DE10018587A1 - Steife Hülle mit angelenktem Deckel für Tabakartikel - Google Patents
Steife Hülle mit angelenktem Deckel für TabakartikelInfo
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Abstract
Steife Hülle mit angelenktem Deckel für Tabakartikel, versehen mit einem Behälter (6) und einem Deckel (8), beide schalenförmig ausgebildet, miteinander längs der jeweiligen hinteren Endkanten (17, 18) angelenkt, und mit einem Kragen (29), der teilweise innerhalb des Behälters (6) liegt und an einer Vorderwand (9) und an zwei Seitenwänden (11) des Behälters (6) befestigt ist; die Hülle (5) ist ausgehend von einem ebenen Zuschnitt (40) im wesentlichen in rechteckiger Form ausgeführt, der in Richtung einer Längsachse (41) der vorwiegenden Abwicklung, einen zur Festlegung des Behälters (6) und des Deckels (8) bestimmten Hauptabschnitt (42) und einen Längsendfortsatz (43), der dazu bestimmt ist, den Kragen (29) festzulegen; der Fortsatz (43) ist im wesentlichen U-förmig ausgebildet, ist mit seinen beiden Armen (37') an zwei Seitenplatten (26') des Zuschnitts (40) angelenkt, die dazu bestimmt sind, die jeweiligen Seitenteile (26) der Hülle (5) festzulegen, und umgibt ein freies Längsende (65) des Hauptabschnittes (42); das freie Ende (65) besteht aus einer Platte (28'), die dazu bestimmt ist, den Boden (28) der Hülle festzulegen und aus zwei Seitenklappen (64) und einer Längsendklappe (51), welche die jeweiligen Schließklappen des Bodens (28) festlegen.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine steife Hülle mit
angelenktem Deckel für Tabakartikel. In der folgenden Beschreibung
wird, ohne damit die Allgemeingültigkeit der Beschreibung zu
begrenzen, ausdrücklich auf Tabakartikel, wie Zigaretten, Zigarren
und ähnlichen Bezug genommen.
Im allgemeinen sind die steifen Hüllen mit angelenktem Deckel für
zigarettenschachtelförmige Hüllen mit einer rechteckigen Quaderform
und nehmen eine innere Hülle auf, die eine geordnete Gruppe von
Zigaretten aufnimmt und üblicher Weise aus metallisiertem Papier
besteht.
Die steife Hülle umfasst einen unteren schalenförmigen Behälter und
einen oberen, gleichfalls schalenförmigen Deckel, der an einem
hinteren Endrand des Behälters angelenkt ist, um zwischen einer
Offenstellung und einer Schließstellung des Behälters selber
verschwenkt zu werden. Üblicherweise umfasst die steife Hülle einen
Kopfteil, einen Boden, einen Rückenteil, der durch eine
ununterbrochene Wand festgelegt ist, der durch eine Anlenkquerlinie
zur Anbindung des Deckels am Behälter unterteilt ist, einen Stirnteil,
der durch zwei voneinander getrennten Abschnitten festgelegt ist,
welche die Vorderwand des Behälters und jeweils die Vorderwand des
Deckels bilden, und zwei Seitenteile, von denen jeder durch zwei
voneinander getrennte Abschnitten festgelegt ist, die eine
Seitenwand des Behälters und jeweils eine Seitenwand des Deckels
bilden. Der Behälter und der Deckel werden üblicherweise durch
Falten eines einzigen ebenen Kartonzuschnittes oder ähnlichen
erhalten.
Die steifen Hüllen der oben beschriebenen Art sind üblicherweise mit
einem Kragen versehen, der ebenfalls aus Karton oder ähnlichem
besteht und teilweise innerhalb des Behälters in Berührung mit der
Innenfläche der Vorderwand und der Seitenwände des Behälters
selbst eingebracht ist. Der Abschnitt des Kragens, der außerhalb des
Behälters ragt, dient im wesentlichen als Auflage- und Haltelement
des Deckels, wenn dieser letztere in seiner Schließstellung
angeordnet ist.
Um die steifen Hüllen der oben bestimmten Art auszuführen, ist
bekannt, Abpackmaschinen zu verwenden, bei denen die Zigaretten in
Gruppen geordnet werden, die einem ersten Abschnitt einer
Verpackungsstraße zugeführt werden, längs der jede Gruppe von
Zigaretten innerhalb der entsprechenden Hülle aus metallisiertem
Papier umwickelt wird.
