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DE10018525B4 - Der Witterung ausgesetzter Dachziegel mit hydrophober Oberfläche und Verfahren zum Aufbringen einer Schutzschicht auf den Dachziegel - Google Patents

Der Witterung ausgesetzter Dachziegel mit hydrophober Oberfläche und Verfahren zum Aufbringen einer Schutzschicht auf den Dachziegel Download PDF

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DE10018525B4
DE10018525B4 DE10018525.8A DE10018525A DE10018525B4 DE 10018525 B4 DE10018525 B4 DE 10018525B4 DE 10018525 A DE10018525 A DE 10018525A DE 10018525 B4 DE10018525 B4 DE 10018525B4
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Abstract

Der Witterung ausgesetzter Dachziegel, dessen Witterungsbedingungen ausgesetzte Oberfläche hydrophobiert ist, wobei die hydrophobe Oberfläche eine mechanisch widerstandsfähige und/oder für Fett undurchlässige leicht entfernbare Schutzschicht trägt, dadurch gekennzeichent, dass die Schutzschicht durch UV-Strahlung zerstörbar ist und eine Silan- oder Silikonöl-Schicht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen der Witterung ausgesetzten Dachziegel, dessen Witterungsbedingungen ausgesetzte Oberfläche hydrophobiert ist, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder des Anspruchs 4, sowie ein Verfahren zum Aufbringen einer Schutzschicht auf die Oberfläche des Dachziegels nach dem Oberbegriff des Anspruchs 5.
  • Es ist bekannt und seit langem gebräuchlich, dem Schutz vor der Witterung dienende oder dieser ausgesetzte Gegenstände der vorstehend angegebenen Art, wie Baustoffe, Dach- und Fassadenplatten, Verglasungselemente, Solarmodule, Zelte und Zeltstoffe, Gehäuse von Fahrzeugen aller Art und dergl. hydrophob auszurüsten. Dies gilt insbesondere, wenn diese Gegenstände eine gewisse Atmungsaktivität haben sollen, die Luftdurchlässigkeit, wie bei Geweben, oder zumindest eine Porosität, wie bei grobkeramischen Körpern z. B. Dachziegeln, voraussetzt. Hierdurch soll erreicht werden, daß Regen- und Tauwasser die Oberfläche nicht oder nur wenig benetzt und leicht abläuft. Entsprechende Hydrophobierungsverfahren, z. B. ein Silikonisieren oder, bei Dachbaustoffen, das Aufbringen von Polysiloxanen als Hydrophobierungsmittel auf die Oberfläche, sind bekannt. In jüngerer Zeit sind auch schon Fluorsilane und anorganisch-organische Hybridpolymere zum Zweck der Hydrophobierung von Oberflächen aus unterschiedlichen Materialien und gerade auch keramischer Oberflächen eingesetzt worden.
  • Ebenfalls in jüngerer Zeit sind Oberflächen, auch keramische Oberflächen, mit einer selbstreinigenden Eigenschaft propagiert worden ( EP 0 772 514 A1 , EP 0 909 747 A1 ). Diese weisen eine Struktur von Erhebungen vorbestimmter Höhe und Verteilungsdichte auf, die hydrophob sein müssen, um darüberlaufendes Wasser tropfenförmig abrollen zu lassen und Schmutzansammlungen mitzunehmen. Dieser Effekt ist unter der Bezeichnung „Lotuseffekt” (geschützte Marke) bekannt geworden. Auch eine derartige Struktur aufweisende Oberflächen bedürfen einer Hydrophobierung, wenn es sich nicht um Oberflächen handelt, deren Material von vornherein hydrophob ist.
  • Es hat sich gezeigt, daß solchermaßen hydrophobe oder hydrophobierte Körper, insbesondere Dachziegel, häufig eine ungleichmäßige Hydrophobie auf ihren Flächen zeigen, die sich bei Benetzung als Flecken bemerkbar macht und als unschön empfunden wird. Diese Erscheinung kann auch durch sorgfältige Verfahrensdurchführung des Hydrophobierverfahrens nicht verbessert werden. Die Ursache scheint darin zu liegen, daß die hydrophobe Beschichtung im Zuge der Produktion, Lagerung und/oder Verarbeitung entsprechender Gegenstände (z. B. der Dachziegel) durch Handhabung mit bloßen Händen oder durch mechanische Beanspruchung (z. B. beim Begehen eines Ziegeldachs) beeinträchtigt wird.
  • Die gattungsbildende EP 0 552 773 A1 betrifft Dachziegel nach dem jeweiligen Oberbegriff der Ansprüche 1 und 4 und ein Verfahren zur Beschichtung von Substratoberflächen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 5.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, hier Abhilfe zu schaffen, d. h. ein einwandfreies Aussehen der der Witterung ausgesetzten sichtbaren Oberfläche des Dachziegels bei dessen bestimmungsgemäßem Einsatz zu gewährleisten.
