DE10009163A1 - Säulenelement zum Präsentieren von Objekten - Google Patents
Säulenelement zum Präsentieren von ObjektenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Säulenelement 10 zum Präsentieren von Objekten 15, welches sich durch eine besonders einfache Konstruktion auszeichnet. Die einfache Konstruktion wird durch ein Kernelement 20 realisiert, an dessen Außenseite mindestens eine Halterung 30 für ein Trägerelement zum Tragen des zu präsentierenden Objektes 15 befestigt ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Säulenelement zum Präsentieren
von Objekten mit mindestens einer eine Aussparung
aufweisenden Halterung für ein Trägerelement zum Tragen
eines zu präsentierenden Objektes, wobei die Aussparung
auf der der Außenseite des Säulenelementes abgewandten
Seite der Halterung angeordnet und das Trägerelement in
die Aussparung einhängbar ist.
Im Stand der Technik sind derartige Säulenelemente aus
dem Möbelbau, insbesondere aber aus dem Messebau bekannt.
Das in Fig. 7a beispielhaft dargestellte bekannte
Säulenelement ist aus übereinandergestapelten
selbsttragenden Halterungsmodulen 30' mit rechteckigem
Querschnitt gemäß Fig. 7b aufgebaut. Die einzelnen
Halterungsmodule 30' weisen an ihrer Innenseite jeweils
in der Nähe ihres oberen und unteren Randes
Aufnahmeelemente 28 zur Aufnahme von
Positionierungselementen 25 auf.
Die einzelnen Halterungsmodule 30' weisen auf ihrer
Innenseite im Bereich ihres oberen Randes weiterhin
Aussparungen 40 auf, in welche Trägerelemente 35 zum
Tragen eines zu präsentierenden Objektes 15 einhängbar
sind.
Bei einem zusammengebauten Säulenelement gemäß Fig. 7a
und 7b stützen sich die einzelnen übereinandergestapelten
Halterungsmodule 30' in vertikaler Richtung aufeinander
ab; insofern sind die Halterungsmodule selbsttragend. Das
an der Innenseite zwischen jeweils zwei Halterungsmodulen
30' angebrachte Positionierungselement 25 verhindert eine
Verschiebung der es verbindenden Halterungsmodule 30'
gegeneinander in horizontaler Richtung und gewährleistet
damit auch eine gute Kraftübertragung in vertikaler
Richtung.
Derartigen bekannten Säulenelementen haftet der Nachteil
an, daß sie sehr komplex aufgebaut und nur aufwendig
herzustellen sind.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
Säulenelement zum Präsentieren von Objekten
bereitzustellen, welches sich durch eine besonders
einfache Konstruktion auszeichnet.
Diese Aufgabe wird gemäß dem Gegenstand des
Patentanspruches 1 dadurch gelöst, daß bei dem eingangs
beschriebenen Säulenelement die Halterung an der
Außenseite eines als Ständer fungierenden Kernelementes
befestigt ist.
Bei dieser Konstruktion des Säulenelementes sind die
Halterungen auf einfache Weise, z. B. durch Verkleben, an
dem Kernelement angebracht und werden von diesem
getragen. Die Halterungen müssen deshalb nicht mehr
selbsttragend und gegen gegenseitiges Verschieben
gesichert ausgebildet sein. Damit sind insbesondere die
im Stand der Technik verwendeten Aufnahme- und
Positionierungselemente entbehrlich.
Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist
es vorteilhaft, wenn das Kernelement und/oder die
Halterungen aus Holz gefertigt sind. Grundsätzlich können
das Kernelement und/oder die Halterung auch aus Metall
oder aus Kunststoff gefertigt sein; Holz bietet jedoch
den Vorteil, daß es als nachwachsender Rohstoff keine
Belastung für die Umwelt darstellt.
Es ist vorteilhaft, die Halterung als Plattenelement mit
einer Höhe auszubilden, welche geringer als die
Gesamthöhe des Säulenelementes ist, weil dann mehrere
Halterungen über die Höhe des Säulenelementes verteilt
angebracht werden können, so daß die Trägerelemente in
unterschiedlicher Höhe an dem Säulenelement angebracht
werden können. Durch das Vorsehen von mehreren
Halterungen über die Höhe des Säulenelementes verteilt
wird darüber hinaus die Geradlinigkeit des
Säulenelementes optisch durchbrochen und aufgelockert.
