DE10013997A1 - Vorrichtung zum Reinigen der Rumpfaussenseite eines Bootes - Google Patents
Vorrichtung zum Reinigen der Rumpfaussenseite eines BootesInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen der Rumpfaußenseite (3) eines Bootes (2), bestehend aus einem länglichen, flachen sowie flexibel ausgebildeten Auftriebskörper (5) mit einem an einem Ende des Auftriebskörpers (5) befestigten Stiel (11), wobei auf einer Flachseite (8) des Auftriebskörpers (5) wenigstens ein Reinigungsmittel (7) vorzugsweise austauschbar angeordnet ist. Um eine Reinigungsvorrichtung zu schaffen, mit der die unterschiedlichsten Rumpfkonturen exakt nachgefahren werden können, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß auf der dem Reinigungsmittel (7) gegenüberliegenden Flachseite (8) des Auftriebskörpers (5) eine mit einem Verbindungselement versehene Grundplatte (10) angeordnet ist und daß der Auftriebskörper (5) und der Stiel (11) über das Verbindungselement (12) gegeneinander verschwenkbar miteinander verbunden sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen der Rumpfaußenseite eines
Bootes, bestehend aus einem länglichen, flachen sowie flexibel ausgebildeten
Auftriebskörper mit einem an einem Ende des Auftriebskörpers befestigten Stiel,
wobei auf einer Flachseite des Auftriebskörpers wenigstens ein Reinigungsmittel
vorzugsweise austauschbar angeordnet ist.
Eine derartige Reinigungsvorrichtung für die Rumpfaußenseite eines Bootes ist
beispielsweise aus der DE-U-89 03 485.6 bekannt. Diese besteht aus einem
länglichen, flachen Auftriebskörper, wobei als Material für den Auftriebskörper
aufgeschäumter Kunststoff mit eingeschlossenen Luftblasen vorgesehen ist, die
bewirken, daß der Auftriebskörper beim Eintauchen in Wasser aufgrund des
Auftriebs an die Oberfläche zu steigen versucht. Zum Führen der
Reinigungsvorrichtung ist an dem flexibel ausgebildeten Auftriebskörper ein Stiel
befestigt. Auf der einen Flachseite des Auftriebskörpers ist mittels
Klettverschlüssen ein Reinigungsmittel befestigt, dessen Form im wesentlichen der
Form des Auftriebskörpers entspricht.
Mittels einer derartigen Reinigungsvorrichtung kann die unter der
Wasseroberfläche liegende Rumpfaußenseite eines Bootes gesäubert werden. Zu
diesem Zweck taucht eine Person entweder vom Boot oder aber von einem
benachbarten Steg aus die Reinigungsvorrichtung ins Wasser und schrubbt mit
dem Reinigungsmittel der Vorrichtung die Rumpfaußenseite. Da diese schräg
nach unten geneigt ist und da der Auftriebskörper an die Wasseroberfläche zu
steigen versucht, drückt dieser Auftriebskörper das Reinigungsmittel gegen die
Rumpfaußenseite des Bootes, so daß dadurch der notwendige Anpreßdruck für
den Reinigungsvorgang gewährleistet ist. Da darüber hinaus sowohl der
Auftriebskörper als auch das Reinigungsmittel flexibel ausgebildet sind, können
sich diese im wesentlichen der Kontur der Rumpfaußenseite des Bootes
anpassen, so daß das Reinigungselement über die gesamte Länge an der
Rumpfaußenseite anliegt. Durch eine Schrubbewegung können dadurch die an
der Rumpfaußenseite haftenden Ablagerungen, wie beispielsweise Algen oder
Muscheln entfernt werden.
