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Rückbare Förderbandanlage Es ist bekannt, die einzelnen Tragrollenstände
von rückbaren Förderbandanlagen an der einen Schiene eines Schienenrostes fest,
also an zwei Punkten zu lagern, während sie auf der anderen Schiene mittelbar mittels
einer am Schienenfuß festgeklemmten waagerechten Platte oder unmittelbar frei beweglich
abgestützt sind. Abgesehen von dem baulichen Aufwand, der hierdurch für jeden Tragrollenstand
erforderlich ist, hat es sich gezeigt, daß auf die Tragrollenstände beim Rücken
des Schienenrostes Rückkräfte einwirken, die beim Krümmen der Schienen auf der Zweipunktseite
auftreten. Vorteilhafter ist es, mehrere Tragrollenstände in Rahmenschüsse zusammenzufassen
und diese auf den Schwellen zu lagern. Hierbei muß aber beachtet werden, daß beim
Rücken keine Kräfte auf die Rahmensch2sse übertragen werden und daß nach dem Rücken
die einzelnen Rahmenschüsse auch bei einer veränderten Lage einzelner Schwellen
ausgerichtet sind, damit das Förderband nicht einseitig über die Tragrollen läuft.
Um dies zu erreichen, ist es bekannt, die Rahmenschüsse in vier Punkten mittels
balliger Anlageflächen auf zwei Hilfsschwellen zu lagern, die durch Rückanker mit
der Rückschiene verbunden sind. Bei einer Vierpunktlagerung werden jedoch l)eim
Rücken immer Kräfte auf die Rahmenschüsse übertragen, so daß trotz des zusätzlichen
Aufwandes für die Hilfsschwellen die gestellte Aufgabe nicht gelöst ist. Ferner
ist es bekannt, die Rahmenschüsse auf zwe:i Schwellen in je einem Punkt zu lagern,
wozu zwei senkrechte Zapfenlager dienen. von denen das eine Lager ein langloch aufweist,
das eine begrenzte Verschiebung des Bandgerüstes in Förderrichtung gestattet. Mit
einer solchen Zweipunktabstützung können weder die beim Rücken auftretenden, an
einem großen Hebelarm angreifenden Querkräfte noch einseitige Belastungen des Förderbandes
einwandfrei ohne Bruchgefahr aufgenommen werden.
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Die Länge und der Durchmesser der Zapfen sind begrenzt; sie können
somit die großen Biegekräfte nicht aufnehmen. Ferner müssen sie hierzu ohne Spiel
in die Lager eingesetzt werden, wodurch eine Anpassung an die unterschiedliche Lage
der Schwellen zueinander unmöglich wird.
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Es ist weiterhin bekannt, die Rahmen.schüsse unmittelbar mit vier
Füßen auf zwei Schwellen des Schienenrostes zu lagern und auf jeder Schwelle senkrechte
Zapfen vorzusehen, die je in einem bogenförmigen Langloch der Füße gefiihrt sind.
Es ist hei einer in Kurven verlegbaren Bandanlage bekannt, die Rahinenschüsse mit
zwei Auflagerstellen auf einer Schwelle und mit einem Kugelgelenk auf dem nächstfolgenden
Schuß sbzustützen. Ein Schienenrost ist bei dieser Anlage nicht vorhanden.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine solche rückbare
Förderbandan.lage,
deren Rahmenschüsse in drei Punkten auf dem Schienenrost gelagert sind, und besteht
darin, daß jeder Rahmen einseitig auf zwei Schwellen mit je einem ortsfesten bzw.
einem in Schienenrichtung verschiebbaren, senkrechten Zapfenlager abgestützt und
der dritte Punkt als frei beweglichte, mit Gleitplatte oder Rolle versehene Schiene
abstützung ausgebildet ist. Hierbei kann die Gleitplatte in einen am Schienenfuß
angeklemmten Tragbügel eingreifen. Solche Tragbügel sind an sich bei einer Bandanlage
bekannt, bei der beiderseits der Tragböcke vorgesehene Ansätze an der Unterseite
der Schienen festgeklemmt werden, indem zwei den Ansatz tragende und den Schienenfuß
umfassende Laschen durch einen waagerechten Bolzen und einen senkrechten Keil zusammengehalten
werden. D.ie Tragböcke können hierbei keine Relativbewegungen gegenüber den Schienen
ausführen.
