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DE10018849A1 - Verfahren zur Übermittlung und Sicherung medizinischer Daten - Google Patents

Verfahren zur Übermittlung und Sicherung medizinischer Daten

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Publication number
DE10018849A1
DE10018849A1 DE10018849A DE10018849A DE10018849A1 DE 10018849 A1 DE10018849 A1 DE 10018849A1 DE 10018849 A DE10018849 A DE 10018849A DE 10018849 A DE10018849 A DE 10018849A DE 10018849 A1 DE10018849 A1 DE 10018849A1
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DE
Germany
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Ceased
Application number
DE10018849A
Other languages
English (en)
Inventor
Walter-Petai Chikosi
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
CHIKOSI WALTER PETAI
Original Assignee
CHIKOSI WALTER PETAI
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by CHIKOSI WALTER PETAI filed Critical CHIKOSI WALTER PETAI
Priority to DE10018849A priority Critical patent/DE10018849A1/de
Priority to DE20022828U priority patent/DE20022828U1/de
Publication of DE10018849A1 publication Critical patent/DE10018849A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G16INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR SPECIFIC APPLICATION FIELDS
    • G16HHEALTHCARE INFORMATICS, i.e. INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR THE HANDLING OR PROCESSING OF MEDICAL OR HEALTHCARE DATA
    • G16H10/00ICT specially adapted for the handling or processing of patient-related medical or healthcare data
    • G16H10/60ICT specially adapted for the handling or processing of patient-related medical or healthcare data for patient-specific data, e.g. for electronic patient records
    • G16H10/65ICT specially adapted for the handling or processing of patient-related medical or healthcare data for patient-specific data, e.g. for electronic patient records stored on portable record carriers, e.g. on smartcards, RFID tags or CD

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Medical Informatics (AREA)
  • Primary Health Care (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Storage Device Security (AREA)
  • Medical Treatment And Welfare Office Work (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Übermittlung von Informationen im medizinischen Bereich, insbesondere von persönlichen und medizinisch relevanten Daten, mittels eines mobilen Speichermediums. Bei diesem Verfahren werden die Daten zunächst in ein Speichergerät eingegeben, welches zumindest das Speichern von Daten auf einem mobilen Speichermedium ermöglicht, wobei die medizinischen Daten den Inhaber des Speichermediums betreffen, welcher dieses Medium zumindest zeitweise mit sich führt. Es erfolgt dann eine Verschlüsselung der Daten vor oder während des Speicherns durch einen Lesegerät-spezifischen Code, wobei die Daten in einem geeigneten Speicher abgelegt werden, der sich auf dem mobilen Speichermedium befindet. Das Auslesen der verschlüsselten Daten aus dem Speicher erfolgt mittels eines Lesegeräts, welches zumindest das Betrachten der Daten über eine Anzeigevorrichtung ermöglicht. Die Daten werden während oder nach dem Auslesen aus dem Speicher mit Hilfe des im Lesegerät abgelegten Codes entschlüsselt und anschließend erfolgt die Verwertung der Daten durch einen autorisierten Nutzer des Lesegeräts zur Verbesserung der medizinischen Versorgung des Inhabers. Die medizinisch relevanten Daten enthalten beispielsweise Informationen über den Inhaber bezüglich Blutgruppen, Krankheiten, einzunehmende Medikamente, Unverträglichkeiten, Allergien, Impfungen, Krankengeschichte, behandelnde Ärzte, biometrische Daten, möglicherweise zu erwartende Komplikationen und ...

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Übermittlung und Sicherung von In­ formationen im medizinischen Bereich, insbesondere von persönlichen und medizinisch relevanten Daten, mittels eines mobilen Speichermediums.
