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DE10014701A1 - Spannvorrichtung für Endlostreibelemente - Google Patents

Spannvorrichtung für Endlostreibelemente

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DE10014701A1
DE10014701A1 DE2000114701 DE10014701A DE10014701A1 DE 10014701 A1 DE10014701 A1 DE 10014701A1 DE 2000114701 DE2000114701 DE 2000114701 DE 10014701 A DE10014701 A DE 10014701A DE 10014701 A1 DE10014701 A1 DE 10014701A1
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DE
Germany
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clamping
hydraulic
spring
tensioning
force
Prior art date
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DE2000114701
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English (en)
Inventor
Peter Bachmair
Stefan Zimmermann
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Joh Winklhofer Beteiligungs GmbH and Co KG
Original Assignee
Joh Winklhofer and Soehne GmbH and Co KG
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Publication date
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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Spannvorrichtung für Endlostreiberelemente, wie Ketten, Zahnriemen etc., mit einem durch eine Feder vorgespannten Spannkolben und einer Hydraulikeinrichtung, die zusätzlich eine Hydraulikspannkraft auf den Spannkolben aufbringt. Die Spannvorrichtung soll hinsichtlich der aufgebrachten Hydraulikspannkraft verbessert werden. Hierzu ist die Hydraulikeinrichtung gleichzeitig mit der Federseite und der Spannseite des Spannkolbens wirkverbunden, wobei sich die Hydraulikspannkraft aus einer Differenz von Federseitenhydraulikkraft und Spannseitenhydraulikkraft ergibt.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spannvorrichtung für Endlostreibelemente, wie Ket­ ten, Zahnriemen etc., mit einem durch eine Feder vorgespannten Spannkolben und einer Hydraulikeinrichtung, die zusätzlich eine Hydraulikspannkraft auf den Spannkolben auf­ bringt.
Derartige Spannvorrichtungen, wie sie z. B. bei Kettensteuertrieben an Verbrennungsmoto­ ren eingesetzt werden, sind weitverbreitet im Einsatz. Üblicherweise ist der Spannkolben in einem Gehäuse angeordnet, wobei die Rückseite bzw. die Unterseite des Spannkolbens einem Ölraum zugeordnet ist, der an eine Ölhydraulik, z. B. einen Motorölkreislauf, ange­ schlossen ist. In vielen Fällen ist der Spannkolben als hohlzylindrischer Kolben ausgebildet und er wird mittels einer in dem Ölraum angeordneten Druckfeder vorgespannt. Auch der Hydraulikdruck in der Ölkammer sorgt für eine bestimmte zusätzliche Hydraulikspannkraft, die mit der Federkraft zusammenwirkt. Dem Öleinlaß ist ein Rückschlagventil zugeordnet, so daß sich auch bei starken Spannstößen eine Dämpfungswirkung durch die Ölhydraulik einstellt. Geeignete Leckspalte können hierbei die Drosselwirkung unterstützen.
Insbesondere bei schnell laufenden Endlostreibelementen, insbesondere Nockenwellenket­ tentrieb eines Verbrennungsmotors, erfolgt ein komplexes Zusammenspiel der Federwir­ kung und Hydraulikwirkung, insbesondere aufgrund des Schwingverhaltens des gesamten Vorspannsystems. Insbesondere bei Hydraulikeinrichtungen, z. B. Motorölkreislauf bei Ver­ brennungsmotoren, die u. U. in Abhängigkeit von der Motordrehzahl unterschiedliche Hy­ draulikdrücke bereitstellen, muß mit diesen vorgegebenen Werten ein geeignetes Spann­ system geschaffen werden. Aus diesem Grunde besteht eine gewisse Abhängigkeit insbe­ sondere hinsichtlich der Hydraulikspannkraft aufgrund dieser vorgegebenen Druckwerte. Des weiteren ist zu beachten, daß eine Veränderung der Hydraulikspannkraft nicht zwangsläufig Einfluß auf die Federvorspannkraft nehmen soll. Zumindest soll dieser Einfluß so klein wie möglich sein.
