DE10003130A1 - Betätigungsvorrichtung für eine Kupplung - Google Patents
Betätigungsvorrichtung für eine KupplungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Betätigungsvorrichtung, insbesondere für eine zwischen Antriebsmotor und einem Übersetzungsgetriebe vorzusehende Reibungskupplung, wobei die Betätigungsvorrichtung ein Ausrückmechanismus zur Betätigung der Kupplungsbetätigungsmittel aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Betätigungsvorrichtung für eine Kupplung bzw. eine
Reibungskupplung mit einer Betätigungsvorrichtung. Kupplungen werden zur
Drehmomentübertragung im Antriebsstrang von Kraftfahrzeugen eingesetzt, wobei
die Kupplung ein vom Ausgangsteil bzw. der Abtriebswelle eines Antriebsmotors,
wie z. B. der Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine, antreibbares Eingangsteil und
ein mit einer anzutreibenden Welle, wie z. B. der Eingangswelle eines
Übersetzungsgetriebes, verbindbares Ausgangsteil besitzt. Solche Kupplungen
haben Betätigungsmittel, wie z. B. Tellerfederzungen, die über ein
Ausrückmechanismus das Teil der Betätigungsvorrichtung ist, betätigbar sind.
Reibungskupplungen bzw. Betätigungsvorrichtungen für Reibungskupplungen
sind beispielsweise durch die US-Patente 4 865 173, 4 890 711 und 5 267 635
bekannt geworden. Bei diesen Konstruktionen ist die zur Betätigung der
Reibungskupplung bereitzustellende Leistung bzw. Energie verhältnismäßig hoch.
Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß die von der Anpreßfeder der
jeweiligen Kupplung aufgebrachte Kraft vollständig durch die
Betätigungsvorrichtung überwunden werden muß.
Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine
Betätigungsvorrichtung bzw. eine Reibungskupplung mit einer solchen
Betätigungsvorrichtung zu schaffen, die einen verringerten Energieeinsatz zum
Betätigen und Ansteuern der Reibungskupplung benötigt. Insbesondere soll bei
Einsatz von Elektromotoren die zum Betätigen der Reibungskupplung
erforderliche elektrische Leistung verringert werden. Weiterhin soll die
erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung in einfacher Weise eine
Automatisierung einer Reibungskupplung ermöglichen, so daß diese zumindest in
Verbindung mit einem halb automatisierten oder gar mit einem voll automatisierten
Getriebe verwendet werden kann. Insbesondere soll in Abhängigkeit von der
Betätigung eines Getriebes eine automatische Kupplungsbetätigung ermöglicht
werden.
Gemäß der Erfindung wird dies unter anderem dadurch erzielt, daß die
Betätigungsvorrichtung einen Ausrückmechanismus zur Betätigung der
Kupplungsbetätigungsmittel, wie z. B. Tellerfederzungen, aufweist, der ein axial
verlagerbares Betätigungselement, das auf die Kupplungsbetätigungsmittel
einwirkt, besitzt, welches über ein eine drehende Bewegung in eine lineare
Bewegung umwandelndes Getriebe axial in Ausrück- und Einrückrichtung der
Kupplung bewegbar ist, wobei hierfür das Getriebe ein mit einem vom
Antriebsmotor antreibbares Bauteil koppelbares Antriebselement sowie zwei über
eine Getriebeübersetzung mit dem Antriebselement antriebsmäßig gekoppelte
Bewegungseinleitungselemente besitzt, wobei diese beiden
Bewegungseinleitungselemente über eine die Drehbewegung des
Antriebselements in eine lineare Bewegung umwandelnde Getriebeübersetzung
mit dem Betätigungselement wirkungsmäßig verbunden sind und bei
angetriebenem Antriebselement die Ausrückbewegung des Betätigungselementes
durch Abbremsen des einen der beiden Bewegungseinleitungselemente und die
Einrückbewegung des Betätigungselementes durch Abbremsen des anderen der
Bewegungseinleitungselemente gewährleistet wird.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn das mit dem Betätigungselement
zusammenwirkende Getriebe selbsthemmend ist, so daß auch in den Zuständen,
in denen der Motor der Betätigungsvorrichtung keine Leistung abgibt, also
beispielsweise nicht strombeaufschlagt ist, die Reibungskupplung sich nicht
ungewollt verstellen kann. Es wird also dadurch gewährleistet, daß eine gezielte
Betätigungsstellung der Reibungskupplung auch ohne Leistungsabgabe des
Motors der Betätigungsvorrichtung beibehalten werden kann. Dadurch ist es
möglich, die Reibungskupplung auch derart anzusteuern, daß sie immer gerade in
einem Eingriffzustand gehalten wird, welcher zur Übertragung des gerade
anstehenden Drehmoments der Brennkraftmaschine des Kraftfahrzeuges
ausreicht. Zweckmäßig kann es dabei sein, wenn die Reibungskupplung jeweils in
einen derartigen Eingriffszustand gebracht wird, der das 1 bis 1,4-fache des
anstehenden Drehmomentes beträgt. Dadurch können im Antriebsstrang
auftretende Drehmomentstöße durch Durchrutschen der Reibungskupplung
gedämpft werden. Auch ist es möglich, die Reibungskupplung derart anzusteuern,
daß zumindest bei bestimmten Betriebszuständen des Kraftfahrzeuges ein
geringer Schlupf in der Reibungskupplung vorhanden ist, und dies auch bei
Nichtvorhandensein von Drehmomentstößen. Das Getriebe des
Ausrückmechanismus kann in vorteilhafter Weise zumindest ein Planetengetriebe
umfassen. Zweckmäßig kann es weiterhin sein, wenn der Ausrückmechanismus
wenigstens eine Bewegungsschraube bzw. eine Spindel umfaßt zur Verlagerung
des auf die Kupplungsbetätigungsmittel einwirkenden Betätigungselementes.
