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DE10008724C2 - Nachführeinheit für ein Fernrohr - Google Patents

Nachführeinheit für ein Fernrohr

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DE10008724C2
DE10008724C2 DE2000108724 DE10008724A DE10008724C2 DE 10008724 C2 DE10008724 C2 DE 10008724C2 DE 2000108724 DE2000108724 DE 2000108724 DE 10008724 A DE10008724 A DE 10008724A DE 10008724 C2 DE10008724 C2 DE 10008724C2
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DE
Germany
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deflecting means
light deflecting
light
telescope
tracking unit
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DE2000108724
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Robert Lebek
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    • G02B23/16Housings; Caps; Mountings; Supports, e.g. with counterweight
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    • G02B23/02Telescopes, e.g. binoculars; Periscopes; Instruments for viewing the inside of hollow bodies; Viewfinders; Optical aiming or sighting devices involving prisms or mirrors
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Description

Die Erfindung betrifft eine Nachführeinheit für ein Fernrohr mit einer oder mehreren Linsen und mit wenigstens einem Lichtablenkmittel, welches wenigstens einen Teil von in das Fernrohr gelangenden Lichtstrahlen ablenken kann.
Die US-Patentschrift 5 508 844 beschreibt eine Nachführeinheit für ein Fernrohr mit zwei unabhängig voneinander gelagerten Lichtablenkmitteln. Dabei ist das erste Lichtablenkmittel nach oben, beziehungsweise unten verschwenkbar, während das zweite Lichtablenkmittel um eine hierzu senkrechte Achse in einem Vollkreis drehbar gelagert ist.
Aus der US-Patentschrift 4 930 883 ist eine Nachführeinheit für ein Fernrohr bekannt, wobei die Nachführeinheit nur ein einzelnes Lichtablenkmittel aufweist. Das Lichtablenkmittel ist hierbei so beschaffen, dass in einem heruntergeklappten Zustand des Lichtablenkmittels eine Lichtablenkung erfolgt, in einem hochgeklappten Zustand des Lichtablenkmittels jedoch nicht. Ein Einsatz eines zweiten Lichtablenkmittels ist in dieser Druckschrift nicht offenbart.
Die US-Patentschrift 4 283 112 offenbart ein Teleskop mit einer drehbar gelagerten Nachführeinheit. Hierbei ist die gesamte Nachführeinheit drehbar gelagert, jedoch nicht einzelne Lichtablenkmittel.
Die US-Patentschrift 4 448 500 offenbart ein Lichtablenkmittel, das gleichfalls um eine optische Achse drehbar gelagert ist. Auch hierbei ist die gesamte Nachführeinheit drehbar gelagert. Eine verschwenkbare Anordnung einzelner Lichtablenkmittel ist in diesem Dokument gleichfalls nicht offenbart.
Die US-Patentschrift 4 790 641 offenbart eine Nachführeinheit für ein Fernrohr, wobei Winkelabweichungen zwischen der optischen Achse einer Teleskoplinse und einer Nachführlinse durch Anpassen der Linsen ausgeglichen werden. Eine Verschwenkbarkeit von Lichtablenkmitteln ist in diesem Dokument gleichfalls nicht offenbart.
Die Europäische Patentanmeldung EP 0 418 390 A1 offenbart ein Fernrohr mit zwei unabhängig voneinander verschwenkbaren Linsen.
In dem Handbuch für Sternfreunde, herausgegeben von Günter Dietmar Roth, Band 1: Technik und Theorie, 4. Auflage 1989, wird auf den Seiten 71 bis 72, 74, 148 bis 153 und 177 bis 185 das Grundprinzip der Fokussierung und der Nachführung bei Teleskopen erläutert. Eine Verschwenkbarkeit einzelner Lichtablenkmittel wird dabei nicht erwähnt.
Eine weitere gattungsgemäße Nachführeinheit ist in der Internationalen Patentanmeldung WO 91/12550 dargestellt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein gattungsgemäßes Fernrohr so weiterzuentwickeln, dass das Fernrohr bei einer Aufnahme gut nachgeführt werden kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass das erste Lichtablenkmittel kippbar gelagert ist und dass die Nachführeinheit ein zweites Lichtablenkmittel enthält, das in einer Position, in der das erste Lichtablenkmittel in das Fernrohr einfallende Strahlen nicht ablenkt, das zweite Lichtablenkmittel diese Strahlen ablenkt.
Die erfindungsgemäße Nachführeinheit kann während einer Aufnahme eines Objekts anhand eines Leitsterns nachgeführt werden, ohne dass durch diese Nachführung die Aufnahme beeinträchtigt wird.
Eine besonders einfache und zweckmäßige Ausführungsform der Nachführeinheit zeichnet sich dadurch aus, dass das erste Lichtablenkmittel und das zweite Lichtablenkmittel miteinander verbunden sind.
Ferner ist es vorteilhaft, dass das zweite Lichtablenkmittel sich auf einer Oberfläche des ersten Lichtablenkmittels befindet, die einer lichtablenkenden Oberfläche des ersten Lichtablenkmittels entgegengesetzt ist.
