkenden Aktuator
eine idealerweise allseitig radial gerichtete Klemmkraft hervorrufen. Hierbei kann
die zum Zusammenpressen erforderliche Bewegung auf eines der beiden
ringförmigen Elemente beschränkt und das andere mit dem Spannblock
verbunden oder integriert werden. Es ergibt sich eine sehr einfache Anordnung.
Um die Arretierungseinrichtung schalten zu können, kann sich an der seiner
Anlagefläche gegenüberliegenden Stirnseite des beweglichen, ringförmigen
Preßelements ein Hohlraum zur Aufnahme eines Fluids, bspw. Hydrauliköl,
befinden, so dass durch Beaufschlagung des beweglichen Preßelements mit
Überdruck eine axiale Preßkraft auf das Klemmelement ausgeübt wird. Diese
Konstruktion bietet den Vorteil, dass durch Einstellung des Hydraulikdrucks der
auf das Reibelement ausgeübte Axialdruck direkt vorgegeben werden kann,
woraus sich eine definierte Normalkraft gegenüber dem Spannelement und
schließlich eine entsprechende Reibkraft ergibt.
Zur Stabilisierung eines Reibschlußes sollte im Bereich der Mantelfläche(n) des
Spannelements, insbesondere an dessen Austritt, wenigstens ein
rundumlaufendes Abdichtelement vorgesehen sein. Da ein Schmiermittel oder
eine sonstige Flüssigkeit bei Benetzen des Reibelements, bspw. Gummiringes,
eine reibungsvermindernde Wirkung ausüben könnte, sollte letzteres durch
entsprechende Abdichtelemente geschützt werden.
Zum Lösen des Klemmelements nach Abschalten der Arretierungseinrichtung
dient (-en) ein oder mehrere, zwischen den relativ zueinander beweglichen
Preßelementen angeordnete, in axialer Richtung wirkende Druckfeder(n). Indem
von diesen Druckfedern eine Rückstellkraft erzeugt wird, kann eine einseitig
wirkende Antriebseinrichtung verwendet werden, insbesondere ein einseitig mit
Druck beaufschlagbarer Ringkolben.
Bei einer ersten Ausführungsform der Erfindung befindet sich das
Arretierungsmittel in dem Bereich des einem festzuspannenden Werkstück
zugewandten Endes einer Ausnehmung in dem Spannblock. Hierbei wirkt das
Reibmittel direkt auf das Spannelement ein, so dass sich eine besonders harte, d. h.
spielfreie Arretierung ergibt.
Eine hierzu alternative Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das
Arretierungsmittel in dem Bereich des mechanischen Getriebemittels angeordnet
ist. Bei dieser Ausführungsform kann das Arretierungsmittel etwa am Fuße der
das Spannelement aufnehmenden Ausnehmung angeordnet werden, wo es bspw.
von der dem Werkstück abgewandten Seite des Spannblocks aus zugänglich
angeordnet werden kann.
Andererseits kann das Reibelement auch an der rückwärtigen Stirnseite eines in
axialer Richtung unbeweglichen, jedoch verdrehbaren Getriebeelements in der
Antriebskette des betreffenden Spannelements angreifen und durch eine
Hemmung der Drehbewegung eine Arretierung des Spannelements herbeiführen;
hierzu muß das Reibelement gegenüber dem sonstigen Getriebeelement axial
verschiebbar sein.
Eine besonders praktische Ausgestaltung erfährt die Erfindung dadurch, dass der
axiale Abstand des Reibelements von dem sonstigen Element in der Antriebskette
des betreffenden Spannelements durch einen Linearaktuator veränderbar ist. In
diesem Fall ist es möglich, als Reibelement ein in sich starres, d. h. nicht
verformbares Element zu verwenden, welches direkt an dem beweglichen Teil des
Linearaktuators befestigt oder sonstwie angekoppelt sein oder von diesem
angezogen werden kann.
Vorzugsweise ist der Linearaktuator durch einen Elektromagnet gebildet. Ein
Elektromagnet hat den Vorteil einer Ansteuerung mit geringstem Aufwand, da
nicht wie bei Hydraulikelementen aufwendige, mechanische Konstruktionen
erforderlich sind. Auch kann durch eine Umkehr der Stromrichtung das Lösen des
Reibelements aktiv herbeigeführt werden, so dass zusätzliche Rückholfedern od. dgl.
entbehrlich sind.
Es hat sich bewährt, wenn das unverdrehbare Gewindeelement an der Innenseite
der Ausnehmung in dem Spannblock oder an einer Mantelseite des stabförmigen
Spannelements angeordnet ist. Die Erzeugung einer Linearbewegung durch ein
Gewinde ist ausschließlich dann möglich, wenn dieses mit einem unverdrehbaren
Gewindeelement kämmt. Sofern dieses Gegengewinde direkt in dem Spannblock
eingebaut oder eingearbeitet ist, so kann sich das Spannelement mittels seines
Gewindes direkt in axialer Richtung an dem Spannblock abstützen, so dass die
weiteren Antriebselemente frei von Axialkräften sind und nur noch das für den
Antrieb erforderliche Drehmoment erzeugen müssen. Andererseits kann -
insbesondere, wenn es sich bei dem mit verdrehbaren Gewinde versehenen
Element nicht um das Spannelement selbst handelt - letzteres dazu verwendet
werden, um das unverdrehbare Gewinde aufzunehmen. Solchenfalls stützt sich
das Spannelement in axialer Richtung nicht an dem Spannblock, sondern an dem
mit Gewinde versehenen Getriebeelement ab, so dass hierbei eine Axiallagerung
des letzteren nahezu unumgänglich ist. Auch muss solchenfalls sichergestellt
sein, dass sich das Spannelement selbst nicht verdrehen kann, da ansonsten
keine Relativverdrehung zwischen den Gewindeelementen entstehen könnte.
Zur Automatisierung der Arretierung kann ein Sensor für einen Anstieg des
Hydraulikdrucks oder der Stromaufnahme eines Bewegungsaktuators verwendet
werden, dessen Ausgangssignal einem Auswertebaustein zugeführt wird, der
davon eine Ansteuersignal für die Arretierungseinrichtung ableitet. Zwar kann
durch Verwendung selbsthemmender Getriebe, Gewinde oder Antriebe auch in
begrenztem Umfang ein selbsttätiges Zurückbewegen des Spannelements bei
Abschalten des Bewegungsaktuators erschwert werden; um sicherzustellen, dass
das Werkstück wirklich festgespannt bleibt, sollte jedoch vor Abschalten des
Bewegungsaktuators zunächst die Arretierungseinrichtung aktiviert werden.
