DE10013272A1 - Gelenkkupplung für Fahrzeugeinheiten von Schienenfahrzeugen - Google Patents
Gelenkkupplung für Fahrzeugeinheiten von SchienenfahrzeugenInfo
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- B61—RAILWAYS
- B61G—COUPLINGS; DRAUGHT AND BUFFING APPLIANCES
- B61G5/00—Couplings for special purposes not otherwise provided for
- B61G5/02—Couplings for special purposes not otherwise provided for for coupling articulated trains, locomotives and tenders or the bogies of a vehicle; Coupling by means of a single coupling bar; Couplings preventing or limiting relative lateral movement of vehicles
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Gelenkkupplung für Fahrzeugeinheiten von Schienenfahrzeugen, bestehend aus einer an der einen Fahrzeugeinheit befestigten Kupplungsgabel (1) und einer an der anderen Fahrzeugeinheit befestigten Kupplungslasche (2), einem sphärischen Lager in der Kupplungslasche (2), je einer festen Halbschale (4) für den Sphärogelenkbolzen (3) in den beiden Gabelwangen (1a) der Kupplungsgabel (1) sowie einem in Richtung der fluchtenden Bohrungen (5) der Kupplungsgabel (1) und Kupplungslasche (2) einsetzbaren Sphärogelenkbolzen (3). DOLLAR A Um die Festlegung des Sphärogelenkbolzens (3) in der Gabel in definierter Lage vornehmen zu können, wird mit der Erfindung vorgeschlagen, die Montage des Sphärogelenkbolzens (3) in ihn zentrierenden, festen Halbschale (4) mit ungeteilten Gabelwangen (1a) vorzunehmen. Die Gabelwangen (1a) der Kupplungsgabel (1) weisen dazu neben den festen Halbschalen (4) zur Vorzentrierung des Sphärogelenkbolzens (3) fluchtende äußere Bohrungen (5) auf, wobei der Sphärogelenkbolzen (3) mittels durch die Bohrungen (5) gesteckter Zapfen (7), die mit einem kegelförmigen Teil (8) in diesen entsprechende, kegelförmige Bohrungen (6) des Sphärogelenkbolzens (3) eingreifen, in einer zentrierten Stellung an der Kupplungsgabel (1) gehalten und befestigt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Gelenkkupplung für Fahrzeugeinheiten von Schienen
fahrzeugen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Gelenkverbindungen zwischen Triebzugwagen beruhen häufig auf dem Prinzip
von Gabel-Lasche-Konstruktionen. Bei diesen wird in der Regel ein Bolzen als
Verbindungselement durch Bohrungen der Gabelwangen und der Lasche ge
steckt. Bei der Koppelung von Schienenfahrzeugen ist diese Montageart im all
gemeinen nicht möglich, da die erforderliche Fluchtung der Bohrungen von La
sche und Gabelwangen nicht hergestellt werden kann. Aus diesem Grunde sind
die Gabelwangen nicht gebohrt, sondern horizontal mit Halbschalen versehen,
in die der in der Laschenbohrung steckende Bolzen abgelegt werden kann. Wie
beim geteilten Lager wird er von einem Gegenstück, einer aufgeschraubten
zweiten Halbschale, niedergehalten und befestigt.
Eine bekannte Lösung dieser Art zeigt die DE 41 21 080 A1. Diese Kupplungs
vorrichtung für die auf einem gemeinsamen Drehgestell abgestützten Enden
zweier gelenkig miteinander verbundener Fahrzeugeinheiten besteht aus einem
an der einen Fahrzeugeinheit befestigten, zwei seitliche Gabelwangen aufwei
senden Gabelkopf, einer an der anderen Fahrzeugeinheit befestigten, zwischen
die beiden Gabelwangen eingeschobenen Verbindungslasche und einem
Kupplungsbolzen mit in der Verbindungslasche angeordnetem sphärischen La
ger. Das sphärische Lager ist mit dem Kupplungsbolzen fest in der Verbin
dungslasche angeordnet. Beide Gabelwangen weisen horizontal geteilte, aus
einer unteren, festen und einer oberen, lösbaren Lagerschale bestehende Lager
auf, über die der Kupplungsbolzen in den Gabelwangen festklemmbar ist. Eine
andere Gabel-Lasche-Konstruktion zeigt die DE 44 04 878 C1. Hier wird der
Kupplungsbolzen in den Gabelwangen bzw. in zwei darin eingeformten, pris
matischen Auflagern mittels Lagerdeckeln gleichfalls von oben festgelegt.
