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DE10009163A1 - Säulenelement zum Präsentieren von Objekten - Google Patents

Säulenelement zum Präsentieren von Objekten

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Publication number
DE10009163A1
DE10009163A1 DE2000109163 DE10009163A DE10009163A1 DE 10009163 A1 DE10009163 A1 DE 10009163A1 DE 2000109163 DE2000109163 DE 2000109163 DE 10009163 A DE10009163 A DE 10009163A DE 10009163 A1 DE10009163 A1 DE 10009163A1
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DE
Germany
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core
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2000109163
Other languages
English (en)
Inventor
Ludwig Rechmann
Stefanie Rechmann
Roman Josef Damaschek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
TISCHLEREI REDA GmbH
Original Assignee
TISCHLEREI REDA GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by TISCHLEREI REDA GmbH filed Critical TISCHLEREI REDA GmbH
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Publication of DE10009163A1 publication Critical patent/DE10009163A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/04Stands with a central pillar, e.g. tree type

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  • Display Racks (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Säulenelement 10 zum Präsentieren von Objekten 15, welches sich durch eine besonders einfache Konstruktion auszeichnet. Die einfache Konstruktion wird durch ein Kernelement 20 realisiert, an dessen Außenseite mindestens eine Halterung 30 für ein Trägerelement zum Tragen des zu präsentierenden Objektes 15 befestigt ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Säulenelement zum Präsentieren von Objekten mit mindestens einer eine Aussparung aufweisenden Halterung für ein Trägerelement zum Tragen eines zu präsentierenden Objektes, wobei die Aussparung auf der der Außenseite des Säulenelementes abgewandten Seite der Halterung angeordnet und das Trägerelement in die Aussparung einhängbar ist.
Im Stand der Technik sind derartige Säulenelemente aus dem Möbelbau, insbesondere aber aus dem Messebau bekannt.
Das in Fig. 7a beispielhaft dargestellte bekannte Säulenelement ist aus übereinandergestapelten selbsttragenden Halterungsmodulen 30' mit rechteckigem Querschnitt gemäß Fig. 7b aufgebaut. Die einzelnen Halterungsmodule 30' weisen an ihrer Innenseite jeweils in der Nähe ihres oberen und unteren Randes Aufnahmeelemente 28 zur Aufnahme von Positionierungselementen 25 auf.
Die einzelnen Halterungsmodule 30' weisen auf ihrer Innenseite im Bereich ihres oberen Randes weiterhin Aussparungen 40 auf, in welche Trägerelemente 35 zum Tragen eines zu präsentierenden Objektes 15 einhängbar sind.
Bei einem zusammengebauten Säulenelement gemäß Fig. 7a und 7b stützen sich die einzelnen übereinandergestapelten Halterungsmodule 30' in vertikaler Richtung aufeinander ab; insofern sind die Halterungsmodule selbsttragend. Das an der Innenseite zwischen jeweils zwei Halterungsmodulen 30' angebrachte Positionierungselement 25 verhindert eine Verschiebung der es verbindenden Halterungsmodule 30' gegeneinander in horizontaler Richtung und gewährleistet damit auch eine gute Kraftübertragung in vertikaler Richtung.
Derartigen bekannten Säulenelementen haftet der Nachteil an, daß sie sehr komplex aufgebaut und nur aufwendig herzustellen sind.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Säulenelement zum Präsentieren von Objekten bereitzustellen, welches sich durch eine besonders einfache Konstruktion auszeichnet.
Diese Aufgabe wird gemäß dem Gegenstand des Patentanspruches 1 dadurch gelöst, daß bei dem eingangs beschriebenen Säulenelement die Halterung an der Außenseite eines als Ständer fungierenden Kernelementes befestigt ist.
Bei dieser Konstruktion des Säulenelementes sind die Halterungen auf einfache Weise, z. B. durch Verkleben, an dem Kernelement angebracht und werden von diesem getragen. Die Halterungen müssen deshalb nicht mehr selbsttragend und gegen gegenseitiges Verschieben gesichert ausgebildet sein. Damit sind insbesondere die im Stand der Technik verwendeten Aufnahme- und Positionierungselemente entbehrlich.
Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn das Kernelement und/oder die Halterungen aus Holz gefertigt sind. Grundsätzlich können das Kernelement und/oder die Halterung auch aus Metall oder aus Kunststoff gefertigt sein; Holz bietet jedoch den Vorteil, daß es als nachwachsender Rohstoff keine Belastung für die Umwelt darstellt.
Es ist vorteilhaft, die Halterung als Plattenelement mit einer Höhe auszubilden, welche geringer als die Gesamthöhe des Säulenelementes ist, weil dann mehrere Halterungen über die Höhe des Säulenelementes verteilt angebracht werden können, so daß die Trägerelemente in unterschiedlicher Höhe an dem Säulenelement angebracht werden können. Durch das Vorsehen von mehreren Halterungen über die Höhe des Säulenelementes verteilt wird darüber hinaus die Geradlinigkeit des Säulenelementes optisch durchbrochen und aufgelockert.
Um die Kräfte, die ein Trägerelement, insbesondere wenn es mit dem zu präsentierenden Objekt belastet ist, auf die zugehörige Halterung ausübt, optimal an das Kernelement zu übertragen, ist es vorteilhaft, wenn das Kernelement und die Halterung über mindestens einen Zapfen miteinander verzapft sind.
Zur Realisierung einer variablen Höhe sowie eines vereinfachten Transportes des Säulenelementes ist es vorteilhaft, wenn das Kernelement (20) über die Höhe des Säulenelementes modular aufgebaut ist.
Alternativ ist es für einen vereinfachten und schnellen Aufbau des Säulenelementes von Vorteil, wenn das Kernelement über die gesamte Höhe des Säulenelementes einstückig ausgeführt ist.
Die Aufgabe der Erfindung wird außerdem durch ein System zum Präsentieren von Objekten gelöst, wobei das System mindestens zwei der oben beschriebenen Säulenelemente aufweist und wobei mindestens zwei der Säulenelemente über mindestens ein Trägerelement miteinander verbunden sind.
Ein derartiges System bietet den Vorteil, daß die einzelnen Säulenelemente sehr flexibel, je nach örtlichen Gegebenheiten, zueinander arrangiert werden können. Insbesondere ist eine Anordnung möglich, bei welcher zwei einzelne Säulenelemente über mindestens ein Trägerelement miteinander verbunden sind. Weil das verbindende Trägerelement dabei durch zwei Säulenelemente abgestützt wird, ist das System insbesondere auch zum Tragen von schweren Objekten geeignet. Darüber hinaus ermöglicht ein großer Abstand zwischen den beiden verbundenen Säulenelementen auch die Präsentation von einem großen Objekt, welches durch das verbindende Trägerelement getragen wird.
Es ist sinnvoll, das Trägerelement entweder als Stange oder als Boden auszubilden, damit die Objekte entweder an die Stange gehangen oder auf das Trägerelement als Boden abgelegt werden können.
Schließlich ist es vorteilhaft, wenn die Halterungen der über das Trägerelement verbundenen Säulenelemente in gleicher Höhe angebracht werden, so daß bei einer Plazierung der Säulenelemente auf einem horizontalen Fußboden das Trägerelement waagerecht zwischen den Säulenelementen angebracht werden kann.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße Säulenelement zum Präsentieren von Objekten auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird beispielsweise verwiesen einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende Beschreibung verschiedener Ausführungsbeispiele der Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt des Säulenelementes gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 einen Querschnitt II-II des erfindungsgemäßen Säulenelementes gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 eine Detailansicht gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 4 eine Detailansicht der Fig. 3 mit einem das zu präsentierende Objekt tragenden Trägerelement,
Fig. 5 eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Säulenelementes gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 6 ein System zum Präsentieren von Objekten gemäß einem weiteren Auführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 7a ein aus dem Stand der Technik bekanntes Säulenelement, und
Fig. 7b einen Querschnitt VII-VII des bekannten Säulenelementes gemäß Fig. 7a.
Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Säulenelementes 10 zum Präsentieren von Objekten 15. Das Säulenelement weist mindestens eine Halterung 30 für ein Trägerelement 35 zum Tragen eines zu präsentierenden Objektes 15 auf, wie dies in Fig. 4 gezeigt ist. Die Halterung 30 weist auf ihrer der Außenseite des Säulenelementes abgewandten Seite eine Aussparung 40 auf, in welche das Trägerelement 35 einhängbar ist. Die Halterung 30 ist an der Außenseite eines als Ständer fungierenden Kernelementes 20a, 20b, 20c befestigt und wird von diesem getragen.
Das Säulenelement 10 und insbesondere das Kernelement 20 bestehen in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 aus drei einzelnen Modulen 20a, 20b und 20c, welche übereinander gestapelt sind. Durch diesen modularen Aufbau ist eine flexible Anpassung des Säulenelementes an eine lokal am jeweiligen Aufstellungsort gegebene räumliche Höhe möglich und darüber hinaus wird der Transport vereinfacht.
Das Kernelement 20 ist als Hohlkörper, vorzugsweise aus Holz mit rechteckigem Querschnitt gemäß Fig. 2 ausgebildet. Aufgrund des rechteckigen Querschnittes weist das Kernelement ebene Außenflächen auf, welche ein Befestigen der gleichfalls eben ausgebildeten Halterungen 30 erleichtern, weil dann eine große Kontaktfläche zur Verfügung steht. Die große Kontaktfläche bietet sich insbesondere zum Verkleben von Halterung und Kernelement an.
Gemäß Fig. 2 stoßen jeweils zwei benachbarte Seitenteile des Kernelementes mit Gehrung aneinander und sind im rechten Winkel miteinander verleimt. Eine gleichartige Verbindung ist auch für jeweils zwei benachbarte, auf gleicher Höhe an dem Kernelement angebrachte Halterungen vorgesehen.
Während des Gebrauchs des Säulenelementes 10 steht das Kernelement 20 senkrecht im Raum. Das Kernelement wird dann nicht nur durch die Halterungen 30 und die Trägerelemente 35, sondern insbesondere auch durch die von den Trägerlementen getragenen Objekte 15 belastet. Diese gewichtsmäßige Belastung wird über die Verbindung zwischen Halterung 30 und Kernelement 20 auf das Kernelement übertragen. Zur besseren Übertragung der vertikal wirkenden Gewichtskraft von Halterung, Trägerelement und Objekt auf das Kernelement sind die Halterungen 30 jeweils gemäß Fig. 3 über einen Zapfen 50 mit der Wand des Kernelementes 20 verzapft.
Die Halterungen 30 sind vorzugsweise als Plattenelemente ausgebildet, deren Höhe wesentlich geringer ist als die Gesamthöhe des Säulenelementes. Dadurch wird es möglich, eine Vielzahl von Halterungen 30 über die Höhe des Säulenelementes 10 verteilt an diesem anzubringen, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist.
Für die Ausgestaltung des Säulenelementes 10 bieten sich folgende alternative Ausführungsbeispiele an:
Anstelle des in dem ersten Ausführungsbeispiel gezeigten rechteckigen Querschnittes kann das Kernelement auch einen kreisrunden, elliptischen oder n-eckigen Querschnitt aufweisen. Die Realisierung dieser Querschnitte ist jedoch mit einem erhöhten konstruktiven und zeitlichen Aufwand verbunden.
Alternativ zu der Ausbildung als Hohlkörper ist es auch denkbar, das Kernelement aus Vollmaterial herzustellen.
Wenn nicht gerade ein sehr flacher Querschnitt gewählt wird, so erfordert die Realisierung des Kernelementes aus Vollmaterial einen unnötig großen Materialverbrauch und hat darüber hinaus ein unerwünscht hohes Gewicht zur Folge.