Sodann kann der Antriebsmotor stillgesetzt werden. Bei hydraulisch miteinander
gekoppelten Hydraulikaktuatoren ist eine Überlastung einzelner Antriebe nicht zu
befürchten, da in dem festgespannten Zustand das Drehmoment des Aktuators
überschritten ist und dieser stehenbleibt. Bei einem elektrischen Antrieb kann
durch eine Strombegrenzung sichergestellt werden, dass sich der durch das
Anliegen des Spannelements an dem Werkstück festgebremste Antriebsmotor
nicht überhitzt. Dadurch ist es im Rahmen der Steuerung möglich, vor Auslösung
einer Arretierung den Spannzustand aller Spannelemente abzuwarten. So ist es
möglich, sämtliche Arretierungsmechanismen bspw. an denselben
Hydraulikkreislauf anzuschließen und gemeinsam zu betätigen, so dass sich eine
sehr einfache Anordnung ergibt. Der Spannzustand kann insbesondere durch
Sensierung der Stromaufnahme eines elektrischen Bewegungsaktuators und aus
einem starken Anstieg desselben erkannt werden.
Die Funktionalität der erfindungsgemäßen Vorrichtung läßt sich weiterhin dadurch
steigern, dass das Spannelement eine in axialer Richtung durchgehende
Ausnehmung aufweist, die sich ggf. in einer damit fluchtenden Antriebswelle
fortsetzt und somit einen Luftkanal bildet, durch den mittels an seinem
rückwärtigen Ende angeschlossener Über- oder Unterdruckquellen an dem freien
Ende des Spannelements ein Über- oder Unterdruck erzeugt werden kann. Da
sich die freien Enden der Spannelemente bei festgespanntem Werkstück stets an
dessen Oberfläche befinden, kann durch die erfindungsgemäße Maßnahme auf
die Atmosphäre im Bereich der Werkstückoberfläche eingewirkt werden, bspw.
durch Ausblasen eines inerten Gases, um Oxidation des Werkstücks zu
vermeiden, durch Ausströmen heißer oder kalter Gase zum Erwärmen oder
Kühlen der Werkstückoberfläche, etc.
Unter weiterer Ausprägung dieses Erfindungsgedankens wird an dem freien Ende
des Spannelements ein Saugnapf angeordnet und an dem rückwärtigen Ende des
Luftkanals eine Unterdruckquelle, bspw. eine Vakuumpumpe, so dass ein
Werkstück an einem solchermaßen ausgerüsteten Spannblock einseitig
festgesaugt und dadurch gehalten werden kann. Der große Vorteil dieser
Anordnung besteht darin, dass durch einen minimalen Zusatzaufwand eine
Halbierung der Anzahl der erforderlichen Spannblöcke erreicht werden kann, und
dass außerdem die dem Unterdruck-Spannblock gegenüberliegende
Werkstückfläche bearbeitet werden kann, bspw. durch Lackieren od. dgl. Ferner
kann diese Anordnung dazu verwendet werden, um ein Werkstück in
festgesaugtern Zustand mitsamt der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung zu
transportieren.
Sofern hierbei der Saugnapf über ein Gelenk, insbesondere ein Kugelgelenk, mit
dem betreffenden Spannelement verbunden ist, kann er sich stets vollflächig an
die Oberfläche des Werkstücks anlegen. Diese Maßnahme erlaubt die
Verwendung des Saugnapfprinzips auch bei Werkstücken mit stark gewölbter
Oberfläche.
Andererseits kann der Luftkanal in dem Spannelement auch zur Erzeugung eines
Luftpolsters um das Werkstück verwendet werden, indem an dem freien Ende des
Spannelements eine Düse angeordnet wird und an dem rückwärtigen Ende des
Luftkanals eine Überdruckquelle, bspw. ein Kompressor. Das Auspressen von Luft
unter hohem Druck durch in axialer Richtung verlaufende Düsen an den freien
Enden der Spannelemente hat die Wirkung eines Luftpolsters, auf welchem das
Werkstück reibungslos hin und her bewegt werden kann, um dieses exakt zu
justieren. Es ist daher möglich, auch schwere Gegenstände mit dem
erfindungsgemäßen Spannsystem in exakt justierbarer Position festzuspannen,
um sodann mittels stets gleichbleibender Bearbeitungsschritte eine hohe
Präzision des Werkstücks erreichen zu können. Ferner erlaubt diese Anordnung
die Verwendung eines erfindungsgemäßen Spannblockes zur Verformung von
plastischen Massen, bspw. schmelzflüssigen Glasscheiben, die auf einer Vielzahl
von in vorgegebene Positionen ausgefahrenen Spannelementen bzw. auf einem
durch die dort angeordneten Düsen erzeugten Luftpolster aufliegen. Solchenfalls
sind einerseits Beschädigungen durch die Spannelemente ausgeschlossen,
andererseits kann durch Ausströmen von kalter Luft durch die Düsen eine
Abkühlung der thermoplastischen Substanz unterhalb der
Plastifizierungstemperatur erreicht werden, so dass sie in der einmal
angenommen Form erstarrt.
Die Erfindung läßt sich dahingehend weiterbilden, dass die dem Werkstück
zugewandte Seite eines Spannblocks dessen Oberflächengestalt grob angepaßt
ist. Dieses Merkmal bietet den Vorteil, dass die einzelnen Spannelemente jeweils
nur wenig gegenüber ihrer eingefahrenen Ruheposition herausgeschoben werden
müssen, so dass von dem Werkstück auf die Spannelemente eingeleitete
Scherkräfte nicht zu einer übermäßigen Biegebeanspruchung der Spannelemente
führen. Ferner kann in Bereichen mit stark gebogener Oberfläche die Längsachse
der betreffenden Spannelemente etwa lotrecht zu dem dortigen Verlauf der
Oberfläche des zu ergreifenden Werkstücks ausgerichtet werden, wodurch die
Bildung von Biegekräften durch den Spannvorgang selbst ebenfalls weitgehend
vermieden werden kann.
Eine sehr leistungsfähige Anordnung ergibt sich durch Verwendung zweier
Spannblöcke, welche es erlauben, das Werkstück von zwei Seiten zu ergreifen.