Danach werden die Zigarettengruppen einer Station zur Anbringung
der Kragen zugeführt, bei der jeder Hülle aus metallisiertem Papier
ein entsprechender U-förmig gebogener Kragen zugeordnet wird, um
einen Satz zu bilden, der seinerseits zusammen mit dem
entsprechenden ebenen Zuschnitt, einem zweiten Abschnitt der
Verpackungsstraße zugeführt wird, längs welcher der Zuschnitt um
den Satz umgeschlagen wird, um den Behälter und den Deckel der
steifen Hülle mit angelenktem Deckel festzulegen und die
entsprechende Zigarettenschachtel zu erhalten.
Aus den obigen Ausführungen geht klar hervor, dass die bekannten
Abpackmaschinen üblicherweise zwei unter einander gleichlaufende
Zuführstraßen umfassen, von denen eine den Zuschnitten und die
andere den Kragen zugeordnet ist.
Um den Aufbau der oben beschriebenen Abpackmaschinen zu
vereinfachen und insbesondere um die Zuführstraße der Kragen zu
beseitigen, ist die Verwendung von ebenen Zuschnitten mit
eingebrachten Kragen bekannt, die durch das Profilieren und
Ausstanzen der entsprechenden Längsabschnitte eines
kontinuierlichen Kartonbandes oder ähnlichen erhalten werden.
Insbesondere ist aus der US-PS Nr. 5,358,105 bekannt, einen ebenen
Zuschnitt zu verwenden, das aus Bequemlichkeitsgründen in Fig. 1
dargestellt ist, bei dem eine der Stirnseiten der steifen, aus dem
Zuschnitt selbst erhaltenen Hülle entsprechende, mittige Platte A mit
einer eigenen, zur Festlegung einer Vorderkante des Bodens der
steifen Hülle bestimmten Längsendkante B, einen Kragen C über
Zwischenschaltung einer Zwischentafel D verbunden trägt. Der
Kragen C ist durch eine Längsendplatte E des Zuschnitts und durch
zwei Schenkel F festgelegt, die beidseitig T-förmig von der Endplatte
E vorstehen. Bei einem solchen Zuschnitt wird die Zwischenplatte D
auf sich selbst um eigene geschwächte, mittlere Querlinie G
umgeschlagen, um einen Schließlappen des Bodens festzulegen und
die Längsendplatte E des Zuschnitts wird über die Innenfläche der
mittleren Platte A gelegt und daran befestigt.
Der oben beschriebene und in Fig. 1 dargestellte Zuschnitt ist
verhältnismäßig teuer, da er das Abschneiden eines verhältnismäßig
langen Kartonbandabschnittes erfordert.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine steife Hülle
mit angelenktem Deckel zur Verfügung zu stellen, die ausgehend von
einem ebenen Zuschnitt mit eingefügtem Kragen hergestellt ist, der
derart profiliert und ausgestanzt wird, dass er von einem
verhältnismäßig kurzen Bandabschnitt erhalten werden kann und
daher verhältnismäßig wirtschaftlich ist.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine steife Hülle mit
angelenktem Deckel für Tabakartikel zur Verfügung gestellt, die
einen Stirnteil, einen Rückenteil, zwei Seitenteile, einen Kopfteil und
einen Boden aufweist und einen Behälter und einen Deckel umfasst,
die beide schalenförmig ausgebildet und miteinander längs
entsprechenden hinteren Endkanten angelenkt sind, und einen
Kragen, der sich teilweise innerhalb des Behälters befindet und an
einer vorderen Wand und an zwei Seitenwänden des Behälters selbst
befestigt ist; wobei die Hülle ausgehend von einem ebenen Zuschnitt
mit einer im wesentlichen rechteckigen Form ausgeführt ist, der eine
Längsachse überwiegender Abwicklung aufweist; wobei der Zuschnitt,
in Richtung der Längsachse angeordnet, einen Hauptabschnitt, der
dazu bestimmt ist, den Behälter und den Deckel festzulegen, und
einen Längsendfortsatz umfasst, der dazu bestimmt ist, den Kragen
festzulegen; wobei die Hülle dadurch gekennzeichnet ist, dass der
Hauptabschnitt eine Endplatte zur Festlegung des Rückenteils, eine
erste Zwischenplatte zur Festlegung des Kopfteiles, eine mittige
Platte zur Festlegung des Stirnteils und zwei Seitenplatten zur
Festlegung der Seitenteile umfasst; wobei der Fortsatz eine im
wesentlichen U-förmige Ausbildung aufweist und zwei Seitenarme und
eine Querplatte umfasst; wobei der Fortsatz über die Arme an den
Seitenplatten angelenkt ist und ein freies Längsende des
Hauptabschnittes umgibt; wobei das freie Längsende eine zweite
Zwischenplatte zur Festlegung des Bodens und zwei Seitenklappen
und eine Längsendklappe zur Festlegung der jeweiligen
Schließlappen des Bodens umfasst.
