DE10016891A1 - Betätigungseinrichtung für Notrufauslösung bei Kraftfahrzeugen - Google Patents
Betätigungseinrichtung für Notrufauslösung bei KraftfahrzeugenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Betätigungseinrichtung für Notrufauslösung bei Kraftfahrzeugen, bei welcher über eine Betätigungstaste der Notruf über Funk auslösbar ist. Um hierbei zu erreichen, daß zum einen eine baulich kompakte Konstruktion entsteht, und zum anderen eine gute Bedienbarkeit entsteht, ist erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß zumindest die Betätigungstaste (2) von einer klappbaren Abdeckung (1) abgedeckt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Betätigungseinrichtung für die Notrufauslösung bei
Kraftfahrzeugen, bei welcher über eine Betätigungstaste der Notruf über Funk auslösbar
ist, gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Betätigungseinrichtungen dieser Art sind mittlerweile immer häufiger im Einsatz. Hierbei
werden Systeme eingesetzt, bei welchen lediglich mit einem Tastendruck ein
entsprechender Hilferuf per Funk auslösbar ist. Es bedarf somit nicht mehr einer
dezidierten Tastenfolge, wie Einschalten des Handys samt Codenummer, dann Anwahl
einer Telefonnummer etc., sondern es bedarf lediglich nur noch des einen genannten
Tastendrucks. Alles übrige läuft automatisch ab. Aus dem Stand der Technik sind hierzu
einige Beispiele bekannt.
Ein Beispiel hierfür ist aus der US 5 686 910 bekannt. Dort ist eine Notrufeinrichtung mit
einem Notknopf offenbart, zur Hilferufauslösung für den Rettungsdienst. Die dort
gezeigte Methode ist dabei insbesondere für Kraftfahrzeuge eingesetzt bzw. einsetzbar.
Dieser Notknopf ist somit eine Ergänzung zur ansonsten mittlerweile üblichen
Telefonanlage in Kraftfahrzeugen.
Aus der WO 98/15075 ist ein Telematikgerät bekannt, bei welchem Radio, Funktelefon
und Navigationssystem gemeinsam in einem Gehäuse angeordnet sind. Durch die
Zusammenfassung dieser Baugruppen entstehen auch interkommunikative
Verbindungen der Geräte untereinander, unter anderem hat dies Montagevorteile.
Die richtige Plazierung eines Telefons im Kraftfahrzeug oder insbesondere auch der
besagten, auch beschriebenen Notruftaste ist nicht nur ein bauliches, montagemäßiges
Problem, sondern ein wichtiges Betätigungselement, wie ein solcher Notrufknopf, muß
kraftfahrzeugentsprechend präsentiert bzw. plaziert sein, um stets eine gute
Erreichbarkeit, aber auch eine gute Sichtbarkeit zu erreichen. Überdies darf die vielfach
zu beleuchtende Notruftaste nicht so plaziert sein, daß sie im Kraftfahrzeug irritiert oder
gar stört. Für die Anordnung von Anzeigen und Schaltelementen im Kraftfahrzeug gibt
es eine Reihe von Beispielen aus dem Stand der Technik.
So ist aus der DE 37 03 847 C2 eine Anzeigevorrichtung für Zeichen im Kraftfahrzeug
bekannt, welche in das Gehäuse einer Innenleuchte, vorstehend eingebaut ist. Hierbei
ist die entsprechende Präsentation hervorgehoben montiert, so daß bei einer
entsprechenden Beleuchtung eine permanente Irritation oder Ablenkung entsteht.
Aus der EP 0 816 169 A2 ist eine Innenleuchte für Kraftfahrzeuge bekannt, mit einem
Gehäuse für Lichtquelle und akustischem Signalgeber gemeinsam. Hierbei entsteht
zwar eine kompakte Zusammenfassung einzelner Elemente, jedoch ergibt sich keine
relevante Anregung für eine gute Plazierung eines Notrufknopfes.
Aus der G 88 115 12.7 ist eine Innenbeleuchtungseinrichtung für Kraftfahrzeuge mit
integrierter Aufnahme von Schaltern bekannt. Auch hierbei entsteht eine Baugruppe als
solches, jedoch auch mit den oben genannten Nachteilen.