Nachteilig bei dieser bekannten Reinigungsvorrichtung ist, daß der Stiel starr mit
dem Auftriebskörper verbunden ist. Da sich die Kontur der Rumpfaußenseite eines
Bootes nicht nur von der Wasserkante bis zum Kiel, also in senkrechter Richtung,
sondern auch vom Heck zum Bug des Schiffes, also in Längsrichtung des Schiffes
ändert, ist mit dieser starren Verbindung zwischen Stiel und Auftriebskörper keine
exakte Führung des Reinigungsmittels entlang der Kontur des Bootsrumpfes
möglich. Aufgrund der fehlenden bzw. mangelhaften Führung entlang der exakten
Rumpfkontur ist ein vollständiges und gleichmäßiges Reinigen der
Rumpfaußenseite mit dieser bekannten Vorrichtung nicht möglich.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Reinigungsvorrichtung der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß mit
dieser die unterschiedlichsten Rumpfkonturen exakt nachgefahren werden
können.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung ist erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet, daß auf der dem Reinigungsmittel gegenüberliegenden
Flachseite des Auftriebskörpers eine mit einem Verbindungselement versehene
Grundplatte angeordnet ist und daß der Auftriebskörper und der Stiel über das
Verbindungselement gegeneinander verschwenkbar miteinander verbunden sind.
Durch diese verschwenkbare Anbindung des Stiels an den Auftriebskörper und
somit auch an das Reinigungsmittel ist es möglich, daß bei den von dem
Bedienungspersonal ausgeführten Schrubbewegungen sich der Auftriebskörper
und das Reinigungsmittel exakt an die jeweilige Außenkontur des Bootsrumpfes
anlegen, da die verschwenkbare Verbindung zum Stiel nur als Führung des
Reinigungsmittels und des Auftriebskörpers dient, die Lage des Auftriebskörpers
und Reinigungsmittels zur Außenkontur des Bootsrumpfes aber sich aufgrund der
verschwenkbaren Lagerung frei einstellen kann.
Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das
Verbindungselement als ein aus einem im wesentlichen steifen Gummi-Material
bestehender Anschluß ausgebildet, der einerseits mit der Grundplatte und
andererseits mit dem Stiel verbunden ist. Dieser Anschluß aus dem steifen
Gummi-Material ermöglicht einerseits eine verschwenkbare Bewegung zwischen
Stiel und Auftriebskörper ist aber andererseits so starr, daß sich der
Auftriebskörper und das Reinigungsmittel exakt über den Stiel steuern lassen. Der
Gummi-Anschluß erlaubt vorzugsweise eine Auslenkung des Stiels aus der
Ruhelage von etwa ±10°.
Um den Auftriebskörper direkt in eine am Bootsrumpf anliegende Position zu
bringen, wird weiterhin vorgeschlagen, daß der Stiel über den Anschluß
gegenüber dem Auftriebskörper abgewinkelt an der Grundplatte befestigt ist,
wobei die Abwinklung zwischen Stiel und Grundplatte 5° bis 10°, vorzugsweise 7°,
beträgt.
Gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist das Verbindungselement
als Gelenkverbindung, insbesondere Kugelgelenk, ausgebildet. Eine solche
Ausbildung der Gelenkverbindung ist besonders einfach und kostengünstig und
kann beispielsweise dadurch bewerkstelligt werden, daß am gelenkseitigen Ende
des Stiels eine Gelenkkugel ausgebildet ist, die in eine auf der Grundplatte
ausgebildete Lagerschale einsetzbar ist.
Gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung weist die Gelenkverbindung
zwei rechtwinklig zueinander angeordnete Gelenkachsen auf. Eine solche
Gelenkverbindung kann beispielsweise als Kreuz- bzw. Kardangelenk ausgebildet
sein. Auch mit dieser doppelt gelenkig ausgebildeten Verbindung von Stiel und
Auftriebskörper bzw. Reinigungsmittel ist es möglich, daß sich das
Reinigungsmittel exakt an jede beliebige Konturänderung der Bootskontur anpaßt.
Gegenüber dem Kugelgelenk hat die doppeltgelenkige Ausbildung der
Gelenkverbindung den Vorteil, daß der Auftriebskörper und das Reinigungsmittel
immer in der langgestreckten Ausrichtung geführt werden können, wohingegen bei
der Verwendung des Kugelgelenks auch ein Verdrehen des Auftriebskörpers und
des Reinigungsmittels um die Längsachse des Stiels möglich ist.
