DE10024435B4 - Werkzeug zur Bearbeitung von Gestein, Beton oder dergleichen - Google Patents
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Abstract
Werkzeug
zur Bearbeitung von Gestein, Beton oder dergleichen mit einem Werkzeugkopf,
der auf seiner in Vorschubrichtung weisenden Stirnseite wenigstens
ein, mittels eines Lötverfahren
eingesetztes Hartmetall-Schneidelement (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stirnfläche
des Werkzeugkopfes (2) zusätzlich
zu wenigstens einem Aufnahmespalt (7) zur Befestigung des Hartmetall-Schneidelements (4)
eine Vertiefung (10, 11, 12) als Verschleißmarkierung (8) aufweist, die
mit Lot gefüllt
ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zur Bearbeitung von Gestein, Beton oder dergleichen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Stand der Technik:
- Gesteinsbohrer mit Hartmetall-Schneidelementen werden zur Herstellung von Bohrungen oder Ausnehmungen in Beton, Mauerwerk, Gestein oder dergleichen verwendet. Dabei unterscheidet man drehende und/oder schlagende Werkzeuge. Eine sich drehende Bohrbewegung kann von einer axialen Schlagbewegung überlagert sein. Um die hohen Kräfte übertragen zu können, werden in den Bohrkopf oder Meißelkopf Hartmetall-Schneidelemente in Form von Platten, Kreuzplatten, Stifte oder sonstige Elemente eingesetzt (
DE 29 40 595 A1 ). Derartige Hartmetall-Schneidelemente werden im Allgemeinen in dem Bohrkopf in entsprechende Ausnehmungen eingesetzt und mittels einer Hartlöt-Verbindung befestigt. Derartige Werkzeuge sind aufgrund ihres rauen Einsatzes einem hohen Verschleiß unterzogen. Es ist deshalb wichtig, die Lebensdauer und die Art der Beanspruchung mittels sogenannten Verschleißanzeigeeinrichtungen zu erfassen. - In einer von der Anmelderin bereits vorgeschlagenen Einrichtung zur Kennzeichnung solcher Werkzeuge (
DE 198 59 624 ) wurde eine Verschleißanzeige dadurch geschaffen, dass Vertiefungen, Ausnehmungen oder Abstufungen am Werkzeug mit einer farblichen Markierung ausgebildet sind. Solche Markierungen konnten als Kerbe, Rille, Nut, Versenkung, Vertiefung oder als Sicke oder als Bohrung ausgebildet sein. - Aus der
DE 198 10 511 A1 ist eine Verschleißanzeige für ein Kreissägeblatt bekannt geworden, bei welchem die Hartmetall-Schneidelemente an ihren äußeren Umfang Einkerbungen aufweisen, die als Markierung für den Verschleißzustand des Werkzeugs dienen. Auch dieDE 44 24 203 A1 zeigt eine Schleifscheibe mit einem an ihrer Mantelfläche eingebetteten Stab oder Ring, der beim Herstellungsprozess eingebettet wird und als Herstellererkennung oder als Verschleißmarke dient. Weiterhin ist aus derDE 91 06 474 U1 ein Werkzeug für die Bearbeitung von Beton bekannt, welches Schneidkörper aus Diamantkristallen mit einer eingesinterten Markierung aufweist. - Bei handelsüblichen Bohrwerkzeugen und insbesondere Gesteinsbohrern handelt es sich um eine Massenware, bei welcher derartige Maßnahmen nur mit einem geringsten Kostenaufwand verwirklicht werden können. Dies ist insbesondere bei den Vorschlägen gemäß den beiden zuletzt genannten Druckschriften
DE 198 10 511 undDE 44 24 203 nicht der Fall. - Aufgabe und Lösung:
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen solchen Stand der Technik zu verbessern und insbesondere eine kostengünstige Maßnahme aufzuzeigen, um eine Verschleißmarkierung zu erhalten. Dabei soll die Verschleißmarkierung keinen zusätzlichen Aufwand verursachen, sondern als Nebenprodukt beim Herstellungsprozess selbst ohne große konstruktive Maßnahmen anfallen.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 und insbesondere durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst.
- In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der im Anspruch 1 angegebenen Lösung wiedergegeben.
