DE10007811A1 - Wischblatt - Google Patents
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Abstract
Bei einem Wischblatt (1) zum Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen, mit einer aus einem gummielastischen Material bestehenden langgestreckten Wischleiste (2), die mit wenigstens einer an einer Wischleistenunterseite vorgesehenen Wischlippe (10) an der jeweiligen Scheibe anlegbar ist, sowie mit einem mit der Wischleiste (2) verbundenen Tragelement (3) ist die Wischlippe asymmetrisch an der Wischleiste vorgesehen.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Wischblatt gemäß
Oberbegriff Patentanspruch 1.
Ein Wischblatt dieser Art ist grundsätzlich bekannt (FR 1 478 949).
Durch die asymmetrische Anordnung der Wischlippe
wird ein verbessertes Anliegen dieser Wischlippe an der
jeweiligen Fahrzeugscheibe angestrebt. Allerdings ist dieses
bekannte Wischblatt konstruktiv relativ aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Wischblatt unter
Beibehaltung der grundsätzlichen Vorteile der asymmetrischen
Anordnung der Wischlippe in konstruktiver Hinsicht zu
vereinfachen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Wischblatt entsprechend
dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
wenigstens eine Federschiene vom Material der Wischleiste
umspritzt, d. h. die wenigstens eine Federschiene wird beim
Herstellen bzw. Spritzen oder Pressen der Wischleiste in die
verwendete Form eingebracht.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist an zwei einander gegenüberliegenden Längsseiten der
Wischleiste in an sich bekannter Weise jeweils wenigstens
eine Federschiene vorgesehen, die dann beispielsweise in
jeweils eine an der betreffenden Längsseite vorgesehene Nut
eingreift. Die Federschiene an der einen Längsseite besitzt
dann zumindest über einen Teilbereich ihrer Länge einen
größeren Querschnitt als die Federschiene an der anderen
Längsseite. Hierdurch ist u. a. bei möglichst geringer
Gesamtmasse des Wischblatts ein optimales Anliegen dieses
Wischblatt bzw. der Wischleiste an der zu reinigenden
Scheibe gewährleistet.
Bei einer Ausführung der Erfindung besitzt die eine
Federschiene einen sich über ihre Länge ändernden
Querschnitt oder eine sich über die Länge ändernde Breite.
Hierdurch wird eine Anpassung an spezielle Scheibenformen
sowie auch an das sonstige Styling der Wischleiste bzw. des
Wischblatts möglich. Die beiden Federschienen können auch zu
einer einstückigen Federschienenanordnung zusammengefaßt
werden.
Die Federschiene, die zumindest über einen Teil ihrer Länge
den größeren Querschnitt aufweist, ist dann beispielsweise
an derjenigen Längsseite des Wischblatts vorgesehen, die den
größeren Abstand von der Wischlippe besitzt.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der
Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und im Schnitt
ein Wischblatt gemäß der Erfindung;
Fig. 2 in einer Darstellung wie Fig. 1 eine weitere
mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Wischblatts;
Fig. 3-7 jeweils in vereinfachter Darstellung und in
Draufsicht Federschienen zur Verwendung bei dem
Wischblatt der Fig. 2.
Das in der Fig. 1 allgemein mit 1 bezeichnete Wischblatt
besteht in bekannter Weise aus einer Wischleiste 2, die aus
einem gummielastischen Material bei der dargestellten
Ausführungsform durch Spritzgießen oder Pressen hergestellt
ist, sowie aus einer einzigen flachbandartigen Trag- oder
Federschiene 3, die aus einem federnden Flachmaterial,
beispielsweise aus Federstahl oder Federbandstahl gefertigt
ist und sich ebenso wie die Wischleiste 2 über die gesamte
Länge des Wischblatts 1 erstreckt.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Federschiene 3
mit dem Material der Wischleiste 2 umspritzt, und zwar
derart, daß sich das Profil der Wischleiste 2 aus einem
oberen, oberhalb der Federschiene 3 vorgesehenen
Profilabschnitt 4 und einem unteren, an die Unterseite der
Federschiene 3 anschließenden Profilabschnitt 5
zusammensetzt, wobei die beiden Profilabschnitte 4 und 5
über durch Öffnungen 6 in der Federschiene 3
hindurchreichende Materialabschnitte einstückig miteinander
verbunden sind.