Hierbei handelt es sich um die Standardanordnung, wobei ein Werkstück
zwischen zwei erfindungsgemäßen Spannblöcken gehalten wird. Um
insbesondere auch weiche Werkstücke wie bspw. Bleche einspannen zu können,
können die einzelnen Spannelemente der beiden Spannblöcke jeweils
miteinander fluchtende Achsen aufweisen, so dass die einzelnen Bereiche des
festzuspannenden Werkstücks ausschließlich Druckkräften, jedoch keinerlei
Biegekräften ausgesetzt sind.
Eine äußerst gleichmäßige Verteilung des Anpreßdrucks auf die verschiedenen
Spannelemente läßt sich dadurch erreichen, dass die Spannelemente eines
Spannblocks mit Arretierungsmitteln ausgerüstet sind, während die
Spannelemente des anderen Spannblocks hydraulisch angestellt und an das
Werkstück angepreßt werden. Bei dieser Anordnung dient der mit
erfindungsgemäßen Arretierungsmitteln ausgerüstete Spannblock zur Abstützung
des Werkstücks entsprechend dessen ursprünglicher Form, während dem
anderen Spannblock die Aufgabe zufällt, das Werkstück mit maximaler Kraft an
den erfindungsgemäßen Spannblock zu pressen, um dadurch jegliche
Verschiebung des Werkstückes auszuschließen. Durch den hydraulisch
betriebenen Spannblock ohne Arretierungsmittel ist ausgeschlossen, dass sich
bspw. bei Vibrationen das Werkstück lockern könnte, worunter die Festlegekraft
leiden könnte. Die hydraulisch vorgeschobenen Spannelemente des
Gegenhalteblocks haben nährungsweise die Wirkung Feder, welche sich
selbsttätig nachstellen und damit stets eine optimale Spannkraft sicherstellen.
Eine ähnliche Wirkung können auch in axialer Richtung abgefederte Köpfe der
Spannelemente bewirken, da dieselben selbst bei starken Vibrationen einen
innigen Kontakt zu der Werkstückoberfläche sicherstellen.
Zur Verbesserung der Handhabung eines festzuspannenden Werkstücks können
die beiden Spannblöcke relativ zueinander beweglich sein; sie können
solchermaßen voneinander entfernt werden, um das Einlegen eines Werkstücks
zu erleichtern. Insbesondere bei stark gewölbten Werkstücken kann es - wie oben
bereits ausgeführt - vorteilhaft sein, die diesem Werkstück zugewandten
Oberflächenbereiche zweier, einander gegenüberliegend angeordneter
Spannblöcke ebenfalls gewölbt auszubilden. Solchenfalls kann das Einlegen des
Werkstücks in einen vergleichsweise schmalen, aber stark gewölbten Spalt
zwischen den beiden Spannblöcken mit Schwierigkeiten verbunden sein. Diese
Schwierigkeiten werden durch die erfindungsgemäße Weiterbildung umgangen,
wonach der Abstand zwischen den beiden Spannblöcken zum Einlegen und
Entfernen eines Werkstücks vergrößert wird, bspw. durch Auseinanderschwenken
um eine Verbindungsachse, oder durch lineares Auseinanderfahren der beiden
Spannblöcke, welche zu diesem Zweck auf einer Linearführungseinrichtung
angeordnet sein können.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass die beiden Spannblöcke
um eine gemeinsame Achse rotierbar sind, um das Einlegen eines Werkstücks zu
erleichtern. Durch eine derartige, vorzugsweise durch einen rotorischen Antrieb
unterstützte Rotation der Spannanordnung kann die Ausrichtung des Spaltes zum
Einlegen eines Werkstückes einer Zuführeinrichtung angepaßt werden, während
die Ausrichtung des Werkstückes zur Bearbeitung verändert werden kann, um
einen möglichst optimalen Zugang für eine Bearbeitungsmaschine zu schaffen.
Bei einer anderen Ausführungsform kann eine rotierende Spannvorrichtung dazu
verwendet werden, um das Werkstück zur Bearbeitung in eine ggf. schnelle
Rotationsbewegung zu versetzen. Hierbei ist zu denken an Lunetten, wie sie zur
Abstützung von Werkstücken auf Drehbänken Verwendung finden.
Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine Spannvorrichtung mit zwei gegeneinander gerichteten,
erfindungsgemäßen Spannblöcken in Vorder- und Seitenansicht
sowie Draufsicht;
Fig. 2 eine Spannvorrichtung mit einem feststehenden Spannbacken und
einem erfindungsgemäßen Spannblock in Vorder- und Seitenansicht;
Fig. 3 der Fig. 1 und 2 entsprechende Darstellungen einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 4 und 5 jeweils einen Längs- und einen Querschnitt durch ein
erfindungsgemäßes Spannelement mit einem ersten Antriebsprinzip;
Fig. 6 und 7 jeweils einen Längs- und einen Querschnitt durch ein
erfindungsgemäßes Spannelement mit einem weiteren
Antriebsprinzip;
Fig. 8 und 9 Details der Anordnung gemäß Fig. 6 und 7, welche Maßnahmen zur
Abfederung des Spannelements erkennen lassen;
Fig. 10 ein den Fig. 6 und 7 entsprechendes Spannelement mit einem
abgewandelten Arretierungsmittel;
Fig. 11 ein den Fig. 6 und 7 entsprechendes Spannelement mit einem
endseitigen Saugnapf zum Festsaugen eines Werkstücks, sowie
Fig. 12 ein den Fig. 6 und 7 entsprechendes Spannelement mit einer
endseitigen Düse.
Die Anordnung nach Fig. 1 dient zum Festspannen eines Werkstücks 7 mit
unebener Oberfläche, bspw. einer Turbinenschaufel in ihrem gewölbten Bereich,
so dass die zu bearbeitenden Flächen frei sind und nachbearbeitet werden
können. Zu diesem Zweck umfaßt die Anordnung gemäß Fig. 1 zwei aus je einem
massiven Block gebildete Teile 3, welche durch ein jochartiges Verbindungsteil 6
in einem vorgegebenen Abstand getragen bzw. gehalten werden. In den
aufeinander zu weisenden Seiten der Blöcke 3 sind Vertiefungen eingearbeitet, in
denen je eine Spanneinrichtung 1 eingesetzt ist, welche je ein stangen- oder
rohrförmiges Spannelement 2 aufweist, das etwa lotrecht zu der dem Werkstück 7
zugewandten Oberfläche des betreffenden Blocks 3 ausfahrbar ist, bis es an das
zwischen den Blöcken 3 plazierte Werkstück 7 anstößt. Durch motorischen
Antrieb 4 werden die Spannelemente 2 dabei mit einstellbarer Kraft gegen das
Werkstück 7 gepreßt, so dass dieses unverrückbar festgelegt wird. Schließlich
wird eine Arretierungsvorrichtung 5 betätigt, welche das betreffende
Spannelement 2 in dieser Position festhält, so dass der Antrieb 4 abgeschalten
werden kann und das Werkstück 7 in seiner einmal festgelegten Position verharrt,
wo es sodann unter äußerer Krafteinwirkung nachbearbeitet werden kann.
