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DE10005701A1 - Vorrichtung zum Erzeugen einer Seitenfalte eines Beutels - Google Patents

Vorrichtung zum Erzeugen einer Seitenfalte eines Beutels

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DE10005701A1
DE10005701A1 DE2000105701 DE10005701A DE10005701A1 DE 10005701 A1 DE10005701 A1 DE 10005701A1 DE 2000105701 DE2000105701 DE 2000105701 DE 10005701 A DE10005701 A DE 10005701A DE 10005701 A1 DE10005701 A1 DE 10005701A1
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DE
Germany
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bag
holder
lancing
film tube
track
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2000105701
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English (en)
Inventor
Hartmut Metz
Walter Baur
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Rovema Verpackungsmaschinen GmbH and Co KG
Rovema GmbH
Original Assignee
Rovema Verpackungsmaschinen GmbH and Co KG
Rovema GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Publication of DE10005701A1 publication Critical patent/DE10005701A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Bei einer Vorrichtung (1) zum Erzeugen einer Seitenfalte (2) eines Beutels (3) dient ein Stechelement (4) zum Eindrücken einer seitlichen Wandung (5) des Beutels (3). An einer Halterung (6) des Stechelementes (4) ist ein Element (14), vorzugsweise eine Rolle, vorgesehen. Das Element (14) ist mittels eines Stellelementes (15), vorzugsweise eines Pneumatikzylinders, gegen die Kurvenbahn (8) eines Bahnelementes (19) stellbar, damit das Stechelement (4) eine von der Kurvenbahn (8) vorgegebene Auslenkung ausführt. Nach einem Rückstellen des Stellelementes (15) weg vom Bahnelement (19) ist das Stechelement (4) wieder eingefahren.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erzeugen einer Seitenfalte eines Beutels, mit einem Stechelement zum Eindrücken einer seitlichen Wandung des Beutels, einer Halterung zum Halten des Stechelementes, sowie einer Kurvenbahn, entlang welcher sich ein mit der Halterung verbundenes Element entlang bewegt, um die Halterung und das Stechelement zu einer von der Kurvenbahn vorgegebenen Auslenkung auf einen Folienschlauch oder den Beutel hin zu veranlassen, und um derart eine Seitenfalte im Folienschlauch oder den vom Folienschlauch abzutrennenden oder abgetrennten Beutel zu erzeugen.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art wird an einer vertikalen Schlauch­ beutelmaschine eine mit der Halterung drehbar verbundene Rolle entlang einer Kurvenbahn entlang bewegt. Diese Bewegung wird von den Quersiegelbacken der Maschine vorgegeben. Die Quersiegelbacken werden aufeinander zu bewegt, um einen zwischen den Quersiegelbacken befindlichen Folienschlauch quer zu seiner Transportrichtung zu verschweissen, und um derart gleichzeitig die Kopfnaht eines Beutels und die Bodennaht eines nachfolgenden Beutels zu verschweissen. Zwischen diesen Nähten wird der zuvor befüllte Folienschlauch durchtrennt, um einen verschweissten, befüllten Beutel vom Folienschlauch abzutrennen. Die von der Kurvenbahn vorgegebene Auslenkung eines Stechelementes erfolgt in einem rechten Winkel zur Bewegungsrichtung der Quersiegelbacken. An der Schlauchbeutel­ maschine sind zwei aufeinander zu bewegbare Stechelemente vorgesehen, die bei sich schliessenden Quersiegelbacken in gegenüberliegende, seitliche Wandungen des Beutels eindrücken, um derart gleichzeitig zwei Seitenfalten zu erzeugen.