Wie die Fig. 1 zeigt, ist der obere Profilabschnitt 4
breiter ausgebildet, d. h. er erstreckt sich über die gesamte
Breite der Federschiene 3 bzw. des Wischblatts 1. Weiterhin
steht der obere Profilabschnitt 4 an einer Längsseite des
Wischblatts 1, d. h. bei der für die Fig. 1 gewählten
Darstellung an der rechten Längsseite 7 des Wischblatts mit
einer größeren Höhe über die Ebene der Oberseite der
Wischleiste 2 vor als an der gegenüberliegenden Längsseite
8, so daß der Profilabschnitt 4 an der Oberseite des
Wischblatts 1 eine schräg verlaufende Spoilerfläche 9
bildet, die um eine oder mehrere Achsen parallel zur
Längserstreckung des Wischblatts 1 konkav gekrümmt ist.
Der untere Profilabschnitt 5, der bei der dargestellten
Ausführungsform als flachbandartig bzw. als Leisten mit
rechteckförmigem Querschnitt ausgeführt ist, dessen größere
Querschnittsseiten parallel zu den Oberflächenseiten der
Federschiene 3 liegen, weist eine Breite auf, die kleiner
ist als die Breite, die der obere Profilabschnitt 4 in der
Nähe der Federschiene 3 besitzt. Der untere Profilabschnitt
5 reicht mit einer Schmalseite bis an die Längsseite 8 und
erstreckt sich nur über einen Teil der Breite der
Federschiene 3.
An der der Federschiene 3 abgewandten Unterseite des
Profilabschnittes 5 ist über einen Kippsteg die sich über
die gesamte Länge der Wischleiste 2 erstreckende Wischlippe
10 angeformt, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform
derart, daß die Mittelebene M der Wischlippe 10 auch die
Mittelebene des Profilabschnittes 5 ist und in dieser
Mittelebene M die Durchbrechungen 6 vorgesehen sind.
Weiterhin liegt die Mittelebene M der Längsseite 8
wesentlich näher als der anderen Längsseite 7, an der der
obere Profilabschnitt 4 die größere Höhe aufweist, d. h. die
Wischlippe 10 ist unsymmetrisch am Wischblatt 1 bzw. an der
Wischleiste 2 vorgesehen.
Die beschriebene Ausbildung hat den Vorteil, daß bei einer
relativ einfachen konstruktiven Ausbildung des Wischblatts 1
aus wenigen, leicht zu formenden Elementen und bei besonders
einfacher Fertigung mit reduziertem Montageaufwand durch die
asymmetrische Anordnung der Wischlippe 10 ein wesentlich
verbessertes Hochgeschwindigkeitsverhalten des Wischblatts
1, d. h. wesentlich verbesserte Reinigungsergebnisse auch bei
hoher Fahrgeschwindigkeit erreicht werden.
Durch die asymmetrische Anordnung der Wischlippe 10, d. h.
durch die Anordnung dieser Wischlippe in der Nähe der
Längsseite 8, die im Verwendungsfall die in Fahrtrichtung
vordere Seite des Wischblatts 1 bildet, sind an der
Unterseite des Wischblatts 1 größere Flächen vermieden, an
denen der Luftstrom insbesondere auch bei höheren
Fahrgeschwindigkeiten angreifen und ein Abheben des
Wischblatts von der zu reinigenden Scheibe bewirken könnte.
Weiterhin hat die beschriebene Ausbildung auch den Vorteil
eines reduzierten Materialeinsatzes und einer reduzierten
Masse für die Wischleiste 2, was nicht nur zur
Kosteneinsparung beiträgt, sondern auch die im
Verwendungsfall zu bewegende Masse des Wischblatts 1
insgesamt reduziert. Durch die beschriebene Ausbildung ist
weiterhin gewährleistet, daß die Federschiene 3 sehr dicht
an der Wischlippe 10 vorgesehen ist und damit die von der
Federschiene 3 ausgeübten Federkräfte möglichst unmittelbar
auf die Wischlippe 10 wirken.
