DE10011987A1 - Behälter zur nadellosen Injektion von medizinisch wirksamen Substanzen - Google Patents
Behälter zur nadellosen Injektion von medizinisch wirksamen SubstanzenInfo
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Abstract
Derartige Behälter sind mit einer Druckeinrichtung integriert oder integrierbar und weisen am austrittsseitigen Abschluß (2) eine verschließbare Austrittsöffnung (3) für die im Behälter eingefüllte, flüssige medizinische Substanz auf. DOLLAR A Bei den bekannten Behältern ist die Austrittsöffnung (3) nur schwierig keim- und flüssigkeitsdicht zu verschließen. Außerdem muß auf die medizinisch wirksame Substanz ein relativ hoher Druck aufgebracht werden, um alle Hautschichten des Patienten zu durchdringen. DOLLAR A Zur Vermeidung dieser Nachteile sieht die Erfindung vor, daß an dem austrittsseitigen Abschluß (2), die Austrittsöffnung (3) umfassend und als Austrittskanal (4) verlängernd, ein hohldornartiger Fortsatz (5) mit vorgegebener Länge entsprechend der Dicke der Lederhaut des Menschen angeformt ist. DOLLAR A Auf diesem Fortsatz (5) kann auf einfache Weise eine konventionelle Verschlußkappe flüssigkeits- und keimdicht aufgesetzt werden. Da mit dem hohldornartigen Fortsatz ferner die Hornhaut bereits mit dem Behälter durchdrungen wird, reicht ein niedrigerer Druck aus, um die restlichen Hautschichten mit der ausgestoßenen medizinischen Substanz zu durchdringen.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter zur nadellosen Injektion von
medizinisch wirksamen Substanzen, der mit einer Druckeinrichtung integriert
oder integrierbar ist, und der am austrittsseitigen Abschluß eine verschließbare
Austrittsöffnung für die jeweilige Substanz aufweist.
Zur subkutanen Injektion von Arzneimitteln, einschließlich Diagnostika,
werden typischerweise Spritzen mit einer Injektionsnadel verwendet, mittels
der beim Injizieren die Haut des Patienten durchstochen wird. Da es zahlreiche
Patienten gibt, die eine starke Abneigung gegen Injektionsnadeln haben,
sogenannte Nadelphobie und weil die Injektionsnadeln typischerweise mit
Silikonöl beschichtet sind und daher beim Injizieren Silikonöl zum Teil in den
Körper des Patienten gelangen könnte, wurden Vorrichtungen zur nadellosen
Injektion von medizinisch wirksamen Substanzen entwickelt, mittels derer die
zu injizierende Substanz nadellos mittels hohem Druck durch die Haut des
Patienten hindurch "geschossen" und im darunter liegenden Gewebe deponiert
wird.
Vorrichtungen zur nadellosen Injektion von Arzneimitteln sind bekannt. So
beschreiben die WO 98/499 94 sowie die US 5 704 911 und die WO 97/278
34, entsprechende Vorrichtungen mit integrierten oder integrierbaren
Behältnissen, die als Lagerungsbehältnis für Medikamente geeignet sind, in
denen durch zugehörige Einrichtungen, wie ein unter Federvorspannung
stehender Kolben, im Applizierfall der notwendige hohe Injizierdruck
aufbringbar ist. Diese Behältnisse weisen eine Austrittsöffnung für die
medizinisch wirksame Substanz mit einem ebenen, flächigen Rand auf, die
während der Lagerung flüssigkeits- und keimdicht verschlossen sein muß.
Solche Behälter, aus Glas oder Kunststoff gefertigt, weisen jedoch allesamt
erhebliche Nachteile auf: So ist der frontseitige Verschluß an der
Austrittsöffnung nur schwierig flüssigkeits- und keimdicht zu realisieren.
Ferner kommt es bei der Injektion durch die ebene Auflage leicht zum
Abrutschen der Austrittsöffnung und somit zu nur undefinierten
Injektionsstellen, was medizinisch nicht erwünscht ist. Im Extremfall kann es
durch Verrutschen des Behältnisses während der Injektion sogar zu
schnittartigen Verletzungen kommen.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß im Behälter ein sehr hoher Druck
aufgebaut werden muß, da beim Injizieren sämtliche Hautschichten,
insbesondere die äußere Hautschicht, die Lederhaut mit dem höchsten
Widerstand, von der Substanz durchdrungen werden müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den eingangs bezeichneten Behälter
so weiterzubilden, daß seine Austrittsöffnung mit spritzentypischen
konventionellen Verschlußmitteln verschließbar und eine präzise, lokale
Injizierung mit weniger Druck möglich ist.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt ausgehend von dem eingangs bezeichneten
Behälter zur nadellosen Injektion von medizinisch wirksamen Substanzen, der
mit einer Druckeinrichtung integriert oder integrierbar ist, und der am
austrittsseitigen Abschluß eine verschließbare Austrittsöffnung für die jeweilige
Substanz aufweist, gemäß der Erfindung dadurch, daß an dem austrittsseitigen
Abschluß, die Austrittsöffnung umfassend und als Austrittskanal verlängernd,
ein hohldornartiger Fortsatz mit vorgegebener Länge entsprechend der Dicke
der Lederhaut des Menschen angeformt ist.
