DE10004499A1 - Physikalisch, thermisch oder thermisch und mit aktinischer Strahlung härtbarer wässriger Beschichtungsstoff und seine Verwendung - Google Patents
Physikalisch, thermisch oder thermisch und mit aktinischer Strahlung härtbarer wässriger Beschichtungsstoff und seine VerwendungInfo
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Abstract
Physikalisch, thermisch und/oder mit aktinischer Strahlung härtbarer wäßriger Beschichtungsstoff, enthaltend DOLLAR A A) mindestens ein gesättigtes, ungesättigtes und/oder mit olefinisch ungesättigten Verbindungen gepfropftes, ionisch und/oder nichtionisch stabilisiertes Polyurethan als Bindemittel, DOLLAR A B) mindestens ein farb- und/oder effektgebendes Pigment und DOLLAR A C) monodisperse Nanopartikel auf der Basis von Siliziumdioxid; DOLLAR A sowie seine Verwendung für die Herstellung ein- und mehrschichtiger, farb- und/oder effektgebender Lackierungen auf grundierten und ungrundierten Substraten.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen neuen wäßrigen Beschichtungsstoff auf
Polyurethanbasis und seine Verwendung zur Herstellung von ein- und mehrschichtigen
farb- und/oder effektgebenden Lackierungen in der Automobilerst- und -
reparaturlackierung, der industrielle Lackierung, inclusive Coil Coating und Container
Coating, der Kunststofflackierung und der Möbellackierung.
Thermisch härtbare wäßrige Beschichtungsstoffe, welche ein Vernetzungsmittel und ein
gesättigtes, ungesättigtes und/oder mit olefinisch ungesättigten Verbindungen gepfropftes,
ionisch und/oder nichtionisch stabilisiertes Polyurethan auf Basis aliphatischer,
cycloaliphatischer, aliphatisch-cycloaliphatischer, aromatischer, aliphatisch-aromatischer
und/oder cycloaliphatisch-aromatischer Polyisocanate und fein verteiltes pyrogenes
Siliziumdioxid enthalten, sowie die entsprechenden Lackierungen sind beispielsweise aus
den Patentschriften EP 0 089 497 A1, DE 197 22 862 C2, DE 196 45 761 A1, DE 43 39 870 A1,
DE 197 36 535 A1 oder DE 44 37 535 A1 bekannt. Diese bekannten wäßrigen
Beschichtungsstoffe, insbesondere die Wasserbasislacke, und die hiermit hergestellten
ein- oder mehrschichtigen farb- und/oder effektgebenden Lackierungen weisen sehr gute
anwendungstechnische Eigenschaften auf.
Immer mehr Besitzer von Automobilen legen sich heutzutage Hochdruck- oder
Heißdampfhochdruckreiniger für die Reinigung ihrer Kraftfahrzeuge zu. Indes stellt diese
Art der Reinigung erheblich gesteigerte Ansprüche an die sogenannte Naßhaftung aller
Schichten der auf den Automobilen befindlichen Mehrschichtlackierungen. Die bisher
bekannten farb- und/oder effektgebenden Mehrschichtlackierungen auf der Basis bisher
bekannter Wasserbasislacke können unter diesen Reinigungsbedingungen delaminieren.
Dabei kann es zu einer Ablösung der Klarlackierung von der Wasserbasislackierung oder
der Wasserbasislackierung von der Füllerlackierung kommen. Dieses Problem wird noch
durch einen hohen Pigmentgehalt der Wasserbasislacke verschärft.
Noch schwerer wiegt das Problem einer unbefriedigenden Naßhaftung bei der
Autoreparaturlackierung, bei der die mehrschichtigen Originallackierungen mit weiteren
farb- und/oder effektgebenden Mehrschichtlackierungen überschichtet werden. Hier tritt
die Delamination meistens zwischen der unteren Klarlackierung (Originallackierung) und
der oberen Basislackierung (Reparaturlackierung) auf.
Es ist bereits versucht worden, dieses schwerwiegende Problem durch die Modifikation
bestimmter Bindemitteleigenschaften wie Hydroxylzahl und/oder Funktionalität, die
Variation des Vernetzungsgrades durch Katalysatoren und/oder die Anwendung
unterschiedlicher Anteile an Vernetzungsmitteln, die Erniedrigung des Pigmentanteils
und/oder der hydrophilen Bestandteile und/oder die Anwendung sogenannter
Haftvermittler zu lösen. Dies ist jedoch nicht in dem gewünschten Umfang gelungen.
Bei entsprechenden Untersuchungen hat es sich des weiteren heraus gestellt, daß das
pyrogene Siliziumdioxid die Naßhaftungseigenschaften der bekannten Wasserbasislacke
verschlechtert. Es liegt daher nahe, auf seine Verwendung zu verzichten. Allerdings
handelt man sich dann andere Nachteile wie eine unbefriedigende Kocherstabilität ein.
Aus den amerikanischen Patentschriften US 4,478,876 A1, US 4,822,828 A1 oder US 5,260,350 A1
sind mit aktinischer Strahlung härtbare Klarlacke auf der Basis von
Acrylaten, funktionalisierten Silanen und kolloidal in Wasser oder Gemischen aus
Alkoholen und Wasser dispergiertem Siliziumdioxid einer Teilchengröße < 1 µm bekannt.
Kolloidale Siliziumdioxid-Partikel dieser Teilchengröße werden auch als Nanopartikel
bezeichnet. Die bekannten mit aktinischer Strahlung härtbaren Klarlacke liefern kratzfeste
Klarlackierungen. Anregungen und Hinweise darauf, daß sich mit Hilfe dieser bekannten
Nanopartikel die Naßhaftungseigenschaften von Wasserbasislacken verbessern ließen,
gehen aus den amerikanischen Patentschriften nicht hervor.
In den nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldungen mit den Aktenzeichen DE 199 14 896.1,
199 04 170.9 und 199 04 624.7 werden wäßrige Beschichtungsstoffe auf der
Basis von Polyurethanen beschrieben, die Nanopartikel enthalten können. Deren
chemische Zusammensetzung und Menge wird jedoch in den deutschen
Patentanmeldungen nicht angegeben. Es findet sich hierin auch kein Hinweis darauf, daß
Nanopartikel die Naßhaftungseigenschaften von Wasserbasislacken beeinflussen könnten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen neuen physikalisch, thermisch oder
thermisch und mit aktinischer Strahlung härtbaren wäßrigen Beschichtungsstoff
bereitzustellen, der sehr gut als Wasserbasislack oder als Unidecklack zur Herstellung ein-
und mehrschichtiger farb- und/oder effektgebender Lackierungen mit
Naßhaftungseigenschaften, die den gesteigerten Ansprüchen genügen, geeignet ist. Die
Verbesserung der Naßhaftungseigenschaften soll auch bei hohen Pigmentgehalten der
Wasserbasislacke oder Unidecklacke gewährleistet sein. Darüber hinaus sollen die
ansonsten vorzüglichen anwendungstechnischen Eigenschaften der bisher bekannten
Wasserbasislacke und Unidecklacke nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Nicht
zuletzt soll die Verbesserung der Naßhaftungseigenschaften auch bei der Verwendung der
unterschiedlichsten Klarlackierungen eintreten.
Demgemäß wurde der neue physikalisch, thermisch oder thermisch und mit aktinischer
Strahlung härtbare wäßrige Beschichtungsstoff gefunden, der
- A) mindestens ein gesättigtes, ungesättigtes und/oder mit olefinisch ungesättigten Verbindungen gepfropftes, ionisch und/oder nichtionisch stabilisiertes Polyurethan als Bindemittel,
- B) mindestens ein farb- und/oder effektgebendes Pigment und
- C) monodisperse Nanopartikel auf der Basis von Siliziumdioxid
enthält und der im folgenden als "erfindungsgemäßer Beschichtungsstoff" bezeichnet wird.
Weitere erfindungsgemäße Gegenstände gehen aus der nachfolgenden Beschreibung
hervor.
Im Hinblick auf den Stand der Technik war es überraschend und für den Fachmann nicht
vorhersehbar, daß die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe mit Hilfe der
speziell ausgewählten erfindungsgemäß zu verwendenden Nanopartikel gelöst werden
konnte. Denn eher stand es zu erwarten, daß nur eine aufwendige Variation der
Bindemittelbasis, der Vernetzungsmittel und/oder der Mengenverhältnisse der Bestandteile
den erfindungsgemäßen Effekt hervorrufen könnte. So aber konnte dieses Ziel über die
erfindungsgemäße Verwendung der Nanopartikel in einfacher und eleganter Weise erreicht
werden.
Der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff ist physikalisch härtend. Im Rahmen der
vorliegenden Erfindung bedeutet der Begriff "physikalische Härtung" die Härtung einer
Schicht aus einem Beschichtungsstoff durch Verfilmung durch Lösemittelabgabe aus dem
Beschichtungsstoff, wobei die Verknüpfung innerhalb der Beschichtung über
Schlaufenbildung der Polymermoleküle der Bindemittel (zu dem Begriff vgl. Römpp
Lexikon Lacke und Druckfarben, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 1998,
"Bindemittel", Seiten 73 und 74) erfolgt. Oder aber die Verfilmung erfolgt über die
Koaleszenz von Bindemittelteilchen (vgl. Römpp Lexikon Lacke und Druckfarben, Georg
Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 1998, "Härtung", Seiten 274 und 275).
Üblicherweise sind hierfür keine Vernetzungsmittel notwendig. Gegebenenfalls kann die
physikalische Härtung durch Luftsauerstoff oder durch Bestrahlen mit aktinischer
Strahlung unterstützt werden.
Der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff kann auch thermisch härtend sein. Hierbei kann
er selbstvernetzend oder fremdvernetzend sein. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
bezeichnet der Begriff "selbstvernetzend" die Eigenschaft eines Bindemittels, mit sich
selbst Vernetzungsreaktionen einzugehen. Voraussetzung hierfür ist, daß in den
Bindemitteln bereits beide Arten von komplementären reaktiven funktionellen Gruppen
enthalten sind, die für eine Vernetzung notwendig sind. Als fremdvernetzend werden
dagegen solche erfindungsgemäße Zusammensetzungen bezeichnet, worin die eine Art der
komplementären reaktiven funktionellen Gruppen in dem Bindemittel, und die andere Art
in einem Härter oder Vernetzungsmittel vorliegen. Ergänzend wird hierzu auf Römpp
Lexikon Lacke und Druckfarben, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 1998,
"Härtung", Seiten 274 bis 276, insbesondere Seite 275, unten, verwiesen.
Der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff ist des weiteren thermisch und mit aktinischer
Strahlung härtbar, was von der Fachwelt auch als "Dual Cure" bezeichnet wird. Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung ist unter aktinischer Strahlung elektromagnetische
Strahlung, wie sichtbares Licht, UV-Strahlung oder Röntgenstrahlung, insbesondere UV-
Strahlung, und Korpuskularstrahlung wie Elektronenstrahlung zu verstehen.
Der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff ist wäßrig. Dies bedeutet, daß seine
Bestandteile in Wasser oder in einer Mischung, die aus Wasser und untergeordneten
Mengen mindestens eines wassermischbaren organischen Lösemittels besteht, gelöst
und/oder dispergiert vorliegen. Hierbei sind unter "untergeordneten Mengen" solche
Mengen zu verstehen, die die wäßrige Natur der Mischung nicht zerstören.
Der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff kann ein Einkomponenten(1K)-System sein.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist unter einem Einkomponenten(1K)-System ein
thermisch oder thermisch und mit aktinischer Strahlung härtender Beschichtungsstoff zu
verstehen, bei dem das Bindemittel und das Vernetzungsmittel nebeneinander, d. h. in einer
Komponente, vorliegen. Voraussetzung hierfür ist, daß die beiden Bestandteile erst bei
höheren Temperaturen und/oder bei Bestrahlen mit aktinischer Strahlung miteinander
vernetzen.
