DE10014692A1 - Verfahren zum Übermitteln von Positionsinformationen - Google Patents
Verfahren zum Übermitteln von PositionsinformationenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Informationsübermittlungsverfahren, bei dem ein Mobiltelefon (1) eine zweite Telekommunikationseinrichtung (3) anwählt. Bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) wird zumindest ein Code (C1) zur Identifikation des Mobiltelefons (ANI1) und/oder der angewählten Telekommunikationseinrichtung (DNIS1) an die angewählte Telekommunikationseinrichtung (3) über ein System (2) zur Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen übertragen. Ferner ermittelt das Bereitstellungssystem (2) oder das Mobiltelefon (1) Daten (P) über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons (1). Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß das Bereitstellungssystem (2) oder das Mobiltelefon (1) bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) den übertragenen Code (C1) modifiziert und den modifizierten Code (C1') an die zweite Telekommunikationseinrichtung (3) überträgt, wobei der modifizierte Code (C1') die Daten (P) über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons (1) enthält.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Informationsübermittlungsverfahren, bei dem ein Mo
biltelefon eine andere Telekommunikationseinrichtung anwählt. Bei der Anwahl dieser ande
ren, zweiten Telekommunikationseinrichtung durch das Mobiltelefon wird zumindest ein
Code zur Identifikation des Mobiltelefons und/oder der angewählten Telekommunikationsein
richtung an die angewählte Telekommunikationseinrichtung über ein System zur Bereitstel
lung von Telekommunikationsverbindungen übertragen. Ferner ermittelt das Bereitstellungs
system oder das Mobiltelefon Daten über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons. Diese
Daten sollen der zweiten Telekommunikationseinrichtung übermittelt werden.
Herkömmlicherweise kann die Übermittlung der Positionsdaten dadurch erfolgen, daß, wenn
das Mobiltelefon z. B. mit einem Satellitennavigationssystem ausgerüstet ist, eine Person seine
gegenwärtige Position von dem Display des Mobiltelefons abliest, die zweite Telekommuni
kationseinrichtung anruft und seine Positionsdaten einer Person, die den Anruf bei der zweiten
Telekommunikationseinrichtung entgegennimmt, mitteilt. Ferner könnte die zweite Tele
kommunikationseinrichtung die Sprachübermittlung speichern und später auswerten. Nach
teilhaft an dieser Übermittlung ist, daß sie sehr aufwendig ist. Der Benutzer des Mobiltelefons
muß die Positionsdaten ablesen und selbst übermitteln. Des weiteren ist auf Seiten der zweiten
Telekommunikationseinrichtung entweder eine Person erforderlich, die die Daten entgegen
nimmt, oder die Auswertung der gespeicherten Sprachinformation ist unzuverlässig und auf
wendig.
Es wurde deshalb vorgeschlagen, daß das Mobiltelefon, das seine gegenwärtige Position aus
den Signalen der Sende- und Empfangseinrichtungen für Mobiltelefone ermittelt hat, diese
Positionsdaten per Short Message Service (SMS) an die zweite Telekommunikationseinrich
tung übermittelt. Dieses Übermittlungsverfahren hat jedoch den Nachteil, daß erhebliche
Zeitverzögerungen zwischen dem Absenden der SMS-Nachricht und dem Zeitpunkt auftreten
können, zu dem die SMS-Nachricht bei der zweiten Telekommunikationseinrichtung verfüg
bar ist, da die Übermittlung der SMS-Nachrichten über ein Router-Verfahren erfolgt. Die
Zeitverzögerungen können 10 Sekunden betragen, jedoch auch bis zu 30 Minuten oder länger.
Es kann demnach nicht sichergestellt werden, daß sich das Mobiltelefon tatsächlich noch an
der per SMS-Nachricht übermittelten Position befindet, wenn die SMS-Nachricht bei der
zweiten Telekommunikationseinrichtung verfügbar ist. Ferner ist von Seiten des Mobiltele
fons nicht erkennbar, ob und wann die SMS-Nachricht dem Empfänger zur Verfügung steht.
