DE10018849A1 - Verfahren zur Übermittlung und Sicherung medizinischer Daten - Google Patents
Verfahren zur Übermittlung und Sicherung medizinischer DatenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Übermittlung von Informationen im medizinischen Bereich, insbesondere von persönlichen und medizinisch relevanten Daten, mittels eines mobilen Speichermediums. Bei diesem Verfahren werden die Daten zunächst in ein Speichergerät eingegeben, welches zumindest das Speichern von Daten auf einem mobilen Speichermedium ermöglicht, wobei die medizinischen Daten den Inhaber des Speichermediums betreffen, welcher dieses Medium zumindest zeitweise mit sich führt. Es erfolgt dann eine Verschlüsselung der Daten vor oder während des Speicherns durch einen Lesegerät-spezifischen Code, wobei die Daten in einem geeigneten Speicher abgelegt werden, der sich auf dem mobilen Speichermedium befindet. Das Auslesen der verschlüsselten Daten aus dem Speicher erfolgt mittels eines Lesegeräts, welches zumindest das Betrachten der Daten über eine Anzeigevorrichtung ermöglicht. Die Daten werden während oder nach dem Auslesen aus dem Speicher mit Hilfe des im Lesegerät abgelegten Codes entschlüsselt und anschließend erfolgt die Verwertung der Daten durch einen autorisierten Nutzer des Lesegeräts zur Verbesserung der medizinischen Versorgung des Inhabers. Die medizinisch relevanten Daten enthalten beispielsweise Informationen über den Inhaber bezüglich Blutgruppen, Krankheiten, einzunehmende Medikamente, Unverträglichkeiten, Allergien, Impfungen, Krankengeschichte, behandelnde Ärzte, biometrische Daten, möglicherweise zu erwartende Komplikationen und ...
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Übermittlung und Sicherung von In
formationen im medizinischen Bereich, insbesondere von persönlichen und
medizinisch relevanten Daten, mittels eines mobilen Speichermediums.
Verfahren der eingangs genannten Art sind in der Medizin aus dem Bereich
der Versicherten-Karten bekannt. Es handelt sich hierbei um mobile Spei
chermedien in Form von herkömmlichen Chip- oder Magnetkarten, wie sie
beispielsweise im Zahlungsverkehr als EC- oder Kreditkarten üblich sind. Auf
diesen Karten sind persönliche Daten, wie beispielsweise Name, Adresse,
Geburtsdatum etc., und für die Praxis- oder Krankenhausverwaltung relevan
te Daten, wie Informationen zur Krankenkasse, Art der Versicherung und
ähnliches, gespeichert. Die Karten werden dem medizinischen Personal von
den Patienten vorgelegt und die Daten mittels spezieller Lesegeräte ange
zeigt bzw. in die Datenbank der Praxis oder des Krankenhauses übernom
men. Diese Karten enthalten aber keine Daten über den Gesundheitsstatus
des Patienten und sonstige für die Behandlung notwendige Informationen, so
dass jeder neue Patient zunächst ausführlich befragt werden oder einen um
fangreichen Fragebogen ausfüllen muss. Dies verzögert und erschwert den
Beginn der Untersuchung bzw. Behandlung, zumal die Patienten häufig die
auftretenden Fragen gar nicht oder nur unzureichend beantworten können,
so dass evt. Rückfragen beim Hausarzt oder Wiederholungen von bereits er
folgten Untersuchungen notwendig sind. Die verwendeten Karten haben dar
über hinaus den Nachteil, dass die Daten statisch auf dem Informationsträger
abgelegt sind und für die Zeit der Benutzung der Karte unverändert bleiben.
Bei Änderungen der Informationen über den Patienten muss daher eine neue
Karte von der Versicherung ausgegeben werden. Ferner sind die Daten auf
den Chip- oder Magnetkarten nicht gesichert, so dass jeder, der über ein
entsprechendes Lesegerät verfügt, die Daten verwenden kann.
Es ist Aufgabe der Erfindung ein Verfahren der eingangs genannten Art be
reitzustellen, welches unter Vermeidung der genannten Nachteile eine effek
tive Behandlung von Patienten, insbesondere auch in Notfallsituationen, ge
währleistet.
