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DE10014317A1 - Caravan, insbesondere Motorcaravan - Google Patents

Caravan, insbesondere Motorcaravan

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DE10014317A1
DE10014317A1 DE2000114317 DE10014317A DE10014317A1 DE 10014317 A1 DE10014317 A1 DE 10014317A1 DE 2000114317 DE2000114317 DE 2000114317 DE 10014317 A DE10014317 A DE 10014317A DE 10014317 A1 DE10014317 A1 DE 10014317A1
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DE
Germany
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caravan
shower room
room
bed
sink
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DE2000114317
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Angelo Franke
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BAVARIACAMP.DE GMBH, 86836 OBERMEITINGEN, DE
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BAVARIA CAMP FREIZEITMOBILE GM
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P3/00Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects
    • B60P3/32Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects comprising living accommodation for people, e.g. caravans, camping, or like vehicles
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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Abstract

Caravan, insbesondere Motorcaravan, enthaltend eine Sanitäreinrichtung (2), die in Caravanquerrichtung nebeneinander angeordnet einen Duschraum (4) und eine Waschbecken-Toiletteneinrichtung (6, 8) aufweist; einen in Caravanlängsrichtung hinten an die Sanitäreinrichtung (2) angrenzenden Schlafraum (10), der von einem Wohnraum (14) durch den Duschraum (4) hindurch zugänglich ist. Das Bett (12) des Schlaufraums (10) erstreckt sich quer über die ganze Caravaninnenbreite angrenzend an den Duschraum.

