DE10014060A1 - Befestigungseinrichtung für am Kraftfahrzeug anzubringende Lastenträger - Google Patents
Befestigungseinrichtung für am Kraftfahrzeug anzubringende LastenträgerInfo
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Abstract
Die Befestigungseinrichtung umfasst an einem Querträger (1) angeordnete Befestigungselemente (2, 2a), von denen das Befestigungselement (2a) am Querträger (1) befestigt und das Befestigungselement (2) gegenüber dem Querträger (1) verschiebbar geführt ist. Die Befestigungselemente (2, 2a) sind in ihrem unteren Teil mit Öffnungen versehen, so dass sie auf Zapfen (3) aufsteckbar sind, welche an bestimmungsgemäß belastbaren Bauteilen, beispielsweise an einem Heckklapprahmen (4), befestigt sind. Durch diese Befestigung ist eine formschlüssige Halterung des Befestigungselementes mit Ausnahme eines Freiheitsgrades in Richtung der Achse des Zpfens (3) vorgesehen. Mittels einer Spannschraube (12) wird das Befestigungselement (2) und damit auch das Befestigungselement (2a) gegen ein begrenzt belastbares Bauteil, beispielsweise eine Heckscheibe (5), angedrückt, um ein größtmögliches Maß eines Spaltes (6) zwischen dem Befestigungselement (2) und einem Karosserieteil (7) zu erreichen.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungseinrichtung
für am Kraftfahrzeug anzubringende Lastenträger mit zwei ge
genüberliegenden Befestigungselementen, von denen mindes
tens eines gegenüber dem Lastenträger zur Anpassung an das
den Lastenträger aufnehmende Fahrzeugbauteil bewegbar ist,
wobei jedes Befestigungselement im Bereich von durch ein
Schließteil verschließbare Karosserieöffnung an kombinierten
Bauteilen zu befestigen ist, von denen das eine Bauteil be
stimmungsgemäß und das zweite Bauteil nur begrenzt belast
bar ist.
Bei Heckklappen von Kraftfahrzeugen werden in der letzten
Zeit die Heckscheiben direkt auf den Rahmen der Heckklappe
mittels einer Kleberaupe aufgeklebt. Dabei steht die Heck
scheibe geringfügig über den Heckklappenrahmen hervor. Der
Spalt zwischen Heckscheibe und Karosserie ist verhältnis
mäßig klein und aufgrund der Maßtoleranzen bei der Heck
scheibe obendrein nicht konstant. Wenn man also an einer
Heckklappe einen Lastenträger befestigen will, so muß
zwangsläufig das Befestigungselement, beispielsweise ein
Stützfuß eines quer zur Fahrzeuglängsachse verlaufenden
Querträgers, am Rahmen der Heckklappe befestigt werden.
Hierbei besteht die Gefahr, dass einerseits die Lackierung der
Karosserie und andererseits die Heckscheibe beschädigt wird,
wenn das Befestigungselement aufgrund von nicht ausschließbaren
Bewegungen der Heckklappe gegenüber der Karosserie
an eines dieser beiden Bauteile anstößt. Außerdem muss beim
Festspannen an dem bestimmungsgemäß belastbaren Bauteil
darauf geachtet werden, dass das Befestigungselement nicht
zu sehr an dem begrenzt belastbaren Bauteil, beispielsweise
der Heckscheibe, angedrückt wird, damit hier keine Schäden
auftreten.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befestigungseinrichtung der
weiter oben angegebenen Art so auszugestalten, dass trotz
eines schmalen Spaltes zwischen dem Karosserieteil und dem
Schließteil ein möglichst großer Abstand zwischen dem Befes
tigungselement und dem Karosserieteil einhaltbar ist, ohne
dass ein begrenzt belastbarer Bauteil, beispielsweise eine
Glasscheibe, beschädigt wird.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Befestigungseinrich
tung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 erfindungsgemäß
dadurch gelöst, dass das Befestigungselement an dem bestim
mungsgemäß belastbaren Bauteil formschlüssig zur Aufnahme
der Stützlast und mit einem Freiheitsgrad in einer im wesent
lichen rechtwinklig zur Stützlastrichtungsebene verlaufenden
Ebene gehalten ist, und dass das Befestigungselement an das
begrenzt belastbare Bauteil durch eine Spannvorrichtung in
Richtung des Freiheitsgrades andrückbar ist, wobei die An
drückkraft einstellbar ist.
