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DE10005844A1 - Anordnung zur Charakterisierung biochemischer Reaktionen und zur Analyse biologischer Proben - Google Patents

Anordnung zur Charakterisierung biochemischer Reaktionen und zur Analyse biologischer Proben Download PDF

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DE10005844A1
DE10005844A1 DE2000105844 DE10005844A DE10005844A1 DE 10005844 A1 DE10005844 A1 DE 10005844A1 DE 2000105844 DE2000105844 DE 2000105844 DE 10005844 A DE10005844 A DE 10005844A DE 10005844 A1 DE10005844 A1 DE 10005844A1
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Tim Dr. Nielsen
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Abstract

Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und unter Umständen auch der Bindungsstärken von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparierten Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip,
dadurch gekennzeichnet, daß
nach der Hybrisieruug und dem Waschen des Biochips die an einem Dot durch die Hybridisierung gebundenen Testsubstanzen von den auf dem Biochip präparierten Substanzen abgelöst werden
und daß nahe an, aber örtlich getrennt von den Präparaten die abgelösten Substanzen in einer Flüssigkeit nachgewiesen indem sie mit UV- Licht zum Aufleuchten gebracht werden und das Aufleuchten gemessen wird.

Description

  • Biologische Proben (Zellen, körpereigenen Flüssigkeiten,...) enthalten oft eine sehr große Zahl verschiedener Biomoleküle (u.a. RNA, DNA, Proteine,...) mit äußerst selektiven Bindungeigenschaften, die häufig durch die Anzahl von Wasserstoffbrückenbindungen bestimmt sind. Zur Analyse solcher biologischer Proben gibt es viele Verfahren, z.B. die Hochdruck Flüssigkeits Chromatograpie (HPLC) oder die Kapillarelektrophorese (CE) in verschiedensten Varianten. Für die Untersuchung einer großen Zahl verschiedener biochemischer Reaktionen in kurzer Zeit werden heute zunehmend auch Biochips eingesetzt. Das „high throughput screening (HTS) wird unter anderem für die Suche nach neuen Wirkstoffen eingesetzt. Die hier vorgeschlagene Anordnung beruht auf der Nutzung solcher Biochips und kann einerseits zur detaillierten Analyse der Zusammensetzung biologischer Proben oder zum HTS genutzt werden.
  • Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß nach der Hybridisierung und dem Waschen eines Biochips die an einem Dot gebundenen Testsubstanzen von den auf dem Biochip präparierten Substanzen abgelöst werden (z.B. durch Erhöhung der Temperatur) und die abgelösten Substanzen örtlich von den gebundenen Präparaten getrennt (z.B. in der den Biochip umgebenden wässerigen Lösung) nachgewiesen werden, indem sie durch UV- Licht zum Leuchten angeregt werden und das Leuchten nachgewiesen wird.
  • Im Folgenden wird kurz beschrieben, wie die Analyse einer biologischen Probe auf einem Biochip erfolgt, um daran den Stand der Technik zu erklären und zu präzisieren, was im Sinne dieser Schrift unter einem Biochip verstanden werden soll.
  • Zunächst wird die Herstellung eines Biochips und dann seine Nutzung zur Analyse biologischer Proben diskutiert. Diese Patentschrift beschäftigt sich nicht mit der Herstellung von Biochips, sondern mit einer speziellen Nutzung dieser Biochips zur Analyse der Zusammensetzung biologischer Proben oder zur Charakterisierung biochemischer Reaktionen. Dabei basiert die Analyse der Zusammensetzung biologischer Proben auf der Erkennung von biochemischen Reaktionen zwischen den Substanzen in der biologischen Probe und den Substanzen, die sich auf dem Biochip befinden.
