DE10025489A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von Metall-Keramik-Verbundwerkstoffen - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von Metall-Keramik-VerbundwerkstoffenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung eines Metall-Keramik-Verbundwerkstoffs. Hierbei wird mit einem Schießkopf keramisches Pulver in ein Gießwerkzeug geschossen, das Pulver wird hierdurch zu einer porösen Preform verdichtet und anschließend wird die Preform im Gießwerkzeug mit flüssigem Metall unter Druck infiltriert.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff
der Patentansprüche 1 und 7 und ein Verfahren nach dem Oberbe
griff des Patentanspruchs 12.
Aus der DE 197 50 599 ist ein Verfahren zur Herstellung eines
Metall-Keramik-Verbundwerkstoffs bekannt, wobei eine poröse ke
ramische Preform in ein Druckgießwerkzeug eingelegt und im
Druckgießverfahren mit flüssigem Aluminium infiltriert wird. In
diesem Verfahren muß jedoch in aufwendiger Weise die keramische
Preform hergestellt, bearbeitet und in ein Druckgießwerkzeug
eingelegt werden. Hierbei kann es zu Biegespannungen in der
Preform kommen, wenn die geometrische Anpassung zwischen dem
Druckgießwerkzeug und der Preform unzureichend ist. Diese Bie
gespannungen können bei der Infiltration der Preform während
des Druckgießvorgangs zum Bruch der Preform und zum Ausschuß
des Bauteils führen.
Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, eine Vorrich
tung und ein Verfahren bereitzustellen, wodurch die Herstellung
eines Metall-Keramik-Verbundwerkstoffs vereinfacht wird und die
Prozeßsicherheit erhöht wird.
Die Lösung der Aufgabe besteht in Vorrichtungen mit den Merkma
len der Patentansprüche 1 und 7 und in einem Verfahren mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 12.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist in eine Druckgießmaschine
oder in eine Squeeze-Casting-Maschine - im folgenden vereinfachend
"Gießmaschine" genannt - integriert. Diese Vorrichtung
weist einen Gießkolben, eine Gießkammer mit einer Öffnung und
ein Gießwerkzeug mit einem Gießlauf und einem Formhohlraum auf.
Die Öffnung der Gießkammer ist dazu geeignet, die Gießkammer
mit einem keramischen Vorprodukt zur Herstellung einer kerami
schen Preform, und mit einem flüssigen Gießmetall zu befüllen.
Hieraus resultiert der Vorteil, daß die Preform direkt in dem
Formhohlraum, in dem sie anschließend mit dem Gießmetall infil
triert wird auch fertiggestellt wird, so daß keine nennenswerte
Nachbearbeitung mehr nötig ist. Mit der Infiltration erfolgt
die Herstellung eines Metall-Keramik-Verbundwerkstoffs - im
folgenden vereinfachend Verbundwerkstoff genannt - bzw. ein
Bauteil aus dem Verbundwerkstoff. Der Begriff eines keramischen
Vorproduktes steht hier für ein keramisches Pulver oder eine
keramische Pulvermischung, das/die weitere organische oder an
organische Hilfsstoffe enthalten kann (Anspruch 1).
Das Pulver wird über die Öffnung der Gießkammer in die Gießkam
mer, von dort aus in den Gießlauf und den Formhohlraum beför
dert, wo es zu der Preform verpreßt wird. Unter Pressen wird
hierbei eine Verdichtung des Pulvers verstanden, die sich je
nach aufgewendeten Druck in einer selbsttragenden Struktur von
verzahnten Pulverkörnern oder in Form einer losen Pulverschüt
tung äußern kann. Für diesen Vorgang ist ein hoher Druck not
wendig, der mit dem geringsten technischen Aufwand durch einen
Schießkopf realisiert werden kann. Unter einem Schießkopf wird
hier und im folgenden eine Vorrichtung verstanden, die über
Gasdruck und/oder durch mechanischen Druck pulverförmiges troc
kenes oder feuchtes Material in eine Form preßt (Anspruch 2).