Aus der EP 069 7504 B1 ist z. B. eine nach zwei Seiten wirkende Spannvorrichtung be­ kannt, die als Kernstück einen Spannkolben mit Federbeaufschlagung und Ölhydraulik aufweist. Dieser ist wiederum in einem Gehäuse geführt, das selbst den gegenläufig arbei­ tenden anderen Spannkolben bildet. Durch ein relativ kompliziertes Hydraulikkolbensystem kann die Spannvorrichtung in verschiedene Arbeitspositionen gefahren werden, in denen sie dann wiederum als herkömmliche Spannvorrichtung arbeitet. Durch diese verschiede­ nen Arbeitsstellungen werden die Nockenwellen dieses Nockenwellentriebs relativ zuein­ ander verstellt, so daß unterschiedliche Öffnungszeiten für die Ventile zur Anpassung an bestimmte Lastverhältnisse gegeben sind. Eine der hierbei verwendeten Zwischenkolben ist von der einen in die andere Arbeitsstellung durch Hydraulikdruckbeaufschlagung von der einen oder anderen Seite verfahrbar.
Es ist nunmehr die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Spannvorrichtung der ein­ gangs genannten Art hinsichtlich der wirkenden Hydraulikspannkraft zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Hydraulikeinrichtung gleich­ zeitig mit der Federseite und mit der Spannseite des Spannkolbens wirksam verbunden ist und sich die Hydraulikspannkraft aus einer Differenz von Federseitenhydraulikkraft und Spannseitenhydraulikkraft ergibt. Das bedeutet nunmehr, daß aufgrund der unterschiedlich wirkenden Kräfte auf der einen Seite des Spannkolbens und auf der anderen Seite des Spannkolbens eine Hydraulikspannkraft erzeugt werden kann, die u. U. beträchtlich von ih­ rem Wert her unter den sonst üblichen Hydraulikspannkräften liegt. Dies ergibt sich zwangsläufig aus der Differenzbildung der beiden gegeneinander wirkenden Hydraulikkräf­ te an der Federseite und an der Spannseite des Spannkolbens. Daraus ergibt sich auch, daß bei entsprechender Ansteuerung sich die durch die Differenz gebildete Hydrau­ likspannkraft über einen vorgegebenen Bereich einstellen läßt. Allerdings entfaltet die Er­ findung ihre Wirkung schon zu einem beträchtlichen Teil, wenn lediglich eine Absenkung der Hydraulikspannkraft aufgrund der Größenverhältnisse erfolgt, ohne daß ein von der Hydraulikeinrichtung vorgegebener Hydraulikdruck zusätzlich beeinflußt wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Motorhydraulik den Hydraulikdruck, wenn auch lastabhängig, vorgibt.
Zu unterscheiden ist die vorliegende Erfindung von Maßnahmen, die zur reinen Drosselung und damit Einflußnahme der Dämpfungswirkung des Spannsystems vorgenommen wer­ den. Die Erfindung möchte hauptsächlich Einfluß auf die Hydraulikspannkraft unter weitest­ gehend möglichem Ausschluß auf die Dämpfungswirkung aufgrund von Leckagespalten und ähnlichem nehmen. Daß sich das gesamte Schwingungsverhalten aufgrund der redu­ zierten Hydraulikspannkraft verändert, ist zwangsläufig. Jedoch soll die Hydraulikspannkraft ihre Spannwirkung mit entfalten können im Arbeitspunkt der Spannvorrichtung. Verfehlt wä­ re daher ein Vergleich mit zweiseitig mit einer Hydraulikkraft beaufschlagbaren Kolben, die jedoch in der Arbeitsstellung jeweils nur auf Anschlag gefahren sind und eine fest vorgege­ bene Position definieren (siehe z. B. EP 0 697 504 B1).
Von Vorteil ist eine Ausführungsform, bei der die Hydraulikeinrichtung auf der Federseite und auf der Spannseite einen Hydraulikdruck von im wesentlichen gleicher Höhe erzeugt und die wirksame Fläche der Federseite und die wirksame Fläche der Spannseite unter­ schiedlich groß sind. Jedoch werden nicht unnötig komplizierte Hydraulikeinrichtungen be­ nötigt. Bei Verbrennungsmotoren ist ohne großen Aufwand ein üblicher Anschluß an die Motorhydraulik ausreichend. Die Differenz wird durch den Unterschied der Fläche der Fe­ derseite und der Fläche der Spannseite festgelegt. Unter dem Begriff "wirksame Fläche" wird die jeweils für die Berechnung der Hydraulikkraft maßgebliche Fläche der Federseite oder der Spannseite verstanden. Die Differenz ergibt sich somit aufgrund einfacher geome­ trischer Verhältnisse. Dies stellt zugleich sicher, daß sich die Hydraulikspannkraft in Ab­ hängigkeit des anliegenden Hydraulikdrucks und der Flächendifferenz einstellt.