Die Fig. 2 zeigt wiederum im Schnitt als weitere mögliche
Ausführungsform ein Wischblatt 1a, welches sich von dem
Wischblatt 1 der Fig. 1 lediglich dadurch unterscheidet,
daß die Wischleiste 2a, die wiederum aus dem
gummielastischen Material, z. B. durch Spritzgießen, Pressen
oder Extrudieren hergestellt ist, an ihren beiden
Längsseiten 7 und 8 jeweils mit einer zu diesen Längsseiten
hin offenen Nut und einer in der betreffenden Nut
angeordneten Federschiene 3a bzw. 3b versehen ist, die in
ihrer Funktion der Federschiene 3 des Wischblatts 1
entsprechen und von denen sich die Federschiene 3a an der
Längsseite 8 und die Federschiene 3b an der Längsseite 7
befinden. An den beiden Enden des Wischblatts 1a sind diese
Federschienen, die sich wiederum über die gesamte Länge des
Wischblatts 1a erstrecken, beispielsweise über jeweils ein
nicht dargestelltes Abschlußstück miteinander verbunden.
Die Fig. 3 zeigt die beiden Federschienen 3a und 3b
nochmals in Einzeldarstellung und in Draufsicht. Wie
gezeigt, besitzt die Federschiene 3a über ihre gesamte Länge
und damit über die gesamte Länge des Wischblatts 1a eine im
wesentlichen konstante Breite mit zwei parallelen
Längskanten 11 und 12, von denen die Längskante 11 über die
Längsseite 8 vorsteht und die Längskante 12 von der Nut 8'
an dieser Längsseite aufgenommen ist. Die rückwärtige, das
heist vom anströmenden Fahrtwind abgewandte Federschiene 3b
besitzt eine sich über die Länge dieser Federschiene
ändernde Breite in der Weise, daß diese Federschiene eine
Längskante 13b aufweist, die in einem Teilbereich ausgehend
von einem Ende der Federschiene 3b zunächst einen
zunehmenden Abstand von der geradlinigen Längskante 14b und
dann im mittlerem Bereich der Federschiene 3b einen im
wesentlichen konstanten Abstand von der Längskante 14b
aufweist und daran anschließend einen Bereich bildet, an dem
der Abstand zwischen der Längskante 13b und der Längskante
14b wieder abnimmt. Bei der dargestellten Ausführungsform
setzt sich die Längskante 13b somit aus drei jeweils im
wesentlich geradlinig verlaufenden Abschnitten zusammen,
wobei die Breite der Federschiene 3b an den beiden Enden in
etwa gleich der Breite der Federschiene 3a ist. Weiterhin
ist die Federschiene 3b symmetrisch zu einer senkrecht zur
Längskante 14b verlaufenden Mittelebene ausgebildet.
Die Federschiene 3b ist so angeordnet, daß sie mit ihrer
Längskante 13b aus der Nut 7' über die Längsseite 7 vorsteht
und die Längskante 14b in dieser Nut aufgenommen ist. Die
Materialdicke der Federschienen 3a und 3b ist über die
gesamte Länge dieser Federschienen konstant.
Die Fig. 4 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform die
Federschiene 3a zusammen mit einer Federschiene 3c, die sich
von der Federschiene 3b im wesentlichen nur dadurch
unterscheidet, daß die der Längskante 13b entsprechende
Längskante 13c zwar auch ausgehend von einem Ende der
Federschiene 3b einen zunehmenden Abstand von der anderen
Längskante 14c und dann etwa von der Mitte der Federschiene
her wiederum einen sich verringernden Abstand aufweist, daß
aber hierfür die Längskante 13c eine kontinuierliche
Krümmung und nicht aneinander anschließende geradlinige
Abschnitte besitzt.