Description

Die Erfindung betrifft einen Caravan, insbesondere Motorcaravan, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, auf einem kleinen Caravaninnenraum einen größtmöglichen Komfort und mindestens zwei optisch und schallmäßig gut voneinander getrennte Räume zu schaffen.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Demgemäß ist ein Caravan, insbesondere ein Motorcaravan, gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß eine Sanitäreinrichtung vorgesehen ist, die in Karavanquerrichtung nebeneinander angeordnet einen Duschraum und eine Waschbecken-Toiletteneinrichtung aufweist, deren Waschbecken und Toilettenbecken vom Duschraum aus zugänglich und diesem zugewandt sind, daß in Caravanlängsrichtung hinten an die Sanitäreinrichtung angrenzend ein Schlafraum mit mindestens einem Bett vorgesehen ist, daß in Caravanlängsrichtung vorne an die Sanitäreinrichtung angrenzend ein Wohnraum vorgesehen ist, und daß der Duschraum als begehbarer Durchgang zwischen dem Wohnraum und dem Schlafraum ausgebildet ist.
Durch die Erfindung werden insbesondere folgende Vorteile erzielt: Ein größtmöglicher Komfort, indem alle zum Leben in einem Caravan erforderlichen Einrichtungsgegenstände auf kleinstem Raum und leicht erreichbar untergebracht sind. Ein als Elternschlafraum oder Aufenthaltsraum benutzbarer Raum ist durch die Sanitäreinrichtung von einem Schlafraum, welcher als Kinderschlafraum und Kinderaufenthaltsraum nutzbar ist, räumlich, schallmäßig und optisch deutlich getrennt und trotzdem sind beide Räume durch den Duschraum hindurch gegenseitig leicht zugänglich. Durch aufmachbare oder wegnehmbare Wandteile sind die drei Bereiche Wohnraum, Sanitäreinrichtung und Schlafraum durchgängig miteinander verbindbar, wobei ein gerader Durchgang zwischen ihnen herstellbar ist zum Transport von langen Gegenständen wie beispielsweise Segelmasten, Surfbrett, Fahrräder, und so weiter, jedoch auch andere Gegenstände wie beispielsweise Bretter, Dielen, Gartengeräte und so weiter. Dadurch ist der Caravan nicht nur als Freizeitmobil oder als fahrendes Büro und dergleichen nutzbar, sondern auch als Transportfahrzeug und Gebrauchsfahrzeug für beliebige andere Zwecke.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen anhand einer bevorzugten Ausführungsform als Beispiel beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 schematisch eine Einsicht in einen Motorcaravan von oben, und
Fig. 2 eine Rückansicht des Motorcaravans von Fig. 1 bei geöffneten Hecktüren.
Der in den Zeichnungen dargestellte Motorcaravan nach der Erfindung enthält eine Sanitäreinrichtung 2, welche in Caravanquerrichtung nebeneinander angeordnet einen Duschraum 4 und eine Toiletten-Wascheinrichtung aufweist, deren Waschbecken 6 und unter diesem angeordnete Toilettenschüssel 8 vom Duschraum 4 aus zugänglich sind und diesem zugewandt sind. Das Waschbecken 6 ist schenkbar angeordnet. Die Toilettenschüssel 8 ist nach dem Wegschenken des Waschbeckens 6 besser zugänglich.
In Caravanlängsrichtung hinten an die Sanitäreinrichtung 2 angrenzend ist ein Schlafraum 10 mit mindestens einem Bett 12 vorgesehen. In Caravanlängsrichtung vorne an die Sanitäreinrichtung 2 angrenzend ist ein Wohnraum 14 vorgesehen, welcher entsprechend Fig. 1 zur Fahrerkabine 16 hin offen oder von der Fahrerkabine 16 durch eine Trennwand getrennt sein kann, welch letztere vorzugsweise mit einer Tür versehen ist.
Der Duschraum 4 ist als begehbarer Durchgang zwischen dem Wohnraum 14 und dem Schlafraum 10 ausgebildet.
Das mindestens eine Bett 12 des Schlafraumes 10 erstreckt sich im Wesentlichen über die ganze Caravaninnenbreite. Die Bettlängsrichtung erstreckt sich vorzugsweise in Caravanquerrichtung und das Bett grenzt entsprechend den Zeichnungen vorzugsweise an die Rückseite der Sanitäreinrichtung 2 an, so daß es unmittelbar an den Duschraum 4 angrenzt.
Die Breite des Bettes 12 und damit die Breite des Schlafraumes 10 in Fahrzeuglängsrichtung kann sich von der Sanitäreinrichtung 2 bis zu den Hecktüren 18 und 19 erstrecken in Form eines Einfachbettes oder in Form von Doppelstockbetten. Gemäß anderer Ausführungsform kann der Schlafraum zwischen dem Bett 12 und den Hecktüren 18, 19 noch einen Zwischenraum als Stauraum oder Laderaum aufweisen oder in Caravanlängsrichtung so lang sein, daß das Bett 12 auch in Caravanlängsrichtung eine Länge hat, die erwachsenen Personen das Liegen in Caravanlängsrichtung darauf ermöglicht. Die Liegevorrichtung des Bettes 12 ist vorzugsweise ein Bettkasten mit einer federelastischen Auflage, z. B. aus Schaumkunststoff.