Der Schießkopf ist bezüglich der Öffnung beweglich gelagert und
mit einer ebenfalls zur Öffnung beweglich gelagerten Gießrinne
austauschbar. Die Gießrinne dient zur Befüllung der Gießkammer
mit dem flüssigen Gießmetall. Durch diese Vorrichtung kann die
Gießkammer zur Befüllung des Formhohlraums durch verschiedene
Medien nacheinander genutzt werden (Anspruch 3).
Im weiteren ist auf die Öffnung eine Saug- oder Blasvorrichtung
aufsetzbar, die, insbesondere restliches Pulver, das nach dem
Einpressen des Pulvers in den Formhohlraum in der Gießkammer
zurückbleibt, aus der Gießkammer heraussaugt, bzw. herausbläst.
Hierbei wird eine Kontaminierung des Gießmetalls mit dem Pulver
vermieden, was zu einer Beeinträchtigung des Gießverhaltens und
des Infiltrationsverhaltens des Gießmetalls führen würde (An
spruch 4).
Das Gießwerkzeug weist im Gießlauf einen Sperrschieber auf, der
nach dem Befüllen des Formhohlraums mit dem Pulver ein Zurück
fallen des Pulvers in die Gießkammer verhindert. Die Schließ
vorrichtung des Schiebers ist mit dem Antrieb des Gießkolbens
gekoppelt, was ein Öffnen des Schiebers zu dem Zeitpunkt ermög
licht zu dem das Gießmetall vom Gießkolben in den Gießlauf ge
drückt wird (Anspruch 5).
Der Gießlauf des Gießwerkzeugs dient im konventionellen Druck
guß u. a. dazu, nach einem Füllen des Formhohlraums mit dem
Gießmetall weiteres Gießmetall für eine Nachverdichtung bereit
zustellen. Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung wird auch das
keramische Pulver nachverdichtet. Dieses nimmt bezüglich der
Schüttdichte ein größeres Volumen als ein flüssiges Gießmetall
ein. Aus diesem Grund ist der Gießlauf des Gießwerkzeugs der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem größeren Volumen ausge
staltet, als das bei einem konventionellen Gießwerkzeug der
Fall ist. Das Volumen beträgt erfindungsgemäß zwischen 10% und
30% des Volumens des Formhohlraums, hierdurch ist es gewähr
leistet, daß stets genügend Pulver zum Nachverdichten der Pre
form zur Verfügung steht (Anspruch 6).
In einer weiteren Ausgestaltungsform besteht die Lösung der Er
findung in einer Vorrichtung nach Patentanspruch 7, die ein
Gießwerkzeug mit einem Formhohlraum und einem Gießlauf, der
durch einen Anschnitt eine Öffnung zum Formhohlraum aufweist,
umfaßt. Das Gießwerkzeug ist in eine Gießmaschine integriert
und enthält im Gegensatz zu einem konventionellen Gießwerkzeug
mindestens zwei Öffnungen zur Materialbefüllung. Eine Öffnung
dient dazu, ein Pulver unter Druck in den Formhohlraum zu för
dern und so eine poröse keramische Preform im Formhohlraum her
zustellen. Die zweite Öffnung besteht aus dem Anschnitt des
Gießlaufs und dient zur Befüllung des Formhohlraums mit einem
flüssigen Gießmetall. Mit Hilfe dieser Vorrichtung ist es mög
lich, die poröse keramische Preform direkt im Formhohlraum her
zustellen und anschließend mit dem Gießmetall unter der Erzeu
gung eines Verbundwerkstoffs zu infiltrieren. Die Öffnung zur
Befüllung des Pulvers ist an der hierfür geeignetsten Stelle am
Gießwerkzeug anbringbar. Die Position dieser Öffnung ist von
der Ausgestaltung des Gießwerkzeugs und der Gießmaschine abhän
gig. Sie kann so angebracht werden, daß der Weg den das Pulver
von der Öffnung in den Formhohlraum zurücklegen muß, möglichst
kurz ist.
