DE10014976A1 - Verfahren zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Mobilteilen schnurloser Telefone - Google Patents
Verfahren zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Mobilteilen schnurloser TelefoneInfo
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Abstract
Die Erfindung beschreibt ein Verfahren zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Mobilteilen schnurloser Telefone im Funkversorgungsbereich von TK-Anlagen mit Funkzellen für schnurlose Telefone oder beliebigen anderen einfachen Basisstationen. Hierbei sind die Basisstationen bzw. TK-Anlagen an ein digitales Telekommunikationsnetz wie das ISDN angeschlossen, über das Sonderleistungsmerkmale zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere wird eine Identifikationsnummer der Luftschnittstelle eines eingebuchten Mobilteils eines schnurlosen Telefons zu einem Zentralrechner übertragen. Einem Anrufer, welcher über die ihm bekannte Rufnummer des Zentralrechners ein eingebuchtes Mobilteil eines schnurlosen Telefons erreichen will, werden die zum Erreichen des Mobilteils erforderlichen Daten übermittelt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erhöhung der Erreichbarkeit von
Mobilteilen schnurloser Telefone im Funkversorgungsbereich von
Basissystemen. Hierunter sind hier entweder Nebenstellenanlagen, auch
Telekommunikationsanlagen (TK-Anklagen) genannt, zu verstehen, welche
über Funkzellen für schnurlose Telefone verfügen oder auch einfache
Basisstationen von schnurlosen Telefonen am ISDN.
Schnurlose Telefone, darunter fallen keine Mobilfunkgeräte für z. B. die D- und
E-Mobilfunknetze, haben in den letzten Jahren einen enormen technischen
Fortschritt erlebt; es wurde sowohl die Übertragungstechnik als auch die
Benutzung und die Handhabung wesentlich verbessert. Sie sind deshalb
sowohl im privaten und geschäftlichen Bereich aus der Telekommunikation
nicht mehr wegzudenken. In zahlreichen Veröffentlichungen sind die ver
schiedenen auf dem Markt erhältlichen technischen Lösungen beschrieben
worden. Hierzu wird nur auf das Buch von Guido Arens/Robert Bräuer/Peter
Zimmers "Alles über schnurlose Telefone und Nebenstellenanlagen"
verwiesen, das im Franzis-Verlag erschienen ist. Besonders hervorzuheben ist
hier die als DECT (Digital European Cordless Telecommunikation) definierte
Luftschnittstelle, welche auf betreiben europäischer Unternehmen entstand.
Der DECT-Standard ist in den Dokumenten ETS (European Telecom
munication Standard) 300 175-1, . . ., 9, Oktober 1992 des ETSI (European
Telecommunication Standard Institute) beschrieben und aus diesen bekannt.
Die auf dem DECT-Standard beruhenden Telefone, wie sie aus dem Stand der
Technik bekannt sind, haben aber trotz aufwendiger Schnittstellendefinition ei
nen gravierenden Nachteil. Sie können nicht ohne einen gewissen Aufwand an
anderen Basisstationen betrieben werden und sind nach einer etwas um
ständlichen manuellen Einbuchprozedur auch nicht von einem anderen Telefon
zu erreichen. Die Deutsche Patentschrift DE 197 39 026 C2 zeigt einen
Lösungsweg auf, wie zunächst ein automatische Einbuchen möglich ist. Hier
wird eine Identifikationsnummer der Luftschnittstelle des entsprechenden
Mobilteiles in der Subadressierung des ISDN als Berechtigung für ein
automatisches Einbuchen in eine Basisstation an eine TK-Anlage per ISDN-
Verbindung kostenfrei übertragen. So kann sich das vor Ort eintreffende
Mobilteil mit der entsprechenden Identifikationsnummer bei der Anlage
anmelden und wird eingebucht. Es ist dann ein abgehendes Telefonieren im
Einzugsbereich der entsprechenden Basisstationen möglich.