Weiterhin wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß auf der mit der Grundplatte
versehenen Flachseite des Auftriebskörpers ein umlaufender Wulst aus dem
Material des Auftriebskörpers ausgebildet ist. Dieser umlaufende Wulst erhöht zum
einen aufgrund des verstärkten Auftriebs des Auftriebskörpers den Anpreßdruck
der Reinigungsvorrichtung an die Außenkontur des Bootsrumpfes, weiterhin wird
aber auch verhindert, daß die Grundplatte bei der Schrubbewegung der
Reinigungsvorrichtung mit der Rumpfaußenseite des Bootes in Kontakt tritt, da der
umlaufende Wulst den seitlichen Abschluß des Auftriebskörpers bildet.
Die Auftriebskraft des Auftriebskörpers und somit der Anpreßdruck an den
Bootsrumpf kann weiterhin dadurch verstärkt werden, daß in das Material des
Auftriebskörpers mindestens ein mit einem Gas, insbesondere Luft, befüllbarer
Körper eingebettet ist. Besonders vorteilhafterweise ist dieser mit Gas befüllbare
Körper als aufpumpbarer Schlauch ausgebildet.
Bei der Verwendung eines mit einem umlaufenden Wulst ausgebildeten
Auftriebskörper ist der mit Gas befüllbare Körper vorteilhafterweise im Bereich
dieser umlaufenden Wulst angeordnet. Das Befüllen dieses Körpers mit dem Gas
erfolgt vorzugsweise über ein am Stiel und insbesondere am Griffteil des Stiels
angeordnetes Zu- und Ablaufventil. Gemäß einer praktischen Ausführungsform der
Erfindung kann der mit Gas befüllbare Körper über das Zu- und Ablaufventil
manuell aufgepumpt werden.
Um die von dem Auftriebskörper erzeugte Anpreßkraft an die Rumpfaußenseite
des Bootes zu erhöhen, wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung vorgeschlagen, daß der Stiel mindestens ein feststellbares Drehgelenk
aufweist. Durch diese Ausbildung des Drehgelenks im Stiel ist es möglich, den
Auftriebskörper und das Reinigungsmittel schon von vornherein in etwa parallel
zur Außenkontur des Bootsrumpfes auszurichten. Somit kann über den von dem
Bedienungspersonal geführten Stiel zusätzlich ein gewisser Anpreßdruck gegen
die Rumpfaußenseite des Bootes aufgebracht werden.
Weiterhin wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß der Stiel teleskopartig
ineinander schiebbar und auseinander ziehbar ist. Aufgrund dieser Ausgestaltung
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung sehr leicht transportabel und auch bei den
begrenzten Platzverhältnissen an Bord eine Bootes leicht verstaubar.
Vorteilhafterweise ist der Stiel aus Metall, insbesondere Aluminium hergestellt. Die
Ausführung des Stiels aus Aluminium hat neben dem Gewichtsvorteil dieses
Leichtmetalls den zusätzlichen Vorteil, daß Aluminium im wesentlichen
seewasserbeständig ist.
Die Flexibilität des Auftriebskörpers und damit die Anpassung der
Reinigungsvorrichtung an die Kontur der Rumpfaußenseite während des
Reinigungsvorgangs kann erfindungsgemäß weiterhin dadurch verbessert werden,
daß im Auftriebkörper parallel zu den Flachseiten vom vorderen freien Ende her
wenigstens ein zungenbildender Schlitz ausgebildet ist. Bei einer Biegeänderung
des Auftriebskörpers verschieben sich somit die Zungen des Auftriebskörpers
gegeneinander, indem die aneinander liegenden Flachseiten der Zungen
gegeneinander gleiten. Dadurch hängt die Flexibilität des Auftriebskörpers im
wesentlichen nur noch von der Dicke der einzelnen Zungen ab. Durch die
Schlitzausbildung im Auftriebskörper wird somit insgesamt durch die bessere
Konturanpassung das Reinigungsverhalten verbessert.