  • Erfindungsgemäß wird dies durch die Bereitstellung eines Dachziegels gemäß Anspruch 1 oder gemäß Anspruch 4 sowie durch ein Verfahren gemäß Anspruch 5 erreicht.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß bei der Handhabung von hydrophobierten Materialien oder Gegenständen, insbesondere von keramischen Körpern, mit bloßen Händen Fettspuren auf den Oberflächen entstehen, die trotz der von sich aus hydrophoben Eigenschaft von Fett und der geringen Menge davon zu einer Beeinträchtigung des zur Hydrophobierung herangezogenen Mittels führt. Auch auf andere Weise können fettige Spuren hinterlassen werden, z. B. auf Dachziegeln durch das Begehen bei der Eindeckung über Schuhsohlen. Darüber hinaus wurde festgestellt, daß vor allem bei relativ rauhen Oberflächen, insbesondere solchen, die eine eingangs geschilderte Oberflächenstruktur zur Erzielung eines Selbstreinigungseffekts haben, auf der Oberfläche ein Abrieb von Fremdmaterial, z. B. von Sohlenmaterial (Gummi) oder Schmutz bei dem Begehen eines Dachs, stattfindet und dieses Fremdmaterial offensichtlich zu einer Beeinträchtigung der hydrophoben Schicht führt oder diese zumindest durch ein Überdecken nicht wirksam werden läßt.
  • Erfindungsgemäß wird daher der Dachziegel gemäß Anspruch 1 oder gemäß Anspruch 4 unmittelbar nach dessen Hydrophobierung mit einer Schutzschicht versehen, die gegenüber Fett undurchlässig und/oder mechanisch hinreichend widerstandsfähig gegen die Auftragung von Fremdmaterial (vorzugsweise beides) ist und daher eine Handhabung des Dachziegels bei dessen Anbringung an dem Bestimmungsort erlaubt, ohne eine fleckige Beeinträchtigung der hydrophoben Schicht befürchten zu müssen. Von Bedeutung ist, daß diese Schutzschicht sowohl einfach auf die Oberfläche aufgebracht und auch einfach davon wieder entfernt werden kann, um den Gestehungspreis des Dachziegels letztlich nicht oder nur geringfügig zu erhöhen.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist eine Schutzschicht aus einem Material vorgesehen, das durch Witterungseinflüsse selbst, z. B. durch UV-Strahlung zerstörbar ist. In diesem Fall braucht nach dem Aufbringen der Schutzschicht und bei der zweckbestimmten Verwendung des Dachziegels keine weitere Sorge für die Beseitigung der Schutzschicht getragen zu werden, weil auf die der Witterung ausgesetzte Oberfläche die natürliche UV-Einstrahlung wirkt, insbesondere bei direkter Sonnenbestrahlung. Bei Verwendung eines entsprechenden Schutzschichtmaterials, wie in Anspruch 1 spezifiziert, wird dieses daher schon nach relativ kurzer Zeit, z. B. schon nach drei bis vier Wochen, durch die natürliche UV-Strahlung zerstört und die darunter frei werdende hydrophobe Schicht kommt zur Wirkung.
  • Als durch UV-Strahlung zerstörbare Materialien können solche in Betracht kommen, welche durch die UV-Strahlung in ungefährliche und die Umwelt nicht beeinträchtigende Reste zersetzt werden, die ihrerseits dann durch Beregnung oder Berieselung abgespült und beseitigt werden können. Es sind aber auch solche Materialien denkbar, die durch die UV-Strahlung vollständig zu flüchtigen Resten abgebaut werden, die keiner Abspülung bedürfen. Erfindungsgemäß zu verwendende Materialien, die sich für eine fettresistente Schutzschicht eignen und durch UV-Strahlung beseitigt werden, sind Silane oder Silikonöle.
  • Nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung kann als Schutzschichtmaterial ein solches gewählt werden, das allein durch Beregnung oder Berieselung mit Wasser auflösbar und/abwaschbar ist. Hierfür wird erfindungsgemäß Gelatine verwendet, die Fett und anderes Fremdmaterial von der Oberfläche fernhält, nach der Bewetterung im Bestimmungszustand aber durch Regenwasser aufgelöst und fortgespült wird.
  • Für alle vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Schutzschicht bieten sich Materialien an, die in fließfähiger Form vorliegen können und daher durch gängige Auftragungsschritte wie Sprühen, Schütten, Schleudern oder Tauchen auf die zu schützende Oberfläche übertragen und danach bei Bedarf verfestigt werden können. Auch eine elektrostatische Auftragung ist denkbar.
  • Die in dem vorliegenden Zusammenhang angesprochene mechanische Widerstandsfähigkeit der Schutzschicht muß nur in dem Ausmaß vorhanden sein, daß im Hinblick auf die zu erwartende Belastung im Einzelfall ein Abrieb von Fremdmaterial auf der zu schützenden Oberfläche verhindert wird. So soll die Schutzschicht auf Dachziegeln das Betreten durch den Dachdecker soweit überstehen können, daß sie nicht von der Oberfläche entfernt wird und Schmutz oder von den Schuhsohlen abgeschliffenes Sohlenmaterial auf die Oberfläche gelangt. Ist aber eine mechanische Belastung dieses Ausmaßes nicht zu erwarten, so genügt eine mechanische Widerstandsfähigkeit, die eine Zerstörung allein z. B. durch das Ergreifen des Dachziegels von Hand verhindert.

