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DE10022547A1 - Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung - Google Patents

Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung

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DE10022547A1
DE10022547A1 DE10022547A DE10022547A DE10022547A1 DE 10022547 A1 DE10022547 A1 DE 10022547A1 DE 10022547 A DE10022547 A DE 10022547A DE 10022547 A DE10022547 A DE 10022547A DE 10022547 A1 DE10022547 A1 DE 10022547A1
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Germany
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cable
cable connection
connection component
component
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DE10022547A
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Markus Becker
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung. Beschrieben und dargestellt ist eine Kabelanschlußeinrichtung zum elektrisch leitenden Anschluß eines vorzugsweise mehradrigen Kabels (1) an ein elektrisches Gerät, mit einem Kabelanschlußbauteil (2) und einem Geräteanschlußbauteil (3), wobei das Kabelanschlußteil (2) ein Spleißteil (4) mit einer in Längsrichtung der Kabelanschlußeinrichtung verlaufenden Durchführungsöffnung (5) aufweist, durch die wenigstens eine Ader (7) des Kabels (1) hindurchführbar ist, das Geräteanschlußbauteil (3) eine wenigstens ein Anschlußelement (8) aufweisende Klemm- und Anschlußeinheit (9) und einen Anschlußkörper (11) aufweist, das Kabelanschlußbauteil (2) eine Überwurfmutter (14) aufweist, mit Hilfe derer das Kabelanschlußbauteil (2) mit dem Geräteanschlußbauteil (3) verbindbar ist, indem die Überwurfmutter (14) mit dem Geräteanschlußbauteil (3) verschraubbar ist, und der Anschlußkörper (11) kabelseitig eine Aufnahmeöffnung (15) aufweist, in die das Spleißteil (4) einführbar ist und in der das Spleißteil (4) mit Hilfe der Verschraubung der Überwurfmutter (14) fixierbar ist. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß in dem Spleißteil (4) radial außenseitig wenigstens eine Leiterführungsnut (16) vorgesehen ist, in der das abisolierte Ende der durch die Durchführungsöffnung (5) des Spleißteils (4) hindurchgeführten Ader (7) des Kabels (1) positionierbar ist, die Klemm- und Anschlußeinheit (9) kabelseitig wenigstens eine ...

Description

Die Erfindung betrifft eine Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung zum elek­ trisch leitenden Anschluß eines vorzugsweise mehradrigen Kabels an ein elektrisches Gerät oder zur elektrisch leitenden Verbindung des Kabels mit einem zweiten, eben­ falls vorzugsweise mehradrigen Kabel, mit einem Kabelanschlußbauteil und einem Ge­ räteanschlußbauteil bzw. mit einem ersten Kabelverbindungsbauteil und einem zwei­ ten Kabelverbindungsbauteil, wobei das Kabelanschlußbauteil bzw. das erste Kabel­ verbindungsbauteil ein Spleißteil mit einer in Längsrichtung der Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung verlaufenden Durchführungsöffnung aufweist, durch die wenigstens eine Ader des Kabels hindurchführbar ist, das Geräteanschlußbauteil bzw. das zweite Kabelverbindungsbauteil eine wenigstens ein Anschlußelement aufwei­ sende Klemm- und Anschlußeinheit und einen Anschlußkörper bzw. Verbindungs­ körper aufweist, das Kabelanschlußbauteil bzw. das erste Kabelverbindungsbauteil oder das Geräteanschlußbauteil bzw. das zweite Kabelverbindungsbauteil eine Überwurfmutter aufweist, mit Hilfe derer das Kabelanschlußbauteil mit dem Gerätean­ schlußbauteil bzw. das erste Kabelverbindungsbauteil mit dem zweiten Kabelverbin­ dungsbauteil verbindbar ist, indem die Überwurfmutter mit dem Geräteanschlußbau­ teil bzw. dem zweiten Kabelverbindungsbauteil verschraubbar ist bzw. indem die Überwurfmutter mit dem Kabelanschlußbauteil bzw. dem ersten Kabelverbindungs­ bauteil verschraubbar ist, und der Anschlußkörper bzw. der Verbindungskörper ka­ belseitig eine Aufnahmeöffnung aufweist, in die das Spleißteil einführbar ist und in der das Spleißteil mit Hilfe der Verschraubung der Überwurfmutter fixierbar ist. Diese Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung ist aus der DE 198 36 622 A1 bekannt.
Nachfolgend wird zunächst erläutert, welchen der bei der Beschreibung des Standes der Technik bzw. der Erfindung verwendeten Begriffe welche Bedeutung zukommt:
Der Begriff Kabel steht für eine elektrische Leitung, die mindestens eine Ader, in der Regel aber mehrere Adern aufweist. Sind mehrere Adern vorhanden, so wird von ei­ nem mehradrigen Kabel gesprochen. Die Adern eines Kabels bestehen aus einem Lei­ ter und einer Aderisolation. In einem Kabel sind die für sich isolierten Leiter, also die mit jeweils einer Aderisolation versehenen Leiter, in ihrer Gesamtheit von einer weite­ ren Isolation umgeben, nämlich der Kabelisolation.
Einleitend ist gesagt worden, daß die Erfindung eine Kabelanschluß- oder -verbin­ dungseinrichtung zum elektrisch leitenden Anschluß eines Kabels an ein elektrisches Gerät oder zur elektrisch leitenden Verbindung des Kabels mit einem zweiten Kabel betrifft. Geht es um das Anschließen eines Kabels an ein elektrisches Gerät, so liegt eine Kabelanschlußeinrichtung vor. Sollen zwei Kabel miteinander verbunden wer­ den, so handelt es sich um eine Kabelverbindungseinrichtung. Im folgenden wird im wesentlichen immer auf eine Kabelanschlußeinrichtung abgestellt. Gleichwohl ist je­ doch auch immer eine Kabelverbindungseinrichtung im zuvor erläuterten Sinne ge­ meint.