Erfindungsgemäß wird ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem persönliche
und medizinisch relevanten Daten in ein Speichergerät eingegeben werden,
welches zumindest das Speichern von Daten auf einem mobilen Speicher
medium ermöglicht, wobei die medizinischen Daten den Inhaber des Spei
chermediums betreffen, welcher dieses Medium zumindest zeitweise mit sich
führt. Dabei erfolgt eine Verschlüsselung der Daten vor oder während des
Speicherns durch einen Lesegerät-spezifischen Code, die Daten werden in
einen geeigneten Speicher, der sich auf dem mobilen Speichermedium be
findet, gespeichert und das Auslesen der verschlüsselten Daten aus dem
Speicher erfolgt mittels eines Lesegeräts, welches zumindest das Betrachten
der Daten über eine Anzeigevorrichtung ermöglicht. Dabei erfolgt eine Ent
schlüsselung der Daten während oder nach dem Auslesen aus dem Speicher
mit Hilfe des im Lesegerät abgelegten Codes und abschließend die Verwer
tung der Daten durch einen autorisierten Nutzer des Lesegeräts zur Verbes
serung der medizinischen Versorgung des Inhabers. Mit Hilfe des erfin
dungsgemäßen Verfahrens ist es möglich, die persönlichen und medizinisch
relevanten Informationen des Hausarztes und/oder weiterer Fachärzte in
komprimierter Form an den aktuell behandelnden Arzt zu übermitteln. Es ist
dabei weder eine ausführliche Befragung der Patienten, noch das Ausfüllen
von umfangreichen Fragebögen erforderlich, so dass hier ein zeitsparendes
und ökonomisches Verfahren vorliegt. Darüber hinaus wird der aktuell be
handelnde Arzt umfassend informiert, wobei auch wichtige Daten, die der Pa
tient selbst nicht kennt oder für unwichtig erachtet, weitergegeben werden.
Der Patient kann durch das erfindungsgemäße Verfahren schnell, individuell
und sicher behandelt werden. Insbesondere in Notfallsituationen, in denen
Eile geboten und/oder der Patient nicht ansprechbar ist, kann hiermit den
Behandlung effektiv verbessert werden. Auch bei der Versorgung fremdspra
chiger Patienten kann das erfindungsgemäße Verfahren die Behandlung er
leichtern und die Diagnosestellung beschleunigen. Ferner können durch das
erfindungsgemäße Verfahren Komplikationen aufgrund von Allergien oder
Unverträglichkeiten vermieden werden.
In vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorge
sehen, dass die medizinisch relevanten Daten Informationen über den Inha
ber bezüglich Blutgruppen, Krankheiten, einzunehmende Medikamente, Un
verträglichkeiten, Allergien, Impfungen, Krankengeschichte, behandelnde
Ärzte, biometrische Daten, möglicherweise zu erwartende Komplikationen,
Organspendebereitschaft und dergleichen enthalten. Die persönlichen Daten
können beispielsweise Informationen über den Inhaber bezüglich Namen,
Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sprache, Familienstand, Re
ligion, Angehörige, Krankenversicherung und ähnliches enthalten. Der je
weils behandelnde Arzt wird also umfassen informiert, so dass sowohl die
Organisation der Praxis bzw. des Krankenhauses, als auch die Behandlung
erleichtert wird. Insbesondere in Notfallsituationen wird durch die Zeiterspar
nis und die umfassenden Kenntnisse des behandelnden Arztes das Risiko
für den Patienten deutlich vermindert, so dass sich die Prognose des Patien
ten verbessert.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass
das mobile Speichermedium eine Karte oder ähnliches ist und dass auf die
sem Speichermedium ein Mikrochip und/oder ein Magnetstreifen vorgesehen
ist. Durch die Verwendung solcher Karten wird die Durchführung des Verfah
rens erleichtert, da diese einfach zu handhaben sind und von jeder Person
mitgeführt werden können. Das mobile Speichermedium kann insofern in vor
teilhafter Weise als tragbarer Ausweis und als Ersatz für die herkömmlichen
Ausweispapiere, z. B. Impfausweis, Organspendepass, Behindertenausweis,
Herzerkrankungsnachweis und Diabetikerausweis, verwendet werden, wobei
die Vielzahl der Einzelnachweise nunmehr auf ein einziges Speichermedium
begrenzt wird.
