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DE10008019A1 - Anordnung zur Belüftung von elektrischen und elektronischen Baugruppen - Google Patents

Anordnung zur Belüftung von elektrischen und elektronischen Baugruppen

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DE10008019A1
DE10008019A1 DE2000108019 DE10008019A DE10008019A1 DE 10008019 A1 DE10008019 A1 DE 10008019A1 DE 2000108019 DE2000108019 DE 2000108019 DE 10008019 A DE10008019 A DE 10008019A DE 10008019 A1 DE10008019 A1 DE 10008019A1
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    • H05K7/20Modifications to facilitate cooling, ventilating, or heating
    • H05K7/20536Modifications to facilitate cooling, ventilating, or heating for racks or cabinets of standardised dimensions, e.g. electronic racks for aircraft or telecommunication equipment
    • H05K7/20554Forced ventilation of a gaseous coolant
    • H05K7/20572Forced ventilation of a gaseous coolant within cabinets for removing heat from sub-racks, e.g. plenum
    • H05K7/20581Cabinets including a drawer for fans

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  • Thermal Sciences (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Belüftung von elektrischen und elektronischen Baugruppen, die in einem vorzugsweise durch ein Gehäuse definierten Aufnahmeraum angeordnet sind. Es ist eine Lüftereinheit mit einem Luftverteiler vorgesehen, wobei zwischen der Lüftereinheit und dem Luftverteiler ein Luftstauraum ausgebildet ist. Zur Erzielung von gleichmäßigen und einheitlichen Kühlprofilen ist der Luftverteiler mit einer den Luftstauraum begrenzenden durchgehenden und im wesentlichen ebenen vorsprungsfreien Fläche ausgebildet, von der ausgehend sich die Luftdurchtrittsöffnungen und Luftleiteinrichtungen in einen Bereich in Richtung des Aufnahmeraumes für die Baugruppen hin erstrecken. Durch diese Ausbildung des Luftverteilers werden störende Turbulenzen innerhalb der im Luftstauraum entstehenden Strömungen vermieden.

Description

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Belüftung von elek­ trischen und elektronischen Baugruppen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Aus der EP 0 470 926 A1 ist eine Luftkühlung von mit Leiter­ platten bestückten Steuerschränken bekannt, die ein Gehäuse, mindestens ein Kühlluft ansaugendes Gebläse und eine Vielzahl von parallel angeordneten Leiterplatten aufweisen, welche mit wärmeentwickelnden elektrischen Bauteilen versehen sind. Das Wesentliche dieser bekannten Luftkühlung besteht darin, daß der Luftstrom vom Gebläseeintritt bis zum Eintritt zwischen den Leiterplatten und weiter längs den Leiterplatten bis zum Austritt kanalisiert ist, und daß der Eintritt zwischen zwei benachbarten Leiterplatten eine Schikane mit Mindestöffnungen aufweist, deren Querschnitt auf ein Mehrfaches des Mindest­ öffnungsquerschnittes einstellbar ist. Diese bekannte Luft­ kühlung nutzt die Stauwirkung der Mindestöffnungen aus, vor denen sich ein Druck aufbaut, der einerseits eine gleichmäßi­ gere Strömungsverteilung über die Mindestöffnungen bewirken soll und der andererseits eine gezielte Vergrößerung des Luftdurchsatzes bei wärmemäßig stark belasteten Leiterplatten mit erweitertem Öffnungsquerschnitt an den Schikanen möglich macht. Da jedoch bei dieser bekannten Konstruktion die Schikanen selbst in den Luftstauraum zumindest teilweise hinein­ ragen, wird eine gleichmäßige Strömungsverteilung und ein gleichmäßiger Druckaufbau gestört bzw. verhindert.