Um die Kräfte, die ein Trägerelement, insbesondere wenn
es mit dem zu präsentierenden Objekt belastet ist, auf
die zugehörige Halterung ausübt, optimal an das
Kernelement zu übertragen, ist es vorteilhaft, wenn das
Kernelement und die Halterung über mindestens einen
Zapfen miteinander verzapft sind.
Zur Realisierung einer variablen Höhe sowie eines
vereinfachten Transportes des Säulenelementes ist es
vorteilhaft, wenn das Kernelement (20) über die Höhe des
Säulenelementes modular aufgebaut ist.
Alternativ ist es für einen vereinfachten und schnellen
Aufbau des Säulenelementes von Vorteil, wenn das
Kernelement über die gesamte Höhe des Säulenelementes
einstückig ausgeführt ist.
Die Aufgabe der Erfindung wird außerdem durch ein System
zum Präsentieren von Objekten gelöst, wobei das System
mindestens zwei der oben beschriebenen Säulenelemente
aufweist und wobei mindestens zwei der Säulenelemente
über mindestens ein Trägerelement miteinander verbunden
sind.
Ein derartiges System bietet den Vorteil, daß die
einzelnen Säulenelemente sehr flexibel, je nach örtlichen
Gegebenheiten, zueinander arrangiert werden können.
Insbesondere ist eine Anordnung möglich, bei welcher zwei
einzelne Säulenelemente über mindestens ein Trägerelement
miteinander verbunden sind. Weil das verbindende
Trägerelement dabei durch zwei Säulenelemente abgestützt
wird, ist das System insbesondere auch zum Tragen von
schweren Objekten geeignet. Darüber hinaus ermöglicht ein
großer Abstand zwischen den beiden verbundenen
Säulenelementen auch die Präsentation von einem großen
Objekt, welches durch das verbindende Trägerelement
getragen wird.
Es ist sinnvoll, das Trägerelement entweder als Stange
oder als Boden auszubilden, damit die Objekte entweder an
die Stange gehangen oder auf das Trägerelement als Boden
abgelegt werden können.
Schließlich ist es vorteilhaft, wenn die Halterungen der
über das Trägerelement verbundenen Säulenelemente in
gleicher Höhe angebracht werden, so daß bei einer
Plazierung der Säulenelemente auf einem horizontalen
Fußboden das Trägerelement waagerecht zwischen den
Säulenelementen angebracht werden kann.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, das
erfindungsgemäße Säulenelement zum Präsentieren von
Objekten auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird
beispielsweise verwiesen einerseits auf die dem
Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche und
andererseits auf die nachfolgende Beschreibung
verschiedener Ausführungsbeispiele der Erfindung in
Verbindung mit der Zeichnung.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt des Säulenelementes gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 einen Querschnitt II-II des erfindungsgemäßen
Säulenelementes gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 eine Detailansicht gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 4 eine Detailansicht der Fig. 3 mit einem das zu
präsentierende Objekt tragenden Trägerelement,
Fig. 5 eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen
Säulenelementes gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
Fig. 6 ein System zum Präsentieren von Objekten gemäß
einem weiteren Auführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 7a ein aus dem Stand der Technik bekanntes
Säulenelement, und
Fig. 7b einen Querschnitt VII-VII des bekannten
Säulenelementes gemäß Fig. 7a.
Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Säulenelementes 10 zum Präsentieren von
Objekten 15. Das Säulenelement weist mindestens eine
Halterung 30 für ein Trägerelement 35 zum Tragen eines zu
präsentierenden Objektes 15 auf, wie dies in Fig. 4
gezeigt ist. Die Halterung 30 weist auf ihrer der
Außenseite des Säulenelementes abgewandten Seite eine
Aussparung 40 auf, in welche das Trägerelement 35
einhängbar ist. Die Halterung 30 ist an der Außenseite
eines als Ständer fungierenden Kernelementes 20a, 20b,
20c befestigt und wird von diesem getragen.