Das Grundprinzip der Spanneinrichtung 1 ist in Fig. 6 deutlicher wiedergegeben.
Man erkennt, dass das bei dieser Ausführungsform mit dem Bezugszeichen 9
versehene Spannelement eine rohrförmige Gestalt aufweist mit einem
kuppenförmig verschlossenen, freien Stirnende und einem innenliegenden,
offenen Ende. Im Bereich des offenen Endes befindet sich ein Innengewinde,
welches mit einem Außengewinde einer in den Hohlraum des Spannrohres 9
eingreifenden Gewindestange 20 kämmt. Indem diese Gewindestange 20 von
einem Antriebsmotor 4 in Rotationsbewegung versetzt wird, schraubt sich das
Innengewinde des Spannrohres 9 an dieser Gewindestange 20 entlang, so dass
die Drehbewegung des Gewindeelements 20 in eine axiale Verschiebebewegung
des Spannrohrs 9 umgesetzt wird, sofern dieses sich gegenüber dem die
Spannkräfte aufnehmenden Körper 34 nicht verdrehen kann. Um dies
sicherzustellen, ist an der Außenseite des Spannelements 9 ein bolzenartiger
Fortsatz 19 oder eine Paßfeder angeordnet, welche an einer Seite desselben
vorzugsweise im Bereich des rückwärtigen Endes des Spannelements 9 radial
nach außen ragt. Dieser Fortsatz greift in eine komplementär geformte,
achsparallele Längsnut 17 in der Innenseite der Führungsausnehmung für das
Spannelement 9 ein und stellt dadurch sicher, dass dieses anstelle einer
Verdrehbewegung eine reine Axialverschiebebewegung ausführt. Da somit der
Verdrehwinkel des Spannelements 9 und der Gewindestange 20 proportional zu
der Axialverschiebung des Spannelements 9 ist, kann dieses mittels einer
Arretiervorrichtung 5 stillgesetzt werden, welche eine weitere Verdrehung des
Gewindeelements 20 hemmt. Die Arretierungsvorrichtung 5 ist bei dieser
Ausführungsform im rückwärtigen Bereich der Gewindestange 20 angeordnet und
kann durch Anlage an einen ohne Gewinde ausgebildeten Oberflächenbereich der
Gewindestange 20 einen Reibschluß zu letzterer herbeiführen.
Damit sich das Spannelement 9 bei seiner Axialbewegung nicht innerhalb der
Führungsausnehmung des die Spannkräfte aufnehmenden Teils 34 verkanten
kann, sind in dem vorderen Bereich der Führungsausnehmung an deren
Innenseite sowie auch im rückwärtigen Bereich des Spannelements 9 an dessen
Außenseite jeweils ringförmige Radialführungen 16 vorgesehen. Damit schließlich
in den Spalt zwischen Spannelement 9 und Führungsausnehmung bzw.
Radialführung 16 kein Staub eindringen kann, ist an der Oberkante der
Führungsausnehmung, nämlich in deren Mündungsbereich in der dem Werkstück
7 zugewandten Oberfläche, ein ringförmiger Schmutzabstreifer 10 vorgesehen,
der bspw. aus einem Gummiring gebildet sein kann, welcher in eine
rundumlaufende, nutförmige Vertiefung in der Führungsausnehmung eingelegt
sein kann.
Wie man Fig. 6 weiterhin entnehmen kann, ist der Antrieb 4 sowie eine die
Arretierungseinrichtung 5 tragende Stützvorrichtung 25 in einer zu der Rückseite
des die Spannkräfte aufnehmenden Teils 34 offenen, querschnittlich verbreiterten
Ausnehmung eingesetzt, so dass diese Teile von der Rückseite des Spannblocks
3 her zugänglich sind, sofern eine diese Ausnehmungen verschiebende Platte
abgenommen ist.
In Fig. 7 sind weitere Einzelheiten der Spanneinrichtung 1 zu erkennen.
Insbesondere ist zu sehen, dass der Antrieb der Gewindestange 20 über ein im
Bereich von deren rückwärtigen Ende unverdrehbar angeordnetes Zahnrad 28
erfolgt, über welches ein Zahnriemen 29 geschlungen ist. Dieser wird von einem
auf der Motorwelle 33 des Elektromotors 4 befestigten Ritzel 28 angetrieben, so
dass die Drehbewegung des Antriebsmotors 4 nahezu schlupffrei auf die
Gewindestange 20 übertragen wird. Der Antriebsmotor 4 kann in eine zylindrische
Ausnehmung des die Spannkräfte aufnehmenden Körpers 34 eingesetzt sein, so
dass sich eine Anordnung mit minimaler Bauhöhe ergibt, die vor allem durch die
Länge der Gewindestange 20 bedingt ist.
Bei der Ausführungsform des Spannelements 9 gemäß den Fig. 6 und 7 wird
die in axialer Richtung auf das Spannelement 9 einwirkende Spannkraft von
dessen rückwärtigem Innengewinde auf die Gewindestange 20 übertragen und
muss von dieser in das Teil 34 eingeleitet werden. Zu diesem Zweck ist die
Gewindestange 20 über ein Axiallager 38 auf einer von der Gewindestange 20
lotrecht durchsetzten Platte 22 abgestützt, welche wiederum über Abstandsbolzen
23 innerhalb der Ausnehmung des Spannblockes 34 an diesem festgeschraubt
ist. Wie Fig. 8 zu entnehmen ist, kann zwischen dem Axiallager 38 und der Platte
22 eine Tellerfeder 37 eingelegt sein, so dass die Gewindestange 20 geringfügig
in axialer Richtung ausweichen kann, wenn das Spannelement 9 an dem
Werkstück 7 zur Anlage gelangt und durch verzögertes Abschalten des
Antriebsmotors 4 noch ein geringes Maß weiter angestellt wird. Dadurch ist es
möglich, dass bei starken Vibrationen des Werkstückes die gespannte Tellerfeder
37 das Spannelement 9 in axialer Richtung selbsttätig nachspannen kann, so
dass sich das Werkstück nicht lockern kann.
