DE10019442A1 - Sicherheitssystem zum Verhindern des unbefugten Startens des Motors eines Fahrzeugs - Google Patents
Sicherheitssystem zum Verhindern des unbefugten Startens des Motors eines FahrzeugsInfo
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Abstract
Ein Sicherheitssystem zum Verhindern des unbefugten Startens des Motors eines Fahrzeugs weist eine mit einem Transponder ausgestattete Fernsteuereinheit (18) auf, die bei Empfang eines Abfragesignals mittels wenigstens einer Empfangsantenne (20) eine Identifizierungscodegruppe mittels einer Sendeeinheit (40) aussendet. Im Fahrzeug ist eine Steuereinheit (12) untergebracht, die bei der Betätigung eines Anlaßknopfes (26) im Fahrzeug das Abfragesignal aussendet und daraufhin die von der Fernsteuereinheit ausgesendete Identifizierungscodegruppe überprüft. Sie gibt das Starten des Motors nur dann frei, wenn die Identifizierungscodegruppe mit der von ihr erwarteten Codegruppe übereinstimmt. Mit der Empfangsantenne (20) ist ein Signaldetektor (28) verbunden, der eine zwischen einem hohen Wert und einem niedrigen Wert umschaltbare Ansprechschwelle hat. Dieser Signaldetektor leitet das Abfragesignal nur dann zur weiteren Auswertung weiter, wenn der Abfragesignalpegel die eingestellte Ansprechschwelle überschreitet. Eine mit dem Signaldetektor (28) verbundene Codeprüfschaltung (32) überprüft das an sie weitergeleitete Abfragesignal daraufhin, ob es eine vorgegebene Codegruppe enthält. Beim Erkennen dieser Codegruppe schaltet sie die Ansprechschwelle des Signaldetektors (28) auf den hohen Wert um, wobei die Codeprüfschaltung (32) die Sendeeinheit (40) nur dann zur Aussendung der Identifizierungscodegruppe veranlaßt, wenn sie das Abfragesignal auch noch nach der Umschaltung des ...
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Sicherheitssystem zum Verhindern
des unbefugten Startens des Motors eines Fahrzeugs mit einer einen
Transponder enthaltenden Fernsteuereinheit, die bei Empfang eines
Abfragesignals mittels wenigstens einer Empfangsantenne eine Identi
fizierungscodegruppe mittels einer Sendeeinheit aussendet, und einer
in dem Fahrzeug untergebrachten Steuereinheit, die bei der Betätigung
eines Anlaßknopfes im Fahrzeug das Abfragesignal aussendet und die
draufhin die von der Fernsteuereinheit ausgesendete Identifizierungs
codegruppe überprüft und das Starten des Motors nur dann freigibt,
wenn die Identifizierungscodegruppe mit der von ihr erwarteten Code
gruppe übereinstimmt.
Moderne Kraftfahrzeuge sind mit elektronischen Sicherheitssystemen
ausgestattet, die verhindern, daß unbefugte Personen das Kraftfahrzeug
öffnen und den Motor starten. Zum Öffnen des Fahrzeugs und zum Starten
des Motors müssen berechtigte Personen eine Fernsteuereinheit mit sich
führen, in der eine Identifizierungscodegruppe gespeichert ist, die
von der Fernsteuereinheit ausgesendet und von einer Steuereinheit im
Fahrzeug überprüft werden kann, wobei die Steuereinheit im Fahrzeug
den Zugang zum Fahrzeug nur dann freigibt, wenn diese Identifizie
rungscodegruppe mit der von ihr erwarteten Codegruppe übereinstimmt.
Ein solches Sicherheitssystem, mit dessen Hilfe nur befugten Personen
der Zugang zum Fahrzeug ermöglicht wird, ist in der DE-Patentanmeldung
100 12 637.5 beschrieben.
