DE10005964A1 - Vorrichtung zum Verhindern des Eindringens von Zugluft durch eine Öffnung in einem Gebäude - Google Patents
Vorrichtung zum Verhindern des Eindringens von Zugluft durch eine Öffnung in einem GebäudeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zum Verhindern des Eindringens von Zugluft durch eine Öffnung (2) in einem Gebäude (3), mit einer außerhalb des Gebäudes (3) angeordneten Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4), wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) während des Betriebes einen Luftschleier vor der Öffnung erzeugt. Um eine Vorrichtung der vorgenannten Art zur Verfügung zu stellen, bei der mit geringem apparativen Aufwand und geringer Lüfterleistung ein Einströmen von Zugluft und damit ein Auskühlen des Gebäudes auf kostengünstige Weise verhindert wird, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) über einen Luftspalt (8) vom Gebäude (3) beabstandet ist, so daß während des Betriebs der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) Luft durch den Luftspalt (8) zwischen der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) und dem Gebäude (3) angesaugt wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verhindern des Eindringens von Zugluft
durch eine Öffnung in einem Gebäude, mit einer außerhalb des Gebäudes angeordne
ten Gebläse- oder Drucklufteinrichtung, wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrich
tung während des Betriebes einen Luftschleier vor der Öffnung erzeugt.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist bereits aus der DE 34 46 365 A1
bekannt. Vorrichtungen der in Rede stehenden Art dienen im wesentlichen dazu, eine
Auskühlung des Gebäudes bzw. einen Wärmeverlust durch in das Gebäude einströ
mende Außenluft zu verhindern. Die aus der DE 34 46 365 A1 bekannte Vorrichtung
weist zur Erzeugung eines Luftschleiers vor einer Öffnung des Gebäudes ein ober
halb der Öffnung angeordnetes horizontales Rohr auf, das endseitig mit einem verti
kalen Rohr verbunden ist. An das untere Ende des vertikalen Rohrs schließt sich
wiederum ein im Boden vor dem Gebäude angeordnetes drittes Rohr an. Das obere
horizontale Rohr weist einen nach unten gerichteten Öffnungsschlitz auf, während
das im Boden angeordnete dritte Rohr einen nach oben gerichteten Schlitz aufweist.
Zwischen dem ersten horizontalen und dem zweiten vertikalen Rohr befindet sich ein
Zentrifugalgebläse, das Luft über das obere horizontale Rohr ansaugt und diese Luft
durch das vertikale Rohr in das dritte horizontale Rohr drückt. Von dem im Boden
eingelassenen horizontalen Rohr tritt die Luft mit einer hohen Geschwindigkeit
durch den Lüftungsschlitz aus, so daß ein Luftschleier gebildet wird, der entlang einer
Ebene nach oben gerichtet ist.
Nachteilig bei der aus der DE 34 46 365 A1 bekannten Vorrichtung ist es, daß
zunächst einmal der konstruktive Aufwand zur Montage der bekannten Vorrichtung
vergleichsweise aufwendig ist. Da das dritte Rohr im Boden versenkt angeordnet
werden muß, ist ein Ausschachten vor der Öffnung des Gebäudes erforderlich. Hier
durch kann die Öffnung für längere Zeit nicht genutzt werden. Darüber hinaus kann
sich der Öffnungsschlitz im im Boden angeordneten dritten Rohr sehr schnell zuset
zen, was sich nachteilig auf die Funktion der bekannten Vorrichtung auswirkt.
Schließlich ist festgestellt worden, daß zur Erzielung eines stabilen Luftschleiers eine
vergleichsweise hohe Lüfterleistung erforderlich ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der eingangs ge
nannten Art zur Verfügung zu stellen, bei der mit geringem apparativen Aufwand und
geringer Lüfterleistung ein Einströmen von Zugluft und damit ein Auskühlen des
Gebäudes auf kostengünstige Weise verhindert werden kann.
Die zuvor genannte Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst,
daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung über einen Luftspalt vom Gebäude beab
standet ist, so daß während des Betriebes der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung
Luft durch den Luftspalt zwischen der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung und dem
Gebäude angesaugt wird. Erfindungsgemäß ist festgestellt worden, daß sich ein sehr
stabiler Luftschleier mit guter Abdichtungswirkung dann ergibt, wenn sich zwischen
der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung und dem Gebäude ein Luftspalt befindet.
Über diesen Luftspalt wird während des Betriebes der Gebläse- oder Druckluftein
richtung Außenluft angesaugt, was überraschenderweise zu der erwähnten Stabilisie
rung des von der Gebläse- oder Drucklufteinrichtung erzeugten Luftschleiers auch
bei geringer Lüfterleistung führt.