Die genannten Lösungen haben den Nachteil, daß der Kupplungsbolzen durch
die verwendete Klemmverbindung keine definierte Lage einnimmt. Außerdem ist
bei Verwendung von üblichen Schraubverbindungen eine dauerhafte Sicherheit
der Schraubverbindungen gegen Lösen nicht mit ausreichender Sicherheit zu
gewährleisten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die bekannten Gelenkkupp
lungen, die auf dem Gabel-Lasche-Prinzip beruhen, derart auszubilden, daß die
Festlegung des Sphärogelenkbolzens in definierter Lage erfolgen kann.
Nach der Erfindung wird dieses durch die Merkmale des Patentanspruches 1
erreicht. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprü
chen 2 bis 14 angegeben.
Ein Vorteil der Erfindung liegt in einem einfachen Kuppeln und Entkuppeln der
Fahrzeuge, wobei je nach Fahrzeugbauart die günstigste Richtung des Kuppel
vorganges realisiert werden kann. Weiterhin gestattet die Erfindung eine spiel
freie, eindeutige Bolzenbefestigung in der Gabel. Der Sphärogelenkbolzen wird
in festen Kupplungsgabel-Halbschalen entweder von oben abgelegt oder hori
zontal-längs oder von unten eingeführt und erhält dabei eine erste Zentrierung.
Die eigentliche Halterung des Bolzens erfolgt jedoch durch Zapfen in Bohrungen
der Gabelwangen der Kupplungsgabel, nicht in geschraubten Klemm
verbindungen. Mit Hilfe eines Kegelsitzes wird eine Art Verlängerung des Bol
zens erzielt, der, wie bei den konventionellen Gabel-Lasche-Verbindungen,
durch alle Bohrungen fluchtend hindurchgeht. Die Kegel zentrieren und klem
men den Sphärogelenkbolzen und halten ihn in eindeutiger Lage. Der Bolzen
wird so ähnlich gehalten wie ein "zwischen Spitzen" zu drehendes Werkstück.
Durch die Festlegung des Zapfens über einen gesonderten Deckel gemäß An
spruch 2 mit lösbaren Befestigungsmitteln (Schrauben) können diese eine ein
deutige Verbindung zwischen Deckel und Kupplungsgabel unabhängig von der
Funktion des Klemmens des Zapfens herstellen. Die Funktion des Klemmens
wird über ein Druckelement erzeugt.
Durch die Ausbildung der Befestigung der Zapfen gem. Anspruch 11 mit lösba
ren Befestigungsmitteln, insbesondere Schrauben, die durch Spannhülsen quer
kraftfrei gehalten sind, wird die dauerhafte Sicherheit gegen selbsttätiges Los
drehen der lösbaren Befestigungsmittel deutlich verbessert.
Die Erfindung soll nachstehend an zwei Ausführungsbeispielen erläutert werden.
In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen horizontalen Schnitt durch eine Gelenkkupplung zum Kuppeln in
vertikaler Richtung gemäß der Erfindung nach der Linie A-A in Fig. 2;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Gelenkkupplung gem. Fig. 1 zum Kuppeln in verti
kaler Richtung;
Fig. 3 einen horizontalen Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Gelenkkupplung zum Kuppeln in horizontaler Längsrichtung gemäß der
Erfindung nach der Linie A-A in Fig. 4;
Fig. 4 eine Seitenansicht der Gelenkkupplung gem. Fig. 3 zum Kuppeln in hori
zontaler Längsrichtung;
Fig. 5 einen horizontalen Schnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfin
dung nach Linie A-A in Fig. 6;
Fig. 6 eine Seitenansicht der Gelenkkupplung gem. Fig. 5 und
Fig. 7 einen Schnitt (um 90° gedreht) nach der Linie C-C in Fig. 6.
