DE10014317A1 - Caravan, insbesondere Motorcaravan - Google Patents
Caravan, insbesondere MotorcaravanInfo
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Abstract
Caravan, insbesondere Motorcaravan, enthaltend eine Sanitäreinrichtung (2), die in Caravanquerrichtung nebeneinander angeordnet einen Duschraum (4) und eine Waschbecken-Toiletteneinrichtung (6, 8) aufweist; einen in Caravanlängsrichtung hinten an die Sanitäreinrichtung (2) angrenzenden Schlafraum (10), der von einem Wohnraum (14) durch den Duschraum (4) hindurch zugänglich ist. Das Bett (12) des Schlaufraums (10) erstreckt sich quer über die ganze Caravaninnenbreite angrenzend an den Duschraum.
Description
Die Erfindung betrifft einen Caravan, insbesondere Motorcaravan, gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, auf einem kleinen
Caravaninnenraum einen größtmöglichen Komfort und mindestens zwei optisch
und schallmäßig gut voneinander getrennte Räume zu schaffen.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden
Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Demgemäß ist ein Caravan, insbesondere ein Motorcaravan, gemäß der
Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß eine Sanitäreinrichtung vorgesehen
ist, die in Karavanquerrichtung nebeneinander angeordnet einen Duschraum
und eine Waschbecken-Toiletteneinrichtung aufweist, deren Waschbecken und
Toilettenbecken vom Duschraum aus zugänglich und diesem zugewandt sind,
daß in Caravanlängsrichtung hinten an die Sanitäreinrichtung angrenzend ein
Schlafraum mit mindestens einem Bett vorgesehen ist, daß in
Caravanlängsrichtung vorne an die Sanitäreinrichtung angrenzend ein
Wohnraum vorgesehen ist, und daß der Duschraum als begehbarer Durchgang
zwischen dem Wohnraum und dem Schlafraum ausgebildet ist.
Durch die Erfindung werden insbesondere folgende Vorteile erzielt: Ein
größtmöglicher Komfort, indem alle zum Leben in einem Caravan erforderlichen
Einrichtungsgegenstände auf kleinstem Raum und leicht erreichbar
untergebracht sind. Ein als Elternschlafraum oder Aufenthaltsraum benutzbarer
Raum ist durch die Sanitäreinrichtung von einem Schlafraum, welcher als
Kinderschlafraum und Kinderaufenthaltsraum nutzbar ist, räumlich, schallmäßig
und optisch deutlich getrennt und trotzdem sind beide Räume durch den
Duschraum hindurch gegenseitig leicht zugänglich. Durch aufmachbare oder
wegnehmbare Wandteile sind die drei Bereiche Wohnraum, Sanitäreinrichtung
und Schlafraum durchgängig miteinander verbindbar, wobei ein gerader
Durchgang zwischen ihnen herstellbar ist zum Transport von langen
Gegenständen wie beispielsweise Segelmasten, Surfbrett, Fahrräder, und so
weiter, jedoch auch andere Gegenstände wie beispielsweise Bretter, Dielen,
Gartengeräte und so weiter. Dadurch ist der Caravan nicht nur als Freizeitmobil
oder als fahrendes Büro und dergleichen nutzbar, sondern auch als
Transportfahrzeug und Gebrauchsfahrzeug für beliebige andere Zwecke.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen anhand einer
bevorzugten Ausführungsform als Beispiel beschrieben. In den Zeichnungen
zeigen
Fig. 1 schematisch eine Einsicht in einen Motorcaravan von oben, und
Fig. 2 eine Rückansicht des Motorcaravans von Fig. 1 bei geöffneten
Hecktüren.
Der in den Zeichnungen dargestellte Motorcaravan nach der Erfindung enthält
eine Sanitäreinrichtung 2, welche in Caravanquerrichtung nebeneinander
angeordnet einen Duschraum 4 und eine Toiletten-Wascheinrichtung aufweist,
deren Waschbecken 6 und unter diesem angeordnete Toilettenschüssel 8 vom
Duschraum 4 aus zugänglich sind und diesem zugewandt sind. Das
Waschbecken 6 ist schenkbar angeordnet. Die Toilettenschüssel 8 ist nach
dem Wegschenken des Waschbeckens 6 besser zugänglich.
In Caravanlängsrichtung hinten an die Sanitäreinrichtung 2 angrenzend ist ein
Schlafraum 10 mit mindestens einem Bett 12 vorgesehen. In
Caravanlängsrichtung vorne an die Sanitäreinrichtung 2 angrenzend ist ein
Wohnraum 14 vorgesehen, welcher entsprechend Fig. 1 zur Fahrerkabine 16
hin offen oder von der Fahrerkabine 16 durch eine Trennwand getrennt sein
kann, welch letztere vorzugsweise mit einer Tür versehen ist.
