DE10006789C2 - Vorrichtung zum mechanischen Fügen, Scheren, Schneiden, Bördeln oder schlagenden Umformen von Blech-, Rohr- oder Profilteilen - Google Patents
Vorrichtung zum mechanischen Fügen, Scheren, Schneiden, Bördeln oder schlagenden Umformen von Blech-, Rohr- oder ProfilteilenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum mechanischen Fügen, Scheren, Schneiden, Bördeln, Stanznieten oder schlagenden Umformen von Blech-, Rohr- oder Profilteilen mit einem oberen und einem unteren Werkzeughalter, die in einer Arbeitsrichtung zueinander ausgerichtet und mit einer vorgegebenen Öffnungsweite zueinander beabstandbar sind, und mit von den Werkzeughaltern aufgenommenen Werkzeugen, wobei mindestens ein Werkzeughalter ein Werkzeug auswechselbar aufnimmt, wozu der mindestens eine Werkzeughalter ein Werkzeugnest aufweist, in das das auswechselbare Werkzeug mit einem eine Gesamteinspannlänge bestimmenden Werkzeugschaft einsetzbar und mittels eines Befestigungselementes arretierbar ist, wobei das Werkzeugnest (30, 40) für das auswechselbare Werkzeug (1, 2) eine axiale Führung (5, 16) mit seitlicher Lagesicherung für mindestens zwei eine erste und eine zweite Teileinspannlänge (T1, T2; T1', T2') bestimmende Werkzeugschaftabschnitte (6, 14) aufweist, der Werkzeugschaft in Arbeitsrichtung um die Strecke der längsten der mindestens zwei Teileinspannlängen (T1, T2; T1', T2') verschiebbar ist in eine Einsetz-/Entnahmestellung, bei der der Werkzeugschaft für ein seitliches Einsetzen/Entnehmen des Werkzeugschaftes lagesicherungsfrei in dem Werkzeugnest (30, 40) des Werkzeughalters (3, 4) sitzt, und die Länge der längsten der mindestens zwei Teileinspannlängen (T1, T2; T1', T2') kleiner gleich der Länge der vorgegebenen Öffnungsweite (Z¶0¶) ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum mechanischen Fügen, Scheren,
Schneiden, Bördeln oder schlagenden Umformen von Blech-, Rohr- oder
Profilteilen mit einem oberen und einem unteren Werkzeughalter.
Aus der EP 0 835 701 A2 ist ein Werkzeugsatz für das Durchsetzfügen bekannt.
Ein auswechselbarer Stempel wird hier seitlich in ein Werkzeugnest eingesetzt
und besitzt eine Durchgangsbohrung zur Aufnahme einer Befestigungsschraube,
die den Stempel in dem Werkzeugnest hält. Der Ein- und Ausbau des Stempels ist
hier zwar unabhängig von dem Öffnungsmaß zwischen einem oberen und einem
unteren Werkzeughalter, die einseitig offene Ausführung des Werkzeugnestes
gewährleistet zunächst keinen Formschluß zwischen dem Werkzeughalter und
dem Werkzeugschaft des auswechselbaren Werkzeuges. Aus diesem Grund ist
ein zusätzliches Befestigungselement, wie beispielsweise eine Schraube,
vorgesehen. Die zum Einbringen des Befestigungselementes notwendige
Durchbohrung des Werkzeugschaftes stellt eine Schwächung des die Prozeßkraft
übertragenden Werkzeugschaftes dar und nimmt somit maßgeblichen Einfluß auf
die Beanspruchbarkeit des Werkzeuges.