Die Erfindung macht sich mit Vorteil die Tatsache zunutze, daß die Lederhaut,
die einer nadellosen Injektion den höchsten Widerstand entgegensetzt, nicht
durchblutet ist und keine Körperflüssigkeit enthält bzw. keine Nerven aufweist.
Sie kann daher, ohne daß der Patient etwas unangenehmes spürt, und ohne daß
Körperflüssigkeit austritt, von dem hohldornartigen Fortsatz der
Austrittsöffnung des Behältnisses beim Aufsetzen des Behältnisses auf die Haut
durchdrungen werden.
Die durch die Erfindung erzielbaren Vorteile sind:
- 1. Die Abdichtung des Behälters kann mit einfachen Elastomerkomponenten durch Aufschieben der Elastomerkomponenten auf den hohldornartigen Fortsatz ähnlich wie bei Fertigspritzen erfolgen. Diese Fertigspritzenverschlüsse sind z. B. in dem Aufsatz von R. D. Anand "Pharmazeutische Industrie", 54 Nr. 1, 1992, "Spritzampullen: Ein Vergleich in Zusammensetzung, Verarbeitung und Gebrauch vorgefüllter Spritzen", Seite 69 - Seite 73 gezeigt und dienen dem Verschließen von Fertigspritzen mit und ohne integrierte Nadel.
- 2. Bei der Injektion kann der Behälter durch den einstechbaren hohldornartigen Fortsatz rutschsicher auf der Haut positioniert werden, da er verletzungsfrei auf die Haut aufgesetzt werden kann; der Aufsetzpunkt ist deutlich fühlbar.
- 3. Die Lederhaut wird durch den Hohldorn mechano-statisch durchdrungen, so daß der Injektionsstrahl ungebremst in tiefere Hautschichten einzudringen vermag.
- 4. Überraschenderweise hat sich herausgestellt, daß ein Zurückspritzen von Gewebeflüssigkeit weitgehend verhindert wird.
- 5. Die zur Aufbringung des Injektionsdruckes notwendigen Kräfte, z. B. Federkräfte, zum Antrieb des beweglichen Kolbens, können verringert werden. Somit wird eine einfachere Konstruktion der Applikationsvorrichtung möglich.
- 6. Durch das mechano-statische Durchdringen der Lederhaut, die stark vom Alter und Typus des Patienten abhängig ist, wird die Injektionsmethode universell verwendbar und führt in hohem Maße zu reproduzierbaren und über verschiedenste Patienten vergleichbaren Ergebnissen.
Gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist der hohldornartige
Fortsatz zylindrisch ausgebildet, was insbesondere eine günstige
Strömungsverteilung der zu applizierenden Flüssigkeit ermöglicht.
Besondere Vorteile werden erreicht, wenn die behälterseitige Basis des
hohldornartigen Fortsatzes kegelig ausgebildet ist. Diese Ausbildung erlaubt
ein verrutschfreies Positionieren des Behälters während des Applizierens.
Um ein einfaches Durchdringen der Lederhaut zu gewährleisten, ist der
hohldornartige Fortsatz an seinem Austrittsende vorzugsweise angespitzt.
Dabei kann der hohldornartige Fortsatz entweder symmetrisch spitz oder
alternativ asymmetrisch spitz auslaufen.
Um zu erreichen, daß die medizinisch wirksame Substanz ohne merkliche
Beeinträchtigung des Druckes in dem hohldornartigen Fortsatz bleibt, ist
gemäß einer Weiterbildung der Erfindung der Behälter so ausgebildet, daß der
Austrittskanal im hohldornartigen Fortsatz über seine gesamte Länge von der
Austrittsöffnung am austrittsseitigen Abschluß des Behälters bis hin zum
austrittsseitigen Ende des Fortsatzes einen konstanten Durchmesser aufweist.
Die Strömung im hohldornartigen Fortsatz kann günstig beeinflußt werden,
wenn in dem Austrittskanal kongruent zu seiner Längsachse ein
Strömungskörper angebracht ist.