Bei diesem Sicherheitssystem sendet die Steuereinheit im Fahrzeug ein
Abfragesignal aus, sobald die Person, die Zugang zu dem Fahrzeug
erhalten will, den Türgriff anfaßt. Die von der Person mitgeführte
Fernsteuereinheit, die beispielsweise im Kraftfahrzeugschlüssel, in
einem Schlüsselanhänger oder auch in einer sogenannten Chip-Karte
untergebracht sein kann, empfängt dieses Abfragesignal und sendet
daraufhin die Identifizierungscodegruppe zur Steuereinheit im Fahrzeug
zurück. Die Steuereinheit überprüft daraufhin diese Codegruppe auf
Übereinstimmung mit der von ihr erwarteten Codegruppe und gibt bei
positiver Feststellung der Übereinstimmung den Zugang zum Fahrzeug
frei. Die Person, die den Türgriff angefaßt hat, kann dadurch den
Türgriff so betätigen, als wäre das Fahrzeug nicht verschlossen
gewesen. Der Signalaustausch zwischen der Steuereinheit und der
Fernsteuereinheit erfolgt nämlich in einer so kurzen Zeit, daß eine
Verzögerung bei dem mechanischen Öffnungsvorgang des Fahrzeugs nicht
fühlbar wird. Dieses Sicherheitssystem kann durch ein weiteres
Sicherheitssystem ergänzt oder auch mit dem bereits vorhandenen
Sicherheitssystem kombiniert werden, das auch das Starten des Motors
nur dann zuläßt, wenn ein eigener Überprüfungsvorgang durchgeführt und
positiv bestätigt worden ist. Ein solches ergänztes Sicherheitssystem
ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Starten des Motors nicht
durch Einführen eines Zündschlüssels in ein eigenes Zündschloß,
sondern lediglich durch Drücken eines Anlaßknopfes erfolgt. Ohne
Vorsehen zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen gegen ein unbefugtes
Starten des Motors könnte es nämlich bei einem derart ausgestatteten
Fahrzeug zu gefährlichen Situationen kommen. Wenn angenommen wird, daß
eine berechtigte Person die Fahrzeugtür geöffnet hat, dann könnte der
Motor durch Drücken des Anlaßknopfes gestartet werden, ohne daß eine
weitere Sicherheitsüberprüfung stattfindet. Wenn beispielsweise ein
sich im Kraftfahrzeug befindliches Kind nach dem Öffnen der
Fahrzeugtür auf den Anlaßknopf drückt, dann würde der Motor gestartet,
ohne daß sich die Person, die eigentlich den Anlaßvorgang durchführen
sollte, bereits im Fahrzeug befindet. Das Fahrzeug könnte sich dadurch
in Bewegung setzen und gefahrvolle Situationen herbeiführen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitssystem
der oben angegebenen Art zu schaffen, bei dem ein unbefugtes Starten
des Motors verhindert wird, selbst wenn das Fahrzeug nach Durchführung
einer ersten Sicherheitsprüfung von einer berechtigten Person geöffnet
worden ist.
In einem Sicherheitssystem der obigen Art wird diese Aufgabe gelöst
durch einen mit der Empfangsantenne verbundenen Signaldetektor mit
einer zwischen einem hohen und einem niedrigen Wert umschaltbaren
Ansprechschwelle, der das Abfragesignal zur weiteren Auswertung nur
dann weiterleitet, wenn der Abfragesignalpegel die eingestellte
Ansprechschwelle überschreitet, eine mit dem Signaldetektor verbundene
Codeprüfschaltung, die das von diesem weitergeleitete Abfragesignal
daraufhin überprüft, ob es eine vorgegebene Codegruppe enthält und bei
Erkennen dieser Codegruppe die Ansprechschwelle des Signaldetektors
auf den hohen Wert umschaltet, wobei die Codeprüfschaltung die
Sendeeinheit nur dann zur Aussendung der Identifizierungscodegruppe
veranlaßt, wenn sie das Abfragesignal auch noch nach der Umschaltung
des Signaldetektors auf dem hohen Wert der Ansprechschwelle empfängt.