Der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff kann des weiteren ein Zweikomponenten(2K)-
oder Mehrkomponenten(3K, 4K)-System sein.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist hierunter ein Beschichtungsstoff zu verstehen,
bei dem insbesondere das Bindemittel und das Vernetzungsmittel getrennt voneinander in
mindestens zwei Komponenten vorliegen, die erst kurz vor der Applikation
zusammengegeben werden. Diese Form wird dann gewählt, wenn Bindemittel und
Vernetzungsmittel bereits bei Raumtemperatur miteinander reagieren. Beschichtungsstoffe
dieser Art werden vor allem zur Beschichtung thermisch empfindlicher Substrate,
insbesondere in der Autoreparaturlackierung, angewandt.
Der erfindungswesentliche Bestandteil des erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffs sind
Nanopartikel auf der Basis von Siliziumdioxid (C). Diese liegen vorzugsweise
monodispers kolloidal gelöst vor. Hierbei können sie in einem wäßrigen Medium oder in
einem organischen Medium gelöst vorliegen.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist unter einem wäßrigen Medium reines Wasser
zu verstehen oder Wasser, das niedermolekulare, oligomere oder polymere, flüssige, feste
oder gasförmige, anorganische oder organische Verbindungen gelöst oder dispergiert
enthält. Voraussetzung für die Verwendung dieser Verbindungen ist, daß sie die wäßrige
Natur des Mediums nicht zerstören und nicht mit den Nanopartikeln reagieren. Beispiele
geeigneter Verbindungen sind anorganische oder organische Säuren oder Basen wie die
nachstehend beschriebenen Neutralisationsmittel für die Polyurethane (A) oder organische
Lösemittel, insbesondere Alkohole wie Methanol, Ethanol, Propanol, Isopropanol,
Isobutanol, Ethylenglykol, Propylenglykol, Butylglykol, Phenoxyethanol,
Methoxypropanol und/oder Isopropoxypropanol, speziell Isopropanol, die in
untergeordneten Mengen angewandt werden. Hierunter sind Mengen zu verstehen, die
wäßrige Natur des Mediums nicht zerstören.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist unter einem organischen Medium ein reines
organisches Lösemittel oder Lösemittelgemisch oder ein organisches Lösemittel zu
verstehen, das niedermolekulare, oligomere oder polymere, flüssige, feste oder gasförmige,
anorganische oder organische Verbindungen, inklusive Wasser, gelöst oder dispergiert
enthält. Voraussetzung für die Verwendung dieser Verbindungen ist, daß sie die
organische Natur des Mediums nicht zerstören und nicht mit den Nanopartikeln reagieren.
Beispiele geeigneter Verbindungen sind anorganische oder organische Säuren oder Basen
oder Wasser, die in untergeordneten Mengen angewandt werden. Hierunter sind Mengen
zu verstehen, die organische Natur des Mediums nicht zerstören.
Beispiele besonders gut geeigneter organischer Lösemittel sind aprotisch oder protisch
polare Lösemittel wie Ketone wie Methylisobutylketon oder Methylethylketon, Ether wie
Diethylether, Ethylenglykoldimethylether oder Dibutylether, Amide wie N-
Methylpyrrolidon, Alkohole wie Methanol, Ethanol, Propanol, Isopropanol, Isobutanol,
Ethylenglykol, Propylenglykol, Butylglykol, Phenoxyethanol, Methoxypropanol,
Propoxyethanol, Isopropoxypropanol, Polyethylenglykol (Molekulargewicht 200), 1,5-
Pentandiol oder Glycerin, Ester wie Butylacetat oder Amine wie Ethanolamin oder 2-(2-
Aminoethyl)ethanolamin. Von diesen bieten die Alkohole, insbesondere Isopropanol,
besondere Vorteile und werden deshalb erfindungsgemäß besonders bevorzugt verwendet.
Weitere Beispiele besonders gut geeigneter Lösemittels sind Acrylate oder Methacrylate
wie 2-Hydroxyethylmethacrylat, 2-Hydroxyethylacrylat, Tripropylenglykoldiacrylat, 1,6-
Hexandioldiacrylat, ethoxyliertes Trimethylolpropantriacrylat, ethoxyliertes
Pentaerythrittriacrylat oder Polyetheracrylat. Diese werden bevorzugt verwendet, wenn die
erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffe auch mit aktinischer Strahlung härtbar sein sollen.
Ansonsten werden die Nanopartikel vorzugsweise in saurer Lösung verwendet.
Vorzugsweise liegt hierbei der pH-Wert bei 2 bis 6,0, insbesondere 2,5 bis 5,5.
Der Festkörpergehalt der kolloidalen Nanopartikel-Lösung kann sehr breit variieren.
Vorzugsweise liegt er bei 10 bis 60, bevorzugt 15 bis 55 und insbesondere 20 bis 50 Gew.-
%, jeweils bezogen auf die Lösung.
Die mittlere Teilchengröße der Nanopartikeln kann ebenfalls breit variieren. Vorzugsweise
liegt sie bei 1,0 bis 60, bevorzugt 1,5 bis 55, besonders bevorzugt 2,0 bis 45, ganz
besonders bevorzugt 2,5 bis 40 und insbesondere 3,0 bis 35 nm.
Die erfindungsgemäß zu verwendenden Nanopartikel bzw. ihre kolloidale Lösungen sind
übliche und bekannte Produkte und werden unter der Marke Nalco® von der Firma Nalco
Chemical Company, USA, der Marke Klebosol® von der Firma Clariant oder unter der
Marke HighLink® von der Firma Clariant vertrieben.
Der Gehalt des erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffs an den vorstehend beschriebenen
erfindungsgemäß zu verwendenden Nanopartikeln kann sehr breit variieren und richtet sich
nach den Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalls. Vorzugsweise liegt der Gehalt bei 0,1
bis 30, bevorzugt 0,5 bis 27, besonders bevorzugt 1,0 bis 25, ganz besonders bevorzugt 1,5
bis 22 und insbesondere 2,0 bis 20 Gew.-%, jeweils bezogen auf dem Festkörpergehalt des
erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffs.
Der weitere wesentliche Bestandteil des erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffs ist
mindestens ein Bindemittel (A).
Erfindungsgemäß handelt es sich hierbei um mindestens ein gesättigtes, ungesättigtes
und/oder mit olefinisch ungesättigten Verbindungen gepfropftes, ionisch und/oder
nichtionisch stabilisiertes Polyurethan (A).
Vorteilhafterweise weist das erfindungsgemäß zu verwendende Polyurethan (A) je nach
Art der Stabilisierung eine Säurezahl oder Aminzahl von 10 bis 250 mg KOH/g (ionische
Stabilisierung oder nichtionische plus ionische Stabilisierung) oder von 0 bis 10 mg
KOH/g (nichtionische Stabilisierung), eine OH-Zahl von 30 bis 350 mg KOH/g und ein
zahlenmittleres Molekulargewicht von 1.500 bis 100.000 Dalton auf.
Das Polyurethan (A) kann in beliebiger Weise hergestellt werden. Vorzugsweise ist es
erhältlich, indem man in einem ersten Verfahrensschritt ein Polyurethanpräpolymer, das
mindestens eine freie Isocyanatgruppe enthält, herstellt.
Das Polyurethanpräpolymer ist linear, verzweigt oder kammartig, insbesondere aber linear,
aufgebaut. Hierbei enthält das lineare Polyurethanpräpolymer vorzugsweise zwei freie
Isocyanatgruppen, insbesondere zwei endständige freie Isocyanatgruppen. Die verzweigten
oder kammartig aufgebauten Polyurethanpräpolymere enthalten vorzugsweise mindestens
zwei, insbesondere mehr als zwei freie Isocyanatgruppen, wobei endständige freie
Isocyanatgruppen bevorzugt sind.
Methodisch gesehen weist die Herstellung der erfindungsgemäß zu verwendenden
Polyurethanpräpolymere keine Besonderheiten auf, sondern erfolgt beispielsweise wie in
den Patentschriften EP 0 089 497 A1, DE 197 22 862 C2, DE 196 45 761 A1, DE 43 39 870 A1,
DE 197 36 535 A1 oder DE 44 37 535 A1, EP 0 522 419 A1 oder EP 0 522 420 A1
beschrieben, durch Umsetzung mindestens eines Polyisocyanats, insbesondere eines
Diisocyanats, mit mindestens einem Polyol, insbesondere einem Diol, wobei die
Isocyanatkomponente im molaren Überschuß angewandt wird, so daß endständige freie
Isocyanatgruppen resultieren.
Vorzugsweise werden für die Herstellung der Polyurethanpräpolymere Diisocyanate sowie
gegebenenfalls in untergeordneten Mengen Polyisocyanate zur Einführung von
Verzweigungen verwendet. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind unter
untergeordneten Mengen Mengen zu verstehen, die kein Gelieren der
Polyurethanpräpolymere bei ihrer Herstellung bewirken. Letzteres kann auch noch durch
die Mitverwendung geringer Mengen an Monoisocyanaten verhindert werden.
Beispiele für geeignete Diisocyanate sind Isophorondiisocyanat (= 5-Isocyanato-1-
isocyanatomethyl-1,3,3-trimethyl-cyclohexan), 5-Isocyanato-1-(2-isocyanatoeth-1-yl)-
1,3,3-trimethyl-cyclohexan, 5-Isocyanato-1-(3-isocyanatoprop-1-yl)-1,3,3-trimethyl-
cyclohexan, 5-Isocyanato-(4-isocyanatobut-1-yl)-1,3,3-trimethyl-cyclohexan, 1-
Isocyanato-2-(3-isocyanatoprop-1-yl)-cyclohexan, 1-Isocyanato-2-(3-isocyanatoeth-1-
yl)cyclohexan, 1-Isocyanato-2-(4-isocyanatobut-1-yl)-cyclohexan, 1,2-
Diisocyanatocyclobutan, 1,3-Diisocyanatocyclobutan, 1,2-Diisocyanatocyclopentan, 1,3-
Diisocyanatocyclopentan, 1,2-Diisocyanatocyclohexan, 1,3-Diisocyanatocyclohexan, 1,4-
Diisocyanatocyclohexan, Dicyclohexylmethan-2,4'-diisocyanat, Trimethylendiisocyanat,
Tetramethylendiisocyanat, Pentamethylendiisocyanat, Hexamethylendiisocyanat,
Ethylethylendiisocyanat, Trimethylhexandiisocyanat, Heptanmethylendiisocyanat oder
Diisocyanate, abgeleitet von Dimerfettsäuren, wie sie unter der Handelsbezeichnung DDI
1410 von der Firma Henkel vertrieben und in den Patentschriften DO 97/49745 und WO 97/49747
beschrieben werden, insbesondere 2-Heptyl-3,4-bis(9-isocyanatononyl)-1-
pentyl-cyclohexan, oder 1,2-, 1,4- oder 1,3-Bis(isocyanatomethyl)cyclohexan, 1,2-, 1,4-
oder 1,3-Bis(2-isocyanatoeth-1-yl)cyclohexan, 1,3-Bis(3-isocyanatoprop-1-yl)cyclohexan,
1,2-, 1,4- oder 1,3-Bis(4-isocyanatobut-1-yl)cyclohexan, flüssiges Bis(4-
isocyanatocyclohexyl)methan eines trans/trans-Gehalts von bis zu 30 Gew.-%,
vorzugsweise 25 Gew.-% und insbesondere 20 Gew.-%, wie es den Patentschriften DE-A-
44 14 032, GB-A-1220717, DE-A-16 18 795 oder DE-A-17 93 785 beschrieben wird;
Tetramethylxylylidendiisocyanat (TMXDI® der Firma CYTEC), Toluylendiisocyanat,
Xylylendiisocyanat, Bisphenylendiisocyanat, Naphthylendiisocyanat oder
Diphenylmethandiisocyanat.
