DE10007385A1 - Verfahren zum Aufbau einer Verbindung in einem Telekommunikationsnetz - Google Patents
Verfahren zum Aufbau einer Verbindung in einem TelekommunikationsnetzInfo
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Abstract
Bei einem Verfahren zum Aufbau einer Verbindung in einem Telekommunikationsnetz von einem Start-Teilnehmer zu einem Ziel-Teilnehmer, ohne daß dem jeweiligen Start-Teilnehmer die permanente Kennung des Ziel-Teilnehmers bekannt ist, ist vorgesehen, daß von einer Vertrauensinstanz (S, C) der permanenten Kennung des Ziel-Teilnehmers (B) eine anonyme Kennung zugeordnet wird, daß zum Aufbau der Verbindung durch den Start-Teilnehmer unter Benutzung der anonymen Kennung von der jeweils aktiven Vermittlungsstelle (V) die benutzte Kennung als anonyme Kennung erkannt und der Vertrauensinstanz (S, C) zugeleitet wird, daß die Vertrauensinstanz (S, C) aus der zugeleiteten anonymen Kennung die zugeordnete permanente Kennung ermittelt und an die Vermittlungsstelle (V) überträgt und daß die Vermittlungsstelle (V) unter Benutzung der übertragenen permanenten Kennung den Verbindungsaufbau zum Ziel-Teilnehmer (B) fortsetzt. Eine Ausführungsform des Verfahrens dient auch dazu, einem angerufenen Teilnehmer eine anonyme Kennung für einen späteren Rückruf zu übermitteln.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufbau einer
Verbindung in einem Telekommunikationsnetz von einem
Start-Teilnehmer zu einem Ziel-Teilnehmer, ohne daß dem
jeweiligen Start-Teilnehmer die permanente Kennung des
Ziel-Teilnehmers bekannt ist.
Mit der Bitte um einen Anruf ist zwangsläufig die
Bekanntgabe der eigenen Telefonnummer verbunden. Bei
Zeitungsinseraten ergibt sich meist ein Ausweg über eine
Chiffre, was jedoch einen unmittelbaren Kontakt des
Interessenten mit dem Inserenten verhindert und
Verzögerungen hervorruft. Außerdem muß sich der Interessent
dann schriftlich äußern. Wird jedoch in einem
Zeitungsinserat die Telefonnummer angegeben, so kann über
elektronische Datenbanken, die eine Nummernsuche erlauben,
der Inhaber der Telefonnummer meist herausgefunden werden,
wodurch ein Mißbrauch möglich ist. So kann beispielsweise
ein öffentliches Angebot, einen kostbaren Gegenstand zu
verkaufen, Einbrecher anlocken. Die Möglichkeit, ein Inserat
unter einer Chiffreanzeige aufzugeben, scheidet bei manchen
Veröffentlichungen ganz aus, beispielsweise bei Pin-Wänden
mit privaten Bekanntmachungen in Läden oder Schulen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen
Teilnehmer eines Telekommunikationsnetzes die Möglichkeit zu
eröffnen, angerufen zu werden, ohne daß der Anrufer seine
Telefonnummer - im folgenden auch permanente Kennung
genannt - kennt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
- - daß von einer Vertrauensinstanz der permanenten Kennung des Ziel-Teilnehmers eine anonyme Kennung zugeordnet wird,
- - daß zum Aufbau der Verbindung durch den Start-Teilnehmer unter Benutzung der anonymen Kennung von der jeweils aktiven Vermittlungsstelle die benutzte Kennung als anonyme Kennung erkannt und der Vertrauensinstanz zugeleitet wird,
- - daß die Vertrauensinstanz aus der zugeleiteten anonymen Kennung die zugeordnete permanente Kennung ermittelt und an die Vermittlungsstelle überträgt und
- - daß die Vermittlungsstelle unter Benutzung der übertragenen permanenten Kennung den Verbindungsaufbau zum Ziel-Teilnehmer fortsetzt.
Obwohl ein erstes Anwendungsgebiet des erfindungsgemäßen
Verfahrens die Telefonie ist, ist die Anwendung bei anderen
Telekommunikationsnetzen, insbesondere Datennetzen, nicht
auszuschließen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens besteht darin, daß die Vertrauensinstanz von
einem Chiffre-Server in Verbindung mit einer
Service-Control-Function des mindestens teilsweise als
intelligentes Netz ausgebildeten Telekommunikationsnetzes
gebildet wird und daß die Zuleitung der anonymen Kennung von
der Vermittlungsstelle und die Übertragung der permanenten
Kennung an die Vermittlungsstelle über eine
Service-Switching-Function des intelligenten Netzes erfolgt.