- Vorteile der Erfindung:
- Der Erfindung liegt der Kerngedanke zugrunde, dass eine Verschleißanzeige sehr einfach dadurch geschaffen werden kann, indem das ohnehin zur Verfügung stehende Lot zur Einbettung und Befestigung des Hartmetall-Schneidelements gleichermaßen als Mittel zur Verschleißanzeige verwendet wird. Erfindungsgemäß ist es deshalb vorgesehen, dass im Bereich des Werkzeugkopfes und insbesondere an der Stirnseite wenigstens eine zusätzliche Vertiefung oder Ausnehmung vorgesehen ist, in welche sich Lot bei der Herstellung des Löt-Vorganges absetzt und die Ausnehmung auffüllt. Diese zusätzliche Ausnehmung oder Vertiefung dient demnach nicht zur Aufnahme irgend eines Schneidelements, sondern ausschließlich zur Belegung bzw. Auffüllung mit Lot. Dabei wird die Ausnehmung oder Vertiefung zweckmäßigerweise dort angebracht, wo im späteren Einsatz des Werkzeuges ein merklicher Verschleiß stattfindet. Dies ist auch im Bereich des Werkzeugkopfes aufgrund der schlagenden und/oder drehenden Bewegung des Werkzeugs an der Stirnseite gegeben.
- Besonders vorteilhaft ist die Anbringung einer rillenförmigen Vertiefung im Bereich des Werkzeugkopfes. Hierfür kann beispielsweise eine rillenförmige Vertiefung vorgesehen sein, die auf einem Bohrkopf konzentrisch angeordnet ist.
- Die Vertiefung kann auch als radiale Vertiefung ausgebildet sein, die sich etwa von der Bohrermitte radial nach außen erstreckt. Vorteilhaft wird eine solche Vertiefung mit einem u-, v-, halbkreis- oder rechteckförmigen Querschnitt versehen. In die Vertiefung kann Lot aus der Schneidplattenlötung als Überschuss eindringen und die Markierung damit deutlicher hervorheben.
- Der Bohrkopf kann gegebenenfalls auch ein oder mehrere Nebenschneidelemente aufweisen. Dabei wird die Vertiefung zweckmäßigerweise derart gewählt, dass sie den Aufnahmespalt des Hauptschneid- und Nebenschneidelements verbindet, um in einem gemeinsamen Herstellungsprozess die Verschleißmarkierung zu erhalten.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
-
1 eine Seitenansicht auf ein Bohrwerkzeug mit einem konzentrischen rillenförmigen Markierungsspalt, -
1a eine perspektivische Ansicht auf das Werkzeug nach1 , -
2 eine Draufsicht auf das Werkzeug nach1 , -
3 eine alternative Ausführungsform eines Bohrwerkzeuges in Draufsicht. - Beschreibung der Ausführungsbeispiele:
- Das in der
1 in Seitenansicht, in der1a in perspektivischer Ansicht sowie in der2 in Draufsicht dargestellte Werkzeug1 ist als Gesteinsbohrer zum drehenden und/oder schlagenden Einsatz in eine Hammerbohrmaschine oder dergleichen vorgesehen. Das Bohrwerkzeug1 besteht aus einem Bohrkopf2 und einer sich hieran anschließenden ein- oder mehrgängigen Förderwendel3 . Der Bohrkopf2 weist eine Hartmetall-Schneidelatte4 auf, die als eine in Seitenansicht nach1 ,1a dachförmige Hartmetall-Schneidelatte ausgebildet ist. Der Bohrkopf2 wird von einem den gesamten Durchmesser des Bohrkopfes erfassenden Aufnahmeschlitz5 durchsetzt, der etwa die Breite b1 und die Tiefe t1 bis zu seinem Nutgrund6 umfasst, wobei die Breite b1 um einen beidseitigen Lotspalt7 größer ist als die Starke s der Hartmetall-Schneidelatte4 . - In diesen Aufnahmespalt wird die Hartmetall-Schneidelatte
4 eingelötet. - Neben dieser Schneidelatte
4 können auch ein oder mehrere Nebenschneidelemente vorgesehen sein. - Im Ausführungsbeispiel nach
1 ,1a sowie2 wird beim Lötvorgang für die Hartmetall-Schneidelatte4 gleichzeitig eine Verschleißmarkierung8 geschaffen. Diese Verschleißmarkierung8 besteht aus einer konzentrisch um die Bohrerlängsachse9 verlaufenden Rille10 . Diese Rille10 ist im Ausführungsbeispiel nach den1 ,1a ,2 mit einem v-förmigen Querschnitt ausgebildet. Es kann jedoch auch ein u-förmiger oder rechteckförmiger Querschnitt verwendet werden. - Wie aus den
1 ,1a ,2 ersichtlich, münden die beiden Rillenhälften10' ,10'' in den Lotspalt7 beidseitig der eingesetzten Hartmetall-Schneidelatte4 . Das Auffüllen der Rille10 mit Lot zur Bildung der Verschleißmarkierung geschieht gleichzeitig mit dem Lötvorgang für die Hartmetall-Schneidplatte5 , wobei entsprechendes Lotmaterial in die Rille10 eingelegt wird. - Das Ausführungsbeispiel der Erfindung nach den
