DE10020091C1 - Filtermaterial - Google Patents
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B01—PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
- B01D—SEPARATION
- B01D39/00—Filtering material for liquid or gaseous fluids
- B01D39/14—Other self-supporting filtering material ; Other filtering material
- B01D39/16—Other self-supporting filtering material ; Other filtering material of organic material, e.g. synthetic fibres
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Abstract
Es ist ein formstabilisiertes, zickzackförmig gefaltetes Filtermaterial (10) beschrieben, das eine Trägerlage (12), eine Decklage (14) und zwischen der Träger- und der Decklage (12 und 14) eine Adsorberlage (16) aufweist, die miteinander verbunden sind. Die Trägerlage (12) ist an ihrer an die Adsorberlage (16) angrenzenden Innenfläche (18) mit Polymerraupen (20) versehen, die die Formstabilität des plissierten Filtermaterials (10) bewirken.
Description
Die Erfindung betrifft ein formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial,
das für fluide Medien vorgesehen ist, und das insbesondere zur weiteren
Konfektionierung zu Filterkassetten dient. Ein besonderer Anwendungsbereich
solcher Filterkassetten ist die Verwendung in Kraftfahrzeugen als Filter für die
Innenraumluft. Derartige Filterkassetten kommen bspw. auch als Luftfilter in der
Gebäudeklimatisierung oder zur Abluft-Filtration zur Anwendung.
Mehrlagige d. h. Hybridfilter weisen z. B. eine Aktivkohleschicht auf, die beidseitig mit
einer Vlieslage bedeckt ist. Die eine Vlieslage dient zum Anbringen der
Aktivkohleschicht und die zweite Vlieslage kann als Partikel- bzw. Staubfiltermedium
dienen. Solche Hybridfilter können zick-zack-förmig gefaltet und zu Filterkassetten
konfektioniert werden. Infolge des Luftdruckes, der bei höheren
Durchströmungsgeschwindigkeiten auf die Falten einer solchen Filterkassette wirkt,
müssen die Falten geeignet stabilisiert werden. Diese Stabilisierung wurde bislang
bspw. dadurch realisiert, daß ein Aktivkohle-Trägervlies mit einer entsprechend
großen Steifigkeit verwendet wurde. Daraus resultieren eine Anzahl Nachteile. Die
maximale Steifigkeit wird nämlich durch die erforderliche Luftdurchlässigkeit
begrenzt. Der notwendige Kompromiß zwischen Luftdurchlässigkeit und Steifigkeit ist
nur durch wenige teuere Vliese erreichbar.
Textile Flächenwaren mit adsorptiven Eigenschaften, die zu Filtern verarbeitet
werden, sind in einer Vielzahl verschiedener Ausbildungen an sich bekannt. Bspw.
beschreibt die GB 2 077 141 A ein gasadsorbierendes Material, das einen
Trägerkörper aufweist, der eine gedruckte diskontinuierliche Schicht eines
Klebermittels und adsorbierende Partikel aufweist, die mit Hilfe des Klebers am
Substrat fixiert sind.
Die DE 38 13 564 C2 offenbart eine Aktivkohle-Filterschicht für Gasmasken mit
einem luftdurchlässigen, im wesentlichen formstabilen dreidimensionalen aus
Drähten, Mono-Filamenten oder Stegen aufgebauten Trägergerüst, an dem eine
Schicht körniger, insbesondere kugelförmiger Aktivkohleteilchen fixiert ist, die einen
Durchmesser von 0,1 bis 1 mm besitzen, wobei der Abstand der Drähte, Mono-
Filamente oder Stege voneinander wenigstens doppelt so groß ist wie der
Durchmesser der Aktivkohleteilchen.