Der Duschraum 4 ist als begehbarer Durchgang zwischen dem Wohnraum 14
und dem Schlafraum 10 ausgebildet.
Das mindestens eine Bett 12 des Schlafraumes 10 erstreckt sich im
Wesentlichen über die ganze Caravaninnenbreite. Die Bettlängsrichtung
erstreckt sich vorzugsweise in Caravanquerrichtung und das Bett grenzt
entsprechend den Zeichnungen vorzugsweise an die Rückseite der
Sanitäreinrichtung 2 an, so daß es unmittelbar an den Duschraum 4 angrenzt.
Die Breite des Bettes 12 und damit die Breite des Schlafraumes 10 in
Fahrzeuglängsrichtung kann sich von der Sanitäreinrichtung 2 bis zu den
Hecktüren 18 und 19 erstrecken in Form eines Einfachbettes oder in Form von
Doppelstockbetten. Gemäß anderer Ausführungsform kann der Schlafraum
zwischen dem Bett 12 und den Hecktüren 18, 19 noch einen Zwischenraum als
Stauraum oder Laderaum aufweisen oder in Caravanlängsrichtung so lang
sein, daß das Bett 12 auch in Caravanlängsrichtung eine Länge hat, die
erwachsenen Personen das Liegen in Caravanlängsrichtung darauf ermöglicht.
Die Liegevorrichtung des Bettes 12 ist vorzugsweise ein Bettkasten mit einer
federelastischen Auflage, z. B. aus Schaumkunststoff.
Die Sanitäreinrichtung 2 ist gemäß den Zeichnungen vorzugsweise
symmetrisch zur Caravanbreite im Mittenbereich der Caravanbreite
angeordnet. Dies hat mehrere Vorteile. Der Duschraum 4 ist vom Wohnraum
14 auch dann noch gut zugänglich, wenn im Wohnraum 14 eine Sitz-
Liegeeinrichtung 22 an die Waschbecken-Toiletteneinrichtung 6, 8 und an
diejenige Caravanlängswand 24 angrenzend angeordnet ist, welche sich auf
der vom Duschraum 4 abgewandten Seite der Waschbecken-
Toiletteneinrichtung 6, 8 befindet. Die Sitz-Liegeeinrichtung 22 kann eine
sogenannte "Sitzdinette" sein mit einer nach hinten zeigenden vorderen
Sitzbank 26, einer nach vorne zeigenden hinteren Sitzbank 28 und einem Tisch
30 zwischen den beiden Sitzbänken. Der Tisch 30 ist wegklappbar oder
wegnehmbar angeordnet und die beiden Sitzbänke 26 und 28 können zu einem
Doppelbett umgebaut werden. Dadurch ergibt sich aus dem Wohnraum 14 auf
einfache Weise ein Schlafraum, z. B. Elternschlafzimmer, welches durch die
Sanitäreinrichtung 2 von dem im Heck angeordneten Schlafraum 10 räumlich,
optisch und akkustisch getrennt ist. Dadurch können der Wohnraum 14 und der
Schlafraum 10 von verschiedenen Personen benutzt werden zum Schlafen
oder auch zum Wohnen, ohne sich gegenseitig zu stören. Das Bett 12 in dem
Heck-Schlafraum 10 kann fest oder vorzugsweise wegklappbar oder absenkbar
oder hochhängbar ausgebildet sein, so daß dieser Heck-Schlafraum 10 auch
schnell in einen Wohnraum oder Gepäckraum umbaubar ist.
Die gute Zugänglichkeit zwischen Wohnraum 14 und Schlafraum 12 bleibt auch
dann erhalten, wenn bei den üblichen Breiten von Caravans eine Küchenzeile
32 an der Caravanlängswand 34 angeordnet ist, welche sich auf der von der
Waschbecken- und Toiletteneinrichtung 6, 8 abgewandten Seite des
Duschraumes 4 befindet und die Küchenzeile 32 an einen Zwischenraum 36
angrenzt, welcher zwischen dem Duschraum 4 und dieser Caravanlängswand
34 gebildet ist.
In dieser Caravanlängswand 34 kann sich vor der Küchenzeile 32 eine
Fahrzeugtür 38, vorzugweise eine Scheibetür, befinden.
