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DE10014976A1 - Verfahren zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Mobilteilen schnurloser Telefone - Google Patents

Verfahren zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Mobilteilen schnurloser Telefone

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DE10014976A1
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Abstract

Die Erfindung beschreibt ein Verfahren zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Mobilteilen schnurloser Telefone im Funkversorgungsbereich von TK-Anlagen mit Funkzellen für schnurlose Telefone oder beliebigen anderen einfachen Basisstationen. Hierbei sind die Basisstationen bzw. TK-Anlagen an ein digitales Telekommunikationsnetz wie das ISDN angeschlossen, über das Sonderleistungsmerkmale zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere wird eine Identifikationsnummer der Luftschnittstelle eines eingebuchten Mobilteils eines schnurlosen Telefons zu einem Zentralrechner übertragen. Einem Anrufer, welcher über die ihm bekannte Rufnummer des Zentralrechners ein eingebuchtes Mobilteil eines schnurlosen Telefons erreichen will, werden die zum Erreichen des Mobilteils erforderlichen Daten übermittelt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Mobilteilen schnurloser Telefone im Funkversorgungsbereich von Basissystemen. Hierunter sind hier entweder Nebenstellenanlagen, auch Telekommunikationsanlagen (TK-Anklagen) genannt, zu verstehen, welche über Funkzellen für schnurlose Telefone verfügen oder auch einfache Basisstationen von schnurlosen Telefonen am ISDN.
Schnurlose Telefone, darunter fallen keine Mobilfunkgeräte für z. B. die D- und E-Mobilfunknetze, haben in den letzten Jahren einen enormen technischen Fortschritt erlebt; es wurde sowohl die Übertragungstechnik als auch die Benutzung und die Handhabung wesentlich verbessert. Sie sind deshalb sowohl im privaten und geschäftlichen Bereich aus der Telekommunikation nicht mehr wegzudenken. In zahlreichen Veröffentlichungen sind die ver­ schiedenen auf dem Markt erhältlichen technischen Lösungen beschrieben worden. Hierzu wird nur auf das Buch von Guido Arens/Robert Bräuer/Peter Zimmers "Alles über schnurlose Telefone und Nebenstellenanlagen" verwiesen, das im Franzis-Verlag erschienen ist. Besonders hervorzuheben ist hier die als DECT (Digital European Cordless Telecommunikation) definierte Luftschnittstelle, welche auf betreiben europäischer Unternehmen entstand. Der DECT-Standard ist in den Dokumenten ETS (European Telecom­ munication Standard) 300 175-1, . . ., 9, Oktober 1992 des ETSI (European Telecommunication Standard Institute) beschrieben und aus diesen bekannt.
Die auf dem DECT-Standard beruhenden Telefone, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, haben aber trotz aufwendiger Schnittstellendefinition ei­ nen gravierenden Nachteil. Sie können nicht ohne einen gewissen Aufwand an anderen Basisstationen betrieben werden und sind nach einer etwas um­ ständlichen manuellen Einbuchprozedur auch nicht von einem anderen Telefon zu erreichen. Die Deutsche Patentschrift DE 197 39 026 C2 zeigt einen Lösungsweg auf, wie zunächst ein automatische Einbuchen möglich ist. Hier wird eine Identifikationsnummer der Luftschnittstelle des entsprechenden Mobilteiles in der Subadressierung des ISDN als Berechtigung für ein automatisches Einbuchen in eine Basisstation an eine TK-Anlage per ISDN- Verbindung kostenfrei übertragen. So kann sich das vor Ort eintreffende Mobilteil mit der entsprechenden Identifikationsnummer bei der Anlage anmelden und wird eingebucht. Es ist dann ein abgehendes Telefonieren im Einzugsbereich der entsprechenden Basisstationen möglich.
Nachteilig ist bei diesem Stand der Technik, daß das eingebuchte Mobilteil nicht von einem beliebigen anderen Telefon erreicht werden kann, da dem Anrufer keine Zugangsnummer bekannt ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das aus dem Stand der Technik bekannte Verfahren zum Betreiben von Mobilteilen schnurloser Telefone im Funkversorgungsbereich von entsprechen den Basissystemen, also etwa Nebenstellenanlagen mit Funkzellen, weiter zu entwickeln und die Möglichkeit für eine ständige Erreichbarkeit zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Hierbei ist besonders vorteilhaft, daß die Übermittlung der Standort­ informationen bzw. der entsprechenden Rufnummer ohne hohen technischen Aufwand und kostenfrei im Ablauf eines ISDN-Verbindungsaufbaus mit übertragen werden kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen sollen in den abhängigen Ansprüchen unter Schutz gestellt werden.
Die technische Lösung wird anhand einer Ausführungsform beispielhaft erläutert.