Einleitend ist auch gesagt worden, daß die Kabelanschlußeinrichtung zum elektrisch leitenden Anschließen eines Kabels an ein elektrisches Gerät bestimmt ist. Hier ist elektrisches Gerät ganz allgemein zu verstehen; insbesondere fallen unter den Begriff elektrisches Gerät auch elektrische Bauteile, elektrische Einrichtungen und elektri­ sche Vorrichtungen.
Von ihrer grundsätzlichen Struktur her besteht die in Rede stehende Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung aus einem Kabelanschlußbauteil und einem Gerätean­ schlußbauteil bzw. aus einem ersten Kabelverbindungsbauteil und einem zweiten Kabelverbindungsbauteil. Handelt es sich um eine Kabelanschlußeinrichtung, so ge­ hören dazu ein Kabelanschlußbauteil und ein Geräteanschlußbauteil. Liegt eine Ka­ belverbindungseinrichtung vor, so gehören dazu ein erstes Kabelverbindungsbauteil und ein zweites Kabelverbindungsbauteil.
Einleitend ist weiter gesagt worden, daß bei der in Rede stehenden Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung eine Überwurfmutter, ein Spleißteil, eine ein Anschluß­ element aufweisende Klemm- und Anschlußeinheit und ein Anschluß- oder Verbin­ dungskörper vorgesehen sind. Die Erfindung betrifft nun solche Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtungen, bei denen einerseits das Spleißteil Bestandteil des Kabel­ anschlußbauteils bzw. des ersten Kabelverbindungsbauteils ist und andererseits das Anschlußelement mit der Klemm- und Anschlußeinheit sowie der Anschlußkörper bzw. der Verbindungskörper Bestandteil des Geräteanschlußbauteils bzw. des zwei­ ten Kabelverbindungsbauteils sind. Was jedoch die Überwurfmutter angeht, ist be­ wußt offengelassen, an welchem der Einzelteile die Überwurfmutter vorgesehen ist, zu welchem der Einzelteile die Überwurfmutter also gehört. In der Regel gehört die Überwurfmutter zu dem Kabelanschlußbauteil bzw. dem ersten Kabelverbindungs­ bauteil, es sind jedoch auch Ausführungsformen denkbar, bei der die Überwurfinutter zu dem Geräteanschlußbauteil bzw. dem zweiten Kabelverbindungsbauteil gehört. Bei einer Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung kann die beschriebene Funktion einer Überwurfmutter, nämlich das Verbinden des Kabelanschlußbauteils mit dem Geräteanschlußbauteil bzw. des ersten Kabelverbindungsbauteils mit dem zweiten Kabelverbindungsbauteil, auch dadurch realisiert sein, daß das Kabelan­ schlußbauteil in das Geräteanschlußbauteil bzw. das erste Kabelverbindungsbauteil in das zweite Kabelverbindungsbauteil einschraubbar ist (bzw. umgekehrt).
Reduziert man, lediglich zum besseren Verständnis, keinesfalls jedoch einschränkend, die in Rede stehende Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung auf eine Kabel­ anschlußeinrichtung mit bevorzugter Zuordnung der einzelnen Bauteile zum Kabel­ anschlußbauteil einerseits bzw. zum Geräteanschlußbauteil andererseits, so handelt es sich also um eine Kabelanschlußeinrichtung zum elektrisch leitenden Anschluß eines vorzugsweise mehradrigen Kabels an ein elektrisches Gerät, mit einem Kabelan­ schlußbauteil und mit einem Geräteanschlußbauteil, wobei das Kabelanschlußbauteil ein Spleißteil mit einer in Längsrichtung der Kabelanschlußeinrichtung verlaufenden Durchführungsöffnung aufweist, durch die wenigstens eine Ader des Kabels hin­ durchführbar ist, das Geräteanschlußbauteil eine wenigstens ein Anschlußelement aufweisende Klemm- und Anschlußeinheit und einen Anschlußkörper aufweist, das Kabelanschlußbauteil eine Überwurfmutter aufweist, mit Hilfe derer das Kabelan­ schlußbauteil mit dem Geräteanschlußbauteil verbindbar ist, indem die Überwurfinut­ ter mit dem Geräteanschlußbauteil verschraubbar ist, und der Anschlußkörper kabel­ seitig eine Aufnahmeöffnung aufweist, in die das Spleißteil einführbar ist und in der das Spleißteil mit Hilfe der Verschraubung der Überwurfinutter fixierbar ist.
Erläuterungsbedürftig sind nunmehr noch die zuvor angesprochenen Einzelteile Spleißteil, Klemm- und Anschlußeinheit und Anschluß- oder Verbindungskörper. Die nachfolgende Erläuterung dieser Einzelteile bezieht sich auf die zuvor angespro­ chene Kabelanschlußeinrichtung, bei der dann der Anschluß- oder Verbindungskör­ per nur noch als Anschlußkörper bezeichnet wird.