Aus Der DE 197 33 134 A1 ist eine Anordnung zur Belüftung von elektrischen und elektronischen Baugruppen bekannt, welche in einem Aufnahmeraum angeordnet sind. Es gelangt ein Luftver­ teilerblech zur Anwendung, welches zwischen den zu belüften­ den Baugruppen und einer Lüftereinheit angeordnet ist und mit Luftdurchtrittsöffnungen und Luftleitflächen versehen ist. Diese bekannte Anordnung arbeitet ohne einen Luftstauraum und das Luftverteilerblech bedeckt die gesamte Fläche der Lüfter­ einheit mit Axiallüftern und ist auch an den Axiallüftern selbst angeordnet. Die Luftdurchtrittsöffnungen und Luftlei­ terflächen sind der Ausbildung und Anordnung der Axiallüfter und den Belüftungserfordernissen der zu belüftenden Baugrup­ pen entsprechend angeordnet. Das Luftverteilerblech ist mit einem System von Ausstanzungen und Stanzungen für die Luft­ durchtrittsöffnungen und Luftleitflächen versehen, wobei dieses System der Ausbildung der Luftaustrittsflächen der Axiallüfter angepaßt ist. Es läßt sich zwar mit Hilfe dieser bekannten Anordnung durch geeignete Platzierung der Luft­ durchtrittsöffnungen und Luftleitflächen in dem Luftverteil­ erblech eine Annäherung an ein gewünschtes Kühlprofil für Baugruppen erreichen, die etwa in einem Abstand gemäß dem Abstand der einzelnen Axiallüfter angeordnet sind, jedoch läßt sich ein für alle Baugruppen gleichermaßen wirksames Belüftungs- oder Kühlprofil aufgrund des fehlenden Stauraumes nicht oder nur schwer erreichen.
Aus der US 4 214 706 ist ein Luftverteilungssystem zum Kühlen von elektronischen Komponenten bekannt, die auf gedruckten Schaltungsplatinen montiert sind. Das System enthält eine mit Luft beschickte Vorratskammer mit einem rechteckförmigen Querschnitt. In den Seitenwänden der Kammer sind Öffnungen ausgebildet, durch die die unter Druck gesetzte Luft vom Inneren der Kammer nach außen in einer Richtung strömen kann, die im wesentlichen senkrecht zu den Außenflächen der Seiten­ wände der Kammer verlaufen, wobei diese Luft über die zu küh­ lenden Komponenten verläuft.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, eine Anordnung zur Belüftung von elektrischen und elektro­ nischen Baugruppen der eingangs genannten Art zu schaffen, welche die Möglichkeit bietet, bei einer Vielzahl von in einem Aufnahmeraum angeordneten elektronischen Baugruppen möglichst einheitliche Kühlprofile realisieren zu können, wobei die Entstehung von Strömungsturbulenzen innerhalb des Stauraumes weitgehend vermieden werden soll.
Diese Aufgabe wird bei der eingangs genannten Anordnung er­ findungsgemäß durch die im Kennzeichnungsteil des Anspruches 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
Bei der Konstruktion nach der vorliegenden Erfindung wird der Luftstauraum zum Aufnahmeraum für die elektronischen Baugrup­ pen hin durch einen in besonderer Weise ausgebildeten Luft­ verteiler begrenzt, der derart ausgebildet ist, daß er auf der Seite des Luftstauraumes keine vorspringenden Elemente besitzt und daher der Luftstauraum durch eine im wesentlichen ebene Fläche begrenzt ist, von der ausgehend sich die Luft­ durchtrittsöffnungen und insbesondere auch die Luftleitein­ richtungen in den Bereich des Aufnahmeraumes für die Bau­ gruppen hin erstrecken.
Durch diese besondere Ausbildung des Luftverteilers, der als Luftverteilerblech oder Luftverteilerplatte ausgebildet sein kann, werden Strömungsturbulenzen im Bereich des Luftstau­ raumes selbst nahezu vollständig vermieden, da in diesen Luftstauraum keine Luftleitelemente hineinragen, die aufgrund der sich ausbildenden Strömung innerhalb des Luftstauraumes Strömungshindernisse darstellen und zu Verwirbelungen und Strömungsungleichmäßigkeiten führen können, die das gewünsch­ te Kühlprofil erheblich stören können.
