DE10008742A1 - Aufsatz für Aktenvernichter zur Aufnahme und Zuführung von Schriftgut - Google Patents
Aufsatz für Aktenvernichter zur Aufnahme und Zuführung von SchriftgutInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Aufsatz für Aktenvernichter zur Aufnahme und Zuführung von Schriftgut, insbesondere Knüllpapier, wie es in Papierkörben und dergleichen vorhanden ist sowie ein Verfahren zum Befüllen eines Aktenvernichters unter Anwendung besagten Aufsatzes, wobei der Aktenvernichter ein Gehäuse aus einem schrankartigen Unterteil und einem wahlweise abnehmbaren Gehäuseoberteil aufweist, mitsamt im oberen Bereich des Gehäuses angeordnetem Schneidwerk, mit Schneidwalzen und Abstreifern sowie einem zugeordneten Antriebsaggregat, wobei oberhalb des Schneidwerkes ein Zuführschacht für sogenanntes Knüllpapier vorgesehen ist und der Aufsatz oberhalb von diesem Zuführschacht fest oder wahlweise abnehmbar angeordnet ist, wobei der Aufsatz gemeinsam mit einem überdeckten, durchbrochenen oberen Bereich des Gehäuseoberteils einen Aufnahmeraum für sogenanntes Knüllpapier bildet und wobei dieser Aufnahmeraum in Verbindung mit dem Zuführschacht steht, und speziell vorgesehen ist, dass der Aufsatz (11) eine ingegrierte Verschlusseinheit (20), die bewegbare bzw. ortsveränderbare Teile umfasst, mit welcher die Einfüllöffnung (17) des Aufsatzes (11) und der Übergangsbereich zwischen dem Aufnahmeraum und dem Zuführschacht (10) wechselseitig geöffnet und verschlossen werden.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Aufsatz für Aktenvernichter zur
Aufnahme und Zuführung von Schriftgut, insbesondere Knüllpapier, wie
es in Papierkörben und dergleichen vorhanden ist.
In der Praxis sind Aktenvernichter bekannt, die einen schrankartigen
oder schrankähnlichen Unterbau aufweisen, in welchem oberhalb eines
Sammelraumes ein Schneidwerk zum Schreddern des zugeführten
Materials angeordnet ist. Die Beschickung erfolgt vom oberen Bereich
aus, wobei im sogenannten Oberteil des Gehäuses ein im wesentlichen
horizontal liegender oder nach unten geneigter Spalt zur Zuführung von
glatten, blattförmigen Material sowie ein wahlweise auf das Oberteil
aufsetzbarer oder fest angeordneter Aufnahmebehälter - Einfülltrichter -
für sogenanntes Knüllpapier, zum Beispiel Inhalt eines Papierkorbes,
vorgesehen sind.
Diese Aufnahmebehälter sind in der Regel frontseitig, also dem
Bediener zugewandt, mit einer durchsichtigen Platte ausgerüstet und
besitzen in ihrer Oberfläche eine Einfüllöffnung, welche in der Regel fast
die gesamte Fläche einnimmt. Die untere Fläche dieser Aufsätze ist in
ihrer konstruktiven Gestaltung bezogen auf die obere Fläche des
Oberteils des Gehäuses der Aktenvernichter so gestaltet, dass
eingeschüttetes Material - Knüllpapier - unmittelbar in den den
Schneidwalzen vorgelagerten Raum fallen kann. Je nach Fabrikat ist
zudem vorgesehen, dass das Schneidwerk nach Betätigung einer
Starttaste ständig läuft oder während des Einschüttens des
Knüllmaterials das Schneidwerk anläuft.
Ein derartiger Aktenvernichter ist zum Beispiel der "HSM P 450 CC"
(siehe Prospektkopie, beigefügt als ANLAGE 1). Zur Vermeidung von
Gefahrenstellen an diesen Geräten schreibt eine Sicherheitsrichtlinie/
-norm, die EN 294 aus 1992, vor, dass in Abhängigkeit von der Lage des
Gefahrenbereiches, also bei derartigen Geräten das Schneidwerk des
Aktenvernichters, die Oberkante des Aufnahmebehälters, gemessen von
der Aufstellfläche des Aktenvernichters, eine Mindesthöhe in der
Vertikalen haben muss.