Des weiteren kann vorgesehen sein, daß die Hydraulikeinrichtung mit der Federseite oder der Spannseite unmittelbar wirkverbunden ist und mit der jeweils anderen Seite über min­ destens eine Verbindungsöffnung im Spannkolben indirekt wirkverbunden ist. Hierdurch ist nur noch ein einziger Hydraulikanschluß der Hydraulikeinrichtung erforderlich. Auf beiden Seiten des Spannkolbens herrscht nunmehr der gleiche Hydraulikdruck, da das gesamte Flüssigkeitsvolumen miteinander (und im wesentlichen ungedrosselt) in Verbindung steht. Das Produkt der Flächendifferenz und des Hydraulikdruckes ergibt dann die resultierende Hydraulikspannkraft. Aufgrund der frei wählbaren Flächendifferenzen können sich somit in­ nerhalb eines bestimmten Bereichs zahlreich unterschiedliche Hydraulikspannkräfte erzeu­ gen. Diese können zum Teil beträchtlich unterhalb der Kräfte sonst üblicher Spannvorrich­ tungen gleicher Baugröße und Hydraulikeinrichtungen liegen.
In einer günstigen Konstruktionsvariante ist vorgesehen, daß der Federseite eine erste Druckkammer und der Spannseite eine zweite Druckkammer zugeordnet ist.
Günstigerweise kann ein Flüssigkeitseinlaß der Hydraulikeinrichtung in die erste Druck­ kammer münden. Bei der ersten Druckkammer handelt es sich meistens auch um die Be­ festigungsseite der Spannvorrichtung, da diese Druckkammer der Federseite des Spann­ kolbens zugeordnet ist.
Des weiteren kann in dem Flüssigkeitseinlaß ein Rückschlagventil angeordnet sein, das ei­ nen Rückfluß aus der ersten Druckkammer verhindert. Ein Rückschlagventil ist eine der einfachsten Möglichkeiten für eine gute Dämpfungswirkung des Hydraulik-Federsystems zu sorgen. Oberhalb einer vorgegebenen Öffnungskraft des Rückschlagventils kann ungehin­ dert Hydraulikflüssigkeit in die erste Druckkammer einströmen. Jedoch schließt sich das Rückschlagventil sofort beim Einfahren des Spannkolbens, wodurch sich die Dämpfungs­ wirkung entfaltet.
Damit möglichst rasche und ausreichend große Nachstellkräfte sowie Federvorspannkräfte erzielbar sind, kann die Feder eine Schraubendruckfeder sein, die in der ersten Druck­ kammer angeordnet ist.
Bevorzugt kann die wirksame Fläche der Federseite größer sein als die wirksame Fläche der Spannseite. Dies ist in den meisten Fällen schon deshalb sinnvoll, weil die Vorspan­ nung, die auf das Endlostreibelement ausgeübt wird, in gleicher Richtung wie die Federkraft wirkt.
Hierzu kann auf der Spannseite ein Spannstößel angeordnet sein, der sich aus der zweiten Druckkammer nach draußen erstreckt. Dieser Spannstößel sorgt dann durch eventuelles Zwischenschalten zusätzlicher Spannelemente (z. B. Spannschiene) für das eigentliche Vorspannen des Endlostreibelements. Gleichzeitig spart der Spannstößel einen Teil der wirksamen Fläche der Spannseite aus, so daß bei gleichem Außenquerschnitt von Feder­ seite und Spannseite eine unterschiedlich wirksame Fläche entsteht.
In einer günstigen Ausgestaltung ist die wirksame Fläche der Spannseite als Ringfläche ausgebildet, die den Spannstößel koaxial umgibt. Hierdurch wirkt auch die Hydraulikkraft an der Spannseite symmetrisch zu einer Hauptachse der Spannvorrichtung.
