Die Erfindung betrifft eine Hubkolbenmaschine, insbesondere Kompressor, vorzugs
weise für die Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs, mit in einem Zylinderblock laufenden
Kolben und einer von einer Antriebswelle drehangetriebenen, die Kolben in ihrer
Hubbewegung antreibenden, ringförmigen Schwenkscheibe, wobei die Antriebskraft
über einen sowohl fest mit der Antriebswelle als auch schwenkbar mit der Schwenk
scheibe schwenkbar verbundenen Mitnehmer übertragen wird.
Gattungsbildende Hubkolbenmaschinen sind in unterschiedlichen Bauformen und zu
unterschiedlichen Zwecken bekannt. Dabei kann es sich beispielsweise um einen
Kompressor für die Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs handeln. Solche Kompresso
ren werden meist als Klimakompressoren bezeichnet. Diese Kompressoren umfas
sen ein Gehäuse, welches eine von außerhalb angetriebene Verdichter- bzw. Pum
peneinheit einschließt. Die beispielsweise als Axialkolbenpumpe ausgebildete Pum
peneinheit umfasst wiederum mindestens einen Kolben, der in einem Zylinderblock
hin und her bewegbar ist. Üblicherweise ist ein solcher Kompressor mit mehreren
Kolben ausgestattet, die bei Drehung einer Taumelscheibe über eine Aufnahme
scheibe oder beim Schwenken einer Schwenkscheibe in Richtung ihrer Längsachse
hin und her bewegt werden, wobei - im Falle einer Taumelscheibe - die Aufnahme
scheibe drehfest im Gehäuse gelagert ist.
Bei den bekannten Kompressoren der hier in Rede stehenden Art ist wesentlich,
dass sich der Neigungswinkel der Taumelscheibe bzw. der Schwenkscheibe mittels
einer besonderen Gelenkvorrichtung verändern lässt, um nämlich die Kolben mit ver
änderlichem Hub hin und her zu bewegen. Bei bekannten Kompressoren kippt die
Antriebsscheibe - Taumelscheibe oder Schwenkscheibe - in bezug auf die Kolben
längsachse aufgrund deren geometrischer Anordnung bzw. aufgrund der dortigen
Schwenkachse derart, dass über der Hubstellung der obere Totpunkt "wandert". Da
durch entsteht ein Kippfehler bzw. ein sich mit dem Hub verändernder zusätzlicher
Schadraum, der sich auf den Wirkungsgrad des Kompressors negativ auswirkt.
Aus der Praxis sind auch bereits Ansätze zur Reduzierung des Schadraums bekannt,
nämlich konstruktiv äußerst aufwendige Lösungen mit innen liegender Gelenkvor
richtung. Hierzu sei lediglich beispielhaft auf die DE 35 45 200 C2 verwiesen. Trotz
des dort betriebenen konstruktiven Aufwandes lässt sich die zuvor erörterte Proble
matik bislang nicht eliminieren, so dass bei den bekannten Kompressoren der hier in
Rede stehenden Art ein daraus resultierender Wirkungsgradverlust hingenommen
wird.
Eine gattungsbildende Hubkolbenmaschine ist unter anderem aus der DE 197 49 727 A1
bekannt. Dabei handelt es sich im Konkreten um eine Hubkolbenmaschine
mit einer in ihrer Neigung zur Maschinenwelle verstellbaren, von der Maschinenwelle
angetriebenen Schwenkscheibe, wobei die Schwenkscheibe sowohl mit einem auf
der Maschinenwelle axial geführten Schiebekörper als auch mit Abstand von der Ma
schinenwelle mit einem die Antriebskraft übertragenden Mitnehmer gelenkig verbun
den ist. Die Kolben weisen jeweils eine Gelenkanordnung auf, an der die Schwenk
scheibe in Gleiteingriff steht.
Für die aus der DE 197 49 727 A1 bekannte Hubkolbenmaschine ist wesentlich,
dass die Schwenkscheibe die Form einer Ringscheibe hat und an einer Stelle ihres
Umfangs einen radial nach innen offenen Eingriffsraum aufweist, in den der Kopf ei
nes mit der Maschinenwelle fest verbundenen Mitnehmers eingreift. Bei der be
kannten Hubkolbenmaschine verläuft der Mitnehmer radial, erstreckt sich nämlich
von der Antriebswelle her in den radial nach innen offenen Eingriffsraum der
Schwenkscheibe bzw. Ringscheibe, so dass der Mitnehmer selbst radial ausgerichtet
ist. Darüber hinaus liegt der Mittelpunkt des Kopfes des Mitnehmers auf einer Kreisli
nie, die die Mittelpunkte der Kreisform von kugelsegmentförmigen Gelenkkörpern der
Kolben verbindet. Die sich durch die Verbindung der Mittelpunkte ergebende Kreis
form wird auch Teilkreis der Kolben genannt.
