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DE10013284A1 - Datenträger - Google Patents

Datenträger

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Publication number
DE10013284A1
DE10013284A1 DE2000113284 DE10013284A DE10013284A1 DE 10013284 A1 DE10013284 A1 DE 10013284A1 DE 2000113284 DE2000113284 DE 2000113284 DE 10013284 A DE10013284 A DE 10013284A DE 10013284 A1 DE10013284 A1 DE 10013284A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
data carrier
security
security feature
security element
feature
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2000113284
Other languages
English (en)
Inventor
Lothar Fannasch
Dirk Fischer
Michael Hennemeyer-Schwenkner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Idemia Germany GmbH
Original Assignee
Orga Kartensysteme GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Orga Kartensysteme GmbH filed Critical Orga Kartensysteme GmbH
Priority to DE2000113284 priority Critical patent/DE10013284A1/de
Priority to AU2001252096A priority patent/AU2001252096A1/en
Priority to PCT/DE2001/000603 priority patent/WO2001069526A2/de
Priority to DE10190988T priority patent/DE10190988D2/de
Priority to EP01925280A priority patent/EP1264273A2/de
Publication of DE10013284A1 publication Critical patent/DE10013284A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/06Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
    • G06K19/08Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code using markings of different kinds or more than one marking of the same kind in the same record carrier, e.g. one marking being sensed by optical and the other by magnetic means
    • G06K19/10Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code using markings of different kinds or more than one marking of the same kind in the same record carrier, e.g. one marking being sensed by optical and the other by magnetic means at least one kind of marking being used for authentication, e.g. of credit or identity cards
    • G06K19/14Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code using markings of different kinds or more than one marking of the same kind in the same record carrier, e.g. one marking being sensed by optical and the other by magnetic means at least one kind of marking being used for authentication, e.g. of credit or identity cards the marking being sensed by radiation
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Datenträger mit mindestens einem Sicherheitsmerkmal und mindestens einer Speichervorrichtung, ein Verfahren zur Ermittlung der Zusammengehörigkeit von einer Speichervorrichtung und einem Datenträger, der mit einer Speichervorrichtung versehen, eine Vorrichtung zur Herstellung eines Datenträgers, eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens und ein Sicherheitselement für Datenträger. DOLLAR A Zur Überprüfung der Zusammengehörigkeit eines Datenträgers und einer dem Datenträger zugeordneten Speichervorrichtung wird vorgeschlagen, daß das Sicherheitsmerkmal vorzugsweise überwiegend von Datenträger zu Datenträger variiert, und daß mindestens eine das Sicherheitsmerkmal kennzeichnende Information in der zum Datenträger zugehörigen Speichervorrichtung gespeichert ist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Datenträger mit mindestens einem Sicherheitsmerkmal und mindestens einer Speichervorrichtung, ein Verfahren zur Ermittlung der Zusammengehörigkeit von einer Speichervorrichtung und einem Datenträger, der mit der Speichervorrichtung versehen ist, eine Vorrichtung zur Herstellung eines solchen Datenträgers, ein Kartenterminal zur Durchführung des Verfahrens, einen integrierten Schaltkreis zur Durchführung des Verfahrens und ein Sicherheitselement für Datenträger nach dem Oberbegriff des betreffenden unabhängigen Patentanspruchs.
In "Handbuch der Chipkarten", Wolfgang Rankl, Wolfgang Effing, 3. Auflage, Carl Hanser Verlag, 1999, ist das sogenannte mm- Verfahren zur Sicherung von deutschen Eurocheque-Karten beschrieben. "MM" leite sich demnach aus dem Terminus "moduliertes Merkmal" ab und könne als ein Hinweis auf eine im Innern der Eurocheque-Karte eingebrachte, maschinell lesbare Substanz aufgefaßt werden. Der Zweck dieses Merkmals sei, das unbefugte Kopieren und Manipulieren des Magnetstreifens der Eurocheque-Karte zu verhindern. Bei der Kartenprüfung werde der sogenannte mm-Code von einem besonderen Sensor aus der Karte ausgelesen und an ein Sicherheitsmodul, die sogenannte mm-Box, weitergegeben. Zusätzlich erhalte diese den gesamten Dateninhalt des Magnetstreifens und insbesondere einen MM- Prüfwert, der ebenfalls auf dem Magnetstreifen gespeichert sei. Im Innern der MM-Box laufe bei der Kartenprüfung eine auf dem DES basierende Einwegfunktion ab, die aus Magnetstreifendaten und dem MM-Code einen Wert berechne. Ist dieses Ergebnis identisch mit dem MM-Prüfwert, dann werde entschieden, daß der Magnetstreifen und die Karte zusammengehören.
Die gesamte Sicherheit des Jahrzehnte alten MM-Verfahrens und damit die Überprüfbarkeit auf Manipulationen beruht allein auf einigen geheimen Schlüsseln und auf Materialien und Technologie, wodurch das mm-Verfahren nur durch Geheimhaltung gegen Angriffe geschützt werden kann. Zudem kann durch das MM- Verfahren nicht immer eine Überprüfung auf Manipulationen vorgenommen werden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, verbesserte und/oder alternative und/oder zusätzliche Maßnahmen zur Überprüfung der Zusammengehörigkeit eines Datenträgers und einer dem Datenträger zugeordneten Speichervorrichtung anzugeben.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Datenträger, ein Verfahren, eine Vorrichtung zur Herstellung des Datenträgers, durch ein Kartenterminal, durch einen integrierten Schaltkreis zur Durchführung des Verfahrens sowie durch ein Sicherheitselement nach dem betreffenden unabhängigen Patentanspruch gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den zugehörigen abhängigen Patentansprüchen angegeben.
Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, einen Datenträger mit einem Sicherheitsmerkmal zu versehen, daß zumindest überwiegend von Datenträger zu Datenträger variiert und eine das betreffende Sicherheitsmerkmal kennzeichnende bzw. beschreibende Information bzw. solche Daten in der Speichervorrichtung zu speichern. Es versteht sich, daß sich das Sicherheitsmerkmal bei einer verschlechterten Ausführungsform der Erfindung in einer größeren Anzahl von Datenträgern wiederholen kann, weshalb vorstehend von "zumindest überwiegend" die Rede ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das Sicherheitsmerkmal zumindest teilweise durch einen Laserstrahl auf der Oberfläche des Datenträgers geschaffen.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung handelt es sich bei dem Sicherheitsmerkmal um eine Laserbeschriftung des Datenträgers.
Bei einer alternativen oder ergänzenden bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das Sicherheitsmerkmal durch eine auf oder in dem Datenträger vorgesehene schichtförmige oder dreidimensionale Struktur bzw. ein solches Sicherheitselement oder einen Stoff gebildet.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gibt das Sicherheitsmerkmal das Ergebnis einer mathematischen Funktion in verschlüsselter und/oder unverschlüsselter Form zumindest teilweise wieder.