Das zu dem Kabelanschlußbauteil gehörende Spleißteil weist eine in Längsrichtung der Kabelanschlußeinrichtung verlaufende Durchführungsöffnung auf, durch die wenigstens eine Ader des Kabels hindurchführbar ist. Die Erfindung betrifft nun im wesentlichen eine solche Kabelanschlußeinheit, die ein Spleißteil mit einer derart be­ messenen Durchführungsöffnung aufweist, durch die das gesamte Kabel mitsamt sei­ ner Kabelisolation hindurchführbar ist. Allerdings sind auch solche Spleißteile denk­ bar, die mehrere Durchführungsöffnungen aufweisen, so daß voneinander verschie­ dene Adern des Kabels dementsprechend durch voneinander verschiedene Durch­ führungsöffnungen des Spleißteils hindurchführbar sind.
Die zu dem Geräteanschlußbauteil gehörende Klemm- und Anschlußeinheit gemäß der DE 198 36 622 A1, von der die Erfindung ausgeht, ist kabelseitig, also auf ihrer dem Spleißteil zugewandten Seite, mit Schneidklemmen und an der anderen Seite mit Anschlußelementen versehen. Es handelt sich bei der Klemm- und Anschlußeinheit in der Regel um einstückig ausgeführte Metallteile, die auf einer Seite als Klemmeinrich­ tung, vorliegend als Schneidklemmen ausgebildet, und auf der anderen Seite als An­ schlußelemente ausgestaltet sind. Die Ausführung und Ausgestaltung der Anschluß­ elemente hängt davon ab, welche Anschlußart für die innere Verdrahtung des ent­ sprechenden elektrischen Geräts gewünscht wird bzw. zur Verfügung steht. Insbe­ sondere können die Anschlußelemente als Flachsteckelemente, als Wire-Wrap-Ele­ mente oder als Lötanschlußelemente ausgeführt sein.
Wie bei der in Rede stehenden Kabelanschlußeinrichtung die Überwurfmutter und das Spleißteil die beiden wesentlichen Funktionselemente des Kabelanschlußbauteils darstellen, bilden der Anschlußkörper und die wenigstens ein Anschlußelement auf­ weisende Klemm- und Anschlußeinheit die beiden wesentlichen Funktionselemente des Geräteanschlußbauteils. Dabei weist der Anschlußkörper ein dem Innengewinde der Überwurfmutter entsprechendes Außengewinde auf. Im verschraubten Zustand, d. h. dann, wenn die Überwurfmutter auf den Anschlußkörper aufgeschraubt ist, bil­ den die Überwurfmutter und der Anschlußkörper ein abgeschlossenes Gehäuse, das die inneren Funktionselemente aufnimmt und umschließt.
Die eingangs beschriebene, gattungsgemäße Kabelanschluß- oder -verbindungsein­ richtung weist, wie weiter oben schon ausgeführt, Schneidklemmen auf, mit Hilfe derer beim Zusammenfügen des Kabelanschlußbauteils mit dem Geräteanschlußbauteil bzw. des ersten Kabelverbindungsbauteils mit dem zweiten Kabelverbindungsbauteil die Aderisolationen der einzelnen Adern durchtrennt werden und somit ein elektrisch leitender Kontakt zwischen den Anschlußelementen einerseits und den diesen zuge­ ordneten Leitern des Kabels andererseits hergestellt wird. Bei der Verwendung von feindrähtiger Litze als Leiter besteht bei dieser Technik, nämlich der Kontaktierung der Leiter mit Hilfe der Schneidklemmen, jedoch ein Problem darin, daß die feindräh­ tige Litze durch die Schneidklemmen beschädigt werden kann, was im ungünstigsten Fall dazu führt, daß kein sicherer Kontakt zwischen dem Leiter und der Schneid­ klemme mehr gewährleistet ist.
Dementsprechend ist es die Aufgabe der Erfindung, eine solche Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung anzugeben, bei der auch feindrähtige Leiter, insbesondere auch solche aus feindrähtiger Litze, sicher angeschlossen werden können.
Die Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung, bei der die zuvor aufgezeigte und hergeleitete Aufgabe gelöst ist, ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß in dem Spleißteil radial außenseitig wenigstens eine Leiterführungsnut vorgesehen ist, in der das abisolierte Ende der durch die Durchführungsöffnung des Spleißteils hin­ durchgeführten Ader des Kabels positionierbar ist, die Klemm- und Anschlußeinheit kabelseitig wenigstens eine Klemmfeder aufweist und im zusammengebauten Zu­ stand des Kabelanschlußbauteils mit dem Geräteanschlußbauteil bzw. des ersten Ka­ belverbindungsbauteils mit dem zweiten Kabelverbindungsbauteil die Klemmfeder derart mit dem in der Leiterführungsnut positionierten abisolierten Ende der Ader zu­ sammenwirkt, daß die Klemmfeder mit dem abisolierten Ende der Ader in elektrisch leitendem Kontakt steht und die Klemmfeder das abisolierte Ende der Ader in der Lei­ terführungsnut fixiert. Vermieden wird somit die aus dem Stand der Technik bekannte Schneidtechnik, bei der mit Hilfe von Schneidklemmen der Kontakt zu dem Leiter hergestellt wird. Statt dessen wird eine reine Klemmtechnik angewandt, bei der der elektrisch leitende Kontakt zu den Leitern mit Hilfe einer Klemmfeder hergestellt wird, die den Leiter nicht beschädigen kann.