Dies hat zur Folge, dass zum Beispiel bei Anordnung des
Schneidwerkes in einer Höhe von 1000 mm und bei einem Abstand der
Aufgabekante des zu vernichtenden Materials, also in der Regel von der
Frontseite des Aktenvernichters, von 300 mm, die Oberkante des
Aufnahmebehälters mindestens in einer Höhe von 1600 mm liegen
muss. Dadurch sind die Geräte sehr hoch, somit ist ein hoher
Materialaufwand bei der Herstellung solcher Aktenvernichter gegeben
oder die Aktenvernichter, die unterhalb der durch die Norm festgelegten
Höhen-Grenzwerte gebaut werden, müssen an der Einfüllöffnung des
besagten Aufnahmebehälters zusätzliche Sicherheitseinrichtungen
aufweisen.
So ist beispielweise beim Aktenvernichter "IDEAL 4505" (siehe
Prospektkopie gemäß ANLAGE 2) an der Oberkante des
Aufnahmebehälters seitwärts und hinten eine Reling vorgesehen; der
ausklappbare Aufgabetisch für das blattförmige Material sichert bei
diesem Gerät den Sicherheitsabstand von der Einfüllseite aus.
Bei einer weiteren bekanten Lösung, dem Aktenvernichter
"TAROS 50.66" (siehe Prospektkopie gemäß ANLAGE 3) ist die
Einfüllöffnung des Aufnahmebehälters durch einen oben liegenden
Deckel, welcher beim Öffnen einen Sicherheitsschalter betätigt,
gesichert. Diese Lösung erfordert einen weiteren material- und
schaltungstechnischen Aufwand und zusätzliche Arbeitsverrichtungen
für den Bediener beim Einfüllen von besagtem Knüll-Material.
Bei einem weiteren Aktenvernichter, dem "5540 C" (siehe Prospektkopie
gemäß ANLAGE 4), ist das Gehäuse des Aktenvernichters gegenüber
den vorgenannten Aktenvernichtern relativ niedrig gehalten, dafür baut
dieser Aktenvernichter jedoch seitlich sehr weit aus. Dieser
Aktenvernichter weist seitwärts liegende Zuführeinlässe auf, einen
Einführungsschlitz für blattförmiges Material und einen von diesem noch
weiter seitwärts entfernt liegenden Aufnahmekasten, in dem das
sogenannte Knüllpapier entlehrt werden kann, welches dann über ein
abgedecktes Transportband dem Schneidwerk zugeführt wird. Die
Entfernung dieses Aufgabeortes zum Schneidwerk richtet sich nach der
Höhe des Durchtrittspaltes für das Knüllpapier, also des Abstandes vom
Transportband vertikal nach oben zur Abdeckung. Auch bei dieser
Lösung wird viel Material benötigt, zudem ist die benötigte Aufstellfläche
gegenüber den nach oben bauenden Aktenvernichtern sehr viel größer.
Daher besteht die Aufgabe der Erfindung darin, einen Aufsatz für
Aktenvernichter, welcher fest oder wahlweise auf einem Aktenvernichter
angeordnet werden kann, zu schaffen, mit dem ein Aktenvernichter
mitsamt einem besagten Aufsatz, unter Einhaltung der per Norm
vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen, trotz einer geringen
Aufstellfläche gegenüber den bekannten Geräten in seiner gesamten
Bauhöhe relativ niedrig gehalten werden kann.
Die Aufgabe löst ein Aufsatz für Aktenvernichter zum Aufnehmen und
Zuführen von Schriftgut, insbesondere von sogenanntem Knüllmaterial,
mit den Merkmalen des Patentanspruches 1; die Patentansprüche 2 bis
12 offenbaren Weiterbildungen und vorteilhaften Ausführungsvarianten
des Erfindungsgegenstandes; die Patentansprüche 13 bis 17 vorteilhafte
Verfahrensabläufe des Befüllens des Aktenvernichters.
