DE10017982A1 - Beutel aus Kunststoff - Google Patents
Beutel aus KunststoffInfo
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Abstract
Beutel aus Kunststoff, insbesondere Gefrierbeutel, Frühstücksbeutel oder Allzweckbeutel, der mindestens ein an einem Abschnitt dauerhaft befestigtes und an einem davon entfernten anderen Abschnitt über eine Klebestelle lösbar befestigtes Verschlußband aufweist, daß so bemessen ist, daß es ausgehend von seinem dauerhaft befestigten Abschnitt um eine Einschnürung in der Nähe einer Öffnung des Beutels wickelbar und mit seinem anderen Abschnitt in einen Abstand von der Einschnürung auf der Oberfläche des Beutels wiederanklebbar ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Beutel aus Kunststoff, der insbesondere ein Ge
frierbeutel, ein Frühstücksbeutel oder ein Allzweckbeutel sein kann.
Beutel der vorerwähnten Art haben mindestens eine Öffnung, die möglichst dicht zu
schließen ist, insbesondere um den Beutelinhalt zurückzuhalten oder vor Umgebungs
einflüssen oder Verderb zu schützen. Die Öffnung soll möglichst einfach und dennoch
sicher geschlossen werden können. Auch soll die Öffnung zu Entnahmezwecken wie
der leicht geöffnet werden können. In vielen Fällen ist eine anschließende Wiederver
schließbarkeit der Öffnung gefordert. Auch kann ein mehrfaches Öffnen und Ver
schließen der Öffnung wünschenswert sein.
Die EP 0 270 455 B1 bezieht sich auf einen Kunststoffbeutel mit einem klebenden
Schließband, das mit einem Endteil am Beutel beständig und mit dem anderen Teil
mittels eines geeigneten Klebemittels beweglich daran befestigt ist. Das Schließband
sitzt im Mittelbereich des Beutels unterhalb der Öffnung. Es kann von unten nach
oben abgelöst und um den Hals des Beutels geschlungen werden. Geschieht dies nach
dem Zusammenraffen des Halses, ist das Ablösen erschwert. Vorher behindert es den
Einschnürvorgang. Da das Schließband vollständig umwickelt wird, ist das Auffinden
des Anfanges und Wiederöffnen erschwert. Eine Weiterverwendung des Beutels und
ein Wiederverschluß wird durch die störende bzw. nachlassende Klebewirkung des
Bandes beeinträchtigt.
Die DE 84 15 150 U1 betrifft einen Schutz- oder Verpackungsbeutel mit einem zwei
teiligen Verschlußband, das aus zwei Streifen besteht, die sich neben der Öffnung
über die gesamte Breite des Beutels erstrecken und wenigstens an einer Seitenkante
des Beutels befestigt ist. Die Streifen sind um einen zusammengerafften Teil des
Beutels zu verknoten, die die Handhabung im allgemeinen und das Wiederöffnen im
besonderen erschwert.
Die US 4 854 735 bezieht sich auf ein einseitig festgelegtes Band, das durch eine
Schlaufe bzw. Öse gezogen werden muß, um eine Einschnürung zu schließen. Die
Handhabung beim Verschließen, Wiederöffnen und Wiederverschließen ist schwierig.
Gemäß DE 90 05 506 U1 hat ein Verpackungsbeutel ein in eine Beutellängskante in
tegriertes Verschlußband, das durch Auftrennen einer Perforationslinie gelöst werden
kann. Das Verschlußband ist dann ebenfalls um eine Einschnürung nahe der Beutel
mündung zu knoten, was wiederum die Handhabung erschwert.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Beutel aus Kunst
stoff zu schaffen, der günstigere Handhabungseigenschaften aufweist.
Die Aufgabe wird durch einen Beutel mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Beutels sind in den Unteransprüchen angegeben.
Erfindungsgemäß weist ein Beutel aus Kunststoff, insbesondere Gefrierbeutel, Früh
stücksbeutel oder Allzweckbeutel, mindestens ein an einem Abschnitt dauerhaft be
festigtes und an einem davon entfernten anderen Abschnitt über eine Klebestelle lös
bar und wiederanklebbar befestigtes Verschlußband auf, das so bemessen ist, daß es
ausgehend von seinem dauerhaft befestigten Abschnitt um eine Einschnürung in der
Nähe einer Öffnung des Beutels wickelbar und mit seinem anderen Abschnitt in einem
Abstand von der Einschnürung auf der Oberfläche des Beutels wiederanklebbar ist.
Das Schließen des Beutels ist äußerst einfach möglich, da das Verschlußband nur mit
seinem anderen Abschnitt wiederanklebbar ist, so daß das Umwickeln nicht durch
unbeabsichtigtes Kleben behindert wird. Nach dem Umwickeln ist der Abschnitt
äußerst einfach auf der Beuteloberfläche wiederanklebbar, wodurch das Verschluß
band in der Verschließstellung gesichert wird. Für das Öffnen des Beutels ist überdies
der Abschnitt auf der Beuteloberfläche äußerst leicht auffindbar und lösbar, wonach
der umwickelte, klebstofffreie Abschnitt äußerst einfach von der Einschnürung gelöst
werden kann. Ein Wiederverschließen des Beutels ist ebenso einfach möglich, so daß
dieser einer mehrfachen Verwendung zugeführt werden kann.