Nachteilig ist bei diesem Stand der Technik, daß das eingebuchte Mobilteil
nicht von einem beliebigen anderen Telefon erreicht werden kann, da dem
Anrufer keine Zugangsnummer bekannt ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das aus dem Stand der
Technik bekannte Verfahren zum Betreiben von Mobilteilen schnurloser
Telefone im Funkversorgungsbereich von entsprechen den Basissystemen,
also etwa Nebenstellenanlagen mit Funkzellen, weiter zu entwickeln und die
Möglichkeit für eine ständige Erreichbarkeit zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1
gelöst.
Hierbei ist besonders vorteilhaft, daß die Übermittlung der Standort
informationen bzw. der entsprechenden Rufnummer ohne hohen technischen
Aufwand und kostenfrei im Ablauf eines ISDN-Verbindungsaufbaus mit
übertragen werden kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen sollen in den abhängigen Ansprüchen unter
Schutz gestellt werden.
Die technische Lösung wird anhand einer Ausführungsform beispielhaft
erläutert.
In dieser beispielhaften Ausführungsform wird unter übergeordnetem
Telekommunikationsnetz ein volldigitales Telekommunikationsnetz, wie z. B.
das ISDN-Netz der Deutschen Telekom AG, verstanden, das bestimmte
Sonderleistungsmerkmale (z. B. Subadressierung, Teilnehmer-zu-Teilnehmer-
Zeichengabe) ermöglicht
Das Basissystem kann hier beispielsweise durch eine TK-Anlage, die ein
Mehrzellen-Funknetz für schnurlose Telefone enthält und an ein
volldigitalisiertes Telekommunikationsnetz angeschlossen ist, realisiert sein.
Das Mobilteil eines schnurlosen Telefons ist ursprünglich bei diesem
Basissystem nicht angemeldet bzw. eingebucht. Das Mobilteil des schnurlosen
Telefons soll hier eindeutig durch die Identifikationsnummer seiner
Luftschnittstelle - im nachfolgenden mit ID-LU abgekürzt - gekennzeichnet sein.
Als ID-LU kann bei Mobilteilen von schnurlosen Telefonen, die nach dem
DECT-Standard arbeiten, z. B. die International Portable Unit Identy (abgek.
IPUI) benutzt werden. In dem vorliegendem Beispiel soll das Mobilteil des
schnurlosen Telefons die ID-LU = 12345 haben.
Beim Eintritt in den Versorgungsbereich eines Basissystems für schnurlose
Telefone können sich nun zwei Möglichkeiten ergeben: Das Mobilteil des
schnurlosen Telefons ist bereits bekannt und einer Rufnummer zugeordnet. In
diesem Fall erfolgt ein Einbuchen nach dem Stand der Technik. Diese
Variante ist zum Beispiel bei Firmen mit vielen verteilten Standorten
anwendbar. Der andere mögliche Fall ist der, daß das Mobilteil des
schnurlosen Telefons beim in Frage kommenden Basissystem nicht bekannt
ist. Hier soll ein offenes System entstehen, d. h. das Basissystem soll jedes
Mobilteil akzeptieren und eine Einbuchung veranlassen. Hier müssen
allerdings Maßnahmen gegen Mißbrauch getroffen werden. Die Rechte fremder
Mobilteile können beispielsweise andauern oder temporär beschränkt werden,
etwa indem sie nur zu Internverkehr berechtigt sind, oder daß nur an
kommender Verkehr zugelassen wird.
Nach der Einbuchung eines Mobilteiles teilt das Basissystem diesem eine
temporäre Rufnummer zu. Nun wählt das Basissystem, etwa eine TK-Anlage,
einen Zentralrechner an. Dies kann ein normaler Personalcomputer sein.
