DE10014687C1 - Handfeuerwaffe mit Spannstücksicherung - Google Patents
Handfeuerwaffe mit SpannstücksicherungInfo
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Abstract
Bei einer Handfeuerwaffe, die neben einer Abzugseinrichtung und einem Hahn (5) auch noch ein Spannstück (15) aufweist, auf das eine Schlagfeder einwirkt und das seinerseits den Hahn (5) antreibt, ist dem Spannstück (15) eine von der Abzugseinrichtung unabhängige, gegebenenfalls zusätzliche Sicherung (17) zugeordnet, mittels deren das Spannstück (15) in seiner gespannten Lage wahlweise festlegbar ist. DOLLAR A Bevorzugt weist die Sicherung (17) einen Betätigungsgriff (23) auf, der neben der Handhabe (9) des Hahnes (5) sitzt, so daß die Sicherung (17) gegebenenfalls zusammen mit dem Hahn (5) betätigt werden kann.
Description
Die Erfindung betrifft eine Handfeuerwaffe mit einer
Abzugseinrichtung, einem Hahn und einem von diesem
gesonderten Spannstück, auf das eine Schlagfeder einwirkt
und das seinerseits auf den Hahn einwirkt.
Eine solche Handfeuerwaffe ist aus der DE 197 32 857 C1
bekannt.
Lagebegriffe wie "oben", "vorne" usw., die im folgenden
verwendet werden, beziehen sich auf die Waffe im normalen,
horizontalen Anschlag; "vorne" weist in Schußrichtung.
Es ist neuerdings eine Pistole bekannt geworden (Daewoo,
Korea), bei welcher der bisher bekannte Hahn zweiteilig
ausgebildet ist und aus einem eigentlichen Hahn und einem
Spannstück besteht. Der Hahn weist eine Handhabe auf, die
zum Spannen ergreifbar ist. Das Spannstück ist mit der
Schlagfeder verbunden und von dieser angetrieben. Das
Spannstück wirkt auf den Hahn ein. Die Abzugseinrichtung
dieser Pistole wirkt mittels der Spannabzugseinrichtung
(Double-action-Einrichtung) auf den Hahn ein, während die
Rast, die den Schuß bei vorher gespannter Waffe auslösen
soll (Single-action-Rast), am Spannstück angeordnet ist.
Beim Betätigen des Spannabzuges wird also der Hahn nach
hinten bewegt und nimmt das Spannstück mit. Beim Betätigen
des Abzugs bei vorher gespanntem Spannstück schlägt dieses
ab und nimmt den Hahn mit.
Der Vorteil dieser Anordnung liegt darin, daß man bei
gespanntem Spannstück den Hahn einfach wieder in seine
vordere Endlage bewegen kann; es ist nur ein eingestellter
Reibungswiderstand zu überwinden. So bleibt der Hahn z. B.
beim Ziehen der Waffe aus der Kleidung dort nicht hängen.
Dennoch ist beim Schuß nur das geringe Abzugsgewicht der
gespannten Waffe zu überwinden. Beim Vorwärtsbewegen des
Hahnes bei gespannten Spannstück gegen den eingestellten
Reibungswiderstand bewegt sich nämlich der Abzug wieder in
die vordere Stellung (Double-action-Stellung), die der
ungespannten Waffe entspricht. Beim Abziehen ist aber mit
dem Abzug nur der genannte, geringe Reibungswiderstand zu
überwinden, bis der Abzug dann bei zurückbewegtem Hahn das
Spannstück auslöst und somit der Schuß ausgelöst wird.
In der soeben beschriebenen Stellung (Spannstück gespannt,
Hahn vorne) befindet sich der Abzug in der vorderen Lage
(Double-action-Abzugslage) und ist somit vom Druckpunkt
(Single-action-Abzugslage) weit entfernt, so daß ein weit
höheres Maß an Sicherheit vorliegt als bei einer üblichen,
gespannten Waffe. Dennoch ist es denkbar, daß das gespannte
Spannstück ungewollt aus der Rast (Single-Action-Rast)
freikommt, etwa infolge einer heftigen Erschütterung wie
beim Herunterfallen der Waffe auf harten Boden. Zwar
schlägt dann das Spannstück nach Zurücklegen seines
Schlagweges gegen den in seiner vorderen Stellung ruhenden
Hahn, der eine erhebliche Masse aufweist, doch dieser
könnte im ungünstigen Fall dennoch eine Patrone abfeuern.