Vorzugsweise ist die Wandstärke des ungespitzten hohldornartigen Fortsatzes
umlaufend konstant, was u. a. eine einfache Herstellung erlaubt.
Der Behälter kann jedoch alternativ bei einer asymmetrischen Spitze auch so
ausgebildet sein, daß die Wandstärke des ungespitzen hohldornartigen
Fortsatzes im Bereich der vorstehenden Spitze stärker ist als im verbleibenden
Bereich. Bei einer derartigen Ausbildung ist die Gefahr des Abbrechens der
vorstehenden Spitze im Applizierfall geringer. Anhand von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen wird die Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 in einer vergrößerten Längsschnitt-Darstellung das
austrittsseitige Ende des erfindungsgemäßen Behälters mit einem
hohldornartigen Fortsatz, der symmetrisch spitz mit einer
äußeren Schräge ausläuft,
Fig. 2 eine Darstellung entsprechend Fig. 1, jedoch mit einem
hohldornartigen Fortsatz, der asymetrisch spitz ausläuft,
Fig. 3 eine Darstellung entsprechend Fig. 1 mit einem hohldornartigen
Fortsatz, der symmetrisch spitz mit einer trichterförmigen
inneren Schräge ausläuft,
Fig. 4 eine Darstellung entsprechend Fig. 2, bei dem die Wandstärke
des hohldornartigen Fortsatzes im Bereich der vorstehenden
asymmetrischen Spitze stärker als im übrigen Bereich ist,
Fig. 5 eine Darstellung entsprechend Fig. 1 mit einem
Strömungskörper im Austrittskanal des hohldornartigen
Fortsatzes, und
Fig. 6 eine Darstellung entsprechend Fig. 2, jedoch ohne die kegelige,
behälterseitige Basis des hohldornartigen Fortsatzes.
Da es bei dem erfindungsgemäßen Behälter zur nadellosen Injektion von
medizinisch wirksamen Substanzen, der mit einer Druckeinrichtung integriert
oder integrierbar ist, und der eine verschließbare Austrittsöffnung für die
jeweilige Substanz aufweist, nur auf die Gestaltung der Austrittsöffnung
ankommt, sind in den Fig. 1-6 nur verschiedene Alternativen zur
Gestaltung dieser Austrittsöffnung gezeigt. Der übrige Teil des Behälters,
einschließlich der notwendigen Druckeinrichtungen, z. B. einen unter hoher
Federspannung stehenden Kolben, der in den zylindrischen Behälter
einbringbar ist, ist konventionell ausgebildet, beispielsweise entsprechend dem
eingangs genannten Stand der Technik. Dieser Teil des Behälters braucht daher
an dieser Stelle nicht näher beschrieben zu werden.
In den Figuren ist jeweils die Wand 1 des austrittsseitigen Endes des Behälters,
der vorzugsweise zylindrisch ausgebildet ist, dargestellt. Dieser Behälter besitzt
bei allen Varianten einen austrittsseitigen Abschluß 2 mit einer darin
ausgebildeten Austrittsöffnung 3 für eine medizinische Substanz, mit der der
Behälter gefüllt ist.
Der Behälter kann dabei aus Glas oder Kunststoff hergestellt sein,
vorzugsweise aus pharmaverträglichen Kunststoffen wie COC.
An dem austrittsseitigen Abschluß 2 ist, die Austrittsöffnung 3 umfassend und
als Austrittskanal 4 verlängernd, ein hohldornartiger, zylindrischer Fortsatz 5
angeformt, der spitz zuläuft. In den Fig. 1, 3 und 5 läuft dabei der Fortsatz
5 symmetrisch und im Fall der Fig. 2, 4 und 6 asymmetrisch spitz aus.
Der Durchmesser des Austrittskanales 4 ist über die gesamte Länge des
Fortsatzes 5 konstant und besitzt insbesondere an seinem Austrittsende keine
Querschnittserweiterung, weil dies die Druckverhältnisse störend
beeinträchtigen könnte.
Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 1-5 hat dabei der
hohldornartige Fortsatz 5 eine kegelige Basis 6, die zum rutschsicheren
Positionieren des Behälters an der zu injizierenden Stelle dient.