Eine weitere Maßnahme, um einem Lockern des Werkstücks 7 entgegenzuwirken,
ist in Fig. 9 dargestellt: Man kann erkennen, dass der kalottenförmig gewölbte,
stirnseitige Abschluß des freien Spannelementendes 9 durch ein in axialer
Richtung verschiebbares Teil 39 gebildet wird, das in einer stirnseitigen
Ausnehmung des Spannelements 9 eingesetzt ist. Indem auch hier eine
Tellerfeder 37 untergeschichtet ist, kann dieses periphere Abschlußteil 39
geringfügig gegenüber dem Spannelement 9 nachgeben. Durch die Tellerfeder 37
wird erreicht, dass beim Kontakt des Spannelements 9, 39 mit dem Werkstück 7
die Betätigungskraft nicht abrupt, sondern entsprechend der Federkonstanten
allmählich ansteigt. Die eingefederte Tellerfeder 37 ist dadurch in die Lage
versetzt, das periphere Abschlußteil 39 des Spannelements 9 stets nach außen
gegen die Oberfläche des Werkstücks zu pressen, selbst wenn dieses
vibrationsbedingt nachgibt.
Um den Motor 4 innerhalb der Ausnehmung des die Spannkräfte aufnehmenden
Teils 3, 34 zu fixieren, kann zwischen eine das Axiallager 38 abstützende Platte
22 tragenden Abstandsbolzen 23 einerseits und den betreffenden
Befestigungsbohrungen in der Innenseite des Spannblocks 3 andererseits eine
weitere Platte 24 zwischengelegt sein, an welcher das Gehäuse des
Antriebsmotors 4 festgeschraubt ist.
Die den Motor 4 tragende Platte 24 bildet gleichzeitig einen Teil der
Arretierungsvorrichtung 5, welche die Gewindestange 20 zur Arretierung des
Spannelements 9 in der gewünschten Endposition festsetzt, bspw. dann, wenn
durch einen Stromsensor das dem Antriebsmotor 4 abverlangte, erhöhte
Drehmoment sensiert und einer nicht dargestellten Steuereinrichtung damit
signalisiert wird, dass das Spannelement 9, 39 nun an dem Werkstück 7 bündig
anliegt. Das Kernstück der Arretierungseinrichtung 5 bildet ein elastischer Ring 31,
bspw. aus Gummi, welcher den rückwärtigen, nicht mit einem Gewinde versehene
Bereich der Gewindestange 20 umgibt. Bei der in Fig. 7 dargestellten Situation ist
der Gummiring 31 in axialer Richtung entspannt und wird daher nicht in radialer
Richtung gequetscht. Sofern sich in entspanntem Zustand des Rings zwischen
demselben und dem verdrehbaren Gewindeelement ein Spalt ergibt, so kann der
Antrieb desselben nahezu reibungsfrei erfolgen.
Oberhalb des Gummirings 31 befindet sich ein axial verschiebbarer, ringförmiger
Kolben, welcher in axialer Richtung auf den Gummiring 31 drückt, sofern er nach
unten bewegt wird. Die axiale Verschiebebewegung dieses Ringkolbens 30 kann
bewirkt werden durch Druckbeaufschlagung eines oberhalb desselben
befindlichen Ringraumes, der über eine Verbindungsleitung mit einer Druckquelle
für eine Hydraulikflüssigkeit in Verbindung steht. Sobald der Ringkolben 30 durch
Fluid, insbesondere Hydraulik oder Pneumatik nach unten gepreßt wird, quetscht
sich der darunter befindliche Gummiring 31 breit und legt sich dabei an die
Mantelfläche der ihn durchsetzenden Gewindestange 20 und an der Platte 24 an,
wodurch sich zwischen diesen Teilen ein Reibschluß ergibt.
Damit der Ringkolben 30 nach Abschalten der Druckquelle wieder nach oben
bewegt werden kann, stützt er sich mittels mehrerer Spiraldruckfedern 32 auf der
Platte 24 ab. Die Spiraldruckfedern 32 können in zylindrischen Vertiefungen des
Ringkolbens 30 eingesetzt sein, damit sie eine Führung erhalten und sich nicht
verklemmen können.
Ferner kann an der inneren und äußeren Mantelfläche des Ringkolbens 30 je ein
Gummidichtungsring vorgesehen sein, um die Hydraulikflüssigkeit in dem
Ringraum 50 im Bereich des Ringkolbens 30 abzudichten.
Während dieser Arretierungsmechanismus hydraulisch betätigt wird, bspw. durch
Öffnung und Schließen eines Hydraulikventils, ist auch ein elektrisch zu
betätigender Arretierungsmechanismus denkbar. Dieser ist in Fig. 10 dargestellt.
Er besteht aus einem Elektromagnet 26, welcher auf der Platte 22 festgelegt ist
und eine mit der Gewindestange 20 mitrotierende Bremsscheibe 27 bei
Aktivierung, d. h. Stromfluß anzieht und dadurch reibschlüssig fixiert, wodurch die
Gewindestange 20 ebenfalls verdrehsicher festgelegt ist. Um der Bremsscheibe
27 die hierzu erforderliche, minimale Axialbewegung zu erlauben, kann sie mittels
eines in axialer Richtung geringfügig elastischen, radial sowie insbesondere
azimutal jedoch unverrückbaren Elements an der Gewindestange 20 bzw. an dem
darauf festgelegten Zahnrad 28 fixiert sein.
