DE10018607A1 - Faltbarer Aufzieheimer bzw. -behälter - Google Patents
Faltbarer Aufzieheimer bzw. -behälterInfo
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Abstract
Es wird ein faltbarer Aufzieheimer oder -behälter für Montagearbeiten an hochgelegenen Arbeitsstellen, wie Antennenträgern, Kränen oder Hochspannungsmasten, beschrieben, der voll in vorhandene Sicherheitssysteme integrierbar ausgebildet ist. Der faltbare Aufzieheimer oder -behälter besteht aus einer Hülle (1) aus flexiblem, reißfestem Material, die oben eine runde oder ovale Öffnung aufweist. Diese Öffnung wird durch einen eingenähten, eingeklebten oder eingeschweißten Metallring (2) in ihrer Form gehalten. Außerdem ist ein entsprechender Boden aus unzerbrechlichem Kunststoff vorhanden, der gleichzeitig als Behälter (8) mit mehreren Fächern (9) für Kleinteile ausgebildet sein kann. Der Behälter (8) kann allerdings auch als herausnehmbarer Einsatz für Kleinteile ausgebildet sein. An der Innenseite der Hülle (1) ist/sind ein Schlaufenband oder Schlaufenbänder (7) und/oder Schlaufen für Werkzeuge, kleinere Geräte oder bestimmte Ersatzteile angeordnet. Die Hülle (1) ist mit Verstrebungen oder Streben (3) versehen, die ein unbeabsichtigtes Zusammenfalten oder Zusammenklappen der Hülle verhindern. Sie sind vorteilhafterweise herausnehmbar angeordnet, so daß der leere Behälter zum Beispiel nach vollendeter Montage zusammenfaltbar ist. Am Metallring ist/sind ein Band oder mehrere Bänder (4) angeordnet, das/die zur Erhöhung der Zugfestigkeit unter dem Boden durchgeht/durchgehen. Außerdem ist am Metallring (2) eine etwas längere Trageschlaufe (5) angeordnet, die in der Mitte zu ...
Description
Die Erfindung betrifft einen faltbaren Aufzieheimer bzw.
-behälter nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es ist grundsätzlich bekannt, daß für den Transport von
Werkzeug und kleineren Ausrüstungsgegenständen sowie
Geräten Beutel oder zusammenfaltbare Taschen aus Kunststoff
bzw. Segeltuch oder anderen Mischtextilien benutzt werden.
Bei Arbeiten auf Masten und insbesondere auf
Antennenträgern in einer Höhe von wenigen Metern bis 250
Metern besteht keine lückenlose Sicherungsmöglichkeit
derartiger Behältnisse. Bei sehr engen Passagen des
Steigweges ist die Gefahr sehr groß, daß sich der Beutel
oder das Behältnis mit Inhalt verhängt, festhängt oder
eingeklemmt wird und damit die Gefahr einer Beschädigung
sehr groß ist. Ferner engt ein solches Behältnis den
Bewegungsspielraum des Steigenden ein und behindert die
Handhabung des Sicherungshalt- und Anschlagsseils. Die
gesamte Last drückt zusätzlich auf die Schultern und
erfordert beim Steigen mehr Kraft und bei Steighöhen großer
25 Meter ermüdet der Steiger schneller. Beim Festhängen
oder Einklemmen kann es leicht vorkommen, daß das in einem
solchen Behälter befindliche Material oder andere
Gegenstände beim Steigen aus dem Behälter herausrutschen
oder bei Beschädigung herausfallen können. Beim
Gerätetransport werden bisher auch handelsübliche
Ledertaschen mit Schulterriemen oder Rucksäcke verwendet.
Da die genannten Behältnisse immer am Körper des Steigenden
getragen werden, besteht für diesen eine sehr große
Verletzungsgefahr bei einem Sturz.
Außerdem ist von der Fa. Meisner Sicherheitstechnik, Ulm
ein Eimer in den Handel gebracht worden, der sich für den
geschilderten Transport von Material und Geräten bzw.