Die lichtablenkende Oberfläche lässt sich auf verschiedene Weise realisieren. Eine vollständige Lichtablenkung bei Vermeidung einer Phasenverschiebung lässt sich dadurch erzielen, dass die lichtablenkende Oberfläche des ersten Lichtablenkmittels mit einer reflektierenden Beschichtung versehen ist.
Weitere Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen.
Von den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 einen Ausschnitt durch ein erfindungsgemäßes Fernrohr im Bereich eines ersten Lichtablenkmittels 4 und eines zweiten Lichtablenkmittels 5, wobei das erste Lichtablenkmittel 4 und das zweite Lichtablenkmittel 5 so gelagert sind, dass eine Beobachtung eines interessierenden Objektes möglich ist und
Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten Ausschnitt in einer zweiten Position des ersten Lichtablenkmittels 4 und des zweiten Lichtablenkmittels 5, wobei eine Aufnahme des zu untersuchenden Objektes gleichzeitig mit einem Nachführen möglich ist.
Um die Anordnung des ersten Lichtablenkmittels 4 und des zweiten Lichtablenkmittels 5 besser darstellen zu können, wurde in den Fig. 1 und 2 lediglich der sie enthaltende Ausschnitt der Nachführeinheit dargestellt.
Bei dem Fernrohr kann es sich um ein beliebiges zur Aufnahme von Objekten, insbesondere von astronomischen Objekten, geeignetes Beobachtungsmittel handeln.
Beispiele für derartige Fernrohre sind der Refraktor oder der Reflektor.
Die Nachführeinheit enthält eine vordere Aufnahme 1, beispielsweise entsprechend dem Standard T2 mit einem Durchmesser von beispielsweise 42 mm. Die Aufnahme ist frei drehbar und in jeder Position arretierbar.
Die Okularaufnahme 2 weist beispielsweise gleichfalls einen standardisierten Durchmesser von beispielsweise 1¼ Zoll auf.
Ferner weist die Nachführeinheit eine hintere Öffnung 3 auf, vorzugsweise gleichfalls entsprechend der Norm T2 mit einem Durchmesser von vorzugsweise 42 mm.
Das Fernrohr ermöglicht dann eine Beobachtungs- und Nachführ- Kombination (Look & Guide Combination).
Die Nachführ-Vorrichtung besteht aus einem geeigneten Metall, beispielsweise Aluminium, oder aus Kunststoff, sie ist im Äußeren wesentlich durch drei Öffnungen geprägt.
Bevorzugte Abmessungen liegen in der Größenordnung von 20 mm bis 200 mm. Besonders geeignete Werte sind: eine Höhe von 123 mm; eine Breite von 68 mm und eine Tiefe von 55-60 mm bei einer Teleskopöffnung bis 8 Zoll sowie eine Höhe von 133 mm und eine Breite von 78 mm und eine Tiefe von 55-60 mm bei einer Teleskopöffnung von mehr als 8 Zoll.
Die Öffnung 1 ist die Aufnahme, beziehungsweise eine Anschraubmöglichkeit zum Fernrohr. Diese besteht vorzugsweise aus einem frei im Gehäuse drehbaren und arretierbaren Ring mit Innengewinde (T2). Der Ring hat außerdem einen gerändelten Rand. Die Öffnungen können verschiedene Größe haben, beispielsweise eine Größe 1 bei einer Teleskopöffnung bis 8 Zoll bis 8 Zoll und eine Größe 2 bei einer Teleskopöffnung von mehr als 8 Zoll.
Öffnung 2 ist eine Okularaufnahme in einer bevorzugten Größe von 1¼ Zoll, diese ist an andere Größen, beispielsweise 1 Zoll anpassbar und befindet sich am oberen Ende des Gehäuses.
Die Okularaufnahme ist durch eine Hülse in der Höhe verlängerbar, um einen in der gleichen Länge notwendigen Fokus beim Nachführen zu erlangen. Vorteilhafterweise ist die Okularaufnahme in dem Gehäuse frei arretierbar.
Eine Öffnung 3 ist eine Kameraaufnahme. Diese ist mit dem Gehäuse verbunden, wobei eine drehbare und möglichst auch arretierbare Verbindung bevorzugt ist. Die Öffnung des Gehäuses ist in der dargestellten Ausführung mit einem Durchmesser von 42 cm (T2) gehalten. Dadurch besteht die Möglichkeit, mittels eines geeigneten Adapterringes jegliche Kamera anzubringen.
Im Gehäuseinneren befindet sich ein Klappmechanismus, bestehend aus einem über 45° angeordneten, astronomisch belegten Spiegel oder ein Glasprisma - in der Abb. 48 mm hoch, 40 mm breit, 3 mm tief für eine Teleskopöffnung bis 8 Zoll.
Der Klappmechanismus ist so gelagert, dass das Umklappen nach vorne hin geschieht. Dadurch wird das an der Rückseite angebrachte Prisma, dessen Position nicht im eigentlichen Lichtweg liegt und somit nicht zu einer Abschattung beiträgt, (in der Abb. 6 mm hoch, 10 mm tief und 30 mm breit) automatisch in Position gebracht und der Lichtweg nicht mehr hauptsächlich um 90° nach oben hin gelenkt. Dadurch ist nun die Möglichkeit eröffnet, ein beleuchtetes Nachführokular zum Nachführen beim Belichten zu verwenden.
Durch ein Nachkippen des grossen Prismas über den Klappmechanismus besteht die Möglichkeit, den eingeschränkten Himmelsausschnitt ein wenig zu vergrößern, beziehungsweise den gefundenen Leitstern im Zentrum des Nachführokulars zu fixieren.
Bezugszeichenliste
1
Öffnung ⇒ Vordere Aufnahme
2
Öffnung ⇒ Okularaufnahme
3
Öffnung ⇒ hintere Aufnahme, Kameraaufnahme
4
Lichtablenkmittel
5
Lichtablenkmittel