  • Bei der Herstellung von Biochips wird zunächst die Oberfläche eines Substrates (z.B. Glas, Polymere, Silizium,...) so aufbereitet, daß sie bestimmte biologische Substanzen (z.B. Nukleotide, Oligomere) spezifisch binden kann. Dann werden verschiedene biologische Substanzen (im Folgenden als Präparate bezeichnet) räumlich getrennt aufgebracht. Dabei können viele verschiedene Verfahren verwendet werden (z.B. Lithographie oder Aufspritzen von Flüssigkeiten mit Mikrodosiermaschinen). Als Resultat ergibt sich meist eine Matrix mit N Zeilen (n = 1,...,N) und M Spalten (m = 1,...,M) mit verschiedenen biologischen Substanzen. Ein Ortsbereich mit einer bestimmten biologischen Substanz läßt sich durch die Angabe von n und m charakterisieren. Ein solcher Ortsbereich wird im Folgenden „dot" genannt und die biologische Substanz auf einem dot wird als Präparat bezeichnet. Eine solche Anordnung wird hier als Biochip bezeichnet. Ein typischer, schon relativ eng gepackter, Biochip enthält heute z.B. etwa 100 × 100 Dots von jeweils 50μm Durchmesser bei einem Abstand von 50μm zwischen den Dots. So kann ein 1cm2 großen Biochip etwa 104 verschiedene Präparate enthalten kann. Es besteht eine starke Tendenz zur weiteren Miniatusierung der Biochips, so daß zukünftig höhere Packungsdichten zu erwarten sind. Wie bereits erwähnt, beschäftigt sich diese Patentschrift nicht mit der geschilderten Herstellung von Biochips, sondern mit einer speziellen Nutzung von derart hergestellten Biochips.
  • Eine nach dem Stand der Technik typische Nutzung eines Biochips dient dazu, festzustellen, welche Substanz mit welchem der Präparate auf dem Biochip eine feste biochemische Bindung eingeht. Dieses wird im Folgenden kurz beschrieben.
  • Zur Erkennung dieser biochemischen Reaktionen wird dem Biochip unter wässerigen Bedingungen eine mit Farbstoffmarkierte „Testsubstanz" zugegeben. Nach hinreichend langer Wartezeit geht die Testsubstanz mit einigen der vielen Präparate auf dem Biochip dann eine feste Bindung ein. Dieser Vorgang wird als „Hybridisierung" bezeichnet. Nach der Hybridisierung erfolgt ein Waschschritt, bei dem die in Lösung verbliebenen Testsubstanzen, die an keines der Präparate fest gebunden haben, entfernt werden.
  • Am Ende des Waschschrittes befindet sich der Biochip in einer wässerigen Lösung, die keine mit Farbstoff markierten Testsubstanzen mehr enthält. An den verschiedenen Dots befinden sich dann, je nachdem ob eine biochemische Reaktion zwischen der Testsubstanz und dem Präparat auf dem Dot stattgefunden hat oder nicht, mehr oder weniger Moleküle der (mit Farbstoff markierten!) Testsubstanz. Der Nachweis der Testsubstanz erfolgt über den mit der Testsubstanz verbundenen Farbstoff Durch Bestrahlung des Biochips mit z.B. sichtbarem Licht, wird der Farbstoff zum Leuchten gebracht und das Leuchten mit einem lichtempfindlichen Detektor (z.B. eine Kamera) örtlich aufgelöst nachgewiesen. Hat eine mit Farbstoff markierte Testsubstanz an ein bestimmtes Präparat gebunden so ergibt sich an dem – dem Präparat entsprechenden – Dot ein verstärktes Aufleuchten. Aus der Intensität des Aufleuchtens wird meist auch auf die Menge der an einem Dot gebundenen Testsubstanz geschlossen. Diese Prozedur wird als „Auslesen" des Biochips bezeichnet.
  • Bei der Analyse der Zusammensetzung biologischer Proben ergeben sich aus dem beschriebenen Vorgehen große Probleme.
    • 1 Das größte Problem ergibt sich aus der für die Anwendung notwendige Markierung der Testsubstanzen mit Farbstoffen. Diese Markierung ist insbesondere in natürlichen biologischen Proben, die meist eine große Vielzahl verschiedenster biologischer Moleküle enthalten, praktisch unmöglich. Zunächst stellt sich die Frage welche der (sehr vielen) Substanzen überhaupt angefärbt und nachgewiesen werden sollen. Dann stellt sich die Frage mit welchem chemischen Verfahren die Anfärbung erfolgen soll und ob dieses Verfahren hinreichend spezifisch ist für die ausgewählte Substanz oder ob es zur Anfärbung anderer in der Probe vorhandener Substanzen führt. Selbst wenn die Anfärbung für eine Reihe verschiedener Moleküle erfolgreich ist, kann nur eine kleine Anzahl von Molekülen gezielt angefärbt und anhand des Aufleuchtens unterschieden werden. So können nur wenige der vielen in der Probe vorhandenen Substanzen gleichzeitig nachgewiesen werden.