Eine Synchronisation der SMS-Nachricht mit einem Anruf oder einer Anwahl durch das Mo
biltelefon ist nicht möglich. Außerdem entstehen beim Versenden einer SMS-Nachricht rela
tiv hohe Kosten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Informationsübermittlungsverfahren vorzu
schlagen, bei dem die gegenwärtige Position eines Mobiltelefons an eine andere Telekommu
nikationseinrichtung auf besonders einfache und kostengünstige Weise übermittelt werden
kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das in Anspruch 1 angegeben Informationsüber
mittlungsverfahren gelöst, wobei sich vorteilhafte Ausgestaltungen dieses Verfahrens aus den
Unteransprüchen ergeben.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß das Bereitstellungssystem
oder das Mobiltelefon bei der Anwahl der zweiten Telekommunikationseinrichtung durch das
Mobiltelefon den übertragenen Code modifiziert und den modifizierten Code an die zweite
Telekommunikationseinrichtung überträgt, wobei der modifizierte Code die Daten über die
gegenwärtige Position des Mobiltelefons enthält.
Vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen Verfahren ist, daß ein Code, der bei jeder Anwahl
einer Telekommunikationseinrichtung übertragen wird, zur Informationsübermittlung ausge
nutzt wird. Es ist dabei insbesondere nicht erforderlich, daß die Positionsdaten von einem
Benutzer persönlich übermittelt werden, ferner ist die Übermittlung der Positionsdaten mit
einem Anruf synchronisiert, so daß für das Mobiltelefon bzw. den Benutzer des Mobiltelefons
erkennbar ist, daß die Positionsdaten übermittelt wurden und wann sie übermittelt wurden.
Ferner ist die Informationsübermittlung gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren sehr ko
stengünstig.
Gemäß einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Code dadurch modi
fiziert, daß die Positionsdaten dem bei der Anwahl zu übertragenden Code hinzugefügt wer
den. Herkömmlicherweise werden bei der Anwahl einer Telekommunikationseinrichtung
durch eine andere Telekommunikationseinrichtung, wie z. B. einem Mobiltelefon, als Sender-
Code (im folgenden ANI genannt), die Nummer der anrufenden Telekommunikationsein
richtung und als Empfänger-Code (DNIS genannt) die Nummer der angerufenen Telekommu
nikationseinrichtung übertragen. Ohne die Telekommunikationsverbindung zu stören, können
diese übertragenen Codes modifiziert werden. Beispielsweise können durch "Nachwählen"
dem Sender-Code ANI die Positionsdaten hinzugefügt werden. Vorteilhaft an dieser Art der
Code-Modifikation ist, daß keine oder nur geringfügige Hard- oder Softwareveränderungen an
den beteiligten Telekommunikationseinrichtungen vorgenommen werden müssen.
In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird erst dann eine
Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon und der zweiten Telekommunikati
onseinrichtung hergestellt, wenn die zweite Telekommunikationseinrichtung die Anwahl an
genommen hat. Ferner wertet die zweite Telekommunikationseinrichtung den übertragenen,
modifizierten Code aus und nimmt die Anwahl von dem Mobiltelefon entweder nicht an oder
nimmt die Anwahl an und beendet die Kommunikationsverbindung nach einem kurzen Zei
tintervall. Unter einer Kommunikationsverbindung im Sinne der Erfindung wird eine Verbin
dung zwischen zwei Telekommunikationseinrichtungen nach der Annahme der Anwahl ver
standen, und nicht die vorherige Übertragung des Sender- und/oder Empfänger-Codes.