Aus der DE 40 34 798 C2 ist ein Verfahren zur Herstellung eines
Adsorptionsflächenfilters aus einem luftdurchlässigen bahnförmigen Träger bekannt,
auf dem gleichmäßig verteilt, die Trägeroberfläche nur teilweise bedeckend, ein
reaktiver vernetzungsfähiger Kleber aufgebracht wird, wonach am Kleber
Adsorberpartikel fixiert werden. Bei diesem bekannten Verfahren wird als reaktiver
vernetzungsfähiger Kleber ein Schmelzkleber auf Polyurethanbasis verwendet, der
vor dem Aufbringen auf den Träger aufgeschmolzen wird, wobei nach dem Fixieren
der Adsorberpartikel an dem Träger eine Abkühlung erfolgt, bei der der Kleber durch
die Wirkung von Luftfeuchtigkeit und/oder von der Feuchtigkeit des Trägers vernetzt.
Ein Melt-Blown-Material aus Polymerfasern und Filterpartikeln, die an den
Polymerfasern fixiert sind, ist bspw. auch aus der GB 2 194 255 A bekannt. Ein
textiler Flächenfilter aus einem textilen Flächengebilde, das mit feinteiligen
Substanzen mit spezifischen Schutz- und/oder Adsorptionseigenschaften beladen ist,
wobei das textile Flächengebilde bei erhöhter Temperatur vorübergehend klebrige
Fasern zur Befestigung der feinteiligen Substanzen aufweist, ist bspw. auch aus der
DE 32 00 959 C2 bekannt. Bei diesem bekannten textilen Flächenfilter ist das textile
Flächengebilde ein Plüsch, dessen Boden aus schwer- oder unschmelzbaren Fasern
und dessen Faserflor aus bei erhöhter Temperatur vorübergehend klebrigen Fasern
besteht.
Ein Geruchsfilter mit Aktivkohlepartikeln und ein Verfahren zu seiner Herstellung ist
bspw. in der US 5,124,177 beschrieben.
Ein Filtervlies insbesondere für Gasmasken, aus Fasern und festen Partikeln, die
zusammen eine vliesstoffartige Bahn aus miteinander verbundenen
schmelzgeblasenen Mikrofasern und in dieser Bahn verteilten und fixierten festen
Partikeln bilden, ist in der DE-AS 25 02 096 offenbart. Dort werden die festen
Partikeln durch punktförmige Kontakte zwischen den Partikeln und den Mikrofasern
gehalten.
Die DE-AS 12 54 127 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer Filterschicht
unter Verwendung einer Faserbahn in Vliesform mit einem körnigen
Filterhilfsmaterial. Dort wird ein kissenartiges Vlies in einer dem Endprodukt
entsprechenden, im wesentlichen gleichbleibenden Dicke als stabiles gitterartiges
Stützgerüst in vorzugsweise horizontaler Ebene auf einem Förderband geführt und
zunächst durch ein Klebemittel gleichmäßig benetzt. Anschließend wird unter einem
Verteiler das körnige Filterhilfsmaterial in einer Menge von ca. 4 Vol.-% des
Volumens des Faserkissens zudosiert und erforderlichenfalls das Kissen mit
Klebstoff und Filterhilfsmaterial einem Härteofen zugeführt. Schließlich wird die
Filterschicht wahlweise in seiner Länge in gebrauchsgerechte Größen unterteilt.
Bei dem gesamten oben abgehandelten druckschriftlichen Stand der Technik geht es
um flächiges Filtermaterial, d. h. Angaben darüber, wie ein solches bekanntes
Filtermaterial nach einer zick-zack-förmigen Faltung, d. h. nach einer Plissierung
stabilisiert werden soll, sind diesen Druckschriften nicht zu entnehmen. Es kann
deshalb nur davon ausgegangen werden, daß dort ein entsprechend formstabiles
bzw. steifes Trägermaterial bzw. Trägervlies verwendet wird, oder daß seine
Steifigkeit ungenügend ist.