Um zu verhindern, daß sich die in dem Auftriebskörper ausgebildeten Zungen so
weit gegeneinander verschieben, daß die mit der Grundplatte versehene Zunge
keinen Druck mehr auf die mit dem Reinigungsmittel versehene Zunge ausüben
kann, wird mit der Erfindung weiterhin vorgeschlagen, daß auf den einander
zugewandten Oberflächen der Zungen Führungselemente angeordnet sind.
Gemäß einer praktischen Ausführungsform der Erfindung ist zur Ausbildung der
Führungselemente in einer Zunge mindestens eine Nut und in der jeweils anderen
Zunge mindestens eine in die Nut eingreifende Auswölbung ausgebildet.
Die Auswölbung kann dabei aus dem Material der jeweiligen Zunge ausgebildet
sein, oder aber aus einem in die jeweilige Zunge eingesetzten Material,
insbesondere Gummi, bestehen.
Das Eintauchen der Reinigungsvorrichtung in das Wasser sowie die Bewegung
der Reinigungsvorrichtung unter Wasser kann dadurch verbessert werden, daß
das vordere Ende des Auftriebskörpers und der Reinigungsvorrichtung abgerundet
ausgebildet sind.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird mit der Erfindung vorgeschlagen,
daß in das Reinigungsmittel quer verlaufende, von einander beabstandete und
über die Oberfläche des Reinigungsmittels hervorstehende Bürsten eingearbeitet
sind. Ein solches mit den Bürsten versehenes Reinigungsmittel kann insbesondere
zur Reinigung von Bootsrümpfen von Motorbooten verwendet werden, um die in
Längsrichtung des Bootsrumpfes verlaufenden Profilierungsrippen zu übergreifen
und zu reinigen. Vorteilhafterweise sind die Bürsten auswechselbar in das
Reinigungsmittel einsetzbar, um einerseits verbrauchte Bürsten ersetzen zu
können und andererseits auch je nach Anwendungsfall härtere und weichere
Bürsten verwenden zu können.
Schließlich wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß auf das in
Reinigungsrichtung vordere Ende des Auftriebskörpers ein Gleitstück aufsetzbar
ist, um scharfen Konturübergängen, wie beispielsweise beim Übergang Rumpf-
Schwert, folgen zu können. Dieses Gleitstück hat dabei vorteilhafterweise die
Form eines asymetrischen Dreiecks, wobei die Winkellage des Dreiecks bezüglich
des Auftriebskörpers einstellbar ist.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der drei Ausführungsbeispiele einer
erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung schematisch dargestellt sind. In der
Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine schematische Ansicht des Rumpfes eines Bootes mit einer
erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung zum Reinigen der
Rumpfaußenseite;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung;
Fig. 4 eine Fig. 2 entsprechende perspektivische Ansicht, jedoch ein mit
Bürsten versehenes Reinigungsmittel darstellend und
Fig. 5 eine schematische Ansicht des Rumpfes eines Bootes mit einem
einziehbaren Schwert.
In Fig. 1 ist ein Rumpf 1 eines Bootes 2 dargestellt, wobei erkennbar ist, daß die
Rumpfaußenseite 3 in etwa S-förmig gekrümmt ist.
Weiterhin ist der Abbildung gemäß Fig. 1 eine Reinigungsvorrichtung 4 zu
entnehmen, mittels der die Rumpfaußenseite 3 des Bootes 2 gesäubert werden
kann. Diese in Fig. 2 und 3 vergrößert dargestellte Reinigungsvorrichtung 4
besteht im wesentlichen aus einem Auftriebskörper 5 und einem an diesem
Auftriebskörper 5 mittels Klettverschlüssen 6 auswechselbar befestigten
Reinigungsmittel 7.
Der Auftriebskörper 5 ist dabei im wesentlichen als länglicher, flacher Körper
ausgebildet und besteht aus aufgeschäumten Kunststoff mit eingeschlossenen
Luftporen, so daß der Auftriebskörper 5 ein geringes spezifisches Gewicht und
somit einen großen Auftrieb im Wasser besitzt. Parallel zu den beiden Flachseiten
8 des Auftriebskörpers 5 ist in der Mitte vom vorderen freien Ende her ein Schlitz 9
ausgebildet, durch den der vordere Teil des Auftriebskörpers 5 in zwei Zungen 5'
und 5" aufgeteilt wird. Die Länge des Schlitzes 9 beträgt bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel etwa ¾ der Länge des Auftriebskörpers 5.