Um die Verwertung der Daten zu vereinfachen, ist vorgesehen, dass die Da
ten im Speicher hierarchisch und/oder in tabellarischer Form abgelegt sind.
In Ausgestaltung der Erfindung kann das Speichergerät zusätzlich als Lese
gerät für das mobile Speichermedium ausgestaltet oder das Lesegerät kann
zusätzlich für das Speichern von Daten auf dem mobilen Speichermedium
geeignet sein. Es könnte hierbei auch vorteilhaft sein, wenn Speicher- und
Lesegerät in einer Vorrichtung angeordnet sind, so dass der jeweils behan
delnde Arzt nicht nur auf die Informationen zugreifen, sondern diese auch er
gänzen kann. Die Daten können also bei Bedarf durch den jeweils behan
delnden Arzt aktualisiert werden.
Um den Zugriff unberechtigter Personen auf die gespeicherten Daten zu ver
hindern, ist vorgesehen, dass das Speichergerät ein spezielles Programm
zur Lesegerät-spezifischen Verschlüsselung und zur Eingabe der Daten und
das Lesegerät ein entsprechendes Programm zur Entschlüsselung und An
zeige der Daten ausführt. Dabei kann das Auslesen der Daten und/oder die
Entschlüsselung durch einen gesonderten spezifischen Code, eine Identifika
tionsnummer (PIN) oder ein Passwort gesichert sein. Hierdurch wird sicher
gestellt, dass nur zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen, die über das
entsprechende Lesegerät verfügen und beispielsweise die spezielle PIN oder
das Passwort kennen, auf die Daten zugreifen können. Über herkömmliche
Lesegeräte können die Daten nicht oder nur verschlüsselt angezeigt werden.
Nur Ärzte, Krankenhäuser oder Rettungswagen, die über das spezifische Le
segerät verfügen, können die Informationen zur Verbesserung der Behand
lung des Patienten verwenden. In diesem Zusammenhang ist beim erfin
dungsgemäßen Verfahren vorgesehen, dass die Eingabe der Daten und/oder
das Auslesen und Betrachten der Daten ausschließlich durch einen Arzt oder
ärztliches Hilfspersonal erfolgt.
Zur Gewährleistung einer hohen Effizienz des erfindungsgemäßen Verfah
rens ist vorgesehen, dass zumindest einige Personen, insbesondere Patien
ten mit häufigen Beschwerden oder chronischen Erkrankungen, ein mobiles
Speichermedium zumindest zeitweise bei sich tragen und dass zumindest
einige Ärzte, Krankenhäuser, Flugzeuge, insbesondere für Krankentranspor
te, Rettungsfahrzeuge, Pflegeheime, ambulante Pflegeeinrichtungen u. s. w.
ein Lesegerät verwenden, welches universell zum Lesen der Daten aller mo
bilen Speichermedien geeignet ist. Vorzugsweise sollten alle Patienten, vor
allem Risikogruppen und chronisch Kranke, ein entsprechendes Speicher
medium ständig bei sich tragen und die meisten medizinischen Einrichtungen
mit den entsprechenden Geräten ausgerüstet sein. Auf diese Weise würde
die Qualität der medizinischen Versorgung erhöht und zudem ein Beitrag zur
Kostenverminderung im Gesundheitswesen erbracht, da unnötige Untersu
chungen und kostenträchtige Nachfragen vermieden werden könnten.
Erfindungsgemäß ist ein Speichermedium zur Durchführung des Verfahrens
vorgesehen, dass einen Transfer-Speicherbereich, in den Daten schreibbar
und wieder auslesbar sind, zur Aufnahme von persönlichen und medizinisch
relevanten Daten des Speichermedium-Inhabers aufweist. Das Speicherme
dium sollte dabei vorzugsweise eine Karte sein, welche einen Mikrochip
und/oder einen Magnetstreifen enthält. Ein solches Speichermedium ist nicht
nur einfach zu handhaben und leicht zu transportieren, sondern vor allem
dynamisch nutzbar, weil die Daten aktualisiert und ergänzt werden können.