Die Figuren zeigen eine an einer Fahrzeugeinheit angeordnete Kupplungsgabel
1 mit den zwei seitlichen Gabelwangen 1a sowie eine an der anderen Fahrzeu
geinheit angeordnete Kupplungslasche 2 und einen dazwischen angeordneten
Sphärogelenkbolzen 3. Ein sphärisches Lager der Kupplungslasche 2 nimmt den
in seinem mittleren Bereich sphärisch ausgebildeten Teil des Sphärogelenkbol
zens 3 auf. Die Gabelwangen 1a der Kupplungsgabel 1 weisen neben Halb
schalen 4 für den Sphärogelenkbolzen 3 fluchtende, äußere Bohrungen 5 auf.
Die Befestigung der Bolzenenden erfolgt durch in die Bohrungen 5 eingeführte
Zapfen 7, die mit ihrem kegelförmigen, vorderen Teil 8 in die im Grundkörper
des Sphärogelenkbolzen 3 befindlichen, kegelförmigen Bohrungen 6 eingreifen.
Die Zapfen 7 sind mit einem Flansch 9 verbunden, der durch Schrauben 11 und
Spannhülsen 10, deren Anzahl je nach Anforderungen variabel ist, an den Ga
belwangen 1a festgelegt. Durch die Spannhülsen 10 werden die Schrauben 11
querkraftfrei gehalten.
Nach dem Ablegen des Sphärogelenkbolzens 3 gem. den Fig. 1 und 2
durch Einlegen in die Halbschalen 4 von oben oder gem. den Fig. 3 und 4
(zweites Erfindungsbeispiel) durch horizontale Längseinführung in die Halbscha
len 4 erhält der Sphärogelenkbolzen 3 eine erste Zentrierung. Auch ein Einhe
ben in sich nach unten öffnende Halbschalen 4 wäre als Lösung vorstellbar
(nicht dargestellt).
Durch die kegelförmigen Teile 8 der Zapfen 7 wird der Sphärogelenkbolzen 3
endgültig zentriert und in eindeutiger Lage gehalten.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung (Fig. 5, 6 und 7) erfolgt die
Befestigung des Zapfens 7 gegenüber der Gabelwange 1a über ein Druckele
ment 12 und einen dieses haltenden Deckel 13, der mittels lösbarer Befesti
gungsmittel, insbesondere Schrauben 11 an der Gabelwange 1a befestigt ist,
wobei das Druckelement 12 mit dem Deckel 13 und dem Zapfen 7 in Wirkver
bindung steht, derart, daß in Richtung auf den Zapfen 7 Druck ausübbar ist.
Das Druckelement 12 ist zweckmäßig als Druckschraube ausgebildet, die im
Deckel 13 in einer zentrisch angeordneten Gewindebohrung 14 geführt und
gegen selbsttätiges Lösen am und gegenüber dem Deckel 13 mittels Siche
rungselement 15, insbesondere Kontermutter gesichert ist.
Eine drehfeste, axiale Führung des Zapfen 7 im Deckel 13 wird über eine Nut-
Feder-Verbindung erreicht. Dabei ist die Feder 16 dem Zapfen 7 zugeordnet
und an diesem befestigt oder als einstückiger bzw. angeformter Fortsatz dessel
ben ausgebildet und die Nut 17 ist im inneren des Deckels 13 angeordnet. Die
Zuordnung ist auch umgekehrt ausführbar.
Im Bereich der Überdeckung von Deckel 13 und Zapfen 7 bzw. Feder 16 des
Zapfens 7 sind mindestens zweiseitig des Druckelements 12 Gewindebohrungen
18 zum Verbinden des Zapfens 7 mit dem Deckel 13 mittels Schrauben 11 vor
gesehen.
Im Bereich der Überdeckung von Deckel 13 und Gabelwange 1a sind minde
stens zweiseitig zum Druckelement 12 Gewindebohrungen (Abdrückgewinde 19)
zum Abdrücken des Deckels 13 mit dem mit ihm verbundenen Zapfen 7 mittels
Schrauben 11 vorgesehen.
Die Schrauben 11 zum Verbinden des Zapfens 7 mit dem Deckel 13 sowie die
Schrauben 11 zum Abdrücken des Deckels 13 der von der Gabelwange 1a wei
sen vorzugsweise gleiche Bohrungsdurchmesser wie die Schrauben 11 zum
Festlegen des Deckels 13 an der Gabelwange 1a auf.