Vorteilhaft kann es dabei sein, wenn wenigstens drei auf einem Kreis gleichmäßig
verteilt angeordnete Bewegungsschrauben bzw. Spindeln vorhanden sind, wobei
es zweckmäßig sein kann, wenn diese über das Planetengetriebe verdrehbar
sind. In vorteilhafter Weise kann das Betätigungselement Muttergewinde für die
Bewegungsschrauben bzw. Bewegungsspindeln aufweisen.
Für den Aufbau und die Funktion des Ausrückmechanismus kann es besonders
vorteilhaft sein, wenn die Bewegungsschrauben am Antriebselement des
Planetengetriebes verdrehbar gelagert sind. Dabei kann das Antriebselement
einen Planetenträger bilden, an dem mit den Bewegungsschrauben bzw. den
Spindeln drehfest verbundene Planetenzahnräder verdrehbar gelagert sind.
Die Bewegungseinleitungselemente, mittels derer die axiale Verlagerung des
Betätigungselementes erzeugt wird, sind in vorteilhafter Weise Bestandteil des
Planetengetriebes oder aber zumindest antriebsmäßig mit Bestandteilen des
Planetengetriebes verbunden. So kann das eine der
Bewegungseinleitungselemente das Hohlrad tragen oder gar bilden und das
andere der Bewegungseinleitungselemente das Sonnenrad tragen bzw.
unmittelbar bilden. In vorteilhafter Weise können die
Bewegungseinleitungselemente ringförmig ausgebildet und konzentrisch zum
Betätigungselement angeordnet sein. Das Antriebselement des
Planetengetriebes, welches wie bereits erwähnt durch einen Planetenträger
gebildet sein kann, ist in vorteilhafter Weise mit einem Bauteil, wie insbesondere
dem Gehäuse der Reibungskupplung, antriebsmäßig verbindbar bzw. verbunden.
Dadurch ist es möglich, die für die Betätigung der Reibungskupplung erforderliche
Energie vom Verbrennungsmotor bzw. vom Antriebsstrang des Kraftfahrzeuges
abzugreifen. Bei drehender Brennkraftmaschine ist es also lediglich erforderlich,
eines der Bewegungseinleitungselemente abzubremsen, um eine Betätigung der
Reibungskupplung, nämlich einen Ausrückvorgang oder einen Einrückvorgang,
einzuleiten. Zweckmäßig kann es sein, wenn die Bewegungseinleitungselemente
jeweils eine Angriffsfläche besitzen für ein Bremselement. Ein solches
Bremselement kann in vorteilhafter Weise durch ein Reibrad gebildet sein. Die
jeweilige Angriffsfläche für das Bremselement kann durch einen axialen
ringförmigen Ansatz gebildet sein, den die Bewegungseinleitungselemente tragen
bzw. aufweisen. Die beiden Ansätze sind dabei in vorteilhafter Weise konzentrisch
zueinander angeordnet, wobei radial zwischen diesen das Bremselement, wie z. B.