Beim erfindungsgemäßen Sicherheitssystem wird nicht nur geprüft, ob
die Person, die den Anlaßknopf des Fahrzeugs gedrückt hat, die Berech
tigung zum Starten des Motors dieses betreffenden Fahrzeugs hat,
sondern es wird vor dieser Prüfung bereits festgestellt, ob sich diese
Person im Inneren des Fahrzeugs im Bereich des Fahrersitzes befindet.
Durch die Erhöhung der Ansprechschwelle des Signaldetektors nach dem
Empfang des Abfragesignals bei niedriger Ansprechschwelle kann mit
Sicherheit ausgesagt werden, daß sich die die Fernsteuereinheit mit
führende Person im unmittelbaren Nahbereich des Anlaßknopfes, also im
Inneren des Fahrzeugs, befindet, wenn das Signal auch bei der hohen
Ansprechschwelle noch empfangen wird. Dadurch wird die gefährliche
Situation ausgeschlossen, daß sich die die Fernsteuereinheit
mitführende Person noch außerhalb des Fahrzeugs befindet und der Motor
von einer sich im Inneren des Fahrzeugs befindlichen Person gestartet
wird.
Vorteilhafterweise ist das erfindungsgemäße Sicherheitssystem so
weitergebildet, daß die Fernsteuereinheit zwei weitere Empfangs
antennen aufweist, die räumlich so angeordnet sind, daß jede der drei
Empfangsantennen mit ihrer Hauptempfangsrichtung in eine andere der
drei zueinander senkrechten Raumachsen ausgerichtet ist, und daß jede
der zwei weiteren Empfangsantennen mit einem Signaldetektor der
gleichen Art wie der mit der ersten Empfangsantenne verbundene
Signaldetektor verbunden ist. Aufgrund der Verwendung von insgesamt
drei Empfangsantennen läßt sich eine sehr gute räumliche Erfassung des
vom Abfragesignal hervorgerufenen elektromagnetischen Feldes
durchführen, wodurch die Sicherheit der Aussage, daß sich die die
Fernsteuereinheit mitführende Person tatsächlich im Inneren des
Fahrzeugs und sogar auf dem Fahrzeugsitz befindet, erhöht wird.
Ferner kann vorteilhafterweise vorgesehen werden, daß die Ansprech
schwellen der Signaldetektoren je nach den räumlichen Gegebenheiten
der beabsichtigten Einsatzumgebung der Fernsteuereinheit einstellbar
sind. Die Einstellung der Ansprechschwellen erfolgt einmalig bei der
Produktion der Fernsteuereinheit je nach den Gegebenheiten im Inneren
des Fahrzeugs, zu dem die Fernsteuereinheit gehören wird. Auch diese
Ausgestaltung trägt zur Erhöhung der Sicherheit der Erfassung der
Position der die Fernsteuereinheit tragenden Person bei.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf
die beigefügte Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht zur Veranschaulichung des allge
meinen Anwendungsprinzips des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems,
Fig. 2 ein Blockschaltbild der im Sicherheitssystem verwendeten
Fernsteuereinheit, und
Fig. 3 eine schematische Darstellung der Fernsteuereinheit mit drei
auf ihr angeordneten Empfangsantennen.
Das in Fig. 1 schematisch als Block dargestellte Fahrzeug 10 soll so
ausgestattet sein, daß es nur befugten Personen den Zutritt zum
Fahrzeug, also das Öffnen der Fahrzeugtür erlaubt. Das Fahrzeug 10
enthält eine Steuereinheit 12, von der alle Überprüfungs-, Sende- und
Empfangsfunktionen durchgeführt werden, wobei sie zwei Antennen,
nämlich eine NF-Sendeantenne 14 und eine UHF-Empfangsantenne 16
enthält.