Verfahren der eingangs genannten Art sind in der Medizin aus dem Bereich der Versicherten-Karten bekannt. Es handelt sich hierbei um mobile Spei­ chermedien in Form von herkömmlichen Chip- oder Magnetkarten, wie sie beispielsweise im Zahlungsverkehr als EC- oder Kreditkarten üblich sind. Auf diesen Karten sind persönliche Daten, wie beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum etc., und für die Praxis- oder Krankenhausverwaltung relevan­ te Daten, wie Informationen zur Krankenkasse, Art der Versicherung und ähnliches, gespeichert. Die Karten werden dem medizinischen Personal von den Patienten vorgelegt und die Daten mittels spezieller Lesegeräte ange­ zeigt bzw. in die Datenbank der Praxis oder des Krankenhauses übernom­ men. Diese Karten enthalten aber keine Daten über den Gesundheitsstatus des Patienten und sonstige für die Behandlung notwendige Informationen, so dass jeder neue Patient zunächst ausführlich befragt werden oder einen um­ fangreichen Fragebogen ausfüllen muss. Dies verzögert und erschwert den Beginn der Untersuchung bzw. Behandlung, zumal die Patienten häufig die auftretenden Fragen gar nicht oder nur unzureichend beantworten können, so dass evt. Rückfragen beim Hausarzt oder Wiederholungen von bereits er­ folgten Untersuchungen notwendig sind. Die verwendeten Karten haben dar­ über hinaus den Nachteil, dass die Daten statisch auf dem Informationsträger abgelegt sind und für die Zeit der Benutzung der Karte unverändert bleiben. Bei Änderungen der Informationen über den Patienten muss daher eine neue Karte von der Versicherung ausgegeben werden. Ferner sind die Daten auf den Chip- oder Magnetkarten nicht gesichert, so dass jeder, der über ein entsprechendes Lesegerät verfügt, die Daten verwenden kann.
Es ist Aufgabe der Erfindung ein Verfahren der eingangs genannten Art be­ reitzustellen, welches unter Vermeidung der genannten Nachteile eine effek­ tive Behandlung von Patienten, insbesondere auch in Notfallsituationen, ge­ währleistet.
Erfindungsgemäß wird ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem persönliche und medizinisch relevanten Daten in ein Speichergerät eingegeben werden, welches zumindest das Speichern von Daten auf einem mobilen Speicher­ medium ermöglicht, wobei die medizinischen Daten den Inhaber des Spei­ chermediums betreffen, welcher dieses Medium zumindest zeitweise mit sich führt. Dabei erfolgt eine Verschlüsselung der Daten vor oder während des Speicherns durch einen Lesegerät-spezifischen Code, die Daten werden in einen geeigneten Speicher, der sich auf dem mobilen Speichermedium be­ findet, gespeichert und das Auslesen der verschlüsselten Daten aus dem Speicher erfolgt mittels eines Lesegeräts, welches zumindest das Betrachten der Daten über eine Anzeigevorrichtung ermöglicht. Dabei erfolgt eine Ent­ schlüsselung der Daten während oder nach dem Auslesen aus dem Speicher mit Hilfe des im Lesegerät abgelegten Codes und abschließend die Verwer­ tung der Daten durch einen autorisierten Nutzer des Lesegeräts zur Verbes­ serung der medizinischen Versorgung des Inhabers. Mit Hilfe des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens ist es möglich, die persönlichen und medizinisch relevanten Informationen des Hausarztes und/oder weiterer Fachärzte in komprimierter Form an den aktuell behandelnden Arzt zu übermitteln. Es ist dabei weder eine ausführliche Befragung der Patienten, noch das Ausfüllen von umfangreichen Fragebögen erforderlich, so dass hier ein zeitsparendes und ökonomisches Verfahren vorliegt. Darüber hinaus wird der aktuell be­ handelnde Arzt umfassend informiert, wobei auch wichtige Daten, die der Pa­ tient selbst nicht kennt oder für unwichtig erachtet, weitergegeben werden. Der Patient kann durch das erfindungsgemäße Verfahren schnell, individuell und sicher behandelt werden. Insbesondere in Notfallsituationen, in denen Eile geboten und/oder der Patient nicht ansprechbar ist, kann hiermit den Behandlung effektiv verbessert werden. Auch bei der Versorgung fremdspra­ chiger Patienten kann das erfindungsgemäße Verfahren die Behandlung er­ leichtern und die Diagnosestellung beschleunigen. Ferner können durch das erfindungsgemäße Verfahren Komplikationen aufgrund von Allergien oder Unverträglichkeiten vermieden werden.
In vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorge­ sehen, dass die medizinisch relevanten Daten Informationen über den Inha­ ber bezüglich Blutgruppen, Krankheiten, einzunehmende Medikamente, Un­ verträglichkeiten, Allergien, Impfungen, Krankengeschichte, behandelnde Ärzte, biometrische Daten, möglicherweise zu erwartende Komplikationen, Organspendebereitschaft und dergleichen enthalten. Die persönlichen Daten können beispielsweise Informationen über den Inhaber bezüglich Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sprache, Familienstand, Re­ ligion, Angehörige, Krankenversicherung und ähnliches enthalten. Der je­ weils behandelnde Arzt wird also umfassen informiert, so dass sowohl die Organisation der Praxis bzw. des Krankenhauses, als auch die Behandlung erleichtert wird. Insbesondere in Notfallsituationen wird durch die Zeiterspar­ nis und die umfassenden Kenntnisse des behandelnden Arztes das Risiko für den Patienten deutlich vermindert, so dass sich die Prognose des Patien­ ten verbessert.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass das mobile Speichermedium eine Karte oder ähnliches ist und dass auf die­ sem Speichermedium ein Mikrochip und/oder ein Magnetstreifen vorgesehen ist. Durch die Verwendung solcher Karten wird die Durchführung des Verfah­ rens erleichtert, da diese einfach zu handhaben sind und von jeder Person mitgeführt werden können. Das mobile Speichermedium kann insofern in vor­ teilhafter Weise als tragbarer Ausweis und als Ersatz für die herkömmlichen Ausweispapiere, z. B. Impfausweis, Organspendepass, Behindertenausweis, Herzerkrankungsnachweis und Diabetikerausweis, verwendet werden, wobei die Vielzahl der Einzelnachweise nunmehr auf ein einziges Speichermedium begrenzt wird.
Um die Verwertung der Daten zu vereinfachen, ist vorgesehen, dass die Da­ ten im Speicher hierarchisch und/oder in tabellarischer Form abgelegt sind.
In Ausgestaltung der Erfindung kann das Speichergerät zusätzlich als Lese­ gerät für das mobile Speichermedium ausgestaltet oder das Lesegerät kann zusätzlich für das Speichern von Daten auf dem mobilen Speichermedium geeignet sein. Es könnte hierbei auch vorteilhaft sein, wenn Speicher- und Lesegerät in einer Vorrichtung angeordnet sind, so dass der jeweils behan­ delnde Arzt nicht nur auf die Informationen zugreifen, sondern diese auch er­ gänzen kann. Die Daten können also bei Bedarf durch den jeweils behan­ delnden Arzt aktualisiert werden.
Um den Zugriff unberechtigter Personen auf die gespeicherten Daten zu ver­ hindern, ist vorgesehen, dass das Speichergerät ein spezielles Programm zur Lesegerät-spezifischen Verschlüsselung und zur Eingabe der Daten und das Lesegerät ein entsprechendes Programm zur Entschlüsselung und An­ zeige der Daten ausführt. Dabei kann das Auslesen der Daten und/oder die Entschlüsselung durch einen gesonderten spezifischen Code, eine Identifika­ tionsnummer (PIN) oder ein Passwort gesichert sein. Hierdurch wird sicher­ gestellt, dass nur zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen, die über das entsprechende Lesegerät verfügen und beispielsweise die spezielle PIN oder das Passwort kennen, auf die Daten zugreifen können. Über herkömmliche Lesegeräte können die Daten nicht oder nur verschlüsselt angezeigt werden. Nur Ärzte, Krankenhäuser oder Rettungswagen, die über das spezifische Le­ segerät verfügen, können die Informationen zur Verbesserung der Behand­ lung des Patienten verwenden. In diesem Zusammenhang ist beim erfin­ dungsgemäßen Verfahren vorgesehen, dass die Eingabe der Daten und/oder das Auslesen und Betrachten der Daten ausschließlich durch einen Arzt oder ärztliches Hilfspersonal erfolgt.