Durch diese Ausgestaltung ist gewährleistet, dass die Haupt
last, die der Lastenträger aufzunehmen hat, durch das be
stimmungsgemäß belastbare Bauteil, z. B. den Heckklappen
rahmen, aufgenommen wird, während Kräfte, die in Richtung
des Freiheitsgrades des Befestigungselementes wirken und auf
fahrdynamische Zustände zurückzuführen sind, von dem be
grenzt belastbaren Bauteil, beispielsweise der Heckscheibe,
aufgenommen werden. Solche Kräfte ergeben sich in erster Linie
aus der Fliehkraft bei Kurvenfahrten oder aus Kräften, die
auf Seitenwind zurückzuführen sind. Diese Kräfte sind in einer
Größenordnung, die von solchen begrenzt belastbaren Bautei
len aufgenommen werden können. Die erfindungsgemäße Aus
gestaltung hat wegen des Andrückens des Befestigungsele
mentes an das begrenzt belastbare Bauteil den Vorteil, dass
das Befestigungselement immer an diesem begrenzt belastba
ren Bauteil anliegt, so dass der verbleibende Spalt auch bei
Maßtoleranzen des begrenzt belastbaren Bauteiles noch so
groß ist, dass selbst bei Bewegungen des den Lastenträger
aufnehmenden Bauteils die angrenzende Karosserie durch das
Befestigungselement nicht beschädigt wird. Der Spalt wird also
in optimaler Weise genutzt.
Um das Befestigungselement mit einer vorher festgelegten
Kraft gegen das begrenzt belastbare Bauteil andrücken zu
können, weist in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung die
Spannvorrichtung eine Spannschraube und eine Feder mit
Kompressionsanzeige auf, die im komprimierten Betriebszu
stand noch einen nutzbaren Federweg aufweist. Durch die vor
gegebene Anpresskraft wird sichergestellt, dass das Befesti
gungselement stets ohne Spalt an dem begrenzt belastbaren
Bauteil anliegt, ohne diesen zu beschädigen. Eine solche be
grenzte Anpresskraft kann auch durch Anziehen einer Spann
schraube mittels eines Drehmomentschlüssels erreicht werden,
jedoch ist eine solche Vorgehensweise nur bedingt anwendbar.
Nach der Erfindung ist nämlich außerdem noch vorgesehen,
dass die Feder im komprimierten Betriebszustand noch einen
nutzbaren Federweg aufweist. Hierdurch wird erreicht, dass
beispielsweise bei Wärmedehnung des begrenzt belastbaren
Bauteils, also beispielsweise einer Heckscheibe, keine zusätz
lichen Spannungen auf dieses Bauteil ausgeübt werden, son
dern dass diese Wärmedehnung durch die Feder aufgenommen
wird.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich da
durch, dass das Befestigungselement einen Führungsteil auf
weist, mit dem es verschiebbar in einem quer zur Fahrzeug
längsachse verlaufenden Querträger eingreift. Ein solcher
Querträger wird üblicherweise als Grundträger bezeichnet und
kommt im Normalfall in zweifacher Ausfertigung zur Anwen
dung, um dann hierauf weitere spezielle Trageeinrichtungen
anbringen zu können. Das Führungsteil hat die Aufgabe eine
Parallelverschiebung des Befestigungsteiles beim Anziehen der
Spannschraube zu bewirken, ohne dass eine Kippbewegung
eintritt, wenn das Befestigungselement an dem begrenzt be
lastbaren Bauteil anliegt.
Eine konstruktiv einfache Lösung besteht darin, dass die
Spannschraube durch das Führungsteil hindurchgreift und in
ein trägerfestes Gewinde einschraubbar ist. Diese Lösung hat
den Vorteil, dass an einem solchen Grundträger keine außer
halb des Querträgers und des Befestigungselementes hervor
stehenden Spannschrauben vorhanden sind, die nicht nur den
optischen Eindruck verschlechtern, sondern auch häufig zu
Windgeräuschen führen.