Claims (5)

  1. Der Witterung ausgesetzter Dachziegel, dessen Witterungsbedingungen ausgesetzte Oberfläche hydrophobiert ist, wobei die hydrophobe Oberfläche eine mechanisch widerstandsfähige und/oder für Fett undurchlässige leicht entfernbare Schutzschicht trägt, dadurch gekennzeichent, dass die Schutzschicht durch UV-Strahlung zerstörbar ist und eine Silan- oder Silikonöl-Schicht ist.
  2. Dachziegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschichtreste nach der Zerstörung der Schutzschicht durch UV-Strahlung durch Beregnung oder Berieselung mit Wasser abspülbar sind.
  3. Dachziegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die durch UV-Strahlung zerstörbare Schutzschicht durch UV-Strahlung allein abbaubar ist.
  4. Der Witterung ausgesetzter Dachziegel, dessen Witterungsbedingungen ausgesetzte Oberfläche hydrophobiert ist, wobei die hydrophobe Oberfläche eine mechanisch widerstandsfähige und/oder für Fett undurchlässige leicht entfernbare Schutzschicht trägt, wobei die Schutzschicht durch Wasser, z. B. durch Beregnung oder Berieselung auflösbar und abspülbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht aus Gelatine besteht.
  5. Verfahren zum Aufbringen einer Schutzschicht auf die Oberfläche eines Dachziegels, dadurch gekennzeichnet, daß der Dachziegel nach einem der Ansprüche 1 bis 4 ausgebildet ist und daß das Material der Schutzschicht in fließfähiger Form auf die Oberfläche durch Sprühen, Schütten, Schleudern, elektrostatische Auftragung oder Tauchen aufgebracht und anschließend verfestigt wird.
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