Der Fig. 11 ist eine Weiterbildung dieser Spanneinrichtung 1 zu entnehmen,
welche es auch erlaubt, Werkstücke 7 mit gewölbter, aber glatter Oberfläche nur
einseitig zu ergreifen. Hierzu dient ein Saugnapf 44, welcher sich an dem freien
Stirnende des bei dieser Ausführungsform mit dem Bezugszeichen 43 versehenen
Spannelements befindet. Durch Evakuierung des Hohlraums zwischen dem
Saugnapf 44 und dem Werkstück 7 kann dieses insbesondere durch Verwendung
einer Vielzahl von zueinander etwa paralleler Spanneinrichtungen 1 ebenfalls
unverrückbar festgelegt werden. Die Evakuierung dieses Hohlraums erfolgt dabei
mittels einer Vakuumpumpe, welche durch einen Luftkanal mit dem Saugnapf 44
verbunden ist. Dieser Luftkanal setzt sich zusammen aus einer Durchbohrung 49
der Stirnseite des Spannelements 43, aus einer die gesamte Gewindestange 20
durchsetzenden, axialen Bohrung, einem an deren rückwärtigen Ende unterhalb
der Tragplatte 22 angesetzten Adapter 41, welcher einen etwa rechtwinklig
abknickenden Hohlraum aufweist, und einer mit diesem verbundenen,
vorzugsweise flexiblen Fluidleitung 42. Durch eine ausreichende Abdichtung
dieses Luftkanals gegenüber der Umgebung kann erreicht werden, dass das von
einer an der Fluidleitung 42 angeschlossenen Pumpe erzeuge Vakuum bis im
Bereich des Saugnapfs 44 wirksam ist, so dass dieser eine hohe Saugkraft auf
das Werkstück 7 ausüben kann. Hierbei macht sich die Erfindung die Tatsache
zunutze, dass ein insbesondere als Gummiring ausgebildetes Reibelement 31 in
arretiertem Zustand sowohl gegen das betreffende, verdrehbare Gewindeelement
wie auch gegen den Ringkolben 30 und die Befestigungsplatte 24 gepreßt wird
und somit für eine optimale Abdichtung des Luftkanals innerhalb des
erfindungsgemäßen Spannelements 43 sorgt, so dass ein nahezu ideales
Vakuum erzeugt werden kann.
Wie Fig. 12 erkennen lässt, kann ein derartiger Luftkanal aus Bohrung 49,
Hohlraum 40 innerhalb der Gewindestange 20, Adapter 41 und Fluidleitung 42
auch dazu verwendet werden, um im Bereich des freien Endes des
Spannelements 46 einen Überdruck zu erzeugen, indem an der Fluidleitung 42
anstatt einer Vakuumpumpe ein Kompressor angeschlossen wird. Sofern
gleichzeitig an dem freien Ende des Spannelements 46 eine Düse 45 vorgesehen
ist, kann ein das Werkstück 7 umgebendes Luftpolster aufgebaut werden.
Derartige Luftpolster können ein Werkstück zuverlässig tragen, so dass dieses in
horizontaler Richtung leicht beweglich ist und vor dem Festspannen exakt plaziert
und hierzu ggf. verschoben werden kann. Um bei dieser Ausführungsform eine
zusätzliche, hochwertige Abdichtung des Luftkanals zu erreichen, kann an der
Mündung der das Spannelement 46 führenden Ausnehmung eine abgedichtete
Buchse 48 vorgesehen sein. Eine weitere Abdichtung kann bspw. in dem Bereich
zwischen der Platte 24 und der diese durchsetzenden Gewindestange 20
herbeigeführt werden.
In Fig. 2 ist eine andere Ausführungsform der Erfindung dargestellt, wobei nur ein
einziger Spannblock 3 Verwendung findet, da hiermit nur derartige Werkstücke 7
festgespannt werden sollen, welche zumindest an einer Seite durch eine ebene
Fläche begrenzt werden, so dass hierfür ein feststehender Spannbacken
verwendet werden kann.
In Fig. 3 ist eine wiederum abgewandelte Ausführungsform der Erfindung
dargestellt. Man erkennt, dass hier die Spanneinrichtungen 1 mit jeweils einem
eigenen Gehäuse versehen sind, und mittels dieses Gehäuses an zwei
gegeneinander bewegbaren, die Spannkräfte aufnehmenden Teile 6, 36
festgelegt sind. Hierbei ist es möglich, diese die Spannkräfte aufnehmenden Teile
6, 36 hinsichtlich ihrer Oberflächengestalt etwa der geometrischen Beschaffenheit
des Werkstücks 7 anzupassen, und indem die einzelnen Spanneinrichtungen 1
jeweils etwa lotrecht zu dem betreffenden Bereich der Oberfläche des Werkstücks
7 ausgerichtet werden, können die auf die Spannelemente 2 einwirkenden
Biegekräfte minimiert werden. Die beiden, jeweils entgegengesetzt gerichtete
Spannkräfte aufnehmende Teile 6, 36 können jeweils etwa die Form eines Hebels
aufweisen, und sie sind vorzugsweise gelenkig miteinander verbunden, so dass
sie aufgeschwenkt werden können, um ein Werkstück 7 zwischen diesen
Spannhebeln 6, 36 zu plazieren oder von dort zu entfernen. Die Relativbewegung
der beiden Spannhebel 6, 36 kann durch einen Aktuator 35 insbesondere in Form
eines Hydraulikzylinders bewirkt werden, welcher auf die jeweils anderen Enden
der zu diesem Zweck doppelarmig ausgebildeten Hebel 6, 36 einwirkt. Damit die
beiden Hebel 6, 36 beim Zusammenschwenken eine wohldefinierte Position
einnehmen, können gegenseitig wirksam werdende Anschlagelemente
vorgesehen sein, welche ein weiteres Zusammenschwenken der beiden Hebel 6,
36 unterbinden.
Wie man der Zeichnung entnehmen kann, können die beiden Hebel 6, 36 jeweils
einen U-förmigen Querschnitt aufweisen, wobei der die beiden zueinander
parallelen Schenkel jochartig verbindende Quersteg vorzugsweise dem Werkstück
7 zugewandt ist. Die einzelnen Spanneinrichtungen 1 können sodann mittels ihr
Gehäuse durchgreifender Schrauben an der Außenseite der beiden Stege der
Hebel 6, 36 festgeschraubt sein. Es ergibt sich hierdurch eine äußerst stabile
Anordnung, wobei gleichzeitig eine Vielzahl von Spanneinrichtungen 1 an
wenigen, vorzugsweise hebelartig ausgebildeten Spannblöcken 6, 36 festgelegt
werden können.