Die Leiterführungsnut in dem Spleißteil kann relativ zum Durchmesser des Leites der­ art dimensioniert sein, daß der Leiter aus der Leiterführungsnut radial nach außen herausragt. Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgese­ hen, daß im zusammengebauten Zustand des Kabelanschlußbauteils mit dem Geräte­ anschlußbauteil bzw. des ersten Kabelverbindungsbauteils mit dem zweiten Kabel­ verbindungsbauteil die Klemmfeder wenigstens teilweise in die Leiterführungsnut hineinragt. Dies bedeutet, daß die Leiterführungsnut relativ zum Durchmesser des Leiters derart dimensioniert sein muß, daß die Tiefe der Leiterführungsnut größer als der Durchmesser des Leiters ist, so daß die Klemmfeder aufgrund des Leiters erst dann auf einen Widerstand trifft, wenn sie wenigstens teilweise in die Leiterführungsnut hineinragt. Auf diese Weise wird im Vergleich mit einer solchen Konstruktion, bei der die Klemmfeder nicht wenigstens teilweise in die Leiterführungsnut hineinragt, eine bessere Fixierung des Leiters sowie ein besserer Kontakt der Klemmfeder zu dem Lei­ ter erzielt. Darüber hinaus erhält man gemäß dieser bevorzugten Weiterbildung der Erfindung einen effizienten Verdrehschutz, der ein Verdrehen des Spleißteils und so­ mit des Geräteanschlußbauteils bzw. des zweiten Kabelverbindungsbauteils relativ zum Kabelanschlußbauteil bzw. zum ersten Kabelverbindungsbauteil verhindert.
Grundsätzlich können einerseits die Leiterführungsnut und andererseits die Klemm­ feder auf verschiedene Weise und in verschiedene Richtungen relativ zur Längsachse der Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung verlaufen. Insbeson­ dere kann die Leiterführungsnut z. B. schraubenförmig verlaufen. Gemäß einer be­ vorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, daß die Leiterfüh­ rungsnut in Längsrichtung der Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung ver­ läuft. Ist zusätzlich gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung vorgese­ hen, daß auch die Klemmfeder in Längsrichtung der Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung verläuft, so ermöglicht dies einerseits eine besonders einfa­ che Konstruktion und andererseits eine relativ lange Auflagestrecke bzw. große Auf­ lagefläche zwischen der Klemmfeder einerseits und dem Leiter andererseits. Es ist ohne weiteres klar, daß diese zuvor beschriebene Weiterbildung der Erfindung dementsprechend eine besonders sichere und dauerhafte Kontaktierung der Klemm­ feder mit dem Leiter bereitstellt.
Diese zuvor beschriebene Wirkung wird gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung dann besonders unterstützt, wenn die Federkraft der Klemmfeder auf das abisolierte Ende der Ader, also den Leiter, radial nach innen wirkt. Darüber hinaus wird auf diese Weise eine optimale Fixierung des Leiters in der Leiterführungsnut realisiert.
Um die zuvor erläuterten Vorteile zu erzielen, ist die Klemmfeder gemäß einer bevor­ zugten Weiterbildung der Erfindung derart ausgebildet, daß sie an ihren beiden En­ den an der Innenwand der Aufnahmeöffnung anliegt und in ihrem Bereich zwischen den beiden Enden radial nach innen gewölbt ist. Auf diese Weise reicht die Klemmfe­ der im kabelseitigen Bereich des Anschlußkörpers bzw. Verbindungskörpers weniger weit nach innen als in dem sich an diesen Bereich anschließenden Bereich, so daß das Einführen des Spleißteils mit dem in der Leiterführungsnut positionierten Leiter ein­ fach durchführbar ist und die Kraft, die aufgrund der Klemmfeder auf den in der Lei­ terführungsnut positionierten Leiter wirkt, ansteigt, je weiter das Spleißteil in die Auf­ nahmeöffnung des Anschlußkörpers bzw. Verbindungskörpers eingeschoben ist.
Grundsätzlich können verschiedene Formen von Anschlußelementen vorgesehen sein, und die gesamte Klemm- und Anschlußeinheit kann aus unterschiedlichen elek­ trisch leitenden Materialien bestehen. Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, daß die Klemm- und Anschlußeinheit aus elektrisch leitendem Flachband hergestellt ist. Typischerweise ist dann das Anschlußelement für einen Stecker als Stiftkontakt oder für eine Buchse als Buchsenkontakt gerollt.
Im allgemeinen sind mehrere Leiter und dementsprechend mehrere Leiterführungsnu­ ten vorgesehen. In diesem Fall sind gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Er­ findung die Abstände zwischen den einzelnen, einander benachbarten Leiterfüh­ rungsnuten derart bemessen, daß wenigstens ein Abstand zwischen zwei einander benachbarten Leiterführungsnuten von den Abständen der anderen einander be­ nachbarten Leiterführungsnuten verschieden ist. Auf diese Weise wird dann, wenn die Leiterführungsnuten in Längsrichtung der Kabelanschluß- oder -verbindungsein­ richtung verlaufen, die Klemmfedern ebenfalls in Längsrichtung der Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung verlaufen und im zusammengebauten Zustand des Ka­ belanschlußbauteils mit dem Geräteanschlußbauteil bzw. des ersten Kabelverbin­ dungsbauteils mit dem zweiten Kabelverbindungsbauteil die Klemmfedern wenig­ stens teilweise in die Leiterführungsnuten hineinragen, ein sicherer Schutz gegen ein falsches Zusammenstecken von Geräteanschlußbauteil und Kabelanschlußbauteil bzw. von erstem Kabelverbindungsbauteil und zweitem Kabelverbindungsbauteil realisiert. Das bedeutet also, daß gemäß dieser bevorzugten Weiterbildung der Erfin­ dung keine Falschkontaktierung von Leitern einerseits und Klemmfedern anderer­ seits möglich ist, da aufgrund der voneinander verschiedenen Abstände einander be­ nachbarter Leiterführungsnuten ein Einführen des Spleißteils in den Verbindungs­ körper bzw. Anschlußkörper nur in einer einzigen Ausrichtung dieser beiden Bauteile zueinander erfolgen kann.