Durch das Dienstemerkmal Übermittlung der Rufnummer des rufenden
Teilnehmers zum gerufenen Teilnehmer wird nun die dem jeweiligen Mobilteil
zugeteilte Rufnummer, bestehend aus einer temporären Rufnummer für das
Mobilteil und der Rufnummer der Nebenstellenanlage, komplett übermittelt. Die
Rufnummer des rufenden/gerufenen Teilnehmers kann nun von einer
Subadresse begleitet sein. Eine Subadresse wird von einem volldigitalisierten
Telekommunikationsnetz wie z. B. dem ISDN der Deutschen Telekom AG
ungeprüft vom Anrufenden zum Angerufenen übertragen. Das
Telekommunikationsnetz begrenzt lediglich die Länge (zurzeit 28 Oktett).
Hier wird in der Subadresse die dem Mobilteil zugehörende ID-LU zum
Zentralrechner übermittelt. Die Verbindung wird vorteilhafterweise nach
Empfang von ALERT vom Basissystem ausgelöst, bevor sie kostenpflichtig
wird. Es ist aber sichergestellt, daß die Rufnummer des anrufenden
Basissystems, die ID-LU und die temporär zugeteilte Rufnummer am
Zentralrechner angekommen sind. Es wird ein Datensatz angelegt, welcher
alle Informationen speichert. Die gesamte Information über die Erreichbarkeit
eines Mobilteils liegt jetzt im Zentralrechner vor. Für die Übertragung der
Informationen entstehen keine besonderen Kosten.
Die ID-LU eines nicht bekannten Mobilteiles wird vorteilhaft nicht einer
beliebigen Rufnummer, sondern automatisch einer Durchwahlnummer oder
MSN zugeordnet. Es ist denkbar, hier einen Rufnummernblock zu verwenden,
beispielsweise 1000 bis 2000. Dieser wird der Reihe nach immer wieder
durchlaufen.
Es ist ebenso möglich, zum Übermitteln der Identifikationnummer der
Luftschnittstelle (ID-LU) zwischen Basissystem und Zentralrechner das vom
digitalen Telekommunikationsnetz zur Verfügung gestellte Leistungsmerkmal
Teilnehmer zu Teilnehmer Zeichengabe zu nutzen, welches bis zu 32 Zeichen
übertragen kann.
Wünscht ein beliebiges System, darunter sollen auch normale anrufende
Teilnehmer fallen, ein Mobilteil zu erreichen, wird von diesem der
Zentralrechner angewählt, dessen Rufnummer bekannt ist. Bekannt ist
ebenfalls die ID-LU des gewünschten Mobilteiles. Es wird also die
Zentralrechner-Rufnummer gewählt und die ID-LU des gesuchten Mobilteiles
nachgewählt. Die ID-LU kann mittels Mehrfachfrequenz übertragen werden.
Hier entstehen allerdings Kosten, da eine B-Kanal Verbindung benötigt wird.
Es ist aber auch eine Übermittlung in der Subadresse oder in der Teilnehmer
zu Teilnehmer Zeichengabe denkbar. Der Zentralrechner sucht nun in seinen
Datensätzen nach der zur ID-LU gehörenden Rufnummer (Rufnummer des
Basissystems und temporäre Nebenstellennummer), unter der das gesuchte
Mobilteil zu erreichen ist. Diese wird dem Anrufer mitgeteilt. Hier sind
verschiedene Verfahren denkbar. Möglich und universell ist eine
Sprachausgabe der Rufnummer. Hier entstehen allerdings Kosten. In der
Subadressierung oder der Teilnehmer zu Teilnehmer Zeichengabe stehen
weitere, jetzt kostenlose Übertragungswege zur Verfügung, wenn nach
Empfang von ALERT ausgelöst wird. Bei Verwendung eines
Weiterleitungsmerkmals des ISDN (NO SCREENING OPTION gesetzt), ist es
möglich, nicht die Rufnummer des Zentralrechners, sondern die des
Basissytems durch das Leistungsmerkmal Rufnummernübermittlung an den
Anrufer zu übertragen. Das Mobilteil kann nun angerufen werden.