Darüber hinaus kann der Spannkolben einen hohlzylindrischen Abschnitt umfassen, der ein offenes Stirnende aufweist, in das die Feder eingeführt ist. Die Feder ist demnach über ih­ ren Hauptbereich innerhalb des Spannkolbens geführt und kann nicht wegknicken. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, den Spannkolben über einen sehr langen Bereich mit einer Führungsfläche zusammenwirken zu lassen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der der Spannseite zugeordnete Endbereich des hohlzylindrischen Abschnitts einen kleineren Außendurchmesser als der angrenzende Bereich des hohlzylindrischen Abschnitts aufweist und in diesem Endbereich sich im wesentlichen radial erstreckende Bohrungen als Verbindungsöffnung zwischen er­ ster und zweiter Druckkammer angeordnet sind. Die Bohrungen sind demnach an einem Abschnitt angeordnet, der im wesentlichen keinen Einfluß auf die wirksame Fläche der Spannseite bzw. der Federseite nimmt. Der zwischen dem Endabschnitt und einem even­ tuell vorhandenen Gehäuse gebildete Spalt sorgt dann für einen möglichst ungedrosselten Übergang. Allerdings wirken sich Druckstöße in axialer Richtung anders aus als bei achsparallel angeordneten Bohrungen.
Generell sei angemerkt, daß der Gesamtströmungsquerschnitt der die Federseite mit der Spannseite verbindenden Verbindungsöffnung bzw. Öffnungen so gewählt ist, daß sich, wenn überhaupt, nur eine geringe Beeinflussung der Dämpfungswirkung des Systems er­ gibt. Hauptsächlich dient diese Verbindung zur Erzeugung eines gleich hohen Druckes auf beiden Seiten der Spannkolbens, so daß die Differenzwirkung der Hydraulikkräfte maßge­ bend ist.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung anhand einer Zeich­ nung erläutert.
Die einzige Figur zeigt einen erfindungsgemäßen Kettenspanner im Vollschnitt.
Der in der Figur dargestellte Kettenspanner 1 hat eine Spannwirkung, die in Richtung A ausgeübt wird. In einem zylinderrohrförmigen Gehäuse 2 ist ein axial verschiebbar geführ­ ter Spannkolben 3 angeordnet. Das hintere Ende 4 des Gehäuses 2 weist eine Öffnung 5 auf, in die eine Einlaßeinheit 6 mit Rückschlagventil 7 angeordnet ist. Das Rückschlagventil 7 ermöglicht das Einströmen von Hydraulikflüssigkeit, verhindert aber dessen Herausströ­ men aus dem Gehäuse 2. Die Einlaßeinheit 6 ist z. B. an den Motorhydraulikkreislauf eines Verbrennungsmotors angeschlossen und sorgt somit für einen entsprechenden Ölzufluß. Hierzu ist die Einlaßeinheit 6 ausreichend stabil in der Öffnung verankert.
Das vordere Ende 8 des Gehäuses ist mit einem Stopfen 9 versehen, der einen Anschlag­ flansch 10 umfaßt, der bündig an der Stirnseite des Gehäuses 2 anliegt. Der Stopfen 9 weist eine Zylinderbohrung 11 auf, durch die sich ein zylindrischer Spannstößel 12, der Bestandteil des Spannkolbens 3 ist, erstreckt. Die Stirnfläche 13 des Spannstößels 12 kommt mit einem geeigneten Spannelement z. B. einer Spannschiene, in Berührung, die wiederum auf die nicht dargestellte Kette drückt.