Die Vorteile der Erfindung liegen vor allem darin, dass bei geringer
Aufstellfläche des Aktenvernichters selbiger, gegenüber den eingangs
genannten bekannten Aktenvernichtern, eine geringere Bauhöhe hat,
wobei sich diese Bauhöhe in der Regel nur nach dem konzipierten
Fassungsvolumen des Sammelraumes für das zerkleinerte Material
richten muss. Dieser neue Aufsatz, der besagtes, sogenanntes Knüll
papier aufnimmt und dem Schneidwerk zuführt ist dabei derart gestaltet,
dass ein unbeabsichtigtes Eingreifen mit der Hand in das Schneidwerk
durch den Aufnahmeraum des Aufsatzes hindurch nicht erfolgen kann.
Zudem bietet der neue Aufsatz den Vorteil, dass eine dosierte Zufuhr
des zum Zerkleinern eingefüllten Knüllmaterials zum Schneidwerk hin
erfolgen kann.
Der neue Aufsatz zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass
selbiger eine ortsveränderbare Verschlusseinheit beinhaltet, mit welcher
eine Einfüllöffnung des Aufsatzes und ein Übergangsbereich zwischen
dem Materialaufnahmeraum und dem Zuführschacht zum Schneidwerk,
insbesondere zeitgleich, wechselseitig geöffnet und verschlossen
werden.
Der Aktenvernichter, auf den der Aufsatz zur Aufnahme und Zuführung
von Schriftgut vornehmlich aufsetzbar ist, weist vorzugsweise ein
Gehäuse aus einem schrankartigen Unterteil und einem wahlweise
abnehmbaren Gehäuseoberteil auf, mitsamt im oberen Bereich des
Gehäuses angeordnetem Schneidwerk, mit Schneidwalzen und
Abstreifern sowie einem zugeordneten Antriebsaggregat, wobei oberhalb
des Schneidwerkes ein Zuführschacht für das sogenannte Knüllpapier
vorgesehen ist. Der Aufsatz ist oberhalb von diesem Zuführschacht fest
oder wahlweise abnehmbar angeordnet ist, wobei der Aufsatz
gemeinsam mit einem überdeckten, durchbrochenen oberen Bereich des
Gehäuseoberteiles einen Aufnahmeraum für das sogenannte Knüllpapier
bildet und wobei dieser Aufnahmeraum in Verbindung mit dem
Zuführschacht steht. Der ortsveränderbaren Verschlusseinheit oder
Teilen von selbiger sind Mittel zu deren Betätigung und Steuerung
zugeordnet.
Im Speziellen ist vorgesehen, dass die Verschlusseinheit ein
bewegbares Schließelement aufweist, wobei selbiges vorzugsweise
drehbar um eine horizontale Achse angeordnet ist; bei Bedarf kann es
auch um eine vertikale Achse gedreht werden.
Eine Weiterung sieht vor, dass das bewegbare Schließelement in einer
vertikalen und/oder horizontalen Ebene oder einer schräg zwischen
vorgenannten Ebenen verlaufenden Ebene verschiebbar angeordnet ist.
Zudem kann das bewegbare Schließelement aus zwei Teilen bestehen,
welche miteinander gekoppelt sind, wobei ein Teil des bewegbaren
Schließelementes in der Vertikalen und das andere Teil in der
Horizontalen oder in einer schräg angeordneten Ebene verschiebbar ist.
Vorzugsweise ist eines dieser Teilelemente der Öffnung in einer
Frontfläche des Aufsatzes und das andere Teilelement dem im
Gehäuseoberteil angeordneten Zuführschacht zugeordnet.
Das bewegbare Schließelement der Verschlusseinheit ist in spezieller
Ausführung ein zylinderförmigen Grundkörper, bei dem unter
Ausnehmung der halben Mantelfläche ein Aufnahmetrog gebildet ist,
welcher mit seiner Körperlängsachse um die Horizontale drehbar
angeordnet ist.
