DE10013917A1 - Vorrichtung zur Rückstellung einer Drosselklappe - Google Patents
Vorrichtung zur Rückstellung einer DrosselklappeInfo
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Abstract
Bei einer Vorrichtung zur Rückstellung einer Drosselklappe für die Brennluftsteuerung einer Brennkraftmaschine in eine definierte Notluftposition mit einer in einem Gehäuse (10) drehbar gelagerten, einen antreibbaren Mitnehmer (12) tragenden Drosselklappenwelle (11) und mit einer vorgespannten Klammerfeder (13), deren Federenden (131, 132) durch gleichzeitige Umklammern eines Gehäuseanschlags (14) und eines Mitnehmeranschlags (15) auf voneinander abgekehrten Anschlagflächen (16, 17) eine Notluftposition der Drosselklappe (30) fixieren, aus der heraus die Drosselklappe (30) durch Drehen des Mitnehmers (15) verstellbar ist, ist zur Erzielung einer Verdrehspielfreiheit des Mitnehmers (12) in der Notluftposition zwischen einem Federende (131) der Klammerfeder (13) und einer Anschlagfläche (16) an einem der Anschläge (14) eine Kompensationsfeder (18) mit einer der Federkraft der Klammerfeder (13) entgegengerichteten, definierten Vorspannkraft angeordnet (Fig. 4).
Description
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur
Rückstellung einer Drosselklappe für die Brennluftsteuerung
einer Brennkraftmaschine in eine definierte Notluftposition
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine solche Rückstellvorrichtung dient dazu, bei Ausfall
des Antriebs für den Mitnehmer auf der Drosselklappenwelle,
der z. B. ein Elektromotor ist, die Drosselklappe in eine
definierte Ruhestellung, die sog. Notluft- oder
Notlaufposition, zurückzustellen, in der eine minimale
Drosselklappenöffnung für die Brennluftzufuhr zur
Brennkraftmaschine sichergestellt ist, damit letztere im
Leerlauf oder unter minimaler Last noch gleichmäßig läuft.
Aufgrund von Toleranzen am Gehäuse- und Mitnehmeranschlag
und infolge der Biegeungenauigkeit der abgebogenen
Federenden der Klammerfeder ist in der Notluftposition, bei
der Mitnehmeranschlag und Gehäuseanschlag radial versetzt
etwa deckungsgleich liegen, ein gewisses Verdrehspiel der
Drosselklappeenwelle vorhanden, welches eine genaue
Regelung in diesem Bereich unmöglich macht.
Bei einer bekannten Rückstellvorrichtung dieser Art
(DE 197 35 046 A1) sind zum Erreichen einer
verdrehspielfreien Ausführung mit definierter
Ruhestellungsposition der Anschläge in der Notluftposition
an dem Gehäuse- und dem Mitnehmeranschlag schräge
Anschlagflächen vorgesehen. Das eine Federende der
Klammerfeder ist an den schrägen Anschlagflächen auf der
einen Seite und das andere Federende der Klammerfeder auf
den parallel zur Mitnehmerachse sich erstreckenden ebenen
Anschlagflächen auf der anderen Seite von Gehäuse- und
Mitnehmeranschlag gehalten. Durch die schrägen
Anschlagflächen stützt sich das Federende mit jeweils der
halben Federkraft an den beiden schrägen Anschlagflächen ab
und verstellt dadurch den drehbaren Mitnehmeranschlag gegen
den von dem Federende auf der anderen Seite des Gehäuse-
bzw. Mitnehmeranschlags gebildeten Anschlag.
Die erfindungsgemäße Rückstellvorrichtung hat den Vorteil,
daß die Verdrehspielfreiheit in der Notluftposition mit
technisch einfachen Mitteln zuverlässig erreicht wird. Die
Kompensationsfeder kann als einfaches Stanzteil gefertigt
werden und ist leicht zu montieren. Die zusätzlichen
Fertigungskosten zur Erzielung einer zuverlässigen
Spielfreiheit sind damit minimal.
Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im
Anspruch 1 angegebenen Rückstellvorrichtung möglich.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ausschnittweise eine Seitenansicht einer
Vorrichtung zur Rückstellung einer
Drosselklappe,
Fig. 2 ausschnittweise einen Schnitt längs der Linie
II-II in Fig. 1,
Fig. 3 ausschnittweise einen Schnitt längs der Linie
III-III in Fig. 1,
Fig. 4 ausschnittweise einen Schnitt längs der Linie
IV-IV in Fig. 2,
Fig. 5 eine vergrößerte perspektivische Darstellung
einer Kompensationsfeder in der
Rückstellvorrichtung gemäß Fig. 1-4 bzw.
gemäß Fig. 6-9,
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung einer
Baugruppe einer modifizierten Vorrichtung zur
Rückstellung einer Drosselklappe,
Fig. 7 und Fig. 8 jeweils eine gleiche Schnittdarstellung wie
in Fig. 2 und 3 der modifizierten
Rückstellvorrichtung,
Fig. 9 ausschnittweise einen Schnitt längs der Linie
IX-IX in Fig. 7,
Fig. 10 einen Ausschnitt eines Diagramms des
Momentenverlaufs der Rückstellvorrichtung an
der Drosselklappe über deren Drehwinkel.
Die in Fig. 1-4 in einem ersten Ausführungsbeispiel und
in Fig. 7-9 in einem modifizierten Ausführungsbeispiel
jeweils in Seitenansicht und in verschiedenen Schnitten
ausschnittweise dargestellte Vorrichtung zur Rückstellung
einer Drosselklappe für die Brennluftsteuerung einer
Brennkraftmaschine in eine definierte Notluft- oder
Notlaufposition weist eine in einem Gehäuse 10 drehbar
aufgenommene Drosselklappenwelle 11 auf, auf der eine nur
in Fig. 6 zu sehende Drosselklappe 26 drehfest sitzt. Wie
bekannt ist, ist die Drosselklappe 26 in einem
Luftansaugstutzen der Brennkraftmaschine angeordnet und
steuert durch mehr oder weniger weites Freigeben des
Saugquerschnitts im Ansaugstutzen die von der
Brennkraftmaschine angesaugte Verbrennungsluftmenge. Zum
Antrieb der Drosselklappenwelle 11 trägt diese einen starr
auf ihr befestigten Mitnehmer 12, der von einem Antrieb
betätigt wird. Bevorzugt weist der Mitnehmer 12 ein
Zahnsegment auf, das mit einem auf der Abtriebswelle eines
Elektromotors sitzenden Getriebe (nicht dargestellt) in
Eingriff ist.
Im Gehäuse 10 ist eine Klammerfeder 13 aufgenommen, die als
zylindrische Schraubendrehfeder ausgebildet und
konzentrisch zur Drosselklappenwelle 11 angeordnet ist und
deren Federenden 131 und 132 zur Drosselklappenwelle 11 hin
abgebogen sind. Die in Fig. 6 in perspektivischer Ansicht
zu sehende Klammerfeder 13 ist in der Darstellung in Fig. 6
bereits vorgespannt, so daß die beiden nach innen
gerichteten Federenden 131, 132 über Kreuz stehen und etwa
parallel zueinander verlaufen. Aus dieser Vorspannung
resultiert eine Kraft so, daß ein zwischen den Federenden
131, 132 eingebrachtes Teil eingespannt wird. Wie aus Fig.
4 bzw. Fig. 9 ersichtlich ist, werden zwischen den beiden
Federenden 131, 132 der Klammerfeder 13 zwei von
Axialstegen gebildete, radial zueinander versetzt
angeordnete Anschläge 14, 15 eingespannt, die sich beide
über mindestens die axiale Breite der Klammerfeder 13
erstrecken und auf in Drehrichtung voneinander abgekehrten
Seiten jeweils Anschlagflächen 16, 17 für die Federenden
131 und 132 aufweisen. Dabei ist der Anschlag 14, im
folgenden Gehäuseanschlag 14 genannt, am Gehäuse 10 und der
Anschlag 15, im folgenden Mitnehmeranschlag 15 genannt, am
Mitnehmer 12 festgelegt. Wie aus Fig. 2 und 3 bzw. Fig. 7
und 8 ersichtlich ist, ist der den Gehäuseanschlag 14
bildende Axialsteg einstückig mit dem Gehäuse 10
ausgebildet und steht vom Boden des Gehäuses 10 axial vor.