Das Speichergerät zur Durchführung des Verfahrens, sollte eine Vorrichtung
zur Aufnahme eines mobilen Speichermediums, insbesondere einer Chip-
oder Magnetkarte, eine Eingabevorrichtung zur Eingabe von persönlichen
und medizinisch relevanten Daten des Speichermedium-Inhabers und eine
Speichervorrichtung zum Schreiben der Daten in den Speicher des Spei
chermediums aufweisen. Das Lesegerät zur Durchführung des Verfahrens,
sollte eine Vorrichtung zur Aufnahme eines mobilen Speichermediums, ins
besondere einer Chip- oder Magnetkarte, eine Lesevorrichtung zum Ausle
sen von persönlichen und medizinisch relevanten Daten des Speichermedi
um-Inhabers aus dem Speicher des Speichermediums und eine Anzeigevor
richtung zum Anzeigen der Daten aufweisen. Beide Geräte können in vorteil
hafter Weise aber auch innerhalb einer Vorrichtung angeordnet sein, wobei
diese Vorrichtung dann ein kombiniertes Speicher- und Lesegerät ist, wel
ches universell zum Lesen und Aktualisieren der Daten verwendet werden
kann.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist schließlich ein Da
tenverarbeitungsprogramm vorgesehen, welches Funktionen zur Steuerung
des Speicher- und/oder Lesegerätes beinhaltet, eine Lesegerät-spezifische
Verschlüsselung und eine entsprechende Entschlüsselung der persönlichen
und medizinisch relevanten Daten des Speichermedium-Inhabers durchführt
und eine Anzeige der Daten auf einer Anzeigevorrichtung, beispielsweise ei
nem Display oder Monitor, ermöglicht.
Claims (19)
1. Verfahren zur Übermittlung und Sicherung von Informationen im me
dizinischen Bereich,
gekennzeichnet durch die folgenden Schritte,
- a) Eingabe von persönlichen und medizinisch relevanten Daten in ein Speichergerät, welches zumindest das Speichern von Daten auf einem mobilen Speichermedium ermöglicht, wobei die medizini schen Daten den Inhaber des Speichermediums betreffen, welcher dieses Medium zumindest zeitweise mit sich führt,
- b) Verschlüsselung der Daten vor oder während des Speicherns durch einen Lesegerät-spezifischen Code,
- c) Speicherung der Daten in einen geeigneten Speicher, der sich auf dem mobilen Speichermedium befindet,
- d) Auslesen der verschlüsselten Daten aus dem Speicher mittels ei nes Lesegeräts, welches zumindest das Betrachten der Daten ü ber eine Anzeigevorrichtung ermöglicht,
- e) Entschlüsselung der Daten während oder nach dem Auslesen aus dem Speicher mit Hilfe des im Lesegerät abgelegten Codes und
- f) Verwertung der Daten durch einen autorisierten Nutzer des Lese geräts zur Verbesserung der medizinischen Versorgung des Inha bers.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die medizinisch relevanten Daten Informationen über den Inha
ber bezüglich Blutgruppen, Krankheiten, einzunehmende Medikamen
te, Unverträglichkeiten, Allergien, Impfungen, Krankengeschichte, be
handelnde Ärzte, biometrische Daten, möglicherweise zu erwartende
Komplikationen, Organspendebereitschaft und dergleichen enthalten.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die persönlichen Daten Informationen über den Inhaber bezüg
lich Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sprache,
Familienstand, Religion, Angehörige, Krankenversicherung und ähnli
ches enthalten.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass das mobile Speichermedium eine Karte oder ähnliches ist und
dass auf diesem Speichermedium ein Mikrochip und/oder ein Magnet
streifen vorgesehen ist.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Daten im Speicher hierarchisch und/oder in tabellarischer
Form abgelegt sind.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Speichergerät zusätzlich als Lesegerät für das mobile Spei
chermedium ausgestaltet ist.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Lesegerät zusätzlich für das Speichern von Daten auf dem
mobilen Speichermedium geeignet ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass Speicher- und Lesegerät in einer Vorrichtung angeordnet sind.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Speichergerät ein spezielles Programm zur Lesegerät
spezifischen Verschlüsselung und zur Eingabe der Daten und das Le
segerät ein entsprechendes Programm zur Entschlüsselung und An
zeige der Daten ausführt.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Auslesen der Daten und/oder die Entschlüsselung durch ei
nen gesonderten spezifischen Code, eine Identifikationsnummer (PIN)
oder ein Passwort gesichert ist.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Eingabe der Daten und/oder das Auslesen und Betrachten
der Daten durch einen Arzt oder ärztliches Hilfspersonal erfolgt.