Das bewegbare Schließelement der Verschlusseinheit ist nach einer
anderen Weiterung ein zylinderförmiger Hohlkörper, der mit seiner
Körperlängsachse um die Vertikale drehbar angeordnet ist, wobei dieser
Hohlkörper in seiner Mantelfläche eine mit der in der Frontfläche des
Aufsatzes vorgesehenen Öffnung korrespondierende Öffnung und eine
weitere Öffnung in seiner unten liegenden kreisförmigen Körperfläche
aufweist und wobei beide in dem Hohlkörper vorgesehenen Öffnungen
derart zueinander versetzt angeordnet sind, dass auch hier bei
geöffneter Frontfläche des Aufsatzes - in der Position Einfüllen - der
oberhalb des Schneidwerkes befindliche Zuführschacht verschlossen ist.
Der Hohlkörper kann auch eine von einem Zylinder abweichende Form
aufweisen; die Körpergrundform kann dabei ein Würfel, ein Quader, eine
Säule oder ein Prisma sein, wobei mindestens zwei Öffnungen
vorhanden sind, eine dieser Öffnungen ist der Öffnung in der Frontfläche
des Aufsatzes und die andere Öffnung dem Zuführschacht zugeordnet.
Die Erfindung ist auch durch ein Verfahren zum Befüllen eines
Aktenvernichters unter Anwendung eines Aufsatzes für Aktenvernichter
nach einem der Patentansprüche 1 bis 12 gekennzeichnet, bei dem das
Schließen der Öffnung in der Frontfläche des Aufsatzes und das Öffnen
des Zuführschachtes zeitgleich erfolgt.
Eine Weiterung sieht vor, dass das Schließen der Öffnung in der
Frontfläche des Aufsatzes und das Öffnen des Zuführschachtes
zeitgleich und stetig voranschreitend erfolgt.
Nach einer anderen Weiterung des Verfahren ist vorgesehen, dass das
Schließen der Öffnung in der Frontfläche des Aufsatzes und das Öffnen
des Zuführschachtes zeitgleich und beschleunigt voranschreitend
erfolgt.
Zudem sieht eine weitere Ausführung noch vor, dass das Schließen der
Öffnung in der Frontfläche des Aufsatzes und das Öffnen des
Zuführschachtes zeitgleich und gebremst voranschreitend erfolgt.
Bei einer speziellen Verfahrensausführung ist vorgesehen,
dass das Schließen der Öffnung in der Frontfläche des Aufsatzes und
das Öffnen des Zuführschachtes zeitgleich und in Intervallen
voranschreitend erfolgt.
Die Erfindung wird folgend anhand eines schematisch in Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigen die
Zeichnungen im einzelnen:
Fig. 1: den oberen Bereich eines teilweisen aufgeschnittenen
Aktenvernichters in Seitenansicht mit aufgesetztem neuen
Aufsatz und Stellung einer Verschlusseinheit in einer ersten
Position und
Fig. 2: einen Ausschnitt aus der Fig. 1 mit Stellung der Ver-
Schlusseinheit in einer zweiten Position.
Die konstruktiven und wesentlichen Details des gezeigten, vorteilhaften
Ausführungsbeispieles des neuen Aufsatzes mit integrierter Verschluss
einheit sind in den Fig. 1 und 2 dargestellt, die betreffende
Bezeichnung der Bauteile ergeht im Wesentlichen aus dem Bezugszif
fernverzeichnis.