Zur Festlegung des Befestigungselementes an dem bestim
mungsgemäß belastbaren Bauteil, ist nach einer vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass das Befesti
gungselement mindestens eine Öffnung zur Aufnahme eines
am bestimmungsgemäß belastbaren Bauteil angeordneten
Zapfens aufweist. In der Praxis wird man häufig zwei solche
Zapfen am Bauteil vorsehen, auf die dann das Befestigungs
element aufsteckbar ist und in Richtung der Zapfenachse den
notwendigen Freiheitsgrad aufweist.
Bei Ausbildung nur einer Öffnung ist nach der Erfindung vor
gesehen, dass diese von der Kreisform abweicht und der Quer
schnitt des Zapfens ist der Form der Öffnung angepasst. Dies
ist notwendig, um die formschlüssige Verbindung des Befesti
gungselementes zu dem bestimmungsgemäß belastbaren Bau
element herbeizuführen.
Damit etwaige scharfkantige Schmutzreste beim Andrücken
des Befestigungselementes an das begrenzt belastbare Bauteil
nicht zu einer Beschädigung desselben führen, ist in weiterer
Ausgestaltung der Erfindung am begrenzt belastbaren Bauteil
ein Schutzüberzug im Bereich des Befestigungselementes an
geordnet. Die Anordnung des Schutzüberzuges an dem be
grenzt belastbaren Bauteil hat den Vorteil, dass zwischen die
sem Schutzüberzug und dem begrenzt belastbaren Bauteil
keine Relativbewegungen auftreten können, die von dem Las
tenträger herrühren, an den verschiedene Kräfte, beispiels
weise Fliehkräfte, Seitenwindkräfte usw. angreifen.
Als bestimmungsgemäß belastbare Bauteile sind solche
Bauteile anzusehen, die die üblichen Karosserieteile bilden,
welche aus Stahlblech oder Aluminiumblech hergestellt sind
und zur Aufnahme der am Lastenträger auftretenden Kräfte,
die aus der Last herrühren, ohne weiteres geeignet sind. Be
grenzt belastbare Bauteile sind beispielsweise aus Glas oder
Kunststoff hergestellte Karosserieteile, Heckscheiben oder
Dachverkleidungen, die Kräfte, die in ihrer Ebene wirken, bis
zu einem gewissen Grade aufnehmen können. Im Falle von
Lastenträger können solche Heckscheiben nicht nur die
vorgesehene begrenzte Spannkraft zwischen den einander
gegenüberliegenden Befestigungselementen aufnehmen,
sondern auch diejenigen Kräfte in sich aufnehmen, die aus der
Fliehkraft, der Seitenwindkraft oder sonstigen Belastungen
auftreten.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeich
nung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
Fig. 1: einen Querschnitt durch einen Querträger
mit Befestigungseinrichtungen eines Las
tenträgers;
Fig. 2: eine schaubildliche Ansicht einer Befesti
gungseinrichtung;
Fig. 3: einen Schnitt durch eine Befestigungsein
richtung in einem gegenüber Fig. 1 ver
größertem Maßstab in unverspanntem Zu
stand; und
Fig. 4: die Befestigungseinrichtung nach Fig. 3 im
verspannten Zustand.
Fig. 1 zeigt einen Querträger 1 mit zwei Befestigungselemen
ten 2 und 2a, die an beiden Enden des Querträgers angeordnet
sind und die in Verbindung mit Zapfen 3, 3a einen wesentli
chen Teil der Befestigungseinrichtung bilden. Die Zapfen 3
und 3a sind an den jeweiligen Außenseiten eines Heckklappen
rahmens 4 befestigt, auf dem eine Heckscheibe 5 aufgeklebt
ist, die über den Heckklappenrahmen 4 hervorsteht und zwar
soweit, dass nicht nur der Heckklappenrahmen, sondern auch
die Zapfen 3 und 3a überdeckt sind. Hierdurch verbleibt ein
verhältnismäßig schmaler Spalt 6 zwischen der Heckklappen
scheibe und einem angrenzenden Karosserieteil 7. Ein solcher
Spalt zwischen einem feststehenden Karosserieteil und einem
eine Öffnung im Fahrzeug verschließenden Schließteil, bei
spielsweise einer Heckklappe, ist üblicherweise nicht breiter
als 4 mm, so dass nach Einsetzen eines Befestigungselementes
2, welches üblicherweise eine Dicke von 1,5 mm aufweist, nur
noch 2,5 mm verbleiben.
