DE10013284A1 - Datenträger - Google Patents
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- DE10013284A1 DE10013284A1 DE2000113284 DE10013284A DE10013284A1 DE 10013284 A1 DE10013284 A1 DE 10013284A1 DE 2000113284 DE2000113284 DE 2000113284 DE 10013284 A DE10013284 A DE 10013284A DE 10013284 A1 DE10013284 A1 DE 10013284A1
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Datenträger mit mindestens einem Sicherheitsmerkmal und mindestens einer Speichervorrichtung, ein Verfahren zur Ermittlung der Zusammengehörigkeit von einer Speichervorrichtung und einem Datenträger, der mit einer Speichervorrichtung versehen, eine Vorrichtung zur Herstellung eines Datenträgers, eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens und ein Sicherheitselement für Datenträger. DOLLAR A Zur Überprüfung der Zusammengehörigkeit eines Datenträgers und einer dem Datenträger zugeordneten Speichervorrichtung wird vorgeschlagen, daß das Sicherheitsmerkmal vorzugsweise überwiegend von Datenträger zu Datenträger variiert, und daß mindestens eine das Sicherheitsmerkmal kennzeichnende Information in der zum Datenträger zugehörigen Speichervorrichtung gespeichert ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Datenträger mit mindestens einem
Sicherheitsmerkmal und mindestens einer Speichervorrichtung,
ein Verfahren zur Ermittlung der Zusammengehörigkeit von einer
Speichervorrichtung und einem Datenträger, der mit der
Speichervorrichtung versehen ist, eine Vorrichtung zur
Herstellung eines solchen Datenträgers, ein Kartenterminal zur
Durchführung des Verfahrens, einen integrierten Schaltkreis
zur Durchführung des Verfahrens und ein Sicherheitselement für
Datenträger nach dem Oberbegriff des betreffenden unabhängigen
Patentanspruchs.
In "Handbuch der Chipkarten", Wolfgang Rankl, Wolfgang Effing,
3. Auflage, Carl Hanser Verlag, 1999, ist das sogenannte mm-
Verfahren zur Sicherung von deutschen Eurocheque-Karten
beschrieben. "MM" leite sich demnach aus dem Terminus
"moduliertes Merkmal" ab und könne als ein Hinweis auf eine im
Innern der Eurocheque-Karte eingebrachte, maschinell lesbare
Substanz aufgefaßt werden. Der Zweck dieses Merkmals sei, das
unbefugte Kopieren und Manipulieren des Magnetstreifens der
Eurocheque-Karte zu verhindern. Bei der Kartenprüfung werde
der sogenannte mm-Code von einem besonderen Sensor aus der
Karte ausgelesen und an ein Sicherheitsmodul, die sogenannte
mm-Box, weitergegeben. Zusätzlich erhalte diese den gesamten
Dateninhalt des Magnetstreifens und insbesondere einen MM-
Prüfwert, der ebenfalls auf dem Magnetstreifen gespeichert
sei. Im Innern der MM-Box laufe bei der Kartenprüfung eine auf
dem DES basierende Einwegfunktion ab, die aus
Magnetstreifendaten und dem MM-Code einen Wert berechne. Ist
dieses Ergebnis identisch mit dem MM-Prüfwert, dann werde
entschieden, daß der Magnetstreifen und die Karte
zusammengehören.
Die gesamte Sicherheit des Jahrzehnte alten MM-Verfahrens und
damit die Überprüfbarkeit auf Manipulationen beruht allein auf
einigen geheimen Schlüsseln und auf Materialien und
Technologie, wodurch das mm-Verfahren nur durch Geheimhaltung
gegen Angriffe geschützt werden kann. Zudem kann durch das MM-
Verfahren nicht immer eine Überprüfung auf Manipulationen
vorgenommen werden.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, verbesserte und/oder
alternative und/oder zusätzliche Maßnahmen zur Überprüfung der
Zusammengehörigkeit eines Datenträgers und einer dem
Datenträger zugeordneten Speichervorrichtung anzugeben.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Datenträger, ein
Verfahren, eine Vorrichtung zur Herstellung des Datenträgers,
durch ein Kartenterminal, durch einen integrierten Schaltkreis
zur Durchführung des Verfahrens sowie durch ein
Sicherheitselement nach dem betreffenden unabhängigen
Patentanspruch gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den zugehörigen abhängigen Patentansprüchen
angegeben.
Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, einen
Datenträger mit einem Sicherheitsmerkmal zu versehen, daß
zumindest überwiegend von Datenträger zu Datenträger variiert
und eine das betreffende Sicherheitsmerkmal kennzeichnende
bzw. beschreibende Information bzw. solche Daten in der
Speichervorrichtung zu speichern. Es versteht sich, daß sich
das Sicherheitsmerkmal bei einer verschlechterten
Ausführungsform der Erfindung in einer größeren Anzahl von
Datenträgern wiederholen kann, weshalb vorstehend von
"zumindest überwiegend" die Rede ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das
Sicherheitsmerkmal zumindest teilweise durch einen Laserstrahl
auf der Oberfläche des Datenträgers geschaffen.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
handelt es sich bei dem Sicherheitsmerkmal um eine
Laserbeschriftung des Datenträgers.
Bei einer alternativen oder ergänzenden bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung wird das Sicherheitsmerkmal
durch eine auf oder in dem Datenträger vorgesehene
schichtförmige oder dreidimensionale Struktur bzw. ein solches
Sicherheitselement oder einen Stoff gebildet.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
gibt das Sicherheitsmerkmal das Ergebnis einer mathematischen
Funktion in verschlüsselter und/oder unverschlüsselter Form
zumindest teilweise wieder.
Bevorzugt wird dann das Ergebnis der berechneten
mathematischen Funktion und/oder die mathematische Funktion
und/oder ein oder mehrere Koeffizienten der mathematischen
Funktion und/oder ein oder mehrere Multiplikanden der
mathematischen Funktion, wie eine oder mehrere Primzahlen,
und/oder ein oder mehrere Variablen der mathematischen
Funktion in der Speichervorrichtung, vorzugsweise in
verschlüsselter Form und/oder in vorzugsweise von außerhalb
des Datenträgers nicht lesbarer Weise, gespeichert.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
erfolgt die Steuerung des Laserstrahls und/oder eines unter
dem Laserstrahl bewegten Datenträgers zur Schaffung des
Sicherheitsmerkmals unter Einflußnahme der mathematischen
Funktion, wobei bevorzugt das Ergebnis der berechneten
mathematischen Funktion in weitgehend individueller bzw.
einzigartiger Weise auf die Steuerung des Laserstrahls
einwirkt.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
erfolgt die Steuerung des Lasers zur Beschriftung und/oder
eines unter einem Laserstrahl zur Beschriftung bewegten
Datenträgers unter Einflußnahme einer mathematischen Funktion,
wobei bevorzugt das Ergebnis der berechneten mathematischen
Funktion auf die Steuerung des Lasers zur Beschriftung
einwirkt.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist die mathematische Funktion eine Einwegfunktion, wie sie
aus der Kryptographie bekannt ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die
mathematische Funktion, wie insbesondere eine Einwegfunktion,
Multiplikanden auf, wobei die Multiplikanden vorzugsweise
vielstellige Primzahlen sind.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
handelt es sich bei dem Sicherheitsmerkmal um auf den
Datenträger aufgebrachte Informationen, die den autorisierten
Inhaber des Datenträgers individualisieren, wie dessen Name
und dessen Bankverbindung. Eine Einflußnahme der
mathematischen Funktion könnte beispielsweise darin bestehen,
Buchstaben und Ziffern, in ihrer Form, ihrer Größe und/oder
ihrer Anordnung zueinander individuell von Datenträger zu
Datenträger zu variieren.
