DE10013693A1 - Verfahren zur Herstellung einer, aus an organischem Glas bestehenden Schnittstreckerplatte - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer, aus an organischem Glas bestehenden SchnittstreckerplatteInfo
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Abstract
Beschrieben wird ein Verfahren zur Herstellung einer, aus anorganischem Material, insbesondere Glas, bestehenden Schnittstreckerplatte mit wenigstens einer, zwei Kantenlinien aufweisenden Seitenkante, die von einem Glasflächensubstrat, das eine Glasdicke entsprechend der Dicke der Schnittstreckerplatte aufweist, durch mechanisches Anritzen und nachfolgendes DOLLAR A Biegebrechen entlang der Anrißlinie erhalten wird. DOLLAR A Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass an der, durch den Biegebruch erhaltenen Seitenkante die Anrißlinie gegenüberliegende Kantenlinie thermisch oder chemisch verrundet wird.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer, aus anorgani
schem Material, insbesondere Glas, bestehenden Schnittstreckerplatte mit wenig
stens einer, zwei Kantenlinien aufweisenden Seitenkante, die von einem Glasflä
chensubstrat, das eine Glasdicke entsprechend der Dicke der Schnittstreckerplatte
aufweist, durch mechanisches Anritzen und nachfolgendes Biegebrechen entlang
der Anrißlinie erhalten wird.
Mikrohobel oder auch im Fachjargon als Mikrotome bezeichnet, werden eingesetzt,
um beispielsweise biologische Gewebeproben in Form mikrometerdünner Schnittscheibchen
zu erhalten, die anschließend zumeist in Durchlichtmikroskopie histolo
gisch untersucht werden. Die Analyse dieser hauchdünnen Präparate wird häufig
durch Einrollen der Schnittscheibchen bzw. des abgehobelten Gewebespanes, durch
sogenanntes Spanrollen erschwert bzw. sogar unmöglich gemacht. Um ein derarti
ges selbständiges Einrollen während des Abschneidens sowie der optischen Unter
suchung zu vermeiden, wird dem Mikrotom während des Abtrennvorgangs ein
dünnes Glasplättchen, eine sogenannte Schnittstreckerplatte oder Antirollplatte,
nachgeführt. Durch die, dem Mikrotom nachgeführte Schnittstreckerplatte wird das
abgetrennte Dünnschnittpräparat flächig auf der Schnittstreckerplatte aufgenommen,
auf der es aufgrund der Flächenadhäsion flächig liegend verbleibt und sich nicht ein
rollen kann. Eine histologische Untersuchung wird hierdurch erheblich vereinfacht
bzw. erst ermöglicht.
Schnittstreckerplatten sind als ebene Plättchen bekannt, deren Breite sich nach der
Breite des zu schneidenden Präparates bzw. der Schnittgeometrie des Mikrotoms
richtet. Typische Dimensionen von Schnittstreckerplatten betragen in der Breite 50
bis 70 mm, in der Länge ca. 30 mm und in der Dicke einige Millimeter und kleiner.
Um den Schneidvorgang ungestört überwachen zu können, werden Schnittstrecker
platten aus transparenten Materialien gefertigt. Sie bestehen entweder aus organi
schen Gläsern bzw. Kunststoffen oder anorganischen Gläsern. Wegen der höheren
Kratzfestigkeit und der geringeren elektrostatischen Aufladung wird insbesondere bei
höherwertigen Anwendungen eindeutig anorganischen Gläsern der Vorzug gegeben.
In an sich bekannter Weise sind die Kantenflächen der breiten Seite der Schnitt
streckerplatten geschliffen und poliert. Die zum Präparat weisende Kante sollten der
art ausgebildet sein, daß ein einwandfreies Gleiten der Schnittstreckerplatte ohne
Verhaken auf der Gewebeoberfläche möglich ist. Dieser Forderung können jedoch
die bekannten Schnittstreckerplatten nicht uneingeschränkt nachkommen. Häufig
kommt es zum Verhaken oder Verkanten der Schnittstreckerplatten, sodass ein "rei
bungsloses" Nachführen nach einem Mikrotom nicht mehr möglich ist. In diesem Fall
wechselt man üblicherweise die Schnittstreckerplatte aus und versucht den Schnei
devorgang von neuem mit einer anderen, neuen Schnittstreckerplatte.