Berücksichtigt man noch mögliche Maßabweichungen bei der
Heckscheibe, so ist dieser Spalt unter Umständen noch gerin
ger. Zieht man weiterhin in Betracht, dass solche Schließteile,
wie z. B. die Heckklappe auch im geschlossenen Zustand einer
gewissen Eigendynamik unterliegen, die sich aus Karosserie
verbindungen und sonstigen, auf den Lastenträger und somit
auf die Heckklappe einwirkenden Kräften ergeben, so ist es
sehr schwierig eine Beschädigung der Karosserieteile durch die
Befestigungselemente zu vermeiden, wenn diese ausschließlich
an dem Heckklappenrahmen befestigt sind und einen Sicher
heitsabstand zur Heckscheibe aufweisen. Hier setzt die Erfin
dung ein, die darin besteht, dass das Befestigungsteil 2 an die
Heckklappenscheibe 5 angedrückt wird, so dass der zwischen
Befestigungselement 2 und dem Karosserieteil 7 verbleibende
Spalt das erreichbare Maximum darstellt. Um dies zu errei
chen, ist das Befestigungselement 2 mit einem Flansch 8 ver
sehen, der zwei Öffnungen 9 aufweist, mit denen das Befesti
gungsteil auf die Zapfen 3 aufsteckbar ist, die am Heckklap
penrahmen 4 festgelegt sind. Im dargestellten Ausführungsbei
spiel handelt es sich dabei um schraubbare Zapfen, die in Ge
windeöffnungen des Heckklappenrahmens 4 einschraubbar
sind. Aufgrund dieser Ausgestaltung ist das Befestigungsele
ment 2 nur in Achsrichtung der Zapfen 3 bewegbar, in allen
übrigen Richtungen aber formschlüssig gehalten, so dass die
am Querträger 1 angreifende Last über das Befestigungsele
ment 2 auf den Heckklappenrahmen 4 übertragen wird. Die
Fig. 2 zeigt in perspektivischer Darstellung den Zustand des
Befestigungselementes 2 vor dem Aufstecken auf die Zapfen 3,
die am Heckklappenrahmen 4 befestigt sind.
Fig. 3 zeigt den Zustand, in welchem das Befestigungsele
ment 2 bereits auf den Zapfen 3 aufgesteckt ist, aber noch
nicht an die Heckscheibe 5 angedrückt ist, um einen möglichst
großen Spalt zwischen Befestigungselement 2 und Karosserie
teil 7 zu belassen.
Um ein Andrücken des Befestigungselementes an die Heck
scheibe 5 mit einer vorbestimmbaren Andrückkraft zu ge
währleisten, weist das Befestigungselement 2 ein Führungsteil
10 auf, das in einem Hohlraum 11 des Querträgers 1 geführt
ist. Durch das Führungsteil 10 greift eine Spannschraube 12,
die in eine Gewindebohrung 13 eines Steges 14 im Querträger
1 einschraubbar ist. Die Spannschraube 12 weist einen
Schraubenkopf 15 und eine Widerlagerscheibe 16 für eine
Spannfeder 17 auf, die in einer Ausnehmung 18 an deren Bo
den 19 abgestützt ist. Fig. 3 zeigt den noch unverspannten
Zustand. Wird die Spannschraube 12 angezogen, so wird die
Feder 17 komprimiert und zwar soweit bis die Widerlager
scheibe 16 gerade bündig mit der Kante 20 der Ausnehmung
18 verläuft. Dies ist ein Anzeichen eines bestimmten Kompres
sionszustandes, d. h. die Widerlagerscheibe 16 und die Kante
20 bilden eine Kompressionsanzeige für die Feder 17. In der in
Fig. 4 dargestellten Kompressionslage ist noch ein nutzbarer
Federweg vorhanden, der notwendig ist, um Maßänderungen
durch Wärmedehnung der Heckscheibe 5 aufnehmen zu kön
nen. Ein mit 21 bezeichneter Schutzüberzug ist am Rand der
Heckscheibe 5 befestigt und dient als Anlage für das Befesti
gungselement 2. Etwaige Relativbewegungen zwischen dem
Befestigungselement 2 und der Heckscheibe 5 wirken sich jetzt
so aus, dass das Befestigungselement 2 an dem Schutzüberzug
21 gleitet. Eine Relativbewegung zwischen Schutzüberzug und
Heckscheibe tritt nicht ein, da dieser Schutzüberzug bei
spielsweise durch Kleben festgelegt ist. Eine solche Relativbe
wegung würde eintreten, wenn man den Schutzüberzug am
Befestigungselement festlegen würde.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, dass nur das Befestigungselement
2 mittels der Spannschraube 12 gegenüber dem Querträger 1
verschiebbar geführt ist, während das gegenüberliegende Be
festigungselement 2a mittels Schrauben 22 am Querträger 1
festgelegt ist. Dies ist deshalb so vorgesehen, weil die ver
schiebbare Lagerung eines Befestigungselementes ausreicht,
um auch bei einer Verspannung mittels der Spannschraube
12, das gegenüber dem Querträger 1 festgelegte Befestigungs
element 2a gegen die Heckklappenscheibe 5 zu spannen.