Gemäß eines weiteren wesentlichen Aspekts der Erfindung kann
bzw. können alternativ oder ergänzend ein oder mehrere
fertigungstechnisch bedingte Schwankungen von mindestens einer
Eigenschaft von in Serie gefertigten Datenträgern und/oder von
ein oder mehreren Teilen des Datenträgers als für den
Datenträger weitgehend individuelles Sicherheitsmerkmal
genutzt werden. Eine Information zur Beschreibung dieser dem
Datenträger bei seiner Herstellung mitgegebenen Eigenschaft
wird dann erfindungsgemäß in einer Speichervorrichtung
gespeichert, mit der der Datenträger versehen ist.
Bei einer solchen Eigenschaft kann es sich beispielsweise um
eine optisch durch eine Vorrichtung erfaßbare Eigenschaft des
Datenträgers handeln. Beispielsweise könnte das optische
Reflexionsvermögen und/oder die optische Transparenz des
betreffenden Datenträgers oder eines Teils des betreffenden
Datenträgers das Sicherheitsmerkmal darstellen.
Es versteht sich, daß es zur Verbesserung der Erfaßbarkeit der
Eigenschaft zweckmäßig sein kann, fertigungstechnisch bedingte
Schwankungen durch geeignete Maßnahmen bewußt zu vergrößern.
Bei dem Datenträger kann es sich beispielsweise um eine
Eurocheque-, eine Bank-, eine Kredit-, eine Geld-, eine GSM-,
eine UMTS-, eine Ausweis-, eine Krankenversicherungs- und/oder
eine Telefonkarte und/oder eine sonstige Berechtigungskarte
zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder zum Bezug von
Waren handeln.
Bei der Speichervorrichtung kann es sich beispielsweise um
einen integrierten Schaltkreis, der vorzugsweise einen
Prozessor aufweist, und/oder um einen Magnetstreifen, der auf
auf dem Datenträger angeordnet ist, und/oder um ein optisches
oder magneto-optische Speichermedium handeln.
Eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Ermittlung, ob der Datenträger und die ihm
zugeordnete Speichervorrichtung tatsächlich zusammengehören,
wie z. B. ein Kartenterminal, weist eine Vorrichtung auf, die
das erfindungsgemäße Sicherheitsmerkmal bzw. die
erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmale, z. B. durch optische
Abtastung des Datenträgers, erfaßt und mindestens einen
entsprechenden Meßwert oder dgl. bereitstellt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird dann
der von der Vorrichtung ermittelte Meßwert bzw. werden die
ermittelten Meßwerte, ggf. in modifizierter und/oder
verschlüsselter Form, an die dem Datenträger zugeordnete
Speichervorrichtung in Form von digitalisierten Daten
übermittelt. Bevorzugterweise führt die Speichervorrichtung
bzw. ein darin vorgesehener Prozessor einen mittelbaren oder
unmittelbaren Vergleich der übermittelten Daten mit in der
Speichervorrichtung gespeicherten Referenzdaten durch, wobei
bei deren Übereinstimmung von einer Zusammengehörigkeit des
Datenträgers und der Speichervorrichtung ausgegangen wird.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird der von
der Vorrichtung zur Erfassung des Sicherheitsmerkmals
ermittelte Meßwert bzw. werden die ermittelten Meßwerte, ggf.
in modifizierter und/oder verschlüsselter Form, innerhalb der
Vorrichtung mit in der Speichervorrichtung gespeicherten
Referenzdaten mittelbar oder unmittelbar verglichen. Dazu
werden die in der Speichervorrichtung gespeicherten
Referenzdaten, vorzugsweise verschlüsselt und/oder vermischt
mit anderen Daten, von der Speichervorrichtung des
betreffenden Datenträgers an die Vorrichtung übermittelt.
Bevorzugt wird der Vergleich dann von einem Kartenterminal
vorgenommen, das bevorzugt die Vorrichtung zur Erfassung des
Sicherheitsmerkmals aufweist.
Ein mittelbarer Vergleich könnte beispielsweise gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung darin bestehen, daß
das Sicherheitsmerkmal bzw. die Sicherheitsmerkmale
Koeffizienten, Variablen oder Multiplikanden usw. einer
mathematischen Funktion, wie insbesondere einer
Einwegfunktion, darstellt bzw. darstellen. Diese werden dann
nach ihrer Erfassung in digitale Daten umgewandelt und von der
Speichervorrichtung oder dem Kartenterminal entweder mit in
der Speichervorrichtung des Datenträgers gespeicherten
Referenzdaten verglichen oder sie dienen als Eingangsgrößen
der mathematischen Funktion und das Ergebnis der Berechnung
der mathematischen Funktion wird mit in der
Speichervorrichtung des Datenträgers gespeicherten
Referenzdaten verglichen. Die Berechnung der mathematischen
Funktion wird vorzugsweise von einem Prozessor durchgeführt,
der der Speichervorrichtung bzw. dem Datenträger zugeordnet
ist und in diesem angeordnet ist. Die mathematische Funktion
selbst wird dann bevorzugt ebenfalls in der
Speichervorrichtung des Datenträgers gespeichert.
Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, in einem
Datenträger ein Sicherheitsmerkmal bzw. ein Sicherheitselement
aus einem oder unter Verwendung eines ferromagnetischen Stoffs
bzw. ferromagnetischen Materials vorzusehen, das sich bei
geringen Kosten, z. B. in einem Kartenterminal oder auch in
einem Karten-Durchzugleser, stets sicher erfassen läßt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement einen
ferromagnetischen Stoff bzw. Material mit einer hohen
Permeabilität auf bzw. es besteht aus einem solchen Stoff bzw.
Material.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
weist das Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement eine
Eisen-Nickelregierung auf bzw. es besteht aus einem solchen
Material.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
weist das Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement eine
negative Permeabilität auf.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
weist das Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement ein
Permalloy auf bzw. es besteht hieraus.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin,
in einem Datenträger ein Sicherheitsmerkmal bzw. ein
Sicherheitselement vorzusehen, das mit einer Kodierung
versehen ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
das Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement an seinem
einen Ende eine Kodierung auf, die von der Kodierung an seinem
anderen Ende verschieden ist. Dies ermöglicht beispielsweise
die Feststellung der Laufrichtung des Sicherheitsmerkmals bzw.
des Sicherheitselements während eines Lesevorgangs durch eine
Vorrichtung zur Erfassung der Kodierung, wie beispielsweise
ein Kartenterminal und/oder ein Karten-Durchzugleser.
Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist auf dem Datenträger ein Magnetstreifen und/oder Chipmodul
vorgesehen, auf bzw. in dem Daten gespeichert sind, die
erkennen lassen, daß das erfindungsgemäße Sicherheitsmerkmal
bzw. das erfindungsgemäße Sicherheitselement in dem
Datenträger vorhanden ist.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist die Kodierung oder ein Teil der Kodierung des
erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmals bzw. des
erfindungsgemäßen Sicherheitselements, vorzugsweise
verschlüsselt, auf dem Magnetstreifen und/oder in dem
Chipmodul gespeichert.
Ein anderer wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin,
den Magnetstreifen und/oder das Chipmodul mit Daten zu
versehen, die vorzugsweise verschlüsselt sind, aus denen
zumindest die Bankverbindung des autorisierten Inhabers des
Datenträgers und/oder die Kodierung oder ein Teil der
Kodierung des erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmals bzw. des
erfindungsgemäßen Sicherheitselements, z. B. durch
Entschlüsselung, ableitbar ist.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt
ein Vergleich der Kodierung oder eines Teils der Kodierung des
erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmals bzw. des
erfindungsgemäßen Sicherheitselements mit Referenzdaten durch
eine Lesevorrichtung, wie z. B. ein Kartenterminal, ein POS-
Terminal oder ein Karten-Durchzugleser und/oder durch eine
Vergleichs-Vorrichtung im Chipmodul, ähnlich wie bei einer
PIN-Prüfung.
Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
erfolgt ein Vergleich der auf dem Magnetstreifen des
Datenträgers gespeicherten Daten mit Referenzdaten bei einer
Autorisierungsstelle.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung handelt es
sich bei dem Datenträger um eine Eurocheque-, eine Bank-, eine
Kredit-, eine Geld-, eine GSM-, eine UMTS-, eine Ausweis-,
eine Krankenversicherungs- und/oder eine Telefonkarte und/oder
eine sonstige Berechtigungskarte zur Inanspruchnahme von
Dienstleistungen oder zum Bezug von Waren ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
Speichervorrichtung durch einen integrierten Schaltkreis
und/oder durch einen Magnetstreifen und/oder durch ein
Hologramm gebildet, wobei der integrierte Schaltkreis
vorzugsweise in einem Chipkartenmodul vorgesehen ist, das
vorzugsweise einen Prozessor aufweist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Sicherheitsmerkmal ganz oder teilweise durch ein
Sicherheitselement gebildet, das einen ferromagnetischen Stoff
bzw. ein ferromagnetisches Material aufweist oder aus diesem
besteht.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der
ferromagnetische Stoff eine hohe Permeabilität µr, wie z. B.
einen Absolutbetrag der Permeabilität µr im Bereich von ca.
20.000 bis 120.000 auf und/oder ist eine Eisen-
Nickellegierung.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der
ferromagnetische Stoff eine negative Permeabilität µr auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der
ferromagnetische Stoff ein Permalloy, das z. B. eine negative
Permeabilität µr von ca. - 100.000 aufweist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
Permalloy eine Zusammensetzung ohne Eisenanteil von ca. 78,5%
Nickel und ca. 3% Molybdän auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
Sicherheitselement und/oder der ferromagnetische Stoff eine
streifenförmige Gestalt auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
Sicherheitselement und/oder der ferromagnetische Stoff eine
Breite im Bereich von ca. 1 mm bis 10 mm, vorzugsweise ca. 3
mm, und/oder eine Dicke im Bereich von ca. 0,5 µm bis 50 µm,
vorzugsweise ca. 5 µm bis 20 µm, auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Sicherheitselement neben dem Magnetstreifen und/oder unter dem
Magnetstreifen angeordnet.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
Sicherheitselement einen Abstand zu einer äußeren Kante des
Datenträgers im Bereich von 5 mm bis 20 mm, vorzugsweise im
Bereich von 12,5 mm bis 15,5 mm, auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
Sicherheitsmerkmal und/oder das Sicherheitselement eine
Kodierung auf.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt
die Kodierung durch eine Zerlegung des Sicherheitsmerkmals
und/oder des Sicherheitselements in Teilabschnitte.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die
Kodierung durch eine mechanische oder laseroptische Einwirkung
auf das Sicherheitsmerkmal und/oder das Sicherheitselement
erzeugt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
Sicherheitsmerkmal und/oder das Sicherheitselement an seinem
einen Ende eine Kodierung auf, die von der Kodierung an seinem
anderen Ende abweicht, wodurch eine Erkennung der Laufrichtung
des Sicherheitsmerkmals und/oder des Sicherheitselements durch
eine Lesevorrichtung zum Lesen der Kodierung ermöglicht ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
Kodierung des Sicherheitsmerkmals und/oder des
Sicherheitselements ganz oder teilweise in der
Speichervorrichtung, wie insbesondere auf dem Magnetstreifen
und/oder im integrierter Schaltkreis eines Chipkartenmoduls,
vorzugsweise verschlüsselt, gespeichert.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht
die Kodierung vorzugsweise aus Abschnitten, die jeweils eine
Ziffer darstellen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist in der
Speichervorrichtung zumindest eine Bankleitzahl und eine
Kontonummer gespeichert.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bildet die
Kodierung und/oder bilden die Ziffern der Bankleitzahl
und/oder die Ziffern der Kontonummer ganz oder teilweise die
Eingangswerte eines Verschlüsselungsalgorithmus, vorzugsweise
eine aus der Kryptographie bekannte Einwegfunktion unter
Verwendung einer Primzahlenmultiplikation, der vorzugsweise
dergestalt ist, daß das Ergebnis der Verschlüsselung eine
vierstellige Zahl, vorzugsweise im Bereich von 1001 bis 9776,
ist, die vorzugsweise im sogenannten Freizügigkeitsfeld von
Stelle 94 bis Stelle 97 auf dem Magnetstreifen gespeichert
ist.
Bei einem bevorzugten Verfahren der Erfindung zur Ermittlung
der Zusammengehörigkeit von einer Speichervorrichtung und
einem Datenträger, der mit der Speichervorrichtung und einem
Sicherheitsmerkmal versehen ist, ist das Sicherheitsmerkmal
vorzugsweise überwiegend von Datenträger zu Datenträger
variiert worden, z. B. durch eine fortlaufende Kodierung. Die
Eigenschaften des Sicherheitsmerkmals werden zumindest
teilweise erfaßt und das Ergebnis der Erfassung wird mit
mindestens einem Referenzwert verglichen, wobei der Vergleich
vorzugsweise in einem Kartenterminal und/oder bei einer
Autorisierungsstelle, z. B. für Transaktionen, vorgenommen
wird.
Bei einem bevorzugten Verfahren ist der Datenträger und/oder
die Speichervorrichtung und/oder das Sicherheitsmerkmal
und/oder das Sicherheitselement ein Datenträger bzw. eine
Speichervorrichtung bzw. ein Sicherheitsmerkmal bzw. ein
Sicherheitselement mit einem oder mehreren der vorgenannten
Eigenschaften bzw. Merkmalen.