Eine Möglichkeit der Stabilisierung eines Filtermaterials vor der Plissierung besteht
darin, die Adsorberlage selbst zu stabilisieren. Dabei werden die Adsorberpartikel mit
einem geeigneten Kleber, bei dem es sich bspw. um ein Hot-Melt-Kleberpulver
handelt, innig vermischt, in Plattenform gebracht und anschließend bspw. unter
Temperatureinwirkung verklebt und fixiert. Bspw. beschreibt die EP 0 818 230 A1 ein
Faserfilter aus fluiddurchlässigem Fasermaterial mit einem flachen Verbundkörper,
der mit einer Bodenlage und mit einer Decklage kombiniert ist, zwischen welchen
locker gelagerte Partikel feinkörniger Füllmittel wie bspw. Aktivkohle mittels
Klebepunkten fixiert sind. Die Partikelschicht ist wesentlich dicker als die Boden- und
Decklage, von welchen zumindest eine imprägniert sein kann. Eine
Luftdurchlässigkeit von mindestens 1200 l/m2s wird mit Partikeln im
Korngrößenbereich zwischen 0,1 und 6 mm, vorzugsweise zwischen 0,3 und 1,0 mm,
erzielt, die aus organischem und/oder anorganischem Material, aus
Ionenaustauschern, Katalysatoren, Superabsorbern oder dergl. bestehen können.
Die Kleberpunkte werden mittels eines Schmelzklebers realisiert, der vorzugsweise
zwischen 100 und 145°C erweicht. Der Schmelzkleberanteil beträgt z. B. 8 bis 15%.
Der als Roll- oder Plattenware kalandrierte Verbundkörper kann 0,4 bis 8 mm dick
sein. Zu seiner Herstellung wird eine Fasermaterial-Bodenlage mit Schmelzkleber
besprüht und mit den Füllmittel-Partikeln versehen, worauf eine Decklage
aufgebracht wird. Gleichzeitig mit dem Aufbringen des Schmelzklebers oder im
Anschluß daran werden die Partikel aufgestreut.
Ein gerahmter Adsorptionsfilter aus einer selbsttragenden geformten Struktur von
Adsorber-Partikeln regulärer oder irregulärer Gestalt, die miteinander durch
Bindemittel-Partikel verbunden sind, ist aus der DE 195 14 885 A1 bekannt. Der
Schmelzbereich der Bindemittel-Partikel ist kleiner als derjenige der Adsorber-Partikel.
Die Bindemittel-Partikel sind kleiner als die Adsorber-Partikel. Die Struktur dieses
bekannten Adsorptions-Luftfilters besteht räumlich im wesentlichen aus
wiederkehrenden Einheiten eines Adsorber-Partikels und eines Bindemittel-Partikels.
Die in der zuletzt zitierten EP 0 818 230 A1 und DE 195 14 885 A1 offenbarten
Verfahren resultieren weitgehend in relativ stabilen Filtern. Die mit diesen bekannten
Verfahren hergestellten Adsorber-Platten weisen in aller Regel die erforderliche
Steifigkeit auf. Nachteilig ist hierbei jedoch, daß die erforderliche relativ große
Klebermenge größere Teile der Adsorber-Oberfläche bzw. einen Teil der Poren
verschließt, wodurch die Gas-Adsorption reduziert wird. Daraus folgt andererseits, daß
zum Erreichen einer bestimmten Adsorptions-Kapazität die erforderliche Adsorber-
Menge entsprechend höher sein muß. Daraus resultieren größere Kosten. Außerdem
wird hierdurch die Dicke und Faltenstärke eines plissierten Filtermaterials erhöht. Ein
weiterer Mangel besteht in der Brüchigkeit solcher steifen Materialien, die bspw. bei
der Handlung, d. h. unter Krafteinwirkung, Risse bekommen können. Durch diese Risse
kann das zu adsorbierende Gas ungehindert durchtreten. Die Adsorptionsleistung ist
folglich entsprechend deutlich reduziert.
Aus der DE 197 13 238 A1 und aus der WO 99/26711 A1 ist ein formstabilisiertes,
zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1
mit die Formstabilitäten bewirkenden Polymerraupen bekannt. Zur Herstellung der
Polymerraupen wird ein halbflüssiges Material, d. h. ein aufgeschmolzener Kunststoff,
auf das Filtermaterial aufgebracht, das dann in der endgültigen plissierten Form des
Filtermaterials erstarrt. Dort wird ein einlagiges Filtermaterial beschrieben. Bei
mehrlagigen Materialien ist dieses
bekannte Verfahren nicht anwendbar, weil die durch den Plissierprozeß gestauchten
und gedehnten sehr dünnen Stellen an den Plissierkanten, bedingt durch den
größeren Knickradius eines mehrlagigen Filtermaterials und die scharfen Kanten der
Adsorber Partikel, leicht aufreißen. Daraus würde die Beschädigung der
Deckschichten resultieren. Eine Beschädigung der Deckschichten würde zu einem
Austreten von Adsorber-Partikeln führen. Das ist jedoch zu vermeiden.