Das Einpressen des Pulver in den Formhohlraums kann durch einen
Schießkopf erfolgen. Hierfür bietet sich der Schießkopf einer
herkömmlichen Kernschießmaschine an. Dieser ist üblicherweise
fest an der Öffnung des Gießwerkzeugs montiert, was vorteilhaft
für die Dosierung des Pulvers ist. Ferner kann durch den kurzen
Beförderungsweg ein vergleichsweiser hoher Druck auf das Pulver
ausgeübt werden, was mit einem hohen Verdichtungsgrad einher
geht (Anspruch 8).
Das Verschließen des Formhohlraums zum Gießlauf durch einen
Sperrschieber ist zweckmäßig, um einen Gegendruck zur Verdich
tung des Pulvers zur Preform zu gewährleisten. Ferner ist nach
der Befüllung des Formhohlraums mit dem Pulver die Öffnung zum
Schießkopf durch einen Sperrschieber verschließbar. So wird
vermieden, daß während des Befüllens des Formhohlraums mit dem
Gießmetall, dieses aus dem Formhohlraum austritt (Anspruch 9).
Zur Vorbeugung einer Verstopfung von Auslaßventilen, die für
eine Entlüftung des Formhohlraums sorgen, weist die Vorrichtung
vor den Auslaßventilen jeweils einen in Fig. 3 dargestellten
Filterkanal auf, der sich konisch verengt. Die Durchlaßöffnung
ist, abhängig von der Beschaffenheit des Pulvers so eng ausge
legt, daß sie erfindungsgemäß mit Pulver verstopft, für gasför
mige Medien jedoch durchlässig ist. Ferner ist der Filterkanal
so angelegt, daß seine Mittelachse in einer Trennebene zwischen
zwei Teilen des Gießwerkzeugs liegt. Dies hat die vorteilhafte
Wirkung, daß nach einem Öffnen des Gießwerkzeugs und dem Aus
werfen des Bauteils der Filterkanal gereinigt wird (Anspruch
10).
Es ist möglich, in den Formhohlraum einen Einsatz ortsfest ein
zulegen, der bestimmte Bereiche des Formhohlraums ausfüllt.
Während des Einpressens des Pulvers werden diese Bereiche aus
gespart und nicht in Form einer Preform dargestellt. Werden bei
der Geometrie des Einsatzes Hinterschneidungen vermieden, wie
das bei der Konstruktion von Gießwerkzeugen notwendig ist, kann
der Einsatz nach der Preformherstellung herausgenommen werden.
Die nun freien, nicht durch die Preform ausgefüllten Bereiche
werden so ausschließlich durch das Gießmetall ausgefüllt. Die
Preform wird, wie beschrieben, unter Bildung des Verbundwerk
stoffs mit dem Gießmetall infiltriert, wobei eine selbsttragen
de Struktur der Preform vorausgesetzt wird. Dies hat den Vor
teil, daß das hergestellte Bauteil bereichsweise aus Metall und
bereichsweise aus Verbundwerkstoff besteht. Das Bauteil weist
demnach lokale Verstärkungen auf, wodurch es den Anforderungen
an seine Werkstoffeigenschaften in optimaler Weise gerecht wer
den kann (Anspruch 11).