Die Fig. 1 zeigt einen Aktenvernichter 1 in teilweise geschnittener
Darstellung seines oberen Gehäuseteiles. Im oberen Bereich eines
schrankartigen Unterteiles 2 ist in diesem Ausführungsbeispiel das
Schneidwerk 6, mit Schneidwalzen und Abstreifern sowie einem
beigeordnetem Materialauflockerer 7 angeordnet. Dem Schneidwerk 7
ist ein Antriebsaggregat 5 zugeordnet. Im vorderen Bereich 4a des
Gehäuseoberteils 4 ist ein Zuführspalt 8 mit Begrenzungsflächen 8a und
8b angeordnet, welcher in eine Gleitfläche 9 übergeht, die hier
unmittelbar vor dem Schneidwerk 6 endet. Über diesen Zuführspalt wird
blattförmiges Material in den Aktenvernichter gegeben. Oberhalb vom
Schneidwerk 6, in dieser Figur links vom Zuführspalt 8, ist ein
Zuführschacht 10 vorgesehen, welcher durch eine im Gehäuseoberteil 4
angeordnete vordere Fläche 10a und hintere Fläche 10b sowie durch
nicht weiter bezeichnete Seitenwände des Gehäuseoberteils 4 begrenzt
wird. Der Endbereich 10b' der hinteren Fläche 10b endet unmittelbar am
Schneidwerk 6. Ein Teilbereich des Gehäuseoberteiles 4 ist oberhalb
des Zuführschachtes 10 ausgespart; in diesem Bereich ist der neue
Aufsatz 11 aufgesetzt und mit seiner Rückwand 13 über ein Scharnier
19 am Gehäuseoberteil 4 befestigt, wodurch der Aufsatz 11 wahlweise
nach hinten kippbar ist.
Für notwendige Reparatur- oder Wartungsarbeiten, zum Beispiel um
nicht schneidfähiges Material entnehmen zu können, wird der Aufsatz 11
nach hinten gekippt, wobei ein nicht dargestellter Sicherheitsschalter
den Betrieb des Schneidwerkes unterbricht.
Die im Aufsatz 11 integrierte Verschlusseinheit 20 ist mit einem
bewegbaren Schließelement 21, das im Wesentlichen aus einem
horizontal drehbar angeordneten Aufnahmetrog 23 gemäß dem
Patentanspruch 9 besteht, ausgestattet. Die nicht weiter bezeichnete
Drehachse dieses Aufnahmetroges 23 ist in Lagern 26 drehbar gelagert,
wobei die Lager 26 an den Seitenwänden 14 des Aufsatzes 11 befestigt
sind.
In der Einfüllposition P1, in Fig. 1 dargestellt, befindet sich die
Halbschale 24 des Aufnahmetroges 23 in ihrer unteren Stellung und
verschließt den zwischen den Bauteilen 10a und 10b liegenden Eingang
in den Zuführschacht 10.
In dieser Position P1 kann der Aufnahmetrog 23 von der in der
Frontfläche 15 des Aufsatzes 11 vorgesehenen Öffnung 17 aus, welche
teilweise bis in die obere Fläche 12 des Aufsatzes 11 hineinreicht,
befüllt werden.
Die untere, vordere geschlossene Frontfläche 16 ist in Höhe der
vorderen Kante 21 des bewegbaren Schließelementes 21, hier des
Aufnahmetroges 23, nach innen zeigend abgewinkelt, so dass sich eine
obere Kante 18 bildet, die mit einem geringen Spalt zur Außenfläche des
Aufnahmetroges beabstandet ist.
Ist der Aufnahmetrog 23, welcher seitlich durch Seitenwände 25, die
einen Vollkreis bilden, gefüllt, wird der Aufnahmetrog 23 über ein nicht
dargestelltes Betätigungselement in Richtung des Pfeils 22 gedreht.
Dabei schließt sich die Öffnung 17 in der Frontfläche 15 des Aufsatzes
11 und der oberhalb des Schneidwerkes 6 liegende Zuführschacht 10
wird durch die hintere Kante 21b des bewegbaren Schließelementes 21,
hier dem Aufnahmetrog 23, zunehmend freigegeben. Bei Erreichen einer
Position P2, in Fig. 2 gezeigt, ist der Zuführschacht 10 in etwa zur
Hälfte geöffnet.
An der vorderen Kante 21a als auch an der hinteren Kante 21b des
bewegbaren Schließelementes 21 sind hier nicht dargestellte
Anschlagelemente derart vorgesehen, dass diese Kanten 21a und 21b
die obere Kante 18 der unteren geschlossenen Frontfläche 16 nicht
überschreiten und somit ein ungewollten Eingriff in den Zuführschacht
zum Schneidwerk verhindert wird.
Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch nur die
allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmalen sind weitere
Bestandteile der Erfindung auch wenn sie nicht besonders
hervorgehoben und insbesondere in den Ansprüchen erwähnt sind.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
1
Aktenvernichter
2
schrankartiges Unterteil
3
Fronttür
4
Gehäuseoberteil (wahlweise bzw. teilweise abnehmbar)
5
Antriebsaggregat
6
Schneidwerk (mit Schneidwalzen und Abstreifern)
7
Materialauflockerer
8
Zuführspalt
8
a,
8
b Begrenzungsflächen
9
Gleitfläche
10
Zuführschacht
10
a vordere Fläche
10
b hintere Fläche
10
b' Endbereich
11
Aufsatz
12
obere Fläche
13
Rückwand
14
rechte Seitefläche (innen)
15
Frontfläche
16
untere, geschlossene Frontfläche
17
Öffnung, in Position
15
18
obere Kante von Position
16
, nach innen abgewinkelt
19
Scharnier
20
Verschlusseinheit
21
bewegbares Schließelement
21
a vordere Kante
21
b hintere Kante
22
Bewegungsrichtung
23
Aufnahmetrog
24
Halbschale
25
Seitenwand (Vollkreis)
26
drehbare Lagerung
27
Begrenzungswand
28
Blende
P1 Position
P1 Position
1
P2 Position
2
Claims (17)
1. Aufsatz für Aktenvernichter zur Aufnahme und Zuführung von
Schriftgut, wobei der Aktenvernichter ein Gehäuse aus einem
schrankartigen Unterteil und einem wahlweise abnehmbaren
Gehäuseoberteil aufweist, mitsamt im oberen Bereich des Gehäuses
angeordnetem Schneidwerk, mit Schneidwalzen und Abstreifern sowie
einem zugeordneten Antriebsaggregat, wobei oberhalb des
Schneidwerkes ein Zuführschacht für sogenanntes Knüllpapier
vorgesehen ist und der Aufsatz oberhalb von diesem Zuführschacht fest
oder wahlweise abnehmbar angeordnet ist, wobei der Aufsatz
gemeinsam mit einem überdeckten, durchbrochenen oberen Bereich des
Gehäuseoberteils einen Aufnahmeraum für sogenanntes Knüllpapier
bildet und wobei dieser Aufnahmeraum in Verbindung mit dem
Zuführschacht steht,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Aufsatz (11) eine integrierte Verschlusseinheit (20), die
bewegbare bzw. ortsveränderbare Teile umfasst, mit welcher die
Einfüllöffnung (17) des Aufsatzes (11) und der Übergangsbereich
zwischen dem Aufnahmeraum und dem Zuführschacht (10) wechselseitig
geöffnet und verschlossen werden, sowie Mittel zur Betätigung und
Steuerung der Verschlusseinheit (20) oder von Teilen derer (20)
aufweist.
2. Aufsatz für Aktenvernichter nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Verschlusseinheit (20) ein bewegbares Schließelement (21)
aufweist.
3. Aufsatz für Aktenvernichter nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass das bewegbare Schließelement (21) drehbar ist.
4. Aufsatz für Aktenvernichter nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass das bewegbare Schließelement (21) um eine horizontale Achse
drehbar ist.
5. Aufsatz für Aktenvernichter nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass das bewegbare Schließelement (21) um eine vertikale Achse
drehbar ist.
6. Aufsatz für Aktenvernichter nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass das bewegbare Schließelement (21) in einer vertikalen und/oder
horizontalen Ebene oder einer schräg zwischen vorgenannten Ebenen
verlaufenden Ebene verschiebbar ist.