Die Fig. 5 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform
zusammen mit der Federschiene 3a eine Federschiene 3d, die
sich von den Federschienen 3b und 3c dadurch unterscheidet,
daß die Federschiene 3d über ihre gesamte Länge ebenfalls
eine konstante Breite aufweist, diese Breite bzw. der
Abstand zwischen den Längskanten 13d und 14d aber größer ist
als die Breite der Federschiene 3a.
Die Fig. 6 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform ein
Federschienenelement 15, welches die beiden Federschienen 3a
und 3c der Fig. 4 aufweist, allerdings in der Weise, daß
diese Federschienen an ihren Enden über Materialabschnitte
16 einstückig zu dem Federschienenelement 15 verbunden sind,
und zwar derart, daß zwischen den Federschienen 3a und 3c
bzw. zwischen den einander zugewandten Längskanten 12 und
14c ein sich in Längsrichtung des Federschienenelementes 15
erstreckender Längsschlitz 17 gebildet ist.
Zur Komplettierung z. B. des Wischblatts 1a ist das
Federschienenelement 15 so an der Wischleiste 2a vorgesehen,
daß die Federschienen 3a und 3c (entsprechend den
Federschienen 3a und 3b) wiederum teilweise in den Nuten 7'
bzw. 8' an den Längsseiten 7 und 8 der Wischleiste 2a
aufgenommen sind und der Längsschlitz 17 durch das Material
zwischen den Profilabschnitten 4 und 5 und den beiden Nuten
7' und 8' ausgefüllt ist.
Die Fig. 7 zeigt in Draufsicht ein Federschienenelement
15', welches die beiden Federschienen 3a und 3d der Fig. 5
bildet, die wiederum an ihren Enden über die
Materialabschnitte 16 einstückig miteinander zu dem
Federschienenelement 15' miteinander verbunden sind und
zwischen ihren einander zugewandten Längskanten 12 und 14d
den Längsschlitz 17 bilden.
Die Federschienenelemente 15 und 15' haben den Vorteil, daß
Verbindungselemente zum Verbinden der Enden der
Federschienen nicht erforderlich sind. Weiterhin können die
Federschienenelemente 15 und 15' auch als Federschiene 3 des
Wischblatts 1 verwendet werden.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem
Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß
Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch
der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke
verlassen wird.
1
,
1
a Wischblatt
2
,
2
a Wischleiste
3
,
3
a,
3
b,
3
c,
3
d Federschiene
4
,
5
Profilabschnitt
6
Durchbrechung
7
,
8
Längsseite
7
',
8
' Nut
9
Spoilerfläche
10
Wischlippe
11
,
12
Längskante
13
b,
13
c,
13
d Längskante
14
b,
14
c,
14
d Längskante
15
,
15
' Federschienenelement
16
Materialabschnitt
17
Längsschlitz
M Mittelebene der Wischlippe
M Mittelebene der Wischlippe
Claims (16)
1. Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen,
insbesondere Kraftfahrzeugen, mit einer aus einem
gummielastischen Material bestehenden langgestreckten
Wischleiste (2, 2a), die mit wenigstens einer an einer
Wischleistenunterseite vorgesehenen Wischlippe (10) an
der jeweiligen Scheibe anlegbar ist, sowie mit einem mit
der Wischleiste (2, 2a) verbundenen Tragelement (3, 3a,
3b, 3c, 3d), wobei die Wischlippe (10) asymmetrisch an
der Wischleiste (2, 2a) vorgesehen ist, so daß sie einer
Längsseite (8) des Wischblatts näher liegt als einer
gegenüberliegenden Längsseite (7), und wobei die
Wischleiste (2, 2a) an einer der Wischlippe (10)
abgewandten Oberseite als Spoiler mit einer Spoilerfläche
(9) geformt ist, deren Abstand von der Unterseite der
Wischleiste (2, 2a) von der anderen Längsseite (7) zu der
einen Längsseite (8) hin abnimmt, dadurch gekennzeichnet,
daß das Tragelement von wenigstens einer Federschiene (3,
3a, 3b, 3c, 3d) aus einem federnden Flachmaterial
gebildet ist.
2. Wischblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Federschiene (3, 3a, 3b, 3c, 3d) vom
Material der Wischleiste (2, 2a) umspritzt ist.
3. Wischblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß ein erster Profilabschnitt (4) der
Wischleiste (2) an einer der Unterseite des Wischblatts
abgewandten Seite einer Ebene der wenigstens einer
Federschiene (3) eine größere Breite aufweist als ein an
der anderen Seite dieser Ebene vorgesehener und die
Wischlippe (10) aufweisender zweiter Profilabschnitt (5).
4. Wischblatt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der zweite Profilabschnitt (5) mit einer Seite bis an die
eine Längsseite (8) oder bis in die Nähe dieser
Längsseite reicht und mit einer gegenüberliegenden Seite
einen wesentlich größeren Abstand von der anderen
Längsseite (7) des Wischblatts (1) aufweist.
5. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Profilabschnitte (4, 5)
über wenigstens einen Materialabschnitt miteinander
verbunden sind.
6. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des ersten
Profilabschnittes an der wenigstens einen Federschiene
(3, 3a, 3b, 3c, 3d) in etwa gleich der Breite dieser
Federschiene ist.
7. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des zweiten
Profilabschnittes (5) kleiner ist als die Breite der
wenigstens einen Federschiene (3).
8. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ebene der Wischleiste
(10) zugleich die Mittelebene (M) des zweiten
Profilabschnitts (5) ist.
9. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß bei jeweils wenigstens einer
sich in Längsrichtung der Wischleiste (2a) erstreckenden
Federschiene (3, 3a, 3b, 3c, 3d) an gegenüber liegenden
Längsseiten (7, 8) des Wischblatts (2a) die eine
Federschiene (3b, 3c, 3d) an einer Längsseite (7)
zumindest über einen Teilbereich ihrer Länge einen
größeren Querschnitt aufweist als die andere Federschiene
(3a).
10. Wischblatt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die eine Federschiene (3b, 3c, 3d) zumindest in dem
Teilbereich ihrer Länge eine größere Breite (Abstand der
Längsseiten) als die andere Federschiene (3a) besitzt.
11. Wischblatt nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die eine Federschiene (3b, 3c) über
ihre Länge einen sich ändernden Querschnitt oder eine
sich ändernde Breite (Abstand der Längsseiten) aufweist.
12. Wischblatt nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die eine Federschiene (3d) über ihre
gesamte Länge einen konstanten Querschnitt oder eine
konstante Breite (Abstand der Längsseiten) aufweist.
13. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet, daß die eine Federschiene (3b,
3c) an ihren Enden eine Breite (Abstand der Längsseiten)
aufweist, die gleich oder in etwa gleich der Breite der
anderen Federschiene (3a) ist.
14. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet, daß die andere Federschiene (3a)
über ihre gesamte Länge einen konstanten oder im
wesentlichen konstanten Querschnitt oder eine konstante
oder im wesentlichen konstante Breite (Abstand der
Längsseiten) aufweist.
15. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Federschienen (3a, 3b,
3c, 3d) an ihren Enden über Materialabschnitte (16) zu
einem einstückigen Federschienenelement (15, 15')
verbunden sind.
16. Wischblatt nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Federschienen (3a, 3b, 3c, 3d) ein
Längsschlitz (17) gebildet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000107811 DE10007811A1 (de) | 2000-02-21 | 2000-02-21 | Wischblatt |
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| DE2000107811 DE10007811A1 (de) | 2000-02-21 | 2000-02-21 | Wischblatt |
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|---|---|
| DE10007811A1 true DE10007811A1 (de) | 2001-09-20 |
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|---|---|---|---|
| DE2000107811 Withdrawn DE10007811A1 (de) | 2000-02-21 | 2000-02-21 | Wischblatt |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10007811A1 (de) |
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2000
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