Claims (4)

1. Nachführeinheit für ein Fernrohr mit einer oder mehreren Linsen, mit einem ersten Lichtablenkmittel (4), welches wenigstens einen Teil von in das Fernrohr gelangenden Lichstrahlen ablenken kann und mit einem zweiten Lichtablenkmittel (5), welches ebenfalls wenigstens einen Teil der in das Fernrohr gelangenden Lichtstrahlen ablenken kann, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Lichtablenkmittel (4) und das zweite Lichtablenkmittel (5) um eine gemeinsame Achse verschwenkbar gelagert sind, so dass in einer Position, in der das erste Lichtablenkmittel (4) in das Fernrohr einfallende Strahlen nicht ablenkt, das zweite Lichtablenkmittel (5) diese Strahlen ablenkt.
2. Nachführeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Lichtablenkmittel (4) und das zweite Lichtablenkmittel (5) miteinander verbunden sind.
3. Nachführeinheit nach einem oder beiden der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das zweite Lichtablenkmittel (5) sich auf einer einer lichtablenkenden Oberfläche des ersten Lichtablenkmittels (4) entgegengesetzten Fläche des Lichtablenkmittels befindet.
4. Nachführeinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die lichtablenkende Oberfläche mit einer reflektierenden Beschichtung versehen ist.
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