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DE10019442A1 - Sicherheitssystem zum Verhindern des unbefugten Startens des Motors eines Fahrzeugs - Google Patents

Sicherheitssystem zum Verhindern des unbefugten Startens des Motors eines Fahrzeugs

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DE10019442A1
DE10019442A1 DE10019442A DE10019442A DE10019442A1 DE 10019442 A1 DE10019442 A1 DE 10019442A1 DE 10019442 A DE10019442 A DE 10019442A DE 10019442 A DE10019442 A DE 10019442A DE 10019442 A1 DE10019442 A1 DE 10019442A1
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Germany
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control unit
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remote control
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Texas Instruments Deutschland GmbH
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Abstract

Ein Sicherheitssystem zum Verhindern des unbefugten Startens des Motors eines Fahrzeugs weist eine mit einem Transponder ausgestattete Fernsteuereinheit (18) auf, die bei Empfang eines Abfragesignals mittels wenigstens einer Empfangsantenne (20) eine Identifizierungscodegruppe mittels einer Sendeeinheit (40) aussendet. Im Fahrzeug ist eine Steuereinheit (12) untergebracht, die bei der Betätigung eines Anlaßknopfes (26) im Fahrzeug das Abfragesignal aussendet und daraufhin die von der Fernsteuereinheit ausgesendete Identifizierungscodegruppe überprüft. Sie gibt das Starten des Motors nur dann frei, wenn die Identifizierungscodegruppe mit der von ihr erwarteten Codegruppe übereinstimmt. Mit der Empfangsantenne (20) ist ein Signaldetektor (28) verbunden, der eine zwischen einem hohen Wert und einem niedrigen Wert umschaltbare Ansprechschwelle hat. Dieser Signaldetektor leitet das Abfragesignal nur dann zur weiteren Auswertung weiter, wenn der Abfragesignalpegel die eingestellte Ansprechschwelle überschreitet. Eine mit dem Signaldetektor (28) verbundene Codeprüfschaltung (32) überprüft das an sie weitergeleitete Abfragesignal daraufhin, ob es eine vorgegebene Codegruppe enthält. Beim Erkennen dieser Codegruppe schaltet sie die Ansprechschwelle des Signaldetektors (28) auf den hohen Wert um, wobei die Codeprüfschaltung (32) die Sendeeinheit (40) nur dann zur Aussendung der Identifizierungscodegruppe veranlaßt, wenn sie das Abfragesignal auch noch nach der Umschaltung des ...

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Sicherheitssystem zum Verhindern des unbefugten Startens des Motors eines Fahrzeugs mit einer einen Transponder enthaltenden Fernsteuereinheit, die bei Empfang eines Abfragesignals mittels wenigstens einer Empfangsantenne eine Identi­ fizierungscodegruppe mittels einer Sendeeinheit aussendet, und einer in dem Fahrzeug untergebrachten Steuereinheit, die bei der Betätigung eines Anlaßknopfes im Fahrzeug das Abfragesignal aussendet und die draufhin die von der Fernsteuereinheit ausgesendete Identifizierungs­ codegruppe überprüft und das Starten des Motors nur dann freigibt, wenn die Identifizierungscodegruppe mit der von ihr erwarteten Code­ gruppe übereinstimmt.
Moderne Kraftfahrzeuge sind mit elektronischen Sicherheitssystemen ausgestattet, die verhindern, daß unbefugte Personen das Kraftfahrzeug öffnen und den Motor starten. Zum Öffnen des Fahrzeugs und zum Starten des Motors müssen berechtigte Personen eine Fernsteuereinheit mit sich führen, in der eine Identifizierungscodegruppe gespeichert ist, die von der Fernsteuereinheit ausgesendet und von einer Steuereinheit im Fahrzeug überprüft werden kann, wobei die Steuereinheit im Fahrzeug den Zugang zum Fahrzeug nur dann freigibt, wenn diese Identifizie­ rungscodegruppe mit der von ihr erwarteten Codegruppe übereinstimmt.