Die Sanitäreinrichtung 2 ist gemäß den Zeichnungen vorzugsweise symmetrisch zur Caravanbreite im Mittenbereich der Caravanbreite angeordnet. Dies hat mehrere Vorteile. Der Duschraum 4 ist vom Wohnraum 14 auch dann noch gut zugänglich, wenn im Wohnraum 14 eine Sitz- Liegeeinrichtung 22 an die Waschbecken-Toiletteneinrichtung 6, 8 und an diejenige Caravanlängswand 24 angrenzend angeordnet ist, welche sich auf der vom Duschraum 4 abgewandten Seite der Waschbecken- Toiletteneinrichtung 6, 8 befindet. Die Sitz-Liegeeinrichtung 22 kann eine sogenannte "Sitzdinette" sein mit einer nach hinten zeigenden vorderen Sitzbank 26, einer nach vorne zeigenden hinteren Sitzbank 28 und einem Tisch 30 zwischen den beiden Sitzbänken. Der Tisch 30 ist wegklappbar oder wegnehmbar angeordnet und die beiden Sitzbänke 26 und 28 können zu einem Doppelbett umgebaut werden. Dadurch ergibt sich aus dem Wohnraum 14 auf einfache Weise ein Schlafraum, z. B. Elternschlafzimmer, welches durch die Sanitäreinrichtung 2 von dem im Heck angeordneten Schlafraum 10 räumlich, optisch und akkustisch getrennt ist. Dadurch können der Wohnraum 14 und der Schlafraum 10 von verschiedenen Personen benutzt werden zum Schlafen oder auch zum Wohnen, ohne sich gegenseitig zu stören. Das Bett 12 in dem Heck-Schlafraum 10 kann fest oder vorzugsweise wegklappbar oder absenkbar oder hochhängbar ausgebildet sein, so daß dieser Heck-Schlafraum 10 auch schnell in einen Wohnraum oder Gepäckraum umbaubar ist.
Die gute Zugänglichkeit zwischen Wohnraum 14 und Schlafraum 12 bleibt auch dann erhalten, wenn bei den üblichen Breiten von Caravans eine Küchenzeile 32 an der Caravanlängswand 34 angeordnet ist, welche sich auf der von der Waschbecken- und Toiletteneinrichtung 6, 8 abgewandten Seite des Duschraumes 4 befindet und die Küchenzeile 32 an einen Zwischenraum 36 angrenzt, welcher zwischen dem Duschraum 4 und dieser Caravanlängswand 34 gebildet ist.
In dieser Caravanlängswand 34 kann sich vor der Küchenzeile 32 eine Fahrzeugtür 38, vorzugweise eine Scheibetür, befinden.
Bei Caravans mit einem Wohnraum 14, dessen Länge zur Unterbringung einer Sitz-Liegeeinrichtung 22 mit 2 einander gegenüberliegenden Sitzreihen 26, 28 ausreicht, hat vor der Fahrzeugtür 38 an ihrer Caravanlängswand 34 noch ein Hochschrank 40 Platz, in welchem z. B. ein Kühlschrank untergebracht sein kann. Das vordere Ende des Hochschrankes 40 kann mit dem vorderen Ende der vorderen Sitzbank 26 fluchten. Davor kann sich die Fahrerkabine 16 anschließen. Somit hat man eine optimale Raumausnutzung. Die Küchenzeile 32 kann beispielsweise ein Spülbecken 42 und eine Kocheinrichtung 44, z. B. eine oder mehrere Gasbrennstellen, enthalten.
In dem Zwischenraum 36 zwischen dem Duschraum 4 und der in Fig. 1 rechten Caravanlängsrand 34 kann ein Hochschrank angeordnet sein, welcher vom Duschraum 4 her zugänglich ist.
Ein wie der genannte Zwischenraum 36 ungefähr gleich breiter Zwischenraum 46 ist zwischen der Waschbecken- und Toiletteneinrichtung 6, 8 und der in Fig. 1 linken Caravanlängswand 24 gebildet. Er kann als Technikraum zur Unterbringung von Gasflaschen oder anderen technischen Gegenständen, als Stauraum oder zur Unterbringung eines Schrankes benutzt werden. Er kann von der Fahrzeugaußenseite her zugänglich gemacht werden und/oder vom Wohnraum 14 her und/oder z. B. durch eine verschließbare Lucke 48 vom heckseitigen Schlafraum 10 her.
Die Waschbecken- und Toiletteneinrichtung 6, 8 ist von der Sitz- und Liegeeinrichtung 22 des Wohnraumes 14 vorzugsweise durch eine Wand 50 getrennt. Zwischen dem Duschraum 4 und dem Wohnraum 14 ist eine Schiebetür 52 (oder ein Vorhang oder ein Rolladen oder ein anderes aufmachbares Trennelement) angeordnet, welche wahlweise vor den Duschraum 4 oder die Waschbecken-Toiletteneinrichtung 6, 8 schiebbar ist.
Die Liegevorrichtung (Bettkasten mit Matratze oder dergleichen) des heckseitigen Schlafraumes 10 ist mit Abstand über dem Caravanboden 54 angeordnet, so daß dazwischen ein Stauraum 56 gebildet ist. Dieser kann Schubladen enthalten oder zu den Hecktüren 18, 19 hin offen sein. Zwischen diesem Stauraum 56 und dem Duschraum 4 ist ein Trennelement 58 (Wand, Tür, Vorhang oder dgl.) angeordnet, welches mindestens im Bereich des Duschraumes 4 wegnehmbar ist oder aufmachbar ist zur Bildung eines Durchganges, durch welchen der Stauraum 56 durch den Duschraum 4 hindurch bis zum Wohnraum 14 geradlinig durchgängig offen ist zur Aufnahme von langen Gegenständen, z. B. von Segelstangen von Segelbooten oder Surfbrettern, Ski, Gartengeräten, Baumaterialien wie z. B. Bretter oder Stangen, und so weiter.
Wie Fig. 2 zeigt, kann mit Abstand über der Liegevorrichtung des einen Bettes 12 eine Liegevorrichtung eines weiteren Bettes 62 angeordnet sein, so daß sich dadurch ein Stockbett ergibt. Die Liegevorrichtung (Bettkasten mit Matratze und so weiter) des oberen Bettes 62 kann wegklappbar, hochklappbar oder absenkbar sein und beispielsweise an Gurten 64 am Caravandach 66 aufgehängt sein.
Die Zwischenwand, welche den hinteren Schlafraum 10 von dem Duschraum 4 trennt, kann sich bis zur Caravandecke erstrecken und beispielsweise als Tür ausgebildet sein. Gemäß der Ausführungsform von Fig. 2 ist der Zwischenwandbereich von der Oberfläche des unteren Bettes 12 bis zur Caravandecke 66 getrennt von der unteren Zwischenwand 58 auf und zu machbar zur Bildung eines Personendurchganges vom Duschraum 4 zu dem hinteren Schlafraum 10.

