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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufpumpen eines Reifens
eines mit einem durch Pedale antreibbaren, einen Rücktrittsfreilauf
aufweisenden Kettentrieb versehenen Fahrzeugs, insbesondere eines
Fahrrads, gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Zum
Aufpumpen von Fahrradreifen finden bisher Hand- oder Fußpumpen
Verwendung. Die Bedienung derartiger Pumpen ist umständlich und
ermüdend.
Das Aufpumpen eines Reifens stellt daher eine vergleichsweise langwierige
Operation dar. Die bekannten Anordnungen erweisen sich daher als nicht
bedienungsfreundlich genug.
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Hiervon
ausgehend wurden daher Vorrichtungen geschaffen, mit der das Aufpumpen
eines Reifens erleichtert werden soll.
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Die
Schrift
CH 229766 zeigt
eine Vorrichtung zum Aufpumpen eines Fahrradreifens, die eine am Fahrradrahmen
festlegbare Luftpumpe aufweist, deren Antriebswelle über ein
Antriebsrad angetrieben wird, das mit dem am Tretlager befindlichen
Kettenrad in Eingriff gebracht werden kann.
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Auch
Dokument
DE 893 307 zeigt
eine Vorrichtung zum Aufpumpen eines Fahrradreifen. Dabei wird ein
Antriebsrad einer Luftpumpe über
ein auf einer Vorgelegewelle aufgenommenes, mit der Kette eines
Fahrrads in Eingriff bringbares Zahnrad angetrieben.
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Dem
weiteren Dokument
CH 80308 kann eine
auf einem Fahrrad festinstallierte Reifenaufpumpvorrichtung entnommen
werden. Die Reifenaufpumpvorrichtung hat ein über eine Büchse am Fahrradrahmen aufgenommenes
Kammrad das ein auf der Tretkurbelachse aufgenommenes, vom Kettentrieb
separates Kammrad kämmt.
Das Kammrad auf der Buchse kann durch verschieben der Buchse in
und außer
Eingriff mit dem Kammrad auf der Tretkurbelwelle gebracht werden.
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Ausgehend
von der Schrift
CH 229766 liegt der
Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Aufpumpvorrichtung für einen
Reifen eines mit einem Rücktrittsfreilauf
aufweisenden Kettentrieb versehenen Fahrzeugs bereitzustellen, die
schnell und einfach in und außer
Eingriff mit einem Kettentrieb des Fahrzeugs bringbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist dazu
vorgesehen, dass die Luftpumpe eine Antriebswelle mit einem nach
außen
vorstehenden Stutzen aufweist, auf dem das drehschlüssig hiermit
zusammenwirkende Antriebsrad axial verschiebbar aufgenommen ist.
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Mit
dieser Maßnahme
kann die Vorrichtung besonders schnell und einfach in und außer Eingriff mit
einem Kettentrieb des Fahrzeugs gebracht werden, indem sie zunächst am
Fahrzeug festgelegt wird und anschließend je nach Abstand des Eingriffspunkts
am Kettentrieb von der Vorrichtung das Antriebsrad axial auf dem
Stutzen der Antriebswelle verschoben wird. Auf diese Weise kann
die Vorrichtung während
der Fahrt sogar einfach am Fahrzeug verbleiben, wenn sie außer Eingriff
mit dem Kettentrieb gebracht worden ist.
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Weiterhin
kann die anmeldungsgemäße Vorrichtung
vorteilhaft für
mehrere unterschiedliche Bauformen von Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen mit
unterschiedlichem Abstand des Kettentriebs vom Fahrzeugrahmen universell
eingesetzt werden, da der Abstand durch die axiale Verschiebbarkeit
des Antriebsrads entsprechend eingestellt werden kann. Ferner kann
die Vorrichtung bei Fahrzeugen mit variablem Kettenabstand zum Fahrzeugrahmen,
wie beispielsweise bei Mehrgangfahrrädern mit Kettenschaltung, insbesondere
Fahrrädern
mit Umwerfer vorne, unabhängig
vom eingelegten Gang universell eingesetzt werden.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten
Maßnahmen sind
in den Unteransprüchen
angegeben. So kann das Antriebsrad zweckmäßig als Kettenrad ausgebildet
sein, das mit der Kette des Kettentriebs zum Eingriff bringbar ist.
Dies erleichtert in vorteilhafter Weise die Anbringung der Pumpe
am Fahrzeugrahmen und erhöht
somit den Bedienungskomfort.
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Zweckmäßig können die
Luftpumpe so anbringbar und das Antriebsrad so angeordnet sein, dass
es mit dem unteren Trum der Kette zum Eingriff bringbar ist, dieses
zweckmäßig untergreift.