Eine dem Fahrzeug 10 zugeordnete Fernsteuereinheit 18, die in der
Regel von der berechtigten Person mitgeführt wird, weist ebenfalls
zwei Antennen, nämlich eine NF-Empfangsantenne 20 und eine UHF-
Sendeantenne 22 auf. Die Fernsteuereinheit 18 kann eine Identifi
zierungscodegruppe generieren, die dem Fahrzeug 10 und deren Steuer
einheit 12 eindeutig zugeordnet ist, so daß nur eine Person, die diese
Fernsteuereinheit 18 mit sich trägt, Zugang zum Fahrzeug erhält.
Die Steuereinheit 12 kann durch Betätigen eines symbolisch als
Drucktaste dargestellten Schalters 24 veranlaßt werden, über die NF-
Sendeantenne 14 ein Abfragesignal auszusenden. Der Schalter 24 ist
vorzugsweise mit dem Türgriff des Fahrzeugs verbunden, so daß er
automatisch mit dem Anfassen und Betätigen des Türgriffs betätigt
wird. Das von der Steuereinheit ausgesendete Abfragesignal wird von
der Fernsteuereinheit 18 empfangen, die von der Person, die den
Türgriff betätigt, mitgeführt wird. Der Empfang des Abfragesignals
veranlaßt die Fernsteuereinheit 18, über die UHF-Sendeantenne eine
Identifizierungscodegruppe zu generieren und auszusenden, die von der
UHF-Empfangsantenne 16 der Steuereinheit 12 empfangen wird. Wenn diese
Codegruppe mit einer von der Steuereinheit 12 erwarteten Codegruppe
übereinstimmt, gibt die Steuereinheit das Öffnen der Tür frei, so daß
die den Türgriff erfassende Person die Fahrzeugtür schließlich auch
öffnen kann.
Das Vorhandensein dieses Sicherheitssystems ist für das anschließend
zu beschreibende Sicherheitssystem zum Verhindern des unbefugten
Startens des Motors des Fahrzeugs keine unbedingte Voraussetzung, da
letzteres auch angewendet werden kann, wenn die berechtigte Person die
Fahrzeugtür in herkömmlicher Weise mit Hilfe eines Schlüssels geöffnet
hat, ohne daß eine Codeüberprüfung stattgefunden hat. Das anschließend
zu beschreibende Sicherheitssystem ergänzt das erstgenannte System
jedoch in vorteilhafter Weise, so daß es hier nachfolgend im
Zusammenhang mit dem Zugangssicherungssystem beschrieben wird.
Unter Bezugnahme auf Fig. 2 wird zunächst der Fall beschrieben, daß
eine befugte Person die Fahrzeugtür geöffnet hat, auf dem Fahrersitz
Platz genommen hat und den Anlaßknopf des Motors betätigt. In Fig. 1
ist dieser Anlaßknopf 26 in Verbindung mit der Steuereinheit 12
schematisch dargestellt.
Das Betätigen des Anlaßknopfes 26 veranlaßt die Steuereinheit 12, über
die NF-Sendeantenne 14 ein Abfragesignal auszusenden, das von der
Fernsteuereinheit 18 an der Empfangsantenne 20 empfangen wird. Das
Abfragesignal wird von der Empfangsantenne 20 einem Signaldetektor 28
zugeführt. Dieser Signaldetektor 28 weist zwei Ansprechschwellen auf,
nämlich eine Ansprechschwelle mit niedrigem Wert und eine
Ansprechschwelle mit hohem Wert. Wenn die Steuereinheit 12 im Fahrzeug
10 das Abfragesignal ausgesendet hat, wird es aufgrund des geringen