Um den Nummernvorrat, der für die anonyme Kennung
bereitzuhalten ist, zu begrenzen, ist gemäß einer
Weiterbildung vorgesehen, daß die anonyme Kennung eine
vorgegebene Zeit nach der Zuordnung gelöscht wird. Bei einer
praktischen Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
die vorgegebene Zeit danach festgelegt sein, in welchen
Zeitraum vom Ziel-Teilnehmer nach seiner Veröffentlichung,
beispielsweise dem Inserat, noch Anrufe zu erwarten sind,
also beispielsweise eine oder zwei Wochen. Durch diese
zeitliche Begrenzung der anonymen Kennung ist auch ein
geringes Interesse an einem unerlaubten Eindringen in die
Vertrauensinstanz zu erwarten, so daß gegebenenfalls
einfache Schutzmaßnahmen genügen.
Außerdem kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen
sein, daß die anonyme Kennung durch eine Eingabe des
Ziel-Teilnehmers gelöscht werden kann. Damit kann
beispielsweise verhindert werden, daß der Ziel-Teilnehmer
nach dem Verkauf eines inserierten Gegenstandes noch weitere
diesbezügliche Anrufe erhält. Weitere Anrufer können durch
eine geeignete Ansage auf die Löschung der Chiffre
hingewiesen werden.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens besteht darin, daß einer permanenten Kennung nur
eine einzige anonyme Kennung zur gleichen Zeit zugeordnet
werden kann. Hiermit wird eine mißbräuchliche Ausweitung der
Zuteilung von anonymen Kennungen verhindert.
Bei einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist
vorgesehen, daß vor der Zuordnung der anonymen Kennung durch
die Vertrauensinstanz eine Berechtigungsprüfung erfolgt.
Diese Prüfung kann beispielsweise verhindern, daß ein
Unbefugter für eine Rufnummer eine anonyme Kennung
generiert.
Es kann ferner vorgesehen sein, daß von der
Vertrauensinstanz Fehlermeldungen ausgegeben werden, wenn
eine Zuordnung nicht möglich ist. Solche Fehlermeldungen
können beispielsweise lauten:
- - es existiert bereits eine anonyme Kennung für die eingegebene Rufnummer,
- - die eingegebene Rufnummer war nicht korrekt,
- - durch einen Systemfehler konnte die Anfrage nicht ausgeführt werden.
Eine bedienerfreundliche Zuteilung der anonymen Kennung kann
gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
dadurch erfolgen, daß die Veranlassung der Zuordnung und die
Mitteilung der anonymen Kennung durch einen Datenaustausch
über das Internet erfolgt. Damit sind über entsprechende
graphische Benutzeroberflächen eine vorteilhafte
Benutzerführung möglich, wobei sich Informationen und
Eingaben in vorteilhafter Weise ergänzen.
Weitere Möglichkeiten zur Veranlassung der Zuordnung und die
Mitteilung der anonymen Kennung an den Ziel-Teilnehmer sind
im ISDN, vorzugsweise über den D-Kanal, bei anderen
digitalen Anschlüssen über geeignete Kanäle, bei analogen
und auch digitalen Netzen mittels Mehrfrequenzverfahren,
durch Kurznachrichten (SMS), elektronische Post (E-Mail) und
durch Sprachein- und -ausgabe gegeben. Je nach
Voraussetzungen im einzelnen können auch Mischformen
angewendet werden, beispielsweise die Veranlassung durch
Übertragung mittels Mehrfrequenzverfahren und die Mitteilung
durch Sprachausgabe, was die Verwendung eines einfachen
Telefons mit analogem Anschluß ermöglicht.
Bei den eingangs erwähnten Anwendungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist das erfindungsgemäße Verfahren vorzugsweise
derart ausgestaltet, daß die Veranlassung der Zuordnung
durch eine Eingabe des Ziel-Teilnehmers erfolgt. Es steht
dann vollständig im Belieben des Ziel-Teilnehmers, ob er
sich einer anonymen Kennung - im folgenden auch Chiffre
genannt - bedienen möchte.