    • 2 Bei dem Auslesen des Biochips muß dieser direkt mit Licht bestrahlt werden, da die mit Farbstoff markierten Testsubstanzen fest mit dem Biochip verbunden sind. Diese direkte Bestrahlung hat den Nachteil, daß die auf dem Biochip aufgebrachten Präparate durch zu hohe Lichtbelastung zerstört werden können. Zum anderen können bei der direkten Bestrahlung der Oberfläche des Biochips andere Substanzen stark aufleuchten (z.B. Laserstreulicht an Oberflächen, Fluoreszenz von Molekülen, die an der Grenzfläche zum Binden der Präparate angebracht werden,...) und als Untergrund die quantitative Auswertung stören
    • 3 Der Nachweis einer nicht markierten Testsubstanz, die an ein Präparat auf dem Biochip gebunden hat, ist mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden. Die Verwendung sichtbaren Lichtes zum Nachweis der Testsubstanz durch Licht induziertes Aufleuchten ist nur in ganz wenigen Fällen möglich, weil verschwindend wenige biologische Substanzen mit sichtbarem Licht zum Aufleuchten gebracht werden können. Obwohl eine recht große Zahl von biologischen Substanzen durch UV- Licht zum Aufleuchten gebracht werden kann (die meisten biologischen Moleküle erst unterhalb einer Wellenlänge von unter 300nm), ergeben sich durch die direkte Bestrahlung des Biochips mit UV- Licht andere Probleme. So können die auf dem Biochip befindlichen Substanzen durch längere UV- Bestrahlung zerstört werden und damit der Biochip später nicht wieder verwendet werden. Zum anderen ist eine sichere Unterscheidung des Aufleuchtens der gebundenen Testsubstanz von dem Aufleuchten anderer Substanzen auf dem Biochip kaum möglich. So können neben den Testsubstanzen das Substrat, die zum Binden der Präparate an das Substrat verwendeten Substanzen und die Präparate selbst durch UV- Licht zum Leuchten gebracht werden. Erst durch die Markierung der Testsubstanz mit einem Farbstoff wird der Nachweis bei direkter Bestrahlung des Biochips hinreichend selektiv.
    • 4 In den meisten Fällen wird der Biochip nach dem Waschen zunächst getrocknet und dann erst „ausgelesen". Dadurch befinden sich die Moleküle nicht mehr in ihrer natürlichen biologischen Umgebung. Außerdem ist das Aufleuchten von vielen Molekülen bei der Bestrahlung mit UV- Licht (s.u.) oft von der Umgebung (z.B. dem pH-Wert) abhängig. Bei einem Nachweis der Moleküle in wässeriger Lösung können der Lösung Substanzen zugegeben werden, die zu einem verstärkten Aufleuchten führen.
    • 5 Fehlhybridisierungen, die mit einer anderen Bindungsstärke erfolgen, können die Signale verfälschen.
  • In der hier vorgeschlagenen Anordnung soll (a) der Biochip bereits nach dem Waschen, d.h. in wässeriger Lösung ausgelesen werden (b) die direkte Bestrahlung des Biochips vermieden werden und (c) mit natürlichen Testsubstanzen, die nicht mit Farbstoff markiert sind, gearbeitet werden.
  • Die Lösung der in 1-4 geschilderten Probleme ergibt sich aus der hier vorgeschlagenen Anordnung. Der Biochip befinde sich nach der Hybridisierung und dem Waschen in wässeriger Lösung. Es können vor der im nachfolgenden beschriebenen Ausleseprozedur der wässerigen Lösung zusätzlich andere Stoffe, (z.B. zur Erhöhung der Fluoreszenzausbeute) zugegeben werden. Die gesamte Anordnung befindet sich in einem Wärmebad mit einstellbarer Temperatur.
  • Zunächst werden die bei der Hybridisierung gebundenen Testsubstanzen von dem Biochip (z.B. durch Erwärmen) abgelöst. Dann werden die abgelösten Substanzen örtlich von dem Biochip (z.B. durch ein elektrisches Feld senkrecht zur Oberfläche des Biochips) getrennt. Dann werden die abgelösten Testsubstanzen örtlich getrennt von den Präparaten ( z.B. in der Flüssigkeit vor dem Biochip) durch UV- Licht zum Aufleuchten gebracht und die Stärke des Aufleuchtens mit einem Lichtdetektor nachgewiesen. Dabei soll das UV-Licht die Oberfläche des Biochips möglichst wenig belasten.