Bevorzugt wird dann das Ergebnis der berechneten mathematischen Funktion und/oder die mathematische Funktion und/oder ein oder mehrere Koeffizienten der mathematischen Funktion und/oder ein oder mehrere Multiplikanden der mathematischen Funktion, wie eine oder mehrere Primzahlen, und/oder ein oder mehrere Variablen der mathematischen Funktion in der Speichervorrichtung, vorzugsweise in verschlüsselter Form und/oder in vorzugsweise von außerhalb des Datenträgers nicht lesbarer Weise, gespeichert.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Steuerung des Laserstrahls und/oder eines unter dem Laserstrahl bewegten Datenträgers zur Schaffung des Sicherheitsmerkmals unter Einflußnahme der mathematischen Funktion, wobei bevorzugt das Ergebnis der berechneten mathematischen Funktion in weitgehend individueller bzw. einzigartiger Weise auf die Steuerung des Laserstrahls einwirkt.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Steuerung des Lasers zur Beschriftung und/oder eines unter einem Laserstrahl zur Beschriftung bewegten Datenträgers unter Einflußnahme einer mathematischen Funktion, wobei bevorzugt das Ergebnis der berechneten mathematischen Funktion auf die Steuerung des Lasers zur Beschriftung einwirkt.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die mathematische Funktion eine Einwegfunktion, wie sie aus der Kryptographie bekannt ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die mathematische Funktion, wie insbesondere eine Einwegfunktion, Multiplikanden auf, wobei die Multiplikanden vorzugsweise vielstellige Primzahlen sind.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung handelt es sich bei dem Sicherheitsmerkmal um auf den Datenträger aufgebrachte Informationen, die den autorisierten Inhaber des Datenträgers individualisieren, wie dessen Name und dessen Bankverbindung. Eine Einflußnahme der mathematischen Funktion könnte beispielsweise darin bestehen, Buchstaben und Ziffern, in ihrer Form, ihrer Größe und/oder ihrer Anordnung zueinander individuell von Datenträger zu Datenträger zu variieren.
Gemäß eines weiteren wesentlichen Aspekts der Erfindung kann bzw. können alternativ oder ergänzend ein oder mehrere fertigungstechnisch bedingte Schwankungen von mindestens einer Eigenschaft von in Serie gefertigten Datenträgern und/oder von ein oder mehreren Teilen des Datenträgers als für den Datenträger weitgehend individuelles Sicherheitsmerkmal genutzt werden. Eine Information zur Beschreibung dieser dem Datenträger bei seiner Herstellung mitgegebenen Eigenschaft wird dann erfindungsgemäß in einer Speichervorrichtung gespeichert, mit der der Datenträger versehen ist.
Bei einer solchen Eigenschaft kann es sich beispielsweise um eine optisch durch eine Vorrichtung erfaßbare Eigenschaft des Datenträgers handeln. Beispielsweise könnte das optische Reflexionsvermögen und/oder die optische Transparenz des betreffenden Datenträgers oder eines Teils des betreffenden Datenträgers das Sicherheitsmerkmal darstellen.
Es versteht sich, daß es zur Verbesserung der Erfaßbarkeit der Eigenschaft zweckmäßig sein kann, fertigungstechnisch bedingte Schwankungen durch geeignete Maßnahmen bewußt zu vergrößern.
Bei dem Datenträger kann es sich beispielsweise um eine Eurocheque-, eine Bank-, eine Kredit-, eine Geld-, eine GSM-, eine UMTS-, eine Ausweis-, eine Krankenversicherungs- und/oder eine Telefonkarte und/oder eine sonstige Berechtigungskarte zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder zum Bezug von Waren handeln.
Bei der Speichervorrichtung kann es sich beispielsweise um einen integrierten Schaltkreis, der vorzugsweise einen Prozessor aufweist, und/oder um einen Magnetstreifen, der auf auf dem Datenträger angeordnet ist, und/oder um ein optisches oder magneto-optische Speichermedium handeln.
Eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Ermittlung, ob der Datenträger und die ihm zugeordnete Speichervorrichtung tatsächlich zusammengehören, wie z. B. ein Kartenterminal, weist eine Vorrichtung auf, die das erfindungsgemäße Sicherheitsmerkmal bzw. die erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmale, z. B. durch optische Abtastung des Datenträgers, erfaßt und mindestens einen entsprechenden Meßwert oder dgl. bereitstellt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird dann der von der Vorrichtung ermittelte Meßwert bzw. werden die ermittelten Meßwerte, ggf. in modifizierter und/oder verschlüsselter Form, an die dem Datenträger zugeordnete Speichervorrichtung in Form von digitalisierten Daten übermittelt. Bevorzugterweise führt die Speichervorrichtung bzw. ein darin vorgesehener Prozessor einen mittelbaren oder unmittelbaren Vergleich der übermittelten Daten mit in der Speichervorrichtung gespeicherten Referenzdaten durch, wobei bei deren Übereinstimmung von einer Zusammengehörigkeit des Datenträgers und der Speichervorrichtung ausgegangen wird.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird der von der Vorrichtung zur Erfassung des Sicherheitsmerkmals ermittelte Meßwert bzw. werden die ermittelten Meßwerte, ggf. in modifizierter und/oder verschlüsselter Form, innerhalb der Vorrichtung mit in der Speichervorrichtung gespeicherten Referenzdaten mittelbar oder unmittelbar verglichen. Dazu werden die in der Speichervorrichtung gespeicherten Referenzdaten, vorzugsweise verschlüsselt und/oder vermischt mit anderen Daten, von der Speichervorrichtung des betreffenden Datenträgers an die Vorrichtung übermittelt. Bevorzugt wird der Vergleich dann von einem Kartenterminal vorgenommen, das bevorzugt die Vorrichtung zur Erfassung des Sicherheitsmerkmals aufweist.
Ein mittelbarer Vergleich könnte beispielsweise gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung darin bestehen, daß das Sicherheitsmerkmal bzw. die Sicherheitsmerkmale Koeffizienten, Variablen oder Multiplikanden usw. einer mathematischen Funktion, wie insbesondere einer Einwegfunktion, darstellt bzw. darstellen. Diese werden dann nach ihrer Erfassung in digitale Daten umgewandelt und von der Speichervorrichtung oder dem Kartenterminal entweder mit in der Speichervorrichtung des Datenträgers gespeicherten Referenzdaten verglichen oder sie dienen als Eingangsgrößen der mathematischen Funktion und das Ergebnis der Berechnung der mathematischen Funktion wird mit in der Speichervorrichtung des Datenträgers gespeicherten Referenzdaten verglichen. Die Berechnung der mathematischen Funktion wird vorzugsweise von einem Prozessor durchgeführt, der der Speichervorrichtung bzw. dem Datenträger zugeordnet ist und in diesem angeordnet ist. Die mathematische Funktion selbst wird dann bevorzugt ebenfalls in der Speichervorrichtung des Datenträgers gespeichert.
Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, in einem Datenträger ein Sicherheitsmerkmal bzw. ein Sicherheitselement aus einem oder unter Verwendung eines ferromagnetischen Stoffs bzw. ferromagnetischen Materials vorzusehen, das sich bei geringen Kosten, z. B. in einem Kartenterminal oder auch in einem Karten-Durchzugleser, stets sicher erfassen läßt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement einen ferromagnetischen Stoff bzw. Material mit einer hohen Permeabilität auf bzw. es besteht aus einem solchen Stoff bzw. Material.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement eine Eisen-Nickelregierung auf bzw. es besteht aus einem solchen Material.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement eine negative Permeabilität auf.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement ein Permalloy auf bzw. es besteht hieraus.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, in einem Datenträger ein Sicherheitsmerkmal bzw. ein Sicherheitselement vorzusehen, das mit einer Kodierung versehen ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement an seinem einen Ende eine Kodierung auf, die von der Kodierung an seinem anderen Ende verschieden ist. Dies ermöglicht beispielsweise die Feststellung der Laufrichtung des Sicherheitsmerkmals bzw. des Sicherheitselements während eines Lesevorgangs durch eine Vorrichtung zur Erfassung der Kodierung, wie beispielsweise ein Kartenterminal und/oder ein Karten-Durchzugleser.
Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist auf dem Datenträger ein Magnetstreifen und/oder Chipmodul vorgesehen, auf bzw. in dem Daten gespeichert sind, die erkennen lassen, daß das erfindungsgemäße Sicherheitsmerkmal bzw. das erfindungsgemäße Sicherheitselement in dem Datenträger vorhanden ist.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Kodierung oder ein Teil der Kodierung des erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmals bzw. des erfindungsgemäßen Sicherheitselements, vorzugsweise verschlüsselt, auf dem Magnetstreifen und/oder in dem Chipmodul gespeichert.
Ein anderer wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, den Magnetstreifen und/oder das Chipmodul mit Daten zu versehen, die vorzugsweise verschlüsselt sind, aus denen zumindest die Bankverbindung des autorisierten Inhabers des Datenträgers und/oder die Kodierung oder ein Teil der Kodierung des erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmals bzw. des erfindungsgemäßen Sicherheitselements, z. B. durch Entschlüsselung, ableitbar ist.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt ein Vergleich der Kodierung oder eines Teils der Kodierung des erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmals bzw. des erfindungsgemäßen Sicherheitselements mit Referenzdaten durch eine Lesevorrichtung, wie z. B. ein Kartenterminal, ein POS- Terminal oder ein Karten-Durchzugleser und/oder durch eine Vergleichs-Vorrichtung im Chipmodul, ähnlich wie bei einer PIN-Prüfung.
Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt ein Vergleich der auf dem Magnetstreifen des Datenträgers gespeicherten Daten mit Referenzdaten bei einer Autorisierungsstelle.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung handelt es sich bei dem Datenträger um eine Eurocheque-, eine Bank-, eine Kredit-, eine Geld-, eine GSM-, eine UMTS-, eine Ausweis-, eine Krankenversicherungs- und/oder eine Telefonkarte und/oder eine sonstige Berechtigungskarte zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder zum Bezug von Waren ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Speichervorrichtung durch einen integrierten Schaltkreis und/oder durch einen Magnetstreifen und/oder durch ein Hologramm gebildet, wobei der integrierte Schaltkreis vorzugsweise in einem Chipkartenmodul vorgesehen ist, das vorzugsweise einen Prozessor aufweist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Sicherheitsmerkmal ganz oder teilweise durch ein Sicherheitselement gebildet, das einen ferromagnetischen Stoff bzw. ein ferromagnetisches Material aufweist oder aus diesem besteht.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der ferromagnetische Stoff eine hohe Permeabilität µr, wie z. B. einen Absolutbetrag der Permeabilität µr im Bereich von ca. 20.000 bis 120.000 auf und/oder ist eine Eisen- Nickellegierung.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der ferromagnetische Stoff eine negative Permeabilität µr auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der ferromagnetische Stoff ein Permalloy, das z. B. eine negative Permeabilität µr von ca. - 100.000 aufweist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Permalloy eine Zusammensetzung ohne Eisenanteil von ca. 78,5% Nickel und ca. 3% Molybdän auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Sicherheitselement und/oder der ferromagnetische Stoff eine streifenförmige Gestalt auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Sicherheitselement und/oder der ferromagnetische Stoff eine Breite im Bereich von ca. 1 mm bis 10 mm, vorzugsweise ca. 3 mm, und/oder eine Dicke im Bereich von ca. 0,5 µm bis 50 µm, vorzugsweise ca. 5 µm bis 20 µm, auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Sicherheitselement neben dem Magnetstreifen und/oder unter dem Magnetstreifen angeordnet.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Sicherheitselement einen Abstand zu einer äußeren Kante des Datenträgers im Bereich von 5 mm bis 20 mm, vorzugsweise im Bereich von 12,5 mm bis 15,5 mm, auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Sicherheitsmerkmal und/oder das Sicherheitselement eine Kodierung auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Kodierung durch eine Zerlegung des Sicherheitsmerkmals und/oder des Sicherheitselements in Teilabschnitte.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die Kodierung durch eine mechanische oder laseroptische Einwirkung auf das Sicherheitsmerkmal und/oder das Sicherheitselement erzeugt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Sicherheitsmerkmal und/oder das Sicherheitselement an seinem einen Ende eine Kodierung auf, die von der Kodierung an seinem anderen Ende abweicht, wodurch eine Erkennung der Laufrichtung des Sicherheitsmerkmals und/oder des Sicherheitselements durch eine Lesevorrichtung zum Lesen der Kodierung ermöglicht ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Kodierung des Sicherheitsmerkmals und/oder des Sicherheitselements ganz oder teilweise in der Speichervorrichtung, wie insbesondere auf dem Magnetstreifen und/oder im integrierter Schaltkreis eines Chipkartenmoduls, vorzugsweise verschlüsselt, gespeichert.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht die Kodierung vorzugsweise aus Abschnitten, die jeweils eine Ziffer darstellen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist in der Speichervorrichtung zumindest eine Bankleitzahl und eine Kontonummer gespeichert.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bildet die Kodierung und/oder bilden die Ziffern der Bankleitzahl und/oder die Ziffern der Kontonummer ganz oder teilweise die Eingangswerte eines Verschlüsselungsalgorithmus, vorzugsweise eine aus der Kryptographie bekannte Einwegfunktion unter Verwendung einer Primzahlenmultiplikation, der vorzugsweise dergestalt ist, daß das Ergebnis der Verschlüsselung eine vierstellige Zahl, vorzugsweise im Bereich von 1001 bis 9776, ist, die vorzugsweise im sogenannten Freizügigkeitsfeld von Stelle 94 bis Stelle 97 auf dem Magnetstreifen gespeichert ist.