An der unteren Flachseite 8 des Auftriebskörpers 5 ist mittels der Klettverschlüsse
6 das Reinigungsmittel 7 befestigt, welches ebenfalls länglich ausgebildet der
Form des Auftriebskörpers 5 entspricht. Das Reinigungsmittel 7 wird vorzugsweise
durch miteinander verbundene Kunststoffasern gebildet, die eine für den
Reinigungsvorgang rauhe Oberfläche definieren.
Auf der oberen Flachseite 8 des Auftriebskörpers 5 ist eine Grundplatte 10 zum
Befestigen eines Stiels 11 angeordnet. Die Verbindung des Stiels 11 mit der
Grundplatte 10 erfolgt über ein Verbindungselement 12, das eine verschwenkbare
Lagerung des Stiels 11 an der Grundplatte 10 ermöglicht, so daß der
Auftriebskörper 5 und das Reinigungsmittel 7 kipp- und drehbeweglich mit dem
Stiel 11 verbunden sind, um sich so während des Reinigungsvorgangs exakt an
die Kontur der Rumpfaußenseite 3 des Bootes 2 anpassen zu können.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform ist das Verbindungselement 12 als
aus einem im wesentlichen steifen Gummi-Material bestehender Anschluß 13
ausgebildet, der einerseits mit der Grundplatte 10 und andererseits mit dem Stiel
11 verbunden ist. Dieser vorzugsweise aus Hartgummi hergestellte Anschluß 13
ermöglicht ein verschwenken von Stiel 11 und Grundplatte 10 gegeneinander von
etwa ±10°.
Beim in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Verbindungselement 12
als Gelenkverbindung 14 mit zwei rechtwinklig zueinander angeordnete
Gelenkachsen 15 ausgebildet, um die der Auftriebskörper 5 und das
Reinigungsmittel 7 im Verhältnis zum Stiel 11 verschwenkbar sind.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, weist der Stiel 11 ein feststellbares Drehgelenk 16 auf,
über welches eine grobe Ausrichtung der Reinigungsvorrichtung 4 bezüglich der
Rumpfaußenseite 3 des Bootes 2 im Verhältnis zum Stiel 11 eingestellt werden
kann. Um die Reinigungsvorrichtung 4 einfach transportieren zu können, ist der
Stiel 11 teleskopartig ineinander schiebbar und auseinander ziehbar ausgebildet.
Zu diesem Zweck weist der Stiel 11 Schraubverbindungen 17 auf, über die die
einzelnen Teile des Stiels 11 zueinander festgelegt werden können. Neben dem
einfachen Transport der Reinigungsvorrichtung 4 hat die teleskopartige Ausbildung
des Stiels 11 den Vorteil, daß die Länge des Stiels 11 bedarfsweise eingestellt
werden kann.
Die Ausführungsbeispiele in Fig. 2 und 4 zeigen besonders vorteilhafte
Ausgestaltungen des Stiels 11. Um ein Schwingen und Durchbiegen des oberen
Stielteils, d. h. oberhalb des Drehgelenks 16 zu verhindern, ist dieser Teil nicht als
starres einstückiges Teil ausgebildet. Die mehrteilige Ausbildung mit den über die
Schraubverbindung 17 teleskopartig ineinander schiebbaren Stielteilen sowie dem
Griffteil 11a, welches in etwa ein Drittel der Länge des oberen Stielteils ausmacht,
ermöglicht ein ausgewogenes Kraftverhältnis und eine gute Kraftübertragung über
den Stiel 11 auf den Gummi-Anschluß 13 und somit auf den Auftriebskörper 5. Auf
diese Weise läßt sich der Auftriebskörper 5 stabil und mit einem exakten
Geradeauslauf entlang der Kontur des Bootsrumpfes bewegen.