In dieser beispielhaften Ausführungsform wird unter übergeordnetem Telekommunikationsnetz ein volldigitales Telekommunikationsnetz, wie z. B. das ISDN-Netz der Deutschen Telekom AG, verstanden, das bestimmte Sonderleistungsmerkmale (z. B. Subadressierung, Teilnehmer-zu-Teilnehmer- Zeichengabe) ermöglicht
Das Basissystem kann hier beispielsweise durch eine TK-Anlage, die ein Mehrzellen-Funknetz für schnurlose Telefone enthält und an ein volldigitalisiertes Telekommunikationsnetz angeschlossen ist, realisiert sein. Das Mobilteil eines schnurlosen Telefons ist ursprünglich bei diesem Basissystem nicht angemeldet bzw. eingebucht. Das Mobilteil des schnurlosen Telefons soll hier eindeutig durch die Identifikationsnummer seiner Luftschnittstelle - im nachfolgenden mit ID-LU abgekürzt - gekennzeichnet sein. Als ID-LU kann bei Mobilteilen von schnurlosen Telefonen, die nach dem DECT-Standard arbeiten, z. B. die International Portable Unit Identy (abgek. IPUI) benutzt werden. In dem vorliegendem Beispiel soll das Mobilteil des schnurlosen Telefons die ID-LU = 12345 haben.
Beim Eintritt in den Versorgungsbereich eines Basissystems für schnurlose Telefone können sich nun zwei Möglichkeiten ergeben: Das Mobilteil des schnurlosen Telefons ist bereits bekannt und einer Rufnummer zugeordnet. In diesem Fall erfolgt ein Einbuchen nach dem Stand der Technik. Diese Variante ist zum Beispiel bei Firmen mit vielen verteilten Standorten anwendbar. Der andere mögliche Fall ist der, daß das Mobilteil des schnurlosen Telefons beim in Frage kommenden Basissystem nicht bekannt ist. Hier soll ein offenes System entstehen, d. h. das Basissystem soll jedes Mobilteil akzeptieren und eine Einbuchung veranlassen. Hier müssen allerdings Maßnahmen gegen Mißbrauch getroffen werden. Die Rechte fremder Mobilteile können beispielsweise andauern oder temporär beschränkt werden, etwa indem sie nur zu Internverkehr berechtigt sind, oder daß nur an­ kommender Verkehr zugelassen wird.
Nach der Einbuchung eines Mobilteiles teilt das Basissystem diesem eine temporäre Rufnummer zu. Nun wählt das Basissystem, etwa eine TK-Anlage, einen Zentralrechner an. Dies kann ein normaler Personalcomputer sein. Durch das Dienstemerkmal Übermittlung der Rufnummer des rufenden Teilnehmers zum gerufenen Teilnehmer wird nun die dem jeweiligen Mobilteil zugeteilte Rufnummer, bestehend aus einer temporären Rufnummer für das Mobilteil und der Rufnummer der Nebenstellenanlage, komplett übermittelt. Die Rufnummer des rufenden/gerufenen Teilnehmers kann nun von einer Subadresse begleitet sein. Eine Subadresse wird von einem volldigitalisierten Telekommunikationsnetz wie z. B. dem ISDN der Deutschen Telekom AG ungeprüft vom Anrufenden zum Angerufenen übertragen. Das Telekommunikationsnetz begrenzt lediglich die Länge (zurzeit 28 Oktett).
Hier wird in der Subadresse die dem Mobilteil zugehörende ID-LU zum Zentralrechner übermittelt. Die Verbindung wird vorteilhafterweise nach Empfang von ALERT vom Basissystem ausgelöst, bevor sie kostenpflichtig wird. Es ist aber sichergestellt, daß die Rufnummer des anrufenden Basissystems, die ID-LU und die temporär zugeteilte Rufnummer am Zentralrechner angekommen sind. Es wird ein Datensatz angelegt, welcher alle Informationen speichert. Die gesamte Information über die Erreichbarkeit eines Mobilteils liegt jetzt im Zentralrechner vor. Für die Übertragung der Informationen entstehen keine besonderen Kosten.
Die ID-LU eines nicht bekannten Mobilteiles wird vorteilhaft nicht einer beliebigen Rufnummer, sondern automatisch einer Durchwahlnummer oder MSN zugeordnet. Es ist denkbar, hier einen Rufnummernblock zu verwenden, beispielsweise 1000 bis 2000. Dieser wird der Reihe nach immer wieder durchlaufen.
Es ist ebenso möglich, zum Übermitteln der Identifikationnummer der Luftschnittstelle (ID-LU) zwischen Basissystem und Zentralrechner das vom digitalen Telekommunikationsnetz zur Verfügung gestellte Leistungsmerkmal Teilnehmer zu Teilnehmer Zeichengabe zu nutzen, welches bis zu 32 Zeichen übertragen kann.