Der Mitnehmeranschlag 15 ist in Fig. 2 durch einen
Winkelschenkel eines abgewinkelten Metallteils 21, das mit
seinem anderen Winkelschenkel in den aus Kunststoff
gefertigten Mitnehmer 12 miteingespritzt ist, realisiert,
während der Mitnehmeranschlag 15 in Fig. 8 und 9 als
Axialsteg, der durch Umspritzen des ebenfalls eingelegten
abgewinkelten Metallteils 21 verstärkt ist, direkt am
Mitnehmer 12 mitangespritzt ist. Die Länge der beiden
abgebogenen Federenden 131, 132 der Klammerfeder 13 ist so
bemessen, daß sie die jeweils in gleiche Drehrichtung
weisenden Anschlagflächen 16 auf der einen Seite bzw.
Anschlagflächen 17 auf der davon abgekehrten anderen Seite
von Gehäuseanschlag 14 und Mitnehmeranschlag 15 zu
übergreifen vermögen.
Wird der Mitnehmer 12 von dem Antrieb, z. B. dem
Elektromotor, in die eine oder andere Drehrichtung gedreht,
so wird bei Drehung des Mitnehmers 12 im Uhrzeigersinn
(bezogen auf Fig. 1) das Federende 131 der Klammerfeder 13
und bei Drehung des Mitnehmers 12 entgegen Uhrzeigersinn
(bezogen auf Fig. 1) das Federende 132 der Klammerfeder 13
jeweils von dem Mitnehmeranschlag 15 mitgenommen und die
Klammerfeder 13 zunehmend gespannt. Fällt der Antrieb aus,
wird also z. B. der Elektromotor stromlos, so wird der
Mitnehmer 12 durch die Rückstellkraft der Klammerfeder 13
zurückgedreht, und zwar in dem einen Fall entgegen
Uhrzeigersinn (bezogen auf Fig. 1) solange, bis das
Federende 131 und in dem anderen Fall im Uhrzeigersinn
(bezogen auf Fig. 1) solange, bis das Federende 132 jeweils
an dem Gehäuseanschlag 14 anschlägt. In dieser Position des
Mitnehmers 12 nimmt die über die Drosselklappenwelle 11
mitgeführte Drosselklappe 26 eine definierte Position, die
sog. Notluft- oder Notlaufposition ein, in der eine
definierte Öffnung der Drosselklappe 26 vorgegeben ist,
damit die Brennkraftmaschine genügend Verbrennungsluft
erhält und im Leerlauf oder bei minimaler Last noch
gleichmäßig läuft.
Aufgrund von Toleranzen an den beiden Anschlägen 14, 15 und
aufgrund der eingeschränkten Biegegenauigkeit der
Federenden 131, 132 ist in der die Notluftposition der
Drosselklappenwelle 11 festlegenden Notluftstellung der
Anschläge 14, 15, in welchem diese radial übereinander
ausgerichtet sind, ein gewisses Verdrehspiel vorhanden,
welches eine genaue Regelung der Brennkraftmaschine in
diesem Bereich unmöglich macht. Dieses Spiel entsteht
beispielsweise durch Toleranzen in dem in Drehrichtung
gesehenen Abstand der Anschlagflächen 16 und 17 an dem
Gehäuseanschlag 14 einerseits und an dem Mitnehmeranschlag
15 andererseits, also durch Toleranzen der in Drehrichtung
gesehenen Breite der die Anschläge 14, 15 bildenden
Axialstege, sowie durch Toleranzen im Abbiegewinkel der
Federenden 131, 132, so daß diese nicht plan an den
Anschlageflächen 16 bzw. an den Anschlagflächen 17 der
beiden Anschläge 14, 15 anliegen, sondern gegen diese mehr
oder weniger angestellt sind. Die Federenden 131, 132
liegen dann beispielsweise nur an den Anschlagflächen 16, 17
des Gehäuseanschlags 14 oder an den Anschlagflächen 16, 17
des Mitnehmeranschlags 15 an, und der Mitnehmer 12 ist in
der Notluftposition nicht verdrehspielfrei fixiert. Um das
Verdrehspiel zu unterdrücken, ist zwischen einem Federende
131, 132 und einer Anschlagfläche 16 oder 17 an einem der
Anschläge 14, 15 eine Spielausgleichsfeder oder
Kompensationsfeder 18 mit einer gegen die Rückstellkraft
der Klammerfeder 13 gerichteten Vorspannkraft angeordnet.