Beispiele geeigneter Polyisocyanate auf Basis der vorstehend beschriebenen Diisocyanate
sind isocyanatgruppenhaltige Polyurethanpräpolymere, die durch Reaktion von Polyolen
mit einem Überschuß an mindestens einem der vorstehend beschriebenen Diisocyanate
hergestellt worden sind, und/oder Isocyanurat-, Biuret-, Allophanat-, Iminooxadiazindion-,
Urethan-, Harnstoff- und/oder Uretdiongruppen enthaltende Polyisocyanate. Bevorzugt
werden Polyisocyanate verwendet, die im statistischen Mittel 2,5 bis 5 Isocyanatgruppen
pro Molekül und Viskositäten von 100 bis 10.000, vorzugsweise 100 bis 5000 mPas
aufweisen. Außerdem können die Polyisocyanate in üblicher und bekannter Weise
hydrophil oder hydrophob modifiziert sein.
Ganz besonders bevorzugt werden Gemische aus Uretdion- und/oder Isocyanuratgruppen
und/oder Allophanatgruppen aufweisenden Polyisocyanaten auf Basis der vorstehend
beschriebenen Diisocyanate, wie sie durch katalytische Oligomerisierung von
Diisocyanaten unter Verwendung von geeigneten Katalysatoren entstehen, eingesetzt.
Beispiele geeigneter Monoisocyanate sind Phenylisocyanat, Cyclohexylisocyanat oder
Stearylisocyanat oder Vinylisocyanat, Methacryloylisocyanat und/oder 1-(1-Isocyanato-1-
methylethyl)-3-(1-methylethenyl)-benzol (TMI® der Firma CYTEC),
Beispiele geeigneter Polyole sind gesättigte oder olefinisch ungesättigte Polyesterpolyole,
welche durch Umsetzung von
- - gegebenenfalls sulfonierten gesättigen und/oder ungesättigten Polycarbonsäuren oder deren veresterungsfähigen Derivaten, gegebenenfalls zusammen mit Monocarbonsäuren, sowie
- - gesättigten und/oder ungesättigten Polyolen, gegebenenfalls zusammen mit Monoolen,
hergestellt werden.
Beispiele für geeignete Polycarbonsäuren sind aromatische, aliphatische und
cycloaliphatische Polycarbonsäuren. Bevorzugt werden aromatische und/oder aliphatische
Polycarbonsäuren eingesetzt.
Beispiele für geeignete aromatische Polycarbonsäuren sind Phthalsäure, Isophthalsäure,
Terephthalsäure, Phthalsäure-, Isophthalsäure- oder Terephthalsäuremonosulfonat, oder
Halogenphthalsäuren, wie Tetrachlor- bzw. Tetrabromphthalsäure, von denen
Isophthalsäure vorteilhaft ist und deshalb bevorzugt verwendet wird.
Beispiele für geeignete acyclische aliphatische oder ungesättigte Polycarbonsäuren sind
Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure,
Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Undecandicarbonsäure, Dodecandicarbonsäure
oder Dimerfettsäuren oder Maleinsäure, Fumarsäure oder Itaconsäure von denen
Adipinsäure, Glutarsäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Dimerfettsäuren und Maleinsäure
vorteilhaft sind und deshalb bevorzugt verwendet werden.
Beispiele für geeignete cycloaliphatische und cyclische ungesättigte Polycarbonsäuren
sind 1,2-Cyclobutandicarbonsäure, 1,3-Cyclobutandicarbonsäure, 1,2-
Cyclopentandicarbonsäure, 1,3-Cyclopentandicarbonsäure, Hexahydrophthalsäure, 1,3-
Cyclohexandicarbonsäure, 1,4-Cyclohexandicarbonsäure, 4-Methylhexahydrophthalsäure,
Tricyclodecandicarbonsäure, Tetrahydrophthalsäure oder 4-Methyltetrahydrophthalsäure.
Diese Dicarbonsäuren können sowohl in ihrer cis- als auch in ihrer trans-Form sowie als
Gemisch beider Formen eingesetzt werden.
Geeignet sind auch die veresterungsfähigen Derivate der obengenannten
Polycarbonsäuren, wie z. B. deren ein- oder mehrwertige Ester mit aliphatischen Alkoholen
mit 1 bis 4-C-Atomen oder Hydroxyalkoholen mit 1 bis 4 C-Atomen. Außerdem können
auch die Anhydride der obengenannten Polycarbonsäuren eingesetzt werden, sofern sie
existieren.
Gegebenenfalls können zusammen mit den Polycarbonsäuren auch Monocarbonsäuren
eingesetzt werden, wie beispielsweise Benzoesäure, tert.-Butylbenzoesäure, Laurinsäure,
Isononansäure, Fettsäuren natürlich vorkommender Öle, Acrylsäure, Methacrylsäure,
Ethacrylsäure oder Crotonsäure. Bevorzugt wird als Monocarbonsäure Isononansäure
eingesetzt.
Beispiele geeigneter Polyole sind Diole und Triole, insbesondere Diole. Üblicherweise
werden Triole neben den Diolen in untergeordneten Mengen verwendet, um
Verzweigungen in die Polyesterpolyole einzuführen.
Geeignete Diole sind Ethylenglykol, 1,2- oder 1,3-Propandiol, 1,2-, 1,3- oder 1,4-
Butandiol, 1,2-, 1,3-, 1,4- oder 1,5-Pentandiol, 1,2-, 1,3-, 1,4-, 1,5- oder 1,6-Hexandiol,
Hydroxypivalinsäureneopentylester, Neopentylglykol, Diethylenglykol, 1,2-, 1,3- oder 1,4-
Cyclohexandiol, 1,2-, 1,3- oder 1,4-Cyclohexandimethanol, Trimethylpentandiol,
Ethylbutylpropandiol, die stellungsisomeren
Diethyloctandiole2-Butyl-2-ethylpropandiol-1,3, 2-Butyl-2-methylpropandiol-1,3,
2-Phenyl-2-methylpropandiol-1,3, 2-Propyl-2-ethylpropandiol-1,3,
2-Di-tert.-butylpropandiol-1,3, 2-Butyl-2-propylpropandiol-1,3, 1-Dihydroxymethyl-bi
cyclo[2.2.1]heptan, 2,2-Diethylpro-pandiol-1,3, 2,2-Dipropylpropandiol-1,3, 2-Cyclo
hexyl-2-methylpropandiol-1,3 2,5-Dimethyl-hexandiol-2,5, 2,5-Diethylhexandiol-2,5,
2-Ethyl-5-methylhexandiol-2,5, 2,4-Dimethylpentandiol-2,4, 2,3-Dimethylbutandiol-2,3,
1,4-Bis(2'-hydroxypropyl)-benzol oder 1,3-Bis(2'-hydroxypropyl)-benzol. Diese Diole
können auch als solche für die Herstellung der erfindungsgemäß zu verwendenden
Polyurethane (A) eingesetzt werden.
Von diesen Diolen sind Hexandiol und Neopentylglykol besonders vorteilhaft und werden
deshalb besonders bevorzugt verwendet.
Beispiele geeigneter Triole sind Trimethylolethan, Trimethylolpropan oder Glycerin,
insbesondere Trimethylolpropan.
Die vorstehend genannten Triole können auch als solche für die Herstellung der
erfindungsgemäß zu verwendenden Polyurethane (A) eingesetzt werden (vgl. die
Patentschrift EP 0 339 433 A1).
Gegebenenfalls können untergeordnete Mengen von Monoolen mit verwendet werden.
Beispiele geeigneter Monoole sind Alkohole oder Phenole wie Ethanol, Propanol, n-
Butanol, sec.- Butanol, tert.-Butanol, Amylalkohole, Hexanole, Fettalkohole, Allylalkohol
oder Phenol.
Die Herstellung der Polyesterpolyole kann in Gegenwart geringer Mengen eines
geeigneten Lösemittels als Schleppmittel durchgeführt werden. Als Schleppmittel werden
z. B. aromatische Kohlenwasserstoffe, wie insbesondere Xylol und (cyclo)aliphatische
Kohlenwasserstoffe, z. B. Cyclohexan oder Methylcyclohexan, eingesetzt.
Weitere Beispiele geeigneter Polyole sind Polyesterdiole, die durch Umsetzung eines
Lactons mit einem Diol erhalten werden. Sie zeichnen sich durch die Gegenwart von ent
ständigen Hydroxylgruppen und wiederkehrenden Polyesteranteilen der Formel -(-CO-
(CHR1)m-CH2-O-)- aus. Hierbei ist der Index m bevorzugt 4 bis 6 und der Substitutent R1
= Wasserstoff, ein Alkyl-, Cycloalkyl- oder Alkoxy-Rest. Kein Substituent enthält mehr als
12 Kohlenstoffatome. Die gesamte Anzahl der Kohlenstoffatome im Substituenten über
steigt 12 pro Lactonring nicht. Beispiele hierfür sind Hydroxycapronsäure, Hydroxy
buttersäure, Hydroxydecansäure und/oder Hydroxystearinsäure.
Für die Herstellung der Polyesterdiole wird das unsubstituierte ε-Caprolacton, bei dem m
den Wert 4 hat und alle R1-Substituenten Wasserstoff sind, bevorzugt. Die Umsetzung mit
Lacton wird durch niedermolekulare Polyole wie Ethylenglykol, 1,3-Propandiol, 1,4-
Butandiol oder Dimethylolcyclohexan gestartet. Es können jedoch auch andere
Reaktionskomponenten, wie Ethylendiamin, Alkyldialkanolamine oder auch Harnstoff mit
Caprolacton umgesetzt werden. Als höhermolekulare Diole eignen sich auch
Polylactamdiole, die durch Reaktion von beispielsweise ε-Caprolactam mit niedermole
kularen Diolen hergestellt werden.
Weitere Beispiele geeigneter Polyole sind Polyetherpolyole, insbesondere mit einem
zahlenmittleren Molekulargewicht von 400 bis 5000, insbesondere von 400 bis 3000. Gut
geeignete Polyetherdiole sind z. B. Polyetherdiole der allgemeinen Formel H-(-O-
(CHR2)o-)pOH, wobei der Substituent R2 = Wasserstoff oder ein niedriger,
gegebenenfalls substituierter Alkylrest ist, der Index o = 2 bis 6, bevorzugt 3 bis 4, und der
Index p = 2 bis 100, bevorzugt 5 bis 50, ist. Als besonders gut geeignete Beispiele werden
lineare oder verzweigte Polyetherdiole wie Poly(oxyethylen)glykole,
Poly(oxypropylen)glykole und Poly(oxybutylen)glykole genannt.
Die Polyetherdiole sollen einerseits keine übermäßigen Mengen an Ethergruppen
einbringen, weil sonst die gebildeten erfindungsgemäß zu verwendenden Polyurethane (A)
in Wasser anquellen. Andererseits können sie in Mengen verwendet werden, welche die
nichtionische Stabilisierung der Polyurethane (A) gewährleistet. Sie dienen dann als die
nachstehend beschriebenen funktionellen nichtionischen Gruppen (a3).
