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DE10005964A1 - Vorrichtung zum Verhindern des Eindringens von Zugluft durch eine Öffnung in einem Gebäude - Google Patents

Vorrichtung zum Verhindern des Eindringens von Zugluft durch eine Öffnung in einem Gebäude

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DE10005964A1
DE10005964A1 DE2000105964 DE10005964A DE10005964A1 DE 10005964 A1 DE10005964 A1 DE 10005964A1 DE 2000105964 DE2000105964 DE 2000105964 DE 10005964 A DE10005964 A DE 10005964A DE 10005964 A1 DE10005964 A1 DE 10005964A1
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compressed air
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air
opening
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Frank Lehnhaeuser
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zum Verhindern des Eindringens von Zugluft durch eine Öffnung (2) in einem Gebäude (3), mit einer außerhalb des Gebäudes (3) angeordneten Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4), wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) während des Betriebes einen Luftschleier vor der Öffnung erzeugt. Um eine Vorrichtung der vorgenannten Art zur Verfügung zu stellen, bei der mit geringem apparativen Aufwand und geringer Lüfterleistung ein Einströmen von Zugluft und damit ein Auskühlen des Gebäudes auf kostengünstige Weise verhindert wird, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) über einen Luftspalt (8) vom Gebäude (3) beabstandet ist, so daß während des Betriebs der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) Luft durch den Luftspalt (8) zwischen der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) und dem Gebäude (3) angesaugt wird.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verhindern des Eindringens von Zugluft durch eine Öffnung in einem Gebäude, mit einer außerhalb des Gebäudes angeordne­ ten Gebläse- oder Drucklufteinrichtung, wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrich­ tung während des Betriebes einen Luftschleier vor der Öffnung erzeugt.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist bereits aus der DE 34 46 365 A1 bekannt. Vorrichtungen der in Rede stehenden Art dienen im wesentlichen dazu, eine Auskühlung des Gebäudes bzw. einen Wärmeverlust durch in das Gebäude einströ­ mende Außenluft zu verhindern. Die aus der DE 34 46 365 A1 bekannte Vorrichtung weist zur Erzeugung eines Luftschleiers vor einer Öffnung des Gebäudes ein ober­ halb der Öffnung angeordnetes horizontales Rohr auf, das endseitig mit einem verti­ kalen Rohr verbunden ist. An das untere Ende des vertikalen Rohrs schließt sich wiederum ein im Boden vor dem Gebäude angeordnetes drittes Rohr an. Das obere horizontale Rohr weist einen nach unten gerichteten Öffnungsschlitz auf, während das im Boden angeordnete dritte Rohr einen nach oben gerichteten Schlitz aufweist. Zwischen dem ersten horizontalen und dem zweiten vertikalen Rohr befindet sich ein Zentrifugalgebläse, das Luft über das obere horizontale Rohr ansaugt und diese Luft durch das vertikale Rohr in das dritte horizontale Rohr drückt. Von dem im Boden eingelassenen horizontalen Rohr tritt die Luft mit einer hohen Geschwindigkeit durch den Lüftungsschlitz aus, so daß ein Luftschleier gebildet wird, der entlang einer Ebene nach oben gerichtet ist.
Nachteilig bei der aus der DE 34 46 365 A1 bekannten Vorrichtung ist es, daß zunächst einmal der konstruktive Aufwand zur Montage der bekannten Vorrichtung vergleichsweise aufwendig ist. Da das dritte Rohr im Boden versenkt angeordnet werden muß, ist ein Ausschachten vor der Öffnung des Gebäudes erforderlich. Hier­ durch kann die Öffnung für längere Zeit nicht genutzt werden. Darüber hinaus kann sich der Öffnungsschlitz im im Boden angeordneten dritten Rohr sehr schnell zuset­ zen, was sich nachteilig auf die Funktion der bekannten Vorrichtung auswirkt. Schließlich ist festgestellt worden, daß zur Erzielung eines stabilen Luftschleiers eine vergleichsweise hohe Lüfterleistung erforderlich ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der eingangs ge­ nannten Art zur Verfügung zu stellen, bei der mit geringem apparativen Aufwand und geringer Lüfterleistung ein Einströmen von Zugluft und damit ein Auskühlen des Gebäudes auf kostengünstige Weise verhindert werden kann.