In Kenntnis dieser Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial zu schaffen, bei welchem
die oben erwähnten Mängel eliminiert sind, und das einfach und preisgünstig
realisierbar ist und ausgezeichnete Adsorber-Eigenschaften besitzt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Bevorzugte Aus- bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Filtermaterials sind
in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Das erfindungsgemäße Filtermaterial, d. h. der erfindungsgemäße Hybridfilter- oder
Kombinationsfilter-Mehrlagenverbund besteht in seiner ersten Lage aus der
Trägerlage mit den darauf aufgebrachten Polymerraupen. Als Trägermaterial der
Trägerlage können beliebige Vliese bspw. aus Polyester, Polyolefin (Polypropylen),
Polycarbonat, Polyamid, Polyurethan oder deren Mischungen bspw. in Form von
Bikomponentenfasern zum Einsatz gelangen. Anstelle von Vliesen können auch
Gelege, Gewirke, Gestricke oder retikulierte Schaummaterialien zur Anwendung
gelangen. Die Vliese können nach verschiedenen Herstellungsprinzipien zum
Einsatz gelangen. Hierbei handelt es sich bspw. um ein Spunbond- oder Melt-Blown-
Verfahren, um Thermoprint verfestigte Vliese oder dergl.. Für die Trägerlage des
erfindungsgemäßen Filtermaterials sind auf dem Markt eine Vielzahl geeigneter
Materialien erhältlich, wobei nach den jeweiligen Kriterien wie bspw.
Luftdurchlässigkeit, Materialzusammensetzung, Festigkeit, Dichte,
Oberflächenbeschaffenheit und Preis die jeweils günstigsten bzw. vorteilhaftesten
Materialien bzw. die dem jeweiligen Kundenanspruch nach optimalsten Materialien
ausgewählt werden können.
Erfindungsgemäß kann die Trägerlage auch aus einem Heißklebernetz oder einem
Heißklebervlies bestehen. Eine solche Ausbildung weist den Vorteil auf, daß es
möglich ist, die von der Adsorberlage abgewandte Außenseite der Trägerlage bspw.
punktuell oder kleinflächig an anderen Gegenständen wie z. B. an Filterrahmen, an
Gittern oder dergl. zu befestigen.
Durch die Polymerraupen an der der Adsorberlage zugewandten Seite der
Trägerlage wird die erforderliche Steifigkeit und Formstabilität des
erfindungsgemäßen Trägermaterials bewirkt. Die Auswahl des Materials für die
Polymerraupen kann den jeweiligen Anforderungen entsprechend zu dem Material
der Trägerlage passend vorgenommen werden, d. h. die Polymerraupen können -
wie die Trägerlage - aus Polyester, Polypropylen (Polycarbonat), Polyamid,
Polyurethan oder aus Copolymeren bestehen. Vorteilhaft ist die Verwendung jeweils
gleichen Materials für die Trägerlage und für die Polymerraupen, wodurch optimale
Hafteigenschaften der Polymerraupe an dem Trägervlies und außerdem eine gute
Recyclingfähigkeit erzielt wird. Damit wird außerdem in besonders vorteilhafter Weise
vollständig unabhängig von der Trägerlage, der Adsorberlage und der Decklage die
jeweils erforderliche Steifigkeit und Formstabilität des erfindungsgemäßen
Trägermaterials erreicht.