Die bekannte Vorrichtung hat den Nachteil, dass das Stechelement permanent über die Kurvenbahn ausgelenkt wird. Soll nach einer Serie Seitenfaltenbeutel eine Serie Beutel ohne Seitenfalte erzeugt werden, so muss an der Vorrichtung eine Montage erfolgen, z. B. eine Abmontieren des Stechelementes bzw. der Stechelemente. Entsprechend muss danach wieder ein Anbringen der abmontierten Bauteile erfolgen, wenn wieder Seitenfaltenbeutel erzeugt werden sollen. Ein weiterer Nachteil bei dieser Vorrichtung ist, dass die Rolle auch bei abmontiertem Stechelement an der Kurvenbahn entlang rollt, wodurch auch bei einer Herstellung von Beuteln ohne Seitenfalte eine Abnutzung dieses entlang der Kurvenbahn bewegten Elementes erfolgt. Das Element, das in der Regel eine Kunststoffoberfläche aufweist, muss folglich relativ häufig ausgetauscht werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Montage an der Vorrichtung bei einem Wechsel von einer Erzeugung von Seitenfaltenbeuteln auf Beutel ohne Seitenfalte, und umgekehrt, zu vermeiden.
Gelöst ist die Aufgabe gemäss dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1. Danach ist das Element mittels eines Stellelementes gegen die Kurvenbahn und von dieser wieder zurück stellbar.
Die Erfindung hat den Vorteil, dass das Element wahlweise gegen die Kurvenbahn gesetzt und von dieser wieder entfernt werden kann.
Dadurch kann die Funktion des Stechelementes ohne Montageaufwand, lediglich durch ein heransetzen des Elementes an die Kurvenbahn beginnen. Ein einfaches Zurückstellen des Elementes von der Kurvenbahn weg beendet die Funktion. Soll eine Serie Beutel ohne Seitenfalte erzeugt werden, so wird das Element zuvor von der Kurvenbahn zurückgesetzt, um keinen mechanischen Kontakt zwischen dem Element und der Kurvenbahn zu ermöglichen. Während dieser Serie bleibt das Element ausser Funktion, wodurch die Lebensdauer des Elementes, insbesondere wenn es eine Oberfläche aus Kunststoff aufweist, erhöht wird. Die Kurvenbahn kann das Element bezüglich dessen möglicher Auslenkungsrichtungen begrenzen, z. B. in Form einer das Element auf entgegengesetzten Seiten begrenzenden Kurvenbahn, wie etwa bei einem Stift oder Rad innerhalb eines Kurvenschlitzes, oder eine elastische Rückstellung des Elementes gegen die Kurvenbahn, z. B. mittels einer Feder, sorgt für ein sicheres Anliegen des Elementes an der Kurvenbahn.
Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemässen Vorrichtung sind in den Ansprüchen 2 bis 8 beschrieben.
Ist das Stellelement ein Pneumatikzylinder (Anspruch 2), so kann das Element in einfacher Weise gegen die Kurvenbahn gesetzt und von dieser wieder zurückgesetzt werden. Zudem kann die elastische Rückstellfähigkeit des Pneumatikzylinders dazu genutzt werden, um das Element an der Kurvenbahn zu halten, währenddessen die Quersiegelbacken geschlossen oder geöffnet werden.
Als Element eignet sich insbesondere ein um eine Achse drehbares Rad oder eine um eine Achse drehbare Rolle (Anspruch 3). Ein Rad oder eine Rolle sorgen für ein relativ reibungsarmes Entlangbewegen des Elementes und damit der Halterung entlang der Kurvenbahn.
Ist die Halterung entlang mindestens eines Führungselementes in Richtung einer seitlichen Wandung auf den Beutel oder den Folienschlauch zu geführt (Anspruch 4), so kann die Halterung lediglich gegen diese Wandung bewegt werden, wenn die Quersiegelbacken auf die vordere Wandung und die hintere Wandung des Beutels bewegt werden. Als Führungselement eignet sich eine Gleitstange, die in einer Aussparung der Halterung steckt (Anspruch 5). Um ein Schwenken der Halterung um die Gleitstange zu vermeiden, können zwei parallel zueinander ausgerichtete Gleitstangen in der Halterung vorgesehen werden.
Eine Verbindung zwischen der Halterung und einer Schweissbacke (Anspruch 6), hier Quersiegelbacke, sorgt für eine Nutzung der Schweissbackenbewegung zur Erzeugung der Bewegung des Stechelementes in einer senkrecht zur Schweissbackenbewegung ausgerichteten Bewegung des Stechelementes. In der Praxis sind zwei Stechelemente (Anspruch 7) für Beutel mit zwei Seitenfalten üblich.