Werkzeugen auf Masten grundsätzlich eignet. Dieser Eimer
hat einen Durchmesser und eine Höhe von 30 cm, der Boden
ist aus Polyurethan mit einem Loch in der Mitte für den
Wasserablauf. Die seitliche Hülle ist aus gewebeverstärktem
PVC (entspricht dem normalen Planenmaterial), die unten mit
dem Boden und oben mit einem Eisenring vernäht ist. Der
Ring hält die runde Form aufrecht und verteilt die
Zugkräfte gleichmäßig auf den Eimer. Mit einer
Bandschlinge, die fest mit dem Eisenring vernäht ist, wird
ein Karabiner eingehängt, womit der Eimer am Steiggurt
eingehängt werden kann.
Dieser Eimer hat jedoch folgende Mängel:
- - Bei Arbeiten am Turm besteht die Gefahr daß sich der Eimer unter ungünstigen Bedingungen ungewollt zusammenfaltet, wodurch Werkzeuge oder Kleinteile herausfallen können. Dies kann auch dann geschehen, wenn der Eimer unabsichtlich irgendwo aufliegt.
- - Wenn Werkzeuge und Kleinteile ungeordnet im
Aufzieheimer liegen, erschwert dies die jeweiligen
Arbeiten in der Höhe, die sowieso schon unter
erschwerten Bedingungen durchgeführt werden müssen.
Der Eimer bietet für den Gerätetransport und für
längere Werkzeuge keinen Nässeschutz und ist darüber
hinaus etwas zu niedrig.
Außerdem bietet dieser Aufzieheimer keinen Sicherungsschutz beim Umhängen am Antennenträger oder Lösen des Karabiners vom Gurt, um zum Beispiel den Eimer bei Arbeiten an irgendeinem tragenden Teil zu befestigen. Ferner ist es beim Steigen beschwerlicher, wenn der Eimer direkt, seitlich links oder rechts, am Gurt hängt, wodurch insbesondere das Steigen in engen Passagen behindert wird.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen
verbesserten Transportbehälter oder Aufzieheimer für
Werkzeuge, Kleinteile, Geräte oder sonstiges
Montagematerial zu schaffen, der die obengenannten
Nachteile nicht mehr aufweist und aus flexiblem Material
bestehen soll, außerdem ein geringes Gewicht aufweisen soll
und darüber hinaus beim Arbeiten insbesondere an Antennen-
oder Hochspannungsmasten sicher und leicht handhabbar sein
soll.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe ist im Kennzeichen
des Patentanspruchs 1 charakterisiert.
Weitere Lösungen bzw. Ausgestaltungen des Gegenstands der
Erfindung sind in den Kennzeichen der Patentansprüche 2 bis
10 charakterisiert.
Bei dem erfindungsgemäßen Behälter handelt es sich im
wesentlichen um einen faltbaren Aufzieheimer oder -behälter
aus einem flexiblen Werkstoff, wobei der Boden oval oder
rund ausgeführt ist und der Behälter selbst konisch oder
zylindrisch geformt ist. Bei Arbeiten an einem Turm oder
Mast ist es wichtig, daß sich der Eimer nicht
zusammenfalten kann, weshalb eingelassene Streben aus
unzerbrechlichem Kunststoff in die Hülle eingefügt werden,
die in einer weiteren Variante auch herausnehmbar
ausgeführt sind, um den leeren Behälter leicht
zusammenfalten zu können. Dies ist insbesondere nach
Arbeiten an hohen Masten beim Verstauen von Vorteil.
Außerdem weist der Behälter innen Schlaufenbänder bzw.
Schlaufen unterschiedlicher Größe auf, um darin Werkzeug
oder sonstige Teile befestigen zu können. Die Schlaufen
bzw. Schlaufenbänder werden an der Innenseite des Behälters
befestigt, zum Beispiel durch Einnieten, Einnähen oder
Einschweißen. Für Kleinteile ist der Behälter noch mit
einer herausnehmbaren Schale aus Kunststoff ausgerüstet,
die in einer speziellen Variante an der Innenseite des
Behälters befestigbar ausgeführt ist. Außerdem ist der
Behälter gegen Nässe entweder mit einem herausnehmbaren
bzw. abnehmbaren Deckel oder einer Abdeckung mit
Klettverschluß ausgerüstet. Es können selbstverständlich
auch mehrere Schlaufenbänder in verschiedenen Höhen innen
angebracht werden.