Grundsätzlich ist es möglich, die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung an der Außen
seite des Gebäudes mit Abstand zum Gebäude an jeglicher Stelle anzuordnen. Bevor
zugt ist es aber, die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung seitlich am Rand der Öffnung
anzuordnen. Die seitliche Anordnung führt dazu, daß der von der Gebläse- oder
Drucklufteinrichtung erzeugte Luftschleier im Bereich der anderen Seite der Öffnung
auslaufen kann, so daß der Luftschleier im Bereich der Öffnung keine Störung erfährt,
die die Abschirmwirkung des Luftschleiers beeinträchtigen könnte.
Im übrigen bietet es sich besonders an, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung
derart angeordnet ist, daß sich ein zumindest im wesentlichen horizontal ausgerichte
ter Luftschleier ergibt. Es hat sich gezeigt, daß bei einem derart ausgerichteten Luft
schleier die Abschirmwirkung am besten ist.
Um einen größeren Bereich der Öffnung über einen Luftschleier abschirmen zu kön
nen, ist weiterhin erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Gebläse- oder Druckluftein
richtung eine langgestreckte Form aufweist und daß sich die Gebläse- oder Druck
lufteinrichtung zumindest über das 0,2-fache der Höhe der Öffnung erstreckt. Bevor
zugt ist es natürlich, wenn die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung sich zumindest im
wesentlichen über die gesamte Höhe der Öffnung erstreckt, so daß der Luftschleier
zumindest im wesentlichen den gesamten Querschnitt der Öffnung abschirmt.
Es ist weiterhin festgestellt worden, daß die Stabilität des Luftschleiers unter anderem
vom Verhältnis der Spaltweite, also dem Abstand a der Gebläse- oder Druckluftein
richtung zum Gebäude, zur Breite b der Öffnung abhängt. Das Verhältnis a : b sollte
bevorzugt zwischen 0,05 und 0,3 betragen. Besonders bevorzugt ist ein Verhältnis
von etwa 0,1, wobei die Breite b der Öffnung mindestens 2,0 m betragen sollte.
Weiterhin ist festgestellt worden, daß es für die Stabilität des Luftschleiers besonders
günstig ist, und zwar insbesondere bei Luftschleiern größerer Länge, daß die Gebläse-
oder Drucklufteinrichtung in einem Winkel zur Ebene der Öffnung angeordnet ist,
wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung von der Ebene der Öffnung um einen
Winkel zwischen 1° bis 45° weg gerichtet ist. Durch diese winkelige Anordnung der
Gebläse- oder Drucklufteinrichtung kann letztlich auch bei einer großen Breite der
Öffnung noch eine gute Abschirmung über den Luftschleier sichergestellt werden.
Weiterhin ist festgestellt worden, daß die Breite des Luftschleiers am Austritt der Ge
bläse- oder Drucklufteinrichtung je nach Anwendungsfall bis ca. 80 cm betragen
sollte. Die Ausblasbreite ist dabei im wesentlichen abhängig von den herrschenden
Umweltbedingungen sowie der Größe der Öffnung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich grundsätzlich für die unterschiedlich
sten Öffnungen in einem Gebäude, wie Türöffnungen, Tore, Eingänge und Einfahrten
z. B. in Verkaufsräumen, Werkshallen und Bahnhöfen. Auch ist es möglich, mehrere
Öffnungen über einen Luftschleier abzuschirmen. Bei sehr breiten Öffnungen bietet
es sich an, an jeder Seite der Öffnung eine Gebläse- oder Drucklufteinrichtung vorzu
sehen, wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen dann zumindest im wesentli
chen aufeinanderzu gerichtet sind. Bei Verwendung von zwei im wesentlichen auf
einanderzu gerichteten Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen sollte darauf geachtet
werden, daß die jeweils erzeugten Luftschleier sich nicht nachteilig beeinflussen.
Bevorzugt ist es in diesem Zusammenhang, die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen
versetzt zueinander anzuordnen, so daß die Luftschleier auf den gegenüberliegenden
Seiten der Öffnung ungehindert auslaufen können. Möglich ist es aber auch, die Ge
bläse- oder Drucklufteinrichtungen jeweils etwa im gleichen Abstand zum Gebäude
anzuordnen, wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen dann jeweils von der
Ebene der Öffnung um einen vorzugsweise gleichen Winkel zwischen 1° und 45°
weg gerichtet sind. Es versteht sich natürlich, daß es auch bei der winkligen Anord
nung möglich ist, die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen versetzt zueinander an
zuordnen.
Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung noch ein Gebäude mit wenigstens einer
Vorrichtung der zuvor genannten Art.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der
Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Gebäudes mit einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Verhindern des Eindringens von Zugluft,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht des Gebäudes aus Fig. 1 entlang der Schnittli
nie II-II,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Ansicht eines Gebäudes mit einer anderen
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Ansicht mit geschwenkten Gebläseein
richtungen und
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht eines Gebäudes mit einer anderen
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung 1 zum Verhindern des Eindringens von Zugluft durch
eine Öffnung 2 in einem Gebäude 3 dargestellt. Bei dem Gebäude 3 kann es sich um
ein Gebäude jeglicher Art handeln, beispielsweise um einen Verkaufsraum, eine
Werkshalle, einen Bahnhof oder ein Bürogebäude. Die Vorrichtung 1 weist eine au
ßerhalb des Gebäudes 3 angeordnete Gebläse- oder Drucklufteinrichtung 4 auf. In
den dargestellten Ausführungsbeispielen werden lediglich Gebläseeinrichtungen
verwendet, so daß nachfolgend nur noch von Gebläseeinrichtungen gesprochen
wird. Es versteht sich aber, daß statt einer Gebläseeinrichtung auch eine Druckluft
einrichtung vorgesehen sein kann.
In den dargestellten Ausführungsbeispielen weist die Gebläseeinrichtung 4 eine
Mehrzahl von Gebläsemodulen 5 auf, die bedarfsweise zusammengesetzt werden und
damit an die jeweilige Türöffnung angepaßt werden können. Jedes der Gebläsemo
dule 5 weist in einem Gehäuse 6 angeordnet ein nicht dargestelltes Gebläse auf, wo
bei ausblasseitig Verstellmittel 7 vorgesehen sind, um die Ausblasrichtung R des im
einzelnen nicht dargestellten Luftschleiers beeinflussen zu können. Bei den Ver
stellmitteln 7 kann es sich beispielsweise um Waben oder Lamellen handeln.
Wesentlich ist nun, daß die Gebläseeinrichtung 4 über einen Luftspalt 8 vom Ge
bäude 3 beabstandet ist. Dies hat zur Folge, daß während des Betriebes der Gebläse
einrichtung 4 Luft durch den Luftspalt 8 zwischen der Gebläseeinrichtung 4 und
dem Gebäude 3 angesaugt wird. Auf diese Weise ergibt sich eine Stabilisierung des
nicht dargestellten Luftschleiers gegen einströmende Zugluft, deren Strömungsrich
tung durch den Pfeil 9 angedeutet ist.
Bei den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsformen ist die Gebläseein
richtung 4 jeweils seitlich am Rand der Öffnung 2 des Gebäudes 3 angeordnet. Die
Öffnung 2 wird bei der dargestellten Ausführungsform seitlich jeweils durch ein ver
tikales Rahmenteil 10, 11 und nach oben hin durch ein horizontal angeordnetes Rah
menteil 12 begrenzt. Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform befindet sich die
Gebläseeinrichtung 4 über den Abstand a beabstandet neben dem vertikalen Rah
menteil 10. Bei den in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsformen sind jeweils
zwei Gebläseeinrichtungen 4 vorgesehen, wobei jeweils eine Gebläseeinrichtung 4
neben einem vertikalen Rahmenteil 10, 11 angeordnet ist. Hierauf wird nachfolgend
noch näher eingegangen.
Bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform ist im Bereich des oberen horizonta
len Rahmenteils 12 eine Gebläseeinrichtung 4 vorgesehen. Bei dieser Ausführungs
form wird ein nach unten gerichteter Luftschleier erzeugt, während bei den übrigen
Ausführungsformen die Gebläseeinrichtung 4 bzw. die Gebläseeinrichtungen 4 derart
angeordnet ist bzw. sind, daß sich ein zumindest im wesentlichen horizontal ausge
richteter Luftschleier ergibt.
Wie sich aus den Fig. 1 und 5 im übrigen ergibt, weist die sich aus den einzelnen Ge
bläsemodulen 5 zusammensetzende Gebläseeinrichtung 4 eine langgestreckte Form
auf. Dabei sollte die Höhe h der Gebläseeinrichtung 4 zumindest etwa dem 0,2-fachen
der Höhe H der Öffnung 2 entsprechen. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungs
beispiel erstreckt sich die Gebläseeinrichtung 4 zumindest über die Hälfte der Höhe H
der Öffnung 2. Bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die Ge
bläseanordnung 4 bevorzugt über die gesamte Breite b der Öffnung 2.
Im übrigen ist ein vorgegebenes Verhältnis a : b des Abstandes a der Gebläseeinrich
tung 4 zur Breite b der Öffnung 2 des Gebäudes 3 vorgesehen. Im dargestellten Aus
führungsbeispiel beträgt dieses Verhältnis etwa 0,1. Grundsätzlich sollte das Verhält
nis a : b zwischen 0,05 und 0,3 liegen.