Ein solches Sicherheitssystem, mit dessen Hilfe nur befugten Personen der Zugang zum Fahrzeug ermöglicht wird, ist in der DE-Patentanmeldung 100 12 637.5 beschrieben.
Bei diesem Sicherheitssystem sendet die Steuereinheit im Fahrzeug ein Abfragesignal aus, sobald die Person, die Zugang zu dem Fahrzeug erhalten will, den Türgriff anfaßt. Die von der Person mitgeführte Fernsteuereinheit, die beispielsweise im Kraftfahrzeugschlüssel, in einem Schlüsselanhänger oder auch in einer sogenannten Chip-Karte untergebracht sein kann, empfängt dieses Abfragesignal und sendet daraufhin die Identifizierungscodegruppe zur Steuereinheit im Fahrzeug zurück. Die Steuereinheit überprüft daraufhin diese Codegruppe auf Übereinstimmung mit der von ihr erwarteten Codegruppe und gibt bei positiver Feststellung der Übereinstimmung den Zugang zum Fahrzeug frei. Die Person, die den Türgriff angefaßt hat, kann dadurch den Türgriff so betätigen, als wäre das Fahrzeug nicht verschlossen gewesen. Der Signalaustausch zwischen der Steuereinheit und der Fernsteuereinheit erfolgt nämlich in einer so kurzen Zeit, daß eine Verzögerung bei dem mechanischen Öffnungsvorgang des Fahrzeugs nicht fühlbar wird. Dieses Sicherheitssystem kann durch ein weiteres Sicherheitssystem ergänzt oder auch mit dem bereits vorhandenen Sicherheitssystem kombiniert werden, das auch das Starten des Motors nur dann zuläßt, wenn ein eigener Überprüfungsvorgang durchgeführt und positiv bestätigt worden ist. Ein solches ergänztes Sicherheitssystem ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Starten des Motors nicht durch Einführen eines Zündschlüssels in ein eigenes Zündschloß, sondern lediglich durch Drücken eines Anlaßknopfes erfolgt. Ohne Vorsehen zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen gegen ein unbefugtes Starten des Motors könnte es nämlich bei einem derart ausgestatteten Fahrzeug zu gefährlichen Situationen kommen. Wenn angenommen wird, daß eine berechtigte Person die Fahrzeugtür geöffnet hat, dann könnte der Motor durch Drücken des Anlaßknopfes gestartet werden, ohne daß eine weitere Sicherheitsüberprüfung stattfindet. Wenn beispielsweise ein sich im Kraftfahrzeug befindliches Kind nach dem Öffnen der Fahrzeugtür auf den Anlaßknopf drückt, dann würde der Motor gestartet, ohne daß sich die Person, die eigentlich den Anlaßvorgang durchführen sollte, bereits im Fahrzeug befindet. Das Fahrzeug könnte sich dadurch in Bewegung setzen und gefahrvolle Situationen herbeiführen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitssystem der oben angegebenen Art zu schaffen, bei dem ein unbefugtes Starten des Motors verhindert wird, selbst wenn das Fahrzeug nach Durchführung einer ersten Sicherheitsprüfung von einer berechtigten Person geöffnet worden ist.
In einem Sicherheitssystem der obigen Art wird diese Aufgabe gelöst durch einen mit der Empfangsantenne verbundenen Signaldetektor mit einer zwischen einem hohen und einem niedrigen Wert umschaltbaren Ansprechschwelle, der das Abfragesignal zur weiteren Auswertung nur dann weiterleitet, wenn der Abfragesignalpegel die eingestellte Ansprechschwelle überschreitet, eine mit dem Signaldetektor verbundene Codeprüfschaltung, die das von diesem weitergeleitete Abfragesignal daraufhin überprüft, ob es eine vorgegebene Codegruppe enthält und bei Erkennen dieser Codegruppe die Ansprechschwelle des Signaldetektors auf den hohen Wert umschaltet, wobei die Codeprüfschaltung die Sendeeinheit nur dann zur Aussendung der Identifizierungscodegruppe veranlaßt, wenn sie das Abfragesignal auch noch nach der Umschaltung des Signaldetektors auf dem hohen Wert der Ansprechschwelle empfängt.