Gemäß der EP 0 835 701 A2 kann das auswechselbare Werkzeug auch von oben
in ein umfangsseitig mit Führungsflächen versehenem Nest eingeführt werden, um
dann wiederum mit einer Befestigungsschraube arretiert zu werden. Der Ein- und
Ausbau des Werkzeuges erfordert dabei jedoch dessen Verlagerung um die
gesamte Einspannlänge. Derartige Befestigungssysteme sind nicht einsetzbar,
wenn beim Zusammenwirken von einem oberen und einem unteren
Werkzeughalter die zur Gewährleistung einer Führungsgenauigkeit notwendige
Einspannlänge eines Werkzeugschaftes im Werkzeughalter größer ist, als das
zwischen dem oberen und unteren Werkzeughalter vorhandene Öffnungsmaß. In
vielen Fällen wird das Öffnungsmaß aus Sicherheitsgründen so beschränkt, daß
die Finger eines Bedieners nicht zwischen das Ober- und Unterwerkzeug
gelangen können.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zum mechanischen Fügen,
Scheren, Schneiden, Bördeln oder schlagenden Umformen zu schaffen, die
einfache Werkzeugwechsel erlaubt, ohne dabei Standzeiten verkürzende
Durchbohrungen des Werkzeuges zu erfordern.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Hierdurch wird eine Vorrichtung zum mechanischen Fügen, Scheren, Schneiden,
Bördeln oder schlagenden Umformen geschaffen, bei der ein auswechselbares
Werkzeug zum Einspannen in einen Werkzeughalter gegenüber diesem in
Axialrichtung um eine Strecke verlagert wird, die kleiner ist als die
Gesamteinspannlänge des Werkzeugschaftes im Werkzeughalter. Die
Verlagerung um eine Strecke, die einer Teileinspannlänge entspricht, ist zum
Werkzeugein- und Werkzeugausbau ausreichend, da nach erfolgter Verlagerung
des Werkzeuges um die Teileinspannlänge ein Formschluß zwischen
Werkzeugschaft und Werkzeughalter soweit aufgehoben ist, daß das Werkzeug
seitlich verlagert werden kann, um das Werkzeug vollständig aus dem
Werkzeughalter herauszuführen. Diese nicht in Axialrichtung erfolgende Ent
nahme des Werkzeuges aus dem Werkzeughalter ist möglich, weil das
Werkzeugnest des Werkzeughalters eine lagesicherungsfreie Einsetz-
/Entnahmestellung aufweist, die beispielsweise von einem Freiraumabschnitt bzw.
Absatz oder einem den Formschluß in nicht axialer Richtung aufhebenden
Durchbruch bzw. Öffnungsschlitz gebildet werden kann.
Damit ist ein Werkzeugwechsel auch dann möglich, wenn das Öffnungsmaß
zwischen Ober- und Unterwerkzeug kleiner ist als die Gesamteinspannlänge des
Werkzeugschaftes im Werkzeughalter. Dabei ist der Werkzeugschaft so gestaltet,
daß dessen zur formschlüssigen Befestigung des Werkzeugschaftes im
Werkzeughalter notwendige Geometrie keinen maßgeblichen Einfluß auf die
Beanspruchbarkeit des Werkzeuges nimmt. Gleichzeitig kann der Arbeitsaufwand
beim Werkzeugwechsel auf das Lösen bzw. Anziehen eines zusätzlichen
Befestigungselementes beschränkt sein, um den Kriterien eines
Schnellwechselsystems zu genügen.
Vorteilhaft ist ferner, daß der Werkzeugschaft und das Werkzeugnest im
Werkzeughalter geometrisch so gestaltet werden können, daß der
Werkzeugschaft nach dem Einsetzen in das Werkzeugnest ohne zusätzliche
Befestigungselemente in nicht axialer Richtung Formschluß mit dem
Werkzeughalter aufweist. Ein zusätzliches Befestigungselement muß demnach
nur noch den Formschluß in Axialrichtung und gegebenenfalls die Sicherung
gegen Verdrehen in dieser Position gewährleisten, wozu ein vollständiges
Durchdringen des Befestigungselementes durch den Werkzeugschaft nicht
notwendig ist und eine damit verbundene Schwächung des Werkzeugschaftes
vermieden wird.