Analysiert man in der Praxis eingesetzte Schnittstreckerplatten näher, so stellt man
sehr häufig Ausbrüche A an der Kante K fest, die in den stark vergrößerten Aufnah
men gemäß der Fig. 2 und 3 zu entnehmen sind. Durch genauere Untersuchun
gen des Schneidvorganges konnte festgestellt werden, dass die an der Kante der
Schnittstreckerplatte vorhandenen Ausbrüche ursächlich für das Festhaken des Prä
parates an der Schnittstreckerplatte während des Abtragevorganges verantwortlich
sind. Ein nachfolgendes Aufrollen und die Unbrauchbarkeit des Präparates sind die
unvermeidbaren Folgen.
Selbst auch an einer, bei Sichtinspektion noch gut erscheinenden Kante können be
reits zahlreiche kleine Ausbrüche vorliegen, wie es aus Fig. 3 hervorgeht, die eine
Kantenabbildung mit einer 5 mal besseren Auflösung wie in der Darstellung gemäß
Fig. 2 zeigt. Durch mechanische und thermische Belastungen, wie sie im Betrieb
eines Mikrotoms z. B. mit Kryostat bei sehr niedrigen Temperaturen auftreten, können
selbst kleine Ausbrüche leicht zu größeren anwachsen und damit zur Unbrauchbar
keit der Schnittstreckerplatte führen.
Die Ursache für die Mikroausbrüche sind in den bislang üblichen Verfahren zur Her
stellung von Schnittstreckerplatten zu sehen, die durch mechanische Vorgänge cha
rakterisiert sind, wie Anritzen eines Glases mit einem Schneidrad, Biegebrechen so
wie einem nachfolgenden Schleifen und Polieren der Kantenbereiche. Die genannten
Herstellungsschritte sind ausnahmslos Arbeitsschritte, durch die Schädigungen, in
Form kleiner und kleinster Ausbrüche, an der Glaskante entstehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung einer, aus
anorganischem Material, insbesondere Glas, bestehenden Schnittstreckerplatte mit
wenigstens einer, zwei Kantenlinien aufweisenden Seitenkante, derart zu verbes
sern, dass die vorstehend beschriebenen Ausbrüche, die ursächlich für die nur unzulängliche
Verwendbarkeit von Schnittstreckerplatten in Verbindung mit Mikrotomen
zur Aufnahme von Gewebespanen verantwortlich sind, gänzlich vermieden oder zu
mindest in eine Größenordnung reduziert werden sollen, in der sie keinen negativen
Einfluss auf den Nachführ- und Aufnahmevorgang für Gewebespäne besitzen.
Die Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 ange
geben. Vorteilhafte Merkmale, die den Erfindungsgedanken weiter auszugestalten
vermögen, sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der Beschreibung insbeson
dere unter Hinweis auf die Ausführungsform in Verbindung mit den Figuren zu ent
nehmen.
Erfindungsgemäß ist das Verfahren zur Herstellung einer, aus anorganischem Mate
rial, insbesondere Glas, bestehenden Schnittstreckerplatte mit wenigstens einer,
zwei Kantenlinien aufweisenden Seitenkante, die von einem Glasflächensubstrat,
das eine Glasdicke entsprechend der Dicke der Schnittstreckerplatte aufweist, durch
mechanisches Anritzen und nachfolgendem Biegebrechen entlang der Anrißlinie er
halten wird, derart weitergebildet, dass an der, durch den Biegebruch erhaltene Sei
tenkante die der Anrißlinie gegenüberliegende Kantenlinie thermisch oder chemisch
verrundet wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht im Gegensatz zur bisherigen Praxis, bei der
beide, durch Biegebruch erhaltene Kantenlinien geschliffen und poliert werden, vor,
dass ausschließlich jene Kantenlinie einem gezielten nachfolgenden Verrundungs
prozess unterzogen wird, die der Kantenlinie, entlang der die Anrisslinie durchgeführt
worden ist, gegenüberliegt. Genauere Untersuchungen haben ergeben, dass eben
jene Kantenlinie, die der Anrisslinie gegenüberliegt, über eine sehr hohe Kantenqua
lität verfügt, wohingegen die durch den Anrissprozess unmittelbar verletzte Kantenli
nie sehr starke Ausbrüche aufweist.