In modernen Telefonnetzen wird dem angerufenen Teilnehmer
die Rufnummer des rufenden Teilnehmers automatisch
übermittelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen hat ein
rufender Teilnehmer die Möglichkeit, diese Übermittlung
seiner eigenen Rufnummer an den gerufenen Teilnehmer zu
unterdrücken. Dadurch kann der angerufene Teilnehmer später
keine Rückverbindung zu dem Anrufer aufnehmen, wenn ihm
dessen Rufnummer nicht ohnehin bekannt ist.
In manchen Fällen kann es aber für beide Teilnehmer
wünschenswert sein, daß eine solche Rückverbindung auf
Verlangen des angerufenen Teilnehmers herstellbar ist, auch
ohne daß der rufende Teilnehmer seine Rufnummer preisgibt.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ermöglicht dies
dadurch, daß die Veranlassung der Zuordnung zwischen der
anonymen und der permanenten Kennung bei Wahl einer
permanenten Kennung eines späteren Start-Teilnehmers durch
den Ziel-Teilnehmer erfolgt und daß die anonyme Kennung zu
dem späteren Start-Teilnehmer übertragen wird. Dieses
Verfahren kann durch Eingabe eines geeigneten Präfix durch
den Ziel-Teilnehmer gestartet werden.
Die Rückverbindung wird dann vorzugsweise dadurch aufgebaut,
daß auf Anforderung des Start-Teilnehmers die anonyme
Kennung durch die Vertrauensinstanz in die permanente
Kennung des Ziel-Teilnehmers umgesetzt und unter Benutzung
der permanenten Kennung die Rückverbindung mit dem
Ziel-Teilnehmer aufgebaut wird.
Durch diese Ausführungsform der Erfindung kann ein
Teilnehmer unter Wahrung seiner Anonymität Rückrufe
erhalten. Beispielsweise kann bei der Telefonseelsorge die
Notwendigkeit entstehen, durch einen Rückruf umfassende
qualifizierte Beratung zu bieten, ohne daß die Anonymität
des Anrufers aufgehoben werden muß. Ein weiterer
Anwendungsfall kann die Anfrage in einer Datenbank sein.
Trotz der telefonischen Übermittlung der Anfrageergebnisse
durch Rückruf sind keine Rückschlüsse auf die anfragende
Person möglich.
Bei einer Weiterbildung dieser Ausführungsform ist
vorgesehen, daß der Ziel-Teilnehmer beim Aufbau einer unter
Verwendung der anonymen Kennung aufgebauten Rückverbindung
auf diese Tatsache durch eine wahrnehmbare Signalisierung
hingewiesen wird. Der Ziel-Teilnehmer kann dann sein
Verhalten anpassen, insbesondere den Rückruf annehmen oder
ablehnen.
Bei einer nächsten Weiterbildung dieser Ausführungsform kann
eine Rückverbindung zwischen dem Start- und dem
Ziel-Teilnehmer auch dadurch erreicht werden, daß eine, vom
Start-Teilnehmer angeforderte Verbindung vom Ziel-Teilnehmer
nach erfolgter Signalisierung nach Bestätigung des
Ziel-Teilnehmers, daß ein Verbindungsaufbau erfolgen soll,
automatisch aufgebaut wird, wobei die Verbindung automatisch
vom Ziel-Teilnehmer zum Start-Teilnehmer hin erfolgt.
Die Umsetzung der permanenten Kennung des Ziel-Teilnehmers
in die anonyme Kennung kann dadurch erfolgen, daß die
permanente Kennung an einen an das Netz angeschlossenen
Chiffre-Server übermittelt wird, daß der Chiffre-Server die
permanente Kennung in eine freie anonyme Kennung umsetzt und
diese für die Gültigkeitsdauer der anonymen Kennung unter
Zuordnung zu der permanenten Kennung abspeichert und daß der
Chiffre-Server die anonyme Kennung ausgibt, die zum
Start-Teilnehmer übertragen wird.
Die Umsetzung der anonymen Kennung des Ziel-Teilnehmers in
die permanente Kennung zum Zwecke des Rückrufs kann dadurch
erfolgen, daß die anonyme Kennung an den Chiffre-Server
übermittelt wird und daß der Chiffre-Server anhand der
abgespeicherten Zuordnungen die permanente Kennung auffindet
und diese ausgibt.