Auch wenn der Hahn dann gesichert sein sollte, könnte beim
Versagen der Sicherung die Patrone ausgelöst werden.
Dieses Problem wurde dadurch noch verschärft, daß viele
Benutzer den Spannabzug der bekannten Pistole nur noch im
Falle eines Patronenversagers benutzen, aber beim üblichen
Führen der Waffe das Spannstück nicht abspannen, sondern
nur den Hahn nach vorne schieben. Sie führen also die
gespannte Waffe. Das sollte aber grundsätzlich durch den
Hahn doch eigentlich verhindert werden.
Hiervon ausgehend zielt die Erfindung darauf ab, die
Sicherheit bei einer Waffe der eingangs genannten Art zu
verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei
einer solchen Waffe eine zusätzliche, von der
Abzugseinrichtung unabhängige Sicherung vorgesehen ist, die
das Spannstück unmittelbar festlegt (Anspruch 1). Das
obengenannte Problem ist damit ausgeräumt.
Zwar sind Schlagstücksicherungen bekannt, aber soweit es
sich beim Schlagstück um einen Hahn mit Handhabe gehandelt
hat, wurde natürlich immer der gesamte Hahn durch die
Schlagstücksicherung festgelegt. Es wäre daher naheliegend
gewesen, auch bei der gattungsbildenden Waffe den Hahn, wie
bekannt, mit einer Schlagstücksicherung festzulegen, nicht
das gesonderte Spannstück. Tatsächlich zeigt die bevorzugte
Ausführungsform, die in der beigefügten Zeichnung
dargestellt ist, neben der erfindungsgemäßen
Spannstücksicherung auch noch eine Schlagstücksicherung
auf.
Der Vorteil der Erfindung liegt aber darin, daß das
Abschlagen des Spannstücks nicht unwirksam gemacht, sondern
von vorneherein verhindert wird, so daß eine optimale
Sicherheit gewährleistet ist.
Die erfindungsgemäße Spannstücksicherung kann mit einer
anderen, vorhandenen Sicherung gekoppelt sein, so daß beim
Betätigen dieser üblichen Sicherung auch die
erfindungsgemäße Spannstücksicherung eingelegt bzw. gelöst
wird. Die erfindungsgemäße Spannstücksicherung könnte auch
etwa mit dem Magazinschacht verbunden sein und als
Magazinsicherung wirken, so daß sie selbsttätig eingerückt
wird, wenn das Magazin entnommen ist.
Die erfindungsgemäße Spannstücksicherung ist dazu
eingerichtet, das gespannte Spannstück festzulegen; sie
kann aber dahingehend modifiziert werden, daß sie auch dazu
herangezogen werden kann, das ungespannte Spannstück
festzulegen und bei einer entsprechend ausgebildeten Waffe,
etwa einer Selbstladepistole, auch das Zurückziehen des
Hahnes und somit die Verschlußbewegung zu verhindern. Wenn
etwa die Betätigung der erfindungsgemäßen
Spannstücksicherung über ein Schloß oder eine ähnliche
Einrichtung erfolgt, welche die Waffe vor unberechtigter
Benutzung schützt, dann verhindert das Festlegen des
ungespannten Spannstücks auch gleichzeitig, daß die Waffe
ge- oder entladen wird.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
die erfindungsgemäße Spannstücksicherung mit einem eigenen
Betätigungsgriff versehen, so daß sie unabhängig von
anderen Sicherungen betätigt und gelöst werden kann
(Anspruch 2). Dies schließt nicht aus, daß sie nicht auch
noch mit anderen Sicherungen zusätzlich gekoppelt ist und
beispielsweise selbsttätig eingerückt wird, wenn das
Magazin entnommen wird.
Dieser Betätigungsgriff kann als üblicher Sicherungsflügel
oder vorteilhafterweise als Griffsicherungsbügel
ausgebildet sein, so daß die Waffe selbsttätig gesichert
ist, wenn sie aus der Hand gelegt wird, und selbsttätig
entsichert wird, wenn das Griffstück, der Vorderschaft
o. dgl. fest mit der Hand umgriffen wird.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
liegt aber darin, daß der Betätigungsgriff der
erfindungsgemäßen Spannstücksicherung im Bewegungsbereich
des Hahnes bzw. einer Handhabe des Hahnes angebracht ist
(Anspruch 3). Wenn der Schütze mit dem Daumen nach dem Hahn
greift, um ihn bei gespanntem Spannstück in seine vordere
Lage zu bringen, dann kann er gegebenenfalls mit dem Daumen
auch den Betätigungsgriff betätigen und die
erfindungsgemäße Spannstücksicherung einrücken. Umgekehrt
kann ein Schütze dann, wenn er nach dem Hahn greift, um
diesen zurückzuziehen und dadurch den Abzug in die Single-
action-Position zu bewegen, auch den Betätigungsgriff
erfassen und dadurch die Spannstücksicherung unwirksam
machen bzw. entsichern.
