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DE10011957C2 - Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes an einem Restzahngebiss - Google Patents

Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes an einem Restzahngebiss

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DE10011957C2
DE10011957C2 DE2000111957 DE10011957A DE10011957C2 DE 10011957 C2 DE10011957 C2 DE 10011957C2 DE 2000111957 DE2000111957 DE 2000111957 DE 10011957 A DE10011957 A DE 10011957A DE 10011957 C2 DE10011957 C2 DE 10011957C2
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Frank Stoffels
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/225Fastening prostheses in the mouth
    • A61C13/265Sliding or snap attachments
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    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahner­ satzes an einem Restzahngebiss gemäß den Merkmalen im Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine bekannte Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes an einem Restzahngebiss zeigt der Prospekt der Heraeus Edelmetalle GmbH, 6450 Hanau "Feinmechanische Teile für die Zahntechnik" Ausgabe 1989, Seiten 4 und 5. Bei dieser bekannten Anordnung wird eine Matrize in Form einer Metallöse an einem Restzahngebiss festgelegt. In der Matrize befindet sich eine konische Stützbohrung, die occlusal offen ist und sich nach basal verengt. Basal des kleinsten Durchmessers der Stützbohrung befindet sich ein Freiraum, der größer als der kleinste Durchmesser der Stützbohrung bemessen ist.
Bei der mit der Matrize verrastbaren Patrize ist eine mit einem Innengewinde ausgerüstete Kappe im Zahnersatz befestigt. In diese Kappe ist die Patrize mit einem Gewindezapfen eindrehbar. Basal des Gewindezapfens befindet sich ein konischer Stützabschnitt, der an die Stützbohrung der Matrize an­ gepasst ist. Wiederum basal des Stützabschnitts ist ein wulstartiger Rastab­ schnitt einstückig angeformt. Die Übergangskehle zwischen dem Stützab­ schnitt und dem Rastabschnitt hat einen Durchmesser, der dem Durchmes­ ser an der engsten Stelle der Stützbohrung der Matrize entspricht. Der größte Durchmesser des Rastabschnitts ist größer als die engste Stelle der Stützbohrung bemessen.
Durch zwei senkrecht aufeinander stehende Schlitze sind der Stützabschnitt und der Rastabschnitt in vier Federzungen unterteilt.
Wird der Zahnersatz mit der Patrize in die Matrize eingeführt, so gleitet zu­ nächst der wulstartige Rastabschnitt durch die konische Stützbohrung, wo­ bei durch Druck auf den Zahnersatz in Richtung basal die Konizität der Stützbohrung bewirkt, dass die Federzungen über das Maß der Schlitzbreite aufeinander zu bewegt werden können und dadurch der Rastabschnitt durch die engste Stelle der Stützbohrung gedrückt werden kann. Basal der engsten Stelle befindet sich der Freiraum, so dass sich die Federzungen wieder entspannen können. Der Stützabschnitt liegt dann formschlüssig in der Stützbohrung und der Rastabschnitt basal der engsten Stelle mit der Haltefunktion für den Zahnersatz.
Eine derartige Verbindung eines Restzahngebisses mit einem Zahnersatz beruht prinzipiell auf dem Druckknopfprinzip und erlaubt es wie beim Ein­ gliedern des Zahnersatzes durch entsprechende Kraft in Richtung occlusal die Federzungen durch Verringerung der Schlitzbreite aufeinander zu bewe­ gen, so dass sie dann durch die engste Stelle der Stützbohrung gleiten kön­ nen und anschließend der Zahnersatz ausgegliedert werden kann.
Eine Schwachstelle der zum Stand der Technik zählenden Anordnung sind die Federzungen. Die Praxis hat gezeigt, dass es bei ihnen häufig zu einem Bruch kommen kann, und zwar sowohl durch ein Verkanten beim Eingliedern eines Zahnersatzes als auch bei einer zu starken Aktivierung der Federzungen. Darüberhinaus kann es durch ein häufiges Ein- und Ausgliedern eines Zahnersatzes zu einer starken Abnutzung sowohl an der Patrize als auch an der Matrize kommen mit der Folge, dass der einwandfreie Sitz der Patrize in der Matrize nicht mehr gewährleistet ist und folglich Schwierigkeiten beim Kauen nicht zu vermeiden sind.
Durch die DE 198 40 614 A1 ist ferner ein Ankergeschiebe für die dentale Prothetik zur Herstellung einer lösbaren Verbindung zwischen einem restzahnseitigen, eine Matrize aufweisenden Primärteil und einem prothesenseitig die Patrize des Geschiebes aufweisenden Sekundärteil bekannt. Die Matrize wird durch eine längsgeschlitzte radial federnde, in das Primärteil verdrehfest und lösbar eingesetzte Hülse gebildet. Sie weist untere radial federnde Abschnitte auf, in welche die Patrize mit entsprechend ausgebildeten Endabschnitten ankerartig einrastbar ist.
Der Erfindung liegt ausgehend vom Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes an einem Restzahngebiss zu schaffen, bei welchem auch über einen langen Zeitraum auf der einen Seite selbst für ungeübte Personen ein leichtes Ein- und Ausgliedern des Zahnersatzes sichergestellt und auf der anderen Seite bei eingegliedertem Zahnersatz dessen Sitz stets gewährleistet ist.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in den kennzeich­ nenden Merkmalen des Anspruchs 1.
Kernpunkt der Erfindung bildet der Sachverhalt, dass nunmehr basal des konischen Stützabschnitts ein durch Druckbeaufschlagung von basal nach occlusal in seiner Kontur veränderbarer in sich begrenzt elastischer Rastab­ schnitt vorgesehen ist. Die Konfiguration eines solchen Rastabschnitts ist derart, dass beim Eingliedern eines Zahnersatzes der Rastabschnitt unter Druck in Richtung basal durch die engste Stelle der Stützbohrung gleiten kann, wobei er seine Kontur verändert. Hat der Rastabschnitt die engste Stelle passiert, nimmt er aufgrund seiner Elastizität die ursprüngliche Konfiguration wieder an, indem er im Freiraum unterhalb der engsten Stelle unter Abstützung an der Matrize den Stützabschnitt sicher in der Stützbohrung der Matrize hält.