Das erfindungsgemäß zu verwendende Polyurethan (A) enthält entweder
- 1. funktionelle Gruppen, die durch Neutralisationsmittel und/oder Quaternisierungsmittel in Kationen überführt werden können, und/oder kationische Gruppen, insbesondere Ammoniumgruppen,
oder
- 1. funktionelle Gruppen, die durch Neutralisationsmittel in Anionen überführt werden können, und/oder anionische Gruppen, insbesondere Carbonsäure- und/oder Carboxylatgruppen,
und/oder
- 1. nichtionische hydrophile Gruppen, insbesondere Poly(alkylenether)-Gruppen.
Beispiele geeigneter erfindungsgemäß zu verwendender funktioneller Gruppen (a1), die
durch Neutralisationsmittel und/oder Quaternisierungsmittel in Kationen überführt werden
können, sind primäre, sekundäre oder tertiäre Aminogruppen, sekundäre Sulfidgruppen
oder tertiäre Phoshingruppen, insbesondere tertiäre Aminogruppen oder sekundäre
Sulfidgruppen.
Beispiele geeigneter erfindungsgemäß zu verwendender kationischer Gruppen (a1) sind
primäre, sekundäre, tertiäre oder quaternäre Ammoniumgruppen, tertiäre
Sulfoniumgruppen oder quaternäre Phosphoniumgruppen, vorzugsweise quaternäre
Ammoniumgruppen oder tertiäre Sulfoniumgruppen, insbesondere aber tertiäre
Sulfoniumgruppen.
Beispiele geeigneter erfindungsgemäß zu verwendender funktioneller Gruppen (a2), die
durch Neutralisationsmittel in Anionen überführt werden können, sind Carbonsäure-,
Sulfonsäure- oder Phosphonsäuregruppen, insbesondere Carbonsäuregruppen.
Beispiele geeigneter erfindungsgemäß zu verwendender anionischer Gruppen (a2) sind
Carboxylat-, Sulfonat- oder Phosphonatgruppen, insbesondere Carboxylatgruppen.
Beispiele geeigneter Neutralisationsmittel für in Kationen umwandelbare funktionelle
Gruppen (a1) sind anorganische und organische Säuren wie Schwefelsäure, Salzsäure,
Phosphorsäure, Ameisensäure, Essigsäure, Milchsäure, Dimethylolpropionsäure oder
Zitronensäure.
Beispiele für geeignete Neutralisationsmittel für in Anionen umwandelbare funktionelle
Gruppen (a2) sind Ammoniak, Ammoniumsalze, wie beispielsweise Ammoniumcarbonat
oder Ammoniumhydrogencarbonat, sowie Amine, wie z. B. Trimethylamin, Triethylamin,
Tributylamin, Dimethylanilin, Diethylanilin, Triphenylamin, Dimethylethanolamin,
Diethylethanolamin, Methyldiethanolamin, Triethanolamin und dergleichen. Die
Neutralisation kann in organischer Phase oder in wäßriger Phase erfolgen. Bevorzugt wird
als Neutralisationsmittel Dimethylethanolamin eingesetzt.
Die insgesamt in dem erfindungsgemäßen Beschichtungsmittel eingesetzte Menge an
Neutralisationsmittel wird so gewählt, daß 1 bis 100 Äquivalente, bevorzugt 50 bis 90
Äquivalente der funktionellen Gruppen (a1) oder (a2) des erfindungsgemäß zu
verwendenden Polyurethans (A) neutralisiert werden.
Die Einführung von hydrophilen funktionellen (potentielle) kationischen Gruppen (a1) in
die Polyurethanpräpolymere erfolgt über den Einbau von Verbindungen, die mindestens
eine, insbesondere zwei, gegenüber Isocyanatgruppen reaktive und mindestens eine zur
Kationenbildung befähigte Gruppe im Molekül enthalten; die einzusetzende Menge kann
aus der angestrebten Aminzahl berechnet werden.
Geeignete gegenüber Isocyanatgruppen reaktive Gruppen sind insbesondere
Hydroxylgruppen sowie primäre und/oder sekundäre Aminogruppen, von denen die
Hydroxylgruppen bevorzugt verwendet werden.
Beispiele geeigneter Verbindungen sind 2,2-Dimethylolethyl- oder -propylamin, die mit
einem Keton blockiert sind, wobei die resultierende Ketoximgruppe vor der Bildung der
kationischen Gruppe (b1) wieder hydrolysiert wird, oder N,N-Dimethyl-, N,N-Diethyl-
oder N-Methyl-N-ethyl-2,2-dimethylolethyl- oder -propylamin.
Die Einführung von (potentiell) anionischen Gruppen (a2) in die Polyurethanmoleküle
erfolgt über den Einbau von Verbindungen, die mindestens eine gegenüber
Isocyanatgruppen reaktive und eine zur Anionenbildung befähigte Gruppe im Molekül
enthalten; die einzusetzende Menge kann aus der angestrebten Säurezahl berechnet
werden.
Beispiele geeigneter Verbindungen dieser Art sind solch, die zwei gegenüber
Isocyanatgruppen reaktive Gruppen im Molekül enthalten. Geeignete gegenüber
Isocyanatgruppen reaktive Gruppen sind auch hier insbesondere Hydroxylgruppen sowie
primäre und/oder sekundäre Aminogruppen. Demnach können beispielsweise Alkansäuren
mit zwei Substituenten am α-ständigem Kohlenstoffatom eingesetzt werden. Der
Substituent kann eine Hydroxylgruppe, eine Alkylgruppe oder bevorzugt eine Alky
lolgruppe sein. Diese Alkansäuren haben mindestens eine, im allgemeinen 1 bis 3
Carboxylgruppen im Molekül. Sie haben 2 bis etwa 25, vorzugsweise 3 bis 10
Kohlenstoffatome. Beispiele geeigneter Alkansäuren sind Dihydroxypropionsäure, Di
hydroxybernsteinsäure und Dihydroxybenzoesäure. Eine besonders bevorzugte Gruppe
von Alkansäuren sind die α,α-Dimethylolalkansäuren der allgemeinen Formel R3-
C(CH2OH)2COOH, wobei R3 für ein Wasserstoffatom oder eine Alkylgruppe mit bis zu
etwa 20 Kohlenstoffatomen steht. Beispiele besonders gut geeigneter Alkansäuren sind
2,2-Dimethylolessigsäure, 2,2-Dimethylolpropionsäure, 2,2-Dimethylolbuttersäure und
2,2-Dimenthylolpentansäure. Die bevorzugte Dihydroxyalkansäure ist 2,2-Dimethylolpro
pionsäure. Aminogruppenhaltige Verbindungen sind beispielsweise α,δ-Diaminovale
riansäure, 3,4-Diaminobenzoesäure, 2,4-Diaminotoluolsulfonsäure und 2,4-Diamino
diphenylethersulfonsäure.
Nichtionische stabilisierende Poly(oxyalkylen)gruppen (a3) können als laterale oder
endständige Gruppen in die Polyurethanmoleküle eingeführt werden. Hierfür können
beispielsweise Alkoxypoly(oxyalkylen)alkohole mit der allgemeinen Formel R4O-(-CH2-
CHR5-O-)r H in der R5 für einen Alkylrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen, R5 für ein
Wasserstoffatom oder einen Alkylrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen und der Index r für
eine Zahl zwischen 20 und 75 steht, eingesetzt werden. (vgl. die Patentschriften EP 0 354 261 A1
oder EP 0 424 705 A1).
Von diesen funktionellen (potentiell) ionischen Gruppen (a1) und (a2) und funktionellen
nichtionischen Gruppen (a3) sind die (potentiell) anionischen Gruppen (a2) vorteilhaft und
werden deshalb besonders bevorzugt verwendet.
Der Einsatz von Polyolen, Polyaminen und Aminoalkoholen führt zur
Molekulargewichtserhöhung der Polyurethane (A).
Geeignete Polyole für die Kettenverlängerung sind Polyole mit bis zu
36 Kohlenstoffatomen je Molekül wie Ethylenglykol, Diethylenglykol, Triethylenglykol,
1,2-Propandiol, 1,3-Propandiol, 1,4-Butandiol, 1,2-Butylenglykol, 1,6-Hexandiol, Tri
methylolpropan, Ricinusöl oder hydriertes Ricinusöl, Di-trimethylolpropanether, Pen
taerythrit, 1,2-Cyclohexandiol, 1,4-Cyclohexandimethanol, Bisphenol A, Bisphenol F,
Neopentylglykol, Hydroxypivalinsäure-neopentylglykolester, hydroxyethyliertes oder
hydroxypropyliertes Bisphenol A, hydriertes Bisphenol A oder deren Mischungen (vgl.
Patentschriften EP 0 339 433 A1, EP 0 436 941 A1 oder EP 0 517 707 A1).
Beispiele geeigneter Polyamine weisen mindestens zwei primäre und/oder sekundäre
Aminogruppen auf. Polyamine sind im wesentlichen Alkylenpolyamine mit 1 bis 40
Kohlenstoffatomen, vorzugsweise etwa 2 bis 15 Kohlenstoffatomen. Sie können
Substituenten tragen, die keine mit Isocyanat-Gruppen reaktionsfähige Wasserstoffatome
haben. Beispiele sind Polyamine mit linearer oder verzweigter aliphatischer,
cycloaliphatischer oder aromatischer Struktur und wenigstens zwei primären
Aminogruppen.
Als Diamine sind zu nennen Hydrazin, Ethylendiamin, Propylendiamin, 1,4-Butylen
diamin, Piperazin, 1,4-Cyclohexyldimethylamin, Hexamethylendiamin-1,6, Trimethyl
hexamethylendiamin, Methandiamin, Isophorondiamin, 4,4'-Diaminodicyclohexylmethan
und Aminoethylenothanolamin. Bevorzugte Diamine sind Hydrazin, Alkyl- oder
Cycloalkyldiamine wie Propylendiamin und 1-Amino-3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcy
clohexan.
Es können auch Polyamine eingesetzt werden, die mehr als zwei Aminogruppen im
Molekül enthalten. In diesen Fällen ist jedoch - z. B. durch Mitverwendung von
Monoaminen - darauf zu achten, daß keine vernetzten Polyurethanharze erhalten werden.
Solche brauchbaren Polyamine sind Diethylentriamin, Triethylentetramin,
Dipropylendiamin und Dibutylentriamin. Ergänzend wird auf Römpp Lexikon Lacke und
Druckfarben, Georg Thieme Verlag, 1998, "Polyamine", Seite 458, verwiesen. Als
Beispiel für ein Monoamin ist Ethylhexylamin zu nennen (vgl. die Patentschrift EP-A-0 089 497).
Beispiele geeigneter Aminoalkohole sind Ethanolamin oder Diethanolamin.
Die erfindungsgemäß zu verwendenden Polyurethane (A) können endständige und/oder
laterale olefinisch ungesättigte Gruppen enthalten. Gruppen dieser Art können
beispielsweise mit Hilfe von Verbindungen eingeführt werden, welche mindestens eine
isocyanatreaktive Gruppe, insbesondere Hydroxylgruppe, und mindestens eine
Vinylgruppe aufweisen. Beispiele geeigneter Verbindungen dieser Art sind
Trimethylolpropanmonoallylether oder Trimethylolpropanmono(meth)acrylat.
Die erfindungsgemäß zu verwendenden Polyurethane (A) können mit ethylenisch
ungesättigten Verbindungen gepfropft werden. Beispiele geeigneter erfindungsgemäß zu
verwendender Polyurethane (A), welche als Pfropfmischpolymerisate vorliegen, sind aus
den Patentschriften EP 0 521 928 A1, EP 0 522 420 A1, EP 0 522 419 A1 oder EP 0 730 613 A1
bekannt.
Die Herstellung der erfindungsgemäß zu verwendenden Polyurethane (A) weist
methodisch keine Besonderheiten auf, sondern erfolgt nach den üblichen und bekannten
Methoden, wie sie im eingangs zitierten Stand der Technik beschrieben sind.