Die Spannstücksicherung kann als Exzenterwelle ausgebildet
sein, die das Griffstück quer durchsetzt und bei Verdrehen
einen Vorsprung des Spannstücks untergreift. Dabei kann das
Spannstück sogar aus der Rast gehoben werden, so daß
keinerlei Gefahr besteht, daß das Spannstück beim
Entsichern abschlägt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung sitzt der
Betätigungsgriff aber am Ende eines Winkelhebels, der um
eine Querachse schwenkbar ist, wobei das andere Ende des
Winkelhebels mit einem Vorsprung am Umfang des Spannstücks
in Eingriff bringbar ist (Anspruch 4). Der Winkelhebel
greift um das Spannstück herum und gelangt einerseits so zu
einer Position, an der eine günstige Möglichkeit für die
Anordnung des Vorsprunges besteht. Andererseits erreicht
der Winkelhebel mit dem Betätigungsgriff den besonders
günstigen Bereich im Bewegungsbereich der Handhabe des
Hahnes. Dieser Betätigungsgriff kann im übrigen als
schmaler, geriffelter Vorsprung ausgebildet sein, der neben
dem Hahn angeordnet ist und mit der Daumenspitze des
Benutzers ohne weiteres betätigbar ist, selbst wenn dieser
dicke Handschuhe tragen sollte.
Die Länge der beiden Schenkel des Winkelhebels wird so
gewählt, daß eine sinnvolle Bewegungsstrecke für die
Handhabe erreicht wird. Die Ausbildung der beiden Schenkel
ist so, daß deren Masse, bezogen auf den Abstand zur
Querachse, im wesentlichen gleich ist, so daß eine auf die
Waffe aufgebrachte Massenkraft (etwa beim Aufprall auf
harten Untergrund) im Winkelhebel keine Kippbewegung
auslösen kann.
Was die Lage der Querachse angeht, liegt sie bevorzugt
zwischen der Achse des gespannten Spannstücks und einer
Tangente an den Umfang des Spannstücks im Vorsprung
(Anspruch 5). Die Kraft, die vom Vorsprung auf den
Winkelhebel ausgeübt wird, der den Vorsprung hintergreift,
weist somit eine Komponente auf, die danach trachtet, den
Winkelhebel gegen das Spannstück heranzuziehen. Es ist
somit ein besonders zuverlässiger Sicherungseingriff
gewährleistet.
Der Betätigungsgriff liegt bevorzugt seitlich neben dem
Hahn und die Achse des Winkelhebels liegt bevorzugt über
der des Spannstücks (Anspruch 6); so ist eine Lage für den
Winkelhebel seitlich neben den Teilen der Abzugs- und
Abschlageinrichtung gefunden, die deren Ausbildung nicht
beschränkt. Außerdem entspricht die Bedienungsrichtung des
Betätigungsgriffes der Bewegung des Hahnes: die
bogenförmige Bewegung nach vorne und oben veranlaßt das
Sichern, die Rückwärtsbewegung das Entsichern.
Der Winkelhebel kann durch entsprechende Anordnung seiner
Querachse daran gehindert werden, vom Vorsprung des
Spannstücks freizukommen, weil er in Eingriff mit diesem
gedrückt wird. Der Winkelhebel könnte aber aus seiner
entsicherten Stellung hinter den genannten Vorsprung
einfallen, wenn er zu leichtgängig wäre.
Diese Störung könnte dadurch verhindert werden, daß man dem
Winkelhebel einen bestimmten Reibungswiderstand verleiht,
der verhindert, daß der Winkelhebel ungewollt verschoben
wird.