Vorteilhaft an dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Verfahrens ist, daß die Informa
tionsübermittlung sehr kostengünstig erfolgt, da die Übertragung mittels der Telekommuni
kationseinrichtungen kostenlos ist, wenn der Telekommunikationsprovider keine Gebühren
berechnet, falls eine Telekommunikationseinrichtung nur angewählt wird, die Anwahl von der
anderen Telekommunikationseinrichtung jedoch nicht angenommen wird und somit keine
Kommunikationsverbindung in dem hier verwendeten Sinn hergestellt wird. Falls bei der
Anwahl durch das Mobiltelefon eine kurze Kommunikationsverbindung hergestellt wird, wird
diese Verbindung, d. h. der Austausch der Positionsdaten, vorteilhafterweise in dem Einzelverbindungsnachweis
des Mobiltelefons aufgeführt. Da die hierfür erforderliche Verbin
dungszeit sehr kurz ist, können auch in diesem Fall die bei der Informationsübermittlung ent
stehenden Kosten gegenüber herkömmlichen Verfahren verringert werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens bestimmt die zweite
Telekommunikationseinrichtung bei der Auswertung des modifizierten Codes die übertrage
nen Positionsdaten und den Code zur Identifikation des Mobiltelefons, d. h. den Sender-Code
ANI. Die zweite Telekommunikationseinrichtung ermittelt dann aus den Positionsdaten eine
rückzuübertragende Zusatzinformation, fügt die rückzuübertragende Zusatzinformation dem
bei der Anwahl des Mobiltelefons zu übertragenden Code hinzu und wählt das Mobiltelefon
an. Dabei wird die rückzuübertragende Zusatzinformation zu dem angewählten Mobiltelefon
übertragen. Das angewählte Mobiltelefon kann die rückübertragene Zusatzinformation aus
werten und die Anwahl entweder nicht annehmen oder die Anwahl annehmen und die Kom
munikationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall beenden. Bei dieser Ausgestaltung
werden vorteilhafterweise die Positionsdaten dazu verwendet, dem Mobiltelefon von den Po
sitionsdaten abhängige Zusatzinformation auf besonders einfache und kostengünstige Weise
rückzuübertragen.
Die gegenwärtige Position des Mobiltelefons kann das Bereitstellungssystem aus dem von
den Sende- und Empfangseinrichtungen für Mobiltelefone ausgesandten bzw. empfangenen
Signalen ermitteln. In diesem Fall modifiziert das Bereitstellungssystem den bei der Anwahl
der zweiten Telekommunikationseinrichtung durch das Mobiltelefon übertragenen Code so,
daß der modifizierte Code die Daten über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons ent
hält. Ferner kann auch das Mobiltelefon aus den von den Sende- und Empfangseinrichtungen
für Mobiltelefone ausgesandten bzw. empfangenen Signalen seine gegenwärtige Position er
mitteln. In diesem Fall wird der zu übertragende Code bereits vor der Anwahl durch das Mo
biltelefon von dem Mobiltelefon selbst modifiziert. Die Übertragung der Positionsdaten kann
dann an eine beliebige zweite Telekommunikationseinrichtung erfolgen oder nur an das Be
reitstellungssystem. Außerdem kann das Mobiltelefon seine gegenwärtige Position auch mit
tels eines Satellitennavigationssystems, z. B. durch Empfang von GPS(Global Positioning Sy
stem)-Signalen, bestimmen.
Die vorliegende Erfindung wird nun im Detail anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug
zu den Figuren erläutert.
Fig. 1 zeigt Codes, die gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel bei der Anwahl der Tele
kommunikationseinrichtung 3 durch das Mobiltelefon 1 übertragen werden, und
Fig. 2 zeigt die Codes, die gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel bei der Anwahl der
Telekommunikationseinrichtung 3 durch das Mobiltelefon 1 übertragen werden.
Zunächst wird das in Fig. 1 dargestellte erste Ausführungsbeispiel erläutert. Das Mobiltelefon
1 wählt die Telekommunikationseinrichtung 3 an, indem die Telefonnummer der Telekom
munikationseinrichtung 3 eingegeben wird. Die Verbindung zwischen diesen beiden Tele
kommunikationseinrichtungen 1 und 3 wird über ein System 2 zur Bereitstellung von Tele
kommunikationsverbindungen hergestellt. Bei der Anwahl der Telekommunikationseinrich
tung 3 durch das Mobiltelefon 1 wird herkömmlicherweise ein Sender-Code ANI1, d. h. die
Telefonnummer des Anrufers, durch die das Mobiltelefon 1 identifizierbar ist, und ein Emp
fänger-Code DNIS1, d. h. die Telefonnummer des Angerufenen bzw. des Angewählten, über
tragen. Diese Codes C werden zunächst von dem Bereitstellungssystem 2 empfangen und von
diesem an die angewählte Telekommunikationseinrichtung 3 weitergeleitet. Normalerweise
tritt bei dieser Weiterleitung keine Veränderung der Codes C1 auf.