Die zuvor genannte Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung über einen Luftspalt vom Gebäude beab­ standet ist, so daß während des Betriebes der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung Luft durch den Luftspalt zwischen der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung und dem Gebäude angesaugt wird. Erfindungsgemäß ist festgestellt worden, daß sich ein sehr stabiler Luftschleier mit guter Abdichtungswirkung dann ergibt, wenn sich zwischen der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung und dem Gebäude ein Luftspalt befindet. Über diesen Luftspalt wird während des Betriebes der Gebläse- oder Druckluftein­ richtung Außenluft angesaugt, was überraschenderweise zu der erwähnten Stabilisie­ rung des von der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung erzeugten Luftschleiers auch bei geringer Lüfterleistung führt.
Grundsätzlich ist es möglich, die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung an der Außen­ seite des Gebäudes mit Abstand zum Gebäude an jeglicher Stelle anzuordnen. Bevor­ zugt ist es aber, die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung seitlich am Rand der Öffnung anzuordnen. Die seitliche Anordnung führt dazu, daß der von der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung erzeugte Luftschleier im Bereich der anderen Seite der Öffnung auslaufen kann, so daß der Luftschleier im Bereich der Öffnung keine Störung erfährt, die die Abschirmwirkung des Luftschleiers beeinträchtigen könnte.
Im übrigen bietet es sich besonders an, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung derart angeordnet ist, daß sich ein zumindest im wesentlichen horizontal ausgerichte­ ter Luftschleier ergibt. Es hat sich gezeigt, daß bei einem derart ausgerichteten Luft­ schleier die Abschirmwirkung am besten ist.
Um einen größeren Bereich der Öffnung über einen Luftschleier abschirmen zu kön­ nen, ist weiterhin erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Gebläse- oder Druckluftein­ richtung eine langgestreckte Form aufweist und daß sich die Gebläse- oder Druck­ lufteinrichtung zumindest über das 0,2-fache der Höhe der Öffnung erstreckt. Bevor­ zugt ist es natürlich, wenn die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung sich zumindest im wesentlichen über die gesamte Höhe der Öffnung erstreckt, so daß der Luftschleier zumindest im wesentlichen den gesamten Querschnitt der Öffnung abschirmt.
Es ist weiterhin festgestellt worden, daß die Stabilität des Luftschleiers unter anderem vom Verhältnis der Spaltweite, also dem Abstand a der Gebläse- oder Druckluftein­ richtung zum Gebäude, zur Breite b der Öffnung abhängt. Das Verhältnis a : b sollte bevorzugt zwischen 0,05 und 0,3 betragen. Besonders bevorzugt ist ein Verhältnis von etwa 0,1, wobei die Breite b der Öffnung mindestens 2,0 m betragen sollte.
Weiterhin ist festgestellt worden, daß es für die Stabilität des Luftschleiers besonders günstig ist, und zwar insbesondere bei Luftschleiern größerer Länge, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung in einem Winkel zur Ebene der Öffnung angeordnet ist, wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung von der Ebene der Öffnung um einen Winkel zwischen 1° bis 45° weg gerichtet ist. Durch diese winkelige Anordnung der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung kann letztlich auch bei einer großen Breite der Öffnung noch eine gute Abschirmung über den Luftschleier sichergestellt werden.
Weiterhin ist festgestellt worden, daß die Breite des Luftschleiers am Austritt der Ge­ bläse- oder Drucklufteinrichtung je nach Anwendungsfall bis ca. 80 cm betragen sollte. Die Ausblasbreite ist dabei im wesentlichen abhängig von den herrschenden Umweltbedingungen sowie der Größe der Öffnung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich grundsätzlich für die unterschiedlich­ sten Öffnungen in einem Gebäude, wie Türöffnungen, Tore, Eingänge und Einfahrten z. B. in Verkaufsräumen, Werkshallen und Bahnhöfen. Auch ist es möglich, mehrere Öffnungen über einen Luftschleier abzuschirmen. Bei sehr breiten Öffnungen bietet es sich an, an jeder Seite der Öffnung eine Gebläse- oder Drucklufteinrichtung vorzu­ sehen, wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen dann zumindest im wesentli­ chen aufeinanderzu gerichtet sind. Bei Verwendung von zwei im wesentlichen auf­ einanderzu gerichteten Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen sollte darauf geachtet werden, daß die jeweils erzeugten Luftschleier sich nicht nachteilig beeinflussen.
Bevorzugt ist es in diesem Zusammenhang, die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen versetzt zueinander anzuordnen, so daß die Luftschleier auf den gegenüberliegenden Seiten der Öffnung ungehindert auslaufen können. Möglich ist es aber auch, die Ge­ bläse- oder Drucklufteinrichtungen jeweils etwa im gleichen Abstand zum Gebäude anzuordnen, wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen dann jeweils von der Ebene der Öffnung um einen vorzugsweise gleichen Winkel zwischen 1° und 45° weg gerichtet sind. Es versteht sich natürlich, daß es auch bei der winkligen Anord­ nung möglich ist, die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen versetzt zueinander an­ zuordnen.
Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung noch ein Gebäude mit wenigstens einer Vorrichtung der zuvor genannten Art.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Gebäudes mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verhindern des Eindringens von Zugluft,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht des Gebäudes aus Fig. 1 entlang der Schnittli­ nie II-II,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Ansicht eines Gebäudes mit einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Ansicht mit geschwenkten Gebläseein­ richtungen und
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht eines Gebäudes mit einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung 1 zum Verhindern des Eindringens von Zugluft durch eine Öffnung 2 in einem Gebäude 3 dargestellt. Bei dem Gebäude 3 kann es sich um ein Gebäude jeglicher Art handeln, beispielsweise um einen Verkaufsraum, eine Werkshalle, einen Bahnhof oder ein Bürogebäude. Die Vorrichtung 1 weist eine au­ ßerhalb des Gebäudes 3 angeordnete Gebläse- oder Drucklufteinrichtung 4 auf. In den dargestellten Ausführungsbeispielen werden lediglich Gebläseeinrichtungen verwendet, so daß nachfolgend nur noch von Gebläseeinrichtungen gesprochen wird. Es versteht sich aber, daß statt einer Gebläseeinrichtung auch eine Druckluft­ einrichtung vorgesehen sein kann.
In den dargestellten Ausführungsbeispielen weist die Gebläseeinrichtung 4 eine Mehrzahl von Gebläsemodulen 5 auf, die bedarfsweise zusammengesetzt werden und damit an die jeweilige Türöffnung angepaßt werden können. Jedes der Gebläsemo­ dule 5 weist in einem Gehäuse 6 angeordnet ein nicht dargestelltes Gebläse auf, wo­ bei ausblasseitig Verstellmittel 7 vorgesehen sind, um die Ausblasrichtung R des im einzelnen nicht dargestellten Luftschleiers beeinflussen zu können. Bei den Ver­ stellmitteln 7 kann es sich beispielsweise um Waben oder Lamellen handeln.
Wesentlich ist nun, daß die Gebläseeinrichtung 4 über einen Luftspalt 8 vom Ge­ bäude 3 beabstandet ist. Dies hat zur Folge, daß während des Betriebes der Gebläse­ einrichtung 4 Luft durch den Luftspalt 8 zwischen der Gebläseeinrichtung 4 und dem Gebäude 3 angesaugt wird. Auf diese Weise ergibt sich eine Stabilisierung des nicht dargestellten Luftschleiers gegen einströmende Zugluft, deren Strömungsrich­ tung durch den Pfeil 9 angedeutet ist.
Bei den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsformen ist die Gebläseein­ richtung 4 jeweils seitlich am Rand der Öffnung 2 des Gebäudes 3 angeordnet. Die Öffnung 2 wird bei der dargestellten Ausführungsform seitlich jeweils durch ein ver­ tikales Rahmenteil 10, 11 und nach oben hin durch ein horizontal angeordnetes Rah­ menteil 12 begrenzt. Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform befindet sich die Gebläseeinrichtung 4 über den Abstand a beabstandet neben dem vertikalen Rah­ menteil 10. Bei den in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsformen sind jeweils zwei Gebläseeinrichtungen 4 vorgesehen, wobei jeweils eine Gebläseeinrichtung 4 neben einem vertikalen Rahmenteil 10, 11 angeordnet ist. Hierauf wird nachfolgend noch näher eingegangen.
Bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform ist im Bereich des oberen horizonta­ len Rahmenteils 12 eine Gebläseeinrichtung 4 vorgesehen. Bei dieser Ausführungs­ form wird ein nach unten gerichteter Luftschleier erzeugt, während bei den übrigen Ausführungsformen die Gebläseeinrichtung 4 bzw. die Gebläseeinrichtungen 4 derart angeordnet ist bzw. sind, daß sich ein zumindest im wesentlichen horizontal ausge­ richteter Luftschleier ergibt.
Wie sich aus den Fig. 1 und 5 im übrigen ergibt, weist die sich aus den einzelnen Ge­ bläsemodulen 5 zusammensetzende Gebläseeinrichtung 4 eine langgestreckte Form auf. Dabei sollte die Höhe h der Gebläseeinrichtung 4 zumindest etwa dem 0,2-fachen der Höhe H der Öffnung 2 entsprechen. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungs­ beispiel erstreckt sich die Gebläseeinrichtung 4 zumindest über die Hälfte der Höhe H der Öffnung 2. Bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die Ge­ bläseanordnung 4 bevorzugt über die gesamte Breite b der Öffnung 2.
