DE10011957C2 - Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes an einem Restzahngebiss - Google Patents
Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes an einem RestzahngebissInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahner
satzes an einem Restzahngebiss gemäß den Merkmalen im Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Eine bekannte Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes an
einem Restzahngebiss zeigt der Prospekt der Heraeus Edelmetalle GmbH,
6450 Hanau "Feinmechanische Teile für die Zahntechnik" Ausgabe 1989,
Seiten 4 und 5. Bei dieser bekannten Anordnung wird eine Matrize in Form
einer Metallöse an einem Restzahngebiss festgelegt. In der Matrize befindet
sich eine konische Stützbohrung, die occlusal offen ist und sich nach basal
verengt. Basal des kleinsten Durchmessers der Stützbohrung befindet sich
ein Freiraum, der größer als der kleinste Durchmesser der Stützbohrung
bemessen ist.
Bei der mit der Matrize verrastbaren Patrize ist eine mit einem Innengewinde
ausgerüstete Kappe im Zahnersatz befestigt. In diese Kappe ist die Patrize
mit einem Gewindezapfen eindrehbar. Basal des Gewindezapfens befindet
sich ein konischer Stützabschnitt, der an die Stützbohrung der Matrize an
gepasst ist. Wiederum basal des Stützabschnitts ist ein wulstartiger Rastab
schnitt einstückig angeformt. Die Übergangskehle zwischen dem Stützab
schnitt und dem Rastabschnitt hat einen Durchmesser, der dem Durchmes
ser an der engsten Stelle der Stützbohrung der Matrize entspricht. Der
größte Durchmesser des Rastabschnitts ist größer als die engste Stelle der
Stützbohrung bemessen.
Durch zwei senkrecht aufeinander stehende Schlitze sind der Stützabschnitt
und der Rastabschnitt in vier Federzungen unterteilt.
Wird der Zahnersatz mit der Patrize in die Matrize eingeführt, so gleitet zu
nächst der wulstartige Rastabschnitt durch die konische Stützbohrung, wo
bei durch Druck auf den Zahnersatz in Richtung basal die Konizität der
Stützbohrung bewirkt, dass die Federzungen über das Maß der Schlitzbreite
aufeinander zu bewegt werden können und dadurch der Rastabschnitt durch
die engste Stelle der Stützbohrung gedrückt werden kann. Basal der
engsten Stelle befindet sich der Freiraum, so dass sich die Federzungen
wieder entspannen können. Der Stützabschnitt liegt dann formschlüssig in
der Stützbohrung und der Rastabschnitt basal der engsten Stelle mit der
Haltefunktion für den Zahnersatz.
Eine derartige Verbindung eines Restzahngebisses mit einem Zahnersatz
beruht prinzipiell auf dem Druckknopfprinzip und erlaubt es wie beim Ein
gliedern des Zahnersatzes durch entsprechende Kraft in Richtung occlusal
die Federzungen durch Verringerung der Schlitzbreite aufeinander zu bewe
gen, so dass sie dann durch die engste Stelle der Stützbohrung gleiten kön
nen und anschließend der Zahnersatz ausgegliedert werden kann.
Eine Schwachstelle der zum Stand der Technik zählenden Anordnung sind die
Federzungen. Die Praxis hat gezeigt, dass es bei ihnen häufig zu einem Bruch
kommen kann, und zwar sowohl durch ein Verkanten beim Eingliedern eines
Zahnersatzes als auch bei einer zu starken Aktivierung der Federzungen.
Darüberhinaus kann es durch ein häufiges Ein- und Ausgliedern eines
Zahnersatzes zu einer starken Abnutzung sowohl an der Patrize als auch an
der Matrize kommen mit der Folge, dass der einwandfreie Sitz der Patrize in der
Matrize nicht mehr gewährleistet ist und folglich Schwierigkeiten beim Kauen
nicht zu vermeiden sind.
Durch die DE 198 40 614 A1 ist ferner ein Ankergeschiebe für die dentale
Prothetik zur Herstellung einer lösbaren Verbindung zwischen einem
restzahnseitigen, eine Matrize aufweisenden Primärteil und einem
prothesenseitig die Patrize des Geschiebes aufweisenden Sekundärteil
bekannt. Die Matrize wird durch eine längsgeschlitzte radial federnde, in das
Primärteil verdrehfest und lösbar eingesetzte Hülse gebildet. Sie weist untere
radial federnde Abschnitte auf, in welche die Patrize mit entsprechend
ausgebildeten Endabschnitten ankerartig einrastbar ist.
Der Erfindung liegt ausgehend vom Stand der Technik die Aufgabe zugrunde,
eine Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes an einem
Restzahngebiss zu schaffen, bei welchem auch über einen langen Zeitraum auf
der einen Seite selbst für ungeübte Personen ein leichtes Ein- und Ausgliedern
des Zahnersatzes sichergestellt und auf der anderen Seite bei eingegliedertem
Zahnersatz dessen Sitz stets gewährleistet ist.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in den kennzeich
nenden Merkmalen des Anspruchs 1.