Im einzelnen kann die Erfindung dadurch eine vorteilhafte Ausgestaltung erfahren, daß die Luftleiteinrichtungen als Erhebungen oder Vorsprünge des Luftverteilerbleches ausge­ bildet sind, die ausschließlich von der vom Luftstauraum abliegenden Fläche des Luftverteilerbleches abstehen. Die Luftleiteinrichtungen können aus Luftleitblecherhebungen gebildet sein, die ausgehend von der einen ebenen Fläche des Luftverteilerbleches oder der Luftverteilerplatte vorzugs­ weise durch Stanzen und Tiefziehen von Blechabschnitten zu der vom Luftstauraum abliegenden Fläche des Luftverteiler­ bleches hin ausgebildet sind.
Eine besonders vorteilhafte und sehr gezielte Kühlung von Abschnitten einer Baugruppe kann dadurch realisiert werden, daß wenigstens einige der Luftleitblecherhebungen aus schachtartig ausgebildeten Erhebungen bestehen, die jeweils einen kleinen Luftleitschacht bilden. Der jeweilige kleine Luftleitschacht kann durch wenigstens zwei Wandabschnitte gebildet sein beispielsweise durch zwei spitzdachförmig ange­ ordnete Wandabschnitte oder auch durch drei Wandabschnitte mit jeweils einem mittleren im wesentlichen rechteckförmig gestalteten Wandabschnitt und zwei seitlichen dreieckförmig gestalteten Wandabschnitten.
Es sei darauf hingewiesen, daß diese kleinen Luftschächte auch in anderer Weise gestaltet sein können und durch mehr als drei Wandabschnitte gebildet sein können oder auch kugel­ förmig gemäß einem Kugelausschnitt gestaltet sein können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Luftleitblech mehreren Axiallüftern zugeordnet und ist je­ weils gegenüber einer Nabe eines Axiallüfters mit einer kreisförmigen Öffnung mit relativ großem Durchmesser ausge­ stattet, wobei wenigstens einige der Luftleitblecherhebungen symmetrisch zu dieser kreisförmigen Öffnung angeordnet sind.
Die Kühlwirkung läßt sich dadurch noch wesentlich erhöhen, daß die Luftleitblecherhebungen mit schlitzförmigen und/oder langlochförmigen Öffnungen in dem Luftleitblech kombiniert ausgebildet sind. Dabei können die Größen der Öffnungen (Öffnungsquerschnitte), die Lagen der Öffnungen und auch die Lagen und Größen der Luftleitblecherhebungen bzw. der Luft­ leitschächte der jeweiligen zu kühlenden Baugruppe angepaßt sein.
Um die Möglichkeit zu schaffen das betreffende Gehäuse auch mit anderen Baugruppen bestücken zu können oder nachträglich auch mit zusätzlichen oder neuen Baugruppen ausstatten zu können, ist das Luftleitblech in bevorzugter Weise austausch­ bar in dem betreffenden Gehäuse eingesetzt.
Das Luftleitblech besteht zweckmäßiger Weise aus einem Stahl­ blech oder aus einem Plattenmaterial aus einem nicht metalli­ schen Werkstoff.
Ein weiteres wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß die Lüftereinheit als Einschubteil ausge­ bildet ist. Dadurch ist ein schnelles und problemloses Aus­ tauschen der Lüftereinheit möglich für den Fall, daß bei­ spielsweise einer der Lüfter in der Lüftereinheit ausgefallen ist. Dieses Einschubteil kann ferner zweckmäßiger Weise der­ art ausgebildet sein, daß bei Erreichen der Soll-Einschub­ stellung ein elektrischer Kontakt mit Stromversorgungskon­ takten innerhalb des Gehäuses hergestellt wird, so daß die Lüftereinheit automatisch nach Einschieben derselben in das Gehäuse mit Strom versorgt werden kann.