Abstandes zwischen der NF-Sendeantenne 14 und der Empfangsantenne 20
mit Sicherheit von der Fernsteuereinheit 18 mit so hoher Feldstärke
empfangen, daß die niedrige Ansprechschwelle des Signaldetektors 28
überschritten wird. Der Signaldetektor 28 gibt daher an seinem Ausgang
30 das empfangene Abfragesignal oder ein davon abgeleitetes Signal zu
einer Codeprüfschaltung 32 weiter. Diese Codeprüfschaltung 32
überprüft eine von der Steuerschaltung 12 dem Abfragesignal aufgrund
der Betätigung des Schalters 26 hinzugefügte Codegruppe daraufhin, ob
sie mit einer in einem Codespeicher 34 gespeicherten Codegruppe
übereinstimmt. Da im vorliegenden Fall angenommen wird, daß die
berechtigte Person auf dem Fahrersitz Platz genommen hat und den
Anlaßknopf gedrückt hat, hat diese Überprüfung der Codegruppen ein
positives Ergebnis, so daß die Codeprüfschaltung 32 an ihrem Ausgang
36 ein Signal abgibt, das die Ansprechschwelle des Signaldetektors 28
auf einen hohen Wert setzt. Im vorliegenden Fall des geringen
Abstandes zwischen der Fernsteuereinheit 18 und der NF-Sendeantenne 14
ist die durch das Abfragesignal hervorgerufene Feldstärke hoch genug,
um im Signaldetektor 28 diese hohe Ansprechschwelle zu überschreiten,
so daß das Abfragesignal oder das davon abgeleitete Signal weiterhin
zur Codeprüfschaltung 32 gelangt. Die Codeprüfschaltung 32 erkennt
diese und gibt an ihrem Ausgang 38 ein Aufwecksignal an einen in einer
Sendeeinheit 40 enthaltenen Mikrocomputer 42 weiter, der diesen von
einem stromsparenden Ruhezustand in einen aktiven Zustand umschaltet,
in dem er einen UHF-Sender 44 in der Sendeeinheit 40 veranlaßt, über
die UHF-Sendeantenne 22 eine dem Fahrzeug 10 eindeutig zugeordnete
Identifizierungscodegruppe auszusenden. Die Steuereinheit 12 im
Fahrzeug 10 empfängt diese Codegruppe über die UHF-Empfangsantenne 16
und gibt daraufhin das Starten des Motors frei, da die Überprüfung der
Identifizierungscodegruppe in der Steuereinheit 12 im angenommenen
Fall zu einem positiven Ergebnis geführt hat.
Für den Fall, daß eine unbefugte Person mit einer nicht zum Fahrzeug
10 passenden Fernsteuereinheit auf dem Fahrersitz Platz genommen und
den Anlaßknopf betätigt hat, hätte die Steuereinheit 12 die empfangene
Identifizierungscodegruppe als falsch erkannt, so daß das Starten des
Motors konsequenterweise nicht freigegeben worden wäre.
Es soll nun der Fall betrachtet werden, daß eine an sich zum Starten
des Motors des Fahrzeugs berechtigte Person die Fahrzeugtür geöffnet
hat, sich also in relativ geringem Abstand von der NF-Sendeantenne 14
befindet, jedoch nicht auf dem Fahrzeugsitz Platz genommen hat,
sondern außerhalb des Fahrzeugs stehen bleibt. Ohne das hier zu
beschreibende Sicherheitssystem könnte ein beispielsweise im Fahrzeug
befindliches Kind auf den Anlaßknopf des Motors drücken, so daß dieser
gestartet würde. Wie dies verhindert wird, wird nun erläutert.