Der Werkzeugschaft kann in mehrere Teileinspannlängen unterteilt sein, denen
lagesicherungsfreie Einsetz-/Entnahmestellungen zugeordnet sind.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung und
den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den beigefügten Abbildungen
dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert.
Fig. 1a-1c zeigen eine Vorrichtung zum mechanischen Fügen gemäß
einem ersten Ausführungsbeispiel, bei der ein auswechselbares Werkzeug in
verschiedenen Stellungen zur Durchführung eines Werkzeugwechsels dargestellt
ist,
Fig. 2a-2c zeigen eine Vorrichtung zum mechanischen Fügen gemäß
einem zweiten Ausführungsbeispiel, bei der ein auswechselbares Werkzeug in
verschiedenen Stellungen zur Durchführung eines Werkzeugwechsels dargestellt
ist,
Fig. 3a und 3b zeigen eine Befestigungseinrichtung zum Festsetzen eines
auswechselbaren Werkzeuges bei einer Vorrichtung gemäß Fig. 1 oder Fig. 2.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum mechanischen Fügen, Scheren,
Schneiden, Bördeln oder schlagenden Umformen von Blech-, Rohr- oder
Profilteilen mit einem oberen und einem unteren Werkzeughalter, die in einer
Arbeitsrichtung zueinander ausgerichtet und mit einer vorgegebenen Öffnungsweite
zueinander beabstandbar sind, und mit von den Werkzeughaltern
aufgenommenen Werkzeugen, wobei mindestens ein Werkzeughalter ein Werk
zeug auswechselbar aufnimmt, wozu der mindestens eine Werkzeughalter ein
Werkzeugnest aufweist, in das das auswechselbare Werkzeug mit einem eine
Gesamteinspannlänge bestimmenden Werkzeugschaft einsetzbar und mittels
eines Befestigungselementes arretierbar ist.
Die Fig. 1a-1c zeigen einen Werkzeugsatz für das Durchsetzfügen mit einem
Stempel 1 und einer Matrize 2, die jeweils in einem Werkzeugnest 30, 40 eines
Werkzeughalters 3, 4 angeordnet sind. Der Stempel 1 und die Matrize 2 sind
dabei mittels ihrer Werkzeughalter 3, 4 axial zueinander ausgerichtet, wobei
entweder der Stempel 1 und/oder die Matrize 2 eine Hubbewegung in einer
Arbeitsrichtung Z ausführen können, um das gesamte Werkzeug nach dem
Einsetzen der Fügeteile zu schließen und eine wählbare Preßkraft auf die zu
verbindenden Fügeteile auszuüben.
Aus Sicherheitsgründen sind der Stempel 1 und die Matrize 2 mit einer
Öffnungsweite Z0 maximal in Arbeitsrichtung Z zueinander axial beabstandbar,
wobei die Beabstandung durch einen oder beide Werkzeughalter 3, 4 erfolgt.
Fig. 1a zeigt den Werkzeugsatz mit einem auswechselbaren Stempel 1 und einer
auswechselbaren Matrize 2, die in den Werkzeugnestern 30, 40, vgl. Fig. 1c, der zugehörigen
Werkzeughalter 3, 4 befestigt sind. Dazu weist das Werkzeugnest 30 für den
Stempel 1 eine axiale Führung 5 mit seitlicher Lagesicherung für mindestens
einen eine erste Teileinspannlänge T1 bestimmenden ersten, einem Arbeitsende
zugewandten Werkzeugschaftabschnitt 6 des Stempels 1 auf. Die erste
Teileinspannlänge T1 entspricht der Kontaktlänge des Werkzeugschaftabschnitts
6 mit einem Führungsabschnitt 5a in der Führung 5. Die seitliche Lagesicherung
wird durch eine in Umfangsrichtung teilgeschlossene Ausbildung der Führung 5
zumindest für den ersten Werkzeugschaftabschnitt 6 erreicht, die hier durch einen
in bezug auf den ersten Werkzeugschaftabschnitt 6 zumindest teilweise
formgleichen Führungsabschnitt 5a gebildet wird, und zwar derart, daß der erste
Werkzeugschaftabschnitt 6 in dem Führungsabschnitt 5a seitlich, d. h. in jeder
nicht axialen Richtung, positioniert ist, wobei ein seitlicher Ausschnitt frei bleibt.