ein Reibrad, vorgesehen ist, welches wahlweise mit einer der Angriffsflächen in
Eingriff bzw. in Reibkontakt bringbar ist. Das Bremselement kann in vorteilhafter
Weise über einen Motor, wie insbesondere einen Elektromotor, gegenüber den
Bewegungseinleitungselementen radial verlagerbar sein. Die
Betätigungsvorrichtung kann dabei derart ausgebildet sein, daß über den Motor
nicht nur ein Eingriff zwischen den Angriffsflächen und dem Bremselement
ermöglicht ist, sondern auch noch zusätzlich eine Verdrehung des vorzugsweise
durch ein Reibrad gebildetes Bremselement. Durch eine derartige Ausgestaltung
der Betätigungsvorrichtung kann auch bei stillstehender Brennkraftmaschine die
Reibungskupplung über den Motor betätigt werden. Dadurch kann beispielsweise
vor dem Anlassen der Brennkraftmaschine die Reibungskupplung ausgerückt
werden. Dies kann beispielsweise vorteilhaft sein, wenn die Reibungskupplung in
Abhängigkeit von der Betätigung eines Schaltgetriebes automatisch betätigt wird.
In vorteilhafter Weise kann das Reibrad über einen Schneckenantrieb mit dem
Motor verbunden sein, wobei dieser Schneckenantrieb selbsthemmend sein kann.
Durch die Selbsthemmung des Schneckenantriebes kann gewährleistet werden,
daß bei Betätigung des Ausrückmechanismus mittels vom Antriebsstrang bzw. der
Brennkraftmaschine abgezweigter Energie keine Rückwirkung der auf das
Reibrad einwirkenden Kräfte auf den Motor erfolgt. Für den Aufbau und die
Funktion der Betätigungsvorrichtung kann es besonders vorteilhaft sein, wenn das
Reibrad mitsamt dem Schneckenantrieb auf einem Träger vorgesehen sind, wobei
dieser Träger über eine Blattfederaufhängung verlagerbar aufgehängt sein kann.
Über diese Aufhängung kann die für den. Reibeingriff des Reibrades mit den
Bewegungseinleitungselementen erforderliche Verlagerung gewährleistet werden.
Der Träger kann als Gehäuse ausgebildet sein, in dem zumindest der
Schneckenantrieb aufgenommen ist. Der Motor der Betätigungsvorrichtung sowie
der Träger können in vorteilhafter Weise vom Übersetzungsgetriebe eines
Kraftfahrzeuges getragen sein.
Um eine einwandfreie Funktion sowie einen einfachen Aufbau der
Betätigungsvorrichtung zu gewährleisten, kann es weiterhin vorteilhaft sein, wenn
zwischen dem Motor der Betätigungsvorrichtung und dem Schneckenantrieb ein
weiteres Planetengetriebe vorgesehen ist, mittels dessen sowohl die Verlagerung
des Reibrades als auch bei Bedarf die Verdrehung des Reibrades realisiert
werden kann.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn das weitere Planetengetriebe zumindest
drei Elemente besitzt, nämlich einen Planetenträger mit darauf gelagerten
Planetenrädern, ein Hohlrad und ein Sonnenrad, wobei eines der Elemente mit
einer Antriebswelle, ein zweites der Elemente mit einer Abtriebswelle verbunden
ist und das dritte Element eine Gewindeverbindung aufweist, die koaxial zur
Rotationsachse des dritten Elementes angeordnet ist und über die es an einem
feststehenden Gehäuseteil axial verlagerbar geführt bzw. abgestützt ist.
Zweckmäßig kann es dabei sein, wenn das Sonnenrad mit einem elektrischen
Antriebsmotor verbunden ist, der Planetenträger mit der Schnecke des
Schneckenantriebes gekoppelt ist und das Hohlrad über die Gewindeverbindung
axial verlagerbar an einem Gehäuse abgestützt ist. Zweckmäßig kann es sein,
wenn die Schnecke über eine Drehmomentbegrenzungseinrichtung, wie z. B.
Rutschkupplung, gegenüber dem Träger verdrehgesichert ist. Durch diese
Drehmomentbegrenzungseinrichtung wird auch gewährleistet, daß das
Abtriebsteil des weiteren Planetengetriebes, wie z. B. der Planetenträger,
ebenfalls gegen Verdrehung so lange gesichert ist, bis das durch den Motor der
Betätigungsvorrichtung abgegebene Drehmoment größer wird als das von der
Drehmomentbegrenzungseinrichtung übertragbare maximale Drehmoment.
Weitere Vorteile und Merkmale einer erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung
gehen aus der Figurenbeschreibung hervor.
Es zeigt Fig. 1 eine teilweise, im Schnitt dargestellte erfindungsgemäße
Betätigungsvorrichtung und Fig. 2 einen teilweise dargestellten Schnitt gemäß
der Linie II-II der Fig. 1.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Betätigungsvorrichtung 1 umfasst einen
Ausrückermechanismus 2, der über einen Motor 3 unter Zwischenschaltung eines
Getriebemechanismus 4 aktivierbar ist.