Um eben jene Ausbrüche zu minimieren, hat man bisher beide Kantenlinien in einem
einheitlichen Prozess geschliffen und poliert, wodurch jedoch die hohe Kantenquali
tät der besagten Kantenline in Mitleidenschaft gezogen wird. Eben dies vermeidet
das erfindungsgemäße Verfahren, das eine gezielte Verrundung im Wege eines
thermischen oder chemischen Nachfolgeschrittes vorsieht. Durch thermisches oder
chemisches Verrunden werden jedoch nicht, wie beim Schleifen oder Polieren, jene
Kanten mit hoher Qualität in Mitleidenschaft gezogen, sondern lediglich in ihrer Wi
derstandsfähigkeit verbessert.
Bezüglich der thermischen Verrundung bietet sich an, jene Kantenlinie mit einem
CO2-Laser zu bearbeiten, wodurch die Kantenlinie leicht angeschmolzen wird und
eine Kantenverrundung erfolgt.
Alternativ dazu können die Kanten auch durch eine sogenannte Flammenpolitur ver
rundet werden. Wichtig hierbei ist, dass die der Flammenpolitur ausgesetzte Schnitt
streckerplatte vorher vorgewärmt wird, um Zerstörungen im Wege thermischer Ver
spannungen zu vermeiden.
Durch die angestrebte Kantenverrundung wird insbesondere angestrebt, die extrem
empfindliche Kantenlinie leicht zu verrunden, jedoch soll nicht die gesamte Seiten
kante der Schnittstreckerplatte eine einheitliche Abrundung erfahren.
Bei der chemischen Verrundung, die auf dem Prinzip des Ionenaustausches basiert,
wird in vorteilhafter Weise die zu verrundende Kantenlinie in ein chemisches Bad
eingetaucht, in dem beispielsweise Kaliumionen gelöst sind. Die zumeist aus Natron
silikatglas bestehende Schnittstreckerplatte erfährt daher im Kantenbereich einen
lokalen Austausch von Natriumionen mit den in der Lösung befindlichen Kaliumio
nen, wodurch aufgrund der unterschiedlichen Ionengröße im Glasmaterial Druck
spannungen induziert werden, die sowohl zur Kantenverrundung als auch zu ihrer
Härtung beitragen. Hierdurch wird die Kante noch widerstandsfähiger gegen übliche
Belastungen, wodurch vorteilhafter Weise eine deutlich längere Haltbarkeit der
hochwertigen Kante geschaffen wird.
Um die vorstehend formulierte Aufgabe zu lösen, wird gerade jene durch Verrundung
vergütete Kantenlinie, die der beim Biegebruch durchgeführten Anrisslinie gegenüberliegt,
als die für die Nachführung eines Mikrotoms geeignete Kantenlinie einge
setzt. Die Schnittstreckerplatte wird hierbei mit eben jener vergüteten Kantenlinie auf
die Gewebeoberfläche unmittelbar gelegt und einem Mikrotom nachgeführt. Aufgrund
der sehr hohen Kantenqualität kann das Problem des Verhakens vollständig ausge
schlossen werden. Das beschriebene Verfahren und insbesondere die gezielte Ver
wendung der durch das Verfahren gewonnenen Kantenlinie ist kostengünstig zu rea
lisieren, zumal keine hochwertigen technischen Hilfsmittel erforderlich sind.
Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsge
dankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung
exemplarisch beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 Mikrophotographie einer nach dem erfindungsgemäßen Verfahren er
zeugte Kante in einer REM-Aufnahme.