Der erste Werkzeugschaftabschnitt 6 ist hierbei zylindrisch ausgebildet und wird
von einem formgleichen teilzylindrischen Führungsabschnitt 5a erfaßt, dessen
Führungsumfang mehr als 180° beträgt. Der erste Werkzeugschaftabschnitt 6
definiert somit eine erste Teileinspannlänge T1.
Der Stempel 1 umfaßt ferner mindestens einen zweiten, einem Arbeitsende
abgewandten Werkzeugschaftabschnitt 9, der in einem Führungsabschnitt 5b der
Führung 5 sitzt und dessen Dicke bzw. Durchmesser derart bemessen ist, daß ein
seitlicher Durchtritt in X-Richtung (vgl. Fig. 1c) durch eine Ausschnittsbreite B1 des
Werkzeugnestes 30 möglich ist, wenn der zweite Werkzeugschaftabschnitt 9 in den
Führungsabschnitt 5a der Führung 5 axial vorgeschoben wird. Der zweite
Führungsabschnitt 5b definiert für den zweiten Werkzeugschaftabschnitt 9 eine zweite
Teileinspannlänge T2. Der Abstand zwischen dem dem Arbeitsende abgewandten
Ende von T2 und dem dem Arbeitsende zugewandten Ende von T1 bildet die
Gesamteinspannlänge T des Stempels 1. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die
Führungsgenauigkiet des Stempels 1 weniger von der Summe der einzelnen
Teileinspannlängen sondern vielmehr von der Gesamteinspannlänge beeinflußt
wird.
Der Werkzeugschaft des Stempels 1 ist demnach abgestuft und besteht aus
teilzylindrischen Schaftabschnitten 6, 9, wobei der zu einer Werkzeugaufstands
fläche 10 benachbarte Werkzeugschaftabschnitt 9 einen geringeren Durchmesser
aufweist als der Werkzeugschaftabschnitt 6.
Die vorstehend beschriebene Gestaltung des Werkzeugschaftes des Stempels 1
und des Werkzeughalters 3 hat zur Folge, daß dann, wenn, wie in Fig. 1b
dargestellt, der Stempel 1 in Arbeitsrichtung Z um den Weg der Längsten aller
Teileinspannlängen T1 bzw. T2 vorgeschoben wird, die seitliche Führung aller
Werkzeugschaftabschnitte 6, 9 durch die zugehörenden Führungsabschnitte 5a und
5b wegfällt. Da die Ausschnittsbreite eines jeden Werkzeugnestabschnittes größer
ist als der Durchmesser des dann im Werkzeugnest befindlichen
Werkzeugschaftabschnittes, ist das Werkzeug seitlich, d. h. in X-Richtung
entnehmbar, wie in Fig. 1c dargestellt. Grundvoraussetzung für einen derartigen
Werkzeugwechsel ist jedoch, daß alle Teileinspannlängen kleiner gleich der Länge
der vorgegebenen Öffnungsweite Z0 des Werkzeugsatzes zwischen Ober- und
Unterwerkzeug sind.
Wie die Fig. 3a und 3b zeigen, wird der Werkzeugschaft des Stempels 1 in dem
Werkzeugnest 30 mittels eines Befestigungselementes 12 in einer Arbeitsposition
arretiert. Der Werkzeugschaft des Stempels 1 kann dazu eine Vertiefung 13
aufweisen, wodurch der Stempel 1 in dem Werkzeugnest 30 gegen translatorische
axiale Verlagerungen in der Arbeitsrichtung Z und gegen axiale Verdrehung
gesichert ist.