Bei Caravans mit einem Wohnraum 14, dessen Länge zur Unterbringung einer
Sitz-Liegeeinrichtung 22 mit 2 einander gegenüberliegenden Sitzreihen 26, 28
ausreicht, hat vor der Fahrzeugtür 38 an ihrer Caravanlängswand 34 noch ein
Hochschrank 40 Platz, in welchem z. B. ein Kühlschrank untergebracht sein
kann. Das vordere Ende des Hochschrankes 40 kann mit dem vorderen Ende
der vorderen Sitzbank 26 fluchten. Davor kann sich die Fahrerkabine 16
anschließen. Somit hat man eine optimale Raumausnutzung. Die Küchenzeile
32 kann beispielsweise ein Spülbecken 42 und eine Kocheinrichtung 44, z. B.
eine oder mehrere Gasbrennstellen, enthalten.
In dem Zwischenraum 36 zwischen dem Duschraum 4 und der in Fig. 1 rechten
Caravanlängsrand 34 kann ein Hochschrank angeordnet sein, welcher vom
Duschraum 4 her zugänglich ist.
Ein wie der genannte Zwischenraum 36 ungefähr gleich breiter Zwischenraum
46 ist zwischen der Waschbecken- und Toiletteneinrichtung 6, 8 und der in Fig.
1 linken Caravanlängswand 24 gebildet. Er kann als Technikraum zur
Unterbringung von Gasflaschen oder anderen technischen Gegenständen, als
Stauraum oder zur Unterbringung eines Schrankes benutzt werden. Er kann
von der Fahrzeugaußenseite her zugänglich gemacht werden und/oder vom
Wohnraum 14 her und/oder z. B. durch eine verschließbare Lucke 48 vom
heckseitigen Schlafraum 10 her.
Die Waschbecken- und Toiletteneinrichtung 6, 8 ist von der Sitz- und
Liegeeinrichtung 22 des Wohnraumes 14 vorzugsweise durch eine Wand 50
getrennt. Zwischen dem Duschraum 4 und dem Wohnraum 14 ist eine
Schiebetür 52 (oder ein Vorhang oder ein Rolladen oder ein anderes
aufmachbares Trennelement) angeordnet, welche wahlweise vor den
Duschraum 4 oder die Waschbecken-Toiletteneinrichtung 6, 8 schiebbar ist.
Die Liegevorrichtung (Bettkasten mit Matratze oder dergleichen) des
heckseitigen Schlafraumes 10 ist mit Abstand über dem Caravanboden 54
angeordnet, so daß dazwischen ein Stauraum 56 gebildet ist. Dieser kann
Schubladen enthalten oder zu den Hecktüren 18, 19 hin offen sein. Zwischen
diesem Stauraum 56 und dem Duschraum 4 ist ein Trennelement 58 (Wand,
Tür, Vorhang oder dgl.) angeordnet, welches mindestens im Bereich des
Duschraumes 4 wegnehmbar ist oder aufmachbar ist zur Bildung eines
Durchganges, durch welchen der Stauraum 56 durch den Duschraum 4
hindurch bis zum Wohnraum 14 geradlinig durchgängig offen ist zur Aufnahme
von langen Gegenständen, z. B. von Segelstangen von Segelbooten oder
Surfbrettern, Ski, Gartengeräten, Baumaterialien wie z. B. Bretter oder
Stangen, und so weiter.
Wie Fig. 2 zeigt, kann mit Abstand über der Liegevorrichtung des einen Bettes
12 eine Liegevorrichtung eines weiteren Bettes 62 angeordnet sein, so daß
sich dadurch ein Stockbett ergibt. Die Liegevorrichtung (Bettkasten mit
Matratze und so weiter) des oberen Bettes 62 kann wegklappbar, hochklappbar
oder absenkbar sein und beispielsweise an Gurten 64 am Caravandach 66
aufgehängt sein.
Die Zwischenwand, welche den hinteren Schlafraum 10 von dem Duschraum 4
trennt, kann sich bis zur Caravandecke erstrecken und beispielsweise als Tür
ausgebildet sein. Gemäß der Ausführungsform von Fig. 2 ist der
Zwischenwandbereich von der Oberfläche des unteren Bettes 12 bis zur
Caravandecke 66 getrennt von der unteren Zwischenwand 58 auf und zu
machbar zur Bildung eines Personendurchganges vom Duschraum 4 zu dem
hinteren Schlafraum 10.
Claims (13)
1. Karavan, insbesondere Motorcaravan,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Sanitäreinrichtung (6) vorgesehen ist, die in
Karavanquerrichtung nebeneinander angeordnet einen Duschraum (4)
und eine Waschbecken-Toiletteneinrichtung (6, 8) aufweist, deren
Waschbecken (6) und Toilettenschüssel (8) vom Duschraum (4) aus
zugänglich und diesem zugewandt sind, daß in Caravanlängsrichtung
hinten an die Sanitäreinrichtung (2) angrenzend ein Schlafraum mit
mindestens einem Bett (12, 62) vorgesehen ist, daß in
Caravanlängsrichtung vorne an die Sanitäreinrichtung (2) angrenzend
ein Wohnraum (14) vorgesehen ist, und daß der Duschraum (4) als
begehbarer Durchgang zwischen dem Wohnraum (14) und dem
Schlafraum (10) ausgebildet ist.