Der Anteil der erfindungsgemäß zu verwendenden Polyurethane (A) an den
erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffen kann ebenfalls außerordentlich breit variieren
und richtet sich in erster Linie nach dem Verwendungszweck der Beschichtungsstoffe und
der Funktionalität der Polyurethane (A) bezüglich der Vernetzungsreaktion mit dem
Vernetzungsmittel (D) (sofern verwendet). Erfindungsgemäß ist es von Vorteil, die
Mengen, wie sie im eingangs zitierten Stand der Technik beschrieben sind, zu verwenden.
Der dritte erfindungswesentliche Bestandteil des erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffs
ist mindestens ein farb- und/oder effektgebendes Pigment (B).
Die Pigmente (B) können aus anorganischen oder organischen Verbindungen bestehen.
Der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff, insbesondere der erfindungsgemäße
Wasserbasislack und Unidecklack, spez. der erfindungsgemäße Wasserbasislack,
gewährleistet daher aufgrund dieser Vielzahl geeigneter Pigmente (B) eine universelle Ein
satzbreite und ermöglicht die Realisierung einer Vielzahl von Farbtönen und optischer
Effekte.
Als Effektpigmente (B) können Metallplättchenpigmente wie handelsübliche
Aluminiumbronzen, gemäß DE-A-36 36 183 chromatierte Aluminiumbronzen,
handelsübliche Edelstahlbronzen und nichtmetallische Effektpigmente (B), wie zum
Beispiel Perlglanz- bzw. Interferenzpigmente, eingesetzt werden. Ergänzend wird auf
Römpp Lexikon Lacke und Druckfarben, Georg Thieme Verlag, 1998, Seiten 176,
"Effektpigmente" und Seiten 380 und 381 "Metalloxid-Glimmer-Pigmente" bis
"Metallpigmente", verwiesen.
Beispiele für geeignete anorganische farbgebende Pigmente (B) sind Titandioxid,
Eisenoxide, Sicotransgelb und Ruß. Beispiele für geeignete organische farbgebende
Pigmente (B) sind Thioindigopigmente Indanthrenblau, Cromophthalrot, Irgazinorange
und Heliogengrün. Ergänzend wird auf Römpp Lexikon Lacke und Druckfarben, Georg
Thieme Verlag, 1998, Seiten 180 und 181, "Eisenblau-Pigmente" bis "Eisenoxidschwarz",
Seiten 451 bis 453 "Pigmente" bis "Pigmentsvolumenkonzentration", Seite 563
"Thioindigo-Pigmente" und Seite 567 "Titandioxid-Pigmente" verwiesen.
Der Anteil der Pigmente (B) an dem erfindungsgemäßen Beschichtungsstoff kann
außerordentlich breit variieren und richtet sich vor allem nach der Deckkraft der Pigmente
(B), dem gewünschten Farbton und dem gewünschten optischen Effekt. Vorzugsweise sind
die Pigmente (B) in dem erfindungsgemäßen Beschichtungsstoff in einer Menge von 0,5
bis 50, bevorzugt 0,5 bis 45, besonders bevorzugt 0,5 bis 40, ganz besonders bevorzugt
0,5 bis 35 und insbesondere 0,5 bis 30 Gew.-%, jeweils bezogenen auf das Gesamtgewicht
des erfindungsgemäßen Wasserbasislacks, enthalten. Dabei kann auch das
Pigment/Bindemittel-Verhältnis, d. h. das Verhältnis der Pigmente (B) zu den
erfindungsgemäßen Polyurethanen (A) sowie sonstigen gegebenenfalls vorhandenen
Bindemitteln, außerordentlich breit variieren. Im allgemeinen empfiehlt es sich, die
Pigment/Bindemittel-Verhältnisse, wie sie aus dem eingangs zitierten Stand der Technik
bekannt sind, anzuwenden.
Die vorstehend beschriebenen Bestandteile (A), (B) und (C) des erfindungsgemäßen
Beschichtungsstoffs liegen in Wasser dispergiert und/oder gelöst vor. Der Festkörpergehalt
des erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffs kann dabei sehr breit variieren. Er richtet sich
vor allem nach der für die Lagerung, den Transport und die Applikation erforderliche
Viskosität. Diese soll zum einen das Absetzen der Bestandteile bei der Lagerung und dem
Transport verhindern. Zum andern soll sie eine, problemlose Applikation mit gutem
Verlauf der resultierenden Lackschichten gewährleisten. Im allgemeinen empfiehlt es sich,
die aus dem eingangs zitierten Stand der Technik bekannten Festkörpergehalte
anzuwenden. Ganz besonders bevorzugt wird ein Festkörpergehalt von 20 bis 60 Gew.-%,
bezogen auf den erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffs, angewandt.
Außer den vorstehend beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden wesentlichen
Bestandteile (A,) (B) und (C) kann der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff noch
mindestens ein Vernetzungsmittel (D) enthalten.
Beispiele geeigneter Vernetzungsmittel (D) sind Aminoplastharze, Anhydridgruppen
enthaltende Verbindungen oder Harze, Epoxidgruppen enthaltende Verbindungen oder
Harze, Tris(alkoxycarbonylamino)triazine, Carbonatgruppen enthaltende Verbindungen
oder Harze, blockierte und/oder unblockierte Polyisocyanate, beta-Hydroxyalkylamide
sowie Verbindungen mit im Mittel mindestens zwei zur Umesterung befähigten Gruppen,
beispielsweise Umsetzungsprodukte von Malonsäurediestern und Polyisocyanaten oder
von Estern und Teilestern mehrwertiger Alkohole der Malonsäure mit Monoisocyanaten,
wie sie der europäischen Patentschrift EP 0 596 460 A1 beschrieben werden. Von diesen
werden die Aminoplastharze, die blockierten Polyisocyanate und/oder die
Tris(alkoxycarbonylamino)triazine bevorzugt verwendet. Derartige Vernetzungsmittel (D)
sind dem Fachmann gut bekannt und werden von zahlreichen Firmen als Verkaufsprodukte
angeboten.
Je nach Reaktivität des Vernetzungsmittels (D) kann es den erfindungsgemäßen
Beschichtungsstoffen direkt zugesetzt werden, wodurch ein Einkomponentensystem
resultiert. Handelt es sich indes um ein besonders reaktives Vernetzungsmittel (D), wie ein
Polyisocyanat oder ein Epoxid, wird dieses im allgemeinen erst kurz vor der Verwendung
den erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffen zugesetzt. Hierbei resultiert ein Zwei- oder
Mehrkomponentensystem.
Sollen die erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffe nicht nur thermisch sondern auch mit
aktinischer Strahlung härtbar (Dual Cure) sein, enthalten sie übliche und bekannte
Bestandteile (E), die mit aktinischer Strahlung aktivierbar sind. Besonders bevorzugt wird
UV-Licht angewandt. Beispiele geeigneter Bestandteile (E), die mit aktinischer Strahlung
aktivierbar sind, sind (meth)acryl-, allyl-, vinyl- oder dicyclopentadienylfunktionelle
(Meth)Acrylatcopolymere oder Polyetheracrylate, Polyesteracrylate, ungesättigte
Polyesteracrylate, Epoxyacrylate, Urethanacrylate, Aminoacrylate, Melaminacrylate,
Silikonacrylate oder die entsprechenden Methacrylate.
Darüber hinaus kann der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff noch mindestens einen
Zusatzstoff (F) enthalten.
Beispiele geeigneter Zusatzstoffe (F) sind Reaktiverdünner für die thermische Härtung
oder für die Härtung mit aktinischer Strahlung.
Beispiele geeigneter Reaktiverdünner (F) für die thermische Härtung sind oligomere
Polyole, welche aus oligomeren Zwischenprodukten, die durch Metathesereaktionen von
acyclischen Monoolefinen und cyclischen Monoolefinen gewonnen werden, durch
Hydroformylierung und anschließender Hydrierung erhältlich sind; Beispiele geeigneter
cyclischer Monoolefine sind Cyclobuten, Cyclopenten, Cyclohexen, Cycloocten,
Cyclohepten, Norbonen oder 7-Oxanorbonen; Beispiele geeigneter acyclischer
Monoolefine sind in Kohlenwasserstoffgemischen enthalten, die in der Erdölverarbeitung
durch Cracken erhalten werden (C5-Schnitt); Beispiele geeigneter, erfindungsgemäß zu
verwendender oligomerer Polyole weisen eine Hydroxylzahl von 200 bis 450, ein
zahlenmittleres Molekulargewicht Mn von 400 bis 1000 und ein massenmittleres Mole
kulargewicht Mw von 600 bis 1100 auf;
Weitere Beispiele geeigneter Polyole (F) sind verzweigte, cyclische und/oder acyclische
C9-C16-Alkane, die mit mindestens zwei Hydroxylgruppen funktionalisiert sind,
insbesondere Diethyloctandiole.
Weitere Beispiele zu verwendender Polyole (F) sind hyperverzweigte Verbindungen mit
einer tetrafunktionellen Zentralgruppe, abgeleitet von Ditrimethylolpropan, Diglycerin,
Ditrimethylolethan, Pentaerythrit, Tetrakis(2-hydroxyethyl)methan, Tetrakis(3-
hydroxypropyl)methan oder 2,2-Bis-hydroxymethyl-butandiol-(1,4) (Homopentaerythrit).
Die Herstellung dieser Reaktivverdünner kann nach den üblichen und bekannten Methoden
der Herstellung hyperverzweigter und dendrimer Verbindungen erfolgen. Geeignete
Synthesemethoden werden beispielsweise in den Patentschriften WO 93/17060 oder WO 96/12754
oder in dem Buch von G. R. Newkome, C. N. Moorefield und F. Vögtle,
"Dendritic Molecules, Concepts, Syntheses, Perspectives", VCH, Weinheim, New York,
1996, beschrieben.
Als strahlenhärtbare Reaktivverdünner (F) kommen niedermolekulare polyfunktionelle
ethylenisch ungesättigte Verbindungen in Betracht. Beispiele geeigneter Verbindungen
dieser Art sind Ester der Acrylsäure mit Polyolen, wie Neopentylglykoldiacrylat,
Trimethylolpropantriacrylat, Pentaerythrittriacrylat oder Pentaerythrittetraacrylat; oder
Umsetzungsprodukte von Hydroxyalkylacrylaten mit Polyisocyanaten, insbesondere
aliphatischen Polyisocyanaten. Ergänzend wird auf Römpp Lexikon Lacke und
Druckfarben, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 1998, "Reaktivverdünner",
Seite 491, verwiesen.
Weitere Beispiele geeigneter Zusatzstoffe (F) sind übliche und bekannte Bindemittel wie
oligomere und polymere, thermisch härtbare, lineare und/oder verzweigte und/oder
blockartig, kammartig und/oder statistisch aufgebaute Poly(meth)acrylate oder
Acrylatcopolymerisate, insbesondere die in der Patentschrift DE 197 36 535 A1 oder DE 197 41 554 A1
beschriebenen; Polyester, insbesondere die in den Patentschriften DE 40 09 858 A1
oder DE 44 37 535 A1 beschriebenen; Alkyde, acrylierte Polyester, Polylactone,
Polycarbonate, Polyether, Epoxidharz-Amin-Addukte, (Meth)Acrylatdiole, partiell
verseifte Polyvinylester, oder Polyharnstoffe, von denen die Acrylatcopolymerisate
und/oder die Polyester besonders vorteilhaft sind.