Schließlich ist gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß der Anschlußkörper bzw. der Verbindungskörper mehrteilig ausgeführt ist, näm­ lich ein Anschlußelementgehäuse zur Aufnahme des Anschlußelements und einen Anschlußgrundkörper bzw. Verbindungsgrundkörper zur Aufnahme des Spleißteils aufweist. Da der Anschlußkörper bzw. der Verbindungskörper, je nach dem, ob es sich bei der Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung insgesamt um eine Buchse oder um einen Stecker handelt, entweder als Buchsengehäuse oder als Stiftgehäuse ausgebildet sein muß, ist es gemäß dieser bevorzugten Weiterbildung der Erfindung möglich, sowohl für den Fall eines Buchsengehäuses als auch für den Fall eines Stift­ gehäuses einen immer gleichen Anschlußgrundkörper bzw. Verbindungsgrundkörper bereitzustellen, der je nach dem, ob ein Buchsengehäuse oder ein Stiftgehäuse benö­ tigt wird, mit einem entsprechenden Anschlußelementgehäuse versehen werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß der An­ schlußgrundkörper bzw. Verbindungsgrundkörper eine Verbindungsöffnung auf­ weist, in die das Anschlußelement einsteckbar ist. Das Anschlußelementgehäuse kann dabei in der Verbindungsöffnung des Anschlußgrundkörpers bzw. Verbindungs­ grundkörper auf verschiedene Weise fixiert werden, z. B. kann das Anschlußelement­ gehäuse in der Verbindungsöffnung des Anschlußgrundkörpers bzw. Verbindungs­ grundkörper verklebt werden. Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfin­ dung ist jedoch vorgesehen, daß das Anschlußelementgehäuse ein Rastmittel auf­ weist, mit Hilfe dessen das Anschlußelementgehäuse in der Verbindungsöffnung ver­ rastbar ist. Auf diese Weise wird der Montageprozeß, nämlich das Zusammenfügen des Anschlußelementgehäuses mit dem Anschlußgrundkörper bzw. Verbindungs­ grundkörper, besonders einfach ausgestaltet.
Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Ka­ belanschluß- oder -verbindungseinrichtung auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche sowie auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung verwiesen. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine Kabelanschlußeinrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungs­ beispiel der Erfindung mit einem mehradrigen Kabel in zusammenge­ bautem Zustand, teilweise im Schnitt,
Fig. 2 ein an ein elektrisches Gerät anzuschließendes mehradriges Kabel und das Spleißteil der Kabelanschlußeinrichtung gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung, das Spleißteil im Schnitt,
Fig. 3 das Kabel und das Spleißteil nach Fig. 2, das Kabel in das Spleißteil ein­ geführt, das Spleißteil im Schnitt,
Fig. 4 den Gegenstand nach Fig. 3 mit für das Kontaktieren vorbereiteten En­ den der Adern des in das Spleißteil eingeführten Kabels, das Spleißteil im Schnitt.
Gegenstand der Erfindung ist eine Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung zum elektrisch leitenden Anschluß eines Kabels 1 an ein nicht dargestelltes elektri­ sches Gerät oder, was aus den Figuren nicht ersichtlich ist, zum elektrisch leitenden Verbinden von zwei Kabeln. Geht es, wie in den Figuren darstellt, um das Anschlies­ sen eines Kabels 1 an ein elektrisches Gerät, so liegt eine Kabelanschlußeinrichtung vor; sollen zwei Kabel miteinander verbunden werden, so handelt es sich um eine Kabelverbindungseinrichtung. Im folgenden wird auf ein solches bevorzugtes Aus­ führungsbeispiel der Erfindung eingegangen, das eine Kabelanschlußeinrichtung dar­ stellt.
Von ihrer grundsätzlichen Struktur her besteht die insgesamt in Fig. 1 dargestellte Kabelanschlußeinrichtung aus einem Kabelanschlußbauteil 2 und einem Gerätean­ schlußbauteil 3. Das Kabelanschlußbauteil 2 weist ein Spleißteil 4 auf, in dem eine in Längsrichtung der Kabelanschlußeinrichtung verlaufende Durchführungsöffnung 5 vorgesehen ist. Die Durchführungsöffnung 5 ist derart dimensioniert, daß das gesamte Kabel 1, also mit seiner Kabelisolation 6, bis annähernd zum anderen Ende der Durch­ führungsöffnung 5 einführbar ist. An diesem Ende verringert sich der Durchmesser der Durchführungsöffnung S derart, daß lediglich die von der Kabelisolation 6 befrei­ ten Adern 7 des Kabels 1 durch die Durchführungsöffnung 5 vollständig hindurchge­ führt werden können. Das dem Kabel abgewandte Ende der Durchführungsöffnung 5 wirkt somit als Anschlag für die Kabelisolation 6 und damit für das gesamte Kabel 1, das auf diese Weise nicht weiter in das Spleißteil 4 und somit in das Kabelanschluß­ bauteil 2 hineinrutschen kann. Damit wird eine gewisse Fixierung der Adern 7 in der Kabelanschlußeinrichtung in Längsrichtung der Kabelanschlußeinrichtung erzielt.