Auch die Ausbildung des unteren Stielteils zwischen Anschluß 13 und Drehgelenk
16 ist vorteilhafterweise teleskopartig ausgebildet, so daß ohne Bücken oder
schräges Eintauchen der Reinigungsvorrichtung 4 der Bootsrumpf durch geeignete
Längeneinstellung des Stiels 11 auch bis an das untere Ende des Schwertes
gereinigt werden kann. Ebenso ermöglicht diese zusätzliche Verstellbarkeit des
unteren Stielteils die exakte Reinigung auch sehr breiter Boote.
Das vordere Ende des in Fig. 3 dargestellten Auftriebskörpers 5 und des
Reinigungsmittels 7 sind abgerundet ausgebildet, um ein leichteres Eintauchen der
Reinigungsvorrichtung 4 in das Wasser und ein leichteres Führen der
Reinigungsvorrichtung im Wasser zu ermöglichen. Selbstverständlich kann auch
das vordere Ende der Ausführungsform gemäß Fig. 2 abgerundet ausgebildet
werden.
Wie weiterhin aus Fig. 3 ersichtlich ist, ist auf der oberen Flachseite 8 des
Auftriebskörpers 5 ein umlaufender Wulst 18 aus dem Material des
Auftriebskörpers 5 ausgebildet. Durch diesen Wulst 18 wird die Masse des
Materials des Auftriebskörpers 5 und somit der Anpreßdruck der
Reinigungsvorrichtung 4 an die Rumpfaußenseite 3 erhöht. Darüber hinaus umgibt
der Wulst 18 die Grundplatte 10 zum Festlegen des Stiels 11 dreiseitig, so daß
eine Berührung zwischen Grundplatte 10 und Rumpfaußenseite 3 ausgeschlossen
werden kann.
Der Auftrieb des Auftriebskörpers 5 und somit der Anpreßdruck an den Bootsrumpf
kann weiterhin dadurch erhöht werden, daß in das Material des Auftriebskörpers 5
ein mit einem Gas befüllbarer Körper 19 eingebettet ist. Wie aus Fig. 3 ersichtlich,
kann dieser mit Gas befüllbare Körper 19 im Bereich der Wulst 18 angeordnet
sein. Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen erfolgt das Befüllen des Körpers
19 über eine Leitung 20, die an einem Zu- und Ablaufventil 21 am Griffteil 11a des
Stiels 11 endet. Über dieses Zu- und Ablaufventil 21 kann der Körper 19 bei
Bedarf, beispielsweise bei sehr festsitzenden Belägen, auch während der Arbeit
unter Wasser, beispielsweise durch manuelles Aufpumpen mit Gas, insbesondere
Luft, befüllt werden. Ebenso kann das Gas wieder abgelassen werden, wenn kein
so großer Anpreßdruck mehr erforderlich ist.
Zum Reinigen der Rumpfaußenseite 3 des Bootes 2 unterhalb der
Wasseroberfläche führt die Bedienungsperson eine Schrubbewegung aus, um so
Algen, Muscheln und dergleichen von der Rumpfaußenseite 3 zu entfernen.
Aufgrund des Auftriebs des Auftriebskörpers 5 wird das Reinigungsmittel 7 gegen
die Rumpfaußenseite 3 gepreßt. Aufgrund der Flexibilität sowohl des
Auftriebskörpers 5 als auch des Reinigungsmittels 7 sowie der Verbindung von
Stiel 11 und Auftriebskörper 5 über die Gelenkverbindung 12 paßt sich das
Reinigungsmittel 7 exakt an die Kontur der Rumpfaußenseite 3 an. Entsprechend
dem Krümmungsradius der Rumpfaußenseite 3 verschieben sich dabei zusätzlich
die beiden Zungen 5' und 5" des Auftriebskörpers 5 gegeneinander, wodurch eine
weitere flexible Anpassung an beliebige Rumpfformen möglich ist. Mit einer
solchermaßen ausgebildeten Reinigungsvorrichtung 4 ist es somit möglich, auf
einfache Weise die Rumpfaußenseiten 3 von Booten 2 mit beliebigen
Rumpfformen gründlich zu reinigen.