Aus der DE 43 25 534 C2 ist eine integrierte Autotelefonanordnung bekannt, welche im
Ascher des Kraftfahrzeuges eingebaut wird. Damit ist sie zwar verdeckt, jedoch ist die
Bedienung eines Telefons an einem entsprechend so ungünstig gelegenen Ort eher
hinderlich.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Betätigungseinrichtung für die
Notrufauslösung bei Kraftfahrzeugen dahingehend zu verbessern, daß zum einen eine
baulich kompakte Konstruktion und zum anderen eine gute Bedienbarkeit entsteht.
Die gestellte Aufgabe ist bei einer Betätigungseinrichtung für Notrufauslösung bei
Kraftfahrzeugen der gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß durch die
kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Betätigungseinrichtung
sind in den abhängigen übrigen Ansprüchen angegeben.
Der Kern der Erfindung besteht hierbei darin, daß zumindest die Betätigungstaste von
einer klappbaren Abdeckung abgedeckt ist. Dies gilt natürlich für den Fall, solange die
Betätigungseinrichtung nicht betätigt wird. Sie ist somit versenkt, kann aber jedoch über
die klappbare Abdeckung leicht freigelegt werden, um eine Betätigung auszulösen.
Damit ist die besagte Notrufauslösebetätigungstaste kompakt verstaut, wird jedoch
durch die klappbare Abdeckung freigegeben. Hierdurch wird im übrigen auch vermieden,
daß ungewollte Notrufauslösungen durch ungewollten Tastendruck erfolgen kann, was
ansonsten möglicherweise einen insgesamten Rettungsablauf ungewollt in Gang setzen
würde.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß die Betätigungseinrichtung im
Dachmodul des Kraftfahrzeuges angeordnet ist und die Abdeckung nach unten klappbar
öffenbar ist. Durch die Unterbringung im Dachmodul des Kraftfahrzeuges ist die
Betätigungseinrichtung zum einen kompakt und gut "verstaut" anzubringen bzw.
einzubringen, und des weiteren entsteht der Vorteil, daß bei einem Aufklappen der
Abdeckung nach unten die Betätigungseinrichtung in ungefährer Augenhöhe des
Fahrzeugführers liegt. Sie ist damit gut zu erkennen und auch gut zu erreichen.
Des weiteren ist vorteilhaft vorgeschlagen, daß die Betätigungstaste ortsfest unter der
Abdeckung angeordnet ist, alternativ dazu kann die Taste bzw. das Tastenfeld inklusive
Anzeigenfeld auch mitausgeklappt werden. Durch das Mitausklappen entsteht die
Möglichkeit, daß die Betätigungsebene im wesentlichen nahezu lotrecht zur
Blickrichtungsachse des Kraftfahrzeugführers klappbar bzw. projizierbar ist.
Es wird darüber hinaus eine logische chronologische Betätigungsabfolge impliziert, die
in jeder, also auch in Streßsituationen leicht ausführbar ist.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß die Betätigungseinrichtung
mit einer Hinweisleuchte oder einem Anzeigefeld versehen ist, über welche bzw. über
welches die erfolgte Aktivierung oder Betätigung der Betätigungstaste erkennbar ist.
Somit kann deutlich erkannt werden, ob ein gültiger Notruf ausgelöst wurde, welcher
quasi durch die Anzeige oder die Hinweisleuchte quittiert wird. Darüber hinaus können
auch Dritte, beispielsweise an den Unfallort herbeieilende Helfer, sofort und deutlich
erkennen, daß ein Notruf bereits abgesetzt wurde.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß die Betätigungseinrichtung
mit einer im Fahrzeug installierten GSM-Einheit verbunden ist. Über diese GSM-Einheit
ist der über die Betätigungstaste ausgelöste Notruf über Funk aussendbar. Mit Hilfe der
GSM-Einheit erfolgt dies über ein öffentliches Mobilfunknetz.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß die GSM-Einheit der
kraftfahrzeuginternen Telefonanlage verwendet wird. Hierdurch bedarf es keines
zusätzlichen GSM-Moduls in der Betätigungseinrichtung, sondern dieselbe wird
funktionell gekoppelt mit der GSM-Einheit einer vorhandenen fahrzeuginternen
Telefonanlage.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß die Betätigungseinrichtung
mit einer Logikeinheit zur Auswertung der im Fahrzeug angeordneten Crash-Sensoren
versehen ist. Über diese Crash-Sensoren werden Unfallsituationen erkannt und der
Logikeinheit zugeführt, die ggf. sogar die Schwere des Unfalls auswertet. Davon
abhängig wird die Betätigungseinrichtung automatisch betätigt, was durch die besagte
Logikeinheit möglich ist.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß bei Bewertung einer
Unfallsituation der besagte Notruf automatisch ausgelöst wird, so daß sogar in solchen
Situationen erfolgt, in denen beispielsweise der Fahrzeugführer verletzt und bewußtlos
ist.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß die Betätigungseinrichtung
mit einem Navigationssystem im Kraftfahrzeug logisch derart verbunden ist, daß mit
dem Notruf auch die aktuellen Ortsdaten übersendbar sind. Auf diese Weise kann nach
erfolgtem Absetzen eines Notrufsignales das Navigationssystem aktiviert werden bzw.
