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DE10010261C1 - Verfahren und Vorrichtung zur zerstörungsfreien Materialprüfung von Formkörpern mit einem kreisförmigen Umriss - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur zerstörungsfreien Materialprüfung von Formkörpern mit einem kreisförmigen Umriss

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DE10010261C1
DE10010261C1 DE10010261A DE10010261A DE10010261C1 DE 10010261 C1 DE10010261 C1 DE 10010261C1 DE 10010261 A DE10010261 A DE 10010261A DE 10010261 A DE10010261 A DE 10010261A DE 10010261 C1 DE10010261 C1 DE 10010261C1
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DE
Germany
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DE10010261A
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English (en)
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Gerd Winter
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Maschb U Konstruktion Elm GmbH
Original Assignee
Maschb U Konstruktion Elm GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N23/00Investigating or analysing materials by the use of wave or particle radiation, e.g. X-rays or neutrons, not covered by groups G01N3/00 – G01N17/00, G01N21/00 or G01N22/00
    • G01N23/02Investigating or analysing materials by the use of wave or particle radiation, e.g. X-rays or neutrons, not covered by groups G01N3/00 – G01N17/00, G01N21/00 or G01N22/00 by transmitting the radiation through the material
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur zerstörungsfreien Materialprüfung von Formkörpern mit rundem Umriss, insbesondere zum Einsatz bei der Herstellung von Leichtmetallfelgen für Kraftfahrzeuge, wobei jeweils einer der Formkörper (4) von zwei gegenüberliegenden, gegen diametral entgegengesetzte Umfangsabschnitte des Formkörpers (4) angepressten und gleichsinnig oder gegensinnig bewegten Antriebsorganen (30a, 32a) zu einer Durchleuchtungseinrichtung (8) transportiert und dort um eine zu seinem Umriss konzentrische Achse (27) gedreht wird, um nacheinander verschiedene Teilbereiche des Formkörpers (4) zu durchleuchten, und wobei der Formkörper (4) durch im Abstand angeordnete Tragelemente (56) abgestützt wird, welche das Gewicht des Formkörpers (4) tragen. Um sowohl beim Transport als auch beim Drehen des Formkörpers (4) im Bereich der Durchleuchtungseinrichtung (8) eine ruhigere, reibungsärmere und beschädigungsfreie Bewegung des Formkörpers (4) auf den Tragelementen (56) zu gewährleisten, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass diese mit den Antriebsorganen (30a, 32a) mitbewegt werden.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 8.
Bei einer von der Anmelderin gebauten Vorrichtung der eingangs genannten Art, die zur zerstörungsfreien Materialprüfung von gegossenen Leichtmetallfelgen eingesetzt wird, werden die zu prüfenden Felgen einzeln auf zwei parallelen horizontalen Rundstangen aus Stahl zwischen eine Röntgenstrahlenquelle und einen Röntgenstrahlendetektor der Durchleuchtungseinrich/tung bewegt, wo sie gedreht und in Transportrichtung hin und her verschoben werden, um sie zur Durchleuchtung jeweils abschnittsweise nacheinander in den Strahlengang zu bewegen. Während des Transports und während der Durchleuchtung liegen die Felgen auf den beiden Rundstangen auf, deren Abstand so eingestellt ist, dass die Felgen außerhalb des Strahlengangs der Strahlenquelle an zwei diametral entgegengesetzten Stellen des Felgenhorns abgestützt werden. Die Antriebsorgane dieser Vorrichtung besteht aus zwei getrennt angetriebenen Ketten zweier Kettentriebe, deren benachbarte Kettentrume sich auf beiden Seiten eines Transportwegs der Felgen horizontal gegenüberliegen und parallel zueinander in Transportrichtung verlaufen. Die beiden Kettentriebe sind jeweils zusammen mit der benachbarten Rundstange auf quer zur Transportrichtung verschiebbaren Schlitten montiert, so dass die einander gegenüberliegenden Kettentrume durch gegenseitige Annäherung der Kettentriebe radial von außen gegen diametral entgegengesetzte Umfangsabschnitte der Felgen angepresst werden können, um die Felgen reibschlüssig mit den Ketten in Eingriff zu bringen. Die einander gegenüberliegenden Kettentrume der beiden Kettentriebe werden dann gegensinnig oder gleichsinnig angetrieben, wobei ein gleichsinniger Antrieb eine Verschiebung der Felgen auf den Rundstangen in Transportrichtung bewirkt, während ein gegensinniger Antrieb eine Drehung der Felgen um ihre Achse zur Folge hat. Die Strahlenquelle und der Strahlendetektor sind gemeinsam quer zur Transportrichtung verschiebbar und um eine horizontale Achse verschwenkbar gelagert, so dass es möglich ist, sämtliche Teilbereiche der Felge zur Durchleuchtung nacheinander in den Strahlengang zwischen der Quelle und dem Detektor zu bringen.