Beim erfindungsgemäßen Sicherheitssystem wird nicht nur geprüft, ob die Person, die den Anlaßknopf des Fahrzeugs gedrückt hat, die Berech­ tigung zum Starten des Motors dieses betreffenden Fahrzeugs hat, sondern es wird vor dieser Prüfung bereits festgestellt, ob sich diese Person im Inneren des Fahrzeugs im Bereich des Fahrersitzes befindet. Durch die Erhöhung der Ansprechschwelle des Signaldetektors nach dem Empfang des Abfragesignals bei niedriger Ansprechschwelle kann mit Sicherheit ausgesagt werden, daß sich die die Fernsteuereinheit mit­ führende Person im unmittelbaren Nahbereich des Anlaßknopfes, also im Inneren des Fahrzeugs, befindet, wenn das Signal auch bei der hohen Ansprechschwelle noch empfangen wird. Dadurch wird die gefährliche Situation ausgeschlossen, daß sich die die Fernsteuereinheit mitführende Person noch außerhalb des Fahrzeugs befindet und der Motor von einer sich im Inneren des Fahrzeugs befindlichen Person gestartet wird.
Vorteilhafterweise ist das erfindungsgemäße Sicherheitssystem so weitergebildet, daß die Fernsteuereinheit zwei weitere Empfangs­ antennen aufweist, die räumlich so angeordnet sind, daß jede der drei Empfangsantennen mit ihrer Hauptempfangsrichtung in eine andere der drei zueinander senkrechten Raumachsen ausgerichtet ist, und daß jede der zwei weiteren Empfangsantennen mit einem Signaldetektor der gleichen Art wie der mit der ersten Empfangsantenne verbundene Signaldetektor verbunden ist. Aufgrund der Verwendung von insgesamt drei Empfangsantennen läßt sich eine sehr gute räumliche Erfassung des vom Abfragesignal hervorgerufenen elektromagnetischen Feldes durchführen, wodurch die Sicherheit der Aussage, daß sich die die Fernsteuereinheit mitführende Person tatsächlich im Inneren des Fahrzeugs und sogar auf dem Fahrzeugsitz befindet, erhöht wird.
Ferner kann vorteilhafterweise vorgesehen werden, daß die Ansprech­ schwellen der Signaldetektoren je nach den räumlichen Gegebenheiten der beabsichtigten Einsatzumgebung der Fernsteuereinheit einstellbar sind. Die Einstellung der Ansprechschwellen erfolgt einmalig bei der Produktion der Fernsteuereinheit je nach den Gegebenheiten im Inneren des Fahrzeugs, zu dem die Fernsteuereinheit gehören wird. Auch diese Ausgestaltung trägt zur Erhöhung der Sicherheit der Erfassung der Position der die Fernsteuereinheit tragenden Person bei.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht zur Veranschaulichung des allge­ meinen Anwendungsprinzips des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems,
Fig. 2 ein Blockschaltbild der im Sicherheitssystem verwendeten Fernsteuereinheit, und
Fig. 3 eine schematische Darstellung der Fernsteuereinheit mit drei auf ihr angeordneten Empfangsantennen.
Das in Fig. 1 schematisch als Block dargestellte Fahrzeug 10 soll so ausgestattet sein, daß es nur befugten Personen den Zutritt zum Fahrzeug, also das Öffnen der Fahrzeugtür erlaubt. Das Fahrzeug 10 enthält eine Steuereinheit 12, von der alle Überprüfungs-, Sende- und Empfangsfunktionen durchgeführt werden, wobei sie zwei Antennen, nämlich eine NF-Sendeantenne 14 und eine UHF-Empfangsantenne 16 enthält.