Über den Ausrückmechanismus 2 kann eine zwischen einem Schaftgetriebe und
einer Brennkraftmaschine vorgesehene Reibungskupplung 5 ein- und ausgerückt
werden. Bezüglich des Aufbaues und der Wirkungsweise einer derartigen
Reibungskupplung wird beispielsweise auf folgende Patentschriften hingewiesen:
US 5 205 388; US 5 191 810; US 5 160 007.
US 5 205 388; US 5 191 810; US 5 160 007.
Bezüglich weiterer Ausgestaltungsmöglichkeiten von Reibungskupplungen wird
auf die internationalen Patentklassifikationsunterklassen F16 B und B 60 K
verwiesen, und insbesondere auf die Hauptgruppen F16 D13 und B 60 K 17.
Wie aus Fig. 2 erkennbar, handelt es sich um eine Reibungskupplung 5, die ein
Gehäuse 6 aufweist, das mit einem Schwungrad 7 verbunden ist, welches
seinerseits wiederum mit einem nicht näher dargestellten Motor, wie
Brennkraftmaschine, antriebsmäßig gekoppelt ist. Die Reibungskupplung 5 besitzt
Kupplungsbetätigungsmittel 8, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
durch Tellerfederzungen 8 gebildet sind. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel wird die Reibungskupplung 5 zwangsweise über einen
Energiespeicher in Form einer Tellerfeder 9 in die geschlossene Position
gedrängt. Die Tellerfeder 9 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel derart
am Gehäuse 6 verschwenkbar gelagert, daß sie ähnlich wie ein zweiarmiger
Hebel wirkt. Die Tellerfeder 9 beaufschlagt die Anpreßplatte 10, wodurch im
eingerückten Zustand der Reibungskupplung 5 die Kupplungsscheibe 11
zwischen dem Schwungrad 7 und der Anpreßplatte 10 eingespannt wird. Die
Kupplungsscheibe 11 ist mit der Eingangswelle eines nicht näher dargestellten
Getriebes verbunden.
Der Ausrückmechanismus 2 ist mittels des Motors 3 aktivierbar bzw. antreibbar.
Der Motor 3 kann in vorteilhafter Weise durch einen Elektromotor gebildet sein,
der in beide Drehrichtungen ansteuerbar ist. Der Ausrückmechanismus 2 kann
weiterhin mittels Energie aus dem Antriebsstrang betätigt werden. Insbesondere
kann die zum Betätigen des Ausrückmechanismus 2 erforderlichen Energie von
dem das Schwungrad 7 antreibenden Motor, wie insbesondere
Brennkraftmaschine, abgeleitet werden.
Der Ausrückmechanismus 2 besitzt ein axial verlagerbares Betätigungselement
12, das hier als Betätigungsring 12 ausgebildet ist. Über das Betätigungselement
12 sind die Kupplungsbetätigungsmittel 8 gegenüber dem Gehäuse 6
verschwenkbar. Hierfür ist das Betätigungselement 12 über ein eine drehende
Bewegung in eine lineare Bewegung umwandelndes Getriebe 13 axial in Ausrück-
und Einrückrichtung der Reibungskupplung 5 bewegbar.
Das zum Ausrückmechanismus 2 gehörende Getriebe 13 ist als Planetengetriebe
ausgebildet und besitzt einen Planetenträger 14, auf dem Planetenräder 15
drehbar gelagert, jedoch axial fest sind. Die Planetenräder 15 sind vorzugsweise
gleichmäßig über den Umfang des ringförmig ausgebildeten Planetenträgers 14
angeordnet. Weiterhin sind die Planetenräder 15 mit dem Betätigungselement 12
über eine die Drehbewegung der Planetenräder 5 in eine lineare Bewegung für
das Betätigungselement 12 umwandelnde Antriebsverbindung gekoppelt. Diese
Antriebsverbindung ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch
wenigstens eine durch ein Planetenrad 15 angetriebene Schraube 16 gebildet, die
in Eingriff mit einem vom Betätigungselement 12 getragenen Muttergewinde 17
steht.
Der Ausrückmechanismus 2 besitzt weiterhin ein Sonnenrad 18 sowie ein Hohlrad
19, die mit den Planetenrädern 15 in Eingriff stehen. Der Planetenträger 14 ist bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel mit dem Gehäuse 6 der
Reibungskupplung 5 drehfest verbunden, so daß bei angetriebenem Schwungrad
7 der Planetenträger 14 rotiert.