Beim Einsatz der bekannten Vorrichtung hat man jedoch festgestellt, dass das Verschieben der Felgen auf den in Transportrichtung verlaufenden ortsfesten Rundstangen bei einigen Felgenwerkstoffen zu einem Kaltauftrag, d. h. zu einem Anhaften von Felgenwerkstoff auf den Rundstangen und damit zu einer rauen Gleitfläche führt, wodurch das reibungslose Verschieben nachfolgender Felgen behindert wird. Ein weiterer Nachteil der bekannten Vorrichtung besteht darin, dass bei der Prüfung von frisch gegossenen Felgenrohlingen unmittelbar im Anschluss an den Gießvorgang über die Felgenrohlinge überstehende Grate bei der Bewegung der Felgen über die als Auflager dienenden Rundstangen Lageabweichungen der Felgen aus der Horizontalen verursachen. In Abhängigkeit davon, ob sich beim Drehen der Felge gerade Bereiche mit oder ohne Grat über die Rundstangen bewegen, wirken darüber hinaus der Drehung der Felgen unterschiedliche Reibkräfte entgegen, die zu Winkelabweichungen führen können, wenn sie die Reibkräfte zwischen den Felgen und den gegen diese anliegenden Kettentrumen der Antriebseinrichtung übersteigen. Die genannten Abweichungen können bei der anschließenden Durchleuchtung einzelner Felgenabschnitte zu fehlerhaften Ergebnissen führen. Außerdem besteht bei der Materialprüfung fertig lackierter Felgen das Problem, dass die Lackschicht auf dem Felgenhorn beim Drehen der Felge beschädigt werden kann, wenn sich das Felgenhorn über die Rundstangen bewegt und anhaftende Schmutzpartikel Kratzer hinterlassen und/oder sich beim Kontakt mit der Kette deren Kettenglieder ungeschützt über die Lackschicht bewegen.
Aus der DE 31 15 735 A1 ist eine Vorrichtung für die zerstörungsfreie Materialprüfung von aus Felge und Stützaufbau bestehenden Radkörpern bekannt, bei der die Radkörper auf einer schiefen Ebene in die die Prüflage rutschen, während der Durchleuchtung auf einer Unterlage rutschend gedreht werden und anschließend über eine schräge Rutsche abtransportiert werden, so dass angenommen werden kann, dass die oben genannten Probleme bei dieser Vorrichtung ebenfalls auftreten.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass beim Transport und beim Drehen des Formkörpers im Bereich der Durchleuchtungseinrichtung eine ruhigere, reibungsärmere und beschädigungsfreie Bewegung des Formkörpers auf den Tragelementen gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Tragelemente mit den gegen die Umfangsabschnitte angedrückten Antriebsorganen mitbewegt werden bzw. mitbewegbar sind.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die zuvor genannten Probleme vermeiden lassen, wenn der Formkörper von Tragelementen getragen wird, die sich zusammen mit dem Formkörper bewegen. Dies stößt jedoch auf Schwierigkeiten, weil zusammen mit dem Formkörper mitbewegte Tragelemente beim Drehen des Formkörpers mit in den Strahlengang der Röntgenquelle gelangen würden, was bei der Auswertung der aufgenommenen Röntgenbilder berücksichtigt werden müsste. Diese Schwierigkeiten werden vermieden, wenn die Tragelemente erfindungsgemäß mit den gegen den Umfang der Formkörper angedrückten Antriebsorganen mitbewegt werden, wodurch sich die Relativbewegungen zwischen dem Formkörper und den Tragelementen auf ein minimales Maß verringern lassen.
Obwohl es grundsätzlich möglich wäre, die Tragelemente und die Antriebsorgane jeweils mit getrennten Antrieben zu versehen, oder ggf. sogar die Bewegung von den angetriebenen Formkörpern reibschlüssig auf die Tragelemente zu übertragen, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die Tragelemente und die jeweils benachbarten Antriebsorgane einen gemeinsamen Antrieb aufweisen und vorzugsweise fest miteinander verbunden sind.