Hierdurch ist sichergestellt, dass die Kette mittels des ihr in
der Regel zugeordneten Kettenspanners zuverlässig im Eingriff mit dem Kettenrad
der Luftpumpe gehalten wird und ein großer Umschlingungswinkel erreichbar
ist.
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Eine
weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin
bestehen, dass die Halteeinrichtung zwei gegeneinander bewegbare,
mit einander zugewandten Prismen versehene Klemmbacken aufweist.
Dies ermöglicht
eine zuverlässige
Klemmhalterung unabhängig
von der jeweils vorgefundenen Rahmenkonstruktion bzw. – dimension.
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Vorteilhaft
kann die Halteeinrichtung mit einem Schnellspannelement versehen
sein. Dies vereinfacht die Anbringung der erfindungsgemäßen Luftpumpe,
was sich ebenfalls vorteilhaft auf die erzielbare Bedienungsfreundlichkeit
auswirkt.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen
sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
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In
der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
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1 eine
Teilansicht eines Fahrrads mit erfindungsgemäßer Aufpumpvorrichtung,
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2 eine
vergrößerte Darstellung
der Luftpumpe der Anordnung gemäß 1 mit
zugeordneter Halteeinrichtung und
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3 ein
Beispiel für
eine als Kolbenkompressor ausgebildete Luftpumpe.
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Der
grundsätzliche
Aufbau und die Wirkungsweise eines Fahrrads sind an sich bekannt.
In der nachstehenden Beschreibung werden daher nur solche Fahrraddetails
näher beschrieben,
die im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung von Bedeutung
sind.
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Das
der 1 zugrundeliegende Fahrrad besitzt in an sich
bekannter Weise einen durch miteinander verschweißte Rohre
gebildeten Rahmen 1, der ein unterhalb des Sattels angeordnetes
Tretlagergehäuse
und vordere und hintere Radaufnahmen aufweist. Im Tretlagergehäuse ist
eine mit Pedalen 2 versehene Kurbelanordnung 3 gelagert,
die wenigstens ein Kettenrad 4 aufweist. Die Nabe des hinteren Rads 5 ist
mit wenigstens einem zugeordneten Kettenrad 6 kuppelbar. Über die
Kettenräder 4 bzw. 6 läuft eine
endlose Kette 7.
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Das
dargestellte Fahrrad ist mit einer Kettenschaltung versehen. Hierzu
sind der Kurbelanordnung 3 und der Nabe des Hinterrads 5 jeweils
mehrere, seitlich nebeneinander angeordnete, durchmessermäßig gegeneinander
abgestufte Kettenrädern 4 bzw. 6 zugeordnet,
so dass durch seitliche Verlagerung der Kette 7 unterschiedliche Übersetzungen
erzeugbar sind. Die Schaltung erfolgt mittels eines in die Kette 7 eingreifenden
Kettenauslenkers 8, der gleichzeitig als Kettenspanner
ausgebildet ist. In die Nabe des Hinterrads 5 ist ein Freilauf
eingebaut, der ein Durchdrehen des Hinterrads 5 bei stehender
Kette 7 sowie eine freie, das heißt drehmomentübertragungslose
Rückwärtsbewegung
der Kette 7 ermöglicht.
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Auf
den Felgen 9 des Vorder- und Hinterrads ist jeweils eine
mit einer Luftfüllung
versehene Bereifung 10 aufgenommen. Diese enthält jeweils
einen inneren Schlauch, der mit einem die Felge 9 durchgreifenden
Ventil 11 versehen ist. Zum Aufpumpen des Schlauchs findet
eine Luftpumpe 12 Verwendung, die als Kompressor ausgebildet
ist und dementsprechend mit einem Rotationsantrieb versehen ist.
Dieser ist mit der Kette 7 in Wirkverbindung bringbar und
kann einfach durch Rückwärtsbewegen
der Kette 7 betätigt
werden.
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Die
Luftpumpe 12 enthält,
wie am besten aus 2 erkennbar ist, eine Antriebswelle 13,
die mit einem außerhalb
des Pumpengehäuses 14 angeordneten
Antriebsrad 15 versehen ist. Dieses ist so ausgebildet,
dass es mit einem Element des durch die Kettenräder 4, 6 und
die Kette 7 gebildeten Kettentriebs in Eingriff bringbar
ist. Im dargestellten ist das Antriebsrad 15 als Kettenrad
ausgebildet, das mit der Kette 7 in Eingriff bringbar ist.
Selbstverständlich wäre es aber
auch denkbar, das Antriebsrad 15 so auszubilden, dass es
mit einem Kettenrad 4 bzw. 6, zweckmäßig mit
einem jeweils nicht mit der Kette 7 zusammenwirkenden Kettenrad
eines mehrere seitliche nebeneinander angeordnete Kettenräder aufweisenden
Kettenradsatzes zusammenwirkt.