Die vorliegende Erfindung wird nun beispielsweise und nicht
begrenzend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben. Es zeigen,
Fig. 1 eine ebene Abwicklung eines Zuschnittes mit eingefügtem
Kragen bekannter Art zur Herstellung einer steifen Hülle mit
angelenktem Deckel;
Fig. 2 schaubildlich und mit weggelassenen Teilen aus
Übersichtlichkeitsgründen, eine erste Ausführungsform der
steifen Hülle mit angelenktem Deckel gemäß der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 3 eine Ansicht im Längsschnitt der Hülle aus Fig. 2 mit dem
in seiner Schließstellung angeordneten Deckel;
Fig. 4 eine ebene Abwicklung des Zuschnitts mit eingefügtem
Kragen zur Ausführung der Hülle aus Fig. 2;
Fig. 5 schaubildlich und mit weggelassenen Teilen aus
Übersichtlichkeitsgründen, eine zweite Ausführungsform der
steifen Hülle mit angelenktem Deckel gemäß der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 6 eine ebene Abwicklung des Zuschnitts mit eingefügtem
Kragen zur Herstellung der Hülle aus Fig. 5;
Fig. 7 schaubildlich eine dritte Ausführungsform der steifen Hülle
mit angelenktem Deckel gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 8 eine Ansicht im Schnitt gemäße der Linie VIII-VIII der Hülle
aus Fig. 7; und
Fig. 9 eine ebene Abwicklung des Formats mit eingefügtem Kragen
zur Herstellung der Hülle aus Fig. 7.
In Fig. 2 und 5 ist mit 1 und jeweils mit 1' in ihrer Gesamtheit eine
steife Schachtel angegeben, die eine geordnete Gruppe 2 von
Zigaretten 3 enthält, die innerhalb einer Hülle 4 aus metallisiertem
Papier umwickelt ist.
Die Schachteln 1 und 1' umfassen eine schachtelförmige, steife
Außenhülle 5 rechteckiger Quaderform, die ihrerseits einen unteren,
schalenförmig ausgebildeten Behälter 6 umfasst und ein oberes,
offenes Ende 7 aufweist, und einen oberen Deckel 8, der gleichfalls
schalenförmig ausgebildet ist und am Behälter 6 angelenkt ist, um
zwischen einer Offenstellung (Fig. 2 und 5) und einer
Schließstellung (nicht dargestellt) des Endes 7 verschwenkt zu
werden.
Der Behälter 6 weist eine Vorderwand 9 und eine Rückwand 10, die
gegenüberliegen und parallel sind, und zwei zueinander parallele und
zu den Wänden 9 und 10 senkrechte Seitenwände 11 und eine zu den
Wänden 9, 10 und 11 senkrechte Bodenwand 12 auf.
Der Deckel 7 weist eine Vorderwand 13 und eine Hinterwand 14, die
zueinander gegenüberliegen und parallel sind, zwei zueinander
parallele und zu den Wänden 13 und 14 senkrechte Seitenwände 15
und eine Bodenwand 16 auf, die zu den Wänden 13, 14 und 15
senkrecht ist.
Die hinteren Wände 10 und 14 weisen jeweilige Endkanten 17 und 18
auf, die aneinander festliegen und eine querliegende
Verschwenkscharnierlinie 19 des Deckels 8 zwischen den Offen- und
Schließstellungen festlegen, während die Vorderwände 9 und 13 und
die Seitenwände 11 und 15 jeweilige freie Endränder 20, 21, 22 und
23 aufweisen, die, wenn der Deckel 8 in seiner Schließstellung (nicht
dargestellt) angeordnet ist, eine Öffnungslinie des Deckels 8 selbst
gegenüber dem Behälter 6 festlegen.
Die Hülle 5 weist einen Stirnteil 24 auf, der durch die Wände 9 und
13 einen durch die Wände 10 und 14 festgelegten Rückenteil 25, zwei
jeweils durch eine Wand 11 und eine entsprechende Wand 15
festgelegte Seitenteile 26, einen durch die Wand 16 festgelegten
Kopfteil 27 und einen durch die Wand 12 festgelegten Boden 28 auf.