Das Säulenelement 10 und insbesondere das Kernelement 20
bestehen in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 aus drei
einzelnen Modulen 20a, 20b und 20c, welche übereinander
gestapelt sind. Durch diesen modularen Aufbau ist eine
flexible Anpassung des Säulenelementes an eine lokal am
jeweiligen Aufstellungsort gegebene räumliche Höhe
möglich und darüber hinaus wird der Transport
vereinfacht.
Das Kernelement 20 ist als Hohlkörper, vorzugsweise aus
Holz mit rechteckigem Querschnitt gemäß Fig. 2
ausgebildet. Aufgrund des rechteckigen Querschnittes
weist das Kernelement ebene Außenflächen auf, welche ein
Befestigen der gleichfalls eben ausgebildeten Halterungen
30 erleichtern, weil dann eine große Kontaktfläche zur
Verfügung steht. Die große Kontaktfläche bietet sich
insbesondere zum Verkleben von Halterung und Kernelement
an.
Gemäß Fig. 2 stoßen jeweils zwei benachbarte Seitenteile
des Kernelementes mit Gehrung aneinander und sind im
rechten Winkel miteinander verleimt. Eine gleichartige
Verbindung ist auch für jeweils zwei benachbarte, auf
gleicher Höhe an dem Kernelement angebrachte Halterungen
vorgesehen.
Während des Gebrauchs des Säulenelementes 10 steht das
Kernelement 20 senkrecht im Raum. Das Kernelement wird
dann nicht nur durch die Halterungen 30 und die
Trägerelemente 35, sondern insbesondere auch durch die
von den Trägerlementen getragenen Objekte 15 belastet.
Diese gewichtsmäßige Belastung wird über die Verbindung
zwischen Halterung 30 und Kernelement 20 auf das
Kernelement übertragen. Zur besseren Übertragung der
vertikal wirkenden Gewichtskraft von Halterung,
Trägerelement und Objekt auf das Kernelement sind die
Halterungen 30 jeweils gemäß Fig. 3 über einen Zapfen 50
mit der Wand des Kernelementes 20 verzapft.
Die Halterungen 30 sind vorzugsweise als Plattenelemente
ausgebildet, deren Höhe wesentlich geringer ist als die
Gesamthöhe des Säulenelementes. Dadurch wird es möglich,
eine Vielzahl von Halterungen 30 über die Höhe des
Säulenelementes 10 verteilt an diesem anzubringen, wie
dies in Fig. 5 dargestellt ist.
Für die Ausgestaltung des Säulenelementes 10 bieten sich
folgende alternative Ausführungsbeispiele an:
Anstelle des in dem ersten Ausführungsbeispiel gezeigten
rechteckigen Querschnittes kann das Kernelement auch
einen kreisrunden, elliptischen oder n-eckigen
Querschnitt aufweisen. Die Realisierung dieser
Querschnitte ist jedoch mit einem erhöhten konstruktiven
und zeitlichen Aufwand verbunden.
Alternativ zu der Ausbildung als Hohlkörper ist es auch
denkbar, das Kernelement aus Vollmaterial herzustellen.
Wenn nicht gerade ein sehr flacher Querschnitt gewählt
wird, so erfordert die Realisierung des Kernelementes aus
Vollmaterial einen unnötig großen Materialverbrauch und
hat darüber hinaus ein unerwünscht hohes Gewicht zur
Folge.
Je nach gewählten Materialien für die Halterung 30 und
das Kernelement 20 kann auch deren Verbindung
unterschiedlich realisiert werden. Neben der in dem
ersten Ausführungsbeispiel erwähnten Klebeverbindung ist
auch - je nach Materialwahl - eine Schweiß- und/oder
Schraubverbindung möglich.
Als Trägerelemente 35 stehen insbesondere Frontböden,
Prospektböden und Frontabhänger zur Verfügung. Die Wahl
des im Einzelfall geeigneten Trägerelementes 35 hängt von
dem zu präsentierenden Objekt ab.
Frontböden, wie in Fig. 4 als Trägerelement 35
dargestellt, bieten eine im rechten Winkel von dem
Kernelement abstehende begrenzte Ablagefläche.
Prospektböden sind demgegenüber in einem spitzen Winkel
zu der Halterung angeordnet, in deren Aussparung 40 sie
eingehangen sind. Aufgrund dieser geneigten
Positionierung bieten sich die Prospektböden insbesondere
zur Präsentation von Prospekten oder Zeitschriften an.