Eine besonders günstige Konstruktion der als Einschubteil ausgebildeten Lüftereinheit ist ferner dadurch gekennzeich­ net, daß die als Einschubteil ausgebildete Lüftereinheit einen den Stauraum begrenzenden Flächenabschnitt aufweist, der gegenüber einem Frontabschnitt des Einschubteiles zur Vergrößerung des Stauraumes abgestuft ausgebildet ist. Durch diese letztere Ausbildung wird einerseits erreicht, daß nach dem Einschieben des Einschubteiles in das Gehäuse der Stau­ raum in einer durchgehend gleichbleibenden Höhe ausgebildet wird und eine gedrängtere Bauweise ermöglicht wird, da ein Abschnitt des Stauraumes dabei effektiv innerhalb des Ein­ schubteiles ausgebildet ist. Die genannte Abstufung zwischen dem Frontabschnitt und dem hinteren Abschnitt des Einschub­ teiles ist in bevorzugter Weise in Form einer sanften Krüm­ mung ausgebildet, wodurch das Entstehen von Turbulenzen innerhalb des Stauraumes weiter unterdrückt wird.
Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform ist die Frontplatte des Einschubteiles mit einer Vielzahl von Luftansaugschlitzen ausgestattet, wobei auf diese Frontplatte des Einschubteiles ein Luftfilter aufsetzbar ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungs­ beispielen unter Hinweis auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische schematische Ansicht einer Anordnung zur Belüftung von elektrischen und elektronischen Baugruppen mit Merkmalen nach der Erfindung;
Fig. 2 eine Frontansicht der in Fig. 1 gezeigten Anordnung in teilweise weggebrochener Darstellung;
Fig. 3 eine Seitenansicht der in Fig. 1 gezeigten Anord­ nung, wobei die Lüftereinheit in vollständig ein­ geschobenem Zustand dargestellt ist;
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Luftverteilerblech vom Inneren des Aufnahmeraumes zur Aufnahme der Baugruppen aus gesehen; und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Luftverteiler­ bleches mit Merkmalen nach der Erfindung.
In Fig. 1 ist ein Gehäuse für die Aufnahme von elektrischen und elektronischen Baugruppen allgemein mit 1 bezeichnet und dieses Gehäuse ist ohne seitliche und vordere Wandplatte gezeigt, um in das Innere desselben blicken zu können. Das als Beispiel gezeigte Gehäuse ist etwa quaderförmig gestaltet und enthält Streben 2, eine hintere Wandplatte 3, eine obere Wandplatte 4, eine Zwischenwand 6, die den Innenraum des Gehäuses in einen vorderen Aufnahmeraum 5 zur Aufnahme von elektrischen oder elektronischen Baugruppen und in einen hinteren Aufnahmeraum aufteilt. Im unteren Bereich des Ge­ häuses 1 ist ein Einschubraum ausgebildet, um eine als Ein­ schubteil 7 ausgebildete Lüftereinheit in das Gehäuse 1 gemäß den Pfeilen A einschieben und herausziehen zu können. In Fig. 1 ist die Lüftereinheit bzw. das Einschubteil 7 in teilweise eingeschobenem Zustand dargestellt. Das Einschubteil 7 ent­ hält mehrere Axiallüfter 10 und einen oberen Flächenabschnitt 12, der einen Luftstauraum auf der Seite der Lüftereinheit begrenzt, der in Fig. 3 zu sehen ist und mit 14 bezeichnet ist. Das Einschubteil 7 besitzt eine Frontplatte 8, in der Luftansaugschlitze 30 ausgebildet sind, die in Fig. 2 in Draufsicht zu sehen sind.