Fig. 2: Mikrophotographie einer nach dem Stand der Technik hergestellten
Schnittstrecker-Platte mit einem Kantenausbruch
Fig. 3 Mikrophotographie einer nach dem Stand der Technik hergestellten
Schnittstrecker-Platte, deren Kante bei geringer Vergrößerung noch gut
erscheint, aber bei höherer Vergrößerung bereits Mirkoausbrüche er
kennen läßt.
In Fig. 1 ist eine Rasterelektronenmikroskopieaufnahme (REM-Aufnahme) entlang
einer Kante K einer Schnittstreckerplatte dargestellt, die mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellt worden ist. Am unteren Bildrand ist mit weißer Linie die Entfer
nungseinheit von 40 µm eingetragen. Es ist festzustellen, dass bei einer derart hohen
Auflösung keine Ausbrüche entlang der Kante sichtbar sind. Dies macht die Effizienz
und unvergleichbare Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Verfahrens deutlich.
Im Gegensatz dazu sind aus den Fig. 2 und 3 eine Vielzahl von Ausbrüchen A
entlang eines Kantenverlaufs K zu entnehmen. So geht aus Fig. 2 eine
Mikrophotographie von einer mit konventionellen Mitteln hergestellte Kante K mit ei
ner Auflösung von 500 µm hervor, siehe die in der Figur eingetragenen Pfeillänge.
Ein ähnliches Bild ergibt sich aus Fig. 3, aus der ebenso eine Kante K mit einer 5
mal besseren Auflösung zu entnehmen ist. Auch hier werden die Ausbrüche A deut
lich sichtbar, obwohl es sich um eine Kante K mit guter Qualität handelt, d. h. die
Kantenqualität ist durch mechanische Nachbesserungsmassnahmen optimiert wor
den.
Die Gegenüberstellung der Figuren macht die Effizient des erfindungsgemäßen
Verfahrens deutlich, gemäß dem keine Ausbrüche am Kantenverlauf entstehen, wo
durch Schnittstreckerplatten von bisher nicht erreichter Qualität hergestellt werden
können.
Claims (9)
1. Verfahren zur Herstellung einer, aus anorganischem Material, insbesondere
Glas, bestehenden Schnittstreckerplatte mit wenigstens einer, zwei Kantenlinien
aufweisenden Seitenkante, die von einem Glasflächensubstrat, das eine Glasdicke
entsprechend der Dicke der Schnittstreckerplatte aufweist, durch mechanisches An
ritzen und nachfolgendes Biegebrechen entlang der Anrißlinie erhalten wird,
dadurch gekennzeichnet, dass an der, durch den Biegebruch erhaltenen Seiten
kante die der Anrißlinie gegenüberliegende Kantenlinie thermisch oder chemisch ver
rundet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die, durch den Biegebruch der Schnittstreckerplatte
vom Glassubstrat gewonnene Seitenkante zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit
einer Härtung unterzogen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die Härtung auf chemischen und/oder thermischen
Wege durchgeführt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenverrundung mittels Flammenpolitur
durchgeführt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass vor Durchführung der Flammenpolitur die Schnitt
streckerplatte vorgewärmt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass zur chemischen Kantenverrundung die zu verrun
dende Kantenlinie in ein chemisches Bad eingetaucht wird, in dem es zu einem Ionenaustausch
innerhalb des Schnittstreckerplatte zumindest im Bereich der zu ver
rundenden Kantenlinie kommt.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass in dem chemischen Bad Kalium-Ionen gelöst sind.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass zur thermischen Kantenverrundung und/oder Kan
tenhärtung ein CO2-Laser verwendet wird, dessen Laserstrahl auf den Seitenkanten
bereich gerichtet wird.
9. Verwendung einer Schnittstreckerplatte, die nach dem Verfahren nach einem
der Ansprüche 1 bis 8 hergestellt wird zur unmittelbaren Nachführung nach einem
Mikrotom während einer Abtrennung eines biologischen Gewebespans zur flächigen
Aufnahme des abgetrennten Gewebespans auf der Schnittstreckerplatte, wobei ge
rade die der Anrißlinie gegenüberliegende Kantenlinie dem abzutrennenden Gewebe
zugewandt wird.
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