Weitere Beispiele geeigneter Zusatzstoffe (F) sind
- - organische und anorganische Füllstoffe wie Kreide, Calciumsulfate, Bariumsulfat, Silikate wie Talk oder Kaolin, Kieselsäuren, Oxide wie Aluminiumhydroxid oder Magnesiumhydroxid oder organische Füllstoffe wie Textilfasern, Cellulosefasern, Polyethylenfasern oder Holzmehl;
- - UV-Absorber;
- - Radikalfänger;
- - Katalysatoren für die Vernetzung;
- - Slipadditive;
- - Polymerisationsinhibitoren;
- - Entschäumer;
- - Emulgatoren, insbesondere nicht ionische Emulgatoren wie alkoxylierte Alkanole und Polyole, Phenole und Alkylphenole oder anionische Emulgatoren wie Alkalisalze oder Ammoniumsalze von Alkancarbonsäuren, Alkansulfonsäuren, und Sulfosäuren von alkoxylierten Alkanolen und Polyolen, Phenolen und Alkylphenole;
- - Netzmittel wie Siloxane, fluorhaltige Verbindungen, Carbonsäurehalbester, Phosphorsäureester, Polyacrylsäuren und deren Copolymere oder Polurethane;
- - Haftvermittler;
- - Verlaufmittel;
- - filmbildende Hilfsmittel wie Cellulose-Derivate;
- - Flammschutzmittel,
- - rheologiesteuernde Additive, wie die aus den Patentschriften WO 94/22968, EP 0 276 501 A1, EP 0 249 201 A1 oder WO 97/12945 bekannten; vernetzte polymere Mikroteilchen, wie sie beispielsweise in der EP 0 008 127 A1 offenbart sind; anorganische Schichtsilikate wie Aluminium-Magnesium-Silikate, Natrium-Magnesium- und Natrium-Magnesium-Fluor-Lithium-Schichtsilikate des Montmorillonit-Typs; Kieselsäuren wie Aerosile; oder synthetische Polymere mit ionischen und/oder assoziativ wirkenden Gruppen wie Polyvinylalkohol, Poly(meth)acrylamid, Poly(meth)acrylsäure, Polyvinylpyrrolidon, Styrol-Maleinsäureanhydrid- oder Ethylen-Maleinsäureanhydrid-Copolymere und ihre Derivate oder hydrophob modifizierte ethoxylierte Urethane oder Polyacrylate; oder
- - Photoinitiatoren wie solche vom Norrish II-Typ, deren Wirkungsmechanismus auf einer intramolekularen Variante der Wasserstoff-Abstraktionsreaktionen beruht, wie sie in vielfältiger Weise bei photochemischen Reaktionen auftreten (beispielhaft sei hier auf Römpp Chemie Lexikon, 9. erweiterte und neubearbeitete Auflage, Georg Thieme Verlag Stuttgart, Bd. 4, 1991, verwiesen) oder kationische Photoinitiatoren (beispielhaft sei hier auf Römpp Lexikon Lacke und Druckfarben, Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1998, "Photoinitiatoren", Seiten 444 bis 446, verwiesen), insbesondere Benzophenone, Benzoine oder Benzoinether oder Phosphinoxide;
Weitere Beispiele geeigneter Zusatzstoffe (F) werden in dem Lehrbuch "Lackadditive" von
Johan Bieleman, Wiley-VCH, Weinheim, New York, 1998, beschrieben.
Methodisch gesehen weist die Herstellung des erfindungsgemäßen Beschichtungsstoffs
keine Besonderheiten auf, sondern erfolgte durch das Dispergieren seiner Bestandteile in
dem wäßrigen Medium, wobei Primär- oder Sekundärdispersionverfahren sowie übliche
und bekannte Mischaggregate wie Rührkessel, Dissolver, Rührwerksmühlen oder Extruder
angewandt werden. Beispielhaft sei auf den eingangs zitierten Stand der Technik
verwiesen.
Der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff, insbesondere der erfindungsgemäße
Wasserbasislack, ist hervorragend für die Herstellung von farb- und/oder effektgebenden
Mehrschichtlackierungen auf grundierten und ungrundierten Substraten nach dem Naß-in-
naß-Verfahren geeignet. Des weiteren ist der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff,
insbesondere der erfindungsgemäße Unidecklack, hervorragend für die Herstellung von
einschichtigen farb- und/oder effektgebenden Lackierungen geeignet.
Besondere Vorteile entfaltet der erfindungsgemäße Beschichtungsstoff in seiner
Verwendung als Wasserbasislack im Rahmen des Naß-in-naß-Verfahrens bei dem der
Wasserbasislack auf das grundierte oder ungrundierte Substrat appliziert und getrocknet,
indes nicht gehärtet wird, wonach man auf die Wasserbasislackschicht einen Klarlack
appliziert und die resultierende Klarlackschicht gemeinsam mit der Wasserbasislackschicht
thermisch oder thermisch und mit aktinischer Strahlung (Dual Cure) härtet.
Als Substrate kommen alle zu lackierenden Oberflächen, die durch eine Härtung der
hierauf befindlichen Schichten unter der Anwendung von Hitze oder der kombinierten
Anwendung von Hitze und aktinischer Strahlung (Dual Cure) nicht geschädigt werden, in
Betsacht; das sind z. B. Metalle, Kunststoffe, Holz, Keramik, Stein, Textil, Faserverbunde,
Leder, Glas, Glasfasern, Glas- und Steinwolle, mineral- und harzgebundene Baustoffe, wie
Gips- und Zementplatten oder Dachziegel, sowie Verbunde dieser Materialien. Demnach
sind die erfindungsgemäßen Mehrschichtlackierungen auch für Anwendungen außerhalb
der Automobilerstlackierung und der Autoreparaturlackierung geeignet. Hierbei kommen
sie insbesondere für die Lackierung von Möbeln und für die industrielle Anwendung,
inklusive Coil Coating und Container Coating, in Betracht. Im Rahmen der industriellen
Anwendungen eignen sie sich für die Lackierung praktisch aller Teile für den privaten oder
industriellen Gebrauch wie Radiatoren, Haushaltsgeräte, Kleinteile aus Metall wie
Schrauben und Muttern, Radkappen, Felgen oder Emballagen.
Im Falle elektrisch leitfähiger Substrate können Grundierungen verwendet werden, die in
üblicher und bekannter Weise aus Elektrotauchlacken (ETL) hergestellt werden. Hierfür
kommen sowohl anodische (ATL) als auch kathodische (KTL) Elektrotauchlacke,
insbesondere aber KTL, in Betracht. Üblicherweise wird, insbesondere in der
Automobillackierung, hierauf noch eine Füllerlackierung oder
Steinschlagschutzgrundierung aufgetragen, die als Bestandteil der Grundierung angesehen
werden kann.
Es können auch grundierte oder ungrundierte Kunststoffteile aus z. B. ABS, AMMA,
ASA, CA, CAB, EP, UF, CF, MF, MPF, PF, PAN, PA, PE, HDPE, LDPE, LLDPE,
UHMWPE, PC, PC/PBT, PC/PA, PET, PMMA, PP, PS, SB, PUR, PVC, RF, SAN, PBT,
PPE, POM, PUR-RIM, SMC, BMC, PP-EPDM und UP (Kurzbezeichnungen nach DIN
7728T1) lackiert werden. Im Falle von nichtfunktionalisierten und/oder unpolaren
Substratoberflächen können diese vor der Beschichtung in bekannter Weise einer
Vorbehandlung, wie mit einem Plasma oder mit Beflammen, unterzogen oder mit einer
Hydrogrundierung versehen werden.
Die Applikation der erfindungsgemäßen Wasserbasislacke kann durch alle üblichen
Applikationsmethoden, wie z. B. Spritzen, Rakeln, Streichen, Gießen, Tauchen, Tränken,
Träufeln oder Walzen erfolgen. Dabei kann das zu beschichtende Substrat als solches
ruhen, wobei die Applikationseinrichtung oder -anlage bewegt wird. Indes kann auch das
zu beschichtende Substrat, insbesondere ein Coil, bewegt werden, wobei die
Applikationsanlage relativ zum Substrat ruht oder in geeigneter Weise bewegt wird.
Enthalten die erfindungsgemäßen Wasserbasislacke Bestandteile, die mit aktinischer
Strahlung aktivierbar sind, wird die Applikation vorzugsweise unter Ausschluß von Licht
durchgeführt. Selbstverständlich können diese Applikationsmethoden im Rahmen des
erfindungsgemäßen Naß-in-naß-Verfahrens auch für die Applikation der Klarlackschicht
verwendet werden.
Die applizierten Wasserbasislackschichten und Klarlackschichten können in üblicher und
bekannter Weise - gegebenenfalls nach einer gewissen Ruhezeit, die dem Verlauf der
Schichten und/oder dem Verdampfen flüchtiger Bestandteile dient - thermisch oder
thermisch und mit aktinischer Strahlung gehärtet werden.
Methodisch weist die thermische Härtung keine Besonderheiten auf, sondern es werden die
üblichen und bekannten Temperaturen im Bereich von Raumtemperatur bis 200°C,
Härtungszeiten im Bereich von einer Minute bis drei Stunden und Vorrichtungen wie
Heizstrahler oder Umluftöfen angewandt.
Auch die Härtung mit aktinischer Strahlung weist keine methodischen Besonderheiten auf,
sondern erfolgt in üblicher und bekannter Weise durch Bestrahlen mit UV-Lampen
und/oder Elektronenstrahlquellen vorzugsweise unter Inertgas.
Bei der gemeinsamen Härtung der erfindungsgemäßen Dual Cure-
Wasserbasislackschichten mit den Klarlackschichten können die thermische Härtung und
Härtung mit aktinischer Strahlung gleichzeitig oder alternierend eingesetzt werden.
Werden die beiden Härtungsmethoden alternierend verwendet, kann beispielsweise mit der
thermischen Härtung begonnen und mit der Härtung mit aktinischer Strahlung geendet
werden. In anderen Fällen kann es sich als vorteilhaft erweisen, mit der Härtung mit
aktinischer Strahlung zu beginnen und hiermit zu enden. Der Fachmann kann die
Härtungsmethode, welche für den jeweiligen Einzelfall am vorteilhaftesten ist, aufgrund
seines allgemeinen Fachwissens gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einfacher
Vorversuche ermitteln.
Hierbei zeigt sich als weiterer besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen
Wasserbasislacks, daß sämtliche üblichen und bekannten Klarlacke im Rahmen des Naß-
in-naß-Verfahrens mit der erfindungsgemäßen Wasserbasislackschicht kombiniert werden
können.
Beispiele geeigneter bekannter Einkomponenten(1K)-, Zweikomponenten(2K)- oder
Mehrkomponenten(3K, 4K)-Klarlacke sind aus den Patentschriften DE 42 04 518 A1, US 5,474,811 A1,
US 5,356,669 A1, US 5,605,965 A1, WO 94/10211, WO 94/10212, WO 94/10213,
EP 0 594 068 A1, EP 0 594 071 A1, EP 0 594 142 A1, EP 0 604 992 A1, WO 94/22969,
EP 0 596 460 A1 oder WO 92/22615 bekannt.
Einkomponenten(1K)-Klarlacke enthalten bekanntermaßen hydroxylgruppenhaltige
Bindemittel und Vernetzungsmittel wie blockierte Polyisocyanate,
Tris(alkoxycarbonylamino)triazine und/oder Aminoplastharze. In einer weiteren Variante
enthalten sie als Bindemittel Polymere mit seitenständigen Carbamat- und/oder
Allophanatgruppen und carbamat- und/oder allophanatmodifizerte Aminoplastharze als
Vernetzungsmittel (vgl. US 5,474,811 A1, US 5,356,669 A1, US 5,605,965 A1, WO 94/10211,
WO 94/10212, WO 94/10213, EP 0 594 068 A1, EP 0 594 071 A1 oder EP 0 594 142 A1).