Das Einschubteil 7 besitzt ferner einen Frontabschnitt 16 (s. Fig. 3), der gegenüber einem hinteren Abschnitt des Einschub­ teiles 7 stufenförmig abgesetzt ist, wobei der Stufenab­ schnitt mit 17 bezeichnet ist und in bevorzugter Weise in Form einer weichen Krümmung verläuft. Diese Ausbildung unter­ stützt die Unterdrückung der Ausbildung von Luftturbulenzen innerhalb der sich im Stauraum 14 ausbildenden Strömungen.
Durch diese besondere Ausgestaltung der Lüftereinheit wird ein relativ großer Abschnitt des Stauraumes 14 effektiv durch einen Raumabschnitt der Lüftereinheit selbst gebildet, wo­ durch eine gedrängtere Bauweise (Reduzierung der Höhe des Gehäuses 1) möglich wird. Der vordere höhere Frontabschnitt 16 des Einschubteiles 7 stellt außerdem sicher, daß bei vollständig eingeschobenem Einschubteil 7 der Luftstauraum 14 seine gleichmäßige Soll-Höhe erreicht, die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel in der Größenordnung von 2 cm liegt.
Das Einschubteil 7 kann ferner in bekannter Weise mit einer Kontaktleiste ausgestattet sein, um bei Erreichen der Einschub-Solllage elektrischen Kontakt mit Gegenkontakten (nicht gezeigt) zu schließen, so daß dadurch automatisch die Stromversorgung der Lüftereinheit sichergestellt wird.
Wie aus Fig. 1 entnommen werden kann, kann auf die Frontplatte 8 ein Filter 9 aufgesetzt werden, welches die Luftansaug­ schlitze 13 bedeckt, so daß dadurch die angesaugte Luft vor dem Eintreten in das Gehäuse gefiltert wird.
Wie sich insbesondere der Darstellung nach Fig. 2 und auch Fig. 3 entnehmen läßt, wird der Luftstauraum 14 nach oben hin durch einen Luftverteiler 11 begrenzt, welcher vorzugsweise als Luftverteilerplatte oder Luftverteilerblech ausgebildet ist.
Die eine Hauptfläche dieses Luftverteilerbleches 11, welche den Luftstauraum 14 begrenzt, ist durchgehend glatt und im wesentlichen eben ausgebildet, d. h. von dieser Fläche ragen keinerlei Elemente in den Luftstauraum 14 vor, wodurch die erfindungsgemäß angestrebte Wirkung erzielt wird, nämlich über die gesamte Fläche des Luftverteilerbleches hinweg möglichst gleiche Strömungsbedingungen zu realisieren, ohne daß dabei an irgendwelchen Stellen Wirbelbildungen oder andere Strömungsstörungen entstehen können, wie dies bei bekannten Konstruktionen der Fall ist, bei denen Strömungs­ leitelemente von der unteren Seite des Luftverteiles abste­ hen, also in den Luftstauraum hineinragen.