Vorzugsweise erstreckt sich das Verschlußband über die gesamte Höhe oder Breite
des Beutels, indem das Verschlußband in Form einer bandförmigen Folie auf das
Folienmaterial des Beutels geführt und mit diesem verbunden und abgelängt wird,
wodurch die Produktion einfacher und kostengünstiger durchführbar ist. Weiterhin
vorzugsweise erstreckt sich das Verschlußband entlang eines Beutelrandes,
insbesondere entlang des sich von der Öffnung weg erstreckenden Beutelrandes. Die
Anordnung des Verschlußbandes entlang des sich von der Öffnung weg erstreckenden
Beutelrandes begünstigt das Schließen der Öffnung, weil der lösbare Abschnitt auch
nach Erstellen der Einschnürung, die insbesondere durch Drehen des unteren
Beutelbereiches bezüglich des oberen, die Öffnung aufweisenden Beutelbereiches
erzeugt werden kann, leicht auffindbar ist.
Vorzugsweise befindet sich die dauerhafte Befestigung in der Nähe des die Öffnung
aufweisenden Beutelrandes und die lösbare Befestigung in einem weiteren Abstand
davon, so daß das Verschlußband nach dem Lösen der lösbaren Befestigung in der
Nähe der Einschnürung gehalten ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann der Beutel Verschlußbänder an zwei einan
der gegenüberliegenden Beutelrändern aufweisen, die sich vom Beutelrand mit der
Öffnung wegerstrecken. Die Verschlußbänder können dann gegenläufig um die Ein
schnürung gewickelt und an verschiedenen Positionen auf der Beuteloberfläche be
festigt werden, wodurch ein besonders sicherer Verschluß erreicht wird.
Gemäß einer anderen Ausgestaltung kann das Verschlußband etwa parallel zum Beu
telrand der Öffnung angeordnet sein. Dabei kann es in der Nähe eines vom Beutelrand
wegerstreckten Beutelrandes dauerhaft festgelegt und in der Nähe des anderen, vom
Beutelrand mit der Öffnung wegerstreckten Beutelrandes lösbar befestigt sein. Vor
zugsweise befindet sich das Verschlußband auf dem Niveau der Einschnürung. Auf
beiden Beutelseiten kann solch ein Verschlußband vorhanden sein.
Bei sämtlichen Ausgestaltungen kann aber auch das Verschlußband in einem weiteren
Abstand von der dauerhaften Befestigung als die lösbare Befestigung nochmals
dauerhaft befestigt sein und kann sich zwischen dieser weiteren dauerhaften Befesti
gung und der lösbaren Befestigung eine Aufreißlinie befinden. Nach Aufreißen der
Aufreißlinie ist es möglich, die lösbare Befestigung abzulösen und den Beutel zu ver
schließen. Diese Ausgestaltung ist vorteilhaft insbesondere bei einem Verschlußband,
das sich über die gesamte Höhe oder Breite des Beutels erstreckt, weil nach dem Auf
trennen und Lösen des Verschlußbandes sein Rest von der dauerhaften Befestigung
am Beutel festgelegt bleibt.
Ferner gilt für alle Ausführungen, daß der lösbare Abschnitt an einem Haftetikett ver
wirklicht sein kann, das die lösbare Befestigung aufweist. Diese kann so ausgebildet
sein, daß das Haftetikett mehrere Schichten aufweist, von denen eine untere nicht
klebt und eine darüber befindliche eine Klebewirkung aufweist. Die untere Schicht
kann dann einen Ausschnitt aufweisen, durch den die obere Schicht hindurch auf der
Beuteloberfläche anklebbar ist.
Bei sämtlichen Ausführungen kann die dauerhafte Befestigung eine Verschweißung
sein. Die Klebestelle kann insbesondere mindestens einen Leimpunkt, eine Leimlinie
oder eine Leimfläche aufweisen. Entsprechende drucksensitive Klebstoffe stehen zur
Verfügung.
Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Lösung weist der Beutel aus Kunststoff,
insbesondere Gefrierbeutel, Frühstücksbeutel oder Allzweckbeutel, mindestens ein an
einem Abschnitt dauerhaft befestigtes und an einem anderen Abschnitt von einer Per
forationslinie begrenztes und durch Auftrennen der Perforationslinie mit dem von
dieser begrenzten Abschnitt ablösbares Verschlußband auf, das an dem ablösbaren
Abschnitt eine Klebestelle aufweist, das ferner so bemessen ist, daß es ausgehend von
seinem dauerhaft befestigten Abschnitt um eine Einschnürung in der Nähe einer Öff
nung des Beutels wickelbar und mit seinem anderen Abschnitt in einem Abstand von
der Einschnürung auf der Oberfläche des Beutels ein- oder mehrfach anklebbar ist.