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Bei der Bandanlage nach der Erfindung wird ausschließlich durch die
Verwendung von drei Stützpunkten für die Rahmenschüsse nicht nur die statisch bestimmte
Lagerung erzielt, sondern auch durch die unterschiedliche Art der Führung der einzelnen
Stützzapfen auf dlen Schwellen eine allseitige Beweglichkeit der Rabmenschüsse gegenüber
dem Gleisrost im ganzen als auch gegenüber jeder einzelnen Schwelle erreicht, wobei
die Rahmenschüsse nach dem Rücken zufolge des unveränderlichen bstandes von der
Rückschiene ausgerichtet sind.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung in zwei Ausführungsbeispielen
veranschaulicht. Es zeigt Abb. 1 eine Ansicht der Anlage in Förderrichtung, Abb.
2 einen Schnitt nach der linie II-II in Abb. 1, Abb. 3 eine Seitenansicht zu Abb.
1, die Zapfenlager im Schnitt, Abb. 4 eine andere Ausführungsform der Schienenabstützung,
Abb.
5 eine Draufsicht zu Abb. 4, Abb. 6 eine Seitenansicht zu Abb. 4.
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Nach Abb. I bis 3 sind die Schwellen Ia, 1b in gleichen Abständen
voneinander ortsfest gegen Verschieben mittels bekannter Klemmvorrichtungen mit
den darauf gelagerten Schienen, 3 verbunden und bilden einen quer zur Förderrichtung
errückbaren Schienenrost. Jeder Rahmenschuß 4 ist auf zwei Schwellen Ia, 1b sowie
einer Schiene 3 abgestützt und trägt zwei Rollenabstände 5 mit den Tragrollen 6,
7 für das Ober- und Untertrum des Förderbandes. Zur Abstützung des Rahmenschusses
4 auf den Schwellen Ia, Ib ist die Rahmenseite 4a mit zwei senkrechten Zapfen 8
versehen, welche in eine zylindrische Lagerbuchse 9a bzw. in eine sich in Schienenrichtung
erstredeende Lariglochlagerbuchse 9b eingesetzt sind. An der Rahmenseite 4t ist
eine Gleitplatte 10 mit Versteigungen 11 befestigt, die auf der Schiene 3 frei beweglich
aufliegt.
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Beim Rücken des Schienenrostes quer zur Förderrichtung verschieben
sich die Schvellen 1a und 1b entsprechend der Krümmungen der Schienen 2 und 3 zuein
an der. Der Rahmen schuß 4 dreht sich hierbei um die Lagerbuchse 9a. Durch die Abstandsveränderungen
der Schwellen 1a und Io verschiebt sich der Zapfen 8 in der Langlochbuchse 9b. Die
frei bewegliche Auflagerung mittels der Gleitplatte 10 gestattet das zwangläufig
beim Rücken auftretende Schiefstellen des Rahmenschusses 4, ohne das Biegekräfte
oder andere unerwünschte Einflüsse übertragen werden.
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Diese Lagerung gestattet auch, daß beim Auf- und Abbauen der Bandanlage,
beispielsweise beim Verlängern der Förderstrecke, der Rahmen 4 lediglich mit einem
Hebezeug angehoben, über die Schwellen geschwenkt und ohne Verwendung weiterer Werkzeuge
wieder in die Lagerung eingesetzt werden kann. Die Bandanlage ist daher in kurzer
Zeit verlegbar und wieder betriebsbereit. Auch können Rahmen mit beschädigten Tragrollen
leicht ausgewechselt werden.
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Nach Abb. 4 bis 6 greift die Gleitplatte 10a in einen am Schienenfuß
angeklemmten Tragbügel ein, so daß beide Schienen mit einem Bandabwurfwagen od.
dgl. befahren werden können. Hierbei sind am Schienenfuß 3a der Schiene 3 zwei miteinander
verbundene, in Schienenrichtung verschiebbare Bügel I2, I3 aufgehängt, auf denen
die am Rahmen 4 mit Ver-
steifungen 11a befestigte Gleisplatte IOa frei beweglich
aufliegt. Die Bügel I2, I3 hängen mit ihren abgebogenen Kanten I2a, I2b bzw. I3aJ
I3b am Schienenfuß 3a und werden mittels Bolzen 15 und Muttern I6 od. dgl. zusammengehalten.
Jeder Bügel ist mit einem Abstandhalter 12c bzw. I3c versehen, um ein Festklemmen
auf dem Schienenfuß zu verhindern.
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Als Abstandhalter kann beispielsweise ein abgebogener Lappen dienen.
Beide Bügel sind gleich ausgebildet, so daß sie sich einfach herstellen lassen.
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Der Rahmen schuß kann auch auf zwei nicht unmittelbar nebeneinanderliegenden
Schwellen gelagert sein, wenn dies die betrieblichen Gegebenheiten erfordern. Auch
kann die Gleitplatte durch eine oder mehrere Rollen od. dgl. ersetzt werden, die
zur Verminderung der gleitenden Reibung auf der Schiene abrollen.