In der Kabelanschlußeinrichtung ist ferner eine Mehrzahl von Anschlußelementen 8 vorgesehen, die jeweils einer Ader 7 des Kabels 1 zugeordnet sind; vorliegend sind drei Anschlußelemente 8 vorgesehen, von denen der Einfachheit halber nur zwei dargestellt sind. Die Anschlußelemente 8 sind jeweils Bestandteil einer Klemm- und Anschlußeinheit 9, mit der einerseits der Kontakt zu der Anschlußeinrichtung am elektrischen Gerät realisiert wird, an das die Kabelanschlußeinrichtung angeschlossen wird, und andererseits der Kontakt zu den einzelnen Leitern 10 der Adern 7 des Ka­ bels 1 realisiert wird. Außerdem weist das Geräteanschlußbauteil 3 einen Anschluß­ körper 11 auf, auf dessen kabelseitiger Außenfläche ein solches Außengewinde 12 vorgesehen ist, das dem Innengewinde 13 einer dem Kabelanschlußbauteil 2 zuge­ ordneten Überwurfinutter 14 entspricht. Mit Hilfe dieser Überwurfmutter 14 ist das Kabelanschlußbauteil 2 mit dem Geräteanschlußbauteil 3 verbindbar, nämlich indem die Überwurfmutter 14 mit dem Geräteanschlußbauteil 3 verschraubt wird. Der An­ schlußkörper 11 weist kabelseitig eine Aufnahmeöffnung 15 auf, in die das Spleißteil 4 eingeführt werden kann. Durch die Verschraubung der Überwurfmutter 14 auf dem Geräteanschlußbauteil 3 wird das Spleißteil 4 in der Aufnahmeöffnung 15 fixiert.
Radial außenseitig sind in dem Spleißteil 4 drei Leiterführungsnuten 16 vorgesehen, die in Längsrichtung der Kabelanschlußeinrichtung verlaufen. Die Leiterführungsnu­ ten 16 sind derart dimensioniert, daß die abisolierten Adern 7, also die Leiter 10, des Kabels 1 jeweils vollständig in einer Leiterführungsnut 16 derart positionierbar sind, daß sie aus dieser nicht radial nach außen herausragen können. Dabei entspricht die Breite der Leiterführungsnuten 16 in etwa dem Durchmesser der Leiter 10; sie ist nämlich lediglich geringfügig größer als der Durchmesser der Leiter 10, so daß die Lei­ terführungsnuten 16 den abisolierten Enden der Adern 7 auch seitlichen Halt bieten.
Dabei erfolgt die Montage des Kabels 1 mit den einzelnen zu kontaktierenden Lei­ tern 10 in der Kabelanschlußeinrichtung, nämlich dem Kabelanschlußbauteil 2, derart, daß zuerst an dem mit der Kabelanschlußeinrichtung zu verbindenden Ende des Ka­ bels 1 ein Teil der Kabelisolation 6 entfernt wird. Danach wird ein Teil der Aderisola­ tionen 17 der nun freiliegenden Adern 7 des Kabels 1 abisoliert, so daß die einzelnen Leiter 10 der Adern 7 freiliegen. Das Kabel 1 wird dann an seiner abisolierten Seite bis zum Anschlag in die Durchführungsöffnung 5 hineingeführt, und die abisolierten Enden der Adern 7 werden durch die Durchführungsöffnung 5 hindurchgeführt. Die einzelnen Adern 7 werden dann radial nach außen um 180° umgelegt und derart in den einzelnen Leiterführungsnuten 16 positioniert, daß sich die abisolierten Enden der Adern 7, also die Leiter 10, vollständig in den einzelnen Leiterführungsnuten 16 befinden. Dort werden die einzelnen Leiter 10 mit Hilfe von Klemmfedern 18 kontak­ tiert und gehalten.
Die Klemmfedern 18 sind Bestandteil der Klemm- und Anschlußeinheit 9, so daß jede Klemmfeder 18 geräteseitig in ein Anschlußelement 8 übergeht. Die Klemmfedern 18 und damit auch die Anschlußelemente 8 sind aus elektrisch leitendem Flachband her­ gestellt, so daß die einzelnen Anschlußelemente 8, je nach dem, ob es sich bei der Ka­ belanschlußeinrichtung insgesamt um eine Buchse oder um einen Stecker handelt, als Buchsenkontakt bzw. als Stiftkontakt gerollt sind. Die Klemmfedern 18 liegen jeweils an ihren beiden Enden an der Innenwand der Aufnahmeöffnung 15 an und sind in ih­ rem Bereich zwischen den beiden Enden radial nach innen gewölbt. Die Klemmfe­ dern 18 sind außerdem derart angeordnet, daß sie auch räumlich jeweils einem in einer Leiterführungsnut 16 positionierten Leiter 10 zugeordnet sind. Die fixierende und kontaktierende Wirkung der Klemmfedern 18 auf die in den einzelnen Leiterfüh­ rungsnuten 16 vorgesehenen Leiter 10 erfolgt durch die aufgrund der Spannung der Klemmfedern 18 radial nach innen wirkenden Kraft auf die einzelnen Leiter 10. Da­ durch, daß die Tiefe der Leiterführungsnuten 16, wie weiter oben schon ausgeführt, größer ist als der Durchmesser der einzelnen Leiter 10, ragen die einzelnen Klemmfe­ dern 18 zumindest teilweise in die einzelnen Leiterführungsnuten 16 hinein, so daß auf diese Weise ein effektiver Verdrehschutz des Spleißteils 4 und somit des Kabelan­ schlußbauteils 2 in dem Geräteanschlußbauteil 3 realisiert wird.