2. Caravan nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das mindestens eine Bett (12, 62) des Schlafraumes (10) sich im
Wesentlichen über die gesamte Caravaninnenbreite erstreckt.
3. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das mindestens eine Bett (12, 62) des Schlafraumes (10) an den
Duschraum (4) angrenzt.
4. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Duschraum (4) und dem Wohnraum (14) eine
Schiebetür (52) ist, die in Caravanquerrichtung verschiebbar ist.
5. Caravan nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schiebetür (52) wechselweise vor den Duschraum (4) oder die
Waschbecken-Toiletteneinrichtung (6, 8) schiebbar ist.
6. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Waschbecken (6) wegschwenkbar angeordnet ist.
7. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das mindestens eine Bett mit Abstand über dem Caravanboden
angeordnet und zwischen dem Caravanboden und dem Bettes ein
Stauraum (56) gebildet ist, daß zwischen dem Stauraum (56) und der
Sanitäreinrichtung (2) eine Wand (58) vorgesehen ist, die mindestens im
Bereich des Duschraumes (4) geöffnet werden kann und im geöffneten
Zustand einen Durchgang freigibt, durch welchen der Stauraum (56)
durch die Sanitäreinrichtung (2) bis in den Wohnraum (14) geradlinig
durchgängig offen ist zur Aufnahme von langen Gegenständen.
8. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sanitäreinrichtung (2) symmetrisch zur Caravanbreite im
Mittenbereich der Caravanbreite angeordnet ist.
9. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Duschraum (4) auf seiner von der Waschbecken- und
Toiletteneinrichtung (6, 8) abgewandten Seite ein Schrank benachbart
ist.
10. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Waschbecken- und Toiletteneinrichtung (6, 8) und der
Caravanlängswand (24), auf der vom Waschraum abgewandten Seite
der Waschbecken- und Toiletteneinrichtung (6, 8), ein Nutzraum (46)
gebildet ist, der zur Unterbringung von diversen Gegenständen
zugänglich ist.
11. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Wohnraum (14) eine Sitz-Liegeeinrichtung (22) an die
Waschbecken-Toiletteneinrichtung (6, 8) und an diejenige
Caravanlängswand (24) angrenzend angeordnet ist, welche sich auf der
vom Duschraum (4) abgewandten Seite der Waschbecken-
Toiletteneinrichtung (6, 8) befindet, wobei die Sitz-Liege-Einrichtung (22)
wahlweise von einer Sitzeinrichtung in eine als Bett verwandelbare
Liegeeinrichtung umwandelbar ist, und umgekehrt.
12. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Wohnraum (14) eine Küchenzeile (32) an der Caravanlängswand
(38) angeordnet ist, welche sich auf der von der Waschbecken- und
Toiletteneinrichtung (6, 8) abgewandten Seite des Duschraumes (4)
befindet, und daß die Küchenzeile (32) an einen Zwischenraum (36)
angrenzt, welcher sich zwischen dem Duschraum (4) und dieser
Caravanlängswand (38) befindet.
13. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mit Abstand über dem mindestens einen Bett (12) des Schlafraumes
(10) ein aufhängbares oberes Bett (62) vorgesehen ist, und daß eine
Trennelement (58), welche zwischen dem Schlafraum (10) und dem
Duschraum (4) vorgesehen ist, mindestens im Bereich von der
Liegefläche des unteren Bettes (12) bis zum Caravandach (66)
aufmachbar ist zur Bildung eines Personendurchganges.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000114317 DE10014317B4 (de) | 2000-03-23 | 2000-03-23 | Caravan, insbesondere Motorcaravan |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000114317 DE10014317B4 (de) | 2000-03-23 | 2000-03-23 | Caravan, insbesondere Motorcaravan |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE10014317A1 true DE10014317A1 (de) | 2001-10-04 |
| DE10014317B4 DE10014317B4 (de) | 2004-05-13 |
Family
ID=7635972
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| DE2000114317 Expired - Fee Related DE10014317B4 (de) | 2000-03-23 | 2000-03-23 | Caravan, insbesondere Motorcaravan |
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Owner name: BAVARIACAMP.DE GMBH, 86836 OBERMEITINGEN, DE |
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Effective date: 20111001 |