Ist die Kurvenbahn an einem austauschbaren Bahnelement vorgesehen (Anspruch 8), dann kann je nach Anforderung, das Bahnelement gegen ein anderes Bahnelement ausgetauscht werden, um z. B. einen zeitlich geänderten Eindrückvorgang oder ein tieferes Eindrücken zu erreichen. Das Bahnelement könnte aber auch in Bewegungsrichtung des Elementes verschoben werden, um, ohne Montage, ein anderes Einstechverhalten zu erreichen. Ohne Bahnelement kann ein Eindrückvorgang allein durch Betätigung des Stellelementes ausgeführt werden.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand ein Ausführungsbeispiel darstellender Figuren näher beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 in einer Seitenansicht eine Vorrichtung zum Erzeugen einer Seitenfalte eines Beutels, mit einem an einer Halterung befestigten Stechelement, zwei Gleitstangen in Aussparungen der Halterung, einer Rolle an der Halterung, und mit einem Pneumatikzylinder, welcher dazu vorgesehen ist, die Rolle gegen eine Kurvenbahn eines Bahnelementes zu stellen;
Fig. 2 in einer Ansicht von oben das Bahnelement der Fig. 1;
Fig. 3 in einer Ansicht von oben zwei Stechelemente analog Fig. 1 während eines Eindrückens zweier seitlicher Wandungen eines Folienschlauches und während einer Schliessbewegung zweier Quersiegelbacken, sowie
Fig. 4 in einer Seitenansicht den Gegenstand der Fig. 3.
Bei einer Vorrichtung 1 zum Erzeugen von zwei Seitenfalten 2 in Beuteln 3 wird jede Seitenfalte 2 mittels eines Stechelementes 4 erzeugt (Fig. 3, Fig. 4). Das Stechelement 4 dient zum Eindrücken einer seitlichen Wandung 5 eines Beutels 3. Jedes Stechelement 4 wird von einer Halterung 6 gehalten (Fig. 1). Ein mit der Halterung 6 verbundenes Element 7 ist dazu vorgesehen, sich entlang einer Kurvenbahn 8 entlang zu bewegen, um die Halterung 6 und das Stechelement 4 zu einer von der Kurvenbahn 8 vorgegebenen Auslenkung auf einen Folienschlauch 9 hin zu veranlassen, und um derart eine Seitenfalte 2 im unteren Bereich des Folienschlauches 9 zu erzeugen. Jeweils ein Stechelement 4 ist über eine Platte 10 mit einer Schweissbacke 11, welche eine Quersiegelbacke einer vertikalen Schlauch­ beutelmaschine ist, verbunden. Wenn die Schweissbacken 11 aufeinander zu bewegt werden, werden die Stechelemente 4 dazu veranlasst sich ebenfalls aufeinander zu zu bewegen. Bei einem Auseinandergehen der Schweissbacken 11 gehen auch die Stechelemente 4 auseinander. Die Bewegungsrichtung 12 der Schweissbacken 11 verläuft senkrecht zur Bewegungsrichtung 13 der Stechelemente 4.