Kernpunkt der Erfindung bildet der Sachverhalt, dass nunmehr basal des
konischen Stützabschnitts ein durch Druckbeaufschlagung von basal nach
occlusal in seiner Kontur veränderbarer in sich begrenzt elastischer Rastab
schnitt vorgesehen ist. Die Konfiguration eines solchen Rastabschnitts ist
derart, dass beim Eingliedern eines Zahnersatzes der Rastabschnitt unter
Druck in Richtung basal durch die engste Stelle der Stützbohrung gleiten kann,
wobei er seine Kontur verändert. Hat der Rastabschnitt die engste Stelle
passiert, nimmt er aufgrund seiner Elastizität die ursprüngliche Konfiguration
wieder an, indem er im Freiraum unterhalb der engsten Stelle unter Abstützung
an der Matrize den Stützabschnitt sicher in der Stützbohrung der Matrize hält.
Gleichfalls bestehen auch keine Schwierigkeiten beim Ausgliedern eines
Zahnersatzes, wobei durch den dann in Richtung occlusal erfolgenden
Druck der Rastabschnitt sich wieder beim Durchtritt durch die engste Stelle
der Stützbohrung in seiner Kontur verändern kann und damit eine Trennung
von Patrize und Matrize gewährleistet ist.
Nach den Merkmalen des Anspruchs 2 besteht der Rastabschnitt der Patrize
aus Gummi oder einem mit Gummi vergleichbaren Kunststoff. Hierdurch wird
eine erhebliche Materialschonung erreicht, weil keine Reibfläche Metall auf
Metall mehr vorliegt. Die am Restzahngebiss befindliche Hülse der Matrize
wird im Prinzip gar nicht auf Verschleiß beansprucht.
Die scheibenartige Gestaltung des Rastabschnitts der Patrize mit konvexer
umfangsseitiger Oberfläche gemäß Anspruch 3 führt zu einer weiteren Ver
besserung sowohl beim Ein- und Ausgliedern des Zahnersatzes als auch bei
seiner Gebrauchslage im Mund.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung wird in den Merkmalen des
Anspruchs 4 erblickt. Danach ist der Rastabschnitt der Patrize durch einen
Druckteller und eine Druckschraube gegen die basale Stirnseite des Stütz
abschnitts andrückbar. Der Rastabschnitt ist folglich zwischen dem Stützab
schnitt und dem Druckteller eingespannt. Mit Hilfe der Druckschraube kann
in Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten eine gezielte Aktivierung
errichtet werden.
Nach Anspruch 5 ist der Kopf der Druckschraube im Druckteller versenkt. Er
steht dadurch basal nicht vor.
Damit die Patrize einwandfrei und sicher in die im Zahnersatz festlegbare
Kappe eingeschraubt werden kann, ist entsprechend den Merkmalen des
Anspruchs 6 am Stützabschnitt der Patrize mindestens eine Ausnehmung
zum Ansetzen eines Drehwerkzeugs vorgesehen. Die Ausnehmung befindet
sich in der Nähe des Gewindeendes der Patrize.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestell
ten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 im vertikalen schematischen Querschnitt eine Anordnung zur
lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes an einem Restzahnge
biss vor der Fixierung und
Fig. 2 ebenfalls im vertikalen schematischen Querschnitt die Anord
nung der Fig. 1 nach der Fixierung.
Mit 1 ist in den Fig. 1 und 2 eine hülsenartige Matrize bezeichnet, die in
einer Halterung 2 festgelegt ist, welche mit einem nicht näher veranschau
lichten Restzahngebiss verbunden ist.
Die Matrize 1 weist eine sich von occlusal nach basal konisch verengende
Stützbohrung 3 auf. Basal der engsten Stelle 4 der Stützbohrung 3 liegt ein
Freiraum 5. Dieser Freiraum 5 wird durch eine zur Stützbohrung 3 gegen
gleich sich konisch erweiternde Anformung 6 der Matrize 1 gebildet.
Wie die Fig. 1 und 2 ferner erkennen lassen, ist in einem Zahnersatz 7
eine hutförmige Kappe 8 mit einem Innengewinde 9 festgelegt. In diese
Kappe 8 ist eine Patrize 10 einschraubbar, welche dazu am occlusalen Ende
ein Außengewinde 11 aufweist. Basal des Außengewindes 11 erstreckt sich
ein konischer Stützabschnitt 12, welcher an die Stützbohrung 3 in der
Matrize 1 angepasst ist. Benachbart des Außengewindes 11 befindet sich in
dem Stützabschnitt 12 eine Ausnehmung 13 zum Ansetzen eines nicht näher
veranschaulichten Drehwerkzeugs.