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Die
Luftpumpe 12 ist, wie aus 1 ersichtlich
ist, mittels einer Halteeinrichtung 16 am Rahmen 1,
hier an der kettentriebseitigen Strebe 17 zwischen Tretlager
und Hinterradaufnahme, anbringbar. Die Luftpumpe 12 ist
dabei so an der Halteeinrichtung 16 angebracht, dass das
Antriebsrad 15, wie 1 weiter
erkennen lässt,
zum Eingriff mit dem Untertrum der Kette 7 bringbar ist,
zweckmäßig diese
untergreift. Die Kette 7 kann daher einfach auf das Antriebsrad 15 aufgelegt
werden, was in Folge der durch die Kettenspanneinrichtung bewerkstelligten Beweglichkeit
der Kette ohne Weiteres möglich
ist. Dabei lässt
sich ein vergleichsweise großer
Umschlingungswinkel erzielen, wie 1 anschaulich erkennen
lässt.
Gleichzeitig wird durch die Kettenspanneinrichtung sichergestellt,
dass die Kette 7 zuverlässig
im Eingriff mit dem als Kettenrad ausgebildeten Antriebsrad 15 bleibt.
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Von
der Luftpumpe 12 geht ein Druckschlauch 18 ab,
der zum Ventil 11 der jeweils aufzupumpenden Bereifung
führt und
an seinem pumpenfernen Ende mit einem zum Eingriff mit dem Ventil 11 bringbaren
Kupplungsstück 19 versehen
ist. Die Länge
des Druckschlauchs 18 entspricht zumindest dem Abstand
zwischen der Pumpe 12 und dem hier nicht näher dargestellten
Vorderrad, so dass das Hinterrad und das Vorderrad ohne Radausbau
aufpumpbar sind. Selbstverständlich
wäre es
natürlich
auch denkbar, das Vorderrad zum Aufpumpen auszubauen. In diesem
Fall käme
man mit einem kürzeren
Druckschlauch aus.
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Die
Antriebswelle 13 besitzt, wie am besten aus 2 erkennbar
ist, einen nach außen
vorstehenden Stutzen 20, auf dem das zugeordnete Antriebsrad 15 axial
verschiebbar aufgenommen ist, wobei auf dem ganzen axialen Verschiebeweg
die drehschlüssige
Verbindung zwischen Antriebswelle 13 und Antriebsrad 15 beibehalten
wird. Am pumpengehäusefernen
Ende des Stutzens 20 kann ein Flansch bzw. Ring 21 zur
Begrenzung des Verschiebewegs des Antriebsrads 15 vorgesehen
sein. Die Länge
des Verschiebewegs und dementsprechend auch des Stutzens 20 entspricht
praktisch der Breite des der Nabe des Hinterrads 5 zugeordneten
Kettenradsatzes. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Antriebsrad 7 unabhängig vom
jeweils eingelegten Gang zum Eingriff mit der Kette 7 bringbar
ist. Der Stutzen 20 und das Kettenrad 15 können mit
in gegenseitigen Eingriff bringbaren Keilverzahnungen versehen sein.
Es wäre
aber auch eine Nut – und
Federverbindung denkbar, um eine drehschlüssige Verbindung auf der ganzen
Länge des
Stutzens 20 zu gewährleisten.
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Das
Gehäuse 14 der
Luftpumpe 12 ist, wie 2 zeigt,
mit der Halteeinrichtung 16 fest verbunden. Diese kragt über das
Gehäuse 14 in
Richtung des das Antriebsrad 15 aufnehmenden, nach außen vorstehenden
Stutzens 20 der Antriebswelle 13 aus, wodurch
im am Rahmen 1 angebrachten Zustand Kollisionen mit dem
Hinterrad 5 zuverlässig
ausgeschlossen sind. Die Halteeinrichtung 16 ist ihrerseits lösbar am
Rahmen 1 anbringbar. Hierdurch ist sichergestellt, dass
die Luftpumpe 12 samt Halteeinrichtung 16 komplett
abgenommen und in einer Gerätetasche
etc. verstaut werden kann.
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Im
dargestellten Beispiel ist die Halteeinrichtung 16 als
Klemmeinrichtung mit zwei einander gegenüberliegenden, gegeneinander
bewegbaren Klemmbacken 22 ausgebildet, die zweckmäßig mit einander
zugewandten Prismen 23 versehen sind, so dass eine beschädigungsfreie
Festlegung an einem Rohr des Rahmens 1, hier an der zwischen
Tretlager und hinterer Radaufnahme verlaufenden Strebe 17, möglich ist.