Kann das Mobiltelefon 1 z. B. mit der Nummer 111111 angewählt werden und die Telekom
munikationseinrichtung 3 mit der Nummer 333333, ist der übertragene Sender-Code ANI1
111111 und der übertragene Empfänger-Code DNIS1 333333. Die Telekommunikationsein
richtung 3 empfängt die bei der Anwahl übertragenen Daten ANI1 (z. B. 111111) und DNIS1
(z. B. 333333) von dem Mobiltelefon 1 bzw. dem Bereitstellungssystem 2.
Ferner ermittelt das Bereitstellungssystem 2 Daten P über die gegenwärtige Position des Mo
biltelefons 1. Dies kann beispielsweise mittels der Signale erfolgen, die von den für Mobilte
lefone vorgesehenen Sende- und Empfangseinrichtungen 4 ausgestrahlt bzw. empfangen wer
den. Über diese Signale kann das Mobiltelefon 1 derzeit auf 60 m bis 200 m genau geortet
werden. Die Positionsdaten P werden in dem Bereitstellungssystem 2 in einen Zifferncode
umgewandelt. Der Zifferncode kann beispielsweise die geographische Breite und Länge der
Position des Mobiltelefons 1 entsprechen. Ferner könnten dem Zifferncode bestimmte Straßen
einer Stadt und die dazugehörigen Straßennummern zugeordnet sein. Beispielsweise können
die Positionsdaten P dem Code 35738 entsprechen.
Bei der Anwahl der Telekommunikationseinrichtung 3 durch das Mobiltelefon 1 wird der bei
der Anwahl übertragene Code C1 modifiziert und der modifizierte Code C1' wird an die Te
lekommunikationseinrichtung 3 übertragen. Die Codemodifikation wird gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel von dem Bereitstellungssystem 2 vorgenommen. Der modifizierte Code
C1' enthält dabei die Daten P über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1. Z. B. kann
der an das Bereitstellungssystem übertragene Sender-Code ANI1 so modifiziert werden, daß
der von dem Bereitstellungssystem 2 an die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragene
Sender-Code sich aus dem bisherigen Sender-Code ANI1 und den Positionsdaten P zusam
mensetzt. Im einfachsten Fall werden die Positionsdaten P hinten an den Sender-Code ANI1
angefügt. Bei den im oben angegebenen Beispiel verwendeten Codes wäre der modifizierte
Code C1' der neue Sender-Code 11111135738 und der unveränderte Empfänger-Code
333333. Ferner ist es genau so einfach möglich, die Positionsdaten P hinten an den Empfän
ger-Code DNIS1 anzufügen. Bei den im oben angegebenen Beispiel verwendeten Codes wäre
in diesem Fall der modifizierte Code C1' der unveränderte Sender-Code 111111 und der neue
Empfänger-Code 33333335738.
Auf diese Weise können die Daten P über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1 sehr
einfach und kostengünstig an die Telekommunikationseinrichtung 3 übermittelt werden. Da
bei ist es nicht erforderlich, daß die Telekommunikationseinrichtung 3 die Anwahl von dem
Mobiltelefon 1 annimmt. Es muß demnach keine Kommunikationsverbindung in dem hier
verwendeten Sinn hergestellt werden. Die Telekommunikationseinrichtung 3 empfängt den
modifizierten Code C1', der bei der Anwahl übertragen wird. Sie kann den modifizierten
Code C1' speichern und so auswerten, daß die Positionsdaten P (z. B. 35738) und der ur
sprüngliche Sender-Code ANI1 (z. B. 111111) voneinander getrennt werden. Dies kann bei
spielsweise dadurch erfolgen, daß die Telekommunikationseinrichtung 3 den Sender-Code
ANI1 des Mobiltelefons 1 erkennt und ihn somit von dem tatsächlich übertragenen Sender-
Code ANI1/P entfernt. Übrig bleiben die Positionsdaten P, die die gegenwärtige Position des
Mobiltelefons 1 angeben.