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Ver
fahren zur Herstellung eines Verbundwerkstoffs, bei dem eine
poröse keramische Preform im Formhohlraum eines Gießwerkzeugs
hergestellt wird und anschließend mit einem Gießmetall infil
triert wird. Dies geschieht, indem ein Pulver durch ein Treib
medium (üblicherweise Druckluft) über eine Öffnung in den Form
hohlraum gepreßt wird. Hierdurch entsteht im Formhohlraum eine
poröse keramische Preform, die in einem zweiten Verfahrens
schritt mit einem Gießmetall infiltriert wird. Hieraus resul
tiert ein Verbundwerkstoff, bzw. ein Bauteil, das zumindest
teilweise aus dem Verbundwerkstoff besteht. Der Vorteil dieses
Verfahrens besteht darin, daß die Preform direkt im Gießwerk
zeug hergestellt wird, keine Bearbeitung nötig ist und die Pre
form optimal an die Geometrie des Formhohlraums angepaßt ist
(Anspruch 12).
Zur optimalen Befüllung des Formhohlraums mit dem Pulver ist es
wichtig, daß dieses durch die Druckluft fluidisiert wird, dem
nach das Verhalten einer newtonschen Flüssigkeit aufweist und
sich im wesentlichen in Form einer laminaren Strömung bewegt
(Anspruch 13).
Im weiteren wird das Treibmedium des Pulvers durch Auslaßventi
le aus dem Formhohlraum gedrückt. Um eine Verstopfung der Aus
laßventile zu vermeiden, werden diese durch jeweils einen Fil
terkanal geschützt (Anspruch 14).
Während des Füllens des Formhohlraums mit dem Pulver ist es
sinnvoll, alle weiteren Öffnungen, die der Formhohlraum aufwei
sen kann und die nicht zur Entlüftung des Formhohlraums dienen
(z. B. Filterkanäle), zu verschließen, damit der nötige Gegen
druck zur Verdichtung des Pulvers aufgebaut werden kann und das
Pulver nicht aus dem Formhohlraum entweichen kann. Andererseits
ist es sinnvoll, die Öffnung des Formhohlraums, durch die das
Pulver befüllt wird, während des Infiltrierens der Preform mit
dem Gießmetall, zu verschließen, vorausgesetzt, die Befüllung
des Pulvers und des Gießmetalls erfolgt nicht durch die selbe
Öffnung des Formhohlraums. (Anspruch 15).
Die optimale Kornstruktur des Pulvers ist für eine gute Fluidi
sierung des Pulvers möglichst kugelförmig ausgeprägt. Vorteil
haft ist zudem, daß die Korndurchmesser ähnlich einer Gaußver
teilung um einen Mittelwert streuen und somit eine monomodale
Verteilung aufweisen. Im Allgemeinen können Maschinenteile mit
einer Toleranz von 50 µm gefertigt werden. Für eine Minimierung
des Werkzeugverschleisses sollte die minimale Korngröße des
Pulvers über 50 µm insbesondere über 100 µm liegen (Anspruch
16).
Im Rahmen des verwendeten Verfahrens ist es zweckmäßig, geeig
nete Gießmetalle, die auch im Druckgießverfahren oder Squezze-
Cast-Verfahren eingesetzt werden, also Legierungen auf der Ba
sis von Aluminium oder Magnesium, zu verwenden (Anspruch 17).
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden im fol
genden anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine in eine Gießmaschine integrierte erfindungsgemäße
Vorrichtung mit einem Schießkopf und einer Gießrinne nebst
einer Öffnung der Gießkammer,
Fig. 2 eine in eine Gießmaschine integrierte erfindungsgemäße
Vorrichtung mit einem Gießwerkzeug und einem hierauf aufge
setzten Schießkopf und
Fig. 3 ein Detail III des Filterkanals aus Fig. 1.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung gezeigt, die einen Gießkolben
1, eine Gießkammer 2 und ein Gießwerkzeug 3 mit einem Gießlauf
4, einem Sperrschieber 11 und einem Formhohlraum 5 umfaßt und
in eine nicht näher dargestellte Gießmaschine integriert ist.