Bei einem bevorzugten Verfahren erfaßt mindestens eine
Erfassungsvorrichtung, wie insbesondere ein Kartenterminal
und/oder ein Karten-Durchzugleser, mindestens eine magnetische
und/oder optische Eigenschaft des Sicherheitsmerkmals bzw.
Sicherheitselements.
Bei einem bevorzugten Verfahren weist die
Erfassungsvorrichtung eine erste Oszillatorschaltung auf und
eine durch das Material des Sicherheitsmerkmals bzw.
Sicherheitselements an der ersten Oszillatorschaltung
verursachte Frequenzänderung, insbesondere eine durch das
Material hervorgerufene Verringerung der Frequenz, wird
erfaßt.
Bei einem bevorzugten Verfahren ist die Erfassungsvorrichtung
mit zwei beabstandeten Induktivitäten, wie insbesondere
Spulen, versehen und der Datenträger bzw. das
Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement wird zwischen
den zwei beabstandeten Induktivitäten hindurchgeführt.
Bei einem bevorzugten Verfahren versetzt die erste
Oszillatorschaltung eine der zwei beabstandeten Induktivitäten
in Schwingungen, insbesondere in Hochfrequenzschwingungen,
versetzt, und die zweite der zwei beabstandeten Induktivitäten
bildet einen Teil eines Empfängers für diese Frequenz, wobei
sich eine vom Empfänger abgegebene Meßgröße, wie insbesondere
eine elektrische Spannung, bei dem Vorhandensein des
Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements zwischen den zwei
beabstandeten Induktivitäten in einer für das Material
und/oder für die Materialstärke des Sicherheitsmerkmals bzw.
Sicherheitselements charakteristischen Weise, ändert.
Bei einem bevorzugten Verfahren weist die
Erfassungsvorrichtung eine zweite Oszillatorschaltung auf,
durch die eine durch eine Kodierung des Sicherheitsmerkmals
bzw. Sicherheitselements an der zweiten Oszillatorschaltung
hervorgerufene Frequenzänderung, erfaßt wird.
Bei einem bevorzugten Verfahren ist die zweite
Oszillatorschaltung mit einem Meßkopf versehen, der
vorzugsweise einen Luftspalt aufweist und von der
Oszillatorschaltung in Schwingungen versetzt wird.
Bei einem bevorzugten Verfahren ruft ein am Meßkopf
vorbeigeführter Datenträger bzw. ein an diesem vorbeigeführtes
Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement die
Frequenzänderung hervor und die Frequenzänderung zum Lesen der
Kodierung wird demoduliert.
Bei einem bevorzugten Verfahren durchleuchtet die
Erfassungsvorrichtung den Datenträger bzw. das
Sicherheitsmerkmal bzw. das Sicherheitselement, vorzugsweise
mit infrarotem Licht, und eine auf dem Sicherheitsmerkmal bzw.
dem Sicherheitselement befindliche Kodierung wird von einem
optischen Empfänger erfaßt.
Bei einem bevorzugten Verfahren wird eine aus der Erfassung
des Materials und/oder der Materialstärke des
Sicherheitsmerkmals bzw. Sicherheitselements abgeleitete
Meßgröße mit einer Referenzgröße verglichen und/oder aus der
Erfassung der Kodierung des Sicherheitsmerkmals bzw.
Sicherheitselements abgeleitete Daten werden mit Referenzdaten
verglichen, die aus in der Speichervorrichtung des
Datenträgers oder bei einer Autorisierungsstelle gespeicherten
Daten abgeleitet worden sind.
Bei einem bevorzugten Verfahren wird der Vergleich der
Meßgröße mit der Referenzgröße von einem Kartenterminal, wie
ein Geldautomat, ein Karten-Durchzugleser oder ein POS-
Terminal, durchgeführt.
Bei einem bevorzugten Verfahren werden die aus der Erfassung
der Kodierung abgeleiteten Daten von einem Kartenterminal, wie
ein Geldautomat, ein Karten-Durchzugleser oder ein POS-
Terminal, und/oder von einer Autorisierungsstelle, an die die
abgeleiteten Daten übermittelt worden sind, mit Referenzdaten
verglichen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von nicht
notwendigerweise maßstäblichen Zeichnungen näher erläutert,
wobei gleiche Bezugszeichen gleiche oder gleichwirkende Teile
bezeichnen. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Sicherheitsmerkmal bzw.
Sicherheitselement;
Fig. 2 eine Materialprüfvorrichtung zur Überprüfung, ob das
in Fig. 1 dargestellte Sicherheitsmerkmal bzw.
Sicherheitselement in einem Datenträger vorhanden
ist; und
Fig. 3 eine Code-Lesevorrichtung zur Ermittlung des Codes
des in Fig. 1 dargestellten Sicherheitsmerkmals bzw.
Sicherheitselements.
Das in Fig. 1 dargestellte Sicherheitselement 100, das z. B.
durch ein schmales metallisches Band gebildet ist, weist eine
streifenförmige Gestalt auf und besteht aus vier Abschnitten
101, 102, 103, 104 und 105. Die erste Abschnitt 101 bildet den
Anfang des Sicherheitselements 100 und besteht aus einem
unkodierten Bereich 110 und einem kodierten Bereich mit dem
Bit-Code 1 0. An den ersten Abschnitt 101 schließt sich der
zweite Abschnitt 102 mit dem Code 1 0 0 1 1, an den zweiten
Abschnitt 102 der dritte Abschnitt 103 mit dem Code 1 0 1 0 1,
an den dritten Abschnitt 103 der vierte Abschnitt 104 mit dem
Code 0 0 1 1 1 und schließlich schließt sich an den vierten
Abschnitt 104 der fünfte und letzte Abschnitt 105 an. Der
Abschnitt 105 bildet das Ende des Sicherheitselements 100 und
besteht aus einem mit 1 0 kodierten Bereich und einem
unkodierten Bereich 110. Der aus 0 und 1 bestehende Bit-Code
wird bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel durch
Balken unterschiedlicher Breite, ähnlich wie bei einem
Barcode, gebildet. Die schmalen Balken stellen eine digitale 0
und die breiten Balken eine digitale 1 dar. Der mittlere
Balken jedes Abschnitts stellt ein Parity-Bit zur Überprüfung
des betreffenden Abschnitts auf korrektes Lesen da. Die in den
Abschnitten 102 bis 104 befindlichen zwölf Balken bilden einen
12-Bit-Code, der es erlaubt eine Serie von 4096 Datenträger
bzw. Karten unterschiedlich zu kodieren. Es versteht sich, daß
insbesondere auch ein Bit-Code verwendet werden kann, der mehr
als zwölf Bits aufweist, wenn jeder Datenträger einer größeren
Serie individualisiert bzw. mit einem unterschiedlichen Code
versehen werden soll.