Die Herstellung einer anonymen Verbindung zwischen dem
Ziel-Teilnehmer und einem angewählten Start-Teilnehmer kann
dadurch erfolgen, daß die Kennung des Ziel-Teilnehmers von
einer zuständigen Vermittlungsstelle des Netzes an eine
Service-Control-Function weitergeleitet wird, daß die
Service-Control-Function bei einem Chiffre-Server unter
Angabe der Kennung des Ziel-Teilnehmers eine freie anonyme
Kennung erfragt, daß der Chiffre-Server die Kennung in eine
freie anonyme Kennung umsetzt und diese für die
Gültigkeitsdauer der anonymen Kennung unter Zuordnung zu der
permanenten Kennung abspeichert und an die
Service-Control-Function ausgibt, daß die
Service-Control-Function die anonyme Kennung an die
Vermittlungsstelle weiterleitet und daß die
Vermittlungsstelle die Verbindung mit dem angewählten
Start-Teilnehmer unter Angabe der anonymen Kennung
herstellt.
Um den Chiffre-Server identifizieren zu können, ist bei
einer anderen Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß
der anonymen Kennung eine den Chiffre-Server
identifizierende Kennung beigefügt wird.
Die Herstellung einer Rückverbindung zwischen dem
Start-Teilnehmer und dem Ziel-Teilnehmer kann dadurch
erfolgen, daß die anonyme Kennung des Ziel-Teilnehmers von
einer zuständigen Vermittlungsstelle des Netzes an eine
Service-Control-Function weitergeleitet wird, daß die
Service-Control-Function bei dem zuständigen Chiffre-Server
unter Angabe der anonymen Kennung die permanente Kennung des
Ziel-Teilnehmers erfragt, daß die Service-Control-Function
diese Kennung an die Vermittlungsstelle weiterleitet und daß
die Vermittlungsstelle die Verbindung mit dem
Ziel-Teilnehmer herstellt.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in vorteilhafter Weise
derart angewandt werden, daß das Telekommunikationsnetz ein
leitungsvermitteltes Netz zur Sprach- oder Datenübertragung
ist und daß die Kennungen Telefonnummern sind. Dabei ist
vorzugsweise vorgesehen, daß die anonyme Telefonnummer ein
Wähl-Präfix zur Anwahl der Vertrauensinstanz enthält.
Andere Anwendungen können darin bestehen, daß das
Telekommunikationsnetz ein Netz zur Übermittlung von Daten
aller Art einschließlich von Video- und Audiodaten und/oder
textuellen Nachrichten ist und daß die Kennungen
Teilnehmer-Adressen dieses Netzes sind.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer ersten
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 ein Ablaufdiagramm zu der Zuordnung der anonymen
Kennung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren,
Fig. 3 ein Ablaufdiagramm zum Aufbau einer Verbindung nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren,
Fig. 4 eine schematische Darstellung zur Erläuterung einer
zweiten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 5 ein Ablaufdiagramm zum Aufbau einer Hinverbindung,
Fig. 6 ein Ablaufdiagramm zum Aufbau einer Rückverbindung
gemäß der zweiten Ausführungsform und
Fig. 7 ein Ablaufdiagramm zur Kommunikation in einem
elektronischen News-System nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren.
Gleiche Teile sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen
versehen.
Fig. 1 zeigt ein intelligentes Netz 1, beispielsweise ein
digitales Netz mit digitaler Anschlußleitung, von welchem
eine einzelne Vermittlungsstelle V mit einem Koppelfeld 2,
einer Teilnehmer-Anschlußgruppe 3 und einer
Funktionsweiterschaltung 4 (Service-Switching-Function nach
ITU-T Q.1211) zur Ankopplung des intelligenten Netzes an das
verteilte Vermittlungsnetz, sowie eine
Service-Control-Function S und ein Chiffre-Server C
dargestellt sind, welcher von einem Computer gebildet wird,
der die Umsetzung der anonymen Kennungen in permanente
Kennungen und umgekehrt vornimmt und die Zuordnungen der
Kennungen zu den Teilnehmern in einer Datenbank abspeichert.
Zwei Teilnehmeranschlüsse A und B sind im Beispiel an
dieselbe Vermittlungsstelle V angeschlossen. In dem Netz
existieren zahlreiche Vermittlungsstellen. In dem Fall, daß
zwei zu verbindende Teilnehmer nicht an die gleiche
Vermittlungsstelle angeschlossen sind, finden die unten
beschriebenen Abläufe sinngemäß statt.