Nachdem der modifizierte Code C1' an die Telekommunikationseinrichtung 3 übertragen
worden ist, kann die Verbindung unterbrochen werden, d. h. es wird keine kostenpflichtige
Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon 1 und der Telekommunikationsein
richtung 3 hergestellt.
Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung nimmt die Telekommunikationsein
richtung 3 die Anwahl von dem Mobiltelefon 1 an, beendet die hergestellte Kommunikations
verbindung jedoch nach einem kurzen Zeitintervall wieder. Ferner kann die hergestellte
Kommunikationsverbindung auch von dem Mobiltelefon 1 nach einem kurzen Zeitintervall
wieder beendet werden. Dabei kann die Länge des Zeitintervalls beliebig gewählt werden,
solange eine Kostenreduktion gegenüber herkömmlichen Übermittlungsverfahren erreichbar
ist. Beispielsweise kann sich die Länge des Zeitintervalls nach dem Takt richten, den der Te
lekommunikationsprovider seiner Gebührenberechnung zu Grunde legt. Ist dieser Takt z. B. 10
Sekunden, wird vorteilhafterweise das Zeitintervall kürzer als 10 Sekunden gewählt, ist der
Takt eine Sekunde, kann die Kommunikationsverbindung auch schon nach einer Sekunde
wieder unterbrochen werden. Die Länge des Zeitintervalls der Kommunikationsverbindung
muß sich jedoch nicht nach dem Gebührentakt richten, sie kann auch durch andere Nebenbe
dingungen bestimmt werden.
In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die Telekommunikationseinrichtung
3 aus den an sie übermittelten Positionsdaten P des Mobiltelefons 1 eine rückzuübertragende
Zusatzinformation Z ermitteln. Die rückzuübertragende Zusatzinformation Z kann dann mit
tels der Telekommunikationseinrichtung 3 dem Sender-Code ANI2 und/oder dem Empfänger-
Code DNIS2, die bei der Anwahl des Mobiltelefons 1 durch die Telekommunikationseinrich
tung 3 übertragen werden, hinzugefügt werden. Vorteilhafterweise wird die Zusatzinformation
Z dem Sender-Code ANI2 zugefügt, da in diesem Fall die Auswertung bei dem Mobiltelefon
1 besonders einfach ist. Danach wählt die Telekommunikationseinrichtung 3 das Mobiltelefon
1 an, wobei als Empfänger-Code DNIS2 und als Sender-Code ANI2/Z übertragen werden.
Fig. 2 zeigt das zweite erfindungsgemäße Ausführungsbeispiel. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel wählt das Mobiltelefon 1 die Telekommunikationseinrichtung 3 an. Das Bereit
stellungssystem 2 ist normalerweise auch bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehen, um
eine Verbindung zwischen den beiden Telekommunikationseinrichtungen 1 und 3 herzustel
len, sie ist bei diesem Ausführungsbeispiel jedoch nicht unbedingt erforderlich. Die Daten P
über die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1 werden gemäß dem zweiten Ausfüh
rungsbeispiel von dem Mobiltelefon 1 selbst ermittelt. Z. B. kann in dem Mobiltelefon 1 ein
Satellitennavigationssystem 5, wie z. B. ein GPS-Empfänger enthalten sein. In diesem Fall
übermittelt die Satellitennavigationseinheit 5 die Positionsdaten P an die Mobiltelefoneinheit.
Falls das Mobiltelefon 1 die Telekommunikationseinrichtung 3 z. B. durch Eingabe des ent
sprechenden Empfänger-Codes DNIS1 anwählt, wird der bei der Anwahl übertragene Code
C1 von dem Mobiltelefon 1 so modifiziert, daß der modifizierte Code C1' die Daten P über
die gegenwärtige Position des Mobiltelefons 1 enthält. Z. B. können die Positionsdaten P an
den Sender-Code ANI1 oder vorteilhafterweise an den Empfänger-Code DNIS1 herangehängt
werden. Dies bedeutet, daß das Bereitstellungssystem 2 an der Übermittlung der Positionsda
ten P nicht beteiligt ist und an ihm auch keine Änderungen vorgenommen werden müssen.