gleich mit Notruf aktiviert werden und die entsprechenden Orts- bzw. GPS-Daten des
betreffenden Fahrzeuges werden mitübersendet. Auf diese Weise können Unfälle
lokalisiert werden, selbst dann, wenn die Insassen so schwer verletzt sind, daß sie
selbsttätig den Hilferuf hätten nicht auslösen können.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß die Abdeckung mit einem
automatischen Öffnungssystem versehen ist, über welches die Abdeckung im Notfall
selbsttätig aufgeklappt wird. Dadurch wird die Betätigungstaste im Notfall, d. h. im
offensichtlichen Notfall automatisch freigegeben, was im übrigen für die
Fahrzeuginsassen selbst, aber auch für möglicherweise herbeieilenden Rettungsdienst
als Kennzeichnung für einen aktivierten Status der Betätigungseinrichtung erkennbar ist.
In letzter vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß der Aktivierungsstatus der
Betätigungstaste durch eine farbliche Leuchte gekennzeichnet wird. Hierdurch ist
deutlich ersichtbar, daß die Betätigungstaste betätigt wurde und ein entsprechender
Notruf ausgesendet wurde.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und nachfolgend näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1: Notruftaste in Klappe, integriert im Dachmodul.
Fig. 2: Dachmoduldarstellung mit geschlossener Betätigungseinrichtung.
Fig. 3: Logische Einzelelemente.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel für die Einbringung einer entsprechenden
erfindungsgemäßen Betätigungseinrichtung in ein Dachmodul 10 eines Kraftfahrzeuges.
Das Dachmodul 10 ist eine Geräteeinheit, die im Frontbereich im Dach montiert ist und
beispielsweise auch die Innenraumbeleuchtung integriert enthält, bzw. enthalten kann.
Dieses Dachmodul ist geeignet, um in vorteilhafter Weise, im übrigen auch in
erfindungsgemäßer Weise, die besagte Notrufbetätigungseinrichtung dort zu installieren.
In diesem Ausführungsbeispiel ist eine Klappe 1 vorgesehen, die beispielsweise auf
Tipptastfreigabe nach unten schwenkt und die Betätigungstaste 2 sowie die Anzeige 3
oder eine Leuchte mit nach unten ausschwenkt. Dadurch werden sie erst für den
gewünschten Betätigungsfall freigelegt und sind über die Klappe 1 ansonsten verdeckt
und es besteht nicht die Gefahr einer versehentlichen Betätigung. Außerdem wird die
Betätigungstaste sowie das Anzeigefeld durch die direkte Verbindung mit der Klappe 1
derartig ausgeschwenkt, daß diese sofort ins Blickfeld des Fahrzeuginsassen bzw. des
Fahrzeugführers geschwenkt werden.
Fig. 2 zeigt ein Dachmodul 10 in Draufsicht, bestehend aus den Einzelelementen.
Hierbei wird die Betätigungseinrichtung als solches abgedeckt durch die Klappe 1. Das
Dachmodul 10 kann somit mit allen Einzelkomponenten, angefangen mit
Innenraumbeleuchtung, Leselampen, Schiebedachöffnungsbetätigung und
Notrufbetätigungseinrichtung integral zu einer Baugruppen zusammengefaßt werden,
was als ganzes montiert wird.