Der Benutzer U des Teilnehmeranschlusses B verfügt außerdem
über ein Terminal T, beispielsweise einen Computer, mit
Zugriff auf das Internet, mit dem ein Datenaustausch mit der
Service-Control-Function S des intelligenten Netzes 1,
gegebenenfalls über weitere nicht dargestellte Komponenten
(beispielsweise SMF), möglich ist. Außerdem ist die
Funktionsweiterschaltung 4 über eine INAP-Schnittstelle mit
der Service-Control-Function S verbunden.
Die Service-Control-Function S hat über eine
API-Schnittstelle oder über ein logisch entsprechendes
Kommunikationsprotokoll Zugriff auf den Chiffre-Server C.
Dadurch können zum Chiffre-Server C Anfragen wie
"translateCaller ID()" und "translateChiffre()" zugeführt
werden, was soviel bedeutet wie "übersetze die in Klammern
angegebene permanente Kennung des Anrufers" und "übersetze
die anonyme Kennung".
Will der Benutzer U des Teilnehmeranschlusses B
beispielsweise ein Zeitungsinserat 5 aufgeben, ohne seine
Telefonnummer damit im Zusammenhang mit dem
Anzeigengegenstand zu veröffentlichen, kann er über das
Terminal T und das nicht dargestellte Internet die Zuteilung
einer anonymen Kennung veranlassen. Dazu erhält er von der
Service-Control-Function S bzw. einer zwischengeschalteten
Komponenten eine Eingabemaske, mit welcher er seine eigene
Rufnummer und den Wunsch, eine anonyme Kennung zu erhalten,
eingibt. Die Service-Control-Function F gibt diesen Wunsch
an den Chiffre-Server weiter. Sofern noch keine Chiffre für
diesen Teilnehmeranschluß B gespeichert ist und keine
anderen Gründe für die Verweigerung einer anonymen Kennung
vorliegen, wird eine solche generiert und dem Benutzer U
über sein Terminal T bekanntgegeben. Dieser kann dann die
Chiffre in der Zeitungsanzeige oder einer sonstigen
Veröffentlichung bekanntgeben.
Will beispielsweise der Benutzer des Teilnehmeranschlusses A
mit dem Inserenten Kontakt aufnehmen, so wählt er die in der
Anzeige angegebene Chiffre. Diese enthält einen Wähl-Präfix
(beispielsweise 0151), aus dem die Vermittlungsstelle V
(Fig. 1) erkennt, daß es sich um eine anonyme Kennung
handelt. Die Funktionsweiterschaltung 4 fragt daher über die
Service-Control-Function S beim Chiffre-Server C an, welche
permanente Kennung dieser anonymen Kennung zugeordnet ist
und erhält als Antwort die permanente Kennung, die dann dem
Koppelfeld zum Aufbau der Verbindung zum Teilnehmeranschluß
B zugeführt wird.
Fig. 2 zeigt den Vorgang der Zuordnung einer anonymen
Kennung. Vom Terminal T wird zunächst die Anfrage AN nach
einer anonymen Kennung an die Service-Control-Function S
übertragen, die an das Terminal eine Maske zurücksendet, in
die der Benutzer U seine permanente Teilnehmernummer PKB
(also die Rufnummer des Anschlusses B) eingibt. Diese
gelangt über die Service-Control-Function S zum
Chiffre-Server C, der eine anonyme Teilnehmernummer AKB des
Teilnehmeranschlusses B generiert und über S an das Terminal
T zurücksendet.
Fig. 3 zeigt den Aufbau einer Verbindung vom Teilnehmer A
zum Teilnehmer B mit Hilfe der anonymen Kennung AKB. Dazu
wird diese zunächst vom Teilnehmer A gewählt und damit der
Vermittlungsstelle V zugeleitet, die nach Erkennen, daß es
sich um eine anonyme Kennung handelt, die permanente Kennung
wie dargestellt bei dem Chiffre-Server C abfragt. Danach
wird der Verbindungsaufbau zu Ende geführt, so daß der Ruf
zum Teilnehmeranschluß B gelangt.
Die in Fig. 4 dargestellte Konfiguration ähnelt derjenigen
nach Fig. 1, wobei jedoch dem Teilnehmer B kein gesondertes
Terminal zugeordnet ist. Eine solche Konfiguration kann
einerseits dazu benutzt werden, über das Telefon des
Teilnehmers B die Zuordnung der anonymen Kennung über
geeignete Datenübertragungsarten zu veranlassen, damit der
Teilnehmer B, ähnlich wie in Fig. 1 dargestellt, eine
Chiffre bekannt geben kann. Andererseits kann die
Konfiguration nach Fig. 4 auch zur Anonymisierung der
Kennung des Teilnehmers B für bestimmte Gespräche benutzt
werden, was im folgenden unter Bezugnahme auf die Fig. 5
und 6 erläutert wird.