Die aus der DE 197 49 727 A1 bekannte Hubkolbenmaschine ist in der Praxis pro
blematisch, da dort lediglich ein radial verlaufender Mitnehmer vorgesehen ist, auf
grund dessen singulärer Ausbildung auf jeden Fall weitere Lagerhülsen bzw. Bolzen
zur Lagerung und Drehmomentübertragung erforderlich sind. Dies ist konstruktiv
aufwendig. Außerdem ist es aufgrund der singulären Ausgestaltung des Mitnehmers
erforderlich, diesen und damit auch die Schwenkscheibe hinreichend dick auszu
gestalten. Dies steht einer stets geforderten Miniaturisierung entgegen. Schließlich
ist die Führung mit einem einzelnen Mitnehmer auch in statischer Hinsicht ungünstig.
Zur Vermeidung bzw. Reduzierung eines Schadraums ist es bei der bekannten Hub
kolbenmaschine obendrein zwingend erforderlich, den Lagerkopf des Mitnehmers
exakt auf dem Teilkreis der Kolben zu positionieren, wodurch sich konstruktive
Zwänge ergeben.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Hubkolbenma
schine der gattungsbildenden Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass die
voranstehend genannten konstruktiven Zwänge nicht mehr vorliegen.
Die erfindungsgemäße Hubkolbenmaschine löst die voranstehende Aufgabe durch
die Merkmale des Patentanspruches 1. Danach ist eine Hubkolbenmaschine der ein
gangs genannten Art dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer mindestens zwei
Schwenkarme umfasst, die sich in eine nicht radiale, parallel zu den beiden Haupt
flächen der Schwenkscheibe verlaufende Ausnehmung oder einen entsprechenden
Durchgang der Schwenkscheibe erstrecken und dort schwenkbar gelagert sind.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass eine radiale Ausrichtung des Mitnehmers
nicht zwingend erforderlich ist. Bei einer Ausgestaltung mit zwei Schwenkarmen
könnten diese sich von der Antriebswelle in die Schwenkscheibe hinein erstrecken,
wobei es dazu nicht erforderlich ist, radiale Ausnehmungen in der ringförmigen
Schwenkscheibe vorzusehen. Vielmehr ist es auch möglich, nicht radiale Durch
gänge vorzusehen, so dass sich der Mitnehmer entsprechend nicht radial in die
Schwenkscheibe hinein erstreckt. Eine solche "nicht radiale" Ausrichtung des Mit
nehmers kann unter konstruktionstechnischen Gesichtspunkten von Vorteil sein, z. B.
tangential an der Welle auf der Seite, auf der die Druckkräfte in den Zylindern und
damit die größten Kraftbelastungen auftreten. Deshalb sei angemerkt, dass alle Kol
ben auf der Druckseite gegen die Schwenkscheibe drücken. Insoweit wirkt ein ex
zentrisch an der Scheibe angreifender Mitnehmer besser abstützend, so dass sich
ein synergetischer Effekt ergibt. Jedenfalls ist es nach der erfindungsgemäßen Lehre
nicht erforderlich, die im Stand der Technik als zwingend erachtete radiale Anord
nung von Mitnehmern und Durchgang in der Schwenkscheibe vorzusehen.
Der Mitnehmer umfasst zwei sich von der Antriebswelle in die Schwenkscheibe
erstreckende Schwenkarme. Durch diese vorzugsweise symmetrische Ausgestaltung
des Mitnehmers, nämlich mit zwei symmetrisch zueinander angeordneten Schwenk
armen, wird eine erhebliche Stabilität der Anordnung erreicht. Außerdem begünstigt
eine solche Ausgestaltung die Möglichkeit zur Miniaturisierung, da nämlich die bei
den Schwenkarme dünner und entsprechend auch kleiner gestaltbar sind als ein ein
ziger Mitnehmer, der aus Stabilitätsgründen einen hinreichenden Durchmesser be
nötigt. Die Vorkehrung zweier Schwenkarme statt eines Schwenkarms ermöglicht
jedenfalls eine dünnere Ausgestaltung der Schwenkarme und sorgt obendrein für
Stabilität und eine weiterreichende Abstützung gemäß der voranstehenden Erörte
rung.
