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DE10016284A1 - Faxgerät - Google Patents

Faxgerät

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Publication number
DE10016284A1
DE10016284A1 DE2000116284 DE10016284A DE10016284A1 DE 10016284 A1 DE10016284 A1 DE 10016284A1 DE 2000116284 DE2000116284 DE 2000116284 DE 10016284 A DE10016284 A DE 10016284A DE 10016284 A1 DE10016284 A1 DE 10016284A1
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DE
Germany
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fax machine
document
documents
scanning process
processing shaft
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2000116284
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English (en)
Inventor
Wolfgang Dultz
Elisa Dultz
Heidrun Schmitzer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Telekom AG
Original Assignee
Deutsche Telekom AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deutsche Telekom AG filed Critical Deutsche Telekom AG
Priority to DE2000116284 priority Critical patent/DE10016284A1/de
Publication of DE10016284A1 publication Critical patent/DE10016284A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Faxgerät. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, ein Faxgerät so auszubilden, dass neben der Miniaturisierung seiner elektronischen Teile auch die mechanischen Teile deutlich verkleinert sind und sich dadurch die Abmessungen des gesamten Gerätes im Hinblick auf einen mobilen Einsatz gegenüber bisher bekannten Geräten stark verringern, ohne dass hierbei Einschränkungen hinsichtlich Abmaße für die verarbeitbaren Dokumentenvorlagen entstehen. DOLLAR A Die Aufgabe wird gelöst, indem der Verarbeitungsschacht in Bezug auf seine Erstreckung quer zu der Laufrichtung eines Dokumentes beim Scannvorgang einen nicht geradlinigen, gewundenen oder gefalteten Verlauf aufweist. Die in dem Verarbeitungsschacht eingeordnete, aus optischen Sensoren für das Scannen von Dokumenten ausgebildete Detektorzeile folgt diesem Verlauf. Hierdurch besitzen Gehäuseöffnungen zur Ein- und Ausgabe von Dokumenten eine Breite, welche geringer ist als die maximal von dem Faxgerät verarbeitbare Dokumentenbreite.

Description

Die Erfindung betrifft ein Faxgerät, welches in an sich bekannter Weise im Wesentlichen einen Verarbeitungsschacht mit mindestens einer Gehäuseöffnung zur Ein- und Ausgabe von Dokumenten oder deren Kopien, im Verarbeitungsschacht als Detektorzeile ange­ ordnete optische Sensoren, für ein zeilenweises Einscannen von mittels des Gerätes zu kopierenden oder per Fernkopie zu versendenden Dokumenten, Mittel für den Druck vom Gerät erzeugter oder als Fernkopie empfangener Dokumentenkopien, Mittel zur Ver­ bindung des Gerätes mit einem Telekommunikationsnetz und Mittel zur Bedienung des Gerätes sowie zur Eingabe eines Zieles für eine Fernkopie umfasst.
Telefaxgeräte sind zu einem bedeutenden Kommunikationsmittel geworden. Auch wenn in der jüngeren Zeit andere elektronische Kommunikationsmittel eine zunehmende Verbreitung finden, wird die Bedeutung der Faxgeräte in der näheren Zukunft erhalten bleiben. In Anbetracht der sich auf dem Gebiet der Telefonie vollziehenden Entwicklung in Richtung einer zunehmenden Mobilität ist es daher folgerichtig, auch Faxgeräte in diese Entwicklung einzubeziehen. Die Herrichtung von Geräten für den mobilen Einsatz geht bekannterweise mit einer stetigen Verkleinerung ihrer Komponenten und Abmes­ sungen einher. Aber gerade hier bestehen im Hinblick auf Faxgeräte ungelöste Probleme. Zwar ist es keine Schwierigkeit, die elektronischen Komponenten entsprechend zu verkleinern, jedoch steht einer weiteren Verkleinerung das Problem entgegen, dass der Einzugsschacht und der Ausgabeschacht des Faxgerätes eine an die Abmessungen der zur Verarbeitung vorgesehenen Dokumente angepasste Dimensionierung aufweisen müssen. Folglich besitzt der Einzugs- bzw. der Ausgabeschacht für Dokumente im A4-Format oder für vergleichbare amerikanische Formate annähernd gleicher Größe eine Breite von etwa 21 cm. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich bei der auch bekannten voll elek­ tronischen Faxversendung von Dokumenten. Allerdings setzt dies voraus, dass die entsprechenden Dokumente bereits in elektronischer Form in einem dem Faxversand dienenden Gerät (beispielsweise einem Laptop oder Handy) abgespeichert sind. Bereits in Papierform vorliegende Dokumentenvorlagen können auf diesem Wege nur unter Einbeziehung eines Scanners gefaxt werden, bei dem dann hinsichtlich der Abmessungen wieder das bereits beschriebene Problem auftritt.