Bei dem erfindungsgemäßen Filtermaterial können die Polymerraupen voneinander
beabstandet, zueinander parallel und zu den Faltlinien des plissierten Filtermaterials
mindestens annähernd senkrecht orientiert sein. Desgleichen ist es möglich, daß die
Polymerraupen gitterartig vorgesehen sind und mit den Faltlinien des plissierten
Filtermaterials spitze Winkel einschließen. Die Anzahl in einer Richtung parallel
verlaufender bzw. gitterartig vorgesehener Polymerraupen sowie deren
Querschnittsabmessungen bzw. Durchmesser kann für den jeweiligen Filter nach
Festlegung bspw. der Faltenhöhe, des Faltenabstandes, der Adsorber Partikelmenge
sowie des verwendeten Materials für die Trägerlage, entsprechend der gewünschten
hohen Luftdurchlässigkeit und hohen Steifigkeit, optimiert werden. Als zweckmäßig
hat es sich erwiesen, wenn die Polymerraupen einen runden Querschnitt mit einem
Durchmesser zwischen 0,3 mm und 3 mm, vorzugsweise zwischen 0,5 mm und 1,3 mm
besitzt. Selbstverständlich sind auch andere Abmessungen realisierbar. Die
Polymerraupen können auch einen abgeplatteten bzw. ovalen Querschnitt besitzen.
Ihr gegenseitiger Abstand kann zwischen 5 mm und 5 cm, vorzugsweise zwischen 1
und 3 cm betragen. Auch hier gilt, daß auch andere Querabstände zwischen
benachbarten Polymerraupen möglich sind.
Polymerraupen mit einem runden Querschnitt ergeben den Vorteil, daß der durch sie
verursachte Strömungswiderstand niedrig ist. Als vorteilhaft kann es sich bspw. bei
sehr dünnen Trägermaterialien erweisen, wenn diese mit plattgedrückten bzw.
ovalen Polymerraupen versteift werden.
Die Polymerraupen bestehen vorzugsweise aus einem Polymermaterial, das eine
Erweichungstemperatur zwischen 90°C und 250°C, vorzugsweise zwischen 120°C
und 190°C besitzt. Solche Polymermaterialien sind auf handelsüblichen
Extrusionsanlagen problemlos verarbeitbar. Das bedeutet, daß die Polymerraupen
auf der Trägerlage des erfindungsgemäßen Filtermaterials sehr einfach, zeitsparend
und kostengünstig aufbringbar sind.
Bei dem erfindungsgemäßen Filtermaterial kann die Adsorberlage aus einem
beliebigen Material quasi ohne Eigensteifigkeit bestehen, weil die Formstabilität und
die Steifigkeit durch die Kombination mit der Polymerraupen aufweisenden
Trägerlage bewirkt wird. Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Adsorberlage
aus weitmaschigen, regellos dreidimensionalen Schmelzkleberfäden und daran
haftenden Adsorberpartikeln besteht, die auf die mit den Polymerraupen versehene
Innenfläche der Trägerlage aufgetragen ist. Ein derartiges Absorbermaterial ist in der
älteren Patentanmeldung 198 45 526 beschrieben. Das erfindungsgemäße
Filtermaterial mit einer solchen Adsorberlage der zuletzt genannten Art weist eine
ausgezeichnete Luftdurchlässigkeit bei einer optimalen Steifigkeit auf, wobei
außerdem eine hohe Spontanität und eine ausgezeichnete Adsorptionskapazität für
die zu filternden Gase gegeben ist. Durch das in der genannten älteren
Patentanmeldung 198 45 526 beschriebene Auftragverfahren in Kombination mit
Polymerraupen weitgehend runden Querschnitts, die hervorragende
Umströmungseigenschaften bieten, lassen sich die durch die Polymerraupen
verursachten Erhöhungen problemlos ausgleichen, d. h. die Polymerraupen machen
sich formmäßig nicht störend bemerkbar.
Die Adsorberpartikel der Adsorberlage des erfindungsgemäßen Filtermaterials
können aus Silikaten, Zeolithen, Superabsorbern, Katalysatoren, Ionenaustauscher
und/oder aus Aktivkohle bestehen.