Fig. 3 zeigt die logische Verbindung einzelner Elemente miteinander und es ist
außerdem der funktionale Zusammenhang der Funktion als solches erkennbar. Die
Notrufbetätigungstaste 2 und die Anzeige bzw. die Leuchte 3 sind logisch und
informationstechnisch mit einer Logikeinheit 4 verbunden, die beispielsweise auch in
Dachmodulen integriert sein kann. Weiterhin ist die Logikeinheit 4 mit dem GSM-Modul
5 verbunden, welches entweder im Dachmodul mitintegriert sein kann, oder aber auch
das GSM-Modul einer Telefonanlage im Auto sein kann. In beiden Fällen besteht eine
informationstechnische und logische Verbindung zwischen Logikeinheit 4 und GSM-
Modul 5. Des weiteren ist die Logikeinheit 4 logisch und informationstechnisch auch mit
dem Navigationssystem 6 des Fahrzeuges verbunden. Hierzu kann, wie beim GSM-
Modul entweder ein entsprechend abgespecktes Navigationssystem zur
Betätigungseinrichtung dazugehören oder aber es besteht eine logische und elektrische
Verbindung zum bordeigenen Navigationssystem 6 des Fahrzeuges.
Wird nun die entsprechende Betätigungstaste 2 gedrückt, so erfolgt über die
Logikeinheit 4 in diesem Ausführungsbeispiel eine Abfrage des Standortes bzw. der
momentanen Navigationsdaten aus dem Navigationssystem 6. Innerhalb der
Logikeinheit werden beide Informationen, nämlich Notrufauslösung und GPS-Ortung
verbunden und gemeinsam als Nachricht dem GSM-Modul 5 übertragen, welches eine
Funkverbindung nach extern aufnimmt. Das System kann auch in Verbindung mit Crash-
Sensoren 7 automatisch arbeiten, wobei im Falle des Ansprechens der Crash-Sensoren
7 bei einem Unfall dies der Logikeinheit 4 mitgeteilt würde. Innerhalb der Logikeinheit 4
wird automatisch eine GPS-Ortung durchgeführt und gemeinsam mit diesen Daten wird
ein Notruf automatisch über das GSM-Modul 5 nach extern gesendet. Innerhalb der
Betätigungs- und Anzeigeeinheit kann dabei dann zur Kennzeichnung dieser
automatischen Notrufauslösung die Betätigungstaste 2 sowie das Anzeigefeld 3 bzw. die
Leuchte 3 freigelegt sein, so daß ein Leuchten oder Anzeigen, bei nunmehr automatisch
geöffneter Klappe für den Rettungsdienst oder aber auch für andere gekennzeichnet ist.
Claims (12)
1. Betätigungseinrichtung für die Notrufauslösung bei Kraftfahrzeugen, bei welcher
über eine Betätigungstaste der Notruf über Funk auslösbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest die Betätigungstaste (2) von einer klappbaren Abdeckung (1)
abgedeckt ist.
2. Betätigungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungseinrichtung im Dachmodul (10) des Kraftfahrzeuges angeordnet
ist und die Abdeckung (1) nach unten klappbar öffenbar ist.
3. Betätigungseinrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungstaste (2) ortsfest unter der Abdeckung (1) angeordnet ist.
4. Betätigungseinrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungstaste (2) bzw. das Tastenfeld inklusive Anzeigefeld gemeinsam
mit der klappbaren Abdeckung (1) nach unten ausklappbar ist.
5. Betätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungseinrichtung mit einer Hinweisleuchte (3) oder einem Anzeigefeld
versehen ist, über welche bzw. welches die erfolgte Aktivierung/Betätigung der
Betätigungstaste (2) erkennbar ist.
6. Betätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungseinrichtung mit einer im Kraftfahrzeug installierten GSM-Einheit
(5) verbunden ist.
7. Betätigungseinrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die GSM-Einheit (5), die der Telefonanlage ist.
8. Betätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungseinrichtung mit einer Logikeinheit (4) zur Auswertung der im
Fahrzeug angeordneten Crash-Sensoren (7) versehen ist.
9. Betätigungseinrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei Bewertung einer Unfallsituation der Notruf automatisch auslösbar ist.
10. Betätigungseinrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungseinrichtung mit einem Navigationssystem (6) im Kraftfahrzeug
logisch derart verbunden ist, daß mit dem Notruf auch die aktuellen Ortsdaten
übersendbar sind.
11. Betätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckung mit einem automatischen Öffnungssystem versehen ist, über
welches die Abdeckung (1) im Notfall selbsttätig aufklappbar ist.
12. Betätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Aktivstatus der Betätigungstaste (2) durch eine farbliche Leuchte (3)
gekennzeichnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10016891A DE10016891A1 (de) | 2000-04-05 | 2000-04-05 | Betätigungseinrichtung für Notrufauslösung bei Kraftfahrzeugen |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10016891A1 true DE10016891A1 (de) | 2001-10-18 |
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ID=7637650
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Country Status (1)
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