Eine dem Fahrzeug 10 zugeordnete Fernsteuereinheit 18, die in der Regel von der berechtigten Person mitgeführt wird, weist ebenfalls zwei Antennen, nämlich eine NF-Empfangsantenne 20 und eine UHF- Sendeantenne 22 auf. Die Fernsteuereinheit 18 kann eine Identifi­ zierungscodegruppe generieren, die dem Fahrzeug 10 und deren Steuer­ einheit 12 eindeutig zugeordnet ist, so daß nur eine Person, die diese Fernsteuereinheit 18 mit sich trägt, Zugang zum Fahrzeug erhält.
Die Steuereinheit 12 kann durch Betätigen eines symbolisch als Drucktaste dargestellten Schalters 24 veranlaßt werden, über die NF- Sendeantenne 14 ein Abfragesignal auszusenden. Der Schalter 24 ist vorzugsweise mit dem Türgriff des Fahrzeugs verbunden, so daß er automatisch mit dem Anfassen und Betätigen des Türgriffs betätigt wird. Das von der Steuereinheit ausgesendete Abfragesignal wird von der Fernsteuereinheit 18 empfangen, die von der Person, die den Türgriff betätigt, mitgeführt wird. Der Empfang des Abfragesignals veranlaßt die Fernsteuereinheit 18, über die UHF-Sendeantenne eine Identifizierungscodegruppe zu generieren und auszusenden, die von der UHF-Empfangsantenne 16 der Steuereinheit 12 empfangen wird. Wenn diese Codegruppe mit einer von der Steuereinheit 12 erwarteten Codegruppe übereinstimmt, gibt die Steuereinheit das Öffnen der Tür frei, so daß die den Türgriff erfassende Person die Fahrzeugtür schließlich auch öffnen kann.
Das Vorhandensein dieses Sicherheitssystems ist für das anschließend zu beschreibende Sicherheitssystem zum Verhindern des unbefugten Startens des Motors des Fahrzeugs keine unbedingte Voraussetzung, da letzteres auch angewendet werden kann, wenn die berechtigte Person die Fahrzeugtür in herkömmlicher Weise mit Hilfe eines Schlüssels geöffnet hat, ohne daß eine Codeüberprüfung stattgefunden hat. Das anschließend zu beschreibende Sicherheitssystem ergänzt das erstgenannte System jedoch in vorteilhafter Weise, so daß es hier nachfolgend im Zusammenhang mit dem Zugangssicherungssystem beschrieben wird.
Unter Bezugnahme auf Fig. 2 wird zunächst der Fall beschrieben, daß eine befugte Person die Fahrzeugtür geöffnet hat, auf dem Fahrersitz Platz genommen hat und den Anlaßknopf des Motors betätigt. In Fig. 1 ist dieser Anlaßknopf 26 in Verbindung mit der Steuereinheit 12 schematisch dargestellt.