Wie die Fig. 1a bis 1c weiterhin zeigen, kann die Matrize 2 ebenfalls
auswechselbar in dem Werkzeugnest 40 des Werkzeughalter 4 einsetzbar sein,
wozu der Werkzeugschaft der Matrize 2 entsprechend dem des Stempels 1
ausbildbar ist, d. h. mit mindestens einem ersten Werkzeugschaftabschnitt 14 und
mindestens einem zweiten Werkzeugschaftabschnitt 15, die Teileinspannlängen
T1' und T2' bilden mit einer entsprechend ausgebildeten Führung 16. Im übrigen
gelten die vorstehenden Ausführungen für die Ausbildung des Stempels 1 und
dem Werkzeugnest 30 hier entsprechend.
Gemäß nicht dargestellter Abwandlungen des in den Fig. 1a-1c dargestellten
ersten Ausführungsbeispiels können die Werkzeugschaftabschnitte 6, 9 und 14,
15 auch andere von der Zylinderform abweichende geometrische Gestaltungen
besitzen, die jedoch ebenfalls sicherstellen müssen, daß der jeweilige
Führungsabschnitt des Werkzeughalters den jeweils zugeordneten
Werkzeugschaftabschnitt entlang seiner Kontaktlänge seitlich teilweise so
umgreift, daß das Werkzeug in nicht axialer Richtung lagefixiert ist. Dieses
Umgreifen wird für jeden Werkzeugschaftabschnitt 9, 15 aufgehoben, wenn er in
axialer Richtung in den mindestens jeweils nächsten Führungsabschnitt 5a, 16
vorgeschoben ist.
Weiterhin können auch mehr als jeweils zwei abgestufte
Werkzeugschaftabschnitte vorgesehen sein. Wichtig ist, daß der Werkzeugschaft
in Arbeitsrichtung um die Strecke der jeweils längsten der mindestens zwei
Teileinspannlängen T1, T2 verschiebbar ist in eine Einsetz-/Entnahmestellung, bei
der der Werkzeugschaft für ein seitliches, d. h. in X-Richtung,
Einsetzen/Entnehmen lagesicherungsfrei in dem Werkzeugnest des
Werkzeughalters sitzt und die Länge der längsten der mindestens zwei
Teileinspannlängen T1, T2 kleiner gleich der Länge der vorgegebenen
Öffnungsweite zwischen einem über und einem Unterwerkzeug ist.
Schließlich kann der beschriebene Werkzeugsatz auch in Verbindung mit
geeigneten Werkzeugen zum andersartigen mechanischen Fügen, Scheren,
Schneiden, Bördeln oder schlagenden Umformen von Blech-, Rohr- oder
Profilteilen eingesetzt werden.
Die Fig. 2a-2c zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum
mechanischen Fügen, Scheren, Schneiden, Bördeln oder schlagenden Umformen
von Blech-, Rohr- oder Profilteilen mit einem oberen und einem unteren
Werkzeughalter, die in einer Arbeitsrichtung Z axial zueinander ausgerichtet und
mit einer vorgegebenen Öffnungsweite Z0 zueinander beabstandbar sind, und mit
von den Werkzeughaltern aufgenommenen Werkzeugen 1, 2, wobei mindestens
ein Werkzeughalter ein Werkzeug 1, 2 auswechselbar aufnimmt, wozu der
mindestens eine Werkzeughalter 3, 4 ein Werkzeugnest 30, 40 aufweist, in das
das auswechselbare Werkzeug 1, 2 mit einem eine Gesamteinspannlänge
bestimmenden Werkzeugschaft einsetzbar und mittels eines
Befestigungselementes 12 arretierbar ist. Das Werkzeugnest 30, 40 für das
auswechselbare Werkzeug 1, 2 weist eine axiale Führung 5, 16 mit seitlicher
Lagesicherung für mindestens einen eine erste Teileinspannlänge T1
bestimmenden ersten Werkzeugschaftabschnitt 6, 14 auf, der Werkzeugschaft ist
in Arbeitsrichtung entsprechend der Länge der ersten Teileinspannlänge T1
verschiebbar in eine Einsetz-/Entnahmestellung, bei der der Werkzeugschaft für
ein seitliches Einsetzen/Entnehmen des Werkzeugschaftes lagesicherungsfrei mit
einem mindestens zweiten Werkzeugschaftabschnitt 21, der eine zweite
Teileinspannlänge T2 definiert, im Werkzeugnest 30 des Werkzeughalters 3 sitzt.