Bei einem bevorzugten Verfahren der Erfindung zur Ermittlung der Zusammengehörigkeit von einer Speichervorrichtung und einem Datenträger, der mit der Speichervorrichtung und einem Sicherheitsmerkmal versehen ist, ist das Sicherheitsmerkmal vorzugsweise überwiegend von Datenträger zu Datenträger variiert worden, z. B. durch eine fortlaufende Kodierung. Die Eigenschaften des Sicherheitsmerkmals werden zumindest teilweise erfaßt und das Ergebnis der Erfassung wird mit mindestens einem Referenzwert verglichen, wobei der Vergleich vorzugsweise in einem Kartenterminal und/oder bei einer Autorisierungsstelle, z. B. für Transaktionen, vorgenommen wird.
Bei einem bevorzugten Verfahren ist der Datenträger und/oder die Speichervorrichtung und/oder das Sicherheitsmerkmal und/oder das Sicherheitselement ein Datenträger bzw. eine Speichervorrichtung bzw. ein Sicherheitsmerkmal bzw. ein Sicherheitselement mit einem oder mehreren der vorgenannten Eigenschaften bzw. Merkmalen.
Bei einem bevorzugten Verfahren erfaßt mindestens eine Erfassungsvorrichtung, wie insbesondere ein Kartenterminal und/oder ein Karten-Durchzugleser, mindestens eine magnetische und/oder optische Eigenschaft des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements.
Bei einem bevorzugten Verfahren weist die Erfassungsvorrichtung eine erste Oszillatorschaltung auf und eine durch das Material des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements an der ersten Oszillatorschaltung verursachte Frequenzänderung, insbesondere eine durch das Material hervorgerufene Verringerung der Frequenz, wird erfaßt.
Bei einem bevorzugten Verfahren ist die Erfassungsvorrichtung mit zwei beabstandeten Induktivitäten, wie insbesondere Spulen, versehen und der Datenträger bzw. das Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement wird zwischen den zwei beabstandeten Induktivitäten hindurchgeführt.
Bei einem bevorzugten Verfahren versetzt die erste Oszillatorschaltung eine der zwei beabstandeten Induktivitäten in Schwingungen, insbesondere in Hochfrequenzschwingungen, versetzt, und die zweite der zwei beabstandeten Induktivitäten bildet einen Teil eines Empfängers für diese Frequenz, wobei sich eine vom Empfänger abgegebene Meßgröße, wie insbesondere eine elektrische Spannung, bei dem Vorhandensein des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements zwischen den zwei beabstandeten Induktivitäten in einer für das Material und/oder für die Materialstärke des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements charakteristischen Weise, ändert.
Bei einem bevorzugten Verfahren weist die Erfassungsvorrichtung eine zweite Oszillatorschaltung auf, durch die eine durch eine Kodierung des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements an der zweiten Oszillatorschaltung hervorgerufene Frequenzänderung, erfaßt wird.
Bei einem bevorzugten Verfahren ist die zweite Oszillatorschaltung mit einem Meßkopf versehen, der vorzugsweise einen Luftspalt aufweist und von der Oszillatorschaltung in Schwingungen versetzt wird.
Bei einem bevorzugten Verfahren ruft ein am Meßkopf vorbeigeführter Datenträger bzw. ein an diesem vorbeigeführtes Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement die Frequenzänderung hervor und die Frequenzänderung zum Lesen der Kodierung wird demoduliert.
Bei einem bevorzugten Verfahren durchleuchtet die Erfassungsvorrichtung den Datenträger bzw. das Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement, vorzugsweise mit infrarotem Licht, und eine auf dem Sicherheitsmerkmal bzw. dem Sicherheitselement befindliche Kodierung wird von einem optischen Empfänger erfaßt.
Bei einem bevorzugten Verfahren wird eine aus der Erfassung des Materials und/oder der Materialstärke des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements abgeleitete Meßgröße mit einer Referenzgröße verglichen und/oder aus der Erfassung der Kodierung des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements abgeleitete Daten werden mit Referenzdaten verglichen, die aus in der Speichervorrichtung des Datenträgers oder bei einer Autorisierungsstelle gespeicherten Daten abgeleitet worden sind.
Bei einem bevorzugten Verfahren wird der Vergleich der Meßgröße mit der Referenzgröße von einem Kartenterminal, wie ein Geldautomat, ein Karten-Durchzugleser oder ein POS- Terminal, durchgeführt.
Bei einem bevorzugten Verfahren werden die aus der Erfassung der Kodierung abgeleiteten Daten von einem Kartenterminal, wie ein Geldautomat, ein Karten-Durchzugleser oder ein POS- Terminal, und/oder von einer Autorisierungsstelle, an die die abgeleiteten Daten übermittelt worden sind, mit Referenzdaten verglichen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von nicht notwendigerweise maßstäblichen Zeichnungen näher erläutert, wobei gleiche Bezugszeichen gleiche oder gleichwirkende Teile bezeichnen. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement;
Fig. 2 eine Materialprüfvorrichtung zur Überprüfung, ob das in Fig. 1 dargestellte Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement in einem Datenträger vorhanden ist; und
Fig. 3 eine Code-Lesevorrichtung zur Ermittlung des Codes des in Fig. 1 dargestellten Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements.
Das in Fig. 1 dargestellte Sicherheitselement 100, das z. B. durch ein schmales metallisches Band gebildet ist, weist eine streifenförmige Gestalt auf und besteht aus vier Abschnitten 101, 102, 103, 104 und 105. Die erste Abschnitt 101 bildet den Anfang des Sicherheitselements 100 und besteht aus einem unkodierten Bereich 110 und einem kodierten Bereich mit dem Bit-Code 1 0. An den ersten Abschnitt 101 schließt sich der zweite Abschnitt 102 mit dem Code 1 0 0 1 1, an den zweiten Abschnitt 102 der dritte Abschnitt 103 mit dem Code 1 0 1 0 1, an den dritten Abschnitt 103 der vierte Abschnitt 104 mit dem Code 0 0 1 1 1 und schließlich schließt sich an den vierten Abschnitt 104 der fünfte und letzte Abschnitt 105 an. Der Abschnitt 105 bildet das Ende des Sicherheitselements 100 und besteht aus einem mit 1 0 kodierten Bereich und einem unkodierten Bereich 110. Der aus 0 und 1 bestehende Bit-Code wird bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel durch Balken unterschiedlicher Breite, ähnlich wie bei einem Barcode, gebildet. Die schmalen Balken stellen eine digitale 0 und die breiten Balken eine digitale 1 dar. Der mittlere Balken jedes Abschnitts stellt ein Parity-Bit zur Überprüfung des betreffenden Abschnitts auf korrektes Lesen da. Die in den Abschnitten 102 bis 104 befindlichen zwölf Balken bilden einen 12-Bit-Code, der es erlaubt eine Serie von 4096 Datenträger bzw. Karten unterschiedlich zu kodieren. Es versteht sich, daß insbesondere auch ein Bit-Code verwendet werden kann, der mehr als zwölf Bits aufweist, wenn jeder Datenträger einer größeren Serie individualisiert bzw. mit einem unterschiedlichen Code versehen werden soll.