Des Weiteren könnten die Schwenkarme endseitige Schwenkköpfe umfassen und
mit den Schwenkköpfen derart in der Schwenkscheibe gelagert und positioniert sein,
dass die sich daraus ergebende Schwenkachse der Schwenkscheibe im wesentli
chen tangential zum Teilkreis der Kolben liegt. Im Gegensatz zu der aus dem Stand
der Technik bekannten Ausgestaltung mit einem einzigen Schwenkarm hat dies den
Vorteil, dass zur Ausgestaltung bzw. Lagerung der Schwenkköpfe mehr Freiraum
verbleibt. Zur Optimierung des Schadraums bzw. zur Erhöhung des Wirkungsgrades
ist es nämlich nicht zwingend erforderlich, dass die Mittelpunkte der Schwenkköpfe
selbst auf dem Teilkreis liegen. Bei Vorkehrung zweier Schwenkarme ist es lediglich
erforderlich, dass die sich aus den beiden Schwenkköpfen bzw. deren Lagerung er
gebende Schwenkachse im wesentlichen tangential zu dem den Hub definierenden
Teilkreis liegt, so dass der Neigungswinkel der Schwenkscheibe veränderbar ist,
ohne den oberen Totpunkt über den Hub wesentlich zu verschieben. Insoweit ist die
Schwenk- oder Lagerachse der Schwenkscheibe derart positioniert, dass die
Schwenkscheibe genau oder im Wesentlichen über der Kolbenlängsachse kippt. Da
durch ist ausgeschlossen, dass sich der obere Totpunkt bei der Hubstellung des Kol
bens verändert bzw. dass der Totpunkt wandert und so ein den Wirkungsgrad ver
mindernder Schadraum entsteht. Ganz im Gegenteil wird der Totpunkt über der Hub
stellung zumindest weitgehend konstant gehalten.
Im Konkreten könnten die Schwenkköpfe der Mitnehmer im Wesentlichen kugelför
mig ausgebildet sein. Ebenso könnten die Schwenkköpfe der Mitnehmer im Wesent
lichen zylindrisch bzw. walzenförmig oder tonnenförmig ausgebildet sein. Dabei ist
lediglich sicher zu stellen, dass sich aus den beiden Schwenkköpfen eine Schwenk
achse ergibt, die im Wesentlichen tangential zum Teilkreis der Kolben liegt.
Im Falle zweier Schwenkarme könnten diese in etwa parallel zueinander verlaufen
und sich dabei beidseits der Antriebswelle, vorzugsweise aus deren Randbereich
heraus zur Schwenkscheibe hin in diese hinein erstrecken. Insoweit es jedoch erfor
derlich, auf Seiten der Antriebswelle zwei Lagerungen bzw. Führungen für die
Schwenkarme vorzusehen.
Ebenso ist es denkbar, dass die Schwenkarme von der Antriebswelle aus gesehen in
etwa V-förmig auseinander laufen, sich nämlich von der Antriebswelle aus divergie
rend zur Schwenkscheibe in diese hinein erstrecken. Im Rahmen einer solchen Aus
gestaltung könnten die beiden Schwenkarme antriebswellenseitig zu einem gemein
samen Lagerkopf verbunden sein, so dass in der Antriebswelle lediglich eine einzige
Lagerung bzw. Führung der beiden zusammengeführten Schwenkarme erforderlich
ist. Dies vereinfacht die Konstruktion ganz erheblich.
In weiter vorteilhafter Weise erstreckt sich zwischen der Antriebswelle und der
Schwenkscheibe mindestens ein Bolzen zur Drehmomentübertragung bzw. zur wei
terreichenden Lagerung der Schwenkscheibe, der z. B. in einem Langloch in der
Welle gleitet oder an einer verdrehgesicherten Schiebemuffe auf der Welle befestigt
ist. Insoweit ist es von Vorteil, wenn sich beidseits der Antriebswelle, vorzugsweise
symmetrisch, jeweils ein Bolzen zur Drehmomentübertragung erstreckt, so dass eine
symmetrische Anordnung der Schwenkscheibe relativ zu der Antriebswelle gewähr
leistet ist. Dadurch werden die Schwenkarme vom Drehmoment entlastet und kön
nen dünner ausgeführt sein.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in
vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die
dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfol
gende Erläuterung zweier Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeich
nung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausfüh
rungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen
bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeich
nung zeigt
Fig. 1 in einem schematischen Längsschnitt ein Ausführungsbeispiel einer er
findungsgemäßen Hubkolbenmaschine am Beispiel eines Kompres
sors,
Fig. 2 den Gegenstand aus Fig. 1 im Schnitt durch die Antriebswelle und
Schwenkscheibe;
Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Hubkolben
maschine im Schnitt durch die Antriebswelle und Schwenkscheibe, wo
bei dort die beiden Schwenkarme gemeinsam in der Antriebswelle ge
lagert sind und
Fig. 4 im Detail die Antriebswelle mit Langloch zur Schwenkbewegung der
Schwenkscheibe.