12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Daten bei Bedarf durch den jeweils behandelnden Arzt aktua
lisiert werden.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest einige Personen, insbesondere Patienten mit häufigen
Beschwerden oder chronischen Erkrankungen, ein mobiles Speicher
medium zumindest zeitweise bei sich tragen und dass zumindest eini
ge Ärzte, Krankenhäuser, Flugzeuge, insbesondere für Krankentrans
porte, Rettungsfahrzeuge, Pflegeheime, ambulante Pflegeeinrichtun
gen u. s. w. ein Lesegerät verwenden, welches universell zum Lesen
der Daten aller mobilen Speichermedien geeignet ist.
14. Speichermedium zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass dieses einen Transfer-Speicherbereich, in den Daten schreibbar
und wieder auslesbar sind, zur Aufnahme von persönlichen und medi
zinisch relevanten Daten des Speichermedium-Inhabers aufweist.
15. Speichermedium nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass dieses eine Karte ist, welche einen Mikrochip und/oder einen
Magnetstreifen enthält.
16. Speichergerät zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass dieses eine Vorrichtung zur Aufnahme eines mobilen Speicher
mediums, insbesondere einer Chip- oder Magnetkarte, eine Eingabe
vorrichtung zur Eingabe von persönlichen und medizinisch relevanten
Daten des Speichermedium-Inhabers und eine Speichervorrichtung
zum Schreiben der Daten in den Speicher des Speichermediums auf
weist.
17. Lesegerät zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehre
ren der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass dieses eine Vorrichtung zur Aufnahme eines mobilen Speicher
mediums, insbesondere einer Chip- und Magnetkarte, eine Lesevor
richtung zum Auslesen von persönlichen und medizinisch relevanten
Daten des Speichermedium-Inhabers aus dem Speicher des Spei
chermediums und eine Anzeigevorrichtung zum Anzeigen der Daten
aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 und 17 zur Durchführung des Verfah
rens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung ein kombiniertes Speicher- und Lesegerät ist.
19. Datenverarbeitungsprogramm zur Durchführung des Verfahrens nach
einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass dieses Programm Funktionen zur Steuerung des Speicher-
und/oder Lesegerätes beinhaltet, eine Lesegerät-spezifische Ver
schlüsselung und eine entsprechende Entschlüsselung der persönli
chen und medizinisch relevanten Daten des Speichermedium-
Inhabers durchführt und eine Anzeige der Daten auf einer Anzeigevor
richtung, insbesondere einem Display oder Monitor, ermöglicht.
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|---|---|---|---|
| DE10018849A DE10018849A1 (de) | 2000-04-14 | 2000-04-14 | Verfahren zur Übermittlung und Sicherung medizinischer Daten |
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|---|---|
| DE (1) | DE10018849A1 (de) |
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| DE10259734A1 (de) * | 2002-12-19 | 2004-07-15 | Infineon Technologies Ag | Elektronischer Notfallausweis integriert in Bekleidung und Accessoirs |
| CN106777952A (zh) * | 2016-12-09 | 2017-05-31 | 天津成良科技有限公司 | 一种医疗器械配置转移方法及移动存储装置 |
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| DE19629856A1 (de) * | 1996-07-24 | 1998-01-29 | Ibm | Verfahren und System zum sicheren Übertragen und Speichern von schützbaren Informationen |
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- 2000-04-14 DE DE10018849A patent/DE10018849A1/de not_active Ceased
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