Die Hülle 5 umfasst schließlich einen Kragen 29, der am Behälter 6
befestigt ist und einen Abschnitt 30 aufweist, der innerhalb des
Behälters 6 angeordnet ist, und einen restlichen Abschnitt 31, der
aus dem Behälter 6 selbst durch das Ende 7 ragt und im wesentlichen
als Auflage- und Halteelement des Deckels 8 dient, wenn dieser
letztere in seiner Schließstellung angeordnet ist.
Der Kragen 29 umfasst eine mittige Wand 32, die auf der Seite der
Wand 12 eine untere Endkante 33, die der Wand 12 selbst gegenüber
liegt und parallel ist, und auf der Seite des Deckels 8 eine obere
Endkante 34 aufweist, die im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist
und einen mittigen, vertieften Abschnitt 35 und zwei Seitenklappen
36 festlegt, die sich zum Deckel 8 selbst erstrecken. Die Wand 32 ist
an der Innenfläche der Wand 9 befestigt, aus der sie mit den Klappen
36 und einem Teil des Abschnittes 35 vorsteht, und ist an den
Seitenwänden 37 des Kragens 29 festliegend, die an der Innenfläche
der jeweiligen Wände 11 befestigt sind. Die Wände 37 weisen ein
Ende 38, das von der jeweiligen Wand 11 in Richtung des Deckels 8
vorsteht, und ein dem Ende 38 abgewandtes Ende 39 auf, das sich
bis zur Bodenwand 12 des Behälters 6 erstreckt. Der Behälter 6, der
Deckel 8 und der Kragen 29 der Hülle 5 der Schachteln 1, die in
Fig. 2 und 5 dargestellt sind, werden durch Falzung der jeweiligen
ebenen Formate 40 und 40' hergestellt, die jeweils in den Fig. 4
und 6 dargestellt sind und die durch Profilieren und Ausstanzen der
jeweiligen Längsabschnitte (nicht dargestellt) eines Kartonbandes
oder ähnlichen (nicht dargestellt) erhalten werden.
Im folgenden werden aus Bequemlichkeitsgründen der Beschreibung
die dargestellten Teile der Zuschnitte 40 und 40', soweit möglich, mit
Bezugsziffern angegeben, die mit einem Apex versehen sind und
gleich jenen oben verwendeten sind, um die entsprechenden Teile
der Hülle 5 zu kennzeichnen.
Wie in Fig. 4 dargestellt, weist das Format 40 eine im wesentlichen
rechteckige Form auf, entwickelt sich vorwiegend gemäß einer im
wesentlichen Symmetrielängsachse 41 und umfasst, in Richtung der
Achse 41, einen Hauptabschnitt 42 zur Festlegung des Behälters 6
und des Deckels 8 und einen Längsendfortsatz 43 zur Festlegung des
Kragens 29. Der Fortsatz 43 umfasst eine im wesentlichen U-förmige
Ausbildung und ist am Abschnitt 42 über zwei seiner Arme 37' und
längs zwei Längsendabschnitten einer vorgeschwächten zur Achse 41
senkrechten Querlinie 44 angelenkt.
Der Zuschnitt 40 ist überdies mit einer Vielzahl von vorgeschwächten
Falzquerlinien 45-48, die zur Linie 44 parallel sind, und von zwei
vorgeschwächten zur Achse 41 parallelen Längsfalzlinie 49 und 50
versehen. Die Linien 49 und 50 und die Linien 44-48 legen
miteinander die oben beschriebenen Wände des Behälters 6, des
Deckels 8 und des Kragens 29 fest.
Genauer gesehen, legen die Linien 44-48 auf dem Abschnitt 42 und
zwischen den Linien 49 und 50 eine Endplatte 25', die sich auf der
dem Fortsatz 43 abgewandten Seite ausgehend von der Linie 46
erstreckt, eine erste Zwischenplatte 27' zwischen der Linie 46 und
der Linie 47, eine mittige Platte 24' zwischen der Linie 47 und der
Linie 44, eine zweite Zwischenplatte 28' zwischen der Linie 44 und
der Linie 48 und eine Längsendklappe 51 fest, die sich zwischen der
Linie 48 und der eigenen, zur Linie 48 selbst parallelen Endkante 33'
erstreckt.
Die Linie 45 legt die querliegende Scharnierlinie 19 zur
Verschwenkung des Deckels 8 fest und begrenzt und kennzeichnet
auf der Platte 25' zwei Abschnitte 10' und 14', außerhalb denen die
Linien 49 und 50 zwei jeweilige Paare von mit 52 und jeweils 53
angegebenen Klappen kennzeichnen.