Wünscht ein beliebiges System, darunter sollen auch normale anrufende Teilnehmer fallen, ein Mobilteil zu erreichen, wird von diesem der Zentralrechner angewählt, dessen Rufnummer bekannt ist. Bekannt ist ebenfalls die ID-LU des gewünschten Mobilteiles. Es wird also die Zentralrechner-Rufnummer gewählt und die ID-LU des gesuchten Mobilteiles nachgewählt. Die ID-LU kann mittels Mehrfachfrequenz übertragen werden. Hier entstehen allerdings Kosten, da eine B-Kanal Verbindung benötigt wird. Es ist aber auch eine Übermittlung in der Subadresse oder in der Teilnehmer zu Teilnehmer Zeichengabe denkbar. Der Zentralrechner sucht nun in seinen Datensätzen nach der zur ID-LU gehörenden Rufnummer (Rufnummer des Basissystems und temporäre Nebenstellennummer), unter der das gesuchte Mobilteil zu erreichen ist. Diese wird dem Anrufer mitgeteilt. Hier sind verschiedene Verfahren denkbar. Möglich und universell ist eine Sprachausgabe der Rufnummer. Hier entstehen allerdings Kosten. In der Subadressierung oder der Teilnehmer zu Teilnehmer Zeichengabe stehen weitere, jetzt kostenlose Übertragungswege zur Verfügung, wenn nach Empfang von ALERT ausgelöst wird. Bei Verwendung eines Weiterleitungsmerkmals des ISDN (NO SCREENING OPTION gesetzt), ist es möglich, nicht die Rufnummer des Zentralrechners, sondern die des Basissytems durch das Leistungsmerkmal Rufnummernübermittlung an den Anrufer zu übertragen. Das Mobilteil kann nun angerufen werden.
Denkbar ist allerdings auch, daß der Zentralrechner von sich aus initiativ wird und einen Verbindungsaufbau zum entsprechenden Basissystem und zum Mobilteil veranlaßt. Dies würde allerdings das Verfahren verteuern, da der Zentralrechner dann nicht mehr beispielsweise durch einen normalen PC, sonder durch eine Einrichtung mit Vermittlungsfunktion ersetzt werden müßte.
Vorteilhaft ist die Erweiterung des entsprechenden der ID-LU zugeordneten Datensatzes mit einem Zeitstempel. Wenn das Mobilteil den Versorgungs­ bereich eines Basissystems verlassen hat und ein Anruf an das Mobilteil bereits erfolglos war, kann anhand des Zeitstempels festgestellt werden, daß ein weiterer Anruf unter dieser Nummer nicht mehr erfolgreich sein wird.
Ob ein Mobilteil den Versorgungsbereich eines Basissystems verlassen hat, kann durch zyklische Prüfungen oder durch das Auftreten eines erfolglosen Anrufversuches an das Basissystem festgestellt werden. Die Information über die Nichterreichbarkeit des Mobilteiles wird sinnvollerweise ebenfalls zum Zentralrechner übermittelt. Das Basissystem nutzt hierzu die gleichen Verfahren wie zur Übertragung der Erreichbarkeitsinformationen. Im Zentralrechner wird nun geprüft, ob unter der ID-LU des Mobilteiles bereits eine neue Rufnummer mit jüngerem Zeitstempel gespeichert ist. Falls ja, wird die empfangene Information verworfen. Ist aber immer noch die Rufnummer gespeichert, unter der der Anrufversuch gerade erfolglos war (das Mobilteil hat sich also nicht in ein anderes Basissystem eingebucht) wird die Rufnummer gelöscht und das Mobilteil als nicht erreichbar gekennzeichnet.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist auch eine ideale Ergänzung zu den bestehenden Mobilfunknetzen (D-, E-Netzen), da diese innerhalb von Gebäuden, wo die TK-Anlage betrieben werden, oft nicht genutzt werden können (HF-Abschirmung). Besondere Vorteile ergeben sich, wenn das erfindungsgemäße Verfahren bei den sogenannten Dual-Mode-Geräten (z. B. DECT-GSM) Anwendung findet.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden in der Zeichnung anhand von schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen beschrieben.