Ferner können die einzelnen Spanneinrichtungen 1 auch nach einem von dem in
den Fig. 6 bis 7 2 dargestellten Prinzip abweichenden Vorschubmechanismus
aktiviert werden. Diese, in den Fig. 4 und 5 wiedergegebene Mechanik
zeichnet sich dadurch aus, dass die entsprechenden Spannelemente 8 rohrförmig
ausgebildet sind mit einem inneren, achsparallelen Hohlraum, der an der äußeren,
kalottenförmig gewölbten Stirnseite verschlossen, an der Rückseite dagegen offen
ist. Im Gegensatz zu der zuvor beschriebenen Ausführungsform tat an diesem
Spannelement 8 jedoch kein Innengewinde vorgesehen, sondern an einer Buchse
14, welche mit dem rückwärtigen Ende des Spannelements 8 verbunden ist,
befindet sich ein Außengewinde 13, das mit einem Innengewinde 11 in der das
Spannelement 8 aufnehmenden, zylindrischen Ausnehmung des Spannblocks 34
kämmt. Da das Gewinde 11 ortsfest ist, muss sich für eine Axialverschiebung des
Spannelements 8 dasselbe um seine Längsachse drehen. Dies wird durch den
Antrieb 4 bewirkt, der in diesem Falle auf eine in den Hohlraum des
Spannelements 8 hineinragende Antriebswelle 15 rotatorisch einwirkt. Wie die
Querschnittsdarstellung gemäß Fig. 4 zeigt, hat diese Antriebswelle 15 eine
Längsnut, in welche ein federartig nach innen vorspringender Bereich der
Außengewindebuchse 14 eingreift. Dieser Formschluß stellt sicher, dass die
Drehung der Antriebswelle 15 unabhängig von der axialen Position des
Spannelements 8 stets schlupffrei auf dasselbe übertragen wird. Natürlich kann
dieselbe Wirkung auch durch andere, nicht rotationssymmetrische
Querschnittsformen von Antriebswelle 15 und Buchse 14, bspw. polygonale
Querschnitte, erreicht werden.
Der Antrieb der Welle 15 kann wie bei der vorhergehenden Ausführungsform über
Zahnräder 28, Zahnriemen 29, Ritzel 28 und einen vorzugsweise elektrischen
oder hydraulischen Antriebsmotor 4 erfolgen. Da bei dieser Ausführungsform die
axialen Spannkräfte über das Gewinde 13, 11 direkt in den Spannblock 3, 34
eingeleitet werden, ist dabei die Antriebswelle 15 von Axialkräften weitgehend frei.
Hierdurch kann das Axiallager 38 eingespart werden.
Bei dieser Ausführungsform ist die Arretierungseinrichtung 5 in dem Bereich der
Mündung der das Spannelement 8 aufnehmenden Ausnehmung in dem
Spannblock 34 gegenüber dessen dem Werkstück zugewandter Oberfläche
angeordnet. Dadurch kann das Spannelement 8 auch in dessen maximal
ausgefahrener Position noch sicher umgriffen werden, und durch Quetschung
eines das Spannelement 8 umgreifenden Gummirings 31 wird dieser nach innen
an die Mantelfläche des Spannelements 8 gepreßt und klemmt dieses dabei fest.
Ein in axialer Richtung auf den Gummiring 31 einwirkender Ringkolben 30 ist wie
auch ein an dessen gegenüberliegender Stirnseite angeordneter Ringkanal 50
zum Zuführen eines flüssigen Druckmediums weitgehend identisch bzw.
entsprechend der Arretierungseinrichtung 5 für die aus den Fig. 6 bis 12
vorbekannten Spanneinrichtung 1. Die Anordnung ist jedoch vorzugsweise um
180° gedreht, so dass bei dieser Ausführungsfarm der Ringkolben 30 durch den
Fluiddruck 50 nach oben gedrückt wird gegen die Unterseite des Dichtungsrings
31, der von einer im Bereich der Ausnehmungsmündung eingesetzten Muffe vor
einem Anheben zurückgehalten wird und daher gezwungen ist, in radialen
Richtungen auszuweichen. Auch hier können Druckfedern 32 vorgesehen sein,
um nach Abschalten des Fluiddrucks 50 den Ringkolben 30 nach unten und somit
von dem Dichtungsring 31 wegzubewegen.
Claims (37)
1. Vorrichtung zum Festspannen eines Werkstücks (7) mit unebener Oberfläche,
umfassend wenigstens ein die Spannkräfte übernehmendes und ableitendes
Teil (3), wenigstens eine Ausnehmung mit zumindest teilweise zylindrischer
und/oder prismatischer Grundgestalt zur führenden Aufnahme je eines rohr-
oder stabförmigen, in axialer Richtung verstellbaren Spannelements (2), wobei
ein Spannelement (2) oder ein antriebsmäßig mit dem Spannelement (2)
gekoppeltes Element mit einem Gewinde versehen ist, wodurch der linearen
Vorschubbewegung des Spannelements (2) eine Drehbewegung des
betreffenden Gewindeelements gegenüber dem Spannblock (3) zugeordnet ist,
gekennzeichnet durch
- a) einen Rotationsaktuator, der mit dem verdrehbaren Gewindeelement zu dessen Drehantrieb gekoppelt ist; und
- b) wenigstens ein einem Spannelement (2) zugeordnetes, schaltbares Mittel (5) zur Arretierung des verdrehbaren Gewindeelements durch Klemmung und/oder Reibung, welches ein vorzugsweise elastisches Reibelement (26, 27, 31), insbesondere ein Klemmelement umfaßt, das eine drehmomentfreie Arretierung des verdrehbaren Gewindeelements erlaubt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das rohr- oder
stabförmige Spannelement (2, 8, 9) mit dem Bewegungsaktuator (4) über ein
dessen Antriebsbewegung in eine Bewegung des Spannelements (2, 8, 9)
umsetzendes, mechanisches Getriebeelement (15, 28, 29, 20) gekoppelt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das
Arretierungsmittel (5) zwischen dem Körper (34) des Spannblocks (3) einerseits
und einem Element (2, 8, 9, 15, 20) in der Antriebskette des betreffenden
Spannelements (2, 8, 9) andererseits geschalten ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das
Arretierungsmittel (5) in einem Hohlraum zwischen dem Spannelement (2, 8, 9)
oder einem sonstigen Element (15, 20) in der Antriebskette des betreffenden
Spannelements (2, 8, 9) einerseits und der dieses führenden Ausnehmung
andererseits angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Reibelement (26, 27, 31) gegenüber dem Spannblock
(3) unverdrehbar festgelegt oder festlegbar ist, bspw durch Reib- oder
Formschluß.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Reibelement
(26, 27, 31) eine ringförmige Gestalt aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
Klemmelement (31) verformbar und/oder radial verschiebbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der radiale
Abstand des Klemmelements (31) von dem Spannelement (2, 8, 9) oder dem
sonstigen Element (15, 20) in der Antriebskette des betreffenden
Spannelements (2, 8, 9) durch axiales Zusammenpressen veränderbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch Mittel zum axialen
Zusammenpressen des Klemmelements (31).