Im Ausführungsbeispiel der
Fig. 1-4 ist die Kompensationsfeder 18 an dem
Gehäuseanschlag 14 angeordnet und liegt zwischen der
Anschlagfläche 16 am Gehäuseanschlag 14 und dem Federende
131 der Klammerfeder 13, und im Ausführungsbeispiel der
Fig. 6-9 ist die Kompensationsfeder 18 an dem
Mitnehmeranschlag 15 angeordnet und liegt zwischen der
Anschlagfläche 16 am Mitnehmeranschlag 15 und dem Federende
131 der Klammerfeder 13. In beiden Fällen ist die
Vorspannung der Kompensationsfeder 18 so festgelegt, daß
sie idealerweise halb so groß ist wie die Vorspannung der
Klammerfeder 13 in der Notluftposition.
In den hier beschriebenen Ausführungsbeispielen weist die
in Fig. 5 vergrößert perspektivisch dargestellte
Kompensationsfeder 18 einen U-förmig gebogenen Federbügel
19 mit einem langen Schenkel 191 und einem kurzen Schenkel
192 auf. Beide Schenkel 191, 192 sind über einen Quersteg
193 einstückig miteinander verbunden. Der lange Schenkel
191 ist im Abstand vom Quersteg 193 nach außen abgeknickt,
wobei der abgeknickte Schenkelabschnitt ein Federblatt 20
bildet, das zwischen der Anschlagfläche 16 des
Gehäuseanschlags 14 (Fig. 1-4) oder des
Mitnehmeranschlags 15 (Fig. 6-9) und dem Federende 131
der Klammerfeder 13 mit gegen das Federende 131 gerichteter
Vorspannkraft liegt. Die Kompensationsfeder 18 ist so auf
den Gehäuseanschlag 14 (Fig. 1-4) bzw. auf den
Mitnehmeranschlag 15 (Fig. 6-9) aufgesetzt, daß der
kurze, starre Schenkel 192 auf der Anschlagfläche 17 und
der unterhalb des Knickpunkts liegende, ebenfalls starre
Schenkelabschnitt 191' des langen Schenkels 191 auf der von
dieser abgekehrten Anschlagfläche 16 des Gehäuseanschlags
14 (Fig. 1-4) bzw. des Mitnehmeranschlags 15 (Fig. 6-9)
vorzugsweise mit Anpreßkraft aufliegt.
Zur Einstellung der Vorspannung des Federblatts 20 ist im
Ausführungsbeispiel der Fig. 1-4 am Gehäuse 10 und im
Ausführungsbeispiel der Fig. 6-9 am Mitnehmer 12 jeweils
in einem in Drehrichtung gesehenen definierten Abstand von
der Anschlagfläche 16 des Gehäuseanschlags 14 bzw. des
Mitnehmeranschlags 15 ein Federanschlag 22 bzw. 23
ausgebildet, an dem das Federblatt 20 an oder nahe seinem
freien Ende unter Vorspannung anliegt. Der Abstand des
Federanschlags 22 bzw. 23 von der Anschlagfläche 16 des
Gehäuseanschlags 14 bzw. von der Anschlagfläche 16 des
Mitnehmeranschlags 15 gibt zugleich den Bereich der
Beweglichkeit des Federblatts 20, also den Federweg des
Federblatts 20 vor. Für den Spielausgleich ist es dabei
wesentlich, daß die in Drehrichtung gesehene Breite des
Axialstegs, der den die Kompensationsfeder 18 nicht
tragenden Anschlag 14 bzw. 15 bildet, mindestens gleich
oder etwas größer ist als die um die Dicke des Federblatts
20 vergrößerte Breite des den anderen Anschlag 15 bzw. 14
bildenden Axialstegs, der die Kompensationsfeder 18 trägt,
und dies unter Berücksichtigung der zugelassenen Toleranzen
für die Axialstegbreite.
In der Notluftposition liegen - wie bereits erwähnt - beide
Anschläge 14, 15 in Radialrichtung übereinander, und die
Klammerfeder 13 legt über ihre jeweils beide
Anschlagflächen 16 auf der einen Seite und beide
Anschlagflächen 17 auf der anderen Seite des
Mitnehmeranschlags 15 und des Gehäuseanschlags 14
übergreifenden Federenden 131 und 132 den Mitnehmer 12 am
Gehäuse 10 fest. Gleichzeitig drückt die Kompensationsfeder
18 mit ihrem Federblatt 20 gegen die Klammerfeder 13 und
erzeugt ebenfalls eine Vorspannkraft, so daß der Mitnehmer
12 in beide Richtungen vorgespannt wird und kein
Verdrehspiel des Mitnehmers 12 in der Notluftposition
auftreten kann. In dem durch den Abstand des Federanschlags
22 bzw. 23 von dem Gehäuseanschlag 14 bzw. dem
Mitnehmeranschlag 15 definierten Bereich der Beweglichkeit
des Federblatts 20 ist das zum Auslenken des Mitnehmers 12
erforderliche Moment nur etwa halb so groß wie das zum
Auslenken der Klammerfeder 13 erforderliche Moment.