Hierbei zeigt die Figur die Anschaltung von Basissystemen 2, 4, welche beispielsweise durch TK-Anlagen realisiert sind, an ein digitales Telekommunikationsnetz 5. Ein Zentralrechner 6 kann über das Tele­ kommunikationsnetz 5 mit den Basissystemen kommunizieren. Über die DECT-Funkstrecken 1, 2 oder 4, 3 läuft der Einbuchvorgang ab, dem Mobilteil wird eine temporäre Nebenstellen-Rufnummer der TK-Anlage zugeteilt. Sodann wird über das entsprechende Basissystem über ein digitales Telekommunikationsnetz 5 eine Verbindung zum Datenaustausch aufgebaut. Die ID-LU und die temporäre Rufnummer wird in der SETUP-Nachricht übermittelt. Im Zentralrechner 6 werden nun die empfangenen Daten in einer Liste abgelegt. Ruft ein Teilnehmer 7 den Zentralrechner über das Netz 5 an, kann er nun die ID-LU des gewünschten Mobilteils dem Zentralrechner beispielsweise per Nachwahl mitteilen. Durch eine Abfrage der Liste des Zentralrechners wird festgestellt, ob der gesuchte Teilnehmer in einem Basissystem eingebucht ist. Im Positivfall wird dessen temporäre Rufnummer an den anrufenden Teilnehmer übermittelt. Dieser kann nun diese momentan gültige Rufnummer anwählen und wird so mit der gewünschten Basisstation vermittelt.

Claims (6)

1. Verfahren zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Mobilteilen schnurloser Telefone, welche sich nicht im Funkversorgungsbereich des eigenen Basissystems befinden, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:
  • a) Das Mobilteil eines schnurlosen Telefons, das in den Funkversorgungs­ bereich eines Basissystems (2, 4) für schnurlose Telefone gelangt, welches mit einem digitalen Kommunikationsnetz verbunden ist, kommuniziert mit dem Basissystem, welches eine Identifikationsnummer der Luftschnittstelle (ID-LU) empfängt und mittels der Sonder­ leistungsmerkmale des digitalen Kommunikationsnetzes (5) an einen Zentralrechner (6) überträgt, wobei
  • b) der Zentralrechner die vom digitalen Kommunikationsnetz (5) übertragene Anrufzeichenfolge unter anderem bestehend aus Rufnummer und ID-LU des neu eingebuchten Teilnehmers des schnurlosen Telefons auswertet und
  • c) die Rufnummer des Basissystems und die ID-LU des schnurlosen Telefons in eine Liste und speichert und beide als zueinander zugehörig kennzeichnet ablegt, wobei
  • d) bei Suchanfragen mit einer ID-LU eines gesuchten schnurlosen Telefons an den Zentralrechner (6) die komplette Rufnummer für das im entsprechenden Basissystem eingebuchte Mobilteil an die anfragende Einrichtung (7) aussgegeben/übertragen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Eintritt eines fremden Mobilteiles eines schnurlosen Telefons in den Funkversorgungsbereich eines Basissystems die ID-LU einer temporären Durchwahlnummer oder MSN zugeordnet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Übermitteln der Identifikationnummer der Luftschnittstelle (ID-LU) zwischen Basissystem und Zentralrechner das vom digitalen Telekommunikations­ netz zur Verfügung gestellte Leistungsmerkmal Subadressierung genutzt wird wobei die temporäre Rufnummer des Mobilteils als Rufnummer des rufenden Teilnehmers in der Anrufzeichenfolge vorhanden ist und die Verbindung nach Übertragung der Informationen nach Empfang von ALERT vor dem Entstehen von Kosten wieder abgebrochen wird.
4. Verfahren nach Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Übermitteln der Identifikationnummer der Luftschnittstelle (ID-LU) zwischen Basissystem und Zentralrechner das vom digitalen Telekommunikationsnetz zur Verfügung gestellte Leistungsmerkmal Teilnehmer zu Teilnehmer Zeichengabe genutzt wird wobei die temporäre Rufnummer des Mobilteils als Rufnummer des rufenden Teilnehmers in der Anrufzeichenfolge vorhanden ist und die Verbindung nach Übertragung der Informationen nach Empfang von ALERT vor dem Entstehen von Kosten wieder abgebrochen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß einem den Zentralrechner anrufenden System nach Übertragung der ID-LU eines gesuchten Mobilteiles an den Zentralrechner die vollständige Rufnummer eines gesuchten Mobilteiles wahlweise
  • - als Ansagetext in einem B-Kanal,
  • - in der Subadressierung,
  • - in der Teilnehmer-zu-Teilnehmer-Zeichengabe oder
  • - anstelle der eigenen Rufnummer durch ein Weiterleitungsmerkmal im SETUP übermittelt wird.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
  • - Laufendes Feststellen, ob ein Mobilteil den Funkversorgungsbereich eines Basissystems verlassen hat, durch zyklische Prüfungen oder durch das Erkennen eines ersten Fehlanrufes an das Mobilteil, wobei
  • - nach der Feststellung, daß ein Mobilteil den Funkversorgungsbereich eines Basissystems verlassen hat, die Übertragung einer entsprechenden Information an den Zentralrechner veranlasst wird, und, falls das Mobilteil nicht in ein anderes Basissystem eingebucht ist,
  • - der Zentralrechner unter Hinweis auf die ID-LU des Mobilteils die Information speichert, daß das Mobilteil zur Zeit nicht erreichbar ist.
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