Bei der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform ist die Gebläseeinrichtung
4 in einem Winkel x zur Ebene 13 der Öffnung 2 angeordnet. Der Winkel zwischen
der Ebene 13 der Öffnung 2 und der Richtung R des Luftschleiers beträgt vorliegend
etwa 10°, wobei der Winkel grundsätzlich zwischen 1° und 45° liegen kann. Die
Breite s des nicht dargestellten Luftschleiers am Austritt der Gebläseeinrichtung 4 be
trägt dabei je nach Anwendungsfall bis zu 80 cm.
Aus den Fig. 3 und 4 ergibt sich im übrigen, wie zuvor bereits ausgeführt, daß an je
der Seite der Öffnung 2 eine Gebläseeinrichtung 4 vorgesehen sein kann. Bei beiden
Ausführungsformen gemäß den Fig. 3 und 4 sind die Gebläseeinrichtungen 4 dabei
zumindest im wesentlichen aufeinanderzu gerichtet. Bei der in Fig. 3 dargestellten
Ausführungsform sind die beiden einander gegenüberliegenden Gebläseeinrichtun
gen 4 versetzt zueinander angeordnet. Während die eine Gebläseeinrichtung 4 über
den Abstand a vom Gebäude 1 beabstandet ist, ist die andere Gebläseeinrichtung 4
zumindest über den Abstand (a + s) vom Gebäude 1 beabstandet.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform sind die beiden Gebläseeinrichtun
gen 4 jeweils gewinkelt angeordnet und zwar unter dem gleichen Winkel x. Dabei
haben beide Gebläseeinrichtungen 4 den gleichen Abstand a vom Gebäude. Es ver
steht sich, daß es grundsätzlich auch möglich ist, unterschiedliche Abstände der Ge
bläseeinrichtungen 4 zu verwenden. In jedem Falle ist es aber bei der gewinkelten
Anordnung so, daß der oder die erzeugten Luftschleier nach außen gerichtet und
damit der Richtung der Zugluft entgegengerichtet ist bzw. sind.
Claims (13)
1. Vorrichtung (1) zum Verhindern des Eindringens von Zugluft durch eine Öffnung
(2) in einem Gebäude (3), mit einer außerhalb des Gebäudes (3) angeordneten Ge
bläse- oder Drucklufteinrichtung (4), wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung
(4) während des Betriebes einen Luftschleier vor der Öffnung (2) erzeugt, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) über einen Luftspalt
(8) vom Gebäude (3) beabstandet ist, so daß während des Betriebes der Gebläse- oder
Drucklufteinrichtung (4) Luft durch den Luftspalt (8) zwischen der Gebläse- oder
Drucklufteinrichtung (4) und dem Gebäude (3) angesaugt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gebläse- oder
Drucklufteinrichtung (4) seitlich am Rand der Öffnung (2) des Gebäudes (3) ange
ordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gebläse-
oder Drucklufteinrichtung (4) derart angeordnet ist, daß sich ein zumindest im we
sentlichen horizontal ausgerichteter Luftschleier ergibt.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) eine langgestreckte Form aufweist, so
daß sich die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) zumindest über das 0,2-fache der
Höhe (H) der Öffnung (2) erstreckt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verhältnis a : b des Abstandes (a) der Gebläse- und Drucklufteinrichtung (4)
zur Breite (b) der Öffnung (2) des Gebäudes (3) zwischen 0,05 und 0,3 beträgt.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) in einem Winkel (x) zur Ebene der
Öffnung (2) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) derart gewinkelt angeordnet ist, daß
der Luftschleier von der Ebene (13) der Öffnung (2) um den Winkel (x) zwischen 1°
und 45° weggerichtet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite (s) des Luftschleiers am Austritt der Gebläse- oder Drucklufteinrich
tung (4) bis zu 80 cm beträgt.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4) eine Mehrzahl von übereinander oder
nebeneinander angeordneten Gebläsemodulen (5) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß an jeder Seite der Öffnung (2) eine Gebläse- oder Drucklufteinrichtung (4)
vorgesehen ist, wobei die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen (4) zumindest im we
sentlichen aufeinanderzu gerichtet sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen (4) versetzt zueinander angeord
net sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß die Gebläse- oder Drucklufteinrichtungen (4) jeweils derart gewinkelt ange
ordnet sind, daß die jeweiligen Luftschleier von der Ebene (13) der Öffnung (2) in ei
nem Winkel (x) zwischen 1° und 45° weggerichtet sind.
13. Gebäude (3) mit wenigstens einer Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehen
den Ansprüche.
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Country Status (1)
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