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Tragelemente von Vorsprüngen oder Auslegern gebildet werden, die im Abstand voneinander über eine dem Formkörper zugewandte Seite jedes Antriebsorgans überstehen, den Formkörper untergreifen und vorzugsweise fluchtende horizontale Auflageflächen für den Formkörper aufweisen.
Wenn die Antriebsorgane wie bei der eingangs beschriebenen Vorrichtung der Anmelderin von Ketten gebildet werden, sind die Tragelemente vorzugsweise einzeln mit den Kettengliedern dieser Ketten verbunden, so dass sich ihr Abstand im Bereich der Umlenkungen an den Kettensternen vergrößern kann.
Um auch ohne große Abmessungen und damit große zu bewegende Massen sicherzustellen, dass sich die überstehenden Tragelemente nicht unter dem Gewicht der Formkörper nach unten biegen, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die über jedes der gegenüberliegenden Antriebsorgane überstehenden Tragelemente auf einer Führung gleiten. Zur Anpassung an wechselnde Formkörperdurchmesser ist zweckmäßig mindestens eine der beiden Führungen zusammen mit dem Antriebsorgan und den überstehenden Tragelementen quer zur Transportrichtung verschiebbar.
Auch die Antriebsorgane selbst sind vorzugsweise geführt und in vertikaler Richtung abgestützt, um ein Ausbauchen infolge der vom Formkörper ausgeübten Gewichts- oder Reaktionskräfte zu verhindern.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bei Betrachtung quer zur Transportrichtung;
Fig. 2: eine Ansicht der Vorrichtung aus Fig. 1 ohne die Durchleuchtungseinrichtung;
Fig. 3: eine Draufsicht von oben auf die Vorrichtung aus Fig. 1 und 2 ohne die Durchleuchtungseinrichtung;
Fig. 4: eine vergrößerte Detailansicht des mit X markierten Ausschnitts in Fig. 2.
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung 2 dient zur zerstörungsfreien Materialprüfung von Leichtmetallgussfelgen 4 für Kraftfahrzeuge, die in einem geschlossenen Gehäuse (nicht dargestellt) der Vorrichtung von einer Transport- und Manipulationseinrichtung 6 erfasst, in einer Transportrichtung (Pfeil A in Fig. 1 und 3) zu einer Durchleuchtungseinrichtung 8 (in Fig. 1 in zwei unterschiedlichen Stellungen dargestellt) transportiert und dort gedreht und verschoben werden, um die Felgen 4 abschnittsweise nacheinander zu durchleuchten, bevor sie in Transportrichtung weiterbewegt werden, um Platz für die jeweils nächste Felge zu schaffen (vgl. Fig. 3).
Die Materialprüfungsvorrichtung 2 umfasst ein innerhalb des Gehäuses montiertes ortsfestes Traggestell 10, bestehend aus vertikalen Ständern 12, quer zur Transportrichtung verlaufenden Querträgern 14 und in Transportrichtung verlaufenden Längsträgern 16, an denen die Durchleuchtungseinrichtung 8 um eine horizontale Schwenkachse 18 verschwenkbar und quer zur Transportrichtung verschiebbar gelagert ist.
Die Durchleuchtungseinrichtung 8 besteht im Wesentlichen aus einer unterhalb des Transportwegs der Felgen 4 angeordneten Röntgenstrahlenquelle 22 und einem oberhalb des Transportwegs angeordneten Röntgenstrahlendetektor 24, die durch einen den Transportweg der Felgen 4 umgebenden Portalrahmen 26 starr miteinander verbunden und durch den Rahmen 26 schwenkbar und verschiebbar am Traggestell 10 befestigt sind.
Der Strahlengang zwischen der Strahlenquelle 22 und dem Detektor 24 verläuft durch den Transportweg der Felgen 4, wobei er nur einen Teil des Felgenquerschnitts überdeckt, so dass die Felgen 4 zwecks vollständiger Durchleuchtung im Bereich der Durchleuchtungseinrichtung 8 gedreht und in Transportrichtung verschoben werden müssen, während die Durchleuchtungseinrichtung 8 selbst ggf. quer zur Transportrichtung bewegt und/oder gekippt wird, wie in Fig. 1 dargestellt.