Das Drücken des Anlaßknopfes 26 hat wie im zuvor geschilderten Fall
zur Folge, daß die Steuereinheit 12 über die NF-Sendeantenne 14 das
Abfragesignal aussendet. Dieses Abfragesignal wird von der Empfangs
antenne 20 der Fernsteuereinheit 18 empfangen und vom Signaldetektor
28 ausgewertet. Da sich der Signaldetektor 28 zunächst im Zustand mit
niedriger Ansprechschwelle befindet, wird die Empfangsfeldstärke am
Ort der Fernsteuereinheit 18 ausreichen, diese Schwelle zu über
schreiten, so daß der Signaldetektor 28 das Abfragesignal oder das
davon abgeleitete Signal über den Ausgang 30 zur Codeprüfschaltung 32
weitergibt. Die Überprüfung der in diesem Signal enthaltenen Code
gruppe führt zur Feststellung, daß der Anlaßknopf 26 betätigt worden
ist, so daß daraufhin die Codeprüfschaltung über das Signal am Ausgang
36 die Umschaltung der Ansprechschwelle im Signaldetektor 28 auf den
hohen Wert vornimmt. Da sich die die Fernsteuereinheit 18 mitführende
Person jedoch nicht im Fahrzeug, sondern außerhalb des Fahrzeugs
befindet, reicht in diesem Fall die am Ort der Fernsteuereinheit 18
vom Abfragesignal erzeugte Feldstärke nicht aus, auch die hohe
Ansprechschwelle des Signaldetektors 28 zu überschreiten, so daß die
Signalübertragung über den Ausgang 30 zur Codeprüfschaltung 32
abbricht. Dies wird von der Codeprüfschaltung 32 erkannt, so daß sie
kein Aufwecksignal am Ausgang 38 an den Mikrocomputer 42 in der
Sendeeinheit 40 abgibt. Dadurch kommt es nicht zur Aussendung der
Identifizierungscodegruppe über die UHF-Antenne 22. Die Steuereinheit
12 im Fahrzeug 10 empfängt daraufhin keine Antwort von der Fernsteuer
einheit 18, so daß sie demgemäß auch das Starten des Motors nicht
freigibt. Das Drücken des Anlaßknopfes 26 hat daher keine Wirkung.
Da die Codeprüfschaltung 32 in diesem Fall kein Aufwecksignal am
Ausgang 38 abgibt, bleibt die Sendeeinheit 40 mit den darin
enthaltenen Baueinheiten im stromsparenden Ruhezustand, so daß kein
unnötiger Strom verbraucht wird, der sich auf die Lebensdauer der
Batterie in der Fernsteuereinheit 18 auswirkt.
Wie in Fig. 2 zu erkennen ist, enthält die Fernsteuereinheit 18 nicht
nur die Empfangsantenne 20, sondern zwei weitere Empfangsantennen 20a
und 20b. Ferner sind zwei weitere Signaldetektoren 28a und 28b
vorgesehen, die ebenso wie der Signaldetektor 28 zwischen die
jeweilige weitere Antenne und die Codeprüfschaltung 32 eingefügt sind.
Die zusätzlichen Empfangsantennen 20a und 20b ermöglichen es, die
Fernsteuereinheit 18 an die räumlichen Empfangsbedingungen und
insbesondere an die Feldstärkeverteilung im Inneren des Kraftfahrzeugs
anzupassen. Die Antennen 20, 20a und 20b sind an der Fernsteuereinheit
so angeordnet, daß ihre Hauptempfangsrichtungen jeweils in drei
zueinander senkrecht verlaufenden Raumachsen liegen. Auf diese Weise
wird auch unter sehr ungünstigen Bedingungen immer zumindest eine der
Antennen das Abfragesignal mit einer genügend großen Feldstärke
empfangen, um eine sichere Auswertung und Weiterverarbeitung zu
ermöglichen. Die Signaldetektoren 28, 28a und 286 sind parallel an die
Codeprüfschaltung 32 angeschlossen, wobei diese dafür sorgt, daß immer
nur das zuerst an einem der Ausgänge 30, 30a, 30b abgegebene Signal
der weiteren Verarbeitung zugeführt wird.
Zur weiteren Verbesserung des Empfangsverhaltens können über einen
Einstelleingang 46 nicht nur die jeweiligen Ansprechschwellen der
Signaldetektoren 28, 28a, 28b eingestellt werden, sondern es ist auch
möglich, die Antennenresonanzkreise der Empfangsantennen 20, 20a und
20b jeweils zu optimieren, indem die Resonanzkapazitäten auf die
jeweiligen Sollwerte abgestimmt werden.