Im Unterschied zu den beiden beschriebenen Böden bietet
der Frontabhänger keine Ablagefläche, sondern stellt
vielmehr lediglich eine Stange begrenzter Länge dar,
welche in einem beliebigen Winkel von dem Säulenelement
10 absteht. Er bietet sich überwiegend als Aufhänger für
die zu präsentierenden Objekten 15 an.
Beispielsweise kann das Säulenelement 10 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel mit einer Gesamthöhe von 2,40 m
realisiert werden. Es empfiehlt sich dann eine Höhe für
die plattenförmig ausgebildeten Halterungen von 35 cm bei
einer Breite des Kernelementes von ebenfalls 35 cm. Je
nach geplanter Verwendung können alle Maße
selbstverständlich auch beliebig abgewandelt werden.
Auch Leuchten zum Anstrahlen des zu präsentierenden
Objektes 15 können in die Aussparungen 40 der Halterungen
30 eingehangen werden.
Gemäß einem weiteren in Fig. 6 gezeigten
Ausführungsbeispiel wird das Säulenelement 10 nicht
alleine freistehend in einem Raum verwendet, sondern mit
weiteren Säulenelementen verbunden. Die Verbindung
zwischen zwei Säulenelementen wird über mindestens ein
Trägerelement 35 realisiert, welches entweder als Stange
oder als Boden ausgebildet ist.
Claims (9)
1. Säulenelement (10) zum Präsentieren von Objekten
(15) mit:
mindestens einer eine Aussparung (40) aufweisenden
Halterung (30) für ein Trägerelement(35) zum Tragen eines
zu präsentierenden Objektes (15), wobei die Aussparung
(40) auf der der Außenseite des Säulenelementes (10)
abgewandten Seite der Halterung angeordnet und das
Trägerelement (35) in die Aussparung (40) einhängbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung (30) an der Außenseite eines als Ständer
fungierenden Kernelementes (20) befestigt ist.
2. Säulenelement (10) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Kernelement (20) und/oder die Halterung (30) aus Holz
gefertigt ist.
3. Säulenelement (10) nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung (30) als Plattenelement mit einer Höhe
ausgebildet ist, welche geringer als die Gesamthöhe des
Säulenelementes ist.
4. Säulenelement (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Kernelement (20) und die Halterung (30) über mindestens
einen Zapfen (50) miteinander verzapft sind.
5. Säulenelement (10) nach einem der vorangegangenen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Kernelement (20) über die Höhe des Säulenelementes
modular aufgebaut ist.
6. Säulenelement (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Kernelement (20) über die gesamte Höhe des
Säulenelementes einstückig ausgeführt ist.
7. System zum Präsentieren von Objekten (15) mit
mindestens zwei der Säulenelemente (10) gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 6, wobei mindestens zwei der
Säulenelemente (10) über mindestens ein Trägerelement
miteinander verbunden sind.
8. System nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Trägerelement (35) als Stange oder als Boden ausgebildet
ist.
9. System nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterungen (30) bei den beiden verbundenen
Säulenelementen (10) jeweils in gleicher Höhe angebracht
sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000109163 DE10009163A1 (de) | 2000-02-26 | 2000-02-26 | Säulenelement zum Präsentieren von Objekten |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE2000109163 DE10009163A1 (de) | 2000-02-26 | 2000-02-26 | Säulenelement zum Präsentieren von Objekten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10009163A1 true DE10009163A1 (de) | 2001-09-06 |
Family
ID=7632573
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000109163 Withdrawn DE10009163A1 (de) | 2000-02-26 | 2000-02-26 | Säulenelement zum Präsentieren von Objekten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10009163A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP3643208A1 (de) * | 2018-10-26 | 2020-04-29 | Weinzierl, Klaus | Lagergestell für flaschen |
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| DE29614432U1 (de) * | 1996-08-12 | 1996-11-14 | Tchibo Frisch-Röst-Kaffee GmbH, 22297 Hamburg | Warenpräsentationssystem |
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2000
- 2000-02-26 DE DE2000109163 patent/DE10009163A1/de not_active Withdrawn
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