Jede Klappe 52 weist eine Trapezform auf, mit der größeren Basis
angelenkt am Abschnitt 10' längs der entsprechenden Längsfalzlinie
49, 50, ist von der jeweiligen Klappe 53 durch einen Schrägeinschnitt
54 im wesentlichen dreieckiger Form getrennt und ist auf der dem
Schrägeinschnitt 54 in der abgewandten Seite durch eine zur Achse
41 senkrechten Endkante 77 begrenzt.
Jede Klappe 53 weist hingegen eine Trapezform auf, mit der
kleineren Basis angelenkt am Abschnitt 14' längs der jeweiligen
Längsfalzlinie 49, 50, weist auf der dem Einschnitt 54 abgewandten
Seite eine mit der Linie 46 ausgerichteten Endkante 55 auf und ist
seitlich durch eine Schrägkante 56 begrenzt, die einen mit der Kante
55 bestimmte Ecke A1 bildet.
Die Längslinien 49 und 50 bestimmen überdies außerhalb der Platte
27' ein Paar von Klappen 57, von denen jede an der Platte 27' längs
einer Scharnierlinie 58 angelenkt ist, die durch die jeweilige Linie 49,
50 festgelegt ist und mit einer durch die Linie 47 bestimmte Länge L
beabstandet ist. Jede Klappe 57 ist von der jeweiligen Klappe 53
durch eine Schnittlinie 59, die sich längs eines Teils der Kante 55
erstreckt, und durch einen Schrägeinschnitt 60 im wesentlichen
rechteckiger Form getrennt, der sich mit seinem Scheitel ausgehend
von der Linie 59 erstreckt. Jede Klappe 57 ist überdies durch eine zu
den Linien 49 und 50 parallele Seitenkante 61 und, auf der, der
jeweiligen Klappe 53 abgewandten Seite durch eine Schrägkante 62
begrenzt, die mit der jeweiligen Linie 58 einen Winkel gleich dem
Winkel A1 bildet. Die Längslinien 49 und 50 bestimmen überdies
außerhalb der Platte 24' ein Paar von Seitenplatten 26', die
zusammen mit der Platte 24' selbst von der einen auf die andere
Seite durch eine vorgekerbte Querlinie 63 durchquert sind, welche
die oben erwähnte Öffnungslinie des Deckels 8 gegenüber dem
Behälter 6 festlegt.
Die Linie 63 begrenzt und kennzeichnet auf der Tafel 24' zwei
Abschnitte 9' und 13' rechteckiger Form und auf jeder Platte 26' zwei
trapezförmige Abschnitte 11' und 15'.
Die Längslinien 49 und 50 kennzeichnen überdies außerhalb der
Platte 28' ein Paar von Seitenklappen 64. Die Seitenklappen 64
weisen eine Trapezform mit den jeweiligen größeren, längs der Linien
49 und jeweils 50 angelenkten Basen auf und legen auf dem
Abschnitt 42 zusammen mit der Tafel 28' und der Klappe 51 ein freies
Längsende 65 fest, das durch den Fortsatz 43 durch eine
kontinuierliche, außen das Ende 65 selbst begrenzende Stanzlinie 66
festgelegt und gekennzeichnet ist.
Der Fortsatz 43 umgibt umfangsmäßig das Ende 65 längs der Linie 66
und ist mit den Platten 26' längs der Linie 44 mit ihren Seitenarmen
37' verbunden, die durch die Linien 49 und 50 außerhalb der
Seitenplatte 32' gekennzeichnet sind, die ein Längsende des Formats
festlegt und dazu bestimmt ist, die mittige Wand 32 des Kragens 29
festzulegen.
Jeder Arm 37' ist an der zur jeweiligen Platte 26' abgewandten Seite
durch eine Kante 67 begrenzt, die zur Linie 44 parallel ist und eine
Länge näherungsweise mit Untermaß gleich der oben erwähnten
Länge L, und durch eine Schrägkante 68, die mit der Kante 67 einen
Winkel gleich komplementär zu 180° des oben erwähnten Winkels A1
bildet.
Die Arme 37', die Platten 26' und die Klappen 52 sind seitlich durch
jeweilige zu der Achse 41 parallele Kanten 69, 70 und 71 begrenzt.
Die Arme 37' weisen eine im wesentlichen der Längsabmessung der
Platten 26' gleiche Längsabmessung und abzüglich des die
entsprechende Klappe 64 umgebenden Abschnittes, eine
Querabmessung auf, die im wesentlichen gleich der Differenz
zwischen der Querabmessung der Platten 26' und der
Querabmessung der Klappen 52 auf.