Wählt der Ziel-Teilnehmer B den späteren Start-Teilnehmer A
an, so wird, wie in Fig. 5 dargestellt, die
Verbindungsanforderung des Ziel-Teilnehmers B über das
Layer-3-Protokoll DSS1 des ISDN-Netzes an die angeschlossene
Vermittlungsstelle V übermittelt (H1). Zur Aktivierung des
Chiffre-Dienstes stellt der Ziel-Teilnehmer B der Rufnummer
des Start-Teilnehmers A ein Präfix (beispielsweise 0150)
voran. Daraufhin sendet die Vermittlungsstelle V über die
Funktionsweiterschaltung 4 unter dem INAP-Protokoll bei H2
eine Anfrage an die Service-Control-Function S. Der Anfrage
bei H2 wird als Argument partiell die gewählte Rufnummer des
Start-Teilnehmers A mitgegeben. Bei H3 werden dann weitere
Ziffern des Start-Teilnehmers A nachgefordert. Bei H4 wird
die Anzahl der nachgeforderten Ziffern übermittelt. Mit der
von dem Ziel-Teilnehmer B bei H4 über die Vermittlungsstelle
V bei H5 weitergeleiteten Rufnummer wird bei H6 durch die
Service-Control-Function bei dem Chiffre-Server C eine
anonyme Kennung angefragt, welche bei H7 an die
Service-Control-Function S und schließlich bei H8 an die
Vermittlungsstelle übertragen wird, welche bei H9 unter
Übermittlung der anonymen Kennung des Ziel-Teilnehmers B
eine Verbindung zu dem Start-Teilnehmer A herstellt.
Entsprechend werden, wie Fig. 6 zeigt, die Schritte R1 bis
R9 ausgeführt, falls der Start-Teilnehmer A eine
Rückverbindung zu dem ihm unbekannten Ziel-Teilnehmer B mit
Hilfe der anonymen Kennung und eines vorangestellten
Wähl-Präfix (beispielsweise 0151) anfordert. Bei R6 fragt
die Service-Control-Function S die Rückübersetzung der
anonymen Kennung in die Kennung des Ziel-Teilnehmers B an.
Der Chiffre-Server C liefert diese bei R7 aus seiner
Datenbank und die Verbindung kann bei R9 hergestellt werden.
In Fig. 7 wird gezeigt, wie ein Ziel-Teilnehmer B bei N1
eine Anfrage an einen Chiffre-Server C leitet. Der
Chiffre-Server C setzt die Kennung des Ziel-Teilnehmers B in
eine anonyme Kennung um und leitet die Anfrage bei N2
mitsamt der anonymen Kennung an den News-Server N des von
dem Ziel-Teilnehmer B gewünschten News-Systems, wo sie
veröffentlicht wird. Ein Start-Teilnehmer A, der sich bei N3
in das News-System einloggt, liest die Anfrage des
Ziel-Teilnehmers B bei N4. Möchte der Start-Teilnehmer A
darauf antworten, so schickt er seine Antwort bei N5 unter
Angabe der anonymen Kennung des Ziel-Teilnehmers B an den
Chiffre-Server C, der sie bei N6 an den Ziel-Teilnehmer B
weiterleitet.