Denkbar ist allerdings auch, daß der Zentralrechner von sich aus initiativ wird
und einen Verbindungsaufbau zum entsprechenden Basissystem und zum
Mobilteil veranlaßt. Dies würde allerdings das Verfahren verteuern, da der
Zentralrechner dann nicht mehr beispielsweise durch einen normalen PC,
sonder durch eine Einrichtung mit Vermittlungsfunktion ersetzt werden müßte.
Vorteilhaft ist die Erweiterung des entsprechenden der ID-LU zugeordneten
Datensatzes mit einem Zeitstempel. Wenn das Mobilteil den Versorgungs
bereich eines Basissystems verlassen hat und ein Anruf an das Mobilteil
bereits erfolglos war, kann anhand des Zeitstempels festgestellt werden, daß
ein weiterer Anruf unter dieser Nummer nicht mehr erfolgreich sein wird.
Ob ein Mobilteil den Versorgungsbereich eines Basissystems verlassen hat,
kann durch zyklische Prüfungen oder durch das Auftreten eines erfolglosen
Anrufversuches an das Basissystem festgestellt werden. Die Information über
die Nichterreichbarkeit des Mobilteiles wird sinnvollerweise ebenfalls zum
Zentralrechner übermittelt. Das Basissystem nutzt hierzu die gleichen
Verfahren wie zur Übertragung der Erreichbarkeitsinformationen. Im
Zentralrechner wird nun geprüft, ob unter der ID-LU des Mobilteiles bereits
eine neue Rufnummer mit jüngerem Zeitstempel gespeichert ist. Falls ja, wird
die empfangene Information verworfen. Ist aber immer noch die Rufnummer
gespeichert, unter der der Anrufversuch gerade erfolglos war (das Mobilteil hat
sich also nicht in ein anderes Basissystem eingebucht) wird die Rufnummer
gelöscht und das Mobilteil als nicht erreichbar gekennzeichnet.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist auch eine ideale Ergänzung zu den
bestehenden Mobilfunknetzen (D-, E-Netzen), da diese innerhalb von
Gebäuden, wo die TK-Anlage betrieben werden, oft nicht genutzt werden
können (HF-Abschirmung). Besondere Vorteile ergeben sich, wenn das
erfindungsgemäße Verfahren bei den sogenannten Dual-Mode-Geräten (z. B.
DECT-GSM) Anwendung findet.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden in der Zeichnung anhand von
schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen beschrieben.
Hierbei zeigt die Figur die Anschaltung von Basissystemen 2, 4, welche
beispielsweise durch TK-Anlagen realisiert sind, an ein digitales
Telekommunikationsnetz 5. Ein Zentralrechner 6 kann über das Tele
kommunikationsnetz 5 mit den Basissystemen kommunizieren. Über die
DECT-Funkstrecken 1, 2 oder 4, 3 läuft der Einbuchvorgang ab, dem Mobilteil
wird eine temporäre Nebenstellen-Rufnummer der TK-Anlage zugeteilt.
Sodann wird über das entsprechende Basissystem über ein digitales
Telekommunikationsnetz 5 eine Verbindung zum Datenaustausch aufgebaut.
Die ID-LU und die temporäre Rufnummer wird in der SETUP-Nachricht
übermittelt. Im Zentralrechner 6 werden nun die empfangenen Daten in einer
Liste abgelegt. Ruft ein Teilnehmer 7 den Zentralrechner über das Netz 5 an,
kann er nun die ID-LU des gewünschten Mobilteils dem Zentralrechner
beispielsweise per Nachwahl mitteilen. Durch eine Abfrage der Liste des
Zentralrechners wird festgestellt, ob der gesuchte Teilnehmer in einem
Basissystem eingebucht ist. Im Positivfall wird dessen temporäre Rufnummer
an den anrufenden Teilnehmer übermittelt. Dieser kann nun diese momentan
gültige Rufnummer anwählen und wird so mit der gewünschten Basisstation
vermittelt.