Fig. 3 zeigt in einer schematischen Darstellung, wie die drei
Antennen 20, 20a und 20b auf einer in Form einer Chip-Karte
ausgebildeten Fernsteuereinheit 18 angebracht werden können, um die
gewünschte Ausrichtung für den Empfang in den drei zueinander
senkrecht stehenden Hauptraumachsen zu erzielen. Wie zu erkennen ist,
sind die zwei Antennen 20 und 20a als Ferrit-Antennen ausgebildet, die
längs der mit x und y bezeichneten, zueinander senkrecht stehenden
Achsen auf der Chip-Karte angeordnet sind. Die dritte Antenne, die
Antenne 20b ist als Luftspule ausgebildet, deren Windungen in der
Ebene der Chip-Karte liegen. Die Hauptempfangsrichtung der jeweiligen
Antennen verlaufen daher in Richtung der Linie x (Antenne 20), in
Richtung der Linie y (Antenne 20a) und in der durch den Punkt z
angegebenen Richtung senkrecht zur Zeichenebene (Antenne 20b).
Aufgrund dieser Anordnung der drei Empfangsantennen wird in der Praxis
in jeder Lage der Fernsteuereinheit 18 das Abfragesignal zumindest von
einer der Antennen mit einer genügend großen Feldstärke empfangen, um
eine Auswertung in der Codeprüfschaltung 32 zu ermöglichen.
Claims (3)
1. Sicherheitssystem zum Verhindern des unbefugten Startens des Motors
eines Fahrzeugs mit einer einen Transponder enthaltenden Fernsteuer
einheit, die bei Empfang eines Abfragesignals mittels wenigstens einer
Empfangsantenne eine Identifizierungscodegruppe mittels einer Sende
einheit aussendet, und einer in dem Fahrzeug untergebrachten Steuer
einheit, die bei der Betätigung eines Anlaßknopfes im Fahrzeug das
Abfragesignal aussendet und die draufhin die von der Fernsteuereinheit
ausgesendete Identifizierungscodegruppe überprüft und das Starten des
Motors nur dann freigibt, wenn die Identifizierungscodegruppe mit
der von ihr erwarteten Codegruppe übereinstimmt, gekennzeichnet durch
einen mit der Empfangsantenne (20) verbundenen Signaldetektor (28) mit
einer zwischen einem hohen und einem niedrigen Wert umschaltbaren
Ansprechschwelle, der das Abfragesignal zur weiteren Auswertung nur
dann weiterleitet, wenn der Abfragesignalpegel die eingestellte
Ansprechschwelle überschreitet, eine mit dem Signaldetektor (28)
verbundene Codeprüfschaltung (32), die das von diesem weitergeleitete
Abfragesignal daraufhin überprüft, ob es eine vorgegebene Codegruppe
enthält und bei Erkennen dieser Codegruppe die Ansprechschwelle des
Signaldetektors (28) auf den hohen Wert umschaltet, wobei die Code
prüfschaltung (32) die Sendeeinheit (40) nur dann zur Aussendung der
Identifizierungscodegruppe veranlaßt, wenn sie das Abfragesignal auch
noch nach der Umschaltung des Signaldetektors (28) auf dem hohen Wert
der Ansprechschwelle empfängt.
2. Sicherheitssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fernsteuereinheit (18) zwei weitere Empfangsantennen (20a, 20b)
aufweist, die räumlich so angeordnet sind, daß jede der drei
Empfangsantennen (20, 20a, 20b) mit ihrer Hauptempfangsrichtung (x, y,
z) in eine andere von drei zueinander senkrechten Raumachsen
ausgerichtet ist, und daß jede der zwei weiteren Empfangsantennen
(20a, 20b) mit einem Signaldetektor (28a, 28b) der gleichen Art wie
der mit der ersten Empfangsantenne (20) verbundene Signaldetektor (28)
verbunden ist.
3. Sicherheitssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ansprechschwellen der Signaldetektoren (28, 28a, 28b) je nach den
räumlichen Gegebenheiten der beabsichtigten Einsatzumgebung der
Fernsteuereinheit (18) einstellbar sind.
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