Der Anschlußkörper 11 ist gemäß dem aus Fig. 1 ersichtlichen bevorzugten Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung mehrteilig ausgeführt. Der Anschlußkörper 11 weist näm­ lich einerseits ein Anschlußelementgehäuse 19 zur Aufnahme der Anschlußelemente 8 und andererseits einen Anschlußgrundkörper 20 zur Aufnahme des Spleißteils 4 auf. Zur Aufnahme des Anschlußelementgehäuses 19 weist der Anschlußgrundkörper 20 zentral eine in Längsrichtung der Kabelanschlußeinrichtung verlaufende Verbin­ dungsöffnung 21 auf, in die das Anschlußelementgehäuse 19 einsteckbar ist. Das An­ schlußelementgehäuse 19 weist ein nicht weiter dargestelltes Rastmittel auf, mit Hilfe dessen das Anschlußelementgehäuse 19 in der Verbindungsöffnung 21 des An­ schlußgrundkörpers 20 verrastbar ist. Mit dem zweiteilig ausgeführten Anschlußkör­ per 11 wird erreicht, daß unabhängig davon, ob es sich bei der Kabelanschlußeinrich­ tung insgesamt um eine Buchse oder um einen Stecker handelt, immer der gleiche An­ schlußgrundkörper 20 verwendet werden kann, in dessen Verbindungsöffnung 21 je nach dem, ob eine Buchse oder ein Stecker erforderlich ist, ein entsprechendes An­ schlußelementgehäuse 19 eingesteckt wird.
Um den Anschlußkörper 11, je nach dem, ob es sich bei der Kabelanschlußeinrichtung insgesamt um eine Buchse oder um einen Stecker handelt, an einen entsprechenden geräteseitig vorgesehenen Stecker bzw. an eine entsprechende geräteseitig vorgese­ hene Buchse anzuschließen, ist bei der dargestellten Kabelanschlußeinrichtung ge­ mäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung auf dem Anschlußkörper 11 eine weitere Überwurfmutter 22 vorgesehen. Diese wirkt mit einem entsprechen­ den an dem elektrischen Gerät vorgesehenen Bauteil zusammen, wobei eine Abdich­ tung des Übergangs von dem Anschlußkörper 11 auf den Anschluß an dem elektri­ schen Gerät durch einen O-Ring 23 erzielt wird, der auf der Außenfläche des An­ schlußkörpers 11 aufsitzt und in dem angeschlossenen Zustand der Kabelanschluß­ einrichtung an dem elektrischen Gerät den Übergang, also den Kontakt, von den An­ schlußelementen 8 der Kabelanschlußeinrichtung auf die nicht weiter dargestellten Anschlußelemente des ebenfalls nicht dargestellten elektrischen Geräts abdichtet. Außerdem ist ein weiterer O-Ring 24 auf der Außenfläche des Spleißteils 4 vorgese­ hen, mit Hilfe dessen, wie aus Fig. 1 ersichtlich, im verschraubten Zustand der Kabelanschlußeinrichtung, d. h. dann, wenn die Überwurfmutter 14 auf den Anschlußkör­ per 11 aufgeschraubt ist, von der Überwurfmutter 14 und dem Anschlußkörper 11 ein abgeschlossenes und abgedichtetes Gehäuse gebildet werden, daß die inneren Funk­ tionselemente aufnimmt und umschließt. Schließlich ist, entsprechend den bekannten Kabelanschluß- oder Verbindungseinrichtungen, am kabelseitigen Ende des Kabelan­ schlußbauteils in dem Bereich, der das anzuschließende Kabel 1 aufnimmt, eine Zug­ entlastung 24 vorgesehen, die in bekannter Weise wirkt.
Während aus Fig. 1 der Zustand der Kabelanschlußeinrichtung ersichtlich ist, in dem diese vollständig montiert ist, nämlich die Leiter 10 in den Leiterführungsnuten 16 positioniert, mit den Klemmfedern 18 kontaktiert und das Kabelanschlußbauteil 2 mit dem Geräteanschlußbauteil 3 zusammengeschraubt ist, zeigen die Fig. 2 bis 4 den Montageprozeß, mit dem die fertig montierte, aus Fig. 1 ersichtliche Kabelanschluß­ einrichtung erzielt wird. Aus Fig. 2 ist insbesondere ersichtlich, in welcher Form einer­ seits das Kabel 1 abisoliert werden muß, d. h. von seiner Kabelisolation 6 befreit wer­ den muß, und andererseits die einzelnen Adern 7 abisoliert werden müssen, d. h. von ihren Aderisolationen 17 befreit werden müssen. Dieses abisolierte Ende des Kabels 1 wird dann, wie aus Fig. 2 ersichtlich, in die Durchführungsöffnung 5 des Spleißteils 4 eingeführt. Man erhält dann einen Zustand, wie aus Fig. 3 ersichtlich. In Fig. 4 schließlich ist dargestellt, wie die Enden der Adern 7 um 180° umgelegt und in den Leiterführungsnuten 16 positioniert werden, so daß die Leiter 10 beim Zusammen­ schrauben des Kabelanschlußbauteils 2 mit dem Geräteanschlußbauteil 3 in Kontakt mit den Klemmfedern 18 kommen.
Insgesamt gilt für die gesamte Erfindung, daß die Gehäusebauteile der Kabelanschluß- oder Verbindungseinrichtung derart oder zumindest entsprechend den Gehäusebau­ teilen ausgebildet sein können, wie in dem Firmenprospekt der Firma Phoenix Con­ tact GmbH & Co. "QUICKON Q 1,5 . . . ", "Schnellanschlußtechnik", Teilkatalog 2 (März 1997) beschrieben. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift wird hiermit ausdrücklich auch vorliegend zum Offenbarungsgehalt gemacht.

Claims (12)

1. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung zum elektrisch leitenden Anschluß eines vorzugsweise mehradrigen Kabels (1) an ein elektrisches Gerät oder zur elek­ trisch leitenden Verbindung des Kabels (1) mit einem zweiten, ebenfalls vorzugsweise mehradrigen Kabel, mit einem Kabelanschlußbauteil (2) und einem Geräteanschluß­ bauteil (3) bzw. mit einem ersten Kabelverbindungsbauteil und einem zweiten Kabel­ verbindungsbauteil, wobei das Kabelanschlußbauteil (2) bzw. das erste Kabelverbin­ dungsbauteil ein Spleißteil (4) mit einer in Längsrichtung der Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung verlaufenden Durchführungsöffnung (5) aufweist, durch die wenigstens eine Ader (7) des Kabels (1) hindurchführbar ist, das Geräteanschluß­ bauteil (3) bzw. das zweite Kabelverbindungsbauteil eine wenigstens ein Anschluß­ element (8) aufweisende Klemm- und Anschlußeinheit (9) und einen Anschlußkörper (11) bzw. Verbindungskörper aufweist, das Kabelanschlußbauteil (2) bzw. das erste Kabelverbindungsbauteil oder das Geräteanschlußbauteil (3) bzw. das zweite Kabel­ verbindungsbauteil eine Überwurfmutter (14) aufweist, mit Hilfe derer das Kabelan­ schlußbauteil (2) mit dem Geräteanschlußbauteil (3) bzw. das erste Kabelverbin­ dungsbauteil mit dem zweiten Kabelverbindungsbauteil verbindbar ist, indem die Überwurfmutter (14) mit dem Geräteanschlußbauteil (3) bzw. dem zweiten Kabelver­ bindungsbauteil verschraubbar ist bzw. indem die Überwurfmutter (14) mit dem Ka­ belanschlußbauteil (2) bzw. dem ersten Kabelverbindungsbauteil verschraubbar ist, und der Anschlußkörper (11) bzw. der Verbindungskörper kabelseitig eine Aufnah­ meöffnung (15) aufweist, in die das Spleißteil (4) einführbar ist und in der das Spleiß­ teil (4) mit Hilfe der Verschraubung der Überwurfmutter (14) fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Spleißteil (4) radial außenseitig wenigstens eine Leiter­ führungsnut (16) vorgesehen ist, in der das abisolierte Ende der durch die Durchfüh­ rungsöffnung (5) des Spleißteils (4) hindurchgeführten Ader (7) des Kabels (1) posi­ tionierbar ist, die Klemm- und Anschlußeinheit (9) kabelseitig wenigstens eine Klemm­ feder (18) aufweist und im zusammengebauten Zustand des Kabelanschlußbauteils (2) mit dem Geräteanschlußbauteil (3) bzw. des ersten Kabelverbindungsbauteils mit dem zweiten Kabelverbindungsbauteil die Klemmfeder (18) derart mit dem in der Lei­ terführungsnut (16) positionierten abisolierten Ende der Ader (7) zusammenwirkt, daß die Klemmfeder (18) mit dem abisolierten Ende der Ader (7) in elektrisch leitendem Kontakt steht und die Klemmfeder (18) das abisolierte Ende der Ader (7) in der Lei­ terführungsnut (16) fixiert.
2. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im zusammengebauten Zustand des Kabelanschlußbauteils (2) mit dem Geräteanschlußbauteil (3) bzw. des ersten Kabelsverbindungsbauteils mit dem zwei­ ten Kabelverbindungsbauteil die Klemmfeder (18) wenigstens teilweise in die Leiter­ führungsnut (16) hineinragt.
3. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterführungsnut (16) in Längsrichtung der Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung verläuft.
4. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmfeder (18) in Längsrichtung der Kabelan­ schluß- oder -verbindungseinrichtung verläuft.
5. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Federkraft der Klemmfeder (18) auf das abisolierte Ende der Ader (7) radial nach innen wirkt.
6. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmfeder (18) an ihren beiden Enden an der Innenwand der Aufnahmeöffnung (15) anliegt und in ihrem Bereich zwischen den beiden Enden radial nach innen gewölbt ist.
7. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemm- und Anschlußeinheit (9) aus elektrisch lei­ tendem Flachband hergestellt ist.
8. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Anschlußelement (8) als Stiftkontakt oder als Buchsenkontakt ge­ rollt ist.
9. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Leiterführungsnuten (16) und dementspre­ chend mehrere den einzelnen Leiterführungsnuten (16) zugeordnete Klemmfedern (18) vorgesehen sind und die Abstände zwischen den einzelnen, einander benachbar­ ten Leiterführungsnuten (16) derart bemessen sind, daß wenigstens ein Abstand zwi­ schen zwei einander benachbarten Leiterführungsnuten (16) von den Abständen der anderen einander benachbarten Leiterführungsnuten (16) verschieden ist.
10. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußkörper (11) bzw. der Verbindungskörper mehrteilig ausgeführt ist, nämlich ein Anschlußelementgehäuse (19) zur Aufnahme des Anschlußelements (8) und einen Anschlußgrundkörper (20) bzw. einen Verbin­ dungsgrundkörper zur Aufnahme des Spleißteils (4) aufweist.
11. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Anschlußgrundkörper (20) bzw. der Verbindungsgrundkörper eine Verbindungsöffnung (21) aufweist, in die das Anschlußelementgehäuse (19) ein­ steckbar ist.
12. Kabelanschluß- oder -verbindungseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Anschlußelementgehäuse (19) ein Rastmittel aufweist, mit Hilfe dessen das Anschlußelementgehäuse (19) in der Verbindungsöffnung (21) verrastbar ist.
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