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zum
axialen Zusammenpressen des Klemmelements (31) zwei vorzugsweise
platten- oder ringförmige, in axialer Richtung gegeneinander versetzte Elemente
(24, 30) mit zueinander etwa parallelen Anlageflächen für das
dazwischengelegte Klemmelement (31) umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eines der
platten- oder ringförmigen Elemente (30) zum Zusammenpressen des
Klemmelements (31) in axialer Richtung gegenüber dem anderen Element (24)
beweglich ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich an der
seiner Anlagefläche gegenüberliegenden Stirnseite des beweglichen,
ringförmigen Preßelements (30) ein Hohlraum (50) zur Aufnahme eines Fluids,
bspw. Hydrauliköl, befindet, um durch Beaufschlagung des beweglichen
Preßelements (30) mit Überdruck eine axiale Preß- oder Lösekraft auf das
Klemmelement (31) auszuüben.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, gekennzeichnet durch eine
oder mehrere, zwischen den relativ zueinander beweglichen Preßelementen
(24, 30) angeordnete, in axialer Richtung wirkende Druckfeder(n) (32).
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Arretierungsmittel (5) sich in dem Bereich des einem
festzuspannenden Werkstück (7) zugewandten Endes einer Ausnehmung in
dem Spannblock (3) befindet.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass
das Arretierungsmittel (5) sich in dem Bereich des mechanischen
Getriebemittels (15, 20,28) befindet.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass
das Reibeelement (27) gegenüber dem sonstigen Element (15, 20, 26) in der
Antriebskette des betreffenden Spannelements (2, 8, 9) axial verschiebbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der axiale
Abstand des Reibelements (27) von dem sonstigen Element (15, 20, 26) in der
Antriebskette des betreffenden Spannelements (2, 8, 9) durch einen
Linearaktuator (26) veränderbar ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der
Linearaktuator durch einen Elektromagnet gebildet ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das unverdrehbare Gewinde an der Innenseite der
Ausnehmung in dem Spannblock oder an einer Mantelseite des stabförmigen
Spannelements angeordnet ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
einen Sensor für einen Anstieg des Fluiddrucks oder der Stromaufnahme eines
Bewegungsaktuators, dessen Ausgangssignal einem Auswertebaustein
zugeführt wird, der davon eine Ansteuersignal für die Arretierungseinrichtung
ableitet.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an dem freien Ende des Spannelements ein
abgefedertes, elastisches und/oder aus einem weichen Metall- oder
Kunstwerkstoff hergestelltes Endstück angeordnet ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
einen Sensor zur Registrierung einer oder beider Endpositionen des
betreffenden Spannelements.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Rotationsaktuator (4) für das Spannelement (2, 8, 9)
hinsichtlich seiner Lage steuer- oder regelbar ausgebildet ist, bspw. als Schritt-
oder Servomotor ausgebildet und/oder mit einem Lagegeber versehen ist.
24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
eine autonome Energiequelle für den Bewegungs- (4) und/oder
Arretierungsaktuator (5), bspw. in Form einer Batterie, eines Akkumulator
und/oder einer Hydraulikdruckquelle.
25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Steuerung des Bewegungs- (4) und/oder
Arretierungsaktuators (5) dezentral dem betreffenden Spannelement (2, 8, 9)
zugeordnet ist sowie ggf. eine bspw. drahtlose Kommunikationseinrichtung zu
einer übergeordneten Steuerung aufweist.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Spannelement (2, 8, 9) eine in axialer Richtung
durchgehende Ausnehmung (49) aufweist, die sich ggf. in einer damit
fluchtenden Antriebswelle (15, 20, 40) fortsetzt und somit einen Luftkanal (41)
bildet, durch den mittels an seinem rückwärtigen Ende (42) angeschlossener
Über- oder Unterdruckquellen an dem freien Ende des Spannelements (46) ein
Über- oder Unterdruck erzeugt werden kann.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass an dem freien
Ende des Spannelements (46) ein Saugnapf (44) angeordnet ist und an dem
rückwärtigen Ende (42) des Luftkanals (41) eine Unterdruckquelle, bspw. eine
Vakuumpumpe, so dass ein Werkstück (7) an einem solchermaßen
ausgerüsteten Spannblock (3) einseitig festgesaugt und dadurch gehalten
werden kann.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugnapf
(33) über ein Gelenk, insbesondere ein Kugelgelenk, mit dem betreffenden
Spannelement (46) verbunden ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass an dem freien
Ende des Spannelements (46) eine Düse (45) angeordnet ist und an dem
rückwärtigen Ende (42) des Luftkanals (41) eine Überdruckquelle, bspw. ein
Kompressor, so dass ein Luftpolster um das Werkstück (7) erzeugt werden
kann.
30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Führungsausnehmung für das Spannelement (2, 8, 9)
in einem Gehäuseteil (1) angeordnet ist, welches gegenüber dem die
Spannkräfte übernehmenden und ableitenden Teil (3, 6, 36) verstellbar sowie
fixierbar ist.
31. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Führungsausnehmung für das Spannelement (2, 8, 9)
in einem Gehäuseteil (1) angeordnet ist, welches an dem die Spannkräfte
übernehmenden und ableitenden Teil (3, 6, 36) gefedert befestigt ist.
32. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die dem Werkstück (7) zugewandte Seite des die
Spannkräfte übernehmenden Teils (3, 6, 36) dessen Oberflächengestalt grob
angepaßt ist.
33. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
zwei die Spannkräfte übernehmende Blöcke (3), um das Werkstück (7) von
zwei Seiten zu ergreifen.
34. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die
Spannelemente (2, 8, 9) eines Spannblocks (3) mit Arretierungsmitteln (5)
ausgerüstet sind, während die Spannelemente (2) des anderen Spannblocks
(3) hydraulisch oder pneumatisch angestellt und an das Werkstück (7)
anpreßbar sind.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet,
dass die beiden Spannblöcke (6, 36) relativ zueinander beweglich sind, um das
Einlegen eines Werkstücks (7) zu erleichtern.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass ein Spannblock
(6, 36) motorisch oder hydraulisch (35) gegenüber dem anderen anstellbar ist.
37. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Teile (3, 6, 36) zur Übernahme der
Spannkräfte oder die gesamte Spannvorrichtung um eine Achse rotierbar sind
(ist).
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