Claims (28)
1. Verfahren zum Aufbau einer Verbindung in einem
Telekommunikationsnetz von einem Start-Teilnehmer zu einem
Ziel-Teilnehmer, ohne daß dem jeweiligen Start-Teilnehmer
die permanente Kennung des Ziel-Teilnehmers bekannt ist,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß von einer Vertrauensinstanz (S, C) der permanenten Kennung des Ziel-Teilnehmers (B) eine anonyme Kennung zugeordnet wird,
- - daß zum Aufbau der Verbindung durch den Start-Teilnehmer unter Benutzung der anonymen Kennung von der jeweils aktiven Vermittlungsstelle (V) die benutzte Kennung als anonyme Kennung erkannt und der Vertrauensinstanz (S, C) zugeleitet wird,
- - daß die Vertrauensinstanz (S, C) aus der zugeleiteten anonymen Kennung die zugeordnete permanente Kennung ermittelt und an die Vermittlungsstelle (V) überträgt und
- - daß die Vermittlungsstelle (V) unter Benutzung der übertragenen permanenten Kennung den Verbindungsaufbau zum Ziel-Teilnehmer (B) fortsetzt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vertrauensinstanz von einem Chiffre-Server (C) in
Verbindung mit einer Service-Control-Function (S) des
mindestens teilsweise als intelligentes Netz (1)
ausgebildeten Telekommunikationsnetzes gebildet wird und daß
die Zuleitung der anonymen Kennung von der
Vermittlungsstelle (V) und die Übertragung der permanenten
Kennung an die Vermittlungsstelle (V) über eine
Service-Switching-Function des intelligenten Netzes (1)
erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die anonyme Kennung eine vorgegebene Zeit nach der Zuordnung
gelöscht wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die anonyme Kennung durch eine
Eingabe des Ziel-Teilnehmers gelöscht werden kann.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß einer permanenten Kennung nur
eine einzige anonyme Kennung zur gleichen Zeit zugeordnet
werden kann.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
vor der Zuordnung der anonymen Kennung durch die
Vertrauensinstanz eine Berechtigungsprüfung erfolgt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß von der Vertrauensinstanz
Fehlermeldungen ausgegeben werden, wenn eine Zuordnung nicht
möglich ist.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Veranlassung der Zuordnung
und die Mitteilung der anonymen Kennung durch einen
Datenaustausch über das Internet erfolgt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Veranlassung der Zuordnung und/oder
die Mitteilung der anonymen Kennung durch Datenübertragung
über eine digitale Verbindung vom Ziel-Teilnehmer erfolgt.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die digitale Verbindung vom D-Kanal des ISDN gebildet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Veranlassung der Zuordnung und/oder
die Mitteilung der anonymen Kennung durch Datenübertragung
mittels Mehrfrequenzverfahren vom Ziel-Teilnehmer erfolgt.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Veranlassung der Zuordnung und/oder
die Mitteilung der anonymen Kennung durch Datenübertragung
in Form von Kurznachrichten (SMS) erfolgt.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Veranlassung der Zuordnung und/oder
die Mitteilung der anonymen Kennung durch Datenübertragung
in Form von elektronischer Post (E-Mail) erfolgt.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Veranlassung der Zuordnung und/oder
die Mitteilung der anonymen Kennung durch Spracheingabe und
Sprachausgabe erfolgt.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Veranlassung der Zuordnung
durch eine Eingabe des Ziel-Teilnehmers erfolgt.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Veranlassung der Zuordnung zwischen
der anonymen und permanenten Kennung bei Wahl einer
permanenten Kennung eines späteren Start-Teilnehmers durch
den Ziel-Teilnehmer erfolgt und daß die anonyme Kennung zu
dem späteren Start-Teilnehmer übertragen wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16 zum Aufbau einer
Rückverbindung nach Beenden einer vom Ziel-Teilnehmer
initierten Verbindung zum Start-Teilnehmer, dadurch
gekennzeichnet, daß auf Anforderung (R1) des
Start-Teilnehmers die anonyme Kennung durch die
Vertrauensinstanz (S, C) in die permanente Kennung des
Ziel-Teilnehmers (B) umgesetzt und unter Benutzung der
permanenten Kennung die Rückverbindung mit dem
Ziel-Teilnehmer (B) aufgebaut (R9) wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die dem Ziel-Teilnehmer (B) zugewiesene anonyme Kennung je
Verbindungsaufbau zu einem späteren Start-Teilnehmer neu
erzeugt wird.
19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ziel-Teilnehmer (B) beim
Aufbau einer unter Verwendung der anonymen Kennung
aufgebauten Rückverbindung auf diese Tatsache durch eine
wahrnehmbare Signalisierung hingewiesen wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
eine vom Start-Teilnehmer (A) angeforderte Verbindung vom
Ziel-Teilnehmer (B) nach erfolgter Signalisierung nach
Bestätigung des Ziel-Teilnehmers, daß ein Verbindungsaufbau
erfolgen soll, automatisch aufgebaut wird, wobei die
Verbindung automatisch vom Ziel-Teilnehmer (B) zum
Start-Teilnehmer (A) hin erfolgt.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die permanente Kennung an einen an das
Netz angeschlossenen Chiffre-Server (C) übermittelt (H6)
wird, daß der Chiffre-Server (C) die permanente Kennung in
eine freie anonyme Kennung umsetzt und diese für die
Gültigkeitsdauer der anonymen Kennung unter Zuordnung zu der
permanenten Kennung abspeichert und daß der Chiffre-Server
die anonyme Kennung ausgibt (H7), die zum Start-Teilnehmer
übertragen wird.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
die anonyme Kennung an den Chiffre-Server (C) übermittelt
(R6) wird und daß der Chiffre-Server (C) anhand der
abgespeicherten Zuordnungen die permanente Kennung auffindet
und diese ausgibt (R7).
23. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die permanente Kennung des Ziel-Teilnehmers (B) von der
Vermittlungsstelle (V) des Telekommunikationsnetzes (1) an
eine Service-Control-Function (S) weitergeleitet wird, daß
die Service-Control-Function (S) bei einem Chiffre-Server
(C) unter Angabe der Kennung des Ziel-Teilnehmers (B) eine
freie anonyme Kennung erfragt (H6), daß der Chiffre-Server
(C) die Kennung in eine freie anonyme Kennung umsetzt und
diese für die Gültigkeitsdauer der anonymen Kennung unter
Zuordnung zu der permanenten Kennung abspeichert und an die
Service-Control-Function ausgibt, daß die
Service-Control-Function (S) die anonyme Kennung an die
Vermittlungsstelle (V) weiterleitet und daß die
Vermittlungsstelle (V) die Verbindung mit dem angewählten
Start-Teilnehmer (A) unter Angabe (H9) der anonymen Kennung
herstellt.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß
der anonymen Kennung eine den Chiffre-Server
identifizierende Kennung beigefügt wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 oder 24, dadurch
gekennzeichnet, daß für einen Rückruf die anonyme Kennung
des Ziel-Teilnehmers (B) von einer zuständigen
Vermittlungsstelle (V) des Netzes (1) an eine
Service-Control-Function (S) weitergeleitet wird, daß die
Service-Control-Function (S) bei dem zuständigen
Chiffre-Server (C) unter Angabe der anonymen Kennung die
permanente Kennung des Ziel-Teilnehmers (B) erfragt (R6),
daß die Service-Control-Function (S) diese Kennung an die
Vermittlungsstelle (V) weiterleitet und daß die
Vermittlungsstelle (V) die Verbindung mit dem
Ziel-Teilnehmer (B) herstellt (R9).
26. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Telekommunikationsnetz (1)
ein leitungsvermitteltes Netz zur Sprach- oder
Datenübertragung ist und daß die Kennungen Telefonnummern
sind.
27. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die anonyme Telefonnummer ein
Wähl-Präfix zur Anwahl der Vertrauensinstanz (S, C) enthält.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß das Telekommunikationsnetz ein Netz zur
Übermittlung von Daten aller Art einschließlich von Video-
und Audiodaten und/oder textuellen Nachrichten ist und daß
die Kennungen Teilnehmer-Adressen dieses Netzes sind.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10007385A DE10007385A1 (de) | 1999-05-11 | 2000-02-18 | Verfahren zum Aufbau einer Verbindung in einem Telekommunikationsnetz |
| JP2000617657A JP2002544725A (ja) | 1999-05-11 | 2000-05-06 | 通信ネットワークにおいて接続を確立する方法 |
| CA002371135A CA2371135A1 (en) | 1999-05-11 | 2000-05-06 | Method for establishing a connection in a telecommunications network |
| PCT/EP2000/004071 WO2000069182A2 (de) | 1999-05-11 | 2000-05-06 | Verfahren zum aufbau einer verbindung in einem telekommunikationsnetz |
| EP00936717A EP1179265A2 (de) | 1999-05-11 | 2000-05-06 | Verfahren zum aufbau einer verbindung in einem telekommunikationsnetz |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19921838 | 1999-05-11 | ||
| DE10007385A DE10007385A1 (de) | 1999-05-11 | 2000-02-18 | Verfahren zum Aufbau einer Verbindung in einem Telekommunikationsnetz |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10007385A1 true DE10007385A1 (de) | 2000-12-07 |
Family
ID=7907790
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10007385A Withdrawn DE10007385A1 (de) | 1999-05-11 | 2000-02-18 | Verfahren zum Aufbau einer Verbindung in einem Telekommunikationsnetz |
Country Status (1)
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