Das Element 7 ist mittels eines Stellelementes 15 gegen die Kurvenbahn 8 und von dieser wieder zurück stellbar. Bei der in Fig. 1 dargestellten Stellung des Elementes 7 ist die Kurvenbahn 8 ohne Funktion. Bei einem Schliessen der Schweissbacken 11 werden die Stechelemente 4 nicht betätigt. Wird dagegen durch Betätigung des Stellelementes 15 das Element 7 gegen die Kurvenbahn 8 gedrückt, so führt das Element 7 mitsamt Halterung 6 und Stechelement 4 bei einer Bewegung der mit der Platte 10 verbundenen Schweissbacke 11 die von der Kurvenbahn 8 vorgegebene Auslenkung aus. Im Bereich 16 des Bahnelementes 19 verläuft die Kurvenbahn 8 parallel zur Bewegungsrichtung 12 der Schweissbacken 11, ebenso im Bereich 18 (Fig. 2). Während im Bereich 16 die Schweissbacken 11 geöffnet und die Stechelemente 4 vom Folienschlauch 9 entfernt sind, erfolgt während der Schliess­ bewegung der Schweissbacken 11 im Bereich 17 das Eindrücken der seitlichen Wandungen 5 des Folienschlauches 9. Bei geschlossenen Schweissbacken 11 befindet sich das Element 7 am Bereich 18 und die Stechelemente 4 haben einen minimalen Abstand voneinander, wobei ein Beutel 3, der zuvor durch ein Füllrohr 20 befüllt wurde, kopfseitig zugeschweisst wird und mittels eines Trennmessers 21 vom Folienschlauch 9 abgetrennt wird. Während dieses kopfseitigen Zuschweissens wird ein nachfolgender Beutel 3 bodenseitig verschweisst. Beim Öffnen der Schweissbacken 11 werden die Stechelemente 4 allein durch eine Betätigung des Stellelementes 15 in eine Position analog Fig. 1 zurückgestellt.
Das Stellelement 15 ist ein Pneumatikzylinder. Das Element 7 ist eine um eine Achse 22 drehbare Rolle. Die Halterung 6 weist zwei Aussparungen 24 auf, in denen jeweils eine Gleitstange als Führungselement 23 steckt. Derart werden die Halterung 6 und das Stechelement 4 in Richtung auf eine seitliche Wandung 5 des Folienschlauches 9 zu geführt. Das Bahnelement 19 ist austauschbar gegen ein Bahnelement anderer Geometrie. Es ist auch entfernbar, um den Eindrückvorgang lediglich durch Betätigung des Stellelementes 15 auszuführen. 1 Vorrichtung
2 Seitenfalte
3 Beutel
4 Stechelement
5 seitliche Wandung
6 Halterung
7 Element
8 Kurvenbahn
9 Folienschlauch
10 Platte
11 Schweissbacke
12 Bewegungsrichtung der Schweissbacken
13 Bewegungsrichtung der Stechelemente
15 Stellelement
16, 17, 18 Bereich des Bahnelementes
19 Bahnelement
20 Füllrohr
21 Trennmesser
22 Achse
23 Führungselement
24 Aussparung

Claims (8)

1. Vorrichtung zum Erzeugen einer Seitenfalte eines Beutels, mit einem Stechelement zum Eindrücken einer seitlichen Wandung des Beutels, einer Halterung zum Halten des Stechelementes, sowie einer Kurvenbahn, entlang welcher sich ein mit der Halterung verbundenes Element entlangbewegt, um die Halterung und das Stechelement zu einer von der Kurvenbahn vorgegebenen Auslenkung auf einen Folienschlauch oder den Beutel hin zu veranlassen, und um derart eine Seitenfalte im Folienschlauch oder den vom Folienschlauch abzutrennenden oder abgetrennten Beutel zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (14) mittels eines Stellelementes (15) gegen die Kurvenbahn (8) und von dieser wieder zurück stellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellelement (15) ein Pneumatikzylinder ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (7) ein um eine Achse drehbares Rad oder eine um eine Achse (22) drehbare Rolle ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (6) entlang mindestens eines Führungselementes (23) in Richtung einer seitlichen Wandung (5) auf den Beutel (3) oder den Folienschlauch (9) zu geführt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Führungselement (23) eine Gleitstange vorgesehen ist, die in einer Aussparung (24) der Halterung (6) steckt.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die die Vorrichtung tragende Halterung (6) mit einer gegen den Beutel (3) bzw. den Folienschlauch (9) beweglichen Schweissbacke (11) verbunden ist, und dass das Stechelement (4) senkrecht zur Bewegungsrichtung (12) der Schweissbacke (11) auslenkbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwei gegeneinander bewegliche Schweissbacken (11) und zwei gegeneinander bewegliche Stechelemente (4) vorgesehen sind.
8. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Kurvenbahn (8) an einem austauschbaren Bahnelement (19) vorgesehen ist.
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