Eine Abänderung des in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbei
spieles kann darin bestehen, dass mit dem Bezugszeichen 5
ein aus Kunststoff oder Gas bestehende Dachverkleidung, mit
4 Tragholme und mit 7 eine Fahrzeugtür bezeichnet ist.
Claims (7)
1. Befestigungseinrichtung für am Kraftfahrzeug
anzubringende Lastenträger mit zwei gegenüberliegenden Be
festigungselementen, von denen mindestens eines gegenüber
dem Lastenträger zur Anpassung an das den Lastenträger auf
nehmende Fahrzeugbauteil bewegbar ist, wobei jedes Befesti
gungselement im Bereich von durch ein Schließteil verschließ
bare Karosserieöffnung an kombinierten Bauteilen zu befesti
gen ist, von denen das eine Bauteil bestimmungsgemäß und
das zweite Bauteil nur begrenzt belastbar ist, dadurch ge
kennzeichnet, dass das Befestigungselement (2) an dem be
stimmungsgemäß belastbaren Bauteil (4) formschlüssig zur
Aufnahme der Stützlast und mit einem Freiheitsgrad in einer
im wesentlichen rechtwinklig zur Stützlastrichtungsebene
verlaufenden Ebene gehalten ist und dass das Befestigungsele
ment (2) an das begrenzt belastbare Bauteil durch eine Spann
vorrichtung (12, 17) in Richtung des Freiheitsgrades andrück
bar ist, wobei die Andrückkraft einstellbar ist.
2. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung eine Spann
schraube (12) und eine Feder (17) mit Kompressionsanzeige
(16, 20) aufweist, die im komprimierten Betriebszustand noch
einen nutzbaren Federweg aufweist.
3. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, da
durch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (2)
einen Führungsteil (10) aufweist, mit dem es verschiebbar in
einem quer zur Fahrzeuglängsachse verlaufenden Querträger
(1) eingreift.
4. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Spannschraube (12) durch das Füh
rungsteil (10) hindurchgreift und in ein trägerfestes Gewinde
(13) einschraubbar ist.
5. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement
(2) mindestens eine Öffnung (9) zur Aufnahme eines am be
stimmungsgemäßen belastbaren Bauteil (4) angeordneten
Zapfens (3) aufweist.
6. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass bei Ausbildung nur einer Öffnung (9)
diese von der Kreisform abweicht und der Querschnitt des
Zapfens (3) der Form der Öffnung angepasst ist.
7. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am begrenzt belastbaren
Bauteil (5) ein Schutzüberzug (21) im Bereich des Befesti
gungselementes (2) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000114060 DE10014060A1 (de) | 2000-03-22 | 2000-03-22 | Befestigungseinrichtung für am Kraftfahrzeug anzubringende Lastenträger |
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Publications (1)
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|---|---|
| DE10014060A1 true DE10014060A1 (de) | 2001-10-04 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10014060A1 (de) |
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- 2000-03-22 DE DE2000114060 patent/DE10014060A1/de not_active Withdrawn
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|---|---|---|---|
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