7. Aufsatz für Aktenvernichter nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass das bewegbare Schließelement (21) aus zwei Teilen besteht,
welche miteinander gekoppelt sind, wobei ein Teil des bewegbaren
Schließelementes (21) in der vertikalen und das andere Teil des
bewegbaren Schließelementes (21) in der horizontalen oder in einer
schräg angeordneten Ebene verschiebbar ist.
8. Aufsatz für Aktenvernichter nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Teilelement des bewegbaren Schleißelementes (21) einer
Öffnung (17) in einer Frontfläche (15) des Aufsatzes (11) und das
andere Teilelement des verschiebbaren Schließelementes (21) dem im
Gehäuseoberteil (4) angeordneten Zuführschacht (10) zugeordnet ist.
9. Aufsatz für Aktenvernichter nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass das bewegbare Schließelement (21) der Verschlusseinheit (20)
einen zylinderförmigen Grundkörper besitzt, bei dem unter Ausnehmung
der halben Mantelfläche ein Aufnahmetrog (23) gebildet ist, welcher mit
seiner Körperlängsachse um die Horizontale drehbar angeordnet ist.
10. Aufsatz für Aktenvernichter nach Anspruch 3 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass das bewegbare Schließelement (21) der Verschlusseinheit (20) ein
zylinderförmiger Hohlkörper ist, der mit seiner Körperlängsachse um die
vertikale drehbar angeordnet ist, wobei dieser Hohlkörper in seiner
Mantelfläche eine mit der in der Frontfläche (15) des Aufsatzes (11)
vorgesehenen Öffnung (17) korrespondierende Öffnung und in der unten
liegenden kreisförmigen Körperfläche eine weitere Öffnung aufweist,
wobei beide in dem Hohlkörper vorgesehenen Öffnungen derart
zueinander versetzt angeordnet sind, dass bei geöffneter Frontfläche
(15) des Aufsatzes (11) der oberhalb des Schneidwerkes (6) befindliche
Zuführschacht (10) verschlossen ist.
11. Aufsatz für Aktenvernichter nach einem der Ansprüche 3, 4, 9
oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass das im Wesentlichen als Hohlkörper ausgebildete bewegbare
Schließelement (21) eine von einem Zylinder abweichende Form
aufweist.
12. Aufsatz für Aktenvernichter nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass das von einem Hohlkörper gebildete bewegbare Schließelement
(21) ein Würfel, ein Quader, eine Säule, oder ein Prisma ist, welches
mindestens zwei Öffnungen aufweist, wobei eine dieser Öffnungen der
Öffnung (17) in der Frontfläche (15) des Aufsatzes (11) und die andere
Öffnung in dem Körper dem Zuführschacht (10) zugeordnet sind.
13. Verfahren zum Befüllen eines Aktenvernichters unter Anwendung
eines Aufsatzes für Aktenvernichter nach einem der
Patentansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Schließen der Öffnung (17) in der Frontfläche (15) des
Aufsatzes (11) und das Öffnen des Zuführschachtes (10) zeitgleich
erfolgt.
14. Verfahren zum Befüllen eines Aktenvernichters nach
Patentanspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Schließen der Öffnung (17) in der Frontfläche (15) des
Aufsatzes (11) und das Öffnen des Zuführschachtes (10) zeitgleich und
stetig voranschreitend erfolgt.
15. Verfahren zum Befüllen eines Aktenvernichters nach
Patentanspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Schließen der Öffnung (17) in der Frontfläche (15) des
Aufsatzes (11) und das Öffnen des Zuführschachtes (10) zeitgleich und
beschleunigt voranschreitend erfolgt.
16. Verfahren zum Befüllen eines Aktenvernichters nach
Patentanspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Schließen der Öffnung (17) in der Frontfläche (15) des
Aufsatzes (11) und das Öffnen des Zuführschachtes (10) zeitgleich und
gebremst voranschreitend erfolgt.
17. Verfahren zum Befüllen eines Aktenvernichters nach
Patentanspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Schließen der Öffnung (17) in der Frontfläche (15) des
Aufsatzes (11) und das Öffnen des Zuführschachtes (10) zeitgleich und
intervallmäßig voranschreitend erfolgt.
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