In Fig. 3 ist die durchgehend glatte bzw. ebene Fläche mit 15 bezeichnet.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine beispielhafte Ausbil­ dung eines Luftverteilerbleches 11, welches mit einer Vielzahl von Öffnungen und auch kleinen Luftleitschächten 20 ausgestattet ist. Sowohl die Gestalt der Öffnungen als auch die Lage der Öffnungen und auch die effektive Querschnitts­ fläche der Öffnungen können auf die jeweils zu kühlenden Baugruppen abgestimmt sein. Wie sich Fig. 4 und insbesondere Fig. 5 entnehmen läßt, ist das Luftleitblech 11 mit relativ großen kreisförmigen Öffnungen 19 ausgestattet, die jeweils einer Achse eines Axiallüfters gegenüberliegen. Eine Beson­ derheit des als Beispiel dargestellten Luftverteilerbleches 11 besteht darin, daß auf der in Fig. 4 und in Fig. 5 sicht­ baren Seite des Luftverteilerbleches 11 Luftleitblecherhe­ bungen 20 ausgebildet sind, die aus mehreren Wandabschnitten bestehen können, also beispielsweise aus einem mittleren im wesentliche rechteckförmig gestalteten Wandabschnitt 22 und aus zwei seitlichen dreieckförmig gestalteten Wandabschnitten 20 und 21'. Diese Luftleitblecherhebungen 20 bilden somit kleine Luftschächte, durch die die Möglichkeit geboten wird, sehr gezielt Kühlluftströme auf die Baugruppenabschnitte zu lenken, die einer besonders hohen thermischen Belastung ausgesetzt sind.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die Erfindung nicht auf die gezeigten Luftleitblecherhebungen bzw. Schächte 20 beschränkt ist und auch anders gestaltete Luftleitblecher­ hebungen in den Rahmen der Erfindung fallen beispielsweise kleine Luftleitschächte mit zwei Wandabschnitten, die ein Spitzdach formen (nicht gezeigt). Auch sind Luftleitblech­ erhebungen denkbar, die beispielsweise kugelförmig gestaltet sind bzw. einen Kugelausschnitt darstellen. Wie sich insbe­ sondere der perspektivischen Ansicht von Fig. 5 entnehmen läßt, sind die Luftleitblecherhebungen 20 mit einer Vielzahl von schlitzförmigen oder langlochförmig gestalteten Öffnungen 18 kombiniert und einige der Luftleitblecherhebungen sind auch zusammen mit langlochförmig gestalteten Öffnungen sym­ metrisch zu der jeweils größeren kreisförmigen Öffnung 19 angeordnet. Sowohl die Lage, die Gestalt als auch die Quer­ schnittsform der jeweiligen Luftdurchtrittsöffnungen und kleinen Luftleitschächte kann an die jeweils zu kühlenden Baugruppen angepaßt sein.
Um die Möglichkeit zu schaffen, das betreffende Gehäuse auch mit anderen Baugruppen nachzurüsten oder zu ergänzen, ist das Luftleitblech 11 auswechselbar in dem Gehäuse angeordnet.
Die genannten Luftleitblecherhebungen 20 können im Falle eines Luftverteilerbleches durch Stanzen und durch Tiefziehen von Materialabschnitten des betreffenden Bleches ausgebildet werden.
Ferner besteht auch die Möglichkeit, diesen Luftverteiler als Luftverteilerplatte auszubilden, die entweder aus Stahlblech oder aus irgendeinem anderen Material wie beispielsweise Kunststoff hergestellt sein kann.
Bezugszeichenliste
1
Gehäuse
2
Streben
3
hintere Wandplatte
4
obere Wandplatte
5
Aufnahmeraum
6
Zwischenwand
7
Lüftereinheit (Einschubteil)
8
Frontplatte
9
Filter
10
Axiallüfter
11
Luftverteiler (Luftleitblech)
12
Flächenabschnitt
13
Luftansaugschlitze
14
Luftstauraum
15
ebene Fläche
16
Frontabschnitt
17
Stufenabschnitt
18
langlochförmige Öffnungen
19
kreisförmige Öffnungen
20
Luftleitblecherhebungen
21
Wandabschnitt
21
' Wandabschnitt
22
Wandabschnitt
A Pfeile

Claims (18)

1. Anordnung zur Belüftung von elektrischen und elektro­ nischen Baugruppen, welche in einem durch ein Gehäuse (1) oder dergleichen Hohlkörper definierten Aufnahmeraum (5) angeordnet sind, mit einer Lüftereinheit (7) mit einem Luftverteiler (11), welcher als Luftverteilerplatte oder Luftvertei­ lerblech ausgebildet ist und welcher zwischen den zu belüftenden Baugruppen und der Lüftereinheit (7) ange­ ordnet ist und mit Luftdurchtrittsöffnungen (18, 19) und Luftleiteinrichtungen versehen ist, mit einem Luftstau­ raum (14) zwischen der Lüftereinheit (7) und dem Luft­ verteiler (11), dadurch gekennzeichnet, daß der Luftverteiler (11) eine den Luftstauraum (14) be­ grenzende durchgehende, im wesentlichen ebene vorsprung­ freie Fläche aufweist, von der ausgehend sich die Durch­ trittsöffnungen (18, 19) und Luftleiteinrichtungen in einen Bereich des Aufnahmeraumes (5) für die Baugruppen erstrecken.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftleiteinrichtungen als Erhebungen oder Vorsprünge des Luftverteilerbleches (11) ausgebildet sind, die ausschließlich von der vom Luftstauraum (14) abliegenden Fläche des Luftverteilerbleches (11) abstehen.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftleitereinrichtungen aus Luftleitblecherhebungen gebildet sind, die ausgehend von der einen ebenen Fläche des Luftverteilerbleches (11) vorzugsweise durch Stan­ zen, Biegen und/oder Tiefziehen von Blechabschnitten zu der vom Luftstauraum (14) abliegenden Fläche des Luft­ verteilerbleches (11) hin ausgebildet sind.
4. Anordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einige der Luftleitblecherhebungen (20) aus schachtartig ausgebildeten Erhebungen bestehen, die jeweils einen kleinen Luftleitschacht bilden.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweilige kleine Luftleitschacht durch wenigstens zwei Wandabschnitte gebildet ist.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der kleinen Luftleitschächte durch zwei spitzdachförmig angeordnete Wandabschnitte gebildet ist.
7. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der kleinen Luftleitschächte durch drei Wandabschnitte (21, 21', 22) gebildet ist und jeweils einen mittleren im wesentlichen rechteckförmig gestal­ teten Wandabschnitt (22) und zwei seitliche dreieck­ förmig gestaltete Wandabschnitte (21, 21') aufweist.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Luftverteilerblech mehreren Axiallüftern (10) zuge­ ordnet ist und jeweils gegenüber einer Nabe eines Axial­ lüfters (10) eine kreisförmige Öffnung (19) aufweist, wobei wenigstens einige der Luftleitblecherhebungen (20) symmetrisch zu der kreisförmigen Öffnung (19) angeordnet sind.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftleitblecherhebungen (20) mit schlitzförmigen und/oder langlochförmigen Öffnungen (18) in dem Luftverteilerblech (11) kombiniert ausgebildet sind.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Größen der Öffnungen (18, 19), die Lagen der Öffnun­ gen (18, 19) und die Lagen und Größen der Luftleitblech­ erhebungen (20) bzw. der Luftleitschächte den jeweiligen zu kühlenden Baugruppen angepaßt sind.
11. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Luftverteilerblech (11) austauschbar in dem Gehäuse (1) eingesetzt ist.
12. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Luftverteilerblech (11) ein Stahlblech oder ein Plattenmaterial aus einem nicht metallischen Werkstoff ist.
13. Anordnung nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftereinheit (7) als Einschubteil ausgebildet ist.
14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Einschubteil dafür ausgebildet ist, um bei Erreichen der Soll-Einschubstellung elektrischen Kontakt mit Stromversorgungskontakten innerhalb des Gehäuses (1) herzustellen.
15. Anordnung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die als Einschubteil ausgebildete Lüftereinheit (7) ei­ nen den Luftstauraum (14) begrenzenden Flächenabschnitt (12) aufweist, der gegenüber einem Frontabschnitt (16) des Einschubteiles zur Ausbildung und/oder Vergrößerung des Luftstauraumes (14) abgestuft ausgebildet ist.
16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Stufenabschnitt (17) des Einschubteiles (7) in einer sanften Krümmung verläuft.
17. Anordnung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontplatte (8) des Einschubteiles (7) eine Vielzahl von Luftansaugschlitzen (13) aufweist.
18. Anordnung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch ein auf die Frontplatte (8) des Einschubteiles (7) aufsetzbares Luftfilter (9).
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