Die in Fig. 6 mit entferntem Gehäuse perspektivisch und in
Fig. 7-9 mit gleichartigen Schnittführungen wie in Fig. 2
-4 dargestellte modifizierte Rückstellvorrichtung für die
Drosselklappe 26 ist gegenüber der Rückstellvorrichtung
gemäß Fig. 1-4 noch über das bereits Beschriebene hinaus
insoweit modifiziert, als anders als bei der
Rückstellvorrichtung gemäß Fig. 1-4 der Gehäuseanschlag
14 nicht mit einem größeren, sondern mit einem geringeren
Radialabstand von der Gehäuseachse 10 angeordnet ist als
der Mitnehmeranschlag 15 von der Drosselklappenwelle 11, so
daß in der Notluftposition der Mitnehmeranschlag 15 in
Radialrichtung gesehen oberhalb des Gehäuseanschlags 14
liegt.
In Fig. 6 ist zur besseren Veranschaulichung der in Fig. 7
-9 dargestellten Rückstellvorrichtung die Baugruppe aus
Mitnehmer 12, Drosselklappenwelle 11 mit darauf drehfest
sitzender Drosselklappe 26 und Klammerfeder 13
dreidimensional dargestellt. Der als von dem Mitnehmer 12
abstehender Axialsteg ausgebildete Mitnehmeranschlag 15
trägt die Kompensationsfeder 18, deren Federblatt 20
zwischen dem Federende 131 der Klammerfeder 13 und der
Anschlagfläche 16 an dem Mitnehmeranschlag 15 liegt. Das
Federblatt 20 stützt sich nahe seinem freien Ende an dem am
Mitnehmer 12 festgelegten Federanschlag 23 ab. Der starre,
kurze Schenkel 192 der als U-förmiger Federbügel 19
ausgebildeten Kompensationsfeder 18 liegt auf der
Anschlagfläche 17 und der zwischen Federblatt 20 und dem
Querschenkel 193 des Federbügels 19 vorhandene
Schenkelabschnitt 191' liegt auf der Anschlagfläche 16 des
Mitnehmeranschlags 15 jeweils kraftschlüssig auf.
Die Wirkungsweise der auf dem Mitnehmeranschlag 15
angeordneten Kompensationsfeder 18 zum Herbeiführen einer
Spielfreiheit des Mitnehmers 12 in der Notluftposition ist
wie vorstehend beschrieben.
Die Wirkungsweise der Kompensationsfeder 18 ist gut an dem
in Fig. 10 dargestellten Diagramm abzulesen. Dort ist der
Momentenverlauf M der Rückstellvorrichtung an der
Drosselklappe 26 in Abhängigkeit vom Drehwinkel α der
Drosselklappenwelle 11 ausschnittweise im Bereich kleiner
Drehwinkel um den Notluftpunkt 0° herum dargestellt. Die
stark ausgezogene Kennlinie 24 stellt den Momentenverlauf
bei maximalem Spiel zwischen den Anschlägen 14, 15 dar, das
sich ergibt bei toleranzbedingter, in Drehrichtung
gesehener größten Breite des den Gehäuseanschlag 14
bildenden Axialstegs und kleinster Breite des den
Mitnehmeranschlag 15 bildenden Axialstegs oder umgekehrt.
Die schwächer ausgezogene Kennlinie 25 stellt den
Momentenverlauf bei minimalem Spiel der Anschläge 14, 15
dar, das sich bei kleinsten Toleranzen zwischen den
Anschlägen 14, 15 ergibt. Ohne die Kompensationsfeder 18
würde in dem Drehwinkelbereich b um den Notluftpunkt 0°
herum kein Drehmoment vorhanden sein, so daß die
Drosselklappe 26 flattert und eine exakte Regelung der
Brennkraftmaschine nicht möglich ist. Infolge der von der
Kompensationsfeder 18 auf die Klammerfeder 13 aufgebrachten
Vorspannung wirkt in diesem Bereich ein Drehmoment auf die
Drosselklappe 26, und im Drehwinkelbereich b ist eine
Regelung möglich.