Um zu verhindern, daß sich die beiden Zungen 5', 5" soweit gegeneinander
verschieben, daß die mit der Grundplatte 10 versehene Zunge 5' keinen Druck
mehr auf die andere Zunge 5" ausüben kann, sind bei der Ausführungsform
gemäß Fig. 2 auf den einander zugewandten Oberflächen der Zungen 5', 5"
Führungselemente 22 angeordnet, die im dargestellten Ausführungsbeispiel durch
zwei Nuten 23 in der Zunge 5' und zwei entsprechende, in die Nuten 23
eingreifende Auswölbungen 24 in der Zunge 5" gebildet werden. Durch diese
Führungselemente 22 werden die Zungen 5' und 5" gegeneinander begrenzt
festgelegt, ohne die durch den Schlitz 9 hervorgerufene Flexibilität aufzuheben.
Während die in den Abbildungen Fig. 2 und 3 dargestellten Bootsreiniger mit den
flachen vliesartigen Reinigungsmitteln 7 insbesondere für die Reinigung glatter
Bootsrümpfe geeignet sind, wie diese bei Segelyachten verwendet werden, zeigt
die Abbildung Fig. 4 ein Reinigungsmittel 7, in das voneinander beabstandete,
quer verlaufende Bürsten 25 eingearbeitet sind, deren Borsten über die
Oberfläche des Reinigungsmittels 7 hervorstehen. Solche Reinigungsmittel 7
dienen insbesondere zur Reinigung von Bootsrümpfen von Motorbooten, wobei die
Bürsten 25 dazu dienen, die an Motorbootsrümpfen ausgebildeten, in
Längsrichtung verlaufenden Profilierungsrippen zu übergreifen und zu reinigen.
Die Bürsten 25 sind dabei vorteilhafterweise auswechselbar in das
Reinigungsmittel 7 einsetzbar, um diese beispielsweise bei Verschleiß
austauschen zu können.
Fig. 5 zeigt schließlich den Rumpf 1 eines Bootes mit einem einziehbaren Schwert
26. Wie aus der Abbildung ersichtlich, stellt der Übergang vom Rumpf 1 zum
Schwert 26 einen scharfen Konturübergang dar, dem die Reinigungsvorrichtung 4,
wenn überhaupt, nur sehr schwer und ohne ständigen reinigenden Kontakt folgen
kann. Um diesen Nachteil zu beheben, ist auf das in Reinigungsrichtung vordere
Ende des Auftriebskörpers 5 ein Gleitstück 27 aufsetzbar. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel hat das Gleitstück 27 die Form eines asymetrischen Dreiecks.
Zur Anpassung an verschiedene Übergangswinkel ist das Gleitstück 27 verstellbar
am vorderen Ende des Auftriebskörpers 5 so festlegbar, daß immer ein anderer
Winkel des asymetrischen Dreiecks zur Verfügung steht.
1
Rumpf
2
Boot
3
Rumpfaußenseite
4
Reinigungsvorrichtung
5
Auftriebskörper
5
' Zunge
5
" Zunge
6
Klettverschluß
7
Reinigungsmittel
8
Flachseite
9
Schlitz
10
Grundplatte
11
Stiel
11
a Griffteil
12
Verbindungselement
13
Anschluß
14
Gelenkverbindung
15
Gelenkachse
16
Drehgelenk
17
Schraubverbindung
18
Wulst
19
Körper
20
Leitung
21
Zu- und Ablaufventil
22
Führungselement
23
Nut
24
Auswölbung
25
Bürste
26
Schwert
27
Gleitstück
Claims (28)
1. Vorrichtung zum Reinigen der Rumpfaußenseite (3) eines Bootes (2),
bestehend aus einem länglichen, flachen sowie flexibel ausgebildeten
Auftriebskörper (5) mit einem an einem Ende des Auftriebskörpers (5)
befestigten Stiel (11), wobei auf einer Flachseite (8) des Auftriebskörpers (5)
wenigstens ein Reinigungsmittel (7) vorzugsweise austauschbar angeordnet
ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der dem Reinigungsmittel (7) gegenüberliegenden Flachseite (8) des
Auftriebskörpers (5) eine mit einem Verbindungselement (12) versehene
Grundplatte (10) angeordnet ist und daß der Auftriebskörper (5) und der Stiel
(11) über das Verbindungselement gegeneinander verschwenkbar
miteinander verbunden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verbindungselement (12) ein aus einem im wesentlichen steifen Gummi-
Material bestehender Anschluß (13) ausgebildet ist, der einerseits mit der
Grundplatte (10) und andererseits mit dem Stiel (11) verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stiel (11)
über den Anschluß (13) gegenüber dem Auftriebskörper (5) abgewinkelt an
der Grundplatte (10) befestigt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwinkelung
zwischen Grundplatte (10) und Stiel (11) 5° bis 10°, vorzugsweise 7°, beträgt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verbindungselement (12) als Gelenkverbindung (14) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gelenkverbindung (14) ein Kugelgelenk ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß am
gelenkseitigen Ende des Stiels (11) eine Gelenkkugel ausgebildet ist, die in
eine auf der Grundplatte (10) ausgebildete Lagerschale einsetzbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gelenkverbindung (14) zwei rechtwinklig zueinander angeordnete
Gelenkachsen (15) aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gelenkverbindung (14) als Kreuzgelenk ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der mit der Grundplatte (10) versehenen Flachseite
(8) des Auftriebskörpers (5) ein umlaufender Wulst (18) aus dem Material des
Auftriebskörpers (5) ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß in das Material des Auftriebskörpers (5) mindestens ein mit einem Gas,
insbesondere Luft, befüllbarer Körper (19) eingebettet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der mit Gas
befüllbare Körper (19) als aufpumpbarer Schlauch ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der mit
Gas befüllbare Körper (19) im Bereich der umlaufenden Wulst (18)
angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 11 bis 12, Dadurch
gekennzeichnet, daß der mit Gas befüllbare Körper (19) über ein am Stiel
(11), insbesondere am Griffteil (11a) des Stiels (11), angeordnetes Zu- und
Ablaufventil (21) mit dem Gas beaufschlagbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der mit Gas
befüllbare Körper (19) über das Zu- und Ablaufventil (21) manuell
aufpumpbar ist.
16. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stiel (11) mindestens ein feststellbares Drehgelenk
(16) aufweist.
17. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stiel (11) teleskopartig ineinander schiebbar und
auseinander ziehbar ist.
18. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stiel (11) aus Metall, insbesondere Aluminium,
besteht.
19. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß im Auftriebskörper (5) parallel zu den Flachseiten (8)
vom vorderen freien Ende her wenigstens ein Zungen (5' und 5") bildender
Schlitz (9) ausgebildet ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß auf den
einander zugewandten Oberflächen der Zungen (5' und 5")
Führungselemente (22) angeordnet sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ausbildung
der Führungselemente (22) in einer der Zungen (5', 5") mindestens eine Nut
(23) und an der jeweils anderen Zunge (5', 5") mindestens eine in die Nut
(23) eingreifende Auswölbung (24) ausgebildet ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens
eine Auswölbung (24) aus dem Material der jeweiligen Zunge (5', 5") gebildet
ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
mindestens eine Auswölbung (24) aus einem in die jeweilige Zunge (5', 5")
eingesetzten Material, vorzugsweise Gummi, besteht.
24. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß das vordere Ende des Auftriebskörpers (5) und des
Reinigungsmittels (7) abgerundet ausgebildet sind.
25. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß in das Reinigungsmittels (7) mehrere voneinander
beabstandete, quer verlaufende und über die Oberfläche des
Reinigungsmittels hervorstehende Bürsten (25) eingearbeitet sind.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Bürsten
(25) auswechselbar in das Reinigungsmittel (7) einsetzbar sind.
27. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß auf das vordere Ende des Auftriebskörpers (5) ein
Gleitstück (27) zur Anpassung an scharfe Konturübergänge aufsetzbar ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitstück
(27) die Form eines asymetrischen Dreiecks aufweist und in verschiedenen
Stellungen am Auftriebskörper (5) festlegbar ist.
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