Um die Sicherheit beim Transport dieses Behälters zu
erhöhen, sollte der Boden durch ein umlaufendes oder
-fangendes Band, zum Beispiel 3 cm breit, verstärkt werden,
das am Eisenring befestigt und um 90° zur Trageschlaufe
versetzt ist.
Die Trageschlaufe selbst sollte nicht zu kurz und in der
Mitte zu einer Öse zusammengefügt sein, damit ein Karabiner
eingehängt werden kann und der Schwerpunkt des Behälters
sich beim Steigen nicht verschieben kann. Um den Eimer
problemlos sichern, umhängen und am Steigschutzläufer der
Leiter eines Mastes zwischen den Beinen mit hochziehen zu
können, wird ein Karabiner, insbesondere ein HMS-Karabiner
(Halbmast-Sicherung-Karabiner), in die Öse eingehängt. An
dem HMS-Karabiner wird die Mitte eines 10 bis 12 mm starken
und ca. 280 cm langes Seil mit einem Mastwurf befestigt
(ergibt eine Seillänge mit ausgebildeten Achterknoten zur
Befestigung der HMS-Karabiner von ca. 70 cm; Länge kann
natürlich variabel gehalten werden). An den beiden Enden
werden über einen Achterknoten, die HMS-Karabiner
befestigt. Durch einen besonderen Sicherungsbügel wird
verhindert, daß die Seile beim Bedienen der Karabiner
ausfädeln können. Dadurch wird eine lückenlose Sicherung
des Aufzieheimers möglich.
Die Einsatzgebiete eines derartigen Behälters sind sehr
umfangreich, wie zum Beispiel bei der Richtfunkmontage beim
Einmessen, beim Antennenbau aber auch bei Arbeiten an
Hochspannungsmasten, Kränen und sonstigen turmartigen
Bauten bzw. Aufbauten.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten des
Gegenstands der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit dem in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von einem in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher
beschrieben.
In der Beschreibung, in den Patentansprüchen, der
Zusammenfassung und in der Zeichnung werden die in der
hinten angeführten Liste der Bezugszeichen verwendeten
Begriffe und zugeordneten Bezugszeichen verwendet.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der
Zeichnung prinzipiell dargestellten Ausführungsbeispiels
beschrieben.
In der Zeichnung bedeuten:
Fig. 1 ein zusammenfaltbarer Behälter in zylindrischer
Form als Aufzieheimer für Werkzeuge, Kleinteile,
Materialien und Geräte;
Fig. 2 eine prinzipielle Darstellung der Innenwand des
Behälters nach Fig. 1 mit Schlaufenbändern und
Fig. 3 ein herausnehmbarer Einsatz für Kleinteile.
Der in Fig. 1 dargestellte Aufzieheimer für Montagearbeiten
an hochgelegenen Arbeitsstellen, wie zum Beispiel
Antennenmasten oder sonstigen -trägern,
Hochspannungsmasten, Türmen, turmartigen Aufbauten und
Kränen ist zusammenfaltbar ausgeführt. Der Boden besteht
zum Beispiel aus Polyurethan, in einer Variante mit einem
kleinen Loch in der Mitte zum Wasserablauf und die
seitliche Hülle 1 ist aus gewebeverstärkten PVC, Segeltuch
oder einem äquivalenten strapazierfähigen und wetterfestem
Material. Die seitliche Hülle 1 ist hier im aufgefalteten
Zustand als Zylinder ausgeformt, sie kann jedoch auch
kegelförmig ausgebildet sein, wobei in beiden Fällen die
Öffnung rund oder oval ausgeformt sein kann. Die seitliche
Hülle 1 ist mit dem Boden verbunden und oben mit einem
Metallring 2 mittels einer Überwurfwulst befestigt, wobei
die eigentliche Verbindung je nach Material entweder durch
Vernähen, Verschweißen, Verkleben, Vernieten kraft- oder
materialschlüssig ausgeführt ist. Der eingelegte Metallring
2 hält die jeweilige Form der Öffnung und verteilt die
Zugkräfte gleichmäßig auf die gesamte Hülle 1 des Eimers.