Basal des Stützabschnitts 12 liegt ein aus einem mit Gummi vergleichbaren
Kunststoff bestehender scheibenartiger Rastabschnitt 14, dessen Umfangsfläche
15 konvex gewölbt ist. Dieser Rastabschnitt 14 wird mit Hilfe eines
Drucktellers 16 und einer Druckschraube 17 gegen die basale Stirnseite 18
des Stützabschnitts 12 gedrückt. Je nach Druckhöhe kann mithin die Dicke
des Rastabschnitts 14 verändert und damit der Durchmesser vergrößert
oder verkleinert werden. Der Kopf 19 der Druckschraube 17 ist in den
Druckteller 16 versenkt.
Nach dem Eindrehen der Patrize 10 in die im Zahnersatz 7 festgelegte
Kappe 8 kann der Zahnersatz 7 mit dem Restzahngebiss zusammengefügt
werden. Hierzu wird der Zahnersatz 7 nach basal verlagert, wobei die
Patrize 10 in die Matrize 1 eingeführt wird. Der Rastabschnitt 14 gleitet in
der Stützbohrung 3 und wird aufgrund der konischen Gestaltung radial zu
sammengepresst, so dass durch eine leichte Druckerhöhung in Richtung
basal der Rastabschnitt 14 über die engste Stelle 4 der Stützbohrung 3 ver
lagert wird. Da sich basal an die engste Stelle 4 der Freiraum 5 anschließt,
kann sich hier der Rastabschnitt 14 sofort wieder entspannen und im Sinne
der Darstellung der Fig. 2 an die konische Anformung 6 der Matrize 1 un
terhalb der engsten Stelle 4 anlegen.
Die Patrize 10 ist somit nach Art eines Druckknopfprinzips spielfrei mit der
Matrize 1 verrastet. Der Zahnersatz 7 ist einwandfrei mit dem Restzahnge
biss verbunden.
Zum Ausgliedern des Zahnersatzes 7 ist lediglich eine solche Druckhöhe in
Richtung occlusal erforderlich, dass die konische Anformung 6 der Matrize 1
den Rastabschnitt 14 wieder radial zusammendrückt, so dass er über die
engste Stelle 4 der Stützbohrung 3 gleiten und sich dann in der Stützboh
rung 3 wieder radial entspannen kann.
1
Matrize
2
Halterung v.
1
3
Stützbohrung in
1
4
engste Stelle v.
3
5
Freiraum in
1
6
Anformung v.
1
7
Zahnersatz
8
Kappe in
7
9
Innengewinde v.
8
10
Patrize
11
Außengewinde an
10
12
Stützabschnitt v.
10
13
Ausnehmung in
12
14
Rastabschnitt v.
10
15
Umfangsfläche v.
14
16
Druckteller
17
Druckschraube
18
Stirnseite v.
12
19
Kopf v.
17
Claims (6)
1. Anordnung zur lösbaren Fixierung eines Zahnersatzes (7) an einem
Restzahngebiss, bei welcher am Restzahngebiss eine Matrize (1) mit
einer sich von occlusal nach basal konisch verengenden Stützbohrung
(3) sowie mit einem basal des kleinsten Durchmessers (4) der Stützboh
rung (3) vorgesehenen Freiraum (5) festgelegt ist, wobei am Zahnersatz
(1) eine mit einem Innengewinde (9) versehene Kappe (8) befestigt ist, in
die eine mit der Matrize (1) verrastbare Patrize (10) einschraubbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Patrize (10) basal eines
an die Stützbohrung (3) angepassten konischen Stützabschnitts (12)
einen durch Druckbeaufschlagung von basal nach occlusal in seiner
Kontur veränderbaren in sich begrenzt elastischen Rastabschnitt (14)
aufweist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Rastabschnitt (14) der Patrize (10) aus Gummi oder einem mit
Gummi vergleichbaren Kunststoff besteht.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, dass der Rastabschnitt (14) der Patrize (10) scheibenartig ausge
bildet ist.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, dass der Rastabschnitt (14) der Patrize (10) durch einen
Druckteller (16) und eine Druckschraube (17) gegen die basale Stirn
seite (18) des Stützabschnitts (12) der Patrize (10) andrückbar ist.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kopf (19) der Druckschraube (17) im Druckteller (16) versenkt
ist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, dass am Stützabschnitt (12) der Patrize (10) mindestens
eine Ausnehmung (13) zum Ansetzen eines Drehwerkzeugs vorgesehen
ist.
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| DE10011957A1 DE10011957A1 (de) | 2001-09-20 |
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE10011957C2 (de) |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19840614A1 (de) * | 1998-09-05 | 2000-03-09 | Peter Hackstein | Ankergeschiebe für die dentale Prothetik, sowie Mittel und Verfahren zu dessen Herstellung |
-
2000
- 2000-03-11 DE DE2000111957 patent/DE10011957C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19840614A1 (de) * | 1998-09-05 | 2000-03-09 | Peter Hackstein | Ankergeschiebe für die dentale Prothetik, sowie Mittel und Verfahren zu dessen Herstellung |
Non-Patent Citations (1)
| Title |
|---|
| Prospekt Fa. Heraeus Edelmetalle GmbH, Feinmecha- nische Teile für die Zahntechnik, Ausgabe 1989, S. 4-5 * |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE10011957A1 (de) | 2001-09-20 |
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