Durch teilweises Auftrennen der Perforationslinie wird das Verschlußband vom Beu
tel freigelegt, worauf es um die Einschnürung gewickelt werden kann. Schließlich
wird es in der oben beschriebenen Weise auf der Oberfläche des Beutels im Abstand
von der Einschnürung festgelegt, so daß der Beutel leicht wieder geöffnet werden
kann.
Das solchermaßen gebildete Verschlußband kann mittels einer Doppelschweißnaht
gebildet sein, die sich in einem Abstand von einem Rand des Beutels befindet, der
etwa der Breite des Verschlußbandes entspricht. Die Doppelschweißnaht besteht aus
zwei parallelen Schweißbändern oder Schweißlinien, die durch eine Perforationsnaht
voneinander getrennt sind. Vorzugsweise befindet sich das Verschlußband dann an
einem Rand des Beutels, der sich von dessen Öffnung weg erstreckt. Auch können
sich entsprechende Verschlußbänder an beiden Rändern des Beutels befinden, die sich
von der Öffnung weg erstrecken. So kann das mindestens eine Verschlußband
insbesondere ausgebildet sein, wenn der Beutel aus einem Folienschlauch gebildet ist.
Wenn der Beutel jedoch aus zwei umeinander gelegten Folien gebildet ist, kann das
mindestens eine Verschlußband jedoch auch dadurch gebildet werden, daß die beiden
Folienbahnen lediglich in einem Abstand von mindestens einem ihrer Längsränder
mittels beispielsweise einer Schweißnaht miteinander verschweißt werden, wobei der
Abstand wiederum etwa der Breite des Verschlußbandes entspricht. Nach Anbringen
der Bodennaht und Ablängen kann man dann aus den Folienbahnen die einzelnen
Verschlußbeutel erhalten. Diese haben an zumindest einem Rand, der von der Öff
nung weg erstreckt ist, zwei Verschlußbänder, wobei die beiden Verschlußbänder von
verschiedenen Folienbahnen geliefert werden, aus denen der Beutel gebildet ist.
Schließlich können die Verschlußbänder aber auch von einer Perforationslinie be
grenzt sein, die sich in einem Abstand vom Rand der Öffnung erstreckt, der etwa der
Breite des Verschlußbandes entspricht. Nach Auftrennen der Perforation befindet sich
der Rand der Öffnung auf der Seite des Verschlußbandes auf der Höhe der Perfora
tionslinie. Vorzugsweise können dann Verschlußbänder an beiden Rändern der Öff
nung ausgebildet sein, damit deren beide Ränder sich auch nach dem Auftrennen der
beiden Verschlußbänder auf einem konstanten Niveau befinden.
Auch bei dieser Lösung kann die Klebestelle mindestens einen Leimpunkt, eine
Leimlinie oder eine Leimfläche aufweisen.
Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Lösung hat der Beutel aus Kunststoff, ins
besondere Gefrierbeutel, Frühstücksbeutel oder Allzweckbeutel, mit einer Öffnung
eine am Beutelrand mit der Öffnung an einer Beutelseite angeordnete Klappe zum
Verschließen der Öffnung und mindestens eine Klebestelle in einem Abstand vom
Beutelrand mit der Öffnung zum Verbinden der Klappe mit der Beuteloberfläche der
Beutelseite, die der die Klappe aufweisenden Beutelseite gegenüberliegt. Vorzugs
weise ist die mindestens eine Klebestelle auf der Beutelseite angeordnet, mit der die
Klappe verbindbar ist. Dieser Beutel kann ähnlich einem Briefumschlag durch
Schließen der Klappe und Verbinden derselben mittels der Klebestelle geschlossen
werden. Die Klebestelle kann mindestens einen Leimpunkt, eine Leimlinie oder Leim
fläche umfassen.
Schließlich wird die Aufgabe durch einen Beutel aus Kunststoff, insbesondere Ge
frierbeutel, Frühstücksbeutel oder Allzweckbeutel gelöst, der auf mindestens einer
Oberfläche mindestens eine Klebestelle aufweist, die sich in oder an einem Beutelbe
reich befindet, der einzuschnüren oder einzuwickeln ist, um die Einschnürungsstelle
oder Einwickelstelle durch Verbindung mit angrenzenden Bereichen der Beutelober
flächen in eingeschnürter oder eingewickelter Lage zu sichern. Vorzugsweise ist die
mindestens eine Klebestelle parallel zum Beutelrand mit der Öffnung in der Nähe des
selben oder in einem Abstand davon angeordnet. Hierbei ist es möglich, den Beutel
durch Einschnüren oder Einwickeln zu schließen, wobei die Klebestelle ihre Wirkung
entfaltet. Besonders vorteilhaft ist es, hierfür den Beutel an der Einschnürungsstelle zu
verdrehen, indem die beidseits der Einschnürungsstelle befindlichen Abschnittes des
Beutels gegeneinander verdreht werden. Ferner kann vorteilhaft ein Beutelabschnitt
von der Öffnung aus bis zum Kontaktieren der Klebestelle aufgewickelt werden.