Claims (6)
1. Verfahren zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Mobilteilen schnurloser
Telefone, welche sich nicht im Funkversorgungsbereich des eigenen
Basissystems befinden, gekennzeichnet durch die folgenden
Verfahrensschritte:
- a) Das Mobilteil eines schnurlosen Telefons, das in den Funkversorgungs bereich eines Basissystems (2, 4) für schnurlose Telefone gelangt, welches mit einem digitalen Kommunikationsnetz verbunden ist, kommuniziert mit dem Basissystem, welches eine Identifikationsnummer der Luftschnittstelle (ID-LU) empfängt und mittels der Sonder leistungsmerkmale des digitalen Kommunikationsnetzes (5) an einen Zentralrechner (6) überträgt, wobei
- b) der Zentralrechner die vom digitalen Kommunikationsnetz (5) übertragene Anrufzeichenfolge unter anderem bestehend aus Rufnummer und ID-LU des neu eingebuchten Teilnehmers des schnurlosen Telefons auswertet und
- c) die Rufnummer des Basissystems und die ID-LU des schnurlosen Telefons in eine Liste und speichert und beide als zueinander zugehörig kennzeichnet ablegt, wobei
- d) bei Suchanfragen mit einer ID-LU eines gesuchten schnurlosen Telefons an den Zentralrechner (6) die komplette Rufnummer für das im entsprechenden Basissystem eingebuchte Mobilteil an die anfragende Einrichtung (7) aussgegeben/übertragen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Eintritt eines
fremden Mobilteiles eines schnurlosen Telefons in den
Funkversorgungsbereich eines Basissystems die ID-LU einer temporären
Durchwahlnummer oder MSN zugeordnet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum
Übermitteln der Identifikationnummer der Luftschnittstelle (ID-LU) zwischen
Basissystem und Zentralrechner das vom digitalen Telekommunikations
netz zur Verfügung gestellte Leistungsmerkmal Subadressierung genutzt
wird wobei die temporäre Rufnummer des Mobilteils als Rufnummer des
rufenden Teilnehmers in der Anrufzeichenfolge vorhanden ist und die
Verbindung nach Übertragung der Informationen nach Empfang von ALERT
vor dem Entstehen von Kosten wieder abgebrochen wird.
4. Verfahren nach Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Übermitteln der Identifikationnummer der
Luftschnittstelle (ID-LU) zwischen Basissystem und Zentralrechner das
vom digitalen Telekommunikationsnetz zur Verfügung gestellte
Leistungsmerkmal Teilnehmer zu Teilnehmer Zeichengabe genutzt wird
wobei die temporäre Rufnummer des Mobilteils als Rufnummer des
rufenden Teilnehmers in der Anrufzeichenfolge vorhanden ist und die
Verbindung nach Übertragung der Informationen nach Empfang von ALERT
vor dem Entstehen von Kosten wieder abgebrochen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß einem
den Zentralrechner anrufenden System nach Übertragung der ID-LU eines
gesuchten Mobilteiles an den Zentralrechner die vollständige Rufnummer
eines gesuchten Mobilteiles wahlweise
- - als Ansagetext in einem B-Kanal,
- - in der Subadressierung,
- - in der Teilnehmer-zu-Teilnehmer-Zeichengabe oder
- - anstelle der eigenen Rufnummer durch ein Weiterleitungsmerkmal im SETUP übermittelt wird.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
- - Laufendes Feststellen, ob ein Mobilteil den Funkversorgungsbereich eines Basissystems verlassen hat, durch zyklische Prüfungen oder durch das Erkennen eines ersten Fehlanrufes an das Mobilteil, wobei
- - nach der Feststellung, daß ein Mobilteil den Funkversorgungsbereich eines Basissystems verlassen hat, die Übertragung einer entsprechenden Information an den Zentralrechner veranlasst wird, und, falls das Mobilteil nicht in ein anderes Basissystem eingebucht ist,
- - der Zentralrechner unter Hinweis auf die ID-LU des Mobilteils die Information speichert, daß das Mobilteil zur Zeit nicht erreichbar ist.
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