Die Gießkammer 2 weist eine Öffnung 6 auf. Über dieser Öffnung
6 ist eine Schiene 17 angebracht, auf der sich, beweglich gela
gert, ein Schießkopf 7, eine Saugvorrichtung 18 und eine Gieß
rinne 8 befinden. Der Schießkopf 7 ist dem einer konventionel
len Kernschießmaschine ähnlich und ist dafür vorgesehen, eine
definierte Menge von einem Pulver über die Gießkammer 2 in den
Formhohlraum 5 zu pressen.
Die nicht näher beschriebene Saugvorrichtung 18 dient zum Ab
saugen von Pulverresten aus der Gießkammer 2. Über die Gießrin
ne 8 wird ein Gießmetall in die Gießkammer dosiert und von dort
aus durch den Gießkolben 1 in den Formhohlraum 5 gedrückt.
Auslaßventile 13 sorgen für das Entweichen von Druckluft, die
durch den Schießkopf 7 eingebracht wird und als Fördermedium
des Pulvers dient. Filterkanäle 10, die in Fig. 3 detailliert
dargestellt sind, sind den Auslaßventilen 13 vorgelagert und
verhindern die Beschädigung der Auslaßventile 13 durch Pulver
partikel 12. Die Filterkanäle 10 sind konisch geformt, der mi
nimale Durchmesser ist genau so ausgelegt, daß die Filterkanäle
10 durch das Pulver verstopfen, für Luft jedoch durchgängig
sind. Die Mittelachse der Filterkanäle 10 befindet sich in ei
ner Trennebene 9 des Gießwerkzeugs 3, die das Gießwerkzeug 3 in
zwei Hälften teilt. Somit verhalten sich die Filterkanäle 10
beim Öffnen des Gießwerkzeugs 3 in der Trennebene 9 selbst
reinigend (Fig. 3).
In Fig. 2 ist eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung gezeigt. Diese ist ebenfalls in eine Gießmaschine
integriert, weist einen Gießkolben 1, eine Gießkammer 2, ein
Gießwerkzeug 3 mit einem Gießlauf 4 und einen Formhohlraum 5
auf. In dieser Vorrichtung ist ein Schießkopf 7 so angeordnet,
daß die Befüllung des Formhohlraums 5 mit einem Pulver über ei
ne Öffnung 14 an der oberen Seite des Gießwerkzeugs 3 erfolgt.
Diese Öffnung 14 ist durch einen Sperrschieber 16 verschließ
bar. Ein weiterer Sperrschieber 11 befindet sich am Gießlauf 4,
dieser verhindert ein Eindringen des Pulvers in die Gießkammer
2. Filterkanäle 10, die sich vor Auslaßventilen 13, die in
Fig. 2 nicht eingezeichnet sind, befinden sich in diesem Bei
spiel in einer horizontalen Lage bezüglich des Gießwerkzeuges.
Anhand der folgenden Beispiele wird das erfindungsgemäße Ver
fahren zur Herstellung eines Metall-Keramik-Verbundwerkstoffs
unter Verwendung der beschriebenen Vorrichtungen näher erläu
tert.
Ein keramisches Pulver, das aus Siliziumkarbid (SiC) besteht
und eine mittlere Korngröße von 150 µm aufweist wird über eine
Dosiereinrichtung in einen Schießkopf 7 gefüllt. Der Schießkopf
7 befindet sich (analog zu Fig. 1) auf einer Schiene 17 zusam
men mit einer Saugvorrichtung 18 und einer Gießrinne 8. Ein
Druckluftreservoir des Schießkopfes 7 wird schlagartig abgelas
sen, so daß das Pulver durch eine Öffnung 6 der Gießkammer 2 in
die Gießkammer 2 und von dort aus in den Gießlauf 4 und den
Formhohlraum 5 des Gießwerkzeugs 3 gepreßt wird.