Zur Gewährleistung einer hohen Effizienz des erfindungsgemäßen Verfah­ rens ist vorgesehen, dass zumindest einige Personen, insbesondere Patien­ ten mit häufigen Beschwerden oder chronischen Erkrankungen, ein mobiles Speichermedium zumindest zeitweise bei sich tragen und dass zumindest einige Ärzte, Krankenhäuser, Flugzeuge, insbesondere für Krankentranspor­ te, Rettungsfahrzeuge, Pflegeheime, ambulante Pflegeeinrichtungen u. s. w. ein Lesegerät verwenden, welches universell zum Lesen der Daten aller mo­ bilen Speichermedien geeignet ist. Vorzugsweise sollten alle Patienten, vor allem Risikogruppen und chronisch Kranke, ein entsprechendes Speicher­ medium ständig bei sich tragen und die meisten medizinischen Einrichtungen mit den entsprechenden Geräten ausgerüstet sein. Auf diese Weise würde die Qualität der medizinischen Versorgung erhöht und zudem ein Beitrag zur Kostenverminderung im Gesundheitswesen erbracht, da unnötige Untersu­ chungen und kostenträchtige Nachfragen vermieden werden könnten.
Erfindungsgemäß ist ein Speichermedium zur Durchführung des Verfahrens vorgesehen, dass einen Transfer-Speicherbereich, in den Daten schreibbar und wieder auslesbar sind, zur Aufnahme von persönlichen und medizinisch relevanten Daten des Speichermedium-Inhabers aufweist. Das Speicherme­ dium sollte dabei vorzugsweise eine Karte sein, welche einen Mikrochip und/oder einen Magnetstreifen enthält. Ein solches Speichermedium ist nicht nur einfach zu handhaben und leicht zu transportieren, sondern vor allem dynamisch nutzbar, weil die Daten aktualisiert und ergänzt werden können.
Das Speichergerät zur Durchführung des Verfahrens, sollte eine Vorrichtung zur Aufnahme eines mobilen Speichermediums, insbesondere einer Chip- oder Magnetkarte, eine Eingabevorrichtung zur Eingabe von persönlichen und medizinisch relevanten Daten des Speichermedium-Inhabers und eine Speichervorrichtung zum Schreiben der Daten in den Speicher des Spei­ chermediums aufweisen. Das Lesegerät zur Durchführung des Verfahrens, sollte eine Vorrichtung zur Aufnahme eines mobilen Speichermediums, ins­ besondere einer Chip- oder Magnetkarte, eine Lesevorrichtung zum Ausle­ sen von persönlichen und medizinisch relevanten Daten des Speichermedi­ um-Inhabers aus dem Speicher des Speichermediums und eine Anzeigevor­ richtung zum Anzeigen der Daten aufweisen. Beide Geräte können in vorteil­ hafter Weise aber auch innerhalb einer Vorrichtung angeordnet sein, wobei diese Vorrichtung dann ein kombiniertes Speicher- und Lesegerät ist, wel­ ches universell zum Lesen und Aktualisieren der Daten verwendet werden kann.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist schließlich ein Da­ tenverarbeitungsprogramm vorgesehen, welches Funktionen zur Steuerung des Speicher- und/oder Lesegerätes beinhaltet, eine Lesegerät-spezifische Verschlüsselung und eine entsprechende Entschlüsselung der persönlichen und medizinisch relevanten Daten des Speichermedium-Inhabers durchführt und eine Anzeige der Daten auf einer Anzeigevorrichtung, beispielsweise ei­ nem Display oder Monitor, ermöglicht.