Mit dem Metallring 2 ist außerdem eine aus Seil oder Band
gefertigte Trageschlaufe 5 mit einer Schlaufe 6 für
Karabiner fest verbunden, was normalerweise durch Vernähen
realisiert ist. In die Schlaufe 6 wird der mittlere HMS-
Karabiner des Sicherungsseils eingehängt, womit der Eimer
am Steiggurt des Steigenden einhängbar ausgeführt ist. Die
beiden anderen HMS-Karabiner werden miteinander verbunden
und somit braucht nur ein Karabiner an der Sicherungsöse
des Sicherheitsgurts oder des Karabiners des
Steigschutzläufers eingeklinkt werden. Das Seil, welches
nicht auf Zug ist, kann man zur lückenlosen Sicherung im
Bedarfsfall lösen.
Um das Herausfalllen von Werkzeugen oder Kleinteilen auf
alle Fälle zu vermeiden, ist der zusammenfaltbare Zieheimer
mit eingelassenen Streben 3 in Längsrichtung in der Hülle 1
ausgerüstet. Die Streben 3 sind beispielsweise aus
unzerbrechlichen Kunststoff und so ausgeführt, daß sie
jederzeit einfach herausnehmbar sind, so daß der Eimer bei
Bedarf einfach zusammengefaltet werden kann.
Um die Sicherheit zu erhöhen, ist der Boden durch ein unter
dem Boden durchgehendes Band 4 oder mehrerer solcher Bänder
am Metallring 2 befestigt. Dieses Band bzw. diese Bänder 4,
die am Metallring 2 befestigt sind und um 90° zur
Trageschlaufe 5 mit Schlaufe 6 für den HMS-Karabiner
versetzt ist/sind, dient bzw. dienen zur Verstärkung,
besseren Kräfteverteilung und vor allem auch zum sicheren
Halten des Bodens. Zu bemerken ist noch, daß die
Trageschlaufe 5 etwas länger sein kann und in der Mitte zu
einer Öse 6 zusammengenäht ist, damit der HMS-Karabiner
eingehängt werden kann und der Schwerpunkt sich beim
Steigen nicht verschieben kann. Um den Eimer problemlos zu
sichern, umhängen und am Steigschutzläufer eines Mastes
zwischen den Beinen mit hochziehen zu können, wird ein HMS-
Karabiner in die Öse 6 eingehängt. Daran wird ein relativ
dickes Seil mit einer bestimmten Länge, praktischerweise
ca. 2,80 cm, mit einem Mastwurf mittig befestigt. An beiden
Enden werden über einen Achterknoten die HMS-Karabiner
verbunden, und somit kann der Eimer während des Transports
lückenlos gesichert werden und in das Sicherheitssystem für
Montage- und Reparaturarbeiten zum Beispiel an Kranen und
Masten integriert werden.
In Fig. 2 ist die Abwicklung der Innenseite der seitlichen
Hülle 1 des Behälters zum sicheren Festhalten von
Werkzeugen angebracht. Die Schlaufenbänder 7 können dabei
aus dem gleichen Material bestehen wie die Hülle 1. Es ist
jedoch je nach Verwendungszweck auch möglich, andere
Materialien für die Schlaufenbänder 7 zu verwenden als für
die Hülle 1. Da solche Schlaufenbänder grundsätzlich
bekannt sind, wird auf eine weitere detailliertere
Beschreibung verzichtet.
In Fig. 3 ist ein herausnehmbarer Einsatz 8 für Kleinteile,
wie Muttern, Schrauben u. s. w. dargestellt. Der Einsatz 8
kann wie dargestellt in mehrere Fächer 9 aufgeteilt sein,
wobei einige zusätzlich durch eine Abdeckung gesichert sind
und andere wiederum offen gestaltet sind, um bei der
Montage einen sehr einfachen Zugriff zu gewährleisten.
In einer weiteren Variante ist der Einsatz 8 für Kleinteile
nicht herausnehmbar gestaltet, sondern bildet gleichzeitig
den Boden des Behälters.