Claims (13)

1. Karavan, insbesondere Motorcaravan, dadurch gekennzeichnet, daß eine Sanitäreinrichtung (6) vorgesehen ist, die in Karavanquerrichtung nebeneinander angeordnet einen Duschraum (4) und eine Waschbecken-Toiletteneinrichtung (6, 8) aufweist, deren Waschbecken (6) und Toilettenschüssel (8) vom Duschraum (4) aus zugänglich und diesem zugewandt sind, daß in Caravanlängsrichtung hinten an die Sanitäreinrichtung (2) angrenzend ein Schlafraum mit mindestens einem Bett (12, 62) vorgesehen ist, daß in Caravanlängsrichtung vorne an die Sanitäreinrichtung (2) angrenzend ein Wohnraum (14) vorgesehen ist, und daß der Duschraum (4) als begehbarer Durchgang zwischen dem Wohnraum (14) und dem Schlafraum (10) ausgebildet ist.
2. Caravan nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Bett (12, 62) des Schlafraumes (10) sich im Wesentlichen über die gesamte Caravaninnenbreite erstreckt.
3. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Bett (12, 62) des Schlafraumes (10) an den Duschraum (4) angrenzt.
4. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Duschraum (4) und dem Wohnraum (14) eine Schiebetür (52) ist, die in Caravanquerrichtung verschiebbar ist.
5. Caravan nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebetür (52) wechselweise vor den Duschraum (4) oder die Waschbecken-Toiletteneinrichtung (6, 8) schiebbar ist.
6. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Waschbecken (6) wegschwenkbar angeordnet ist.
7. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Bett mit Abstand über dem Caravanboden angeordnet und zwischen dem Caravanboden und dem Bettes ein Stauraum (56) gebildet ist, daß zwischen dem Stauraum (56) und der Sanitäreinrichtung (2) eine Wand (58) vorgesehen ist, die mindestens im Bereich des Duschraumes (4) geöffnet werden kann und im geöffneten Zustand einen Durchgang freigibt, durch welchen der Stauraum (56) durch die Sanitäreinrichtung (2) bis in den Wohnraum (14) geradlinig durchgängig offen ist zur Aufnahme von langen Gegenständen.
8. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die Sanitäreinrichtung (2) symmetrisch zur Caravanbreite im Mittenbereich der Caravanbreite angeordnet ist.
9. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Duschraum (4) auf seiner von der Waschbecken- und Toiletteneinrichtung (6, 8) abgewandten Seite ein Schrank benachbart ist.
10. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Waschbecken- und Toiletteneinrichtung (6, 8) und der Caravanlängswand (24), auf der vom Waschraum abgewandten Seite der Waschbecken- und Toiletteneinrichtung (6, 8), ein Nutzraum (46) gebildet ist, der zur Unterbringung von diversen Gegenständen zugänglich ist.
11. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Wohnraum (14) eine Sitz-Liegeeinrichtung (22) an die Waschbecken-Toiletteneinrichtung (6, 8) und an diejenige Caravanlängswand (24) angrenzend angeordnet ist, welche sich auf der vom Duschraum (4) abgewandten Seite der Waschbecken- Toiletteneinrichtung (6, 8) befindet, wobei die Sitz-Liege-Einrichtung (22) wahlweise von einer Sitzeinrichtung in eine als Bett verwandelbare Liegeeinrichtung umwandelbar ist, und umgekehrt.
12. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Wohnraum (14) eine Küchenzeile (32) an der Caravanlängswand (38) angeordnet ist, welche sich auf der von der Waschbecken- und Toiletteneinrichtung (6, 8) abgewandten Seite des Duschraumes (4) befindet, und daß die Küchenzeile (32) an einen Zwischenraum (36) angrenzt, welcher sich zwischen dem Duschraum (4) und dieser Caravanlängswand (38) befindet.
13. Caravan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit Abstand über dem mindestens einen Bett (12) des Schlafraumes (10) ein aufhängbares oberes Bett (62) vorgesehen ist, und daß eine Trennelement (58), welche zwischen dem Schlafraum (10) und dem Duschraum (4) vorgesehen ist, mindestens im Bereich von der Liegefläche des unteren Bettes (12) bis zum Caravandach (66) aufmachbar ist zur Bildung eines Personendurchganges.
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