Bei den vier letzterwähnten Lösungen kann die Klebestelle eine entfernbare Ab
deckung zum Schutz vor einer unerwünschten Verklebung aufweisen.
Für sämtliche Ausführungen gilt, daß der Beutel aus zwei im wesentlichen deckungs
gleichen Blättern gebildet sein kann, die an einem Beutelrand nicht miteinander ver
bunden sind, um dazwischen die Öffnung auszubilden und an den übrigen Beutelrän
dern miteinander verbunden sind. Vorzugsweise kann die Verbindung durch Ver
schweißen der Blätter miteinander erfolgen. Die Blätter können eine im wesentlichen
rechteckige Form haben.
Soweit die Lösungen ein Verschlußband vorsehen, kann dies ebenfalls aus Kunststoff
hergestellt sein. Das Material des Beutels und des Verschlußbandes kann dasselbe
sein. Das Verschlußband und der Beutel können aber auch unterschiedliche
Materialien und/oder Farben und/oder Dicken besitzen. Insbesondere kann das
Verschlußband durch das Material und/oder die Dicke eine größere Stärke als das
Material des Beutels aufweisen. Das Verschlußband kann überdies aus einer oder aus
mehreren Materiallagen bestehen. Hierfür kann es im Querschnitt flach, C-förmig,
schlauchförmig oder andersartig ausgebildet sein, beispielsweise geprägt etc.
Für Beutel bzw. Verschlußband kommt als Kunststoff insbesondere Polyethylen
und/oder Polypropylen in Betracht.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen näher erläutert,
die Ausführungsbeispiele zeigen. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1a und 1b einen Beutel mit Verschlußband an einem von der Öffnung weger
streckten Beutelrand mit lösbarer Befestigung durch einen Leimpunkt in der
Seitenansicht (Fig. 1a) und in der Draufsicht (Fig. 1b);
Fig. 2 derselbe Beutel mit geschlossener Öffnung in Seitenansicht;
Fig. 3a und 3b eine ähnliche Ausführung mit einer Leimlinie anstatt einem Leimpunkt
der Seitenansicht (Fig. 3a) und in der Draufsicht (Fig. 3b);
Fig. 4a und 4b einen Beutel mit Verschlußbändern an den beiden von der Öffnung
wegerstreckten Beutelrändern mit lösbarer Befestigung über einen Leimpunkt
in Seitenansicht (Fig. 4a) und in der Draufsicht (Fig. 4b);
Fig. 5 derselbe Beutel mit geschlossener Öffnung in Seitenansicht;
Fig. 6a und 6b einen Beutel mit einem Verschlußband mit einem Haftetikett in der Sei
tensicht (Fig. 6a) und in der Draufsicht (Fig. 6b) und in einem Teilschnitt durch
das Verschlußband (Fig. 6c);
Fig. 7a und 7b einen Beutel mit parallel zur Öffnung angeordnetem Verschlußband in
der Seitenansicht (Fig. 7a) und in der Draufsicht (Fig. 7b);
Fig. 8 einen Beutel mit durch Perforationslinien abgetrennten Verschlußbändern an
den von der Öffnung weg erstreckten Beutelrändern in Seitenansicht;
Fig. 9a und 9b einen Beutel mit einem Klappenverschluß ähnlich einem Briefumschlag
in der Seitenansicht (Fig. 8a) und in der Draufsicht (Fig. 8b);
Fig. 10 Beutel mit einer Klebestelle in einem Abstand von der Öffnung in der Seiten
ansicht;
Fig. 11a und 11b derselbe Beutel mit durch Aufrollen geschlossener Öffnung (Fig. 10a)
und durch Verdrehen ("Twisten") geschlossener Öffnung (Fig. 10b) jeweils in
Seitenansicht.
Bei der nachfolgenden Beschreibung verschiedener Ausführungsbeispiele sind über
einstimmende Elemente verschiedener Beutel mit denselben Bezugsziffern bezeich
net. Insofern hat die Beschreibung für sämtliche betroffenen Ausführungsbeispiele
Gültigkeit.
Sämtliche Beutel weisen zwei übereinanderliegende Beutelseiten oder Blätter 1, 1'
mit rechteckiger Form aus Kunststoff auf. Diese Blätter 1, 1' sind an einem oberen
Beutelrand 2, an dem der Beutel eine Öffnung 3 aufweist, nicht miteinander verbun
den. An zwei dazu quergerichteten, seitlichen Beutelrändern 2, 2" sind sie miteinan
der verschweißt oder nahtlos miteinander verbunden. An einem dem Beutelrand 2 ge
genüberliegenden, unteren Beutelrand 2''' ist eine weitere Verschweißung 4 vorhan
den, die einen Boden bildet. Dabei kann auch eine Seiten- und/oder Bodenfalte
ausgebildet sein.