1
Hülle
2
Metallring
3
Verstrebungen oder Streben
4
unter dem Boden durchgehendes Band
5
Trageschlaufe
6
Öse oder Schlaufe für Karabiner
7
Schlaufenbänder
8
Einsatz für Kleinteile
9
Fächer für Kleinteile mit oder ohne Abdeckung
Claims (10)
1. Faltbarer Aufzieheimer bzw. -behälter mit einem Boden
aus vorzugsweise festem Material und einer seitlichen
Hülle aus flexiblem Material sowie einem Metallring,
der mit dem offenen oberen Ende der Hülle form- und
kraftschlüssig verbunden ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die aus flexiblem Material bestehende Hülle (1) mit Streben (3) in Längsrichtung versehen ist,
daß ein unter dem Boden durchgehendes Band bzw. durchgehende Bänder (4) am Metallring (2) befestigt ist/sind,
daß an der Innenseite der Hülle (1) flexible Schlaufenbänder (7) zum sicheren Befestigen oder Halten von Werkzeugen, Geräten und sonstigen Montageteilen befestigt sind und
daß am Metallring (2) eine längere Trageschlaufe (5) in der Mitte zu einer Schlaufe (6) für Karabiner, insbesondere HMS-Karabiner, sicher befestigt ist.
daß die aus flexiblem Material bestehende Hülle (1) mit Streben (3) in Längsrichtung versehen ist,
daß ein unter dem Boden durchgehendes Band bzw. durchgehende Bänder (4) am Metallring (2) befestigt ist/sind,
daß an der Innenseite der Hülle (1) flexible Schlaufenbänder (7) zum sicheren Befestigen oder Halten von Werkzeugen, Geräten und sonstigen Montageteilen befestigt sind und
daß am Metallring (2) eine längere Trageschlaufe (5) in der Mitte zu einer Schlaufe (6) für Karabiner, insbesondere HMS-Karabiner, sicher befestigt ist.
2. Faltbarer Aufzieheimer bzw. -behälter nach
Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die in die Hülle (1) eingebrachten Verstrebungen
oder Streben (3) aus unzerbrechlichen Kunststoff
bestehen.
3. Faltbarer Aufzieheimer bzw. -behälter nach
Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die eingelassenen Verstrebungen oder Streben (3)
herausnehmbar ausgebildet und angeordnet sind.
4. Faltbarer Aufzieheimer bzw. -behälter nach einem der
Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstrebungen bzw. Streben (3) in ihrer Länge
der Höhe der Hülle (1) oder eines Teils davon
entsprechen.
5. Faltbarer Aufzieheimer bzw. -behälter nach einem der
Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zusätzlich oder anstatt der innen angeordneten
Schlaufenbänder (7) Schlaufen zum Halten oder
Befestigen spezieller Werkzeuge oder Geräteteile bzw.
von Kleingeräten angeordnet sind.
6. Zusammenfaltbarer Aufzieheimer bzw. -behälter nach
einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet,
daß der Boden aus einem harten Kunststoff und die
seitliche Hülle (1) aus einem gewebeverstärkten
Kunststoff oder aus einem wetter- und reißfesten
Gewebe besteht.
7. Faltbarer Aufzieheimer bzw. -behälter nach einem der
Patentansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß eine ganz oder teilweise abnehmbare mit dem
Metallring (2) oder der Hülle (1), mittels
Klettverschluß, genäht oder geklebt, verbundene
Abdeckung für die obere Öffnung des Behälters oder
Eimers aus flexiblen oder festen Material besteht.
8. Faltbarer Aufzieheimer bzw. -behälter nach einem der
Patentansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Einsatz (8) für Kleinteile aus
unzerbrechlichen Kunststoff herausnehmbar oder als
Boden mit der Hülle (1) integrierbar ausgebildet ist.
9. Faltbarer Aufzieheimer bzw. -behälter nach
Patentanspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß alle oder einzelne Fächer (9) des Einsatzes (8)
für Kleinteile mit Abdeckungen versehen sind.
10. Faltbarer Aufzieheimer bzw. -behälter nach einem der
Patentansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß er in Sicherheitssysteme für Montagearbeiten an
hochgelegenen Arbeitsstellen, insbesondere
Antennenträgern, Kränen und Hochspannungsmasten über
ein Sicherungsseil mit Halbmast-Sicherungskarabinern
an den Enden und in der Mitte voll integrierbar
ausgebildet ist.
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