Die Prismen 23 sind jeweils an einer Konsole 24 der
zugeordneten Klemmbacke 22 lösbar festgelegt, wie hier durch
eine Halteschraube 25 angedeutet ist. Dies ermöglicht in
vorteilhafter Weise einen Austausch der Primen 23, womit
auf einfache Weise eine Anpassung an den Querschnitt des zur Aufnahme
der Halteeinrichtung 16 jeweils vorgesehenen Rahmenteils
möglich
ist. In vorteilhafter Weise kommt man daher für alle Rahmentypen mit derselben
Halteeinrichtung 16 aus. Lediglich die Prismen sind individuell
anzupassen. Die Prismen 23 ragen in Längsrichtung, wie aus 1 entnehmbar
ist, über die
Breite der Konsolen 24 hinaus, wodurch sich ein schonender
Sitz mit geringer Flächenpressung
am jeweils zugeordneten Rahmenteil erreichen lässt.
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Das
Gehäuse
der Luftpumpe 12 ist an der unteren Konsole 24 angebracht,
die über
es in Richtung des Stutzens 20 der Antriebswelle 13 auskragt. Die
untere und obere Konsole 24 sind durch zwei Spannbolzen 26 miteinander
verbunden. Diese können
mit einem T-förmigen
Haltekopf an der unteren Konsole 24 eingehängt sein,
wodurch sich eine aushängbare
Gelenkverbindung ergibt, was beim Verstauen der erfindungsgemäßen Anordnung
kompakte Platzverhältnisse
ergibt. In einfachen Fällen
wäre hier
aber auch eine fixe Verbindung denkbar. Die obere Konsole 24 ist
mit einem Spannbolzen 26 durch eine Gelenkverbindung verbunden,
hier mit dem in 2 links gezeichneten Spannbolzen 26.
Im Bereich des anderen Spannbolzens ist eine mittels eines Schnellspannelements 27 spannbare
Verriegelung vorgesehen. Das Schnellspannelement 27 kann als
mit einem Griff versehene, ein Gewinde hoher Steigung aufweisende
Knebelschraube oder als mit einem Griff versehener Spannexzenter
etc. ausgebildet sein. Die schwenkbare Lagerung der oberen Konsole 24 im
Bereich des vom Schnellspannelement 27 abgewandten Endes
ergibt eine klappenartige Anordnung und ermöglicht daher ein einfaches Öffnen und
Schließen
der Halteeinrichtung 16, was eine hohe Montagefreundlichkeit
ergibt.
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Der
die Luftpumpe 12 bildende Kompressor kann als Drehkolbenpumpe
ausgebildet sein. Bei dem der 3 zugrundeliegenden
Beispiel ist der die Luftpumpe 12 bildende Kompressor als
Hubkolbenpumpe ausgebildet. Diese besitzt einen in einem zugeordneten
Zylinderraum des Gehäuses 14 angeordneten,
einen Arbeitsraum 28 begrenzenden Hubkolben 29,
der mittels der Antriebswelle 13 antreibbar ist. Hierzu
ist der Hubkolben 29 im dargestellten Beispiel mittels
einer Pleuelstange 30 mit einer Kurbel 31 der
Antriebswelle 13 verbunden. Der vom Hubkolben 29 begrenzte
Arbeitsraum 28 besitzt eine im unteren Totpunktbereich
des Hubkolbens 29 angeordnete, mit einem nach außen schließenden Rückschlagventil 32 versehene
Ansaugöffnung 33 und eine
im oberen Totpunktbereich des Hubkolbens 29 vorgesehene,
mit einem nach innen schließenden Rückschlagventil 34 versehene
Auslassöffnung 35, an
die der Druckschlauch 18 anschließt.
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Zur
Erzielung des gewünschten
Füllungsdrucks
kann ein im Bereich der Luftpumpe 12 oder des Druckschlauchs 18 angeordnetes,
in 2 lediglich schematisch angedeutetes Manometer 36 vorgesehen
sein. Zusätzlich
oder alternativ hierzu kann als weitere Sicherheitsmaßnahme auch
eine im dargestellten Beispiel im Bereich des Hubkolbens 29 angedeutete
Druckbegrenzungseinrichtung 37 vorgesehen sein.
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Vorstehend
ist zwar ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher
erläutert,
ohne dass jedoch hiermit eine Beschränkung verbunden sein soll.
Vielmehr stehen dem Fachmann, wie bereits angedeutet, eine Reihe
von Möglichkeiten
zur Verfügung,
um den allgemeinen Gedanken der erfindungsgemäßen Lösung an die Verhältnisse
des Einzelfalls anzupassen.
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So
wäre es
beispielsweise auch denkbar, die Luftpumpe so auszubilden und anzuordnen,
dass sie mittels wenigstens einer an der Tretkurbelachse angebrachten
Nocke antreibbar ist. Dies ermöglicht eine
Anbringung der Luftpumpe 12 auf der der Kette gegenüberliegenden
Rahmenseite und damit eine gute Zugänglichkeit. Außerdem unterbleibt
jeder Kontakt mit geschmierten Teilen.