Der Fortsatz 43 ist um den Abschnitt 42 längs der Linie 44
umschlagbar und an den Flächen der Abschnitte 9' und 11'
befestigbar, die ins Innere des Pakets 1 gerichtet werden.
Jede Klappe 52, im Paar mit der entsprechenden Klappe 53, und
jeder aus einer Platte 26' und dem entsprechenden umgeschlagenen
und am entsprechenden Abschnitt 11' befestigten Arm 37' können
winkelartig gegenüber der Platten 25' und jeweils 24' gebogen
werden und zueinander durch winkelartige Verschwenkung
zueinander der Platten 24' und 25' gegenüber der Platte 27'
übereinandergelegt werden; während die Klappen 57 winkelartig
gegenüber der Platte 27' umgeschlagen werden können, um mit der
Innenfläche der entsprechenden Klappen 53 in Berührung zu
kommen.
Wie in Fig. 3 dargestellt, überlappen die Klappen 52 und die Arme
37' die entsprechenden Abschnitte 11' indem sie gegenüberliegend
und ohne Überlappung angeordnet werden, während die Klappen 53
und 57 zueinander und mit den entsprechenden Abschnitten 15'
überlappen, ohne mit den entsprechenden Armen 37' zu interferieren.
Die Platte 28' kann überdies winkelartig gegenüber der Platte 24'
umgeschlagen werden, um den Boden 28 der Hülle 5 festzulegen;
während die Klappe 51 und jede Klappe 64 winkelartig gegenüber der
Platte 28' umgeschlagen und mit der Tafel 28' selbst verschränkt
werden können, um mit der Innenfläche des Abschnittes 10' der
Platte 25' und jeweils der Innenfläche des entsprechenden Armes 37'
in Berührung gebracht werden können, wobei auf diese Art und Weise
die Schließlappen des Bodens 28 festgelegt werden.
Der Zuschnitt 40 wird klarem wirtschaftlichen Vorteil aus einem
verhältnismäßig kurzem Bandabschnitt (nicht dargestellt) gewonnen.
Dies ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Boden 28
und die entsprechenden Schließlappen aus demselben
Längsabschnitt des oben genannten Bandabschnittes (nicht
dargestellt) erhalten werden, von dem der Kragen 29 erhalten wird.
Der Zuschnitt 40' unterscheidet sich nur in einem Mindestmaß vom
oben genannten Format 40 und in Fig. 6 sind die entsprechenden
Teile daher mit denselben Bezugsziffern dargestellt, die für die
Beschreibung der entsprechenden Teile des Formats 40 verwendet
wurden. Näher gesehen unterscheidet sich das Forma 40' vom Format
40 dadurch, dass die Klappen 52 und die Arme 37' eine
Querabmessung aufweisen, die im wesentlichen gleich der
Querabmessung der Platte 26' ist, d. h. dadurch, dass die Kanten 69,
70 und 71 zueinander ausgerichtet sind. Auf diese Art und Weise
überlappen sich in der Ausführung der Hülle 5 die Klappen 52 und die
Arme 37' und legen zusammen mit dem Abschnitten 11' Seitenwände
11 des Behälters 6 fest, die eine Stärke aufweisen, die im
wesentlichen gleich dreimal der Stärke des Formats 40' sind, mit
klaren Vorteilen für die Steifheit des Behälters 6 selbst.
Eine gemäß der Erfindung vom Zuschnitt erhaltene steife Hülle kann
vorteilhafter Weise auch zur Ausführung von Zigarettenstangen
verwendet werden, die eine Vielzahl von Zigarettenpäckchen
enthalten.
In Fig. 7 ist mit 1'' in ihrer Gesamtheit eine steife Stange
angegeben, die eine geordnete Gruppe 72 von Zigarettenpäckchen 73
enthält, die mit der Vorderseite des einen in Berührung mit der
Rückseite des anderen aufgestapelt angeordnet sind.
Die Zigarettenstange 1'' umfasste eine schachtelförmige, steife
Außenhülle 5, die in der Form und in der Ausführung ähnlich jener
ist, die unter Bezugnahme auf Fig. 2 und 5 beschrieben wurde und
aus diesem Grunde, wo möglich, sind die, die Hülle 5 und den mit 40''
in Fig. 9 angegebene Zuschnitt bildenden Teile mit denselben
Bezugsziffern gekennzeichnet, die in der Beschreibung bezüglich der
Päckchen 1 und 1' verwendet wurden.
Die Päckchen 73 sind innerhalb der Hülle 5 mit ihren Vorderseiten
und ihren Rückseiten parallel zum Boden 28 und mit ihren Kopfteilen
und mit ihren Bodenteilen in Berührung mit den Seitenteilen 26
angeordnet.