1 ,1a und2 ist besonders einfach und kostengünstig herstellbar, da die Rille10 problemlos beim Herstellungsvorgang des Bohrkopfes2 eingebracht werden kann. - Beim Ausführungsbeispiel nach
3 wird anstelle der konzentrisch verlaufenden Rille10 ein sich radial erstreckender Spalt11 verwendet. Wiederum erstrecken sich die Spalthälften11' ,11'' gemäß Darstellung in3 bis zum Lotspalt7 zur Aufnahme der Hartmetall-Schneidelatte4 , so dass der Spalt11 gleichzeitig mit dem Lötvorgang für die Hartmetall-Schneidelatte4 mit Lot befüllt werden kann. - Auch der Spalt
11 kann einen u-förmigen, v-förmigen, halbkreis- oder rechteckförmigen Querschnitt aufweisen und dient entsprechend als Verschleißmarkierung8 . - Die Breite und Tiefe der jeweiligen Rille
10 , des radialen Spaltes11 oder der Vertiefungen12 werden im Einzelfall so bestimmt, dass diese während der Lebensdauer des Bohrwerkzeugs stets mit Lot gefüllt bleiben. Ist der Verschleiß des Bohrwerkzeugs so weit fortgeschritten, dass das Lot aufgrund des Materialabtrags im Bereich der Verschleißmarkierung verschwunden ist, so stellt dies ein Indiz für den Verbrauch des Werkzeugs dar. Die Verschleißmarkierung8 wird deshalb am Bohrkopf dort angeordnet, wo ein erhöhter Verschleiß stattfindet. Die Rille10 kann deshalb auch weiter radial nach außen oder innen verlegt werden gegenüber der Darstellung in den1 ,1a bzw.2 . - Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfasst auch vielmehr Abwandlungen hiervon im Rahmen der Schutzrechtsansprüche. Insbesondere können ein oder mehrere Hartmetall-Schneidelatten vorgesehen sein, deren Einlötvorgang vorzugsweise gleichzeitig mit der Befüllung der Verschleißvertiefung erfolgt. Die Verschleißvertiefung kann jedoch auch isoliert, d. h. ohne örtliche Verbindung zu dem Aufnahmespalt für die Hartmetall-Schneidelatte ausgeführt sein.
-
- 1
- Bohrwerkzeug
- 2
- Bohrkopf
- 3
- Förderwendel
- 4
- Hartmetall-Schneidelatte
- 5
- Aufnahmeschlitz
- 6
- Nutgrund
- 7
- Lotspalt
- 8
- Verschleißmarkierung
- 9
- Bohrerlängsachse
- 10
- Rille
- 11
- Spalt
- 12
- Vertiefung
- 13
- Verbindungsrille
Claims (8)
- Werkzeug zur Bearbeitung von Gestein, Beton oder dergleichen mit einem Werkzeugkopf, der auf seiner in Vorschubrichtung weisenden Stirnseite wenigstens ein, mittels eines Lötverfahren eingesetztes Hartmetall-Schneidelement (
4 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnfläche des Werkzeugkopfes (2 ) zusätzlich zu wenigstens einem Aufnahmespalt (7 ) zur Befestigung des Hartmetall-Schneidelements (4 ) eine Vertiefung (10 ,11 ,12 ) als Verschleißmarkierung (8 ) aufweist, die mit Lot gefüllt ist. - Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung zur Bildung der Verschleißmarkierung (
8 ) als Rille (10 ,11 ) ausgebildet ist. - Werkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung zur Bildung der Verschleißmarkierung (
8 ) als konzentrisch verlaufende Rille (10 ) ausgebildet ist. - Werkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung zur Bildung der Verschleißmarkierung (
8 ) als radial verlaufende Rille (11 ) ausgebildet ist. - Werkzeug nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (
10 ,11 ,12 ) zur Bildung der Verschleißmarkierung (8 ) einen u-förmigen, v-förmigen, halbkreisförmigen oder rechteckförmigen Querschnitt aufweisen. - Werkzeug nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (
10 ,11 ,12 ) zur Bildung der Verschleißmarkierung (8 ) mit dem Lötspalt (7 ) des Aufnahmeschlitzes (5 ) zur Aufnahme des Hartmetall-Schneidelements (4 ) in Verbindung steht. - Werkzeug nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkzeugkopf (
2 ) neben einem Hauptschneidelement (4 ) wenigstens ein Nebenschneidelement und insbesondere wenigstens eine Nebenschneidplatte aufweist. - Werkzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmespalt des Nebenschneidelements mit dem Aufnahmespalt des Hauptschneidelements über die Vertiefung zur Bildung der Verschleißmarkierung verbunden ist.
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