In einer bevorzugten Ausgestaltung wird dem Winkelhebel
jedoch mindestens eine Rast zugeordnet (Anspruch 7), die
ihn mindestens in der Freigabelage (ungesicherte Lage)
festhält. Vorzugsweise ist der Winkelhebel auch in der
Sicherungslage durch eine Rast festlegbar. So ist
ausgeschlossen, daß die Lage des Winkelhebels ungewollt
geändert wird, etwa durch Anstreifen an der Kleidung beim
Ziehen der Waffe. Der Winkelhebel kann vorteilhafterweise
stattdessen oder zusätzlich auch mit einer Feder belastet
werden, die ihn immer an das Spannstück andrückt. Diese
Feder ist bevorzugt als Blattfeder ausgebildet und kann
somit unter engsten räumlichen Bedingungen eingesetzt
werden.
So schafft die Erfindung eine zusätzliche
Sicherungseinrichtung, die bei speziellen, gattungsgemäßen
Waffen für eine zusätzliche Sicherheit sorgt, ohne aber die
Bedienung dieser Waffen ungebührlich zu erschweren oder im
Notfall zu verzögern.
Der Gegenstand der Erfindung wird anhand eines
Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der hierzu
angefügten, schematischen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch den hinteren Teil des
Griffstücks einer Selbstladepistole, wobei Teile
der Einfachheit halber weggelassen sind, mit
entspanntem Spannstück, und
Fig. 2 den Längsschnitt der Fig. 1, jedoch mit
gespanntem Spannstück und noch weiter
vereinfacht.
In beiden Figuren ist der hintere Teil eines Griffstücks 1
einer Selbstladepistole im Längsschnitt gezeigt. Dieses
Griffstück 1 weist eine Aussparung 3 auf, in die der Hahn 5
bei seiner Schwenkbewegung um eine Achse 7 des Hahns 5 eintauchen
kann. Die Achse 7 ist der Einfachheit halber nicht
schraffiert gezeigt. Der Hahn 5 weist eine Handhabe 9 auf,
die beim Zurückschwenken des Hahnes 5 in die Aussparung 3
nach hinten über das Griffstück 1 hinaussteht und vom Daumen
des Benutzers ergriffen werden kann, wenn dieser das
Griffstück 1 schußbereit in der Hand hält.
Bei seiner Schwenkbewegung nach vorne kann der Hahn 5 auf
einen Schlagbolzen 11 aufschlagen und so eine Patrone
(nicht gezeigt) zünden. In der Zeichnung ist der Hahn 5
jedoch in einer nicht so weit vorne befindlichen Lage
gesichert. Der Hahn 5 sitzt nämlich auf einer Fangklinke 13
auf, die verhindert, daß der Hahn 5 den Schlagbolzen 11
erreichen kann. Diese Fangklinke 13 bildet eine
"Schlagstücksicherung", wie sie bisher in der Technik
bekannt war.
In einer unteren Ausnehmung des Hahnes 5 sitzt ein
Spannstück 15, das ebenfalls um die Achse 7 schwenkbar
ist. Das Spannstück 15 wird durch eine (nicht dargestellte)
Schlagfeder in der Abschlagrichtung des Hahnes 5 belastet.
Das Spannstück 15 kann in gespannter Lage in eine
Abzugsrast einfallen, die jedoch nicht gezeigt ist. In Fig.
1 ist das Spannstück 15 abgespannt bzw. ungespannt und sitzt
deshalb in der Ausnehmung auf dem Hahn 5 auf.
Auf einer Querachse 19, die vor und über der Achse 7,
aber parallel zu dieser, im Griffstück 1 befestigt ist,
sitzt schwenkbar ein Winkelhebel 17 mit zwei zueinander
etwa rechtwinklig angeordneten und nahezu gleich langen
Schenkeln. Der Winkelhebel 17 ist etwa im Bereich des
Winkels zwischen den beiden Schenkeln mit einer Bohrung
versehen und sitzt mit dieser schwenkbar auf der Querachse
19.
Der Winkelhebel 17 ist durch eine Blattfeder (nicht
gezeigt) ständig in Richtung gegen das Spannstück 15 hin
belastet.
Der eine, nach unten weisende Schenkel des Winkelhebels 17
weist an seiner hinteren Kante eine Eingriffsnase 25 auf,
die dazu eingerichtet ist, in einen Vorsprung 21 des
gespannten Spannstücks 15 einzugreifen (siehe Fig. 2). Am
Ende des anderen, nach hinten weisenden Schenkels des
Winkelhebels 17 ist ein nach unten abgeknickter, auf der
Außenseite mit einer Riffelung versehener Steg ausgebildet,
der als Betätigungsgriff 23 dient.