Gleichfalls bestehen auch keine Schwierigkeiten beim Ausgliedern eines Zahnersatzes, wobei durch den dann in Richtung occlusal erfolgenden Druck der Rastabschnitt sich wieder beim Durchtritt durch die engste Stelle der Stützbohrung in seiner Kontur verändern kann und damit eine Trennung von Patrize und Matrize gewährleistet ist.
Nach den Merkmalen des Anspruchs 2 besteht der Rastabschnitt der Patrize aus Gummi oder einem mit Gummi vergleichbaren Kunststoff. Hierdurch wird eine erhebliche Materialschonung erreicht, weil keine Reibfläche Metall auf Metall mehr vorliegt. Die am Restzahngebiss befindliche Hülse der Matrize wird im Prinzip gar nicht auf Verschleiß beansprucht.
Die scheibenartige Gestaltung des Rastabschnitts der Patrize mit konvexer umfangsseitiger Oberfläche gemäß Anspruch 3 führt zu einer weiteren Ver­ besserung sowohl beim Ein- und Ausgliedern des Zahnersatzes als auch bei seiner Gebrauchslage im Mund.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung wird in den Merkmalen des Anspruchs 4 erblickt. Danach ist der Rastabschnitt der Patrize durch einen Druckteller und eine Druckschraube gegen die basale Stirnseite des Stütz­ abschnitts andrückbar. Der Rastabschnitt ist folglich zwischen dem Stützab­ schnitt und dem Druckteller eingespannt. Mit Hilfe der Druckschraube kann in Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten eine gezielte Aktivierung errichtet werden.
Nach Anspruch 5 ist der Kopf der Druckschraube im Druckteller versenkt. Er steht dadurch basal nicht vor.
Damit die Patrize einwandfrei und sicher in die im Zahnersatz festlegbare Kappe eingeschraubt werden kann, ist entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 6 am Stützabschnitt der Patrize mindestens eine Ausnehmung zum Ansetzen eines Drehwerkzeugs vorgesehen. Die Ausnehmung befindet sich in der Nähe des Gewindeendes der Patrize.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestell­ ten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 im vertikalen schematischen Querschnitt eine Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes an einem Restzahnge­ biss vor der Fixierung und
Fig. 2 ebenfalls im vertikalen schematischen Querschnitt die Anord­ nung der Fig. 1 nach der Fixierung.
Mit 1 ist in den Fig. 1 und 2 eine hülsenartige Matrize bezeichnet, die in einer Halterung 2 festgelegt ist, welche mit einem nicht näher veranschau­ lichten Restzahngebiss verbunden ist.
Die Matrize 1 weist eine sich von occlusal nach basal konisch verengende Stützbohrung 3 auf. Basal der engsten Stelle 4 der Stützbohrung 3 liegt ein Freiraum 5. Dieser Freiraum 5 wird durch eine zur Stützbohrung 3 gegen­ gleich sich konisch erweiternde Anformung 6 der Matrize 1 gebildet.
Wie die Fig. 1 und 2 ferner erkennen lassen, ist in einem Zahnersatz 7 eine hutförmige Kappe 8 mit einem Innengewinde 9 festgelegt. In diese Kappe 8 ist eine Patrize 10 einschraubbar, welche dazu am occlusalen Ende ein Außengewinde 11 aufweist. Basal des Außengewindes 11 erstreckt sich ein konischer Stützabschnitt 12, welcher an die Stützbohrung 3 in der Matrize 1 angepasst ist. Benachbart des Außengewindes 11 befindet sich in dem Stützabschnitt 12 eine Ausnehmung 13 zum Ansetzen eines nicht näher veranschaulichten Drehwerkzeugs.
Basal des Stützabschnitts 12 liegt ein aus einem mit Gummi vergleichbaren Kunststoff bestehender scheibenartiger Rastabschnitt 14, dessen Umfangsfläche 15 konvex gewölbt ist. Dieser Rastabschnitt 14 wird mit Hilfe eines Drucktellers 16 und einer Druckschraube 17 gegen die basale Stirnseite 18 des Stützabschnitts 12 gedrückt. Je nach Druckhöhe kann mithin die Dicke des Rastabschnitts 14 verändert und damit der Durchmesser vergrößert oder verkleinert werden. Der Kopf 19 der Druckschraube 17 ist in den Druckteller 16 versenkt.
Nach dem Eindrehen der Patrize 10 in die im Zahnersatz 7 festgelegte Kappe 8 kann der Zahnersatz 7 mit dem Restzahngebiss zusammengefügt werden. Hierzu wird der Zahnersatz 7 nach basal verlagert, wobei die Patrize 10 in die Matrize 1 eingeführt wird. Der Rastabschnitt 14 gleitet in der Stützbohrung 3 und wird aufgrund der konischen Gestaltung radial zu­ sammengepresst, so dass durch eine leichte Druckerhöhung in Richtung basal der Rastabschnitt 14 über die engste Stelle 4 der Stützbohrung 3 ver­ lagert wird. Da sich basal an die engste Stelle 4 der Freiraum 5 anschließt, kann sich hier der Rastabschnitt 14 sofort wieder entspannen und im Sinne der Darstellung der Fig. 2 an die konische Anformung 6 der Matrize 1 un­ terhalb der engsten Stelle 4 anlegen.
Die Patrize 10 ist somit nach Art eines Druckknopfprinzips spielfrei mit der Matrize 1 verrastet. Der Zahnersatz 7 ist einwandfrei mit dem Restzahnge­ biss verbunden.
Zum Ausgliedern des Zahnersatzes 7 ist lediglich eine solche Druckhöhe in Richtung occlusal erforderlich, dass die konische Anformung 6 der Matrize 1 den Rastabschnitt 14 wieder radial zusammendrückt, so dass er über die engste Stelle 4 der Stützbohrung 3 gleiten und sich dann in der Stützboh­ rung 3 wieder radial entspannen kann.
Bezugszeichenaufstellung
1
Matrize
2
Halterung v.
1
3
Stützbohrung in
1
4
engste Stelle v.
3
5
Freiraum in
1
6
Anformung v.
1
7
Zahnersatz
8
Kappe in
7
9
Innengewinde v.
8
10
Patrize
11
Außengewinde an
10
12
Stützabschnitt v.
10
13
Ausnehmung in
12
14
Rastabschnitt v.
10
15
Umfangsfläche v.
14
16
Druckteller
17
Druckschraube
18
Stirnseite v.
12
19
Kopf v.
17