Das Sicherheitselement 100 wird auf einem Datenträger mit einem Magnetstreifen (nicht dargestellt), z. B. eine Karte, auf oder eingebracht. Insbesondere bei einer Eurocheque-Karte, Geldkarte oder Kreditkarte wird das Sicherheitselement 100 bevorzugt neben oder unter dem Magnetstreifen angeordnet. Das streifenförmige Sicherheitselement 100 kann beispielsweise ebenso lang wie der Magnetstreifen und/oder zwischen dem Magnetstreifen und der zu diesem benachbarten längeren Kante der Karte angeordnet sein. Wird das Sicherheitselement 100 neben dem Magnetstreifen angeordnet, so ist es bevorzugt in der Karte bzw. dem Datenträger in nicht sichtbarer Weise eingebettet. Ebenso kann das in der Karte eingebettete Sicherheitselement 100 mit einer Abdeckung versehen sein, die ein optisch erfaßbares Sicherheitsmerkmal zur Erkennbarkeit, ob Manipulationen am Sicherheitselement 100 vorgenommen worden sind, aufweist. Die Abdeckung kann beispielsweise mit einer Abdeckfolie erfolgen, die beispielsweise mit einem Lichttransformator auf Diazostilbenbasis oder mit einem anderen Farbstoff eingefärbt sein kann. Ein Diazostilbenfarbstoff leuchtet bei Beleuchtung mit UV-Licht auf, so daß die Abdeckfolie leicht mit einer geeigneten Vorrichtung überprüft werden kann.
Bevorzugt weist das Sicherheitselement 101 eine Breite von ca. 3 mm und eine Dicke im Bereich von ca. 5 µm bis 20 µm auf. Zudem ist das Sicherheitselement 100 bevorzugt mit einem Abstand in einem Bereich von etwa 12,5 mm bis 15,5 mm zu einer äußeren Kante des Datenträgers bzw. der Karte angeordnet.
Das Sicherheitselement 100 besteht vorzugsweise aus einem nicht im freien Handel erhältlichen ferromagnetischen Material mit einer hohen Permeabilität, wie insbesondere eine spezielle Eisen-Nickellegierung bzw. ein sogenanntes Permalloy, das eine negative Permeabilität aufweist.
Vorzugsweise wird die Kodierung des Sicherheitselements 100 durch einen Laserstrahl oder mechanisch, z. B. durch fräsen, geschaffen, wobei das vorzugsweise mit dem Kartenkörper bereits verbundene Sicherheitselement 100 in Teilstücke zur Schaffung des in Fig. 1 dargestellten Bit-Codes zerlegt wird.
Die auf dem Sicherheitselement 100 vorgesehene Kodierung (Fig. 1 zeigt lediglich ein Beispiel einer möglichen Kodierung) variiert weitgehend von Datenträger zu Datenträger, der jeweils mit einem Sicherheitselement 100 versehen ist und individualisiert den Datenträger bzw. die Karte. Die auf dem Sicherheitselement 100 vorgesehene Kodierung ist auf dem Magnetstreifen des Datenträgers bzw. der Karte, vorzugsweise verschlüsselt und/oder mit weiteren verschlüsselten Daten, die vorzugsweise zumindest die Bankverbindung des autorisierten Inhabers der Karte angeben, gespeichert. Zudem werden bevorzugt im sogenannten Freizügigkeitsfeld von Stelle 94 bis Stelle 97 auf dem Magnetstreifen zumindest solche Daten gespeichert, die erkennen lassen, ob ein Sicherheitselement 100 in dem betreffenden Datenträger vorhanden sein sollte, das analysiert werden kann.
Vorzugsweise wird vor der Durchführung einer Transaktion oder dgl. überprüft, ob sich ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement in oder auf einem Kartenkörper befindet. Hierzu wird eine Karte 206 mit einem Sicherheitselement 100 in eine in Fig. 2 dargestellte Materialprüfvorrichtung 200 eingeführt. Die Materialprüfvorrichtung 200 kann beispielsweise in einem Geldautomaten, einem POS-Terminal oder auch in einem Karten-Durchzugleser vorgesehen sein. Die Materialprüfvorrichtung 200 besteht bei dem in Fig. 2 dargestellten Beispiel aus einem Hochfrequenzoszillator 201 und einer Gleichrichterschaltung 202, wobei der Hochfrequenzoszillator 201 mit einer Induktivität 203 und die Gleichrichterschaltung 202 mit einer Induktivität 205 in der in Fig. 2 dargestellten Weise versehen ist. Der Hochfrequenzoszillator 201 versetzt die Induktivität 203 in eine hochfrequente Schwingung und es wird ein Magnetfeld erzeugt. Wird nun die Karte 206, die mit dem Sicherheitselement 100 versehen ist, zwischen den eng benachbarten Induktivitäten 202 und 205 hindurchgeführt bzw. im Falle eines Karten-Durchzuglesers manuell hindurchgezogen, so wird das Magnetfeld bzw. die hochfrequente Schwingung in einer für das Material und die Materialstärke des erfindungsgemäßen Sicherheitselements 100 charakteristischen Weise verändert.
Um stets eine sichere Erkennung gewährleisten zu können, weist das Sicherheitselement 100, wie in Fig. 1 dargestellt, bevorzugt an seinen beiden Enden jeweils einen unkodierten längeren Bereich 110 auf. Durch eine geeignete Länge des unkodierten Bereichs 110 wird sichergestellt, daß das Sicherheitselement 100 zur sicheren Materialprüfung ausreichend lange in der Materialprüfvorrichtung 200 bzw. zwischen den Induktivitäten 203 und 205 verbleibt.
Die Veränderung des Magnetfeldes bzw. der hochfrequenten Schwingung wird von der Induktivität 205, die zusammen mit der Gleichrichterschaltung 202 einen Empfänger bildet, registriert, und am Ausgang 207 der Materialprüfvorrichtung 200 liegt eine elektrische Spannung an, die charakteristisch für das erfindungsgemäße Sicherheitselement 100 ist. Diese wird von einer nicht dargestellten Vorrichtung, z. B. mittels eines Operationsverstärkers, mit einer Referenzspannung oder dgl. verglichen. Verläuft der Vergleich positiv, so wird angenommen, daß die Karte ein echtes Sicherheitselement bzw. Sicherheitsmerkmal aufweist.