Die Decklage des erfindungsgemäßen Filtermaterials kann aus einem Vlies, einem
Gelege, einem Gestrick oder einem Gewirk bestehen. Die Decklage kann auch aus
einem Heißklebernetz oder aus einem Heißklebervlies bestehen. Unter
Recyclinggesichtspunkten ist es zweckmäßig, wenn das Material der Decklage und
das Material der Trägerlage und/oder das Material der Polymerraupen
polymereinheitlich sind. Als Deckschicht dient vorzugsweise ein Vlies mit
partikelabscheidenden Eigenschaften. Hierbei kann es sich insbesondere um ein
Melt-Blown- oder ein Spunbond-Vlies bspw. aus Polypropylen oder Polyester
handeln, wie es bei der Partikelfiltration zur Anwendung gelangt.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines in der Zeichnung schematisch und nicht maßstabsgetreu
gezeichneten Ausführungsbeipieles des erfindungsgemäßen Filtermaterials. Es
zeigen:
Fig. 1 eine räumliche Darstellung einer Ausbildung des formstabilisierten zick
zackförmig gefalteten Filtermaterials,
Fig. 2 in einem vergrößerten Maßstab eine schematische Darstellung des
Details II in Fig. 1, d. h. eine Querschnittsdarstellung des
Filtermaterials,
Fig. 3 in einer der Fig. 2 ähnlichen Darstellung die Trägerlage des
Filtermaterials mit den daran fixierten Polymerraupen,
Fig. 4 eine Ansicht in Blickrichtung des Pfeils IV in Fig. 3 zur Verdeutlichung
voneinander beabstandeter und zueinander parallel verlaufender
Polymerraupen an der Trägerlage, und
Fig. 5 eine der Fig. 4 ähnliche Ansicht zur Verdeutlichung gitterförmig
vorgesehener Polymerraupen an der Trägerlage.
Fig. 1 zeigt schematisch und nicht maßstabsgetreu eine Ausbildung der
formstabilisierten, zick-zack-förmig gefalteten Filtermaterials 10 bestehend aus einer
Trägerlage 12, einer Decklage 14 und einer zwischen der Träger- und der Decklage
12 und 14 vorgesehenen Adsorberlage 16, wie auch aus Fig. 2 ersichtlich ist.
Die Trägerlage 12 des Filtermaterials 10 ist an ihrer an die Adsorberlage 16
angrenzenden Innenfläche 18 mit die Formstabilität und Formsteifigkeit des
plissierten Filtermaterials 10 bewirkenden Polymerraupen 20 versehen (siehe auch
Fig. 3). Die Polymerraupen 20 sind an der Innenoberfläche 18 der Trägerlage 12
festhaftend vorgesehen, sie können voneinander beabstandet zueinander parallel
verlaufen, wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, oder sie können gitterartig vorgesehen sein,
wie die Fig. 5 verdeutlicht.
Die Formstabilisierung des plissierten Filtermaterials 10 wird dadurch erreicht, daß
die Polymerraupen 20 zu den Faltlinien 22 des plissierten Filtermaterials 10, von
denen in den Fig. 4 und 5 jeweils eine Faltlinie 22 durch eine doppelt
strichpunktierte dünne Linie schematisch verdeutlicht ist, mindestens annähernd
senkrecht (siehe Fig. 4) orientiert sind oder spitze Winkel a und b einschließend.
Die Polymerraupen 20 können einen abgeplatteten, ovalen oder einen runden
Querschnitt besitzen, wie in Fig. 2 verdeutlicht ist. Die Adsorberlage 16 kann aus
weitmaschigen, regellosen dreidimensionalen Schmelzkleberfäden 24 und daran
haftenden Adsorberpartikeln 26 bestehen. Die Schmelzkleberfäden 24 und die
Adsorberpartikel 26 können auf die mit den Polymerraupen 20 versehene
Innenfläche 18 der Trägerlage 12 aufgetragen werden. Danach wird die Decklage 14
auf der Adsorberlage 16 fixiert. Im Anschluß daran erfolgt die Plissierung des
Filtermaterials 10, d. h. die Faltung entlang den Faltlinien 22. Das plissierte
Filtermaterial 10 (siehe Fig. 1) kann dann bspw. zu einer Filterkassette
weiterverarbeitet werden, wie sie zur Verwendung in Kraftfahrzeugen als Filter für die
Innenraumluft oder zur Verwendung als Luftfilter in der Gebäudeklimatisierung oder
Luftfiltration zur Anwendung gelangen.