Zweikomponenten(2K)- oder Mehrkomponenten(3K, 4K)-Klarlacke enthalten als
wesentliche Bestandteile bekanntermaßen hydroxylgruppenhaltige Bindemittel und
Polyisocyanate als Vernetzungsmittel, welche bis zu ihrer Verwendung getrennt gelagert
werden.
Beispiele geeigneter Pulverklarlacke sind beispielsweise aus der deutschen Patentschrift
DE-42 22 194 A1 oder der Produkt-Information der Firma BASF Lacke + Farben AG,
"Pulverlacke", 1990 bekannt.
Pulverklarlacke enthalten als wesentliche Bestandteile bekanntermaßen
epoxidgruppenhaltige Bindemittel und Polycarbonsäuren als Vernetzungsmittel.
Beispiele geeigneter Pulverslurry-Klarlacke sind, beispielsweise aus der US-Patentschrift
US-A-4,268,542 und den deutschen Patentanmeldungen DE 195 18 392.4 A1 und DE 196 13 547 A1
bekannt oder werden in der nicht vorveröffentlichten deutschen
Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 198 14 471.7 beschrieben.
Pulverslurry-Klarlacke enthalten bekanntermaßen Pulverklarlacke in einem wäßrigen
Medium dispergiert.
UV-härtbare Klarlacke gehen beispielsweise aus den Patentschriften EP 0 540 884 A1, EP 0 568 967 A1
oder US 4,675,234 A1 hervor.
Innerhalb der erfindungsgemäßen Mehrschichtlackierung kann die Dicke der einzelnen
Schichten breit variieren. Erfindungsgemäß ist es indes von Vorteil, wenn die
Wasserbasislackschicht eine Dicke von 5 bis 25 µm, insbesondere 7 bis 20 µm, und die
Klarlackschicht eine Dicke von 15 bis 120 µm, vorzugsweise 30 bis 80 µm und
insbesondere 40 bis 70 µm aufweist.
Die erfindungsgemäßen Ein- und Mehrschichtlackierungen weisen hervorragende optische,
mechanische und chemische Eigenschaften auf. So sind sie frei von jeglichen
Oberflächenstörungen wie Schrumpf (wrinkling). Sie weisen außerdem eine besonders
hohe Deckkraft und hervorragende optische Effekte, insbesondere Metallic-Effekte, auf.
Insbesondere ist bei den erfindungsgemäßen Mehrschichtlackierungen aufgrund ihrer
hervorragenden Naßhaftungseigenschaften keine Delamination der Schichten bei der
Heißdampfhochdruckreinigung zu beobachten.
Des weiteren bieten die erfindungsgemäßen Beschichtungen weitere Vorteile. So sind sie
eine wirksame physikalische Barriere gegen die Diffusion von Weichmachern,
Klebstoffen, Antioxidantien oder Lösemitteln und von hoher Hitzebeständigkeit. Sie haben
gute antistatische Eigenschaften und eine signifikant verbesserte Korrosionsschutzwirkung
und signifikant verbesserte Benetzungseigenschaften. Außerdem haben sie verbesserte
flammhemmende Eigenschaften.
Darüber hinaus hat sich völlig überraschend herausgestellt, daß die erfindungsgemäßen
Beschichtungsstoffe, insbesondere die erfindungsgemäßen Wasserbasislacke,
erfindungsgemäße Basislackierungen liefern, die im Vergleich zu nicht
erfindungsgemäßen Basislackierungen eine signifikante Reduzierung der Wolkigkeit, d. h.
des Ausmaßes der Hell-Dunkel-Schattierungen, zeigen. Dieser Effekt stellt sich sogar
dann ein, wenn man nicht erfindungsgemäße Wasserbasislacke nachträglich mit den
erfindungsgemäß zu verwendenden Nanopartikeln versetzt. Dies kann sogar noch nach
längerer Lagerung der nicht erfindungsgemäßen Wasserbasislacke geschehen.
Für die Beispiele und die Vergleichsversuche wurden die folgenden Bestandteile
bereitgestellt bzw. hergestellt:
Die Polyurethandispersion (A) wurde gemäß der in der deutschen Patentschrift DE 43 39 870 A1
in Spalte 11, Zeile 47, bis Spalte 12, Zeile 20, "1. Herstellung einer
erfindungsgemäßen Bindemitteldispersion", angegebenen Vorschrift hergestellt.
Zu diesem Zweck wurde zunächst ein Polyesterdiol aus 40,711 Gewichtsteilen einer
Dimerfettsäure (Pripol® 1013 der Firma Unichema), 22,413 Gewichtsteilen 1,6-Hexandiol
und 12,051 Gewichtsteilen Isophthalsäure in der Gegenwart von 16,048 Gewichtsteilen
Methylethylketon sowie 0,8 Gewichtsteilen Cyclohexan als Schleppmittel hergestellt. Das
resultierende Polyesterdiol wurde mit 7,977 Gewichtsteilen Methylethylketon verdünnt.
23,323 Gewichtsteile dieser Polyesterdiol-Lösung wurden analog der vorstehend
angegebenen Vorschrift mit 1,231 Gewichtsteilen Trimethylolpropanmonoallylether, 2,42
Gewichtsteilen Dimethylolpropionsäure und 9,43 Gewichtsteilen Isophorondiisocyanat in
der Gegenwart von 3,011 Gewichtsteilen N-Methylpyrrolidon und 2,714 Gewichtsteilen
Methylethylketon zu einem Polyurethanpräpolymeren umgesetzt. Dieses
Polyurethanpräpolymer wurde mit 0,862 Gewichtsteilen Diethanolamin kettenverlängert.
Die resultierende Polyurethan-Lösung wurde mit 1,0 Gewichtsteilen Methoxypropanol
verdünnt und mit 1,524 Gewichtsteilen Triethylamin partiell neutralisiert.
Die partiell neutralisierte Polyurethan-Lösung wurde in einer Mischung aus 2,632
Gewichtsteilen Methoxypropanol und 49 Gewichtsteilen deionisiertem Wasser dispergiert.
Die resultierende Dispersion wurde noch mit 0,1 Gewichtsteilen Triethylamin und 2,753
Gewichtsteilen Wasser versetzt.
Analog der vorstehend angegebenen Vorschrift wurden 23,323 Gewichtsteile der
Polyurethandispersion mit 28,087 Gewichtsteilen deionisiertem Wasser verdünnt und in
einem Reaktionsgefäß mit einem Monomerzulauf und einem Initiatorzulauf vorgelegt. Die
verwendete Monomermischung bestand aus 5,005 Gewichtsteilen Styrol, 5,005
Methylmethacrylat, 3,745 Gewichtsteilen Hydroxyethylmethacrylat und 3,745
Gewichtsteilen n-Butylacrylat. Die Initiatormischung bestand aus 0,263 Gewichtsteilen
tert.-Butylperoxy-2-ethylhexanoat und 3,5 Gewichtsteilen Methoxypropanol. Nach der
Beendigung der Zuläufe wurde die Reaktionsmischung noch mit 5,0 Gewichtsteilen der
Polyurethandispersionen und 0,25 Gewichtsteilen deionisiertem Wasser sowie zweimal mit
0,2 Gewichtsteilen Methoxypropanol versetzt.
Der Festkörpergehalt der Polyurethandispersion lag bei 35 Gew.-%.
Acronal® 290D der Firma BASF Aktiengesellschaft.
Die acrylierte Polyurethandispersion wurde analog der in der deutschen Patentschrift
Patentschrift DE 44 37 535 A1 auf Seite 7, Zeilen 36 bis 53, "C Herstellung einer
acrylierten Polyacrylatdispersion", angegebenen Vorschrift hergestellt.
Zu diesen Zweck wurde zunächst ein Polyesterdiol aus 29,41 Gewichtsteilen
Neopentylglykol, 16,698 Gewichtsteilen 1,6-Hexandiol und 44,198 Gewichtsteilen
Adipinsäure in 8,834 Gewichtsteilen Methylisobutylketon sowie 0,860 Gewichtsteilen
Cyclohexan als Schleppmittel hergestellt.
Analog der vorstehend angegebenen Vorschrift wurde ein Polyurethanpräpolymer aus
1,875 Gewichtsteilen Neopentylglykol, 17,398 Gewichtsteilen der Polyesterdiol-Lösung,
0,6 Gewichtsteilen Trimethylolpropanmonoallylether und 12,823 Gewichtsteilen
Isophorondiisocyanat in der Gegenwart von 0,010 Gewichtsteilen Dibutylzinndilaurat
sowie 20,527 Gewichtsteilen Methylisobutylketon hergestellt und mit 3,056
Gewichtsteilen Trimethylolpropan kettenverlängert.
Die resultierende Polyurethan-Lösung wurde als Vorlage für die Copolymerisation einer
Monomermischung aus 14,041 Gewichtsteilen n-Butylacrylat, 14,041 Gewichtsteilen
Methylmethacrylat, 3,359 Gewichtsteilen Hydroxypropylmethacrylat und 2,626
Gewichtsteilen Acrylsäure verwendet. Als Initiatorlösung diente ein Gemisch aus 6,722
Gewichtsteilen Methylisobutylketon und 1,022 Gewichtsteilen tert.-Butylperoxy-2-
ethylhexanoat.
51,840 Gewichtsteile der resultierenden Lösung des acrylierten Polyurethans wurden mit
Dimethylethanolamin in 47,051 Gewichtsteilen Wasser versetzt, wonach das
Methylisobutylketon abdestilliert wurde. Die resultierende acrylierte
Polyurethandispersion wies einen Feststoffgehalt von 44 Gew.-% auf.
Highlink® OG502 der Firma Clariant (Nanopartikeln auf der Basis von Siliziumdioxid, 30 Gew.-%ig
in Isopropanol).
Assoziativverdicker auf Polyurethanbasis; Serad® FX 1010 der Firma Servo Delden B. V.
Cymel® 1133 (98%ig in Isobutanol).
Paste aus 0,794 Gewichtsteilen Aerosil® R 805, 2,323 Gewichtsteilen des Festkörpers der
acrylierten Polyurethandispersion gemäß Ziff. 3, 0,023 Gewichtsteilen
Tetramethyldecindiol, um 0,017 Gewichtsteilen Ammoniak, 0,070 Gewichtsteilen
Dimethylethanolamin, 7,370 Gewichtsteilen deionisiertem Wasser, 0,872 Gewichtsteilen
Butylglykol und 0,025 Gewichtsteilen Agitan® 219 (Festkörpergehalt insgesamt: 27,1 Gew.-%).
Paste aus 0,276 Gewichtsteile Aerosil® R 972, 0,808 Gewichtsteilen des Festkörpers der
acrylierten Polyurethandispersion gemäß Ziff. 3, 0,008 Gewichtsteilen
Tetramethyldecindiol, 0,006 Gewichtsteilen Ammoniak, 0,024 Gewichtsteilen
Dimethylethanolamin, 2,562 Gewichtsteilen deionisiertem Wasser 0,304 Gewichtsteilen
Butylglykol und 0,009 Gewichtsteilen Agitan® 219 (Festkörpergehalt insgesamt: 27 Gew.-
%).
Tetramethyldecindiol, 52 Gew.-%ig in Butylglykol.
Tönpaste aus 1,343 Gewichtsteilen des Festkörpers der acrylierten Polyurethandispersion
gemäß Ziff. 3, 3,008 Gewichtsteilen Pigmente, 0,041 Gewichtsteilen
Dimethylethanolamin, 2,977 Gewichtsteilen deionisiertem Wasser, 0,385 Gewichtsteilen
Festkörper von Disperbyk® 184 der Firma Byk Chemie, 0,237 Gewichtsteilen Butylglykol
0,436 Gewichtsteilen Isopropoxypropanol, 0,119 Gewichtsteilen 1,2-Propylenglykol und
0,174 Gewichtsteilen Pluriol® P 900 der Firma BASF Aktiengesellschaft.