Vorab oder nachfolgend wird das Sicherheitselement 100 bzw. die Karte 206, die das Sicherheitselement 100 aufweist, an einem Meßkopf 301 einer Code-Lesevorrichtung bzw. Oszillatorschaltung 300 vorbeigeführt, wie in Fig. 3 dargestellt. Diese ist vorzugsweise ebenfalls im Geldautomaten bzw. POS-Terminal bzw. Karten-Durchzugleser angeordnet. Die Oszillatorschaltung, die Inverter 204 aufweist, regt eine Induktivität bzw. Spule 303 zu Schwingungen an, wobei die Frequenz der Schwingungen am Ausgang 302 ansteht. Bei dem Vorbeiführen des Sicherheitselements 100 am Luftspalt des Meßkopfs 301 ändert sich die Frequenz in Abhängigkeit von der Kodierung des Sicherheitselements 100, die am Ausgang 302 der Oszillatorschaltung 300 ansteht. Die durch die Kodierung hervorgerufene Änderung wird von einer nicht dargestellten Vorrichtung demoduliert und nachfolgend liegt die Kodierung des Sicherheitselements 100 in binärer Form vor.
Es versteht sich, daß die in den Fig. 2 und 3 dargestellten Erfassungsvorrichtungen lediglich Beispiele einer Vielzahl möglicher geeigneter Vorrichtungen sind.
Die auf dem Magnetstreifen (nicht dargestellt) und/oder in einem Chipmodul der betreffenden Karte gespeicherten Daten werden in herkömmlicher Weise gelesen und es erfolgt vorzugsweise zunächst eine Überprüfung, ob die Daten angeben, daß ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement 100 in der betreffenden Karte vorhanden sein sollte bzw. vorhanden ist. Dies kann beispielsweise durch Überprüfung der Daten im genannten Freizügigkeitsbereich des Magnetstreifens und/oder durch die Abfrage entsprechender Daten in Chipmodul und/oder durch die beschriebene Materialprüfung erfolgen. Es versteht sich, daß zur Verbesserung der Sicherheit weitere Daten an anderer Stelle auf dem Magnetstreifen und/oder im Chipmodul vorgesehen sein können, die angeben, daß ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement vorhanden sein sollte. Geben die vom Magnetstreifen und/oder Chipmodul gelesenen Daten an, daß kein erfindungsgemäßes Sicherheitselement in der Karte vorhanden ist, so kann die Zusammengehörigkeit von Karte und Magnetstreifen z. B. in herkömmlicher Weise über das mm- Verfahren überprüft werden.
Vorzugsweise werden die von dem Magnetstreifen gelesenen Daten zunächst ermittelt bzw. dekodiert und nachfolgend wird die auf dem Magnetstreifen und/oder in Chipmodul der Karte 206 angegebene Kodierung des Sicherheitselements ermittelt. Eine nicht dargestellte Vergleichs-Vorrichtung vergleicht die über die Code-Lesevorrichtung 300 ermittelte Kodierung des Sicherheitselements 100 mit der auf dem Magnetstreifen und/oder im Chipmodul angegebenen Kodierung, um festzustellen, ob die Karte bzw. der Magnetstreifen und/oder das Chipmodul und das Sicherheitselement 100 zusammengehören oder ob eine Manipulation vorgenommen worden ist. Die Vergleichs- Vorrichtung ist vorzugsweise ebenfalls in einem erfindungsgemäßen Geldautomaten, POS-Terminal bzw. Karten- Durchzugleser und/oder im Chipmodul angeordnet. Verläuft der Vergleich positiv, so wird davon ausgegangen, daß die Karte 206 und Sicherheitselement 100 zusammengehören.
Es versteht sich, daß das erfindungsgemäße Sicherheitselement alternativ oder ergänzend zu dem bekannten MM-Merkmal in einem Datenträger bzw. einem Kartenkörper vorgesehen sein und von einem entsprechenden Terminal und/oder Chipmodul ausgewertet werden kann. Das erfindungsgemäße Sicherheitselement bzw. Sicherheitsmerkmal kann kostengünstig hergestellt und mit geringem Aufwand in bzw. auf einem Datenträger bzw. auf einer Karte vorgesehen werden. Die in den Fig. 2 und 3 angegebenen Schaltungen zur Auswertung des Sicherheitsmerkmals lassen sich ebenfalls kostengünstig herstellen und können mit geringem Aufwand in einem Geldautomaten, einem POS-Terminal oder einem Karten-Durchzugleser vorgesehen werden oder in bestehenden Vorrichtungen nachgerüstet werden.
Bezugszeichenliste
100
Sicherheitselement bzw. Sicherheitsmerkmal
101
Abschnitt
102
Abschnitt
103
Abschnitt
104
Abschnitt
105
Abschnitt
110
unkodierter Bereich
200
Materialprüfvorrichtung
210
Hochfrequenzoszillator
202
Gleichrichterschaltung
203
Induktivität
204
Inverter
205
Induktivität
206
Datenträger bzw. Karte mit Sicherheitselement
207
Ausgang
300
Code-Lesevorrichtung bzw. Oszillatorschaltung
301
Meßkopf
302
Ausgang
303
Induktivität

Claims (56)

1. Datenträger mit mindestens einem Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement und mindestens einer Speichervorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement vorzugsweise überwiegend von Datenträger zu Datenträger variiert, und daß mindestens eine das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement kennzeichnende Information in der zum Datenträger zugehörigen Speichervorrichtung gespeichert ist.
2. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger eine Eurocheque-, eine Bank-, eine Kredit-, eine Geld-, eine GSM-, eine UMTS-, eine Ausweis­ eine Krankenversicherungs- und/oder eine Telefonkarte und/oder eine sonstige Berechtigungskarte zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder zum Bezug von Waren ist.
3. Datenträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichervorrichtung durch einen integrierten Schaltkreis und/oder durch einen Magnetstreifen und/oder durch ein Hologramm gebildet ist, wobei der integrierte Schaltkreis vorzugsweise in einem Chipkartenmodul vorgesehen ist, das vorzugsweise einen Prozessor aufweist.
4. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das für den betreffenden Datenträger individuelle Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement durch gezielte Maßnahmen bei der Herstellung des Datenträgers gebildet worden ist.
5. Datenträger nach nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das für den betreffenden Datenträger individuelle Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement durch fertigungstechnisch bedingte Schwankungen bei der Herstellung des Datenträgers oder eines Teils des Datenträgers gebildet worden ist.
6. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement zumindest teilweise durch ein auf den Datenträger aufgebrachtes oder in diesen eingebrachtes Element und/oder Material und/oder Stoff gebildet ist.
7. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement an einer weitgehend für jeden Datenträger individuellen Position auf diesem oder in diesem angeordnet ist.
8. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement durch einen Laserstrahl und/oder eine Laserbeschriftung und/oder einen Aufdruck und/oder einen Unterschriftsstreifen und/oder eine Unterschrift und/oder eine mosaikartige Struktur und/oder eine Reliefstruktur und/oder einen Balkencode und/oder einen Strichcode und/oder ein durch die Mikrosystemtechnik hergestelltes Element und/oder ein Hologramm und/oder durch ein mit dem Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement versehenes Hologramm gebildet ist.
9. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement zumindest teilweise eine Information aufweist, die für den autorisierten Inhaber des Datenträgers spezifisch ist, wie insbesondere dessen Namen und/oder dessen Bankverbindung.
10. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement durch eine auf oder in dem Datenträger vorgesehene schichtförmige oder dreidimensionale Struktur gebildet ist.
11. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement zumindest teilweise das Ergebnis einer mathematischen Funktion in verschlüsselter oder unverschlüsselter Form repräsentiert, wobei in der mathematischen Funktion vorzugsweise eine Multiplikation von Primzahlen vorgesehen ist.
12. Datenträger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die mathematische Funktion eine aus der Kryptographie bekannte sogenannte Einwegfunktion ist, vorzugsweise eine Funktion des Typs N = p * q, wobei N eine Zahl und p sowie q (vorzugsweise vielstellige) Primzahlen sind.
13. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement kennzeichnende und in der Speichervorrichtung gespeicherte Information ganz oder teilweise durch eine Information über die Position des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements auf oder in dem Datenträger gebildet ist, wie z. B. durch Koordinaten oder Vektoren.
14. Datenträger nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Ergebnis der berechneten mathematischen Funktion und/oder die mathematische Funktion und/oder ein oder mehrere Koeffizienten der mathematischen Funktion und/oder ein oder mehrere Multiplikanden der mathematischen Funktion, wie eine oder mehrere Primzahlen, und/oder ein oder mehrere Variablen der mathematischen Funktion in dem integrierten Schaltkreis und/oder auf dem Magnetstreifen, vorzugsweise in verschlüsselter Form, gespeichert sind.
15. Datenträger nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement durch einen Laserstrahl auf der Basis der mathematischen Funktion erzeugt worden ist, wobei insbesondere die mathematische Funktion und/oder deren Koeffizienten und/oder deren Multiplikanden, wie insbesondere Primzahlen, und/oder deren Variablen und/oder das Ergebnis der berechneten mathematischen Funktion die Steuerung des Laserstrahls und/oder die Positionierung und/oder die Form des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements auf dem Datenträger beeinflußt hat.
16. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal (100) ganz oder teilweise durch ein Sicherheitselement (100) gebildet wird, das einen ferromagnetischen Stoff bzw. ein ferromagnetisches Material aufweist oder aus diesem besteht.
17. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der ferromagnetische Stoff eine hohe Permeabilität µr, wie z. B. einen Absolutbetrag der Permeabilität µr im Bereich von ca. 20.000 bis 120.000 aufweist, und/oder eine Eisen-Nickellegierung ist.
18. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der ferromagnetische Stoff eine negative Permeabilität µr aufweist.
19. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der ferromagnetische Stoff ein Permalloy ist, das z. B. eine negative Permeabilität µr von ca. - 100.000 aufweist.
20. Datenträger nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Permalloy eine Zusammensetzung ohne Eisenanteil von ca. 78,5% Nickel und ca. 3% Molybdän aufweist.
21. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitselement (100) und/oder der ferromagnetische Stoff eine streifenförmige Gestalt aufweist.
22. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitselement (100) und/oder der ferromagnetische Stoff eine Breite im Bereich von ca. 1 mm bis 10 mm, vorzugsweise ca. 3 mm, und/oder eine Dicke im Bereich von ca. 0,5 µm bis 50 µm, vorzugsweise ca. 5 µm bis 20 µm, aufweist.
23. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitselement (100) neben dem Magnetstreifen und/oder unter dem Magnetstreifen angeordnet ist.
24. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitselement (100) einen Abstand zu einer äußeren Kante des Datenträgers (206) im Bereich von 5 mm bis 20 mm, vorzugsweise im Bereich von 12,5 mm bis 15,5 mm, aufweist.
25. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal (100) und/oder das Sicherheitselement (100) eine Kodierung (101 bis 105) aufweist.
26. Datenträger nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Kodierung durch eine Zerlegung des Sicherheitsmerkmals (100) und/oder des Sicherheitselements (100) in Teilabschnitte erfolgt ist.
27. Datenträger nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Kodierung durch eine mechanische oder laseroptische Einwirkung auf das Sicherheitsmerkmal (100) und/oder das Sicherheitselement (100) erzeugt worden ist.
28. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal (100) und/oder das Sicherheitselement (100) an seinem einen Ende eine Kodierung aufweist, die von der Kodierung an seinem anderen Ende abweicht, wodurch eine Erkennung der Laufrichtung des Sicherheitsmerkmals und/oder des Sicherheitselements durch eine Lesevorrichtung zum Lesen der Kodierung ermöglicht ist.
29. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kodierung des Sicherheitsmerkmals (100) und/oder des Sicherheitselements (100) ganz oder teilweise in der Speichervorrichtung, wie insbesondere auf dem Magnetstreifen und/oder im integrierten Schaltkreis des Chipkartenmoduls, vorzugsweise verschlüsselt, gespeichert ist.
30. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das die Kodierung vorzugsweise aus Abschnitten besteht, die jeweils eine Ziffer darstellen.
31. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Speichervorrichtung zumindest eine Bankleitzahl und eine Kontonummer gespeichert ist.
32. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kodierung und/oder die Ziffern der Bankleitzahl und/oder die Ziffern der Kontonummer ganz oder teilweise die Eingangswerte eines Verschlüsselungsalgorithmus, vorzugsweise eine aus der Kryptographie bekannte Einwegfunktion unter Verwendung einer Primzahlenmultiplikation, bilden, der vorzugsweise dergestalt ist, daß das Ergebnis der Verschlüsselung eine vierstellige Zahl, vorzugsweise im Bereich von 1001 bis 9776, ist, die vorzugsweise im sogenannten Freizügigkeitsfeld von Stelle 94 bis Stelle 97 auf dem Magnetstreifen gespeichert ist.
33. Verfahren zur Ermittlung der Zusammengehörigkeit von einer Speichervorrichtung und einem Datenträger, der mit der Speichervorrichtung und mindestens einem Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger mit einem Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement versehen worden ist, das vorzugsweise überwiegend von Datenträger zu Datenträger variiert, daß die Eigenschaften des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements zumindest teilweise erfaßt werden und das Ergebnis der Erfassung mit mindestens einem Referenzwert verglichen wird, der vorzugsweise in der Speichervorrichtung gespeichert oder auf der Basis einer in der Speichervorrichtung gespeicherten Information ermittelt worden ist.