10
Filtermaterial
12
Trägerlage (von
10
)
14
Decklage (von
10
)
16
Adsorberlage (von
10
)
18
Innenfläche (von
12
)
20
Polymerraupen (an
18
)
22
Faltlinien (von
10
)
24
Schmelzkleberfäden (von
16
)
26
Adsorberpartikel (von
16
)
Claims (18)
1. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial mit einer
Trägerlage (12), die mit die Formstabilität bewirkenden Polymerraupen (20)
versehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass ausser der Trägerlage (12) eine Decklage (14) und eine zwischen der
Träger- und der Decklage (12 und 14) festgelegte Adsorberlage (16)
vorgesehen ist, wobei die Trägerlage (12) an ihrer an die Adsorberlage (16)
angrenzenden Innenfläche (18) mit den Polymerraupen (20) versehen ist.
2. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
das die Polymerraupen (29) voneinander beabstandet, zueinander parallel
und zu den Faltlinien (22) des Filtermaterials (10) mindestens annähernd
senkrecht orientiert sind.
3. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Polymerraupen (20) gitterartig vorgesehen sind und mit den
Faltlinien (22) des Filtermaterials (10) spitze Winkel (a, b)
einschließen.
4. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Polymerraupen (20) einen runden Querschnitt mit einem
Durchmesser zwischen 0,3 und 3 mm, vorzugsweise zwischen 0,5
und 1,3 mm, besitzen.
5. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Polymerraupen einen ovalen Querschnitt besitzen.
6. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Polymerraupen (20) voneinander einen Abstand zwischen 5 mm
und 5 cm, vorzugsweise zwischen 1 und 3 cm, besitzen.
7. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerlage (12) aus einem Vlies, einem Gelege, einem
Gewirk, einem Gestrick oder einem retikulierten Kunststoff-
Schaummaterial besteht.
8. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerlage (12) aus einem Vlies auf Polyester-, Polyolefin-,
Polycarbonat-, Polyamid- oder Polyurethan-Basis oder aus
Bikomponentenfasern besteht.
9. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerlage (12) aus einem Heißklebernetz oder einem
Heißklebervlies besteht.
10. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Polymerraupen (20) aus einem Polymermaterial bestehen,
das eine Erweichungstemperatur zwischen 90 und 250°C,
vorzugsweise zwischen 120 und 190°C, besitzt.
11. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Polymerraupen (20) aus Polymeren wie Polyester, Polyolefin,
Polycarbonat, Polyamid, Polyurethan und/oder aus Copolymeren
bestehen.
12. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material der Trägerlage (12) und das Material der
Polymerraupen (20) polymereinheitlich sind.
13. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Adsorberlage (16) aus weitmaschigen, regellosen
dreidimensionalen Schmelzkleberfäden (24) und daran haftenden
Adsorberpartikeln (26) besteht, die auf die mit den Polymerraupen (20)
versehene Innenfläche (18) der Trägerlage (12) aufgetragen ist.
14. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Adsorberpartikel (26) aus Silikaten, Zeolithen,
Superabsorbern, Katalysatoren, Ionenaustauscher und/oder aus
Aktivkohle bestehen.
15. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Decklage (14) aus einem Vlies, einem Gelege, einem Gestrick
oder einem Gewirk besteht.
16. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Decklage (14) aus einem Heißklebernetz oder einem
Heißklebervlies besteht.
17. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material der Decklage (14) und das Material der Trägerlage
(12) und/oder das Material der Polymerraupen (20) polymereinheitlich
sind.
18. Formstabilisiertes, zick-zack-förmig gefaltetes Filtermaterial nach
einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Decklage (14) partikelfilternde Eigenschaften besitzt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000120091 DE10020091C1 (de) | 2000-04-22 | 2000-04-22 | Filtermaterial |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000120091 DE10020091C1 (de) | 2000-04-22 | 2000-04-22 | Filtermaterial |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10020091C1 true DE10020091C1 (de) | 2001-08-23 |
Family
ID=7639788
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000120091 Expired - Lifetime DE10020091C1 (de) | 2000-04-22 | 2000-04-22 | Filtermaterial |
Country Status (1)
| Country | Link |
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