Der Zuschnitt 40'' unterscheidet sich vom Zuschnitt 40 aus Fig. 4,
außer unter einem Gesichtspunkt der Abmessung, auch wegen der
verschiedenen Profilierung der Arme 37' der Klappen 64 und der
Klappen 52, 53 und 57. Insbesondere sind die Arme 37' auf der den
Platten 26' abgewandten Seiten durch jeweilige Endschrägkanten 74
begrenzt; die Klappen 57 weisen eine Trapezform auf und sind von
den Klappen 53 und den Platten 26' durch jeweilige Einschnitte 75
und 76 im wesentlichen dreieckiger Form getrennt; die Kanten 56 der
Klappen 53 und die Kanten 61 der Klappen 57 sind mit den Kanten 71
der Klappen 52 ausgerichtet; und jede Klappe 52 ist auf der dem
Einschnitt 54 abgewandten Seite durch eine Schrägkante 78
begrenzt.
Wie in Fig. 8 dargestellt, sind die Klappen 52, 53 und 57 und die
Klappen 64 derart bemessen und ausgebildet, dass bei fertiger Hülle
5 die Klappen 52 und die Klappen 64 einerseits und die Klappen 53
und 57 andererseits zueinander gegenüberliegend und ohne
gegenseitige Überlappung zu liegen kommen. Überdies, immer wie in
Fig. 8 dargestellt, sind die Klappen 53 und 57 und die Arme 37'
derart bemessen und ausgebildet, dass die Klappen 53 und 57 zur
Festlegung der jeweiligen Wände 15 die Abschnitte 15' überlappen
ohne mit den jeweiligen Armen 37' zu interferieren.
Gemäß einer nicht dargestellten Variante des Formats 40'' aus Fig.
9, weisen die Klappen 52 und die Arme 37' eine Querabmessung auf,
die im wesentlichen gleich der Querabmessung der Platten 26' ist,
d. h. ähnlich wie unter Bezugnahme auf Fig. 6, sind die Kanten 69,
70 und 71 zueinander ausgerichtet. Auch in diesem Fall überlappen
untereinander, in der Ausführung der Hülle 5, die Klappen 52 und die
Arme 37' und legen zusammen mit dem Abschnitt 11', Seitenwände 11
des Behälters 6 fest, die eine Stärke aufweisen, die im wesentlichen
gleich den dreifachen der Stärke des Formats 40'' ist, mit klaren
Vorteilen in der Steifheit des Behälters 6 selbst.
Claims (15)
1. Steife Hülle mit angelenktem Deckel für Tabakartikel zur
Verfügung gestellt, die einen Stirnteil (24), einen Rückenteil
(25), zwei Seitenteile (26), einen Kopfteil (27) und einen Boden
(28) aufweist und einen Behälter (6) und einen Deckel (8)
umfasst, die beide schalenförmig ausgebildet und miteinander
längs entsprechenden hinteren Endkanten (17, 18) angelenkt
sind, und einen Kragen (29), der sich teilweise innerhalb des
Behälters (6) befindet und an einer vorderen Wand (9) und an
zwei Seitenwänden (11) des Behälters (6) selbst befestigt ist;
wobei die Hülle (5) ausgehend von einem ebenen Zuschnitt (40;
40'; 40'') mit einer im wesentlichen rechteckigen Form
ausgeführt ist, der eine Längsachse (41) überwiegender
Abwicklung aufweist; wobei der Zuschnitt (40; 40'; 40''), in
Richtung der Längsachse (41) angeordnet, einen Hauptabschnitt
(42), der dazu bestimmt ist, den Behälter (6) und den Deckel (8)
festzulegen, und einen Längsendfortsatz (43) umfasst, der dazu
bestimmt ist, den Kragen (29) festzulegen; wobei die Hülle (5)
dadurch gekennzeichnet ist, dass der Hauptabschnitt (42) eine
Endplatte (25') zur Festlegung des Rückenteils (25), eine erste
Zwischenplatte (27') zur Festlegung des Kopfteiles (27), eine
mittige Platte (24') zur Festlegung des Stirnteils (24) und zwei
Seitenplatten (26') zur Festlegung der Seitenteile (26) umfasst;
wobei der Fortsatz (43) eine im wesentlichen U-förmige
Ausbildung aufweist und zwei Seitenarme (37') und eine
Querplatte (32') umfasst; wobei der Fortsatz (43) über die Arme
(37') an den jeweiligen Seitenplatten (26') angelenkt ist und ein
freies Längsende (65) des Hauptabschnittes (42) umgibt; wobei
das freie Längsende (65) eine zweite Zwischenplatte (28') zur
Festlegung des Bodens (28) und zwei Seitenklappen (64) und
eine Längsendklappe (51) zur Festlegung der jeweiligen
Schließlappen des Bodens (28) umfasst.
2. Hülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
beiden Arme (37') und die zweite Zwischenplatte (28') längs
einer gemeinsamen, querliegenden, vorgeschwächten Falzlinie
(44) an den Seitenplatten (26') und jeweils an der mittigen
Platte (24') angelenkt sind.
3. Hülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
der Fortsatz (43) und das freie Ende (65) durch eine
gemeinsame, kontinuierliche Stanzlinie (66) zueinander
festgelegt und gekennzeichnet sind.
4. Hülle nach einem beliebigen der vorstehenden Ansprüche von 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (40; 40'; 40'')
zwei vorgeschwächte Längsfalzlinien (49, 50) umfasst, welche
die mittige Platte (24') von den Seitenplatten (26'), die zweite
Zwischenplatte (28') von den Seitenklappen (64) und die Arme
(37') von der Querplatte (32') abgrenzt; wobei die beiden
Längsfalzlinien (49, 50) ein erstes und ein zweites Paar von
Klappen (52, 53) festlegen, die sich außerhalb der Endplatte
(25') erstrecken.
5. Hülle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Seitenplatten (26'), die Arme (37') und die ersten Klappen (52)
im wesentlichen dieselben Querabmessungen aufweisen, die im
wesentlichen gleich den Querabmessungen der Seitenteile (26)
sind.
6. Hülle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Seitenwände (11) des Behälters (6) durch Überlappen der
Seitenplatten (26'), der Arme (37') und der ersten Klappen (52)
festgelegt sind.
7. Hülle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Arme
(37') eine Querabmessung aufweisen, die im wesentlichen gleich
der Differenz zwischen der Querabmessung der Seitenplatten
(26') und der Querabmessung der ersten Klappen (52) ist.
8. Hülle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
Seitenwände (11) des Behälters (6) durch Überlappen der Arme
(37') und der ersten Klappen (52) auf den Seitenplatten (26')
festgelegt sind; wobei die Arme (37') und die ersten Klappen
(52) mit den Seitenplatten (26') ohne gegenseitige Überlappung
überlappen.
9. Hülle nach einem beliebigen der Ansprüche von 4 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (40; 40'; 40'') ein drittes
Paar von Klappen.(57) umfasst, die an der ersten Zwischenplatte
(27') längs der beiden Längsfalzlinien (49, 50) angelenkt sind;
wobei die zweiten (53) und die dritten Klappen (57) derart
profiliert sind, dass sie miteinander und mit den Seitenplatten
(26') überlappen, ohne mit den entsprechenden Armen (37') zu
interferieren.
10. Hülle nach einem beliebigen der Ansprüche von 4 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (40; 40'; 40'') ein drittes
Paar von Klappen (57) umfasst, die an der ersten Zwischenplatte
(27') längs der beiden Längsfalzlinien (49, 50) angelenkt sind;
wobei die zweiten (53) und die dritten Klappen (57) derart
profiliert sind, dass sie mit den entsprechenden Seitenplatten
(26') überlappen, ohne untereinander zu überlappen und ohne
mit den entsprechenden Armen (37') zu interferieren.
11. Hülle nach einem beliebigen der Ansprüche von 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das Zuschnitt (40, 40', 40'') im
Bereich der mittigen Platte (24') und der Seitenplatten (26') eine
vorgekerbte Querlinie (63) aufweist, die den Zuschnitt (40, 40',
40'') von der einen auf die andere Seite durchquert und dazu
bestimmt ist, eine Öffnungslinie des Deckels (8) gegenüber dem
Behälter (6) festzulegen.
12. Hülle nach einem beliebigen der Ansprüche von 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass die Querplatte (32) dazu
bestimmt ist, einen mittigen Abschnitt (32) des Kragens (29)
festzulegen.
13. Hülle nach einem beliebigen der Ansprüche von 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachse (41) eine im
wesentlichen Symmetrieachse für das Format (40, 40', 40'') ist.
14. Hülle nach einem beliebigen der Ansprüche von 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Hülle (5) für eine
Zigarettenpäckchen (1; 1') ist.
15. Hülle nach einem beliebigen der Ansprüche von 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Hülle (5) für eine
Zigarettenstange (1'') ist.
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