  • Die Prozedur wird an Hand des folgenden Beispiels beschrieben. Nach der Hybridisierung, am Ende des Waschschrittes, unter wässerigen Bedingungen, wird z.B. die Temperatur des Biochips auf einen Weit T erhöht, so daß sich einige der gebundenen Testsubstanzen wieder von den Präparaten lösen. Zunächst werden sich die am schwächsten gebundenen Testsubstanzen von den Präparaten lösen. Die bei der Temperatur T abgelösten Testsubstanzen werden dann, z.B. über ein elektrisches Feld senkrecht zum Chip, von der Oberfläche abgezogen und in die Flüssigkeit über dem Biochip gebracht. Dazu kann sich auf der gegenüber liegenden Seite des Biochips ein metallisches Netz befinden um ein entsprechendes elektrisches Feld zu erzeugen. Auf diese Weise wandern zumindest die Biomoleküle, die eine Ladung tragen, von den Dots in die Lösung. Die Wahl eines geeigneten Puffers ermöglicht es auch neutrale Moleküle durch Anlegen eines elektrischen Feldes zu bewegen. Damit sich die von verschiedenen Dots abgelösten Substanzen nicht miteinander vermischen, können die elektrischen Felder speziell ausgelegt werden.
  • Wesentlich für das Patent ist, daß nun der Nachweis der Testsubstanzen örtlich getrennt von den Präparaten (z.B. in der Flüssigkeit über dem Biochip) und nicht, wie üblich, auf dem Biochip selbst erfolgt. So wird eine Zerstörung der Substanzen auf dem Biochip vermieden und eine Unterscheidung des Aufleuchtens der Testsubstanz von dem Aufleuchten der anderen Substanzen auf dem Biochip vermieden.
  • Wesentlich ist auch, daß in der hier vorgesehenen Anordnung kein sichtbares Licht, sondern UV-Laserlicht zur Erzeugung des Aufleuchtens verwendet wird. Durch UV- Licht können wesentlich mehrbiologische Substanzen zum Aufleuchten gebracht werden als mit sichtbarem Licht. Aus diesem Grunde sollen die abgelösten, von dem Biochip getrennten Testsubstanzen durch UV-Licht in der Flüssigkeit zum Leuchten gebracht werden. Das UV sollte den Biochip selbst nicht treffen. Günstig wird es sein, daß UV parallel und sehr dicht an der Oberfläche entlang einzukoppeln, um zu vermeiden, daß sich die von benachbarten Dots abgelösten Testsubstanzen nicht miteinander vermischen. Durch das Aufleuchten werden die bei der Temperatur T abgelösten Testsubstanzen nachgewiesen.
  • Im Folgenden wird die Temperatur des Thermostaten zeitlich nacheinander schrittweise erhöht. Dabei lösen sich zunächst die schwächer und dann die stärker gebundenen Testsubstanzen ab und werden in der Lösung durch UV-Licht zum Aufleuchten gebracht und damit nachgewiesen. Von einem Dot lösen sich so bei verschiedenen Temperaturen die verschieden stark gebundenen Testsubstanzen ab und werden getrennt nachgewiesen. Daß die Testsubstanzen getrennt nach ihrer Bindungsstärke nachgewiesen werden können, ist ein wesentlicher Vorteil, weil sich die Bindung vieler biologischer Moleküle an die Präparate durch die Zahl der Wasserstoffbrückenbindungen unterscheiden.
  • Die für das Patent wesentlichen Vorteile der Anordnung mit dem UV-Nachweis in der Lösung statt, wie sonst üblich, direkt auf dem Biochip ist, daß
    (1) die Testsubstanzen getrennt nach ihrer Bidungsstärke nachgewiesen werden und (2) daß das bei einer direkten Bestrahlung der Dots vom Substrat resultierende Streu- oder Fluoreszenzlicht nicht vorhanden ist und so ein Signal ohne Untergrund nachgewiesen wird (3) die Eigenschaften der Lösung (pH-Wert, Substanz) je nach Anwendungsfall variiert werden kann. (4) Durch das UV- Licht können viel mehr biologische Substanzen nachgewiesen werden als durch sichtbares Licht: eine Anfärbung mit Farbstoffen ist nicht nowendig. Es sei erwähnt, daß die Anfärbung oft zeitlich und chemisch aufwendig ist und insbesondere bei komplexeren Gemischen von biologischen Substanzen oft auch unmöglich ist. Daher kann man mit der vorgestellten Anordnung auch nicht mit Farbstoff markierte biologische Testsubstanzen (z.B. körpereigene Flüssigkeiten) auf dem Biochip verwenden und untersuchen, ob und wie stark sie an die auf einem Dot präparierten Biosubstanzen binden und (5) der Biochip selbst nicht zerstört wird. Eine direkte Bestrahlung der auf einem Dot präparierten Biosubstanzen würde, neben deren Zerstörung durch UV, schwierig zu deutende Fluoreszenzsignale ergeben.