Claims (19)

1. Verfahren zur Übermittlung und Sicherung von Informationen im me­ dizinischen Bereich, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte,
  • a) Eingabe von persönlichen und medizinisch relevanten Daten in ein Speichergerät, welches zumindest das Speichern von Daten auf einem mobilen Speichermedium ermöglicht, wobei die medizini­ schen Daten den Inhaber des Speichermediums betreffen, welcher dieses Medium zumindest zeitweise mit sich führt,
  • b) Verschlüsselung der Daten vor oder während des Speicherns durch einen Lesegerät-spezifischen Code,
  • c) Speicherung der Daten in einen geeigneten Speicher, der sich auf dem mobilen Speichermedium befindet,
  • d) Auslesen der verschlüsselten Daten aus dem Speicher mittels ei­ nes Lesegeräts, welches zumindest das Betrachten der Daten ü­ ber eine Anzeigevorrichtung ermöglicht,
  • e) Entschlüsselung der Daten während oder nach dem Auslesen aus dem Speicher mit Hilfe des im Lesegerät abgelegten Codes und
  • f) Verwertung der Daten durch einen autorisierten Nutzer des Lese­ geräts zur Verbesserung der medizinischen Versorgung des Inha­ bers.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die medizinisch relevanten Daten Informationen über den Inha­ ber bezüglich Blutgruppen, Krankheiten, einzunehmende Medikamen­ te, Unverträglichkeiten, Allergien, Impfungen, Krankengeschichte, be­ handelnde Ärzte, biometrische Daten, möglicherweise zu erwartende Komplikationen, Organspendebereitschaft und dergleichen enthalten.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die persönlichen Daten Informationen über den Inhaber bezüg­ lich Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sprache, Familienstand, Religion, Angehörige, Krankenversicherung und ähnli­ ches enthalten.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das mobile Speichermedium eine Karte oder ähnliches ist und dass auf diesem Speichermedium ein Mikrochip und/oder ein Magnet­ streifen vorgesehen ist.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten im Speicher hierarchisch und/oder in tabellarischer Form abgelegt sind.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Speichergerät zusätzlich als Lesegerät für das mobile Spei­ chermedium ausgestaltet ist.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Lesegerät zusätzlich für das Speichern von Daten auf dem mobilen Speichermedium geeignet ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass Speicher- und Lesegerät in einer Vorrichtung angeordnet sind.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Speichergerät ein spezielles Programm zur Lesegerät­ spezifischen Verschlüsselung und zur Eingabe der Daten und das Le­ segerät ein entsprechendes Programm zur Entschlüsselung und An­ zeige der Daten ausführt.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Auslesen der Daten und/oder die Entschlüsselung durch ei­ nen gesonderten spezifischen Code, eine Identifikationsnummer (PIN) oder ein Passwort gesichert ist.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabe der Daten und/oder das Auslesen und Betrachten der Daten durch einen Arzt oder ärztliches Hilfspersonal erfolgt.
12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten bei Bedarf durch den jeweils behandelnden Arzt aktua­ lisiert werden.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige Personen, insbesondere Patienten mit häufigen Beschwerden oder chronischen Erkrankungen, ein mobiles Speicher­ medium zumindest zeitweise bei sich tragen und dass zumindest eini­ ge Ärzte, Krankenhäuser, Flugzeuge, insbesondere für Krankentrans­ porte, Rettungsfahrzeuge, Pflegeheime, ambulante Pflegeeinrichtun­ gen u. s. w. ein Lesegerät verwenden, welches universell zum Lesen der Daten aller mobilen Speichermedien geeignet ist.
14. Speichermedium zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass dieses einen Transfer-Speicherbereich, in den Daten schreibbar und wieder auslesbar sind, zur Aufnahme von persönlichen und medi­ zinisch relevanten Daten des Speichermedium-Inhabers aufweist.
15. Speichermedium nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass dieses eine Karte ist, welche einen Mikrochip und/oder einen Magnetstreifen enthält.
16. Speichergerät zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass dieses eine Vorrichtung zur Aufnahme eines mobilen Speicher­ mediums, insbesondere einer Chip- oder Magnetkarte, eine Eingabe­ vorrichtung zur Eingabe von persönlichen und medizinisch relevanten Daten des Speichermedium-Inhabers und eine Speichervorrichtung zum Schreiben der Daten in den Speicher des Speichermediums auf­ weist.
17. Lesegerät zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehre­ ren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass dieses eine Vorrichtung zur Aufnahme eines mobilen Speicher­ mediums, insbesondere einer Chip- und Magnetkarte, eine Lesevor­ richtung zum Auslesen von persönlichen und medizinisch relevanten Daten des Speichermedium-Inhabers aus dem Speicher des Spei­ chermediums und eine Anzeigevorrichtung zum Anzeigen der Daten aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 und 17 zur Durchführung des Verfah­ rens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein kombiniertes Speicher- und Lesegerät ist.
19. Datenverarbeitungsprogramm zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Programm Funktionen zur Steuerung des Speicher- und/oder Lesegerätes beinhaltet, eine Lesegerät-spezifische Ver­ schlüsselung und eine entsprechende Entschlüsselung der persönli­ chen und medizinisch relevanten Daten des Speichermedium- Inhabers durchführt und eine Anzeige der Daten auf einer Anzeigevor­ richtung, insbesondere einem Display oder Monitor, ermöglicht.
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