Die Transport- und Manipulationseinrichtung 6 dient dazu, die einzelnen Felgen nacheinander in horizontaler Ausrichtung, d. h. mit vertikal ausgerichteter Mittelachse 27, zur Durchleuchtungseinrichtung 8 zu transportieren, um sie dort um ihre Mittelachse 27 zu drehen und sie in oder entgegen der Transportrichtung zu verschieben, so dass nacheinander sämtliche Teilbereiche der Felge 4 durchleuchtet werden können.
Die Transport- und Manipulationseinrichtung 6 besteht im Wesentlichen aus zwei horizontalen Kettentrieben 30, 32, die zur Anpassung an unterschiedliche Felgendurchmesser auf Schlitten 34 quer zur Transportrichtung verschiebbar sind.
Die beiden Klettentriebe 30, 32 umfassen jeweils eine Endlosgliederkette 36, die um zwei Kettensterne 38, 40 mit vertikaler Drehachse umläuft. Einer der beiden Kettensterne 38 jedes Kettentriebs 30, 32 ist nahe dem Ende des Transportwegs angeordnet und wird von einem Stellmotor 42 (Fig. 1) mit umkehrbarer Drehrichtung und veränderlicher Drehzahl angetrieben, während der andere Kettenstern 40 nahe dem Anfang des Transportwegs angeordnet ist und zur Umlenkung der Kette 36 dient.
Wie am besten in Fig. 4 dargestellt, sind die einzelnen Kettenglieder 44 der Gliederketten 36 der beiden Kettentriebe 30, 32 auf ihrer von den Kettensternen 38, 40 abgewandten Außenseite mit einem über ihre oberen Stirnseiten überstehenden Befestigungswinkel 46 und einer über ihre unteren Stirnseiten überstehenden Befestigungslasche 48 versehen, an denen ein im Querschnitt rechtwinkliges Träger- und Andruckelement 50 mit zwei Schrauben 52, 54 festgeschraubt ist.
Die Träger- und Andruckelemente 50 weisen einen horizontalen Schenkel 56 auf, der zur einseitigen Abstützung einer von der Transport- und Manipulationseinrichtung 6 transportierten Felge 4 dient und die Stirnseite von deren Felgenhorn an einer Stelle entlang des Felgenumfangs untergreift. Die ebenen Oberseiten der horizontalen Schenkel 56 der beiderseits des Felgentransportwegs angeordneten benachbarten Kettentrume 30a, 32a der beiden Kettentriebe 30, 32 weisen dazu eine als Auflagefläche für die Felgen 4 dienende fluchtende ebene Oberseite auf.
Die Träger- und Andruckelemente 50 weisen weiter einen nach oben ausgerichteten vertikalen Schenkel 58 auf, der auf seiner von der Kette abgewandten Seite mit einer aufgeschraubten Verschleißauflage 60 versehen ist, die unmittelbar oberhalb des horizontalen Schenkels 56 radial von außen her gegen die Umfangsfläche des Felgenhorns angedrückt wird, wenn sich die Felge zwischen den Ketten 36 der Kettentriebe 30, 32 befindet. Der untere Teil der Verschleißauflage 60 ist in Richtung der Kette 36 angeschrägt, um ein Abheben der Felge von der von der Oberseite der horizontalen Schenkel 56 gebildeten Auflagefläche zu verhindern.
Die Träger- und Andruckelemente 50 benachbarter Kettenglieder 44 sind voneinander getrennt, so dass an den Kettensternen 38, 40 eine Abstandsvergrößerung zwischen den benachbarten Träger- und Andruckelementen 50 einer Kette 36 möglich ist.
Die ebenen Unterseiten der horizontalen Schenkel 56 der Träger- und Andruckelemente 50 gleiten auf den geradlinigen Teilstücken ihres Bewegungspfades auf den ebenen Oberseiten horizontaler, parallel zum Felgentransportweg verlaufender Führungsschienen 64 aus Kunststoff, die verhindern, dass die Träger- und Andruckelemente 50 durch das Gewicht der Felgen 4 nach unten gedrückt werden. Auch die Gliederketten 36 selbst sind auf den geradlinigen Teilstücken ihres Bewegungspfades auf geraden Führungsschienen 66 abgestützt. Diese Führungsschienen 66 weisen auf ihrer von den Träger- und Andruckelementen 50 abgewandten Seite einen nach oben überstehenden Führungssteg 68 auf und sind auf ihrer ebenen Oberseite mit einer Führungsnut 70 für die Achsbolzen 72 der Kettenglieder 44 versehen, um sowohl für eine seitliche als auch für eine vertikale Abstützung zu sorgen. Die beiden Führungen 64 und 66 sind auf den Schlitten 34 montiert.