Durch den Spannkolben 3 ist nunmehr im Innern des Gehäuses 2 eine erste Druckkammer 14, die unmittelbar mit der Einlaßeinheit 6 in Verbindung steht, und eine zweite Druckkam­ mer 15 gebildet. Ein Hauptvolumen der ersten Druckkammer 14 entsteht durch einen hohlzylindrischen Abschnitt 16 des Spannkolbens 3. In der zylindrischen Bohrung 17, die koaxial in dem hohlzylindrischen Abschnitt 16 angeordnet ist, ist eine lediglich schematisch dargestellte Schraubendruckfeder 18 angeordnet, die für eine Federvorspannkraft in Rich­ tung A sorgt. Die Feder stützt sich an einem Ende auf der Einlaßeinheit 6 und mit ihrem an­ deren Ende an dem Kopf 19 eines Kunststoffstößels 20 ab. Der Kopf 19 weist eine kugel­ abschnittsförmige Stirnfläche 21 auf, mit der er sich an der kegelförmigen, geschlossenen Grundfläche der zylindrischen Bohrung 17 abstützt. Hierdurch erhält die Druckfeder 18 eine saubere Abstützung innerhalb der zylindrischen Bohrung 17.
Der hohlzylindrische Abschnitt 16 ist über einen Großteil seiner Länge im wesentlichen paßgenau in das Gehäuse 2 eingefügt. Lediglich ein für die Verschiebung notwendiges Spiel wird eingehalten. Durch entsprechende Maßnahmen kann auch die Drosselwirkung beeinflußt werden.
An seinem hinteren Endbereich 22 und seinem vorderen Endbereich 23 ist der hohlzylindri­ sche Abschnitt 16 jeweils in seinem Durchmesser reduziert, so daß sich ein ringförmiger Spalt 24 und ein ringförmiger Spalt 25 ausbildet. Im Bereich des ringförmigen Spalts 25 sind mehrere radial verlaufende, zylindrische Bohrungen 26 vorgesehen, die die erste Druckkammer 14 mit der zweiten Druckkammer 15 verbinden. Jeweils der Gesamtströ­ mungsquerschnitt der Bohrung 26 und des Ringspalts 25 sind so gewählt, daß möglichst ohne Drosselwirkung in der ersten und in der zweiten Druckkammer der gleiche Hydraulik­ druck vorliegt (diese Überlegungen gelten zumindest für eine statische Druckbeaufschla­ gung; bei bestimmten Schwingungszuständen könnten sich, bislang noch nicht nachgewie­ sene zusätzliche Wirkungen einstellen).
Der Spannkolben 3 weist nunmehr eine der ersten Druckkammer 14 zugewandte Federsei­ te 27 auf, deren wirksame Fläche im wesentlichen dem gesamten vom Außenumfang des hohlzylindrischen Abschnitts 16 umgebenden Kreisquerschnitts entspricht. Dabei finden alle Flächenabschnitte Berücksichtigung, die sich schräg zur Hauptachse B erstrecken (zumindest mit ihrem senkrecht zur Achse B verlaufenden Anteil).
Die wirksame Fläche der Spannseite 28, die der zweiten Druckkammer 15 zugewandt ist, ist um den Querschnitt des Spannstößels 12 gegenüber der Fläche der Federseite 27 re­ duziert. Die wirksame Fläche der Spannseite 48 kann somit als Kreisringfläche bezeichnet werden.
Das bedeutet, daß bei Vorliegen eines gleichen Drucks in der ersten und in der zweiten Druckkammer 14, 15 die in Richtung A wirkende Hydraulikvorspannkraft sich aus dem Pro­ dukt von dem vorliegenden Druck und der Differenz der wirksamen Fläche der Federseite 27 und der Spannseite 28 ergibt. Bei bislang verwendeten Kettenspannern errechnete sich die Hydraulikspannkraft immer aus dem Produkt der wirksamen Federseite und dem Druck. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung läßt sich demnach die Hydraulikvorspannkraft ausgehend von diesem Maximalwert in Abhängigkeit der wirksamen Fläche der Spannseite 28 reduzieren. Daraus folgt, daß bei ansonstiger Beibehaltung gleicher Baugrößen und Einbau in denselben Hydraulikkreislauf sich die Hydraulikvorspannkraft gegenüber einem bekannten Kettenspanner zum Teil erheblich reduzieren läßt. In Abhängigkeit von dem ge­ wählten Querschnitt des Spannstößels 12 lassen sich die unterschiedlichsten Vorgaben treffen. Ein Vorteil besteht darin, daß die Federspannkraft gegenüber bislang verwendeten Kettenspannern nicht verändert werden muß. Mit dieser Maßnahme wird hauptsächlich Einfluß auf die Hydraulikvorspannkraft genommen, was selbstverständlich Einfluß auf das gesamte Schwingverhalten der Spannvorrichtung nimmt.
Durch die ständige Verbindung der ersten und zweiten Druckkammer 14 und 15 über die Bohrungen 26 und dem Spalt 25 wird durch einfache konstruktive Maßnahme eine zum Teil erhebliche Reduktion der Hydraulikvorspannkraft im Hinblick auf vergleichbare bekannte Spannvorrichtungen erzielt. Bislang vorgenommene Reduktionen der Hydraulikvorspann­ kraft gingen immer mit einseitiger Reduktion der wirksamen Fläche der Federseite einher, wodurch auch gleichzeitig die Feder kleiner und die wirksame Federvorspannkraft verän­ dert wurde.
Der in der Figur dargestellte Kettenspanner 1 befindet sich in einer weit eingefahrenen Stellung, so wie sie in aller Regel bei Neueinbau vor Nachlassen der Kettenspannung durch Verschleiß vorhanden ist. Mit der Zeit wird sich der Spannkolben 3 nach und nach in Richtung A vorbewegen, bis sich ein maximal zulässiger Verschleiß der Kette eingestellt hat.

Claims (12)

1. Spannvorrichtung für Endlostreibelemente, wie Ketten, Zahnriemen etc., mit einem durch eine Feder (18) vorgespannten Spannkolben (3) und einer Hydraulikeinrich­ tung, die zusätzlich eine Hydraulikspannkraft auf den Spannkolben (3) aufbringt, da­ durch gekennzeichnet, daß die Hydraulikeinrichtung gleichzeitig mit der Federseite (27) und mit der Spannseite (28) des Spannkolbens (3) wirkverbunden ist und sich die Hydraulikspannkraft aus einer Differenz von Federseitenhydraulikkraft und Spannseitenhydraulikkraft ergibt.
2. Spannvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydrauli­ keinrichtung auf der Federseite (27) und auf der Spannseite (28) einen Hydraulik­ druck von im wesentlichen gleicher Höhe erzeugt und die wirksame Fläche der Fe­ derseite (27) und die wirksame Fläche der Spannseite (28) unterschiedlich groß sind.
3. Spannvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydrauli­ keinrichtung mit der Federseite (27) oder der Spannseite (28) unmittelbar wirkver­ bunden ist und mit der jeweils anderen Seite über mindestens eine Verbindungsöff­ nung (26) im Spannkolben (3) indirekt wirkverbunden ist.
4. Spannvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Federseite (27) eine erste Druckkammer (14) und der Spannseite (28) eine zweite Druckkam­ mer (15) zugeordnet ist.
5. Spannvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein Flüssig­ keitseinlaß (6) der Hydraulikeinrichtung in die erste Druckkammer (14) mündet.
6. Spannvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Flüssig­ keitseinlaß (6) ein Rückschlagventil (7) angeordnet ist, das einen Rückfluß aus der ersten Druckkammer (14) verhindert.
7. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (18) eine Schraubendruckfeder ist, die in der ersten Druckkammer (14) angeordnet ist.
8. Spannvorrichtung nach Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die wirk­ same Fläche der Federseite (27) größer ist als die wirksame Fläche der Spannseite (28).
9. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Spannseite (28) ein Spannstößel (12) angeordnet ist, der sich aus der zweiten Druckkammer (15) nach draußen erstreckt.
10. Spannvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die wirksame Fläche der Spannseite (28) als Ringfläche ausgestaltet ist, die den Spannstößel (12) koaxial umgibt.
11. Spannvorrichtung nach Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannkolben (3) einen hohlzylindrischen Abschnitt (16) umfaßt, der ein offenes Stir­ nende aufweist, in das die Feder (18) eingeführt ist.
12. Spannvorrichtung nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, daß der der Spannseite (28) zugeordnete Endbereich (23) des hohlzylindrischen Abschnitts (16) einen kleineren Außendurchmesser als der angrenzende Bereich des hohlzylindri­ schen Abschnitts (16) aufweist und in diesem Endbereich (23) sich im wesentlichen radial erstreckende Bohrungen (26) als Verbindungsöffnung zwischen erster und zweiter Druckkammer (14, 15) angeordnet sind.
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