Das Betätigen des Anlaßknopfes 26 veranlaßt die Steuereinheit 12, über die NF-Sendeantenne 14 ein Abfragesignal auszusenden, das von der Fernsteuereinheit 18 an der Empfangsantenne 20 empfangen wird. Das Abfragesignal wird von der Empfangsantenne 20 einem Signaldetektor 28 zugeführt. Dieser Signaldetektor 28 weist zwei Ansprechschwellen auf, nämlich eine Ansprechschwelle mit niedrigem Wert und eine Ansprechschwelle mit hohem Wert. Wenn die Steuereinheit 12 im Fahrzeug 10 das Abfragesignal ausgesendet hat, wird es aufgrund des geringen Abstandes zwischen der NF-Sendeantenne 14 und der Empfangsantenne 20 mit Sicherheit von der Fernsteuereinheit 18 mit so hoher Feldstärke empfangen, daß die niedrige Ansprechschwelle des Signaldetektors 28 überschritten wird. Der Signaldetektor 28 gibt daher an seinem Ausgang 30 das empfangene Abfragesignal oder ein davon abgeleitetes Signal zu einer Codeprüfschaltung 32 weiter. Diese Codeprüfschaltung 32 überprüft eine von der Steuerschaltung 12 dem Abfragesignal aufgrund der Betätigung des Schalters 26 hinzugefügte Codegruppe daraufhin, ob sie mit einer in einem Codespeicher 34 gespeicherten Codegruppe übereinstimmt. Da im vorliegenden Fall angenommen wird, daß die berechtigte Person auf dem Fahrersitz Platz genommen hat und den Anlaßknopf gedrückt hat, hat diese Überprüfung der Codegruppen ein positives Ergebnis, so daß die Codeprüfschaltung 32 an ihrem Ausgang 36 ein Signal abgibt, das die Ansprechschwelle des Signaldetektors 28 auf einen hohen Wert setzt. Im vorliegenden Fall des geringen Abstandes zwischen der Fernsteuereinheit 18 und der NF-Sendeantenne 14 ist die durch das Abfragesignal hervorgerufene Feldstärke hoch genug, um im Signaldetektor 28 diese hohe Ansprechschwelle zu überschreiten, so daß das Abfragesignal oder das davon abgeleitete Signal weiterhin zur Codeprüfschaltung 32 gelangt. Die Codeprüfschaltung 32 erkennt diese und gibt an ihrem Ausgang 38 ein Aufwecksignal an einen in einer Sendeeinheit 40 enthaltenen Mikrocomputer 42 weiter, der diesen von einem stromsparenden Ruhezustand in einen aktiven Zustand umschaltet, in dem er einen UHF-Sender 44 in der Sendeeinheit 40 veranlaßt, über die UHF-Sendeantenne 22 eine dem Fahrzeug 10 eindeutig zugeordnete Identifizierungscodegruppe auszusenden. Die Steuereinheit 12 im Fahrzeug 10 empfängt diese Codegruppe über die UHF-Empfangsantenne 16 und gibt daraufhin das Starten des Motors frei, da die Überprüfung der Identifizierungscodegruppe in der Steuereinheit 12 im angenommenen Fall zu einem positiven Ergebnis geführt hat.
Für den Fall, daß eine unbefugte Person mit einer nicht zum Fahrzeug 10 passenden Fernsteuereinheit auf dem Fahrersitz Platz genommen und den Anlaßknopf betätigt hat, hätte die Steuereinheit 12 die empfangene Identifizierungscodegruppe als falsch erkannt, so daß das Starten des Motors konsequenterweise nicht freigegeben worden wäre.
Es soll nun der Fall betrachtet werden, daß eine an sich zum Starten des Motors des Fahrzeugs berechtigte Person die Fahrzeugtür geöffnet hat, sich also in relativ geringem Abstand von der NF-Sendeantenne 14 befindet, jedoch nicht auf dem Fahrzeugsitz Platz genommen hat, sondern außerhalb des Fahrzeugs stehen bleibt. Ohne das hier zu beschreibende Sicherheitssystem könnte ein beispielsweise im Fahrzeug befindliches Kind auf den Anlaßknopf des Motors drücken, so daß dieser gestartet würde. Wie dies verhindert wird, wird nun erläutert.