Durch die DE 195 47 809 wird ein Mobilfunkgerät (Handy) mit integriertem Faxgerät offenbart, wobei das Gerät den Faxversand von Dokumenten ermöglicht, die als Papiervorlage gegeben sind. Entsprechend dem grundsätzlichen Ansatz ergeben sich aber wegen der geringen Größe des Gerätes Einschränkungen beim Format möglicher Vorlagen. Eine in der Schrift erwähnte Weiterbildung sieht es daher vor, die Vorlage in mehreren Scandurchläufen zu erfassen und durch elektronische Mittel eine Überlappung einzelner Vorlagenteile auszuschließen. Dies ist aber vergleichsweise aufwendig und eine übergroße Vorlage müsste dabei in nachteiliger Wiese zudem zerschnitten werden.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Faxgerät so auszubilden, dass neben der Minia­ turisierung seiner elektronischen Teile auch die mechanischen Teile deutlich verkleinert sind und sich dadurch die Abmessungen des gesamten Gerätes im Hinblick auf einen mobilen Einsatz gegenüber bisher bekannten Geräten stark verringern ohne dass hierbei Einschränkungen hinsichtlich Abmaße für die verarbeitbaren Dokumentenvorlagen entstehen.
Diese Aufgabe wird durch ein Faxgerät mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausbildungen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Faxgerätes sind durch die Unteransprüche gegeben.
Das vorgeschlagene Faxgerät, welches die üblichen Baugruppen umfasst, zeichnet sich dadurch aus, dass der Verarbeitungsschacht in Bezug auf seine Erstreckung quer zu der Laufrichtung, in welcher ein zu verarbeitendes Dokument beim Scanvorgang geführt wird, einen nicht geradlinigen, gewundenen oder gefalteten Verlauf aufweist. Dabei folgt die in dem Verarbeitungsschacht eingeordnete, aus optischen Sensoren für das Scannen von Dokumenten ausgebildete Detektorzeile diesem Verlauf des Verarbeitungsschachtes. Bezogen auf die gleiche Erstreckungsrichtung besitzt die Gehäuseöffnung bzw. besitzen die Gehäuseöffnungen zur Ein- und Ausgabe von Dokumenten eine Breite, welche geringer ist als die maximal von dem Faxgerät verarbeitbare Dokumentenbreite. Beispielsweise lassen sich hierdurch beispielsweise mit einem Faxgerät, dessen Papier­ zuführungsöffnung deutlicher unter 21 cm breit ist oder bei dem sogar die Kantenlänge der die Papierzuführungsöffnung aufweisenden Geräteseite eine geringere Breite besitzt, Papierdokumente im A4-Format kopieren oder als Fernkopie versenden.
Entsprechend einer möglichen Ausgestaltung weist das Faxgerät, bezogen auf die Lauf­ vorrichtung eines Dokumentes beim Scanvorgang, sowohl an seiner Vorder- als auch an seiner Rückseite eine Gehäuseöffnung für die Ein- und Ausgabe von Dokumenten auf.
Besonders vorteilhaft ist das erfindungsgemäße Faxgerät ausgestaltet, wenn es, auch bezogen auf die Laufrichtung des Scanvorgangs, eine Kantenlänge aufweist, die geringer ist als die entsprechenden Papierabmessungen, also als die maximal von dem Faxgerät verarbeitbare Dokumentenlänge.
Zur Führung und zum Transport eines Dokumentes durch den Verarbeitungsschacht während des Scanvorgangs sind vorteilhafterweise in dem Verarbeitungsschacht in der Laufrichtung mehrere Transportrollen angeordnet. Bei einer möglichen Variante des vor­ geschlagenen Faxgerätes ist außerdem parallel zur Laufrichtung eines Dokuments beim Scanvorgang eine weitere Gehäuseöffnung vorgesehen, welche mit dem Verarbeitungs­ schacht in Verbindung steht. In diesem Falle ist es ermöglicht, ein zur Verarbeitung vorgesehenes Dokument dem Gerät quer zur Laufrichtung zuzuführen. Diese Ausge­ staltungsvariante ist vorteilhaft ausgebildet, wenn in einem rechten Winkel zu den erstgenannten, sich in der Laufrichtung des Scanvorgangs bewegenden Laufrollen zusätzliche Transportrollen angeordnet sind, durch welche der Einzug eines quer zur Laufrichtung zugeführten Dokumentes unterstützt wird.