Die Druckluft wird über Auslaßventile 13 aus dem Formhohlraum 5
abgelassen. Die Trennung des Pulvers und der Druckluft erfolgt,
indem das Luft-Pulver-Gemisch durch einen Filterkanal 10 ge
preßt wird, der sich konisch verjüngt und nach ca. 100 ms durch
Pulverpartikel 12 verstopft wird. Da das Pulver in gepreßter
Form einen porösen Körper bildet und demnach gasdurchlässig
ist, kann die Druckluft durch die verstopften Filterkanäle 10
ungehindert durchdringen und durch die Auslaßventile 13, die
sich jeweils hinter den Filterkanälen 10 befinden, entweichen.
Der Druck, der durch die Druckluft des Schießkopfes 7 erzeugt
wird, reicht aus, das Pulver zu einer an sich fest zusammenhän
genden Preform zu verpressen. Die Menge des dosierten Pulvers
ist so bemessen, daß die Preform den gesamten Formhohlraum 5
ausfüllt und genau an dessen Konturen angepaßt ist.
Nach dem Herstellen der Preform wird der Gießlauf 4 durch einen
Sperrschieber 11 verschlossen, wodurch ein Zurückrieseln von
Pulverresten in die Gießkammer 2 verhindert wird. Anschließend
wird der Schießkopf 7 auf der Schiene 17 um eine Position ver
schoben, so daß sich die Saugvorrichtung 18 über der Öffnung 6
der Gießkammer 2 befindet und Pulverreste aus der Gießkammer 2
absaugt.
Im nächsten Verfahrensschritt wird die Gießrinne 8 über der
Öffnung 6 positioniert und die Gießkammmer 2 mit Gießmetall be
füllt. Der Gießkolben 1 wird in Bewegung gesetzt, wobei zeit
gleich der Sperrschieber 11 im Gießlauf 4 geöffnet wird. Das
Gießmetall wird in weniger als 100 ms durch den Gießlauf 4 in
den Formhohlraum 5 gepreßt, wobei die Preform vom Gießmetall
infiltriert wird. Anschließend wird das Gießwerkzeug 3 geöffnet
und ein durch dieses Verfahren hergestellte Bauteil ausgewor
fen. Das Bauteil besteht aus einem Verbundwerkstoff, wobei so
wohl die metallische als auch die keramische Matrix dreidimen
sional miteinander verbunden sind.
Wie Beispiel 1, der Schießkopf 7 ist jedoch gemäß Fig. 2 am
Gießwerkzeug 3 angebracht. Über eine mit einem Sperrschieber 16
verschließbare Öffnung des Gießwerkzeugs 3 vor dem Schießkopf 7
wird das Pulver in den Formhohlraum 5 gepreßt. Durch den Sperr
schieber 11 im Gießlauf 2 wird das Durchdringen des Pulvers in
die Gießkammer 2 verhindert. Nach dem Einpressen der Preform in
den Formhohlraum 5 wird der Sperrschieber 16 vor dem Schießkopf
7 geschlossen und die Gießkammer 2 mit dem Gießmetall über die
Gießrinne 8 gefüllt. Der Gießkolben 1 wird in Bewegung gesetzt,
während gleichzeitig der Sperrschieber 11 im Gießlauf 4 geöff
net wird. Das Gießmetall wird durch den Gießkolben 1 in den
Formhohlraum 5 gepreßt und die Preform wird mit dem Gießmetall
infiltriert. Hieraus resultiert ein Bauteil aus dem selben Ver
bundwerkstoff wie in Beispiel 1.
Das Beispiel 3 kann gemäß Beispiel 1 oder Beispiel 2 ausgeführt
werden, in den Formhohlraum 5 wird jedoch ein Einsatz einge
bracht, der definierte Bereiche des Formhohlraums 5 ausfüllt.