Wie am besten in Fig. 3 dargestellt, weisen die beiderseits des Felgentransportwegs angeordneten Kettentriebe 30, 32 insgesamt vier parallele Kettentrume 30a, 30b, 32a, 32b auf, von denen jeweils die beiden inneren, dem Felgentransportweg zugewandten Trume 30a, 32a als Antriebs- und Tragorgane für die Felgen 4 dienen.
Zur Durchleuchtung von Leichtmetallgussfelgen 4 werden diese einzeln durch eine Eintrittsschleuse ins Innere des Gehäuses der Vorrichtung 2 eingebracht und anschließend von einer Schiebervorrichtung (nicht dargestellt) in Transportrichtung in den Zwischenraum zwischen den Kettensternen 40 am Anfang des Transportwegs geschoben. Der Abstand der Kettensterne 38, 40 und der Kettentrume 30a, 32a quer zur Transportrichtung wird zuvor so eingestellt, dass die vertikalen Schenkel 58 der Träger- und Andruckelemente 50 der beiden Trume 30a, 32a radial gegen diametral entgegengesetzte Umfangsabschnitte des Felgenhorns angedrückt werden, wobei die Andruckkraft ausreicht, um die Felge 4 zu erfassen und durch Antrieb der beiden Ketten 36 reibschlüssig wahlweise linear mitzuführen oder um ihre Achse 27 zu drehen. Die Höhe eines Schiebertischs (nicht dargestellt) der Schiebervorrichtung ist so gewählt, dass die Felgen unterhalb der Andruckstellen der vertikalen Schenkel 58 mit zwei diametral entgegengesetzten Stirnflächenabschnitten des Felgenhorns auf den horizontalen Schenkeln 56 von zwei oder mehr der Träger- und Andruckelemente 50 zu liegen kommen.
Durch eine gleichsinnige Bewegung der gegenüberliegenden inneren Kettentrume 30a, 32a der beiden Kettentriebe 30, 32 wird jede Felgen 4 anschließend zur Durchleuchtungseinrichtung 8 transportiert, wo sie durch Unterbrechung der Stromzufuhr zu den Stellmotoren 42 zwischen der Strahlenquelle 22 und dem Strahlendetektor 24 angehalten wird, um sie zuerst in ihrer Mitte zu durchleuchten. Danach wird die Felge 4 durch eine gegensinnige Bewegung der beiden Kettentrume 30a, 32a jeweils um einen dem Winkelabstand ihrer Speichen entsprechenden Winkelabstand gedreht, um nacheinander die einzelnen Speichen zu durchleuchten. Zur anschließenden Durchleuchtung des Felgenbetts wird die Durchleuchtungseinrichtung 8 um ihrer Schwenkachse 18 gekippt, und die Felge 4 erneut um ihre vertikale Mittelachse 27 gedreht, um das Felgenbett in Umfangsrichtung schrittweise in den Strahlengang zu bringen. Bei großen Felgendurchmessern kann auch eine Verschiebung der Durchleuchtungseinrichtung quer zur Transportrichtung erforderlich sein.
Nach Abschluss der Materialprüfung werden die beiden Kettentrume 30a, 32a wieder gleichsinnig angetrieben, um die Felge 4 geradlinig in eine Austrittsschleuse zu bewegen und die nächste Felge 4 zur Durchleuchtungseinrichtung zu transportieren.