Das Sicherheitselement 100 wird auf einem Datenträger mit
einem Magnetstreifen (nicht dargestellt), z. B. eine Karte,
auf oder eingebracht. Insbesondere bei einer Eurocheque-Karte,
Geldkarte oder Kreditkarte wird das Sicherheitselement 100
bevorzugt neben oder unter dem Magnetstreifen angeordnet. Das
streifenförmige Sicherheitselement 100 kann beispielsweise
ebenso lang wie der Magnetstreifen und/oder zwischen dem
Magnetstreifen und der zu diesem benachbarten längeren Kante
der Karte angeordnet sein. Wird das Sicherheitselement 100
neben dem Magnetstreifen angeordnet, so ist es bevorzugt in
der Karte bzw. dem Datenträger in nicht sichtbarer Weise
eingebettet. Ebenso kann das in der Karte eingebettete
Sicherheitselement 100 mit einer Abdeckung versehen sein, die
ein optisch erfaßbares Sicherheitsmerkmal zur Erkennbarkeit,
ob Manipulationen am Sicherheitselement 100 vorgenommen worden
sind, aufweist. Die Abdeckung kann beispielsweise mit einer
Abdeckfolie erfolgen, die beispielsweise mit einem
Lichttransformator auf Diazostilbenbasis oder mit einem
anderen Farbstoff eingefärbt sein kann. Ein
Diazostilbenfarbstoff leuchtet bei Beleuchtung mit UV-Licht
auf, so daß die Abdeckfolie leicht mit einer geeigneten
Vorrichtung überprüft werden kann.
Bevorzugt weist das Sicherheitselement 101 eine Breite von ca.
3 mm und eine Dicke im Bereich von ca. 5 µm bis 20 µm auf.
Zudem ist das Sicherheitselement 100 bevorzugt mit einem
Abstand in einem Bereich von etwa 12,5 mm bis 15,5 mm zu einer
äußeren Kante des Datenträgers bzw. der Karte angeordnet.
Das Sicherheitselement 100 besteht vorzugsweise aus einem
nicht im freien Handel erhältlichen ferromagnetischen Material
mit einer hohen Permeabilität, wie insbesondere eine spezielle
Eisen-Nickellegierung bzw. ein sogenanntes Permalloy, das eine
negative Permeabilität aufweist.
Vorzugsweise wird die Kodierung des Sicherheitselements 100
durch einen Laserstrahl oder mechanisch, z. B. durch fräsen,
geschaffen, wobei das vorzugsweise mit dem Kartenkörper
bereits verbundene Sicherheitselement 100 in Teilstücke zur
Schaffung des in Fig. 1 dargestellten Bit-Codes zerlegt wird.
Die auf dem Sicherheitselement 100 vorgesehene Kodierung (Fig.
1 zeigt lediglich ein Beispiel einer möglichen Kodierung)
variiert weitgehend von Datenträger zu Datenträger, der
jeweils mit einem Sicherheitselement 100 versehen ist und
individualisiert den Datenträger bzw. die Karte. Die auf dem
Sicherheitselement 100 vorgesehene Kodierung ist auf dem
Magnetstreifen des Datenträgers bzw. der Karte, vorzugsweise
verschlüsselt und/oder mit weiteren verschlüsselten Daten, die
vorzugsweise zumindest die Bankverbindung des autorisierten
Inhabers der Karte angeben, gespeichert. Zudem werden
bevorzugt im sogenannten Freizügigkeitsfeld von Stelle 94 bis
Stelle 97 auf dem Magnetstreifen zumindest solche Daten
gespeichert, die erkennen lassen, ob ein Sicherheitselement
100 in dem betreffenden Datenträger vorhanden sein sollte, das
analysiert werden kann.
Vorzugsweise wird vor der Durchführung einer Transaktion oder
dgl. überprüft, ob sich ein erfindungsgemäßes
Sicherheitselement in oder auf einem Kartenkörper befindet.
Hierzu wird eine Karte 206 mit einem Sicherheitselement 100 in
eine in Fig. 2 dargestellte Materialprüfvorrichtung 200
eingeführt. Die Materialprüfvorrichtung 200 kann
beispielsweise in einem Geldautomaten, einem POS-Terminal oder
auch in einem Karten-Durchzugleser vorgesehen sein. Die
Materialprüfvorrichtung 200 besteht bei dem in Fig. 2
dargestellten Beispiel aus einem Hochfrequenzoszillator 201
und einer Gleichrichterschaltung 202, wobei der
Hochfrequenzoszillator 201 mit einer Induktivität 203 und die
Gleichrichterschaltung 202 mit einer Induktivität 205 in der
in Fig. 2 dargestellten Weise versehen ist. Der
Hochfrequenzoszillator 201 versetzt die Induktivität 203 in
eine hochfrequente Schwingung und es wird ein Magnetfeld
erzeugt. Wird nun die Karte 206, die mit dem
Sicherheitselement 100 versehen ist, zwischen den eng
benachbarten Induktivitäten 202 und 205 hindurchgeführt bzw.
im Falle eines Karten-Durchzuglesers manuell hindurchgezogen,
so wird das Magnetfeld bzw. die hochfrequente Schwingung in
einer für das Material und die Materialstärke des
erfindungsgemäßen Sicherheitselements 100 charakteristischen
Weise verändert.
Um stets eine sichere Erkennung gewährleisten zu können, weist
das Sicherheitselement 100, wie in Fig. 1 dargestellt,
bevorzugt an seinen beiden Enden jeweils einen unkodierten
längeren Bereich 110 auf. Durch eine geeignete Länge des
unkodierten Bereichs 110 wird sichergestellt, daß das
Sicherheitselement 100 zur sicheren Materialprüfung
ausreichend lange in der Materialprüfvorrichtung 200 bzw.
zwischen den Induktivitäten 203 und 205 verbleibt.
Die Veränderung des Magnetfeldes bzw. der hochfrequenten
Schwingung wird von der Induktivität 205, die zusammen mit der
Gleichrichterschaltung 202 einen Empfänger bildet,
registriert, und am Ausgang 207 der Materialprüfvorrichtung
200 liegt eine elektrische Spannung an, die charakteristisch
für das erfindungsgemäße Sicherheitselement 100 ist. Diese
wird von einer nicht dargestellten Vorrichtung, z. B. mittels
eines Operationsverstärkers, mit einer Referenzspannung oder
dgl. verglichen. Verläuft der Vergleich positiv, so wird
angenommen, daß die Karte ein echtes Sicherheitselement bzw.
Sicherheitsmerkmal aufweist.
Vorab oder nachfolgend wird das Sicherheitselement 100 bzw.
die Karte 206, die das Sicherheitselement 100 aufweist, an
einem Meßkopf 301 einer Code-Lesevorrichtung bzw.
Oszillatorschaltung 300 vorbeigeführt, wie in Fig. 3
dargestellt. Diese ist vorzugsweise ebenfalls im Geldautomaten
bzw. POS-Terminal bzw. Karten-Durchzugleser angeordnet. Die
Oszillatorschaltung, die Inverter 204 aufweist, regt eine
Induktivität bzw. Spule 303 zu Schwingungen an, wobei die
Frequenz der Schwingungen am Ausgang 302 ansteht. Bei dem
Vorbeiführen des Sicherheitselements 100 am Luftspalt des
Meßkopfs 301 ändert sich die Frequenz in Abhängigkeit von der
Kodierung des Sicherheitselements 100, die am Ausgang 302 der
Oszillatorschaltung 300 ansteht. Die durch die Kodierung
hervorgerufene Änderung wird von einer nicht dargestellten
Vorrichtung demoduliert und nachfolgend liegt die Kodierung
des Sicherheitselements 100 in binärer Form vor.