Nach dem Einpressen des Pulvers in den Formhohlraum 5 wird das
Gießwerkzeug 3 geöffnet, der Einsatz wird mit Hilfe eines Gieß
roboters herausgenommen und das Gießwerkzeug 3 wird wieder ver
schlossen. Die Befüllung des Formhohlraums 5 mit dem Gießmetall
erfolgt wieder analog der Beispiele 1 oder 2. Das so herge
stellte Bauteil weist Bereiche aus Metall und Bereiche aus dem
Verbundwerkstoff auf.
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Herstellung von Metall-Keramik-
Verbundwerkstoffen, die einen Gießkolben (1), eine Gießkam
mer (2) und ein Gießwerkzeug (3) mit einem Gießlauf (4) und
einem Formhohlraum (5) umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Gießkammer (2) eine Öffnung (6) aufweist, durch die so
wohl das Gießmetall eingegossen als auch ein keramisches
Vorprodukte eingeschossen wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf der Öffnung (6) ein Schießkopf (7) zum Einschießen des
keramischen Vorproduktes beweglich aufsetzbar ist.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf der Öffnung (6) eine Gießrinne (8) zum Eingießen des
Gießmetalls aufsetzbar ist.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf die Öffnung (6) eine Saug- oder Blasvorrichtung (18)
zur Reinigung der Gießkammer (2) aufsetzbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gießwerkzeug (3) einen Gießlauf (4) mit einem Sperr
schieber (11) zum Abtrennen der Gießkammer (2) vom Gieß
werkzeug (3) aufweist.
6. Vorrichtung nach einen der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Volumen des Gießlaufes (4) zwischen 10% und 30% des
Volumens des Formhohlraums (5) beträgt.
7. Vorrichtung zur Herstellung von Metall-Keramik-
Verbundwerkstoffen, die einen Gießkolben (1), eine Gießkam
mer (2), und ein Gießwerkzeug (3) mit einem Gießlauf (4)
und einem Formhohlraum (5) umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Formhohlraum (5) mit der Gießkammer (2) über den Gieß
lauf (4) verbunden ist, der durch einen Anschnitt (15) eine
Öffnung (15) in den Formhohlraum (5) aufweist, wobei der
Formhohlraum (5) mindestens eine weitere, verschließbare
Öffnung (14) aufweist, durch die eine Befüllung mit einem
keramischen Vorprodukt erfolgt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Befüllung des Formhohlraums (5) durch einen Schießkopf
(7) erfolgt.
9. Vorrichtung nach einen der Ansprüche 7 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Öffnung (14, 15) des Formhohlraums (5)
durch einen Sperrschieber (11, 16) verschließbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Formhohlraum (5) in einer Trennebene (9) einen oder
mehrere konisch zusammenlaufende Filterkanäle (10) auf
weist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Formhohlraum (5) einen herausnehmbaren Einsatz auf
weist, der den Formhohlraum (5) teilweise ausfüllt.
12. Verfahren zur Herstellung von Metall-Keramik-
Verbundwerkstoffen, bei welchem aus einem keramischen Vor
produkt eine Preform hergestellt wird und diese in einem
Gießwerkzeug (3) mit einem Gießmetall unter Druck infil
triert wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - das keramische Vorprodukt mit Gasdruck über eine Öffnung (14, 15) in einen Formhohlraum (5) des Gießwerkzeugs (3) geschossen wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
das keramische Vorprodukt durch den Gasdruck fluidisiert
wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
das keramische Vorprodukt durch einen Filterkanal (10) von
einem Treibmedium getrennt wird, bevor dieses den Formhohl
raum (5) durch ein Auslaßventil (13) verläßt.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine oder mehrere Öffnungen (14, 15) des Formhohlraums wäh
rend des Verfahrens geschlossen und geöffnet werden können.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
das keramische Vorprodukt aus einem Pulver mit einer globu
laren, monomodal verteilten Kornstruktur besteht und das
die minimale Korngröße des Pulvers mehr als 50 µm beträgt.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gießmetall aus Aluminium oder aus Magnesium oder aus
Legierungen dieser Metalle besteht.
Priority Applications (3)
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