Die weiteren Verfahrensschritte beim Empfang des modifizierten Codes C1' und gegebenen
falls bei der Rückübertragung einer Zusatzinformation Z sind identisch zu den Verfahrens
schritten des ersten Ausführungsbeispiels sowie den dort erläuterten speziellen Ausgestaltun
gen.
Claims (7)
1. Informationsübermittlungsverfahren, bei dem ein Mobiltelefon (1) eine zweite Telekom
munikationseinrichtung (3) anwählt, wobei bei der Anwahl der zweiten Telekommunikations
einrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) zumindest ein Code (C1) zur Identifikation des
Mobiltelefons (ANI1) und/oder der angewählten Telekommunikationseinrichtung (DNIS1) an
die angewählte Telekommunikationseinrichtung (3) über ein System (2) zur Bereitstellung
von Telekommunikationsverbindungen übertragen wird und bei dem das Bereitstellungssy
stem (2) oder das Mobiltelefon (1) Daten (P) über die gegenwärtige Position des Mobiltele
fons (1) ermittelt,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Bereitstellungssystem (2) oder das Mobiltelefon (1) bei der Anwahl der zweiten Tele
kommunikationseinrichtung (3) durch das Mobiltelefon (1) den übertragenen Code (C1) mo
difiziert und den modifizierten Code (C1') an die zweite Telekommunikationseinrichtung (3)
überträgt, wobei der modifizierte Code (C1') die Daten (P) über die gegenwärtige Position des
Mobiltelefons (1) enthält.
2. Informationsübermittlungsverfahren gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Code (C1) dadurch modifiziert wird, daß die Positionsdaten (P) dem bei der Anwahl
zu übertragenden Code (C1) hinzugefügt werden.
3. Informationsübermittlungsverfahren gemäß Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß erst dann eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Mobiltelefon (1) und der
zweiten Telekommunikationseinrichtung (3) hergestellt wird, wenn die zweite Telekommuni
kationseinrichtung (3) die Anwahl angenommen hat und daß die zweite Telekommunikations
einrichtung (3) den übertragenen, modifizierten Code (C1') auswertet und die Anwahl von
dem Mobiltelefon (1) entweder nicht annimmt oder die Anwahl annimmt und die Kommuni
kationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall beendet.
4. Informationsübermittlungsverfahren gemäß Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei der Auswertung des modifizierten Codes (C1') die zweite Telekommunikationsein
richtung (3) die übertragenen Positionsdaten (P) und den Code (ANI1) zur Identifikation des
Mobiltelefons (1) bestimmt, aus den Positionsdaten (P) eine rückzuübertragende Zusatzinfor
mation (Z) ermittelt, die rückzuübertragende Zusatzinformation (Z) dem bei einer Anwahl des
Mobiltelefons (1) zu übertragenden Code (C2) hinzufügt und das Mobiltelefon (1) anwählt,
wobei die rückzuübertragende Zusatzinformation (Z) an das angewählte Mobiltelefon (1)
übertragen wird, und daß das angewählte Mobiltelefon (1) die rückübertragene Zusatzinfor
mation (Z) auswertet und die Anwahl entweder nicht annimmt oder die Anwahl annimmt und
die Kommunikationsverbindung nach einem kurzen Zeitintervall beendet.
5. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bereitstellungssystem (2) die gegenwärtige Position (P) des
Mobiltelefons (1) aus den von den Sende- und Empfangseinrichtungen (4) für Mobiltelefone
ausgesandten Signalen ermittelt.
6. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Mobiltelefon aus den von den Sende- und Empfangseinrichtungen (4) für Mobiltele
fone ausgesandten Signalen seine gegenwärtige Position ermittelt.
7. Informationsübermittlungsverfahren gemäß einem de Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Mobiltelefon seine gegenwärtige Position mittels eines Sa
tellitennavigationssystems (5) bestimmt.
Priority Applications (1)
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| DE10014692A DE10014692B4 (de) | 2000-03-24 | 2000-03-24 | Verfahren zum Übermitteln von Positionsinformationen |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE10014692B4 (de) | 2005-12-15 |
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