  • Die Anregung der abgelösten Moleküle kann z.B. über ein flächiges Lichtband oder auf einer Linie erfolgen. Dazu kann z.B. ein Laser verwendet werden. Bei der Anregung mit einem Lichtband wird die induzierte Fluoreszenz über ein Objektiv auf eine Kamera gelenkt und nachgewiesen. Je nach Anwendungsfall können verschiedene Filter in den Strahlengang gebracht werden um Streulicht oder unerwünschtes Fluoreszenzlicht zu unterdrücken. Bei der Anregung auf einer Linie wird die induzierte Fluoreszenz auf den Eintrittsspalt eines Spektrometers abgebildet, spektral zerlegt mit einer Kamera in der Bildebene des Spektrometers nachgewiesen.
  • Mit der beschriebenen Anordnung kann die Zusammensetzung biologischer Proben sehr detailliert untersucht werden, da mit der oben beschriebenen Prozedur Informationen über die Bindung eines Testmoleküls, und die Stärke der Bindung, an viele verschiedene Präparate simultan untersucht wird.
  • Hinter Anspruch 5 steht die Idee, daß eine wässerige Lösung den natürlichen biologischen Bedingungen nahe kommt und so die abgelösten Substanzen sich in natürlicher Umgebung befinden. Hinter Anspruch 7 steht die Idee, daß die Helligkeit des Aufleuchtens oft von der Umgebung, z.B. vom pH-Wert, abhängig ist.

Claims (11)

  1. Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und unter Umständen auch der Bindungsstärken von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparierten Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Hybrisieruug und dem Waschen des Biochips die an einem Dot durch die Hybridisierung gebundenen Testsubstanzen von den auf dem Biochip präparierten Substanzen abgelöst werden und daß nahe an, aber örtlich getrennt von den Präparaten die abgelösten Substanzen in einer Flüssigkeit nachgewiesen indem sie mit UV- Licht zum Aufleuchten gebracht werden und das Aufleuchten gemessen wird.
  2. Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und der Bindungsstärken von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparierten Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip, dadurch gekennzeichnet, daß aus der Intensität des Aufleuchteus die Menge der abgelösten Substanz bestimmt wird.
  3. Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und der Bindungsstärken von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparierten Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablösung der gebundenen Testsubstanzen durch Temperaturerhöhung erfolgt.
  4. Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und der Bindungsstärken von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparierten Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablösung der gebundenen Testsubstanzen durch eine Änderung der chemischen Zusammensetzung des Lösungsmittels, z.B. Ionenkonzentration oder pH-Wert, erfolgt.
  5. Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und der Bindungsstärke von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparienen Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablösung der gebundenen Testsubstanzen von den präparierten Substanzen durch elektrische Felder, Strömungen oder andere Maßnahmen erfolgt.
  6. Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und der Bindungsstärke von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparierten Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit eine wässerige Lösung ist.
  7. Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und der Bindungsstärke von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparierten Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeit andere Stoffe zugegeben werden, z.B. um den pH-Wert einzustellen.
  8. Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und der Bindungsstärke von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparierten Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Biochip im Kontakt mit einem Gel befindet.
  9. Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und der Bindungsstärke von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparierten Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur des Biochips gesteuert wird.
  10. Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und der Bindungsstärke von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparierten Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip, dadurch gekennzeichnet, daß die abgelösten Moleküle senkrecht zum Biochip abgezogen werden
  11. Anordnung zur optischen Erkennung der Bindung und der Bindungsstärke von biologischen Testsubstanzen mit den auf einem Biochip präparierten Substanzen für einen in Flüssigkeit befindlichen Biochip, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Anordnung die Zusammensetzung von biologischer Proben untersucht wird.
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