Je nach gewählten Materialien für die Halterung 30 und das Kernelement 20 kann auch deren Verbindung unterschiedlich realisiert werden. Neben der in dem ersten Ausführungsbeispiel erwähnten Klebeverbindung ist auch - je nach Materialwahl - eine Schweiß- und/oder Schraubverbindung möglich.
Als Trägerelemente 35 stehen insbesondere Frontböden, Prospektböden und Frontabhänger zur Verfügung. Die Wahl des im Einzelfall geeigneten Trägerelementes 35 hängt von dem zu präsentierenden Objekt ab.
Frontböden, wie in Fig. 4 als Trägerelement 35 dargestellt, bieten eine im rechten Winkel von dem Kernelement abstehende begrenzte Ablagefläche.
Prospektböden sind demgegenüber in einem spitzen Winkel zu der Halterung angeordnet, in deren Aussparung 40 sie eingehangen sind. Aufgrund dieser geneigten Positionierung bieten sich die Prospektböden insbesondere zur Präsentation von Prospekten oder Zeitschriften an.
Im Unterschied zu den beiden beschriebenen Böden bietet der Frontabhänger keine Ablagefläche, sondern stellt vielmehr lediglich eine Stange begrenzter Länge dar, welche in einem beliebigen Winkel von dem Säulenelement 10 absteht. Er bietet sich überwiegend als Aufhänger für die zu präsentierenden Objekten 15 an.
Beispielsweise kann das Säulenelement 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel mit einer Gesamthöhe von 2,40 m realisiert werden. Es empfiehlt sich dann eine Höhe für die plattenförmig ausgebildeten Halterungen von 35 cm bei einer Breite des Kernelementes von ebenfalls 35 cm. Je nach geplanter Verwendung können alle Maße selbstverständlich auch beliebig abgewandelt werden.
Auch Leuchten zum Anstrahlen des zu präsentierenden Objektes 15 können in die Aussparungen 40 der Halterungen 30 eingehangen werden.
Gemäß einem weiteren in Fig. 6 gezeigten Ausführungsbeispiel wird das Säulenelement 10 nicht alleine freistehend in einem Raum verwendet, sondern mit weiteren Säulenelementen verbunden. Die Verbindung zwischen zwei Säulenelementen wird über mindestens ein Trägerelement 35 realisiert, welches entweder als Stange oder als Boden ausgebildet ist.

Claims (9)

1. Säulenelement (10) zum Präsentieren von Objekten (15) mit: mindestens einer eine Aussparung (40) aufweisenden Halterung (30) für ein Trägerelement(35) zum Tragen eines zu präsentierenden Objektes (15), wobei die Aussparung (40) auf der der Außenseite des Säulenelementes (10) abgewandten Seite der Halterung angeordnet und das Trägerelement (35) in die Aussparung (40) einhängbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (30) an der Außenseite eines als Ständer fungierenden Kernelementes (20) befestigt ist.
2. Säulenelement (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kernelement (20) und/oder die Halterung (30) aus Holz gefertigt ist.
3. Säulenelement (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (30) als Plattenelement mit einer Höhe ausgebildet ist, welche geringer als die Gesamthöhe des Säulenelementes ist.
4. Säulenelement (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kernelement (20) und die Halterung (30) über mindestens einen Zapfen (50) miteinander verzapft sind.
5. Säulenelement (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kernelement (20) über die Höhe des Säulenelementes modular aufgebaut ist.
6. Säulenelement (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kernelement (20) über die gesamte Höhe des Säulenelementes einstückig ausgeführt ist.
7. System zum Präsentieren von Objekten (15) mit mindestens zwei der Säulenelemente (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei mindestens zwei der Säulenelemente (10) über mindestens ein Trägerelement miteinander verbunden sind.
8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (35) als Stange oder als Boden ausgebildet ist.
9. System nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungen (30) bei den beiden verbundenen Säulenelementen (10) jeweils in gleicher Höhe angebracht sind.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP3643208A1 (de) * 2018-10-26 2020-04-29 Weinzierl, Klaus Lagergestell für flaschen

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