Das Sonnenrad 18 und das Hohlrad 19 tragen jeweils einen axialen ringförmigen
Ansatz 20, 21, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zylinderförmig
ausgebildet sind.
Das Sonnenrad 18 und das Hohlrad 19 bzw. die mit diesen fest verbundenen
Bauteile, welche die axialen Ansätze 20 und 21 aufweisen, bilden Elemente, über
die die Betätigung der Reibungskupplung 5 eingeleitet werden kann. Hierfür ist
alternativ das Sonnenrad 18 oder das Hohlrad 19 antreibbar. Gemäß einem
Betriebsmodus der Betätigungsvorrichtung 1, der bei angetriebenem Schwungrad
7 Anwendung findet, wird das Ein- und Ausrücken der Reibungskupplung 5 durch
Abbremsen des Sonnenrades 18 bzw. des Hohlrades 19 bewirkt bzw. eingeleitet.
Je nach Auslegung der Schrauben-Mutterverbindung 16, 17 kann das Schließen
durch Abbremsen des Sonnenrades 18 und das Öffnen der Reibungskupplung 5
durch Abbremsen des Hohlrades 19 erfolgen oder umgekehrt.
Sofern keines der Räder 18, 19 abgebremst wird, drehen alle Bauteile des
Getriebes 13 synchron mit dem Schwungrad 7. Sobald eines der Räder 18, 19
abgebremst wird, entsteht eine Differenzdrehzahl zwischen dem Planetenträger
14 und zumindest dem abgebremsten Zahnrad, nämlich 18 oder 19. Diese
Differenzdrehzahl bewirkt, daß sich auch die Planetenräder 15 auf dem
Planetenträger 14 um ihre Achse drehen und durch die Schrauben-
Mutterverbindung 16, 17 das Betätigungselement 12 axial verschoben wird,
wodurch die Reibungskupplung 5 entsprechend betätigt wird.
Zum selektiven Abbremsen des Sonnenrades 18 bzw. des Hohlrades 19 ist ein
Bremselement 22 vorgesehen, das bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als
Reibrad 22 ausgebildet ist. Das Bremselement 22 ist entsprechend den Pfeilen 23
verlagerbar, und zwar mittels des Motors 3, so daß das Bremselement 22
alternativ mit der Außenfläche 20a des axialen Ansatzes 20 bzw. der Innenfläche
des aalen Ansatzes 21a in Reibeingriff bringbar ist. Dadurch wird das
entsprechende Zahnrad 18, 19 abgebremst, wodurch, wie bereits beschrieben,
eine Betätigung der Reibungskupplung 5 eingeleitet wird.
Das durch ein Reibrad 22 gebildete Bremselement ist in einem durch den Motor 3
bewegbaren Gehäuse verdrehbar gelagert, wobei jedoch das Reibrad 22 zur
Abbremsung eines der Räder 18, 19 gegen Verdrehung festgehalten wird, wie dies
im folgenden noch beschrieben wird.
Das Gehäuse bzw. der Träger 24 ist von einem weiteren Gehäuse bzw. Träger 25
derart verlagerbar getragen, daß das Bremselement 22 mit den Ansätzen 20 bzw.
21 in Eingriff bringbar ist. Am Gehäuse bzw. Träger 25 ist auch der Elektromotor 3
befestigt. Der Träger 25 kann beispielsweise am Getriebe eines Kraftfahrzeuges
befestigt sein oder einstückig mit dem Getriebegehäuse ausgebildet sein.
Die Verlagerung des Trägers 24 gegenüber dem Träger 25 wird über eine
Blattfederaufhängung 26 gewährleistet, wobei die Blattfedern 26a einerseits mit
dem Träger 24 und andererseits mit dem Träger 25 gekoppelt sind. Wie aus Fig.
1 ersichtlich ist, sind mindestens zwei voneinander beabstandete
Blattfederanordnungen 26a vorgesehen, die derart angeordnet sind, daß sie eine
Parallelführung bilden.
Wie aus Fig. 1 erkennbar ist, ist das Bremselement bzw. das Reibrad 22 mit
einem Schneckenrad 27, das im Gehäuse 24 gelagert ist, drehfest verbunden.
Das Schneckenrad 27 ist über eine Schnecke 28 antreibbar, die ihrerseits unter
Zwischenschaltung eines weiteren Getriebes 29 in Abhängigkeit von den
vorhandenen Betriebsbedingungen mittels des Motors 3 verdrehbar ist. Die
Schnecke 28 ist über die Welle 30 mit dem Ausgangsteil 31 des
Planetengetriebes 29 verbunden. Das Ausgangsteil 31 ist hier durch einen
Planetenