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DE10014692A1 - Verfahren zum Übermitteln von Positionsinformationen - Google Patents

Verfahren zum Übermitteln von Positionsinformationen

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DE10014692A1
DE10014692A1 DE10014692A DE10014692A DE10014692A1 DE 10014692 A1 DE10014692 A1 DE 10014692A1 DE 10014692 A DE10014692 A DE 10014692A DE 10014692 A DE10014692 A DE 10014692A DE 10014692 A1 DE10014692 A1 DE 10014692A1
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Informationsübermittlungsverfahren, bei dem ein Mobiltelefon (1) eine zweite Telekommunikationseinrichtung (3) anwählt. Bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) wird zumindest ein Code (C1) zur Identifikation des Mobiltelefons (ANI1) und/oder der angewählten Telekommunikationseinrichtung (DNIS1) an die angewählte Telekommunikationseinrichtung (3) über ein System (2) zur Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen übertragen. Ferner ermittelt das Bereitstellungssystem (2) oder das Mobiltelefon (1) Daten (P) über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons (1). Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß das Bereitstellungssystem (2) oder das Mobiltelefon (1) bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) den übertragenen Code (C1) modifiziert und den modifizierten Code (C1') an die zweite Telekommunikationseinrichtung (3) überträgt, wobei der modifizierte Code (C1') die Daten (P) über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons (1) enthält.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Informationsübermittlungsverfahren, bei dem ein Mo­ biltelefon eine andere Telekommunikationseinrichtung anwählt. Bei der Anwahl dieser ande­ ren, zweiten Telekommunikationseinrichtung durch das Mobiltelefon wird zumindest ein Code zur Identifikation des Mobiltelefons und/oder der angewählten Telekommunikationsein­ richtung an die angewählte Telekommunikationseinrichtung über ein System zur Bereitstel­ lung von Telekommunikationsverbindungen übertragen. Ferner ermittelt das Bereitstellungs­ system oder das Mobiltelefon Daten über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons. Diese Daten sollen der zweiten Telekommunikationseinrichtung übermittelt werden.
Herkömmlicherweise kann die Übermittlung der Positionsdaten dadurch erfolgen, daß, wenn das Mobiltelefon z. B. mit einem Satellitennavigationssystem ausgerüstet ist, eine Person seine gegenwärtige Position von dem Display des Mobiltelefons abliest, die zweite Telekommuni­ kationseinrichtung anruft und seine Positionsdaten einer Person, die den Anruf bei der zweiten Telekommunikationseinrichtung entgegennimmt, mitteilt. Ferner könnte die zweite Tele­ kommunikationseinrichtung die Sprachübermittlung speichern und später auswerten. Nach­ teilhaft an dieser Übermittlung ist, daß sie sehr aufwendig ist. Der Benutzer des Mobiltelefons muß die Positionsdaten ablesen und selbst übermitteln. Des weiteren ist auf Seiten der zweiten Telekommunikationseinrichtung entweder eine Person erforderlich, die die Daten entgegen­ nimmt, oder die Auswertung der gespeicherten Sprachinformation ist unzuverlässig und auf­ wendig.
Es wurde deshalb vorgeschlagen, daß das Mobiltelefon, das seine gegenwärtige Position aus den Signalen der Sende- und Empfangseinrichtungen für Mobiltelefone ermittelt hat, diese Positionsdaten per Short Message Service (SMS) an die zweite Telekommunikationseinrich­ tung übermittelt. Dieses Übermittlungsverfahren hat jedoch den Nachteil, daß erhebliche Zeitverzögerungen zwischen dem Absenden der SMS-Nachricht und dem Zeitpunkt auftreten können, zu dem die SMS-Nachricht bei der zweiten Telekommunikationseinrichtung verfüg­ bar ist, da die Übermittlung der SMS-Nachrichten über ein Router-Verfahren erfolgt. Die Zeitverzögerungen können 10 Sekunden betragen, jedoch auch bis zu 30 Minuten oder länger.
Es kann demnach nicht sichergestellt werden, daß sich das Mobiltelefon tatsächlich noch an der per SMS-Nachricht übermittelten Position befindet, wenn die SMS-Nachricht bei der zweiten Telekommunikationseinrichtung verfügbar ist. Ferner ist von Seiten des Mobiltele­ fons nicht erkennbar, ob und wann die SMS-Nachricht dem Empfänger zur Verfügung steht. Eine Synchronisation der SMS-Nachricht mit einem Anruf oder einer Anwahl durch das Mo­ biltelefon ist nicht möglich. Außerdem entstehen beim Versenden einer SMS-Nachricht rela­ tiv hohe Kosten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Informationsübermittlungsverfahren vorzu­ schlagen, bei dem die gegenwärtige Position eines Mobiltelefons an eine andere Telekommu­ nikationseinrichtung auf besonders einfache und kostengünstige Weise übermittelt werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das in Anspruch 1 angegeben Informationsüber­ mittlungsverfahren gelöst, wobei sich vorteilhafte Ausgestaltungen dieses Verfahrens aus den Unteransprüchen ergeben.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß das Bereitstellungssystem oder das Mobiltelefon bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung durch das Mobiltelefon den übertragenen Code modifiziert und den modifizierten Code an die zweite Telekommunikationseinrichtung überträgt, wobei der modifizierte Code die Daten über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons enthält.
Vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen Verfahren ist, daß ein Code, der bei jeder Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung übertragen wird, zur Informationsübermittlung ausge­ nutzt wird. Es ist dabei insbesondere nicht erforderlich, daß die Positionsdaten von einem Benutzer persönlich übermittelt werden, ferner ist die Übermittlung der Positionsdaten mit einem Anruf synchronisiert, so daß für das Mobiltelefon bzw. den Benutzer des Mobiltelefons erkennbar ist, daß die Positionsdaten übermittelt wurden und wann sie übermittelt wurden. Ferner ist die Informationsübermittlung gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren sehr ko­ stengünstig.
Gemäß einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Code dadurch modi­ fiziert, daß die Positionsdaten dem bei der Anwahl zu übertragenden Code hinzugefügt wer­ den. Herkömmlicherweise werden bei der Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung durch eine andere Telekommunikationseinrichtung, wie z. B. einem Mobiltelefon, als Sender- Code (im folgenden ANI genannt), die Nummer der anrufenden Telekommunikationsein­ richtung und als Empfänger-Code (DNIS genannt) die Nummer der angerufenen Telekommu­ nikationseinrichtung übertragen. Ohne die Telekommunikationsverbindung zu stören, können diese übertragenen Codes modifiziert werden. Beispielsweise können durch "Nachwählen" dem Sender-Code ANI die Positionsdaten hinzugefügt werden. Vorteilhaft an dieser Art der Code-Modifikation ist, daß keine oder nur geringfügige Hard- oder Softwareveränderungen an den beteiligten Telekommunikationseinrichtungen vorgenommen werden müssen.
In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird erst dann eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon und der zweiten Telekommunikati­ onseinrichtung hergestellt, wenn die zweite Telekommunikationseinrichtung die Anwahl an­ genommen hat. Ferner wertet die zweite Telekommunikationseinrichtung den übertragenen, modifizierten Code aus und nimmt die Anwahl von dem Mobiltelefon entweder nicht an oder nimmt die Anwahl an und beendet die Kommunikationsverbindung nach einem kurzen Zei­ tintervall. Unter einer Kommunikationsverbindung im Sinne der Erfindung wird eine Verbin­ dung zwischen zwei Telekommunikationseinrichtungen nach der Annahme der Anwahl ver­ standen, und nicht die vorherige Übertragung des Sender- und/oder Empfänger-Codes.
Vorteilhaft an dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Verfahrens ist, daß die Informa­ tionsübermittlung sehr kostengünstig erfolgt, da die Übertragung mittels der Telekommuni­ kationseinrichtungen kostenlos ist, wenn der Telekommunikationsprovider keine Gebühren berechnet, falls eine Telekommunikationseinrichtung nur angewählt wird, die Anwahl von der anderen Telekommunikationseinrichtung jedoch nicht angenommen wird und somit keine Kommunikationsverbindung in dem hier verwendeten Sinn hergestellt wird. Falls bei der Anwahl durch das Mobiltelefon eine kurze Kommunikationsverbindung hergestellt wird, wird diese Verbindung, d. h. der Austausch der Positionsdaten, vorteilhafterweise in dem Einzelverbindungsnachweis des Mobiltelefons aufgeführt. Da die hierfür erforderliche Verbin­ dungszeit sehr kurz ist, können auch in diesem Fall die bei der Informationsübermittlung ent­ stehenden Kosten gegenüber herkömmlichen Verfahren verringert werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens bestimmt die zweite Telekommunikationseinrichtung bei der Auswertung des modifizierten Codes die übertrage­ nen Positionsdaten und den Code zur Identifikation des Mobiltelefons, d. h. den Sender-Code ANI. Die zweite Telekommunikationseinrichtung ermittelt dann aus den Positionsdaten eine rückzuübertragende Zusatzinformation, fügt die rückzuübertragende Zusatzinformation dem bei der Anwahl des Mobiltelefons zu übertragenden Code hinzu und wählt das Mobiltelefon an. Dabei wird die rückzuübertragende Zusatzinformation zu dem angewählten Mobiltelefon übertragen. Das angewählte Mobiltelefon kann die rückübertragene Zusatzinformation aus­ werten und die Anwahl entweder nicht annehmen oder die Anwahl annehmen und die Kom­ munikationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall beenden. Bei dieser Ausgestaltung werden vorteilhafterweise die Positionsdaten dazu verwendet, dem Mobiltelefon von den Po­ sitionsdaten abhängige Zusatzinformation auf besonders einfache und kostengünstige Weise rückzuübertragen.
Die gegenwärtige Position des Mobiltelefons kann das Bereitstellungssystem aus dem von den Sende- und Empfangseinrichtungen für Mobiltelefone ausgesandten bzw. empfangenen Signalen ermitteln. In diesem Fall modifiziert das Bereitstellungssystem den bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung durch das Mobiltelefon übertragenen Code so, daß der modifizierte Code die Daten über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons ent­ hält. Ferner kann auch das Mobiltelefon aus den von den Sende- und Empfangseinrichtungen für Mobiltelefone ausgesandten bzw. empfangenen Signalen seine gegenwärtige Position er­ mitteln. In diesem Fall wird der zu übertragende Code bereits vor der Anwahl durch das Mo­ biltelefon von dem Mobiltelefon selbst modifiziert. Die Übertragung der Positionsdaten kann dann an eine beliebige zweite Telekommunikationseinrichtung erfolgen oder nur an das Be­ reitstellungssystem. Außerdem kann das Mobiltelefon seine gegenwärtige Position auch mit­ tels eines Satellitennavigationssystems, z. B. durch Empfang von GPS(Global Positioning Sy­ stem)-Signalen, bestimmen.
Die vorliegende Erfindung wird nun im Detail anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug zu den Figuren erläutert.
Fig. 1 zeigt Codes, die gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel bei der Anwahl der Tele­ kommunikationseinrichtung 3 durch das Mobiltelefon 1 übertragen werden, und
Fig. 2 zeigt die Codes, die gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 3 durch das Mobiltelefon 1 übertragen werden.
Zunächst wird das in Fig. 1 dargestellte erste Ausführungsbeispiel erläutert. Das Mobiltelefon 1 wählt die Telekommunikationseinrichtung 3 an, indem die Telefonnummer der Telekom­ munikationseinrichtung 3 eingegeben wird. Die Verbindung zwischen diesen beiden Tele­ kommunikationseinrichtungen 1 und 3 wird über ein System 2 zur Bereitstellung von Tele­ kommunikationsverbindungen hergestellt. Bei der Anwahl der Telekommunikationseinrich­ tung 3 durch das Mobiltelefon 1 wird herkömmlicherweise ein Sender-Code ANI1, d. h. die Telefonnummer des Anrufers, durch die das Mobiltelefon 1 identifizierbar ist, und ein Emp­ fänger-Code DNIS1, d. h. die Telefonnummer des Angerufenen bzw. des Angewählten, über­ tragen. Diese Codes C werden zunächst von dem Bereitstellungssystem 2 empfangen und von diesem an die angewählte Telekommunikationseinrichtung 3 weitergeleitet. Normalerweise tritt bei dieser Weiterleitung keine Veränderung der Codes C1 auf.
Kann das Mobiltelefon 1 z. B. mit der Nummer 111111 angewählt werden und die Telekom­ munikationseinrichtung 3 mit der Nummer 333333, ist der übertragene Sender-Code ANI1 111111 und der übertragene Empfänger-Code DNIS1 333333. Die Telekommunikationsein­ richtung 3 empfängt die bei der Anwahl übertragenen Daten ANI1 (z. B. 111111) und DNIS1 (z. B. 333333) von dem Mobiltelefon 1 bzw. dem Bereitstellungssystem 2.
Ferner ermittelt das Bereitstellungssystem 2 Daten P über die gegenwärtige Position des Mo­ biltelefons 1. Dies kann beispielsweise mittels der Signale erfolgen, die von den für Mobilte­ lefone vorgesehenen Sende- und Empfangseinrichtungen 4 ausgestrahlt bzw. empfangen wer­ den. Über diese Signale kann das Mobiltelefon 1 derzeit auf 60 m bis 200 m genau geortet werden. Die Positionsdaten P werden in dem Bereitstellungssystem 2 in einen Zifferncode umgewandelt. Der Zifferncode kann beispielsweise die geographische Breite und Länge der Position des Mobiltelefons 1 entsprechen. Ferner könnten dem Zifferncode bestimmte Straßen einer Stadt und die dazugehörigen Straßennummern zugeordnet sein. Beispielsweise können die Positionsdaten P dem Code 35738 entsprechen.
Bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 3 durch das Mobiltelefon 1 wird der bei der Anwahl übertragene Code C1 modifiziert und der modifizierte Code C1' wird an die Te­ lekommunikationseinrichtung 3 übertragen. Die Codemodifikation wird gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel von dem Bereitstellungssystem 2 vorgenommen. Der modifizierte Code C1' enthält dabei die Daten P über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1. Z. B. kann der an das Bereitstellungssystem übertragene Sender-Code ANI1 so modifiziert werden, daß der von dem Bereitstellungssystem 2 an die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragene Sender-Code sich aus dem bisherigen Sender-Code ANI1 und den Positionsdaten P zusam­ mensetzt. Im einfachsten Fall werden die Positionsdaten P hinten an den Sender-Code ANI1 angefügt. Bei den im oben angegebenen Beispiel verwendeten Codes wäre der modifizierte Code C1' der neue Sender-Code 11111135738 und der unveränderte Empfänger-Code 333333. Ferner ist es genau so einfach möglich, die Positionsdaten P hinten an den Empfän­ ger-Code DNIS1 anzufügen. Bei den im oben angegebenen Beispiel verwendeten Codes wäre in diesem Fall der modifizierte Code C1' der unveränderte Sender-Code 111111 und der neue Empfänger-Code 33333335738.
Auf diese Weise können die Daten P über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1 sehr einfach und kostengünstig an die Telekommunikationseinrichtung 3 übermittelt werden. Da­ bei ist es nicht erforderlich, daß die Telekommunikationseinrichtung 3 die Anwahl von dem Mobiltelefon 1 annimmt. Es muß demnach keine Kommunikationsverbindung in dem hier verwendeten Sinn hergestellt werden. Die Telekommunikationseinrichtung 3 empfängt den modifizierten Code C1', der bei der Anwahl übertragen wird. Sie kann den modifizierten Code C1' speichern und so auswerten, daß die Positionsdaten P (z. B. 35738) und der ur­ sprüngliche Sender-Code ANI1 (z. B. 111111) voneinander getrennt werden. Dies kann bei­ spielsweise dadurch erfolgen, daß die Telekommunikationseinrichtung 3 den Sender-Code ANI1 des Mobiltelefons 1 erkennt und ihn somit von dem tatsächlich übertragenen Sender- Code ANI1/P entfernt. Übrig bleiben die Positionsdaten P, die die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1 angeben.
Nachdem der modifizierte Code C1' an die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragen worden ist, kann die Verbindung unterbrochen werden, d. h. es wird keine kostenpflichtige Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon 1 und der Telekommunikationsein­ richtung 3 hergestellt.
Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung nimmt die Telekommunikationsein­ richtung 3 die Anwahl von dem Mobiltelefon 1 an, beendet die hergestellte Kommunikations­ verbindung jedoch nach einem kurzen Zeitintervall wieder. Ferner kann die hergestellte Kommunikationsverbindung auch von dem Mobiltelefon 1 nach einem kurzen Zeitintervall wieder beendet werden. Dabei kann die Länge des Zeitintervalls beliebig gewählt werden, solange eine Kostenreduktion gegenüber herkömmlichen Übermittlungsverfahren erreichbar ist. Beispielsweise kann sich die Länge des Zeitintervalls nach dem Takt richten, den der Te­ lekommunikationsprovider seiner Gebührenberechnung zu Grunde legt. Ist dieser Takt z. B. 10 Sekunden, wird vorteilhafterweise das Zeitintervall kürzer als 10 Sekunden gewählt, ist der Takt eine Sekunde, kann die Kommunikationsverbindung auch schon nach einer Sekunde wieder unterbrochen werden. Die Länge des Zeitintervalls der Kommunikationsverbindung muß sich jedoch nicht nach dem Gebührentakt richten, sie kann auch durch andere Nebenbe­ dingungen bestimmt werden.
In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die Telekommunikationseinrichtung 3 aus den an sie übermittelten Positionsdaten P des Mobiltelefons 1 eine rückzuübertragende Zusatzinformation Z ermitteln. Die rückzuübertragende Zusatzinformation Z kann dann mit­ tels der Telekommunikationseinrichtung 3 dem Sender-Code ANI2 und/oder dem Empfänger- Code DNIS2, die bei der Anwahl des Mobiltelefons 1 durch die Telekommunikationseinrich­ tung 3 übertragen werden, hinzugefügt werden. Vorteilhafterweise wird die Zusatzinformation Z dem Sender-Code ANI2 zugefügt, da in diesem Fall die Auswertung bei dem Mobiltelefon 1 besonders einfach ist. Danach wählt die Telekommunikationseinrichtung 3 das Mobiltelefon 1 an, wobei als Empfänger-Code DNIS2 und als Sender-Code ANI2/Z übertragen werden.
Fig. 2 zeigt das zweite erfindungsgemäße Ausführungsbeispiel. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel wählt das Mobiltelefon 1 die Telekommunikationseinrichtung 3 an. Das Bereit­ stellungssystem 2 ist normalerweise auch bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehen, um eine Verbindung zwischen den beiden Telekommunikationseinrichtungen 1 und 3 herzustel­ len, sie ist bei diesem Ausführungsbeispiel jedoch nicht unbedingt erforderlich. Die Daten P über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1 werden gemäß dem zweiten Ausfüh­ rungsbeispiel von dem Mobiltelefon 1 selbst ermittelt. Z. B. kann in dem Mobiltelefon 1 ein Satellitennavigationssystem 5, wie z. B. ein GPS-Empfänger enthalten sein. In diesem Fall übermittelt die Satellitennavigationseinheit 5 die Positionsdaten P an die Mobiltelefoneinheit. Falls das Mobiltelefon 1 die Telekommunikationseinrichtung 3 z. B. durch Eingabe des ent­ sprechenden Empfänger-Codes DNIS1 anwählt, wird der bei der Anwahl übertragene Code C1 von dem Mobiltelefon 1 so modifiziert, daß der modifizierte Code C1' die Daten P über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1 enthält. Z. B. können die Positionsdaten P an den Sender-Code ANI1 oder vorteilhafterweise an den Empfänger-Code DNIS1 herangehängt werden. Dies bedeutet, daß das Bereitstellungssystem 2 an der Übermittlung der Positionsda­ ten P nicht beteiligt ist und an ihm auch keine Änderungen vorgenommen werden müssen. Die weiteren Verfahrensschritte beim Empfang des modifizierten Codes C1' und gegebenen­ falls bei der Rückübertragung einer Zusatzinformation Z sind identisch zu den Verfahrens­ schritten des ersten Ausführungsbeispiels sowie den dort erläuterten speziellen Ausgestaltun­ gen.

Claims (7)

1. Informationsübermittlungsverfahren, bei dem ein Mobiltelefon (1) eine zweite Telekom­ munikationseinrichtung (3) anwählt, wobei bei der Anwahl der zweiten Telekommunikations­ einrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) zumindest ein Code (C1) zur Identifikation des Mobiltelefons (ANI1) und/oder der angewählten Telekommunikationseinrichtung (DNIS1) an die angewählte Telekommunikationseinrichtung (3) über ein System (2) zur Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen übertragen wird und bei dem das Bereitstellungssy­ stem (2) oder das Mobiltelefon (1) Daten (P) über die gegenwärtige Position des Mobiltele­ fons (1) ermittelt, dadurch gekennzeichnet, daß das Bereitstellungssystem (2) oder das Mobiltelefon (1) bei der Anwahl der zweiten Tele­ kommunikationseinrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) den übertragenen Code (C1) mo­ difiziert und den modifizierten Code (C1') an die zweite Telekommunikationseinrichtung (3) überträgt, wobei der modifizierte Code (C1') die Daten (P) über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons (1) enthält.
2. Informationsübermittlungsverfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Code (C1) dadurch modifiziert wird, daß die Positionsdaten (P) dem bei der Anwahl zu übertragenden Code (C1) hinzugefügt werden.
3. Informationsübermittlungsverfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß erst dann eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon (1) und der zweiten Telekommunikationseinrichtung (3) hergestellt wird, wenn die zweite Telekommuni­ kationseinrichtung (3) die Anwahl angenommen hat und daß die zweite Telekommunikations­ einrichtung (3) den übertragenen, modifizierten Code (C1') auswertet und die Anwahl von dem Mobiltelefon (1) entweder nicht annimmt oder die Anwahl annimmt und die Kommuni­ kationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall beendet.
4. Informationsübermittlungsverfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Auswertung des modifizierten Codes (C1') die zweite Telekommunikationsein­ richtung (3) die übertragenen Positionsdaten (P) und den Code (ANI1) zur Identifikation des Mobiltelefons (1) bestimmt, aus den Positionsdaten (P) eine rückzuübertragende Zusatzinfor­ mation (Z) ermittelt, die rückzuübertragende Zusatzinformation (Z) dem bei einer Anwahl des Mobiltelefons (1) zu übertragenden Code (C2) hinzufügt und das Mobiltelefon (1) anwählt, wobei die rückzuübertragende Zusatzinformation (Z) an das angewählte Mobiltelefon (1) übertragen wird, und daß das angewählte Mobiltelefon (1) die rückübertragene Zusatzinfor­ mation (Z) auswertet und die Anwahl entweder nicht annimmt oder die Anwahl annimmt und die Kommunikationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall beendet.
5. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bereitstellungssystem (2) die gegenwärtige Position (P) des Mobiltelefons (1) aus den von den Sende- und Empfangseinrichtungen (4) für Mobiltelefone ausgesandten Signalen ermittelt.
6. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Mobiltelefon aus den von den Sende- und Empfangseinrichtungen (4) für Mobiltele­ fone ausgesandten Signalen seine gegenwärtige Position ermittelt.
7. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem de Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Mobiltelefon seine gegenwärtige Position mittels eines Sa­ tellitennavigationssystems (5) bestimmt.
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