Die Beutel können aus einer Schlauchfolie oder aus einem Folienschlauch hergestellt
werden. Dabei handelt es sich um ein Folienmaterial, das aus an den Randbereichen
miteinander verschweißten Folienbahnen gebildet sein kann oder um ein nahtloses
Schlauchmaterial. Ferner können die Beutel aber auch durch Übereinanderführen
zweier Folienbahnen hergestellt werden, die miteinander unmittelbar an den Rändern
oder in einem Abstand davon verschweißt werden. Die Bodennähte werden in Quer
richtung zum Folienschlauch oder zu den Folienbahnen angebracht und die Beutel
können durch Ablängen von Bahnabschnitten vereinzelt werden.
Gemäß Fig. 1 ist auf dem Blatt 1 entlang des Beutelrandes 2' ein durchgehendes Ver
schlußband 5 angeordnet. Es handelt sich hierbei um einen rechteckigen Streifen. Das
Verschlußband 5 ist in der Nähe der Öffnung 3 durch eine dazu parallele Schweißung
6 festgelegt. An einem davon entfernten Abschnitt ist es durch die Verschweißung 4
festgelegt, welche den Boden bildet. Es ist durch eine quergerichtete Aufreißperfora
tion 7 so unterteilt, daß sich ein längerer Abschnitt 5' von etwa 2/3 seiner Länge ober
halb der Aufreißperforation 7 und ein kürzerer Abschnitt 5" unterhalb der Aufreißper
foration 7 befindet. Der Abschnitt 5' des Verschlußbandes 5 hat an der Unterseite ei
nen Leimpunkt 8, der das Verschlußband 5 auf der Beuteloberseite festlegt, die vom
Blatt 1 gebildet ist. Der Abschnitt 5" kann auch flächig am Blatt 1 festgelegt sein,
beispielsweise durch eine Flachprägung oder durch eine zusätzliche Verschweißung.
Das Verschlußband 5 kann gebildet werden, indem das Folienmaterial, von dem die
Beutel abgelängt werden, mit einem Band zusammengeführt werden. Dieses wird
durch die Verschweißungen 4, 6, den Leimpunkt 8 und gegebenenfalls eine weitere
flächige Verbindung mit dem Folienmaterial verbunden und mit den Beuteln abge
längt, so daß sich das Verschlußband 5 ergibt. Die Verschweißung 6 kann durch
gehen, d. h. die Blätter 1, 1' verbinden, so daß sich oben eine geringfügige Verengung
der Öffnung 3 ergibt. Das Verschlußband 5 kann jedoch bei 6 auch ausschließlich mit
dem Blatt 1 verschweißt oder auf andere Weise dauerhaft verbunden sein.
Der Gebrauch dieses Beutels ist in der Fig. 2 demonstriert. Nach Befüllen des Beutels
wird dieser in der Nähe der Öffnung 3 und in der Nähe der Bodenwand 4 erfaßt und
der untere Bereich gegenüber dem oberen gedreht. Hierdurch ergibt sich eine Ein
schnürung 9 in der Nähe der Öffnung 3. Vor oder nach dem Erzeugen der Ein
schnürung 9 wird die Aufreißperforation 7 durchtrennt und der Abschnitt 5' mit dem
Leimpunkt 8 vom Blatt 1 gelöst. Danach wird der Abschnitt 5' des Verschlußbandes 5
um die Einschnürung 8 gewickelt und mit dem Leimpunkt 8 in einem deutlichen Ab
stand von der Einschnürung 9 auf einem der Blätter 1, 1' festgelegt. Der Beutel kann
leicht geöffnet werden, indem der Abschnitt 5' mit dem Leimpunkt 8 von der Beu
teloberfläche abgezogen und von der Einschnürung 9 abgewickelt wird. Danach kann
die Einschnürung 9 wieder aufgelöst und die Öffnung 3 durchgriffen werden. Ein
Wiederverschluß ist möglich, indem der Beutel wie oben beschrieben erneut ver
schlossen wird.
Das Schließen des Beutels wird nicht durch große Klebeflächen gestört, die unbeab
sichtigt anhaften. Außerdem ist die Sicherung des umwickelten Abschnittes 5' des
Verschlußbandes durch Ankleben des Klebepunktes 8 leicht herstellbar und auch ein
fach wieder auflösbar. Die Handhabung des Beutels und dessen sichere Abdichtung
wird hierdurch beträchtlich gefördert.