Claims (8)
1. Vorrichtung zur Rückstellung einer Drosselklappe (26)
für die Brennluftsteuerung einer Brennkraftmaschine in
eine definierte Notluftposition, mit einer die
Drosselklappe (26) tragenden, in einem Gehäuse (10)
drehbar gelagerten Drosselklappenwelle (11), mit einem
drehfest auf der Drosselklappenwelle (11) sitzenden,
antreibbaren Mitnehmer (12) und mit einer
vorgespannten Klammerfeder (13), deren Federenden
(131, 132) durch gleichzeitiges Umklammern eines am
Gehäuse (10) festgelegten Gehäuseanschlags (14) und
eines am Mitnehmer (12) festgelegten
Mitnehmeranschlags (15) auf voneinander abgekehrten
Anschlagflächen (16, 17) der Anschläge (14, 15) die
Notluftposition der Drosselklappe (26) fixieren, aus
der heraus die Drosselklappe (26) durch Drehen des
Mitnehmers (12) verstellbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen einem Federende (131) der Klammerfeder
(13) und einer Anschlagfläche (16) an einem der beiden
Anschläge (14, 15) eine Kompensationsfeder (18) mit
einer der Federkraft der Klammerfeder (13)
entgegengerichteten Vorspannkraft angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die jeweils als vom Gehäuse (10) bzw. Mitnehmer
(12) abstehende Axialstege ausgebildeten Anschläge
(14, 15) zueinander radial versetzt angeordnet sind
und sich mindestens über die axiale Breite der als
zylindrische Schraubendrehfeder ausgebildeten, koaxial
zur Drosselklappenwelle (11) angeordneten Klammerfeder
(13) erstrecken, daß die Anschlagflächen (16, 17) auf
den voneinander abgekehrten, in Drehrichtung weisenden
Seiten der Axialstege ausgebildet sind und daß die
nach innen zur Drosselklappenwelle (11) hin
gerichteten Federenden (131, 132) der Klammerfeder
(13) jeweils über die auf den gleichen Seiten der
Axialstege liegenden Anschlagflächen (16 bzw. 17)
hinwegragen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kompensationsfeder (18) an einem der Anschläge
(14, 15) angeordnet ist und ein der Anschlagfläche
(16) des Anschlags (14, 15) vorgelagertes Federblatt
(20) aufweist, das an seinem einen Blattende am
Anschlag (14, 15) festgelegt ist und an oder nahe
seinem anderen, freien Blattende unter Vorspannung an
einem im Abstand von der Anschlagfläche (16)
angeordneten, den Federweg des Federblatts (20)
festlegenden Federanschlag (22, 33) anliegt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kompensationsfeder (18) einen U-förmig
gebogenen Federbügel (19) mit einem langen und einem
kurzen Bügelschenkel (191, 192) aufweist, die durch
einen Quersteg (193) verbunden sind, daß der lange
Bügelschenkel im Abstand vom Quersteg (193) nach außen
abgeknickt ist und daß der abgeknickte
Bügelschenkelabschnitt (191') das Federblatt (20)
bildet.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kompensationsfeder (18) so auf den Anschlag
(14, 15) aufgesetzt ist, daß der kurze Bügelschenkel
(192) und der unterhalb des Knickpunkts liegende, an
den Quersteg (193) sich anschließende
Bügelschenkelabschnitt (191') auf den voneinander
abgekehrten Anschlagflächen (16, 17) des Anschlags
(14, 15), vorzugsweise kraftschlüssig, aufliegen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kompensationsfeder (18) an dem Gehäuseanschlag
(15) angeordnet und der Federanschlag (22) für das
Federblatt (20) am Gehäuse (10) ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3-5
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kompensationsfeder (18) an dem
Mitnehmeranschlag (15) angeordnet und der
Federanschlag (22) für das Federblatt (20) am
Mitnehmer (12) ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorspannkraft des Federblatts (20) der
Kompensationsfeder (18) halb so groß bemessen ist wie
die Vorspannkraft der Klammerfeder (13) in der
Notluftposition der Drosselklappenwelle (11).
Priority Applications (8)
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|---|---|---|---|
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| JP2001569132A JP2003528250A (ja) | 2000-03-21 | 2001-03-20 | スロットルバルブをリセットするための装置 |
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