Das Drücken des Anlaßknopfes 26 hat wie im zuvor geschilderten Fall zur Folge, daß die Steuereinheit 12 über die NF-Sendeantenne 14 das Abfragesignal aussendet. Dieses Abfragesignal wird von der Empfangs­ antenne 20 der Fernsteuereinheit 18 empfangen und vom Signaldetektor 28 ausgewertet. Da sich der Signaldetektor 28 zunächst im Zustand mit niedriger Ansprechschwelle befindet, wird die Empfangsfeldstärke am Ort der Fernsteuereinheit 18 ausreichen, diese Schwelle zu über­ schreiten, so daß der Signaldetektor 28 das Abfragesignal oder das davon abgeleitete Signal über den Ausgang 30 zur Codeprüfschaltung 32 weitergibt. Die Überprüfung der in diesem Signal enthaltenen Code­ gruppe führt zur Feststellung, daß der Anlaßknopf 26 betätigt worden ist, so daß daraufhin die Codeprüfschaltung über das Signal am Ausgang 36 die Umschaltung der Ansprechschwelle im Signaldetektor 28 auf den hohen Wert vornimmt. Da sich die die Fernsteuereinheit 18 mitführende Person jedoch nicht im Fahrzeug, sondern außerhalb des Fahrzeugs befindet, reicht in diesem Fall die am Ort der Fernsteuereinheit 18 vom Abfragesignal erzeugte Feldstärke nicht aus, auch die hohe Ansprechschwelle des Signaldetektors 28 zu überschreiten, so daß die Signalübertragung über den Ausgang 30 zur Codeprüfschaltung 32 abbricht. Dies wird von der Codeprüfschaltung 32 erkannt, so daß sie kein Aufwecksignal am Ausgang 38 an den Mikrocomputer 42 in der Sendeeinheit 40 abgibt. Dadurch kommt es nicht zur Aussendung der Identifizierungscodegruppe über die UHF-Antenne 22. Die Steuereinheit 12 im Fahrzeug 10 empfängt daraufhin keine Antwort von der Fernsteuer­ einheit 18, so daß sie demgemäß auch das Starten des Motors nicht freigibt. Das Drücken des Anlaßknopfes 26 hat daher keine Wirkung.
Da die Codeprüfschaltung 32 in diesem Fall kein Aufwecksignal am Ausgang 38 abgibt, bleibt die Sendeeinheit 40 mit den darin enthaltenen Baueinheiten im stromsparenden Ruhezustand, so daß kein unnötiger Strom verbraucht wird, der sich auf die Lebensdauer der Batterie in der Fernsteuereinheit 18 auswirkt.
Wie in Fig. 2 zu erkennen ist, enthält die Fernsteuereinheit 18 nicht nur die Empfangsantenne 20, sondern zwei weitere Empfangsantennen 20a und 20b. Ferner sind zwei weitere Signaldetektoren 28a und 28b vorgesehen, die ebenso wie der Signaldetektor 28 zwischen die jeweilige weitere Antenne und die Codeprüfschaltung 32 eingefügt sind. Die zusätzlichen Empfangsantennen 20a und 20b ermöglichen es, die Fernsteuereinheit 18 an die räumlichen Empfangsbedingungen und insbesondere an die Feldstärkeverteilung im Inneren des Kraftfahrzeugs anzupassen. Die Antennen 20, 20a und 20b sind an der Fernsteuereinheit so angeordnet, daß ihre Hauptempfangsrichtungen jeweils in drei zueinander senkrecht verlaufenden Raumachsen liegen. Auf diese Weise wird auch unter sehr ungünstigen Bedingungen immer zumindest eine der Antennen das Abfragesignal mit einer genügend großen Feldstärke empfangen, um eine sichere Auswertung und Weiterverarbeitung zu ermöglichen. Die Signaldetektoren 28, 28a und 286 sind parallel an die Codeprüfschaltung 32 angeschlossen, wobei diese dafür sorgt, daß immer nur das zuerst an einem der Ausgänge 30, 30a, 30b abgegebene Signal der weiteren Verarbeitung zugeführt wird.
Zur weiteren Verbesserung des Empfangsverhaltens können über einen Einstelleingang 46 nicht nur die jeweiligen Ansprechschwellen der Signaldetektoren 28, 28a, 28b eingestellt werden, sondern es ist auch möglich, die Antennenresonanzkreise der Empfangsantennen 20, 20a und 20b jeweils zu optimieren, indem die Resonanzkapazitäten auf die jeweiligen Sollwerte abgestimmt werden.