Die Ausführung von Fig. 3 unterscheidet sich von der von Fig. 1 lediglich dadurch,
daß anstatt eines Leimpunktes 8 eine Leimlinie 8' an der Unterseite des Verschluß
bandes 5 vorhanden ist. Hierdurch wird eine etwas sicherere Anklebung des Ab
schnittes 5' des Verschlußbandes 5 ermöglicht.
Die Ausführung der Fig. 4 unterscheidet sich von der der Fig. 1 dadurch, daß Ver
schlußbänder 5 an beiden Beutelrändern 2', 2" vorhanden sind. Hierdurch kann die
Einschnürung zweifach verschlossen werden. Dies ist in der Fig. 5 gezeigt.
Das Verschlußband 5 muß nicht über die gesamte Höhe des Beutels verlaufen, d. h.
sich über die gesamte Länge der Beutelränder 2', 2" erstrecken. Es kann vor dem
Beutelrand 2 und/oder 2''' enden. Auch kann es einen Abstand von den Beutelrändern
2', 2" aufweisen.
Gemäß Fig. 6 ist ein Verschlußband 5 in der Nähe der Öffnung 3 über einen Leim
punkt oder eine Verschweißung 10 dauerhaft an dem Blatt 1 angeklebt oder ange
schweißt. Oberhalb der Aufreißperforation 7 weist das Verschlußband 5 ein Hafteti
kett 11 auf. Dieses umfaßt eine untere Schicht 11' mit einer zentralen Ausstanzung
11" und eine obere Schicht 11'''. Die obere Schicht 11''' hat in der Unterseite eine
Klebebeschichtung 11 IV, die in der Ausstanzung 11" freiliegt. Das Haftetikett ist mit
tels der Klebeschicht 11 IV an der Oberfläche des Blattes 1 angeklebt. Auf der Ober
seite ist es durch dauerhaftes Kleben mit dem Verschlußband 5 verbunden.
Die Handhabung des Beutels von Fig. 6 entspricht der des Beutels von Fig. 1. Durch
die Ausbildung der lösbaren Klebestelle an dem Haftetikett 11 ist das Lösen und das
Ankleben des Verschlußbandes 5 leichter durchführbar. Außerdem kann das Haft
etikett 11 eine Oberseite aus Papier oder Folie haben und zu Beschriftungszwecken
benutzt werden.
Die Fig. 7 zeigt eine Ausführung, bei der das Verschlußband 5 parallel zur Öffnung 3
auf dem Blatt 1 angeordnet ist. Das Verschlußband 5 ist in der Nähe der beiden Beu
telränder 2', 2" durch Verschweißung 6', 6" am Beutel festgelegt. Dabei kann es sich
auch um die Verschweißungen handeln, die die Beutelränder 2', 2" bilden.
Ferner ist das Verschlußband in der Nähe der Verschweißung 6" durch eine Aufreiß
perforation 7 unterteilt. In einem etwas weiteren Abstand von der Verschweißung 6"
ist es über einen Leimpunkt 8 mit der Oberfläche des Blattes 1 lösbar verbunden.
Die Handhabung dieses Beutels entspricht weitgehend der von Fig. 1. Möglichst vor
Ausbildung der Einschnürung 9 wird das Verschlußband 5' durch Auftrennen der
Aufreißperforation 7 und Lösen des Leimpunktes 8 teilweise vom Beutel gelöst. Nach
Bilden der Einschnürung 9 wird es um diese geschlungen und in einem Abstand da
von mit dem Leimpunkt 8 auf der Beuteloberfläche festgelegt.
Gemäß Fig. 8 hat der Beutel an den beiden Rändern, die sich von der Öffnung 3 weg
erstrecken, jeweils ein Verschlußband 5. Dieses ist durch jeweils eine Perforations
linie 12 abgegrenzt, die sich jeweils zwischen zwei parallelen Schweißlinien 13, 13'
befinden. Die Schweißlinien 13, 13' verlaufen von den Verschweißungen 6 aus zu
nächst etwa parallel zu den beiden Rändern des Beutels, die sich quer von der Öff
nung 3 weg erstrecken. Etwa auf halber Höhe des Beutels erstrecken sie sich dann im
Beispiel zu dem jeweils benachbarten Rand des Beutels hin, der sich quer von der
Öffnung 3 weg erstreckt.
Von der Schnittstelle der Perforationslinien 12 mit den beiden Rändern des Beutels
aus, die sich quer von der Öffnung 3 weg erstrecken, können die Perforationslinien 12
eingerissen werden, bis die Verschweißung 6 erreicht wird. Hierdurch werden die
Verschlußbänder 5 freigelegt. Diese können dann ähnlich wie die beiden Verschluß
bänder 5 des Ausführungsbeispieles von Fig. 4 um eine Einschnürung geschlungen
und auf der Beuteloberfläche mittels der Leimpunkte 8 festgelegt werden. Die Leim
punkte 8 können vor Festlegung durch einen neutralen, vor Befestigung zu entfernen
den Film abgedeckt sein, der ein unbeabsichtigtes Ankleben bzw. einen Verlust der
Klebewirkung vermeiden soll.