Dabei kann der erste Werkzeugschaftabschnitt 6 des Stempels 1 und der
Führungsabschnitt 5a der Führung 5 des Werkzeughalters 3 entsprechend zu dem
ersten Ausführungsbeispiel ausgebildet sein. In Abwandlung von diesem besitzt
der restliche Werkzeugschaftabschnitt, hier der zweite Werkzeugschaftabschnitt
21, die gleichen Querschnittsabmessungen vorzugsweise den gleichen
Durchmesser des ersten Werkzeugschaftabschnitts 6 besitzt und definiert auf
diese Weise eine Gesamtführungslänge T im Werkzeughalter 3. Die geometrische
Aufteilung des Gesamtschaftes in zwei Schaftabschnitte 6, 21 wird durch eine
Schaftverjüngung 18 erreicht. Damit für den zweiten Werkzeugschaftabschnitt 21
eine Einsetz-/Entnahmestellung ohne seitliche Lagesicherung realisiert werden
kann, weist der Werkzeughalter 3 seitliche Durchbrüche 22 auf, die dort lokalisiert
sind, wohin das Teilstück 21 vorgeschoben wird, wenn der erste
Werkzeugschaftabschnitt 6 außer Eingriff gelangt ist mit dem Führungsabschnitt
5b. Zur Gewährleistung einer lagesicherungsfreien Einsetz-/Entnahmestellung
weisn die Druchbrüche 22 eine größere axiale Abmessung in Z-Richtung auf als
der Schaftabschnitt 21. Aus dem gleichen Grund ist die axiale Abmessung der
Schaftverjüngung 18 größer als der Führungsabschnitt 5a. Im übrigen gelten die
Ausführungen zum ersten Ausführungsbeispiel entsprechend.
Der besondere Vorteil des zweiten Ausführungsbeispiels resultiert aus den
gleichen Querschnittsabmessungen der Werkzeugschaftabschnitte 6 und 21,
wodurch ein fertigungstechnisch einfaches Werkzeugnest mit über die gesamte
Nestlänge gleichen Querschnittsabmesssungen genutzt werden kann. Es ist also
kein Werkzeugnest in Form einer Stufenbohrung notwendig, wie beispielsweise
bei dem Ausführungsbeispiel 1.
Auch ist die Matrize 2 entsprechend dem des Stempels 1 ausbildbar, d. h. mit
mindestens einem ersten Werkzeugschaftabschnitt 14 und mindestens einem
zweiten Werkzeugschaftabschnitt 19 gleicher Querschnittsgeometrie wie 14 und
einer entsprechend ausgebildeten Führung 16. Im übrigen gelten die
vorstehenden Ausführungen entsprechend.