Claims (21)

1. Verfahren zur zerstörungsfreien Materialprüfung von Formkörpern mit kreisförmigem Umriss, insbesondere von Leichtmetallfelgen für Kraftfahrzeuge, bei dem jeweils einer der Formkörper von zwei gegenüberliegenden, gegen diametral entgegengesetzte Umfangsabschnitte des Formkörpers angepressten und gleichsinnig oder gegensinnig bewegten Antriebsorganen zu einer Durchleuchtungseinrichtung transportiert und dort um eine zu seinem Umriss konzentrische Achse gedreht wird, um nacheinander verschiedene Teilbereiche des Formkörpers zu durchleuchten, und bei dem der Formkörper während seines Transports und seiner Drehbewegungen von im Abstand angeordneten Tragelementen getragen wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragelemente (56) mit den Antriebsorganen (30a, 32a) mitbewegt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsorgane (30a, 32a) in radialer Richtung gegen die entgegengesetzten Umfangsabschnitte des Formkörpers (4) angedrückt werden, und dass der Formkörper (4) radial einwärts von diesen Umfangsabschnitten durch die Tragelemente (56) abgestützt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein gegen einen Umfangsabschnitt des Formkörpers (4) angedrücktes Antriebsorgan (30a, 32a) und die diesen Umfangsabschnitt abstützenden Tragelemente (56) gemeinsam angetrieben werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die den Formkörper (4) abstützenden Tragelemente (56) während des Transports und während der Dreh- und Verschiebebewegungen des Formkörpers (4) linear bewegt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragelemente (56) zumindest entlang des Transportwegs der Formkörper (4) in vertikaler Richtung abgestützt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsorgane (30a, 32a) zumindest entlang des Transportwegs der Formkörper (4) in mindestens einer Führung (64, 66) geführt werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragelemente (56) und die Antriebsorgane (30a, 32a) bei der zerstörungsfreien Materialprüfung von Leichtmetallfelgen deren Felgenhorn abstützen bzw. gegen dieses angedrückt werden.
8. Vorrichtung zur zerstörungsfreien Materialprüfung von Formkörpern mit einem kreisförmigen Umriss, insbesondere von Leichtmetallfelgen für Kraftfahrzeuge, umfassend eine Durchleuchtungseinrichtung, zwei einander gegenüberliegende, gegen diametral entgegengesetzte Umfangsabschnitte des Formkörpers anpressbare und gleichsinnig oder gegensinnig bewegbare Antriebsorgane, die jeweils einen der Formkörper zur Durchleuchtungseinrichtung transportieren und dort um eine zu seinem Umriss konzentrische Achse drehen, um nacheinander verschiedene Teilbereiche der Formkörper zu durchleuchten, sowie im Abstand angeordnete Tragelemente, die den Formkörper während seines Transports und seiner Drehbewegungen tragen, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragelemente (56) mit den gegen die Umfangsabschnitte angedrückten Antriebsorganen (30a, 32a) mitbewegbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (4) an den gegen die Antriebsorgane anliegenden diametral entgegengesetzten Umfangsabschnitten auf den Tragelementen (56) aufliegt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragelemente (56) die diametral entgegengesetzte Umfangsabschnitte des Formkörpers (4) von entgegengesetzten Seiten her untergreifen.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragelemente (56) und die jeweils benachbarten Antriebsorgane (30a, 32a) einen gemeinsamen Antrieb (42) aufweisen.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragelemente (56) über die Antriebsorgane (30a, 32a) in den Bewegungspfad der Formkörper überstehen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragelemente (56) zumindest entlang des Transportwegs der Formkörper (4) auf horizontalen Führungen (64) gleiten.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiderseits des Transportwegs der Formkörper (4) angeordneten Tragelemente (56) fluchtende Oberseiten aufweisen, die Auflageflächen für die Formkörper (4) bilden.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Tragelemente (56) mindestens auf einem Teil ihres Bewegungspfades in einer zum Umriss des Formkörpers (4) tangentialen Richtung bewegen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsorgane (30a, 32a) von zwei einander gegenüberliegenden und gegen die entgegengesetzten Umfangsabschnitte des Formkörpers (4) angepressten Trumen (30a, 32a) von umlaufenden Ketten (36) zweier Kettentriebe (30, 32) gebildet werden.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragelemente (56) an den Ketten (36) befestigt sind und in den Transportweg der Formkörper (4) überstehen.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Antriebsorgane (30a, 32a) zur Anpassung an unterschiedliche Formkörperdurchmesser quer zur Transportrichtung der Formkörper (4) verschiebbar ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsorgane (30a, 30b) zumindest entlang des Transportwegs der Formkörper (4) in mindestens einer Führung (64, 66) geführt sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die im Transportweg der Formkörper angeordnete Durchleuchtungseinrichtung (8) um eine horizontale Schwenkachse (18) verschwenkbar und/oder quer zur Transportrichtung verschiebbar ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass bei der zerstörungsfreien Materialprüfung von Leichtmetallfelgen die Tragelemente (56) axial und die Antriebsorgane (30a, 32a) radial gegen ein Felgenhorn der Felgen anliegen.
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