Der nach hinten weisende, etwa horizontale Schenkel des
Winkelhebels 17 ist in Fig. 1 durchbrochen dargestellt, um
die Fangklinke 13 zu zeigen.
Der Winkelhebel 17 wird durch eine (nicht gezeigte)
Rasteinrichtung in der in Fig. 1 gezeigten Lage
festgehalten, so daß die Schwenkbewegung des Spannstücks 15
unbehindert erfolgen kann.
In der in Fig. 1 gezeigten, abgespannten Lage des
Spannstücks 15 ist der Winkelhebel 17 in seiner gezeigten
Lage festgelegt. Der Betätigungsgriff 23 kann deshalb nicht
bewegt werden.
Ist das Spannstück 15 dagegen gespannt, dann befindet sich
dessen Vorsprung 21 genau hinter der Eingriffsnase 25. Wird
nun der Betätigungsgriff 23 nach oben geschoben, dann
untergreift die Eingriffsnase 25 den Vorsprung 21 und hält
so das Spannstück 15 fest (wie in Fig. 2 gezeigt).
Löst sich nun aus irgendeinem Grund das Spannstück 15, dann
versucht der Vorsprung 21, die Eingriffsnase 25 zum Spannstück
15 heranzuziehen. Die Eingriffsnase 25 verbleibt deshalb in
ihrer gespannten Lage. Zudem kann noch eine (nicht
gezeigte) Rastvorrichtung vorgesehen sein, die den Eingriff
zwischen Eingriffsnase 25 und Vorsprung 21 noch weiter
sichert.
Der Betätigungsgriff 23 ist nur ein schmaler, geriffelter
Steg, der neben der Handhabe 9 des Hahns 5 in der
Aussparung 3 angeordnet ist, aber kaum aus dieser flach
hinten herausragt. Somit ist sichergestellt, daß der
Betätigungsgriff 23 beim Handhaben der Waffe nicht
versehentlich betätigt wird, etwa beim Herausziehen der
Waffe aus der Kleidung oder Tasche. Andererseits kann der
Betätigungsgriff 23 mühelos mit dem Daumen des Benutzers
betätigt werden, gegebenenfalls beim Betätigen der Handhabe
9 des Hahnes 5, auch wenn die betätigende Hand einen dicken
Handschuh trägt.
Die gezeigte Spannstücksicherung ist im vorliegenden
Beispiel in eine Faustfeuerwaffe eingebaut, könnte aber
ebensogut bei einer Langwaffe vorgesehen sein. Es muß sich
auch nicht, wie gezeigt, um eine Selbstladewaffe handeln,
sondern könnte sich ebensogut um eine Repetierwaffe handeln,
oder auch um einen Einzellader oder eine mehrläufige Waffe.
Claims (7)
1. Handfeuerwaffe mit einer Abzugseinrichtung, einem Hahn
(5) und einem von diesem gesonderten Spannstück (15),
auf das eine Schlagfeder einwirkt und das seinerseits
auf den Hahn (5) einwirkt, gekennzeichnet durch eine von
der Abzugseinrichtung unabhängige Sicherung, die
das gespannte Spannstück (15) wahlweise festlegt.
2. Handfeuerwaffe nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sicherung einen
Betätigungsgriff (23) aufweist.
3. Handfeuerwaffe nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Betätigungsgriff (23) nahe
einer Handhabe (9) des Hahnes (5) angeordnet ist.
4. Handfeuerwaffe nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Betätigungsgriff (23) am Ende
eines Winkelhebels (17) sitzt, der um eine Querachse
(19) schwenkbar ist, und daß das andere Ende des
Winkelhebels (17) in Eingriff mit einem Vorsprung (21)
des Spannstücks (15) bringbar ist.
5. Handfeuerwaffe nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß bei gespanntem Spannstück (15) die
Querachse (19) zwischen der Achse (7) des Spannstücks
(15) und einer Tangente an einem Kreis um die Achse (7)
und durch den Vorsprung (21) liegt, wobei die Tangente
diesen Kreis im Vorsprung (21) tangiert.
6. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsgriff (23)
seitlich neben dem Hahn (5) liegt, und daß die
Querachse (19) des Winkelhebels (17) über der Achse
(7) des Spannstücks (15) liegt.
7. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der
Endlagen des Winkelhebels (17) durch eine
Rasteinrichtung festgelegt ist.
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