Ferner können die Anordnung der auswechselbaren Werkzeuge gemäß dem
ersten und zweiten Ausführungsbeispiel kombiniert werden, wobei beispielsweise
die Anordnung für den Stempel gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel und die
Anordnung für die Matrize nach dem zweiten Ausführungsbeispiel erfolgen kann.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum mechanischen Fügen, Scheren, Schneiden, Bördeln, Stanznieten
oder schlagenden Umformen von Blech-, Rohr- oder Profilteilen mit einem oberen
und einem unteren Werkzeughalter (3, 4), die in einer Arbeitsrichtung zueinander
ausgerichtet und mit einer vorgegebenen Öffnungsweite zueinander beabstandbar
sind, und mit von den Werkzeughaltern (3, 4) aufgenommenen Werkzeugen (1, 2),
wobei mindestens ein Werkzeughalter (3, 4) ein Werkzeug (1, 2) auswechselbar
aufnimmt, wozu der mindestens eine Werkzeughalter (3, 4) ein Werkzeugnest (30,
40) aufweist, in das das auswechselbare Werkzeug (1, 2) mit einem eine
Gesamteinspannlänge bestimmenden Werkzeugschaft einsetzbar und mittels eines
Befestigungselementes arretierbar ist und das Werkzeugnest (30, 40) für das
auswechselbare Werkzeug (1, 2) eine axiale Führung (5, 16) mit seitlicher Lage
sicherung für mindestens zwei eine erste und eine zweite Teileinspannlänge (T1,
T2; T1', T2') bestimmende Werkzeugschaftabschnitte (6, 14) aufweist, der
Werkzeugschaft in Arbeitsrichtung um die Strecke der längsten der mindestens zwei
Teileinspannlängen (T1, T2; T1', T2') verschiebbar ist in eine Einsetz-
/Entnahmestellung, bei der der Werkzeugschaft für ein seitliches
Einsetzen/Entnehmen des Werkzeugschaftes lagesicherungsfrei in dem
Werkzeugnest (30, 40) des Werkzeughalters (3, 4) sitzt, und die Länge der längsten
der mindestens zwei Teileinspannlängen (T1, T2; T1', T2') kleiner gleich der Länge
der vorgegebenen Öffnungsweite (Z0) ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die längste der
mindestens zwei Teileinspannlängen (T1, T2; T1', T2'), eine dem Arbeitsende
zugewandte Teileinspannlänge (T1, T1') ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
auswechselbare Werkzeug (1, 2) einen abgestuften Werkzeugschaft mit einem
einem Arbeitsende des Werkzeuges (1, 2) zugewandten ersten
Werkzeugschaftabschnitt (6, 14) aufweist, dessen Kontaktänge mit einem
ersten Führungsabschnitt (5a) eines Werkzeughalters (3) die erste
Teileinspannlänge (T1) bestimmt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der abgestufte Werkzeugschaft einen zweiten (9, 15) gegenüber dem ersten
(6, 14) Werkzeugschaftabschnitt verjüngten Werkzeugschaftabschnitt an
einem einem Arbeitsende des Werkzeuges (1, 2) abgewandten Ende aufweist,
dessen Kontaktlänge mit einem zweiten Führungsabschnitt (5b) des
Werkzeughalters (3) die zweite Teileinspannlänge bestimmt und der
formschlüssig in die Führung (5, 16) einsetzbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der abgestufte Werkzeugschaft einen weiteren Werkzeugschaftabschnitt (18)
benachbart zu einem dem Werkzeug (1) abgewandeten Arbeitsende aufweist,
dem jeweils ein Durchbruch (22) am Werkzeughalter (3) zur Aufhebung einer
Lagesicherung des Werkzeuges (1) im Werkzeugnest (30) zugeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens
zweite Werkzeugschaftabschnitt (21) den gleichen Durchmesser wie der erste
Werkzeugschaftabschnitt (6) aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkzeugschaft zwischen den Werkzeugschaftabschnitten (6, 21) eine
Verjüngung (18) aufweist, der zur Aufhebung einer Lagesicherung des
Werkzeuges (1) eine Öffnungsbreite B am Werkzeugnest (30) zugeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
eine seitliche Lagesicherung der Werkzeugschaftabschnitte (6, 9, 14, 21) durch
Verschieben in Arbeitsrichtung (Z) aufhebbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkzeughalter (3, 4) ein in Umfangsrichtung teilgeschlossenes
Werkzeugnest (30, 40) für den jeweiligen Werkzeugschaft bildet.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Werkzeugschaft zylindrische oder teilzylindrische Schaftabschnitte (6, 9,
21, 14) aufweist.
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