Fig. 3 zeigt in einer schematischen Darstellung, wie die drei Antennen 20, 20a und 20b auf einer in Form einer Chip-Karte ausgebildeten Fernsteuereinheit 18 angebracht werden können, um die gewünschte Ausrichtung für den Empfang in den drei zueinander senkrecht stehenden Hauptraumachsen zu erzielen. Wie zu erkennen ist, sind die zwei Antennen 20 und 20a als Ferrit-Antennen ausgebildet, die längs der mit x und y bezeichneten, zueinander senkrecht stehenden Achsen auf der Chip-Karte angeordnet sind. Die dritte Antenne, die Antenne 20b ist als Luftspule ausgebildet, deren Windungen in der Ebene der Chip-Karte liegen. Die Hauptempfangsrichtung der jeweiligen Antennen verlaufen daher in Richtung der Linie x (Antenne 20), in Richtung der Linie y (Antenne 20a) und in der durch den Punkt z angegebenen Richtung senkrecht zur Zeichenebene (Antenne 20b). Aufgrund dieser Anordnung der drei Empfangsantennen wird in der Praxis in jeder Lage der Fernsteuereinheit 18 das Abfragesignal zumindest von einer der Antennen mit einer genügend großen Feldstärke empfangen, um eine Auswertung in der Codeprüfschaltung 32 zu ermöglichen.

Claims (3)

1. Sicherheitssystem zum Verhindern des unbefugten Startens des Motors eines Fahrzeugs mit einer einen Transponder enthaltenden Fernsteuer­ einheit, die bei Empfang eines Abfragesignals mittels wenigstens einer Empfangsantenne eine Identifizierungscodegruppe mittels einer Sende­ einheit aussendet, und einer in dem Fahrzeug untergebrachten Steuer­ einheit, die bei der Betätigung eines Anlaßknopfes im Fahrzeug das Abfragesignal aussendet und die draufhin die von der Fernsteuereinheit ausgesendete Identifizierungscodegruppe überprüft und das Starten des Motors nur dann freigibt, wenn die Identifizierungscodegruppe mit der von ihr erwarteten Codegruppe übereinstimmt, gekennzeichnet durch einen mit der Empfangsantenne (20) verbundenen Signaldetektor (28) mit einer zwischen einem hohen und einem niedrigen Wert umschaltbaren Ansprechschwelle, der das Abfragesignal zur weiteren Auswertung nur dann weiterleitet, wenn der Abfragesignalpegel die eingestellte Ansprechschwelle überschreitet, eine mit dem Signaldetektor (28) verbundene Codeprüfschaltung (32), die das von diesem weitergeleitete Abfragesignal daraufhin überprüft, ob es eine vorgegebene Codegruppe enthält und bei Erkennen dieser Codegruppe die Ansprechschwelle des Signaldetektors (28) auf den hohen Wert umschaltet, wobei die Code­ prüfschaltung (32) die Sendeeinheit (40) nur dann zur Aussendung der Identifizierungscodegruppe veranlaßt, wenn sie das Abfragesignal auch noch nach der Umschaltung des Signaldetektors (28) auf dem hohen Wert der Ansprechschwelle empfängt.
2. Sicherheitssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fernsteuereinheit (18) zwei weitere Empfangsantennen (20a, 20b) aufweist, die räumlich so angeordnet sind, daß jede der drei Empfangsantennen (20, 20a, 20b) mit ihrer Hauptempfangsrichtung (x, y, z) in eine andere von drei zueinander senkrechten Raumachsen ausgerichtet ist, und daß jede der zwei weiteren Empfangsantennen (20a, 20b) mit einem Signaldetektor (28a, 28b) der gleichen Art wie der mit der ersten Empfangsantenne (20) verbundene Signaldetektor (28) verbunden ist.
3. Sicherheitssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansprechschwellen der Signaldetektoren (28, 28a, 28b) je nach den räumlichen Gegebenheiten der beabsichtigten Einsatzumgebung der Fernsteuereinheit (18) einstellbar sind.
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