Im übrigen ist ein vorgegebenes Verhältnis a : b des Abstandes a der Gebläseeinrich­ tung 4 zur Breite b der Öffnung 2 des Gebäudes 3 vorgesehen. Im dargestellten Aus­ führungsbeispiel beträgt dieses Verhältnis etwa 0,1. Grundsätzlich sollte das Verhält­ nis a : b zwischen 0,05 und 0,3 liegen.
Bei der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform ist die Gebläseeinrichtung 4 in einem Winkel x zur Ebene 13 der Öffnung 2 angeordnet. Der Winkel zwischen der Ebene 13 der Öffnung 2 und der Richtung R des Luftschleiers beträgt vorliegend etwa 10°, wobei der Winkel grundsätzlich zwischen 1° und 45° liegen kann. Die Breite s des nicht dargestellten Luftschleiers am Austritt der Gebläseeinrichtung 4 be­ trägt dabei je nach Anwendungsfall bis zu 80 cm.
Aus den Fig. 3 und 4 ergibt sich im übrigen, wie zuvor bereits ausgeführt, daß an je­ der Seite der Öffnung 2 eine Gebläseeinrichtung 4 vorgesehen sein kann. Bei beiden Ausführungsformen gemäß den Fig. 3 und 4 sind die Gebläseeinrichtungen 4 dabei zumindest im wesentlichen aufeinanderzu gerichtet. Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform sind die beiden einander gegenüberliegenden Gebläseeinrichtun­ gen 4 versetzt zueinander angeordnet. Während die eine Gebläseeinrichtung 4 über den Abstand a vom Gebäude 1 beabstandet ist, ist die andere Gebläseeinrichtung 4 zumindest über den Abstand (a + s) vom Gebäude 1 beabstandet.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform sind die beiden Gebläseeinrichtun­ gen 4 jeweils gewinkelt angeordnet und zwar unter dem gleichen Winkel x. Dabei haben beide Gebläseeinrichtungen 4 den gleichen Abstand a vom Gebäude. Es ver­ steht sich, daß es grundsätzlich auch möglich ist, unterschiedliche Abstände der Ge­ bläseeinrichtungen 4 zu verwenden. In jedem Falle ist es aber bei der gewinkelten Anordnung so, daß der oder die erzeugten Luftschleier nach außen gerichtet und damit der Richtung der Zugluft entgegengerichtet ist bzw. sind.

Claims (13)

1. Vorrichtung (1) zum Verhindern des Eindringens von Zugluft durch eine Öffnung (2) in einem Gebäude (3), mit einer außerhalb des Gebäudes (3) angeordneten Ge­ bläse- oder Drucklufteinrichtung (4), wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) während des Betriebes einen Luftschleier vor der Öffnung (2) erzeugt, dadurch gekennzeichnet, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) über einen Luftspalt (8) vom Gebäude (3) beabstandet ist, so daß während des Betriebes der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) Luft durch den Luftspalt (8) zwischen der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) und dem Gebäude (3) angesaugt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) seitlich am Rand der Öffnung (2) des Gebäudes (3) ange­ ordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) derart angeordnet ist, daß sich ein zumindest im we­ sentlichen horizontal ausgerichteter Luftschleier ergibt.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) eine langgestreckte Form aufweist, so daß sich die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) zumindest über das 0,2-fache der Höhe (H) der Öffnung (2) erstreckt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis a : b des Abstandes (a) der Gebläse- und Drucklufteinrichtung (4) zur Breite (b) der Öffnung (2) des Gebäudes (3) zwischen 0,05 und 0,3 beträgt.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) in einem Winkel (x) zur Ebene der Öffnung (2) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) derart gewinkelt angeordnet ist, daß der Luftschleier von der Ebene (13) der Öffnung (2) um den Winkel (x) zwischen 1° und 45° weggerichtet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (s) des Luftschleiers am Austritt der Gebläse- oder Drucklufteinrich­ tung (4) bis zu 80 cm beträgt.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) eine Mehrzahl von übereinander oder nebeneinander angeordneten Gebläsemodulen (5) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß an jeder Seite der Öffnung (2) eine Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) vorgesehen ist, wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen (4) zumindest im we­ sentlichen aufeinanderzu gerichtet sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen (4) versetzt zueinander angeord­ net sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen (4) jeweils derart gewinkelt ange­ ordnet sind, daß die jeweiligen Luftschleier von der Ebene (13) der Öffnung (2) in ei­ nem Winkel (x) zwischen 1° und 45° weggerichtet sind.
13. Gebäude (3) mit wenigstens einer Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche.
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