Die Schrauben 11 zum Festlegen des Deckels an der Gabelwange 1a entspre
chen in Anzahl und Ausführung den Schrauben 11 zum Verbinden des Zapfens
7 mit dem Deckel 13 und den Schrauben 11 zum Abdrücken des Deckels 13
von der Gabelwange 1a. Vorzugsweise werden 4 Schrauben 11 zum Befestigen
des Deckels 13 verwendet. Von diesen 4 Schrauben 11 finden bei der Demon
tage 2 Schrauben 11 zum Verbinden des Zapfens 7 mit dem Deckel 13 und 2
Schrauben zum Abdrücken des Deckes 13 (mit verschraubtem Zapfen 7) von der
Gabelwange 1a Verwendung.
Bei der Montage des kegeligen Zapfens 7 mittels eines separaten Deckels 13
können die lösbaren Befestigungsmittel (Schrauben 11) eine eindeutige Verbin
dung zwischen Deckel 17 und Gabelwange 1a unabhängig von der Funktion
des Klemmens des Zapfens 7 herstellen. Die Funktion des Klemmens wird über
das Druckelelement 12 erzeugt.
Nach dem lockeren Einsetzen des Zapfens 7 in die Bohrung 6 des Sphäroge
lenkbolzens 3 wird der Deckel 13 auf die Feder 16 des Zapfens 7 gesteckt, mit
seinem Bohrbild auf die Bohrungen in der Gabelwange 1a ausgerichtet und
festgeschraubt. Danach wird der Zapfen 7 mit Hilfe des Druckelements 12 voll
ständig in die kegelförmige Bohrung 6 des Sphärogelenkbolzens 3 geklemmt.
Zur Demontage werden nach Entspannen des Druckelements 12 zwei der vier
Schrauben 11 des Deckels 13 in die Gewindebohrungen 18 der Feder 16 des
Zapfens 7 geschraubt, um eine feste Verbindung vom Zapfen 7 und Deckel 13
herzustellen. Die beiden anderen Schrauben 11 des Deckels 13 werden in die
dafür vorgesehenen Abdrückgewinde 19 geschraubt und ziehen mit dem Deckel
13 den Zapfen 7 aus der Bohrung 6 des Sphärogelenkbolzens 3 heraus.
Nach dem Öffnen der Gelenkkupplung sind lediglich zwei Bauteile abzulegen,
zwei Zapfen 7 mit Deckel 13 und den darin befindlichen vier Schrauben 11. Die
Einzelteile können dadurch nicht so leicht verloren gehen und sind in eindeuti
ger Zuordnung als kompakte Baugruppe griffbereit.
1
Kupplungsgabel
1
a Gabelwange
2
Kupplungslasche
3
Sphärogelenkbolzen
4
Halbschale
5
Bohrung
6
Bohrung
7
Zapfen
8
kegelförmiger Teil des Zapfens
7
9
Flansch
10
Spannhülse
11
Schraube
12
Druckelement
13
Deckel
14
Gewindebohrung
15
Sicherungselement
16
Feder
17
Nut
18
Gewindebohrung
19
Abdrückgewinde
Claims (14)
1. Gelenkkupplung für Fahrzeugeinheiten von Schienenfahrzeugen, bestehend
aus einer an der einen Fahrzeugeinheit befestigten Kupplungsgabel und ei
ner an der anderen Fahrzeugeinheit befestigten Kupplungslasche, einem
sphärischen Lager in der Kupplungslasche, je einer festen Halbschale für
den Sphärogelenkbolzen in den beiden Gabelwangen der Kupplungsgabel
sowie einem in Richtung der fluchtenden Bohrungen der Kupplungsgabel
und Kupplungslasche einsetzbaren Sphärogelenkbolzen, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Lagerung des Sphärogelenkbolzens (3) in unge
teilten Lagern erfolgt, daß die Gabelwangen (1a) der Kupplungsgabel (1)
eine Halbschale (4) zur Vorzentrierung des Sphärogelenkbolzens (3) und
fluchtende, äußere Bohrungen (5) aufweisen und daß der Sphärogelenk
bolzen (3) mittels durch die Bohrungen (5) der Gabelwangen (1a) gesteckter
Zapfen (7), die mit einem kegelförmigen Teil (8) in diesen entsprechende,
kegelförmige Bohrungen (6) des Sphärogelenkbolzens (3) eingreifen, in ei
ner zentrierten Stellung an der Kupplungsgabel (1) gehalten und befestigt
ist.
2. Gelenkkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Festlegung der Zapfen (7) über ein Druckelement (12) und einen dieses
haltenden, separaten Deckel (13) erfolgt, der mittels lösbarer Befestigungs
elemente, insbesondere Schrauben (11), an der Gabelwange (1a) befestigt
ist, wobei das Druckelement (12) mit dem Deckel (13) und dem Zapfen (7)
in Wirkverbindung steht, derart, daß in Richtung auf den Zapfen (7) Druck
ausübbar ist.
3. Gelenkkupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Druckelement (7) als Druckschraube ausgebildet ist, die im Deckel
(13) geführt und am Deckel (13) mittels Sicherungselement (15), insbeson
dere Kontermutter gegen selbsttätiges Lösen gesichert ist.
4. Gelenkkupplung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß zwischen Zapfen (7) und Deckel (13) eine Nut-Feder-
Verbindung mit zapfenseitiger Feder (16) und deckelseitiger Nut (17) zur
drehfesten, axialen Führung des Zapfens (7) im Deckel (13) angeordnet ist.
5. Gelenkkupplung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder (16) der Nut-Feder-Verbindung am deckelseitigen Ende des Zapfens
(7) angeordnet ist.
6. Gelenkkupplung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprü
che 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Überdec
kung von Deckel (13) und Zapfen (7) bzw. Feder (16) des Zapfens (7) sind
mindestens zweiseitig zum Druckelement (12) Gewindebohrungen (14)
zum Verbinden des Zapfens (7) mit dem Deckel (13) mittels Schrauben
vorgesehen.
7. Gelenkkupplung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprü
che 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Überdec
kung von Deckel (13) und Gabelwange (1a) sind mindestens zweiseitige
zum Druckelement (12) Gewindebohrungen (Abdrückgewinde 19) zum
Abdrücken des Deckels (13) mit dem mit ihm verbundenen Zapfen (7)
mittels Schrauben (11) vorgesehen.
8. Gelenkkupplung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schrauben (11) zum Verbinden des Zapfens (7) mit dem Deckel
(12) sowie die Schrauben (11) zum Abdrücken des Deckels (13) von der
Gabelwange (1a) gleiche Bohrungsdurchmesser wie die Bohrungen für die
Schrauben 11 zum Festlegen des Deckels (13) an der Gabelwange (1a)
aufweisen.
9. Gelenkkupplung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schrauben (11) zum Festlegen des Deckels (13) an den Gabelwangen (1a)
in Anzahl und Ausführung den Schrauben (11) zum Verbinden des Zapfens
(7) mit dem Deckel (13) und den Schrauben (11) zum Abdrücken des Dec
kels (13) von der Gabelwange (1a) entsprechen.
10. Gelenkkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
äußere Ende des Zapfens (7) mit einem Flansch (9) verbunden ist, der von
außen auf der Gabelwange (1a) befestigt ist mittels lösbarer Befestigungs
elemente, insbesondere Schrauben (11), festgelegt ist.
11. Gelenkkupplung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprü
che 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbaren Befesti
gungselemente, insbesondere Schrauben (11), durch Spannhülsen (10)
querkraftfrei gehalten sind.
12. Gelenkkupplung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprü
che 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbschalen (4) sich
nach oben öffnen und der Sphärogelenkbolzen (3) von oben in die Halb
schalen (4) einlegbar ist.
13. Gelenkkupplung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprü
che 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbschalen (4) sich in
Längsrichtung öffnen und der Sphärogelenkbolzen (3) im wesentlichen ho
rizontal von der Seite in die Halbschalen (4) einlegbar ist.
14. Gelenkkupplung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprü
che 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbschalen (4) sich
nach unten öffnen und der Sphärogelenkbolzen (3) von unten in die Halb
schalen (4) einlegbar ist.
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Publications (1)
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2000
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Also Published As
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|---|---|---|---|
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