Claims (6)

1. Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes (7) an einem Restzahngebiss, bei welcher am Restzahngebiss eine Matrize (1) mit einer sich von occlusal nach basal konisch verengenden Stützbohrung (3) sowie mit einem basal des kleinsten Durchmessers (4) der Stützboh­ rung (3) vorgesehenen Freiraum (5) festgelegt ist, wobei am Zahnersatz (1) eine mit einem Innengewinde (9) versehene Kappe (8) befestigt ist, in die eine mit der Matrize (1) verrastbare Patrize (10) einschraubbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Patrize (10) basal eines an die Stützbohrung (3) angepassten konischen Stützabschnitts (12) einen durch Druckbeaufschlagung von basal nach occlusal in seiner Kontur veränderbaren in sich begrenzt elastischen Rastabschnitt (14) aufweist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rastabschnitt (14) der Patrize (10) aus Gummi oder einem mit Gummi vergleichbaren Kunststoff besteht.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, dass der Rastabschnitt (14) der Patrize (10) scheibenartig ausge­ bildet ist.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Rastabschnitt (14) der Patrize (10) durch einen Druckteller (16) und eine Druckschraube (17) gegen die basale Stirn­ seite (18) des Stützabschnitts (12) der Patrize (10) andrückbar ist.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (19) der Druckschraube (17) im Druckteller (16) versenkt ist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, dass am Stützabschnitt (12) der Patrize (10) mindestens eine Ausnehmung (13) zum Ansetzen eines Drehwerkzeugs vorgesehen ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19840614A1 (de) * 1998-09-05 2000-03-09 Peter Hackstein Ankergeschiebe für die dentale Prothetik, sowie Mittel und Verfahren zu dessen Herstellung

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE19840614A1 (de) * 1998-09-05 2000-03-09 Peter Hackstein Ankergeschiebe für die dentale Prothetik, sowie Mittel und Verfahren zu dessen Herstellung

Non-Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
Prospekt Fa. Heraeus Edelmetalle GmbH, Feinmecha- nische Teile für die Zahntechnik, Ausgabe 1989, S. 4-5 *

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