Unabhängig davon, ob das Faxgerät das Zuführen der Dokumente quer zur Laufrichtung ermöglicht oder nicht, ist es für eine erfolgreiche Faxübertragung von Bedeutung, das Dokument für den Scanvorgang richtig zu positionieren. Dies kann durch den jeweiligen Bediener, beispielsweise bei Anbringung entsprechender Kennzeichnungen grundsätzlich manuell erfolgen. Jedoch sieht eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass in dem Verarbeitungsschacht Detektoren angeordnet sind, welche dazu dienen, beim Scanvorgang einen vollständigen Dokumentendurchlauf sicherzustellen. Dazu besteht zwischen einer zu diesem Zweck zusätzlich im Gerät ausgebildeten Steuerschaltung und den Positionsdetektoren sowie den Laufrollen eine Steuerver­ bindung. Die genaue Ausbildung der Steuerschaltung sowie der Steuerverbindung ist jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung zumal dem Fachmann hierfür verwendbare Schaltungen bekannt sein dürften. Die Positionsdetektoren zur Positionierung eines Dokumentes sind vorteilhafterweise ebenso wie die Elemente der Detektorzeile als optische Sensoren ausgebildet.
Für die Ausbildung und Anordnung der bereits erwähnten und unbedingt erforderlichen Mittel für den Druck im Gerät erzeugter oder als Fernkopie empfangener Dokumenten­ kopien sind unterschiedliche Möglichkeiten denkbar. Eine besonders vorteilhafte und sich der grundsätzlichen Form des Verarbeitungsschachtes anpassende Möglichkeit besteht darin, dass diese als in einer Druckzeile angeordnete Druckelemente ausgebildet sind. Denkbar wäre hier eine zeilenförmige bzw. matrixförmige Anordnung von Nadeln für den Thermodruck oder eine entsprechende Anordnung von Tintendüsen. Die erfindungs­ gemäße Ausbildung des Faxgerätes lässt es zu, dieses auch hinsichtlich seiner äußeren Abmessungen soweit zu verkleinern, dass der Verarbeitungsschacht mit Gehäuseöff­ nungen zur Ein- und Ausgabe von Dokumenten, die Detektorzeile sowie die Mittel zum Druck im Gehäuse eines Mobilfunktelefons untergebracht werden können.
Anhand von Ausführungsbeispielen soll das erfindungsgemäße Faxgerät näher erläutert werden. Die hierzu dienenden Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 Das grundsätzliche Prinzip der Gestaltung des Verarbeitungsschachtes bzw. seiner Ein- und Ausgabeöffnungen.
Fig. 2a-2d Unterschiedliche Ausbildungen der Form des Verarbeitungsschachtes.
Fig. 3 Den Blick in den Verarbeitungsschacht auf die darin angeordneten Elemente.
Fig. 4 Ein Beispiel für die Ausbildung des Faxgerätes als Bestandteil eines Mobil­ funktelefons.
In den Fig. 1 bis 3 wird das erfinderische Grundprinzip veranschaulicht. Da dieses sich insbesondere auf eine spezielle Gestaltung des Verarbeitungsschachtes 1 und die damit verbundene besondere Anordnung der Detektorzeile 3 für das Einscannen von Dokumenten bezieht, wurde in den Figuren weitestgehend auf die Darstellung anderer bekannter Elemente des Faxgerätes, wie beispielsweise der Bedienelemente 9, der selbst­ verständlich auch vorzusehenden Mittel zur Beleuchtung des Dokumentes 4 beim Einscannen und dergleichen verzichtet. Vielmehr beziehen sich die Darstellungen ebenso wie der Kern der Erfindung im Wesentlichen ausschließlich auf die spezielle Ausge­ staltung des Verarbeitungsschachtes.