Fig. 9 zeigt eine Ausführung, bei der das Blatt 1' am Beutelrand 2 mit der Öffnung 3
eine trapezförmige Klappe 14 aufweist. Das Blatt 1 hat an seiner Oberseite neben der
Öffnung 3 eine dazu parallele Leimlinie 15. Dieser Beutel kann wie ein Briefum
schlag geschlossen und geöffnet werden.
Gemäß Fig. 10 hat der Beutel an der Oberfläche zumindest eines Blattes 1 in einem
Abstand von der Öffnung 3 ebenfalls eine dazu parallele Leimlinie 15. Das Schließen
dieses Beutels ist auf zweierlei Weisen möglich, die in der Fig. 11 gezeigt sind:
Gemäß Fig. 11a wird der Beutel ausgehend vom oberen Beutelrand 2 aufgerollt, bis
der aufgerollte Beutelabschnitt 16 mit seiner Außenseite auf der Leimlinie 15 anliegt
und davon festgehalten wird. In dieser geschlossenen Lage ist der Beutel in Fig. 11a
gezeigt. Zum Öffnen wird der Beutelabschnitt 16 wieder abgerollt.
Eine andere Möglichkeit besteht gemäß Fig. 1 1b darin, den oberen Beutelrand 2 be
züglich des Bodens 4 zu verdrehen, so daß sich in der Nähe der Öffnung 3 eine Ein
schnürung 9 ergibt. In diesem Bereich kontaktiert die Klebelinie 15 angrenzende
Beutelbereiche, wodurch sich ein Verschluß ergibt. Zum Öffnen des Beutels wird die
Einschnürung 9 durch Rückdrehen aufgelöst.
Bei den Ausführungen von Fig. 8, 9 und 10 kann der Leimpunkt 8 bzw. die Leimlinie
15 vor Benutzung durch einen neutralen Film gesichert sein, beispielsweise einem
Silikonfilm oder Silikonpapier, der vor dem Schließen der Öffnung abgezogen wird.
Claims (26)
1. Beutel aus Kunststoff, insbesondere Gefrierbeutel, Frühstücksbeutel oder All
zweckbeutel, der mindestens ein an einem Abschnitt (6) dauerhaft befestigtes und
an einem davon entfernten anderen Abschnitt über eine Klebestelle (8) lösbar be
festigtes Verschlußband (5) aufweist, daß so bemessen ist, daß es ausgehend von
seinem dauerhaft befestigten Abschnitt (6) um eine Einschnürung (9) in der Nähe
einer Öffnung (3) des Beutels wickelbar und mit seinem anderen Abschnitt in
einen Abstand von der Einschnürung (9) auf der Oberfläche des Beutels wieder
anklebbar ist.
2. Beutel nach Anspruch 1, bei dem das Verschlußband (5) entlang eines Beutel
randes (2') erstreckt ist, der sich von dem die Öffnung (3) aufweisenden Beutel
rand (2) wegerstreckt, wobei das Verschlußband (5) dauerhaft in der Nähe der
Öffnung (3) und lösbar in einem weiteren Abstand von der Öffnung (3) befestigt
ist.
3. Beutel nach Anspruch 2, bei dem das Verschlußband (5) von dem Beutelrand (2)
mit der Öffnung (3) aus bis zu einem diesem gegenüberliegenden Beutelrand
(2''') erstreckt ist.
4. Beutel nach Anspruch 3, bei dem das Verschlußband (5) in der Nähe des gegen
überliegenden Beutelrandes (2''') ebenfalls dauerhaft am Beutel befestigt ist und
zwischen dieser dauerhaften Befestigung (4) und der lösbaren Befestigung (8)
eine Aufreißlinie (7) aufweist.
5. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, der zwei Verschlußbänder (5) an zwei
einander gegenüberliegenden Beutelrändern (2', 2") aufweist, die sich vom Beu
telrand (2) mit der Öffnung (3) wegerstrecken.
6. Beutel nach Anspruch 1, bei dem das Verschlußband (5) etwa parallel zum Beu
telrand (2) mit der Öffnung (3) angeordnet ist.
7. Beutel nach Anspruch 6, bei dem das Verschlußband (S) in der Nähe eines vom
Beutelrand (2) mit der Öffnung (3) weg erstreckten Beutelrandes (2') eine dauer
hafte Befestigung (6') hat und in der Nähe des anderen vom Beutelrand (2) mit
der Öffnung (3) weg erstreckten Beutelrandes (2") lösbar befestigt ist.
8. Beutel nach Anspruch 7, bei dem das Verschlußband auch in der Nähe des ande
ren Beutelrandes (2") befestigt ist und zwischen dieser Befestigung (6") und der
lösbaren Befestigung (8) eine Aufreißlinie (7) aufweist.
9. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem das Verschlußband (5) ein
Haftetikett (11) aufweist, an dem die lösbare Befestigung (11 IV) ausgebildet ist.