Tönpaste aus 0,437 Gewichtsteilen des Festkörpers der acrylierten Polyurethandispersion
gemäß Ziff. 3, 0,653 Gewichtsteilen Pigmente, 0,013 Gewichtsteilen
Dimethylethanolamin, 1,509 Gewichtsteilen deionisiertem Wasser, 0,066 Gewichtsteilen
Festkörper von Disperbyk® 184 der Firma Byk Chemie, 0,041 Gewichtsteilen
Butylglykol, 0,020 Gewichtsteilen 1,2-Propylenglykol und 0,099 Gewichtsteilen Pluriol®
P 900 der Firma BASF Aktiengesellschaft.
Tönpaste aus 0,297 Gewichtsteilen des Festkörpers der acrylierten Polyurethandispersion
gemäß Ziff. 3, 0,750 Gewichtsteilen Pigmente, 0,009 Gewichtsteilen
Dimethylethanolamin, 0,399 Gewichtsteilen deionisiertem Wasser, 0,008 Gewichtsteilen
Festkörper von Disperbyk® 184 der Firma Byk Chemie, 0,005 Gewichtsteilen Butylglykol
0,030 Gewichtsteilen Isopropoxypropanol und 0,002 Gewichtsteilen 1,2-Propylenglykol.
Tönpaste aus 0,172 Gewichtsteilen des Festkörpers der acrylierten Polyurethandispersion
gemäß Ziff. 3, 0,480 Gewichtsteilen Pigmente, 0,005 Gewichtsteilen
Dimethylethanolamin, 0,294 Gewichtsteilen deionisiertem Wasser und 0,174
Gewichtsteilen Pluriol® P 900 der Firma BASF Aktiengesellschaft.
Farbpaste aus 1,133 Gewichtsteilen des Festkörpers der acrylierten Polyurethandispersion
gemäß Ziff. 3, 1,931 Gewichtsteilen Novopermrot F2 der Firma BASF Aktiengesellschaft,
0,034 Gewichtsteilen Dimethylethanolamin, 2,313 Gewichtsteilen deionisiertem Wasser,
0,202 Gewichtsteilen Festkörper von Disperbyk® 184 der Firma Byk Chemie, 0,124
Gewichtsteilen Butylglykol und 0,062 Gewichtsteilen 1,2-Propylenglykol.
Die Herstellung der Wasserbasislacke erfolgte durch Vermischen der in der Tabelle 1
angegebenen Bestandteile in den dort angegebenen Mengen.
Für die Prüfung der anwendungstechnischen Eigenschaften der Wasserbasislacke der
Tabelle 1 wurden in üblicher und bekannter Weise Prüftafeln der Abmessungen 10 × 20 cm
hergestellt. Hierzu wurden Stahltafeln (Karosseriebleche), die mit einer üblichen und
bekannten kathodisch abgeschiedenen und eingebrannten Elektrotauchlackierung (KTL)
beschichtet waren, mit einem handelsüblichen Dünnschichtfüller (Ecoprime® 60 der Firma
BASF Coatings AG) beschichtet, wonach die resultierende Füllerschicht während fünf
Minuten bei 20°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65% abgelüftet und in einem
Umluftofen während fünf Minuten bei 80°C getrocknet wurde. Hiernach wies die
Füllerschicht eine Trockenschichtdicke von 15 µm auf.
Nach dem Abkühlen der Prüftafeln auf 20°C wurden die Wasserbasislacke der Tabelle 1
appliziert, während fünf Minuten bei 20°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65%
abgelüftet und in einem Umluftofen während fünf Minuten bei 80°C getrocknet, so daß
die getrockneten Basislackschichten eine Trockenschichtdicke von etwa 15 µm aufwiesen.
Nach dem erneuten Abkühlen der Prüftafeln auf 20°C wurden die Basislackschichten mit
einem Pulverslurry-Klarlack gemäß der internationalen Patentanmeldung WO 96/32452
überschichtet. Die resultierende Pulverslurry-Klarlackschichten wurden während 3
Minuten bei 20°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65% abgelüftet, und in einem
Umluftofen während fünf Minuten bei 55°C getrocknet. Die Trockenschichtdicke der
resultierenden Klarlackschichten lag bei 55 bis 57 µm.
Nach der Applikation aller drei Schichten wurden sie gemeinsam während 30 Minuten bei
135°C eingebrannt, wodurch die erfindungsgemäße Mehrschichtlackierungen der
Beispiele 1 und 2 und die nicht erfindungsgemäßen Mehrschichtlackierung der
Vergleichsversuche V1 und V2 resultierten.
Die resultierenden Prüftafeln werden im folgenden als "Originaltafeln" bezeichnet. Vor der
Prüfung und der Applikation der Reparaturlackierungen wurden sie während 24 Stunden
im Klimaraum bei 23°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50% gelagert.
Ein Teil der Originaltafeln wurden mit einer ersten Reparaturlackierung nach ISO 1520
versehen. Diese Tafeln werden im folgenden als "1.-Reparatur-Tafeln" bezeichnet.
Ein Teil dieser 1.-Reparatur-Tafeln wurden nach ISO 1520 mit einer zweiten
Reparaturlackierung versehen. Diese Tafeln werden im folgenden als "2.-Reparatur-
Tafeln" bezeichnet.
Für die Prüfung der Haftung der aus den Wasserbasislacken der Tabelle 1 hergestellten
Wasserbasislackierungen auf Glas wurden die Wasserbasislacke auf Glasplatten appliziert
und während 30 Minuten bei 140°C eingebrannt, so daß Wasserbasislackierungen einer
Schichtstärke von 30 µm resultierten. Auf die Wasserbasislackierungen wurden
Wassertropfen gegeben und eine Stunde lang einwirken gelassen. Beurteilt wurde die
Haftung der Wasserbasislackierungen an den mit Wassertropfen benetzten Stellen im
Vergleich zu der Haftung an den nicht benetzten Stellen.
Die Originaltafeln, die 1.-Reparatur-Tafeln und die 2.-Reparatur-Tafeln wurden direkt und
nach unterschiedlicher Vorbehandlung der Gitterschnittprüfung nach DIN ISO 2409: 1994-
10 unterworfen.
Des weiteren wurden die Originaltafeln und die 2.-Reparatur-Tafeln dem Steinschlagtest
VCKN4441 von NedCar unterworfen. Dieser Steinschlagtest ist in der Fachwelt allgemein
bekannt.
Des weiteren wurde die Wolkigkeit, d. h. das Ausmaß der Hell-Dunkel-Schattierungen, der
Basislackierungen auf den Originaltafeln unter diffusem Licht aus einem Abstand von 2
bis 3 m in Aufsicht (80°) und in Schrägsicht (40°) visuell beurteilt und benotet (Note 1:
keine Wolken sichtbar; bis Note 5: Wolken sehr deutlich sichtbar).
Die Ergebnisse dieser Tests finden sich in der Tabelle 2. Sie untermauern die überlegene
Haftfestigkeit der aus den erfindungsgemäßen Wasserbasislacken der Beispiele 1 und 2
hergestellten Wasserbasislackierung.
Die Ergebnisse der Tabelle 2 untermauern des weiteren, daß die erfindungsgemäße
Verwendung der monodispersen Nanopartikel auf der Basis von Siliziumdioxid völlig
unerwartet zu einer signifikanten Reduzierung der Wolkigkeit der Basislackierungen führt.
Dieser Effekt stellt sich sogar dann ein, wenn man nicht erfindungsgemäße
Wasserbasislacke, wie die der Vergleichsversuche V1 und V2, nachträglich mit den
Nanopartikeln versetzt. Dies kann sogar noch nach längerer Lagerung der nicht
erfindungsgemäßen Wasserbasislacke geschehen.
Claims (14)
1. Physikalisch, thermisch oder thermisch und mit aktinischer Strahlung härtbarer
wäßriger Beschichtungsstoff, enthaltend
- A) mindestens ein gesättigtes, ungesättigtes und/oder mit olefinisch ungesättigten Verbindungen gepfropftes, ionisch und/oder nichtionisch stabilisiertes Polyurethan als Bindemittel,
- B) mindestens ein farb- und/oder effektgebendes Pigment und
- C) monodisperse Nanopartikel auf der Basis von Siliziumdioxid.
2. Beschichtungsstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nanopartikel kolloidal gelöst vorliegen.
3. Beschichtungsstoff nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nanopartikel in einem wäßrigen Medium oder einem organischen Medium gelöst
vorliegen.
4. Beschichtungsstoff nach Anspruch 3, Leertaste dadurch gekennzeichnet, daß das
wäßrige Medium oder das organische Medium mindestens einen Alkohol enthält.
5. Beschichtungsstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Nanopartikel in saurer oder basischer Form vorliegen.
6. Beschichtungsstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Nanopartikel eine mittlere Teilchengröße von 1 bis 60 nm haben.
7. Beschichtungsstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Nanopartikel in dem Beschichtungsstoff in einer Menge von, bezogen auf den
Festkörper des Beschichtungsstoffs, von 0,1 bis 30 Gew.-% enthalten sind.
8. Beschichtungstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das gesättigte, ungesättigte und/oder mit olefinisch ungesättigten Verbindungen
gepfropfte, ionisch und/oder nichtionisch stabilisierte Polyurethan (A) entweder
- 1. funktionelle Gruppen, die durch Neutralisationsmittel und/oder Quaternisierungsmittel in Kationen überführt werden können, und/oder kationische Gruppen oder
- 2. funktionelle Gruppen, die durch Neutralisationsmittel in Anionen überführt werden können, und/oder anionische Gruppen und/oder
- 3. nichtionische hydrophile Gruppen
9. Beschichtungsstoff nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
er Vernetzungsmittel (D) für die thermische Vernetzung enthält.
10. Beschichtungsstoff nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß er mit
aktinischer Strahlung aktivierbare Bestandteile (E) für die Vernetzung mit
aktinischer Strahlung enthält.
11. Verwendung des wäßrigen Beschichtungsstoffs gemäß einem der Ansprüche 1 bis
10 für die Herstellung einschichtiger oder mehrschichtiger, farb- und/oder
effektgebender Lackierungen für die Automobilerst- und -repararurlackierung, die
industrielle Lackierung, inclusive Coil Coating und Container Coating, die
Kunststofflackierung und die Möbellackierung.
12. Verwendung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der wäßrige
Beschichtungsstoff als Wasserbasislack und Unidecklack in der Automobilerst- und
-repararurlackierung verwendet wird.
13. Verfahren zur Herstellung einer ein- oder mehrschichtigen farb- und/oder
effektgebenden Lackierung durch Applikation mindestens einer Schicht des
wäßrigen Beschichtungsstoffs gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 auf ein
grundiertes oder ungrundiertes Substrat und physikalische oder thermische Härtung
oder Härtung mit Hitze und aktinischem Licht der resultierenden Naßschicht(en).
14. Verfahren zur Herstellung einer farb- und/oder effektgebenden
Mehrschichtlackierung nach dem Naß-in-naß-Verfahren durch
- A) Applikation einer Wasserbasislackschicht auf ein grundiertes oder ungrundiertes Substrat,
- B) Ablüften und Zwischentrocknen der resultierenden Wasserbasislackschicht,
- C) Applikation einer Klarlackschicht auf der Wasserbasislackschicht und
- D) thermische Härtung oder Härtung mit Hitze und aktinischem Licht der beiden Naßschichten,
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