Es versteht sich, daß die in den Fig. 2 und 3 dargestellten
Erfassungsvorrichtungen lediglich Beispiele einer Vielzahl
möglicher geeigneter Vorrichtungen sind.
Die auf dem Magnetstreifen (nicht dargestellt) und/oder in
einem Chipmodul der betreffenden Karte gespeicherten Daten
werden in herkömmlicher Weise gelesen und es erfolgt
vorzugsweise zunächst eine Überprüfung, ob die Daten angeben,
daß ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement 100 in der
betreffenden Karte vorhanden sein sollte bzw. vorhanden ist.
Dies kann beispielsweise durch Überprüfung der Daten im
genannten Freizügigkeitsbereich des Magnetstreifens und/oder
durch die Abfrage entsprechender Daten in Chipmodul und/oder
durch die beschriebene Materialprüfung erfolgen. Es versteht
sich, daß zur Verbesserung der Sicherheit weitere Daten an
anderer Stelle auf dem Magnetstreifen und/oder im Chipmodul
vorgesehen sein können, die angeben, daß ein erfindungsgemäßes
Sicherheitselement vorhanden sein sollte. Geben die vom
Magnetstreifen und/oder Chipmodul gelesenen Daten an, daß kein
erfindungsgemäßes Sicherheitselement in der Karte vorhanden
ist, so kann die Zusammengehörigkeit von Karte und
Magnetstreifen z. B. in herkömmlicher Weise über das mm-
Verfahren überprüft werden.
Vorzugsweise werden die von dem Magnetstreifen gelesenen Daten
zunächst ermittelt bzw. dekodiert und nachfolgend wird die auf
dem Magnetstreifen und/oder in Chipmodul der Karte 206
angegebene Kodierung des Sicherheitselements ermittelt. Eine
nicht dargestellte Vergleichs-Vorrichtung vergleicht die über
die Code-Lesevorrichtung 300 ermittelte Kodierung des
Sicherheitselements 100 mit der auf dem Magnetstreifen
und/oder im Chipmodul angegebenen Kodierung, um festzustellen,
ob die Karte bzw. der Magnetstreifen und/oder das Chipmodul
und das Sicherheitselement 100 zusammengehören oder ob eine
Manipulation vorgenommen worden ist. Die Vergleichs-
Vorrichtung ist vorzugsweise ebenfalls in einem
erfindungsgemäßen Geldautomaten, POS-Terminal bzw. Karten-
Durchzugleser und/oder im Chipmodul angeordnet. Verläuft der
Vergleich positiv, so wird davon ausgegangen, daß die Karte
206 und Sicherheitselement 100 zusammengehören.
Es versteht sich, daß das erfindungsgemäße Sicherheitselement
alternativ oder ergänzend zu dem bekannten MM-Merkmal in einem
Datenträger bzw. einem Kartenkörper vorgesehen sein und von
einem entsprechenden Terminal und/oder Chipmodul ausgewertet
werden kann. Das erfindungsgemäße Sicherheitselement bzw.
Sicherheitsmerkmal kann kostengünstig hergestellt und mit
geringem Aufwand in bzw. auf einem Datenträger bzw. auf einer
Karte vorgesehen werden. Die in den Fig. 2 und 3
angegebenen Schaltungen zur Auswertung des Sicherheitsmerkmals
lassen sich ebenfalls kostengünstig herstellen und können mit
geringem Aufwand in einem Geldautomaten, einem POS-Terminal
oder einem Karten-Durchzugleser vorgesehen werden oder in
bestehenden Vorrichtungen nachgerüstet werden.
100
Sicherheitselement bzw. Sicherheitsmerkmal
101
Abschnitt
102
Abschnitt
103
Abschnitt
104
Abschnitt
105
Abschnitt
110
unkodierter Bereich
200
Materialprüfvorrichtung
210
Hochfrequenzoszillator
202
Gleichrichterschaltung
203
Induktivität
204
Inverter
205
Induktivität
206
Datenträger bzw. Karte mit Sicherheitselement
207
Ausgang
300
Code-Lesevorrichtung bzw. Oszillatorschaltung
301
Meßkopf
302
Ausgang
303
Induktivität
Claims (56)
1. Datenträger mit mindestens einem Sicherheitsmerkmal bzw.
Sicherheitselement und mindestens einer
Speichervorrichtung,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement
vorzugsweise überwiegend von Datenträger zu Datenträger
variiert, und daß mindestens eine das Sicherheitsmerkmal
bzw. Sicherheitselement kennzeichnende Information in der
zum Datenträger zugehörigen Speichervorrichtung
gespeichert ist.
2. Datenträger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Datenträger eine Eurocheque-, eine Bank-, eine
Kredit-, eine Geld-, eine GSM-, eine UMTS-, eine Ausweis
eine Krankenversicherungs- und/oder eine Telefonkarte
und/oder eine sonstige Berechtigungskarte zur
Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder zum Bezug von
Waren ist.
3. Datenträger nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Speichervorrichtung durch einen integrierten
Schaltkreis und/oder durch einen Magnetstreifen und/oder
durch ein Hologramm gebildet ist, wobei der integrierte
Schaltkreis vorzugsweise in einem Chipkartenmodul
vorgesehen ist, das vorzugsweise einen Prozessor
aufweist.
4. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das für den betreffenden Datenträger individuelle
Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement durch gezielte
Maßnahmen bei der Herstellung des Datenträgers gebildet
worden ist.
5. Datenträger nach nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das für den betreffenden Datenträger individuelle
Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement durch
fertigungstechnisch bedingte Schwankungen bei der
Herstellung des Datenträgers oder eines Teils des
Datenträgers gebildet worden ist.
6. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement
zumindest teilweise durch ein auf den Datenträger
aufgebrachtes oder in diesen eingebrachtes Element
und/oder Material und/oder Stoff gebildet ist.
7. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement an
einer weitgehend für jeden Datenträger individuellen
Position auf diesem oder in diesem angeordnet ist.
8. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement durch
einen Laserstrahl und/oder eine Laserbeschriftung
und/oder einen Aufdruck und/oder einen
Unterschriftsstreifen und/oder eine Unterschrift und/oder
eine mosaikartige Struktur und/oder eine Reliefstruktur
und/oder einen Balkencode und/oder einen Strichcode
und/oder ein durch die Mikrosystemtechnik hergestelltes
Element und/oder ein Hologramm und/oder durch ein mit dem
Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement versehenes
Hologramm gebildet ist.
9. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement
zumindest teilweise eine Information aufweist, die für
den autorisierten Inhaber des Datenträgers spezifisch
ist, wie insbesondere dessen Namen und/oder dessen
Bankverbindung.
10. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement durch
eine auf oder in dem Datenträger vorgesehene
schichtförmige oder dreidimensionale Struktur gebildet
ist.
11. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement
zumindest teilweise das Ergebnis einer mathematischen
Funktion in verschlüsselter oder unverschlüsselter Form
repräsentiert, wobei in der mathematischen Funktion
vorzugsweise eine Multiplikation von Primzahlen
vorgesehen ist.
12. Datenträger nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die mathematische Funktion eine aus der Kryptographie
bekannte sogenannte Einwegfunktion ist, vorzugsweise eine
Funktion des Typs N = p * q, wobei N eine Zahl und p
sowie q (vorzugsweise vielstellige) Primzahlen sind.
13. Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement
kennzeichnende und in der Speichervorrichtung
gespeicherte Information ganz oder teilweise durch eine
Information über die Position des Sicherheitsmerkmals
bzw. Sicherheitselements auf oder in dem Datenträger
gebildet ist, wie z. B. durch Koordinaten oder Vektoren.
14. Datenträger nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Ergebnis der berechneten mathematischen Funktion
und/oder die mathematische Funktion und/oder ein oder
mehrere Koeffizienten der mathematischen Funktion
und/oder ein oder mehrere Multiplikanden der
mathematischen Funktion, wie eine oder mehrere
Primzahlen, und/oder ein oder mehrere Variablen der
mathematischen Funktion in dem integrierten Schaltkreis
und/oder auf dem Magnetstreifen, vorzugsweise in
verschlüsselter Form, gespeichert sind.
15. Datenträger nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement durch
einen Laserstrahl auf der Basis der mathematischen
Funktion erzeugt worden ist, wobei insbesondere die
mathematische Funktion und/oder deren Koeffizienten
und/oder deren Multiplikanden, wie insbesondere
Primzahlen, und/oder deren Variablen und/oder das
Ergebnis der berechneten mathematischen Funktion die
Steuerung des Laserstrahls und/oder die Positionierung
und/oder die Form des Sicherheitsmerkmals bzw.
Sicherheitselements auf dem Datenträger beeinflußt hat.
16. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal (100) ganz oder teilweise
durch ein Sicherheitselement (100) gebildet wird, das
einen ferromagnetischen Stoff bzw. ein ferromagnetisches
Material aufweist oder aus diesem besteht.
17. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der ferromagnetische Stoff eine hohe Permeabilität µr,
wie z. B. einen Absolutbetrag der Permeabilität µr im
Bereich von ca. 20.000 bis 120.000 aufweist, und/oder
eine Eisen-Nickellegierung ist.
18. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der ferromagnetische Stoff eine negative
Permeabilität µr aufweist.
19. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der ferromagnetische Stoff ein Permalloy ist, das z. B. eine negative Permeabilität µr von ca. - 100.000
aufweist.
20. Datenträger nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Permalloy eine Zusammensetzung ohne Eisenanteil
von ca. 78,5% Nickel und ca. 3% Molybdän aufweist.
21. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitselement (100) und/oder der
ferromagnetische Stoff eine streifenförmige Gestalt
aufweist.
22. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitselement (100) und/oder der
ferromagnetische Stoff eine Breite im Bereich von ca. 1
mm bis 10 mm, vorzugsweise ca. 3 mm, und/oder eine Dicke
im Bereich von ca. 0,5 µm bis 50 µm, vorzugsweise ca. 5
µm bis 20 µm, aufweist.
23. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitselement (100) neben dem Magnetstreifen
und/oder unter dem Magnetstreifen angeordnet ist.
24. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitselement (100) einen Abstand zu einer
äußeren Kante des Datenträgers (206) im Bereich von 5 mm
bis 20 mm, vorzugsweise im Bereich von 12,5 mm bis 15,5
mm, aufweist.
25. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal (100) und/oder das
Sicherheitselement (100) eine Kodierung (101 bis 105)
aufweist.
26. Datenträger nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung durch eine Zerlegung des
Sicherheitsmerkmals (100) und/oder des
Sicherheitselements (100) in Teilabschnitte erfolgt ist.
27. Datenträger nach Anspruch 25 oder 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung durch eine mechanische oder
laseroptische Einwirkung auf das Sicherheitsmerkmal (100)
und/oder das Sicherheitselement (100) erzeugt worden ist.
28. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal (100) und/oder das
Sicherheitselement (100) an seinem einen Ende eine
Kodierung aufweist, die von der Kodierung an seinem
anderen Ende abweicht, wodurch eine Erkennung der
Laufrichtung des Sicherheitsmerkmals und/oder des
Sicherheitselements durch eine Lesevorrichtung zum Lesen
der Kodierung ermöglicht ist.
29. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung des Sicherheitsmerkmals (100) und/oder
des Sicherheitselements (100) ganz oder teilweise in der
Speichervorrichtung, wie insbesondere auf dem
Magnetstreifen und/oder im integrierten Schaltkreis des
Chipkartenmoduls, vorzugsweise verschlüsselt, gespeichert
ist.
30. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
das die Kodierung vorzugsweise aus Abschnitten besteht,
die jeweils eine Ziffer darstellen.
31. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Speichervorrichtung zumindest eine
Bankleitzahl und eine Kontonummer gespeichert ist.
32. Datenträger nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kodierung und/oder die Ziffern der Bankleitzahl
und/oder die Ziffern der Kontonummer ganz oder teilweise
die Eingangswerte eines Verschlüsselungsalgorithmus,
vorzugsweise eine aus der Kryptographie bekannte
Einwegfunktion unter Verwendung einer
Primzahlenmultiplikation, bilden, der vorzugsweise
dergestalt ist, daß das Ergebnis der Verschlüsselung eine
vierstellige Zahl, vorzugsweise im Bereich von 1001 bis
9776, ist, die vorzugsweise im sogenannten
Freizügigkeitsfeld von Stelle 94 bis Stelle 97 auf dem
Magnetstreifen gespeichert ist.
33. Verfahren zur Ermittlung der Zusammengehörigkeit von
einer Speichervorrichtung und einem Datenträger, der mit
der Speichervorrichtung und mindestens einem
Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement versehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Datenträger mit einem Sicherheitsmerkmal bzw.
Sicherheitselement versehen worden ist, das vorzugsweise
überwiegend von Datenträger zu Datenträger variiert, daß
die Eigenschaften des Sicherheitsmerkmals bzw.
Sicherheitselements zumindest teilweise erfaßt werden und
das Ergebnis der Erfassung mit mindestens einem
Referenzwert verglichen wird, der vorzugsweise in der
Speichervorrichtung gespeichert oder auf der Basis einer
in der Speichervorrichtung gespeicherten Information
ermittelt worden ist.
34. Verfahren nach Anspruch 33,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Datenträger und/oder die Speichervorrichtung
und/oder das Sicherheitsmerkmal bzw. Sicherheitselement
ein Datenträger bzw. eine Speichervorrichtung bzw. ein
Sicherheitsmerkmal nach einem der Ansprüche 1 bis 32 ist.
35. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Erfassungsvorrichtung, wie insbesondere ein
Kartenterminal, eine optische und/oder magnetische
und/oder magneto-optische und/oder kapazitive Eigenschaft
des mit mindestens einem Sicherheitsmerkmal bzw.
Sicherheitselement versehenen Datenträgers ermittelt und
beispielsweise in digitalisierte Meßwerte umwandelt.
36. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Referenzwert anhand einer mathematischen Funktion
ermittelt wird, die vorzugsweise eine Einwegfunktion ist,
und/oder daß die in der Speichervorrichtung gespeicherte
Information den Referenzwert und/oder die mathematische
Funktion und/oder ein oder mehrere Koeffizienten der
mathematischen Funktion und/oder ein oder mehrere
Multiplikanden der mathematischen Funktion, wie
insbesondere Primzahlen, und/oder ein oder mehrere
Variablen der mathematischen Funktion darstellt.
37. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vergleich von einem Kartenterminal durchgeführt
wird.
38. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vergleich von dem integrierten Schaltkreis,
vorzugsweise von einem in diesem vorgesehenen Prozessor,
durchgeführt wird und/oder daß der Referenzwert von dem
integrierten Schaltkreis auf der Basis der in der
Speichervorrichtung gespeicherten Information bzw. den
gespeicherten Informationen generiert wird.
39. Verfahren zur Ermittlung der Zusammengehörigkeit von
einer Speichervorrichtung und einem Datenträger (206),
der mit der Speichervorrichtung und einem
Sicherheitsmerkmal (100) versehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitsmerkmal (100) vorzugsweise überwiegend
von Datenträger (206) zu Datenträger variiert worden ist,
z. B. durch eine fortlaufende Kodierung, daß die
Eigenschaften des Sicherheitsmerkmals zumindest teilweise
erfaßt werden und das Ergebnis der Erfassung mit
mindestens einem Referenzwert verglichen wird, wobei der
Vergleich vorzugsweise in einem Kartenterminal und/oder
bei einer Autorisierungsstelle, z. B. für Transaktionen,
vorgenommen wird.
40. Verfahren nach Anspruch 39,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Datenträger (206) und/oder die
Speichervorrichtung und/oder das Sicherheitsmerkmal (100)
und/oder das Sicherheitselement ein Datenträger (206)
bzw. eine Speichervorrichtung bzw. ein Sicherheitsmerkmal
(100) bzw. ein Sicherheitselement nach einem der
Ansprüche 1 bis 32 ist.
41. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Erfassungsvorrichtung (200, 300), wie
insbesondere ein Kartenterminal und/oder ein Karten-
Durchzugleser, mindestens eine magnetische und/oder
optische Eigenschaft des Sicherheitsmerkmals (100) bzw.
Sicherheitselements (100) erfaßt.
42. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Erfassungsvorrichtung (200) eine erste
Oszillatorschaltung (200) aufweist und eine durch das
Material des Sicherheitsmerkmals (100) bzw.
Sicherheitselements (100) an der ersten
Oszillatorschaltung verursachte Frequenzänderung,
insbesondere eine durch das Material hervorgerufene
Verringerung der Frequenz, erfaßt wird.
43. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Erfassungsvorrichtung (200) mit zwei
beabstandeten Induktivitäten (203, 205), wie insbesondere
Spulen, versehen ist, und der Datenträger (206) bzw. das
Sicherheitsmerkmal (100) bzw. das Sicherheitselement
(100) zwischen den zwei beabstandeten Induktivitäten
hindurchgeführt wird.
44. Verfahren nach Anspruch 43,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Oszillatorschaltung (200) eine der zwei
beabstandeten Induktivitäten (203) in Schwingungen,
insbesondere in Hochfrequenzschwingungen, versetzt, und
die zweite der zwei beabstandeten Induktivitäten (205)
einen Teil eines Empfängers für diese Frequenz bildet,
wobei sich eine vom Empfänger abgegebene Meßgröße, wie
insbesondere eine elektrische Spannung, bei dem
Vorhandensein des Sicherheitsmerkmals (100) bzw.
Sicherheitselements (100) zwischen den zwei beabstandeten
Induktivitäten in für das Material und/oder für die
Materialstärke des Sicherheitsmerkmals bzw.
Sicherheitselements (100) charakteristischer Weise,
ändert.
45. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Erfassungsvorrichtung eine zweite
Oszillatorschaltung (300) aufweist, durch die eine durch
eine Kodierung (101 bis 105) des Sicherheitsmerkmals
(100) bzw. Sicherheitselements (100) an der zweiten
Oszillatorschaltung (300) hervorgerufene
Frequenzänderung, erfaßt wird.
46. Verfahren nach Anspruch 45,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Oszillatorschaltung (300) mit einem
Meßkopf (301) versehen ist, der vorzugsweise einen
Luftspalt aufweist und von der Oszillatorschaltung in
Schwingungen versetzt wird.
47. Verfahren nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein am Meßkopf (301) vorbeigeführter Datenträger
(206) bzw. ein an diesem vorbeigeführtes
Sicherheitsmerkmal (100) bzw. Sicherheitselement (100)
die Frequenzänderung hervorruft und die Frequenzänderung
zum Lesen der Kodierung (101 bis 105) demoduliert wird.
48. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Erfassungsvorrichtung den Datenträger (206) bzw.
das Sicherheitsmerkmal (100) bzw. das Sicherheitselement
(100) durchleuchtet, vorzugsweise mit infrarotem Licht,
und eine auf dem Sicherheitsmerkmal (100) bzw. dem
Sicherheitselement (100) befindliche Kodierung (101 bis
105) von einem optischen Empfänger erfaßt wird.
49. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine aus der Erfassung des Materials und/oder der
Materialstärke des Sicherheitsmerkmals (100) bzw.
Sicherheitselements (100) abgeleitete Meßgröße mit einer
Referenzgröße verglichen wird und/oder aus der Erfassung
der Kodierung des Sicherheitsmerkmals bzw.
Sicherheitselements abgeleitete Daten mit Referenzdaten
verglichen werden, die aus in der Speichervorrichtung des
Datenträgers (206) oder bei einer Autorisierungsstelle
gespeicherten Daten abgeleitet worden sind.
50. Verfahren nach Anspruch 49,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Vergleich der Meßgröße mit der Referenzgröße von
einem Kartenterminal, wie ein Geldautomat, ein Karten-
Durchzugleser oder ein POS-Terminal, durchgeführt wird.
51. Verfahren nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die aus der Erfassung der Kodierung (101 bis 105)
abgeleiteten Daten von einem Kartenterminal, wie ein
Geldautomat, ein Karten-Durchzugleser oder ein POS-
Terminal, und/oder von einer Autorisierungsstelle, an die
die abgeleiteten Daten übermittelt worden sind, mit
Referenzdaten verglichen werden.
52. Vorrichtung zur Herstellung eines Datenträgers nach einem
oder mehreren der vorstehenden Ansprüche.
53. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
oder mehreren der vorstehenden Ansprüche.
54. Sicherheitselement für Datenträger,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sicherheitselement mindestens ein
Sicherheitsmerkmal und/oder ein Sicherheitselement nach
einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche aufweist.
55. Kartenterminal zur Durchführung des Verfahrens nach einem
oder mehreren der vorstehenden Ansprüche.
56. Integrierter Schaltkreis zur Durchführung des Verfahrens
nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche.
Priority Applications (5)
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Publications (1)
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