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung eine Hubkolbenmaschine, wobei es sich
dabei im Konkreten um einen Kompressor für die Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs
handelt. Die Hubkolbenmaschine umfasst einen Zylinderblock 1 und in dem Zylinder
block 1 laufende Kolben 2, die über eine Antriebswelle 3 drehangetrieben sind. Die
Kolben 2 werden wiederum von einer ringförmigen Schwenkscheibe 4 in ihrer Hub
bewegung angetrieben, wobei die Antriebskraft über einen sowohl fest mit der An
triebswelle 3 als auch schwenkbar mit der Schwenkscheibe 4 verbundenen Mitneh
mer 5 übertragen wird.
Erfindungsgemäß umfasst der Mitnehmer 5 mindestens einen Schwenkarm 6, der
sich von der Antriebswelle 3 aus in eine nicht radiale Ausnehmung 7 oder einen nicht
radialen Durchgang der Schwenkscheibe 4 erstreckt und dort schwenkbar gelagert
ist. Insoweit wird auf die Fig. 2 und 3 verwiesen, die unterschiedliche Ausfüh
rungsformen der Mitnehmer 5 zeigen.
Die Fig. 2 und 3 zeigen des Weiteren, dass der Mitnehmer 5 zwei sich von der
Antriebswelle 3 in die Schwenkscheibe 4 erstreckende Schwenkarme 6 umfasst. Bei
beiden Ausführungsbeispielen - Fig. 2 und 3 - sind die Schwenkarme 6 mit end
seitigen Schwenkköpfen 8 ausgestattet, wobei die Schwenkköpfe 8 derart in der
Schwenkscheibe 4 gelagert und positioniert sind, dass die sich daraus ergebende
Schwenkachse 9 der Schwenkscheibe 4 im wesentlichen tangential zum Teilkreis 10
der Kolben 2 liegt. Zur Definition des Teilkreises wird zur Vermeidung von Wieder
holungen auf die allgemeine Beschreibung verwiesen, wobei hier ergänzend ange
merkt sei, dass der Teilkreis durch die oberen Totpunkte aller Kolben geht, nämlich
durch die oberen Totpunkte der Kolben definiert ist.
Bei den in den Fig. 2 und 3 gezeigten Ausführungsbeispielen sind die Schwenk
köpfe 8 der Schwenkarme 6 kugelförmig ausgebildet. Ebenso ist eine zylindrische,
walzenförmige oder tonnenförmige Ausgestaltung der Schwenkköpfe 8 denkbar. In
der Antriebswelle 3 sind die Schwenkarme 6 fest gelagert.
Bei dem in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel verlaufen die Schwenkarme 6 des
Mitnehmers 5 parallel zueinander, wobei die Ausnehmungen 7 bzw. Durchgänge in
der Schwenkscheibe 4 ebenfalls parallel zueinander ausgebildet sind. Beide Aus
nehmungen 7 bzw. Durchgänge und beide Schwenkarme 6 sind nicht radial ange
ordnet.
Bei dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Ausnehmungen 7 bzw.
Durchgänge in der Schwenkscheibe 4 ebenfalls nicht radial ausgebildet. Allerdings
verlaufen dort die Schwenkarme 6 nicht parallel zueinander, sondern laufen im Be
reich der Antriebswelle 3 zusammen, so dass sie dort gemeinsam gelagert sind. Dies
vereinfacht den konstruktiven Aufwand auf Seiten der Antriebswelle 3.
Fig. 3 lässt des Weiteren erkennen, dass zur Drehmomentübertragung Bolzen 11
vorgesehen sind, die sich beidseits der Antriebswelle 3 zwischen der Antriebswelle 3
und der kreisförmigen Schwenkscheibe 4 erstrecken. Beide Bolzen 11 sind symme
trisch zueinander angeordnet, wodurch die Drehmomentübertragung begünstigt ist,
bzw. ein Bolzen, der in einem Langloch 12 der Welle vor- und zurückgleitbar ist, um
die Schwenkbewegung zu ermöglich (vgl. Fig. 4).
Abschließend sei hervorgehoben, dass die voranstehend beispielhaft genannten
Ausführungsbeispiele die erfindungsgemäße Lehre lediglich erläutern, jedoch nicht
auf die Ausführungsbeispiele einschränken.