10. Beutel nach Anspruch 9, bei dem das Haftetikett (11) mehrere Schichten aufweist
und in einer Ausstanzung (11") einer nichtklebenden unteren Schicht (11') ein
klebender Bereich (11 IV) einer darüber befindlichen Schicht (11''') für die lösbare
Befestigung zugänglich ist.
11. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei dem die dauerhafte Befestigung
eine Verschweißung (6) oder Verklebung (10) ist und/oder bei dem die lösbare
Befestigung (8) ein Leimpunkt, eine Leimlinie oder eine Leimfläche ist.
12. Beutel aus Kunststoff, insbesondere Gefrierbeutel, Frühstücksbeutel oder All
zweckbeutel, der mindestens ein an einem Abschnitt (6) dauerhaft befestigtes und
an einem anderen Abschnitt von einer Perforationslinie (12) begrenztes und durch
Auftrennen der Perforationslinie (12) mit dem von dieser begrenzten Abschnitt
ablösbares Verschlußband (5) aufweist, das am ablösbaren Abschnitt eine
Klebestelle (8) aufweist, und das so bemessen ist, daß es ausgehend von seinem
dauerhaft befestigten Abschnitt (6) um eine Einschnürung in der Nähe einer Öff
nung (3) des Beutels wickelbar und mit seinem anderen Abschnitt in einem Ab
stand von der Einschnürung auf der Oberfläche des Beutels anklebbar oder wie
deranklebbar ist.
13. Beutel aus Kunststoff, insbesondere Gefrierbeutel, Frühstücksbeutel oder All
zweckbeutel, mit einer Öffnung (3), einer am Beutelrand (2) mit der Öffnung (3)
an einer Beutelseite (1') angeordneten Klappe (14) zum Verschließen der Öffnung
(3) und mindestens einer Klebestelle (15) in einem Abstand vom Beutelrand (2)
mit der Öffnung (3) zum Verbinden der Klappe (14) mit der Beuteloberfläche der
Beutelseite (1), die der die Klappe (14) aufweisenden Beutelseite (1') gegenüber
liegt.
14. Beutel nach Anspruch 13, bei dem die mindestens eine Klebestelle (15) an der
Beuteloberfläche der Beutelseite (1) angeordnet ist, mit der die Klappe (14) ver
bindbar ist.
15. Beutel aus Kunststoff, insbesondere Gefrierbeutel, Frühstücksbeutel oder All
zweckbeutel, der auf mindestens einer Oberfläche mindestens eine Klebestelle
(15) aufweist, die sich in oder an einem Beutelbereich befindet, der einzuschnüren
oder einzuwickeln ist, um die Einschnürungsstelle (9) oder Einwickelstelle (16)
durch Verbindung mit angrenzenden Bereichen der Beuteloberflächen in einge
schnürter oder eingewickelter Lage zu sichern.
16. Beutel nach einem der Ansprüche 13 bis 15, bei dem die mindestens eine Klebe
stelle (15) parallel zum Beutelrand (2) mit der Öffnung (3) in der Nähe desselben
oder in einem Abstand davon angeordnet ist.
17. Beutel nach einem der Ansprüche 12 bis 16, bei dem die mindestens eine Klebe
stelle (15) eine entfernbare Abdeckung zum Schutz vor einer unerwünschten Ver
klebung aufweist.
18. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, der aus mindestens zwei im wesent
lichen deckungsgleichen Blättern (1, 1') gebildet ist, die an einem Beutelrand (2)
nicht miteinander verbunden sind, um dazwischen die Öffnung (3) auszubilden
und die an den übrigen Beutelrändern (2', 2", 2''') miteinander verbunden sind.
19. Beutel nach Anspruch 18, bei dem die Blätter (1, 1') durch Verschweißen oder
nahtlos miteinander verbunden sind.
20. Beutel nach Anspruch 18 oder 19, bei dem die Blätter (1, 1') im wesentlichen
rechteckig sind.
21. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 20, bei dem das Verschlußband (5) aus
Kunststoff ist.
22. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 21, bei dem der Kunststoff Polyethylen
und/oder Polypropylen und/oder Coexfolie ist.
23. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 22, bei dem das Verschlußband (5) aus ei
nem anderen Material als das übrige Material des Beutels ist und/oder bei dem das
Verschlußband (5) eine andere Farbe als das übrige Material des Beutels aufweist.
24. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 23, bei dem das Verschlußband (5) aus
einem oder mehreren Materiallagen besteht.
25. Beutel nach Anspruch 24, bei dem das Verschlußband (5) aus übereinandergeleg
ten Bändern zusammengesetzt ist oder ein gefaltetes Band mit mehreren überein
anderliegenden Abschnitten ist.
26. Beutel nach Anspruch 24 oder 25, bei dem das Verschlußband im Querschnitt
flach, C-förmig, schlauchförmig ist und/oder Prägungen aufweist.
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