34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger und/oder die Speichervorrichtung und/oder das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement ein Datenträger bzw. eine Speichervorrichtung bzw. ein Sicherheitsmerkmal nach einem der Ansprüche 1 bis 32 ist.
35. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Erfassungsvorrichtung, wie insbesondere ein Kartenterminal, eine optische und/oder magnetische und/oder magneto-optische und/oder kapazitive Eigenschaft des mit mindestens einem Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement versehenen Datenträgers ermittelt und beispielsweise in digitalisierte Meßwerte umwandelt.
36. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Referenzwert anhand einer mathematischen Funktion ermittelt wird, die vorzugsweise eine Einwegfunktion ist, und/oder daß die in der Speichervorrichtung gespeicherte Information den Referenzwert und/oder die mathematische Funktion und/oder ein oder mehrere Koeffizienten der mathematischen Funktion und/oder ein oder mehrere Multiplikanden der mathematischen Funktion, wie insbesondere Primzahlen, und/oder ein oder mehrere Variablen der mathematischen Funktion darstellt.
37. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vergleich von einem Kartenterminal durchgeführt wird.
38. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vergleich von dem integrierten Schaltkreis, vorzugsweise von einem in diesem vorgesehenen Prozessor, durchgeführt wird und/oder daß der Referenzwert von dem integrierten Schaltkreis auf der Basis der in der Speichervorrichtung gespeicherten Information bzw. den gespeicherten Informationen generiert wird.
39. Verfahren zur Ermittlung der Zusammengehörigkeit von einer Speichervorrichtung und einem Datenträger (206), der mit der Speichervorrichtung und einem Sicherheitsmerkmal (100) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitsmerkmal (100) vorzugsweise überwiegend von Datenträger (206) zu Datenträger variiert worden ist, z. B. durch eine fortlaufende Kodierung, daß die Eigenschaften des Sicherheitsmerkmals zumindest teilweise erfaßt werden und das Ergebnis der Erfassung mit mindestens einem Referenzwert verglichen wird, wobei der Vergleich vorzugsweise in einem Kartenterminal und/oder bei einer Autorisierungsstelle, z. B. für Transaktionen, vorgenommen wird.
40. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (206) und/oder die Speichervorrichtung und/oder das Sicherheitsmerkmal (100) und/oder das Sicherheitselement ein Datenträger (206) bzw. eine Speichervorrichtung bzw. ein Sicherheitsmerkmal (100) bzw. ein Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 32 ist.
41. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Erfassungsvorrichtung (200, 300), wie insbesondere ein Kartenterminal und/oder ein Karten- Durchzugleser, mindestens eine magnetische und/oder optische Eigenschaft des Sicherheitsmerkmals (100) bzw. Sicherheitselements (100) erfaßt.
42. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsvorrichtung (200) eine erste Oszillatorschaltung (200) aufweist und eine durch das Material des Sicherheitsmerkmals (100) bzw. Sicherheitselements (100) an der ersten Oszillatorschaltung verursachte Frequenzänderung, insbesondere eine durch das Material hervorgerufene Verringerung der Frequenz, erfaßt wird.
43. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsvorrichtung (200) mit zwei beabstandeten Induktivitäten (203, 205), wie insbesondere Spulen, versehen ist, und der Datenträger (206) bzw. das Sicherheitsmerkmal (100) bzw. das Sicherheitselement (100) zwischen den zwei beabstandeten Induktivitäten hindurchgeführt wird.
44. Verfahren nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Oszillatorschaltung (200) eine der zwei beabstandeten Induktivitäten (203) in Schwingungen, insbesondere in Hochfrequenzschwingungen, versetzt, und die zweite der zwei beabstandeten Induktivitäten (205) einen Teil eines Empfängers für diese Frequenz bildet, wobei sich eine vom Empfänger abgegebene Meßgröße, wie insbesondere eine elektrische Spannung, bei dem Vorhandensein des Sicherheitsmerkmals (100) bzw. Sicherheitselements (100) zwischen den zwei beabstandeten Induktivitäten in für das Material und/oder für die Materialstärke des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements (100) charakteristischer Weise, ändert.
45. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsvorrichtung eine zweite Oszillatorschaltung (300) aufweist, durch die eine durch eine Kodierung (101 bis 105) des Sicherheitsmerkmals (100) bzw. Sicherheitselements (100) an der zweiten Oszillatorschaltung (300) hervorgerufene Frequenzänderung, erfaßt wird.
46. Verfahren nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Oszillatorschaltung (300) mit einem Meßkopf (301) versehen ist, der vorzugsweise einen Luftspalt aufweist und von der Oszillatorschaltung in Schwingungen versetzt wird.
47. Verfahren nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß ein am Meßkopf (301) vorbeigeführter Datenträger (206) bzw. ein an diesem vorbeigeführtes Sicherheitsmerkmal (100) bzw. Sicherheitselement (100) die Frequenzänderung hervorruft und die Frequenzänderung zum Lesen der Kodierung (101 bis 105) demoduliert wird.
48. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsvorrichtung den Datenträger (206) bzw. das Sicherheitsmerkmal (100) bzw. das Sicherheitselement (100) durchleuchtet, vorzugsweise mit infrarotem Licht, und eine auf dem Sicherheitsmerkmal (100) bzw. dem Sicherheitselement (100) befindliche Kodierung (101 bis 105) von einem optischen Empfänger erfaßt wird.
49. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine aus der Erfassung des Materials und/oder der Materialstärke des Sicherheitsmerkmals (100) bzw. Sicherheitselements (100) abgeleitete Meßgröße mit einer Referenzgröße verglichen wird und/oder aus der Erfassung der Kodierung des Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements abgeleitete Daten mit Referenzdaten verglichen werden, die aus in der Speichervorrichtung des Datenträgers (206) oder bei einer Autorisierungsstelle gespeicherten Daten abgeleitet worden sind.
50. Verfahren nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß der Vergleich der Meßgröße mit der Referenzgröße von einem Kartenterminal, wie ein Geldautomat, ein Karten- Durchzugleser oder ein POS-Terminal, durchgeführt wird.
51. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die aus der Erfassung der Kodierung (101 bis 105) abgeleiteten Daten von einem Kartenterminal, wie ein Geldautomat, ein Karten-Durchzugleser oder ein POS- Terminal, und/oder von einer Autorisierungsstelle, an die die abgeleiteten Daten übermittelt worden sind, mit Referenzdaten verglichen werden.
52. Vorrichtung zur Herstellung eines Datenträgers nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche.
53. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche.
54. Sicherheitselement für Datenträger, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherheitselement mindestens ein Sicherheitsmerkmal und/oder ein Sicherheitselement nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche aufweist.
55. Kartenterminal zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche.
56. Integrierter Schaltkreis zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche.
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