Aus der Fig. 1 wird die grundsätzliche Lösung sofort deutlich. Es ist zu erkennen, dass der Verarbeitungsschacht 1 und folglich auch seine zugehörige, in der Darstellung sicht­ bare Gehäuseöffnung 2, eine von der Form herkömmlicher Faxgeräte deutlich abweichende Ausbildung aufweist. In dem dargestellten Beispiel der Fig. 1 ist der Ver­ arbeitungsschacht, bezogen auf seine Erstreckung, quer zur Laufrichtung a eines Dokumentes 4 beim Faxvorgang spiralförmig ausgebildet. In entsprechender Weise ist das für die Verarbeitung, also beispielsweise zum Versenden als Fernkopie, vorgesehene Dokument 4 zusammenzurollen und dem Verarbeitungsschacht 1 in dieser Form zuzu­ führen. Der sich ergebende Vorteil der besonderen Ausgestaltung wird unmittelbar deutlich. Das komplette Faxgerät kann hierdurch eine Breite aufweisen, die deutlich geringer ist als die maximal verarbeitbare Dokumentenbreite. Bezogen auf ein Dokument 4 im A4-Format kann demnach das Faxgerät deutlich schmaler als 21 cm sein. Durch die Fig. 2a bis 2d werden weitere mögliche Formen für den Verarbeitungs­ schacht 1 bzw. für die entsprechenden, der Zufuhr oder der Ausgabe von Dokumenten dienenden Gehäuseöffnungen 2, 2' veranschaulicht. Der Verarbeitungsschacht 1 kann, wie in Fig. 2a dargestellt, nahezu kreisförmig oder entsprechend Fig. 2b spiralförmig, aber auch gemäß der Fig. 2c wellenförmig oder in einer beliebig anders gearteten Form, beispielsweise entsprechend Fig. 2d, ausgebildet sein. Bei den in den Fig. 2a bis 2d wiedergegebenen Ausbildungsformen des Faxgerätes weist der Verarbeitungsschacht 1 außerdem entsprechend einer möglichen Ausgestaltung des Faxgerätes eine sich parallel zur Laufrichtung a des Scanvorgangs erstreckende zusätzliche Gehäuseöffnung 6 auf. Durch diese zusätzliche Gehäuseöffnung 6 wird das Einführen eines zu verarbeitenden Dokumentes 4 erleichtert, indem dieses quer zur Laufrichtung a eingeführt werden kann. Durch die Fig. 3 ist ein Blick in den Verarbeitungsschacht 1 eines erfindungsgemäß gestalteten Faxgerätes und auf die darin befindlichen weiteren Elemente wiedergegeben. Wie in den Fig. 2a bis 2b weist hierbei der Verarbeitungsschacht 1 eine parallel zur Laufrichtung a des Scanvorgangs angeordnete Gehäuseöffnung 6 auf. Zur besseren Verdeutlichung der in dem Verarbeitungsschacht 1 gemäß möglicher Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gerätes vorgesehenen Elemente sind der Verarbeitungsschacht 1 und die Gehäuseöffnung 6 in der Darstellung etwas auseinandergezogen worden. Die Lauf­ richtung a, in welcher ein Dokument 4 bei seiner Verarbeitung im Zuge des Einscannens durch das Faxgerät bewegt wird, ist in den Figuren angetragen, wobei es vordergründig nur von Bedeutung ist, in welcher Ebene sich das Dokument 4 bewegt nicht aber, ob es sich dabei in positiver oder negativer Richtung a bewegt. Die aus einer Vielzahl optischer Sensoren bestehende Detektorzeile 3 folgt, wie aus der Abbildung zu erkennen, dem Verlauf des Verarbeitungsschachtes. Auf eine Darstellung von selbstverständlich auch vorhandenen Lichtquellen, welche das beim Scanvorgang durch die Detektoren zu erfas­ sende Objekt beleuchten, wurde, weil für das grundsätzliche erfinderische Prinzip von untergeordneter Bedeutung, verzichtet. Möglicherweise ergibt sich durch den nichtgerad­ linigen Verlauf der Detektorzeile 3 bei der Abtastung eine gewisse Verzerrung, welche aber mit den aus dem Stand der Technik bekannten Mitteln der Elektronik ohne weiteres korrigierbar ist. Durch die Wahl sehr kleiner, auf dem Markt erhältlicher Sensorelemente kann die Detektorzeile 3 auch in sehr engen Radien gewunden sein.
Bei dem dargestellten Beispiel sind zur richtigen Positionierung des zu verarbeitenden Dokumentes 4 zusätzliche Elemente vorgesehen. Die Positionierung erfolgt mittels wei­ terer Detektoren 8, 8', vorzugsweise ebenfalls optische Sensoren, durch welche erkannt wird, ob das Dokument 4 in Bezug auf eine vorgesehene Startposition zunächst richtig eingelegt und dann beim Scannen vollständig über die Detektorzeile 3 geführt wird. Die Detektoren 8, 8' stehen in einer Steuerverbindung mit einer entsprechenden hier nicht dargestellten Steuerschaltung und letztlich über diese Steuerschaltung auch in einer Steuerverbindung mit den dem Einzug des Dokumentes 4 dienenden Transportrollen 5, so dass gegebenenfalls eine fehlerhafte Positionierung der Kopiervorlage 4 mittels der Transportrollen 5 (oder in einer einfacheren Ausführung per Hand) korrigiert werden kann. Die außerdem vorgesehenen, im rechten Winkel zu den erstgenannten Transport­ rollen 5 angeordneten Transportrollen 7 unterstützen die Einführung des Dokumentes 4 quer zu der Laufrichtung. Ein möglicher Ablauf des Fernkopiervorgangs, unter Einsatz eines Faxgerätes in einer Ausgestaltung gemäß Fig. 3, vollzieht sich dabei wie folgt:
  • 1. Das Papierdokument 4 wird mit der Längsseite über die Gehäuseöffnung 6 in den Verarbeitungsschacht 1 des Faxgerätes eingeführt, wobei es je nach der tatsächlichen Größe des Faxgerätes und dem Format der Kopiervorlage 4 an der Vorderseite und der Rückseite des Gerätes erheblich übersteht.
  • 2. Die Rollen 7 ergreifen die Kopiervorlage 4 und ziehen sie bis zum Ende bzw. Anschlag in den Verarbeitungsschacht. Dabei wird das Papier 4 parallel zur Laufrichtung a des späteren Scanvorgangs ausgerichtet, etwa durch einen Anschlag.
  • 3. Die Rollen 7 werden versenkt und die Rollen 5 herausgeschoben. Sie ergreifen das Papier 4 und ziehen es durch den beispielsweise spiralförmig gewundenen Verarbeitungsschacht 1 in a-Richtung bis die Detektoren 8, 8' anzeigen, dass das Dokument 4 sich vollständig links von der Detektorzeile 3 befindet. Jetzt kehren die Rollen 5 die Drehrichtung um und schieben das Papier 4 in negativer a-Richtung an der Detektorzeile 3 vorbei, bis die Detektoren 8, 8' anzeigen, dass das Dokument 4 vollständig an der Detektorzeile 3 vorbeigeführt wurde. Damit ist das ganze Dokument 4 abgetastet bzw. bedruckt, und es kann ausgestoßen oder durch die Rollen 5 wieder in eine mittlere Lage verbracht werden.
  • 4. Ist parallel zur Laufrichtung a keine Gehäuseöffnung 6 im Gerät vorgesehen, so wird das Papier 4 bzw. das Dokument 4 in gerolltem Zustand direkt in die dem Verarbeitungsschacht 1 entsprechend gewundene Gehäuseöffnung 2 auf der Vorder­ seite eingeführt. Der Schritt 2 entfällt dann.
Durch die Fig. 4 wird ein Beispiel für ein Mobilfunktelefon mit einem integrierten Fax­ gerät veranschaulicht. Durch die besondere Formgebung des Verarbeitungsschachtes 1 und der in ihrem Verlauf dem Verarbeitungsschacht 1 folgenden Detektorzeile 3 ist es dabei möglich, die Gehäuseöffnungen 2, 2' für die Zufuhr bzw. die Ausgabe per Fax zu versendender bzw. per Fax erhaltener Dokumente in ihren Abmessungen so klein zu halten, dass sie sich problemlos in den Sprechhörer eines solchen Telefons mit den ansonsten üblichen Abmaßen einbringen lassen. Die dargestellte Variante ist dabei selbst­ verständlich nicht die einzig denkbare. Auch ist es möglich, dass sich, im Hinblick auf die mechanische Stabilität des Sprechhörers, ein anderer denkbarer Verlauf für den Verar­ beitungsschacht 1 bei der praktischen Umsetzung der erfinderischen Idee als zweckmäßiger erweist. Die Mittel 10 zur Verbindung mit einem entsprechenden Kommunikationsnetz sind hierbei selbstverständlich als Funkverbindung mittels der Antenne realisiert.
Liste der verwendeten Bezugszeichen
1
Verarbeitungsschacht
2
,
2
' Gehäuseöffnung
3
Detektorzeile
4
Dokument, Kopiervorlage
5
Transportrolle
6
Gehäuseöffnung
7
Transportrolle
8
,
8
' Detektor, Positionsdetektor
9
Bedienelement
10
Mittel zur Verbindung mit Kommunikationsnetz

Claims (10)

1. Faxgerät im Wesentlichen umfassend einen Verarbeitungsschacht (1) mit mindestens einer Gehäuseöffnung (2, 2') zur Ein- und Ausgabe von Dokumenten (4) oder deren Kopien, im Verarbeitungsschacht (1) als Detektorzeile (3) angeordnete optische Sensoren für ein zeilenweises Einscannen von mittels des Gerätes zu kopierenden oder als Fernkopie zu versendenden Dokumenten, Mittel für den Druck vom Gerät erzeugter oder per Fernkopie empfangener Dokumentenkopien, Mittel (10) zur Verbindung des Gerätes mit einem Telekommunikationsnetz und Mittel (9) zur Bedienung des Gerätes sowie zur Eingabe eines Zieles für eine Fernkopie, dadurch gekennzeichnet, dass der Verarbeitungsschacht (1) sowie die Detektorzeile (3) in Bezug auf ihre Erstreckung quer zu der Laufrichtung, in welcher ein zu verarbeitendes Dokument (4) beim Scanvorgang geführt wird, einen nichtgeradlinigen, gewundenen oder gefalteten Verlauf aufweisen und dass die Gehäuseöffnung (2) oder Gehäuseöffnungen (2, 2') zur Ein- und Ausgabe, bezogen auf die gleiche Erstreckungsrichtung, eine Breite b besitzen, die geringer ist als die maximal von dem Faxgerät verarbeitbare Dokumentenbreite.
2. Faxgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Faxgerät, bezogen auf die Laufrichtung, in der ein zu verarbeitendes Dokument (4) beim Scanvorgang geführt wird, an seiner Vorder- und an seiner Rückseite eine Gehäuseöffnung (2, 2') für die Ein- und Ausgabe von Dokumenten (4) aufweist.
3. Faxgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse des Faxgerätes, bezogen auf die Laufrichtung, in der ein zu verarbeitendes Dokument (4) beim Scan­ vorgang, geführt wird, eine geringere Kantenlänge als die maximal von dem Faxgerät verarbeitbare Dokumentenlänge aufweist.
4. Faxgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Führung eines Dokumentes in der für den Scanvorgang vorgesehenen Laufrichtung in dem Verarbeitungsschacht (1) mehrere Transportrollen (5) angeordnet sind.
5. Faxgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse des Faxgerätes eine parallel zur Laufrichtung, in der ein zu verarbeitendes Dokument (4) beim Scanvorgang geführt wird, verlaufende und mit dem Verar­ beitungsschacht (1) in Verbindung stehende Gehäuseöffnung (6) aufweist, in die ein zu verarbeitendes Dokument (4) quer zur Laufrichtung einführbar ist.
6. Faxgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Unterstützung eines quer zur Laufrichtung erfolgenden Einführens eines Dokumentes im Verarbeitungs­ schacht (1) eine oder mehrere Transportrollen (7) vorgesehen und im rechten Winkel zu den dem Transport eines Dokumentes in der für den Scanvorgang vorgesehenen Laufrichtung dienenden Transportrollen (5) angeordnet sind.
7. Faxgerät nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Verarbeitungsschacht (1) Detektoren (8, 8') vorgesehen sind, mittels welchen beim Scanvorgang ein vollständiger Dokumentendurchlauf in der für den Scanvorgang vor­ gesehen Laufrichtung sichergestellt wird, indem zwischen einer dafür im Faxgerät vorgesehenen Steuerschaltung und den Detektoren (8, 8') sowie den Laufrollen eine entsprechende Steuerverbindung besteht.
8. Faxgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektoren (8, 8') als optische Sensoren ausgebildet sind.
9. Faxgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel für den Druck vom Gerät erzeugter oder per Fernkopie empfangener Dokumenten­ kopien als in einer Druckerzeile angeordnete Druckelemente ausgebildet sind.
10. Faxgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Ver­ arbeitungsschacht (1) mit Gehäuseöffnungen (2, 2') zur Ein- und Ausgabe von Dokumenten, die Detektorzeile (3) sowie die Mittel zum Druck im Gehäuse eines Mobilfunktelefons angeordnet sind.
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DE3642603C2 (de) * 1985-12-23 1994-08-11 Sharp Kk Faksimilegerät mit Lese- und Schreibkopf
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