Bei der Ausführung nach Fig. 1 ist der hohldornartige, zylindrische Fortsatz 5
austrittsseitig zur Längsachse hin angespitzt, während bei der Ausführung nach
Fig. 2 das Austrittsende trichterförmig angespitzt ist. Der medizinisch
wirksame Unterschied zwischen den Ausführungsformen nach den Fig. 1
und 2 liegt darin, daß der zu injizierende Wirkstoff unterschiedlich im Gewebe
deponiert wird und damit den Pharmazeuten verschiedene pharmakologische
Möglichkeiten bietet.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5, bei der das Austrittsende analog Fig. 1
zur Längsachse hin angespitzt ist, ist ein Strömungskörper 7 in dem
Austrittskanal 4 angebracht, der eine Vergleichmäßigung der ausströmenden
medizinisch wirksamen Substanz beim Appliziervorgang bewirkt. Außerdem
wird eine mehrflächige Abgabe des Medikamentes erreicht.
Die Ausführungsformen nach den Fig. 2, 4 und 6 mit den asymmetrisch
spitz auslaufenden hohldornartigen Fortsätzen 5 unterscheiden sich
insbesondere durch die Gestaltung der Spitze, die bei der Ausführung nach
Fig. 2 und Fig. 6 die Gestalt eines schräg abgeschnittenen Zylinders mit
umlaufend gleicher Wandstärke hat und im Fall der Fig. 4 ebenfalls die Gestalt
eines schräg abgeschnittenen Zylinders, jedoch mit halbseitig dickerer
Wandstärke, hat.
Die medizinisch wirksamen Unterschiede zwischen den Ausführungsformen
nach den Fig. 2, 4 und 6 einerseits und im Vergleich zu den
Ausführungsformen nach den Fig. 1, 3 und 5 andererseits sind, die bereits
oben erwähnten Möglichkeiten, verschiedene Applikationsbilder bei der
Injektion zu erzielen.
Die Länge des hohldornartigen Fortsatzes 5 entspricht typischerweise der
Dicke der an der gewünschten Injektionsstelle zu durchdringenden Hautschicht.
Sie ist so bemessen, daß der Fortsatz lediglich die Lederhaut durchdringt,
wobei durch unterschiedlich lange Fortsätze den unterschiedlichen Hauttypen
der einzelnen Patienten Rechnung getragen werden kann.
Wie aus den Figuren ersichtlich ist, kann der Behälter mit der medizinisch
wirksamen Substanz durch einfaches Aufschieben einer konventionellen
Schutzkappe auf den hohldornartigen Fortsatz, insbesondere einer elastomeren
Schutzkappe, wie sie zum Schutz der Nadel bei Fertigspritzen verwendet wird,
auf einfache und wirksame Weise flüssigkeits- und keimdicht abgeschlossen
werden.
Claims (9)
1. Behälter zur nadellosen Injektion von medizinisch wirksamen
Substanzen, der mit einer Druckeinrichtung integriert oder integrierbar
ist, und der am austrittsseitigen Abschluß (2) eine verschließbare
Austrittsöffnung (3) für die jeweilige Substanz aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem austrittsseitigen Abschluß (2), die
Austrittsöffnung (3) umfassend und als Austrittskanal (4) verlängernd,
ein hohldornartiger Fortsatz (5) mit vorgegebener Länge entsprechend
der Dicke der Lederhaut des Menschen angeformt ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
hohldornartige Fortsatz (5) zylindrisch ausgebildet ist.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
behälterseitige Basis (6) des hohldornartigen Fortsatzes (5) kegelig
ausgebildet ist.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der hohldornartige Fortsatz zu seinem Austrittsende hin
symmetrisch spitz ausläuft.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der hohldornartige Fortsatz (5) zu seinem Austrittsende hin
asymmetrisch spitz ausläuft.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Austrittskanal (4) im hohldornartigen Fortsatz (5) über seine
gesamte Länge von der Austrittsöffnung (3) am austrittsseitigen
Abschluß (2) des Behälters bis hin zum austrittsseitigen Ende des
Fortsatzes (5) einen konstanten Durchmesser aufweist.
7. Behälter nach Anspruch 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß in
dem Austrittskanal (4) kongruent zu seiner Längsachse ein
Strömungskörper (7) angebracht ist.
8. Behälter nach Anspruch 4 oder einem der Ansprüche 5-7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wandstärke des ungespitzen hohldornartigen
Fortsatzes (5) umlaufend konstant ist.
9. Behälter nach Anspruch 5 und Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandstärke des hohldornartigen Fortsatzes (5) im Bereich der
vorstehenden Spitze stärker ist als im verbleibenden Bereich ist.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE10011987A DE10011987A1 (de) | 2000-03-11 | 2000-03-11 | Behälter zur nadellosen Injektion von medizinisch wirksamen Substanzen |
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Applications Claiming Priority (1)
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ID=7634415
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| DE (1) | DE10011987A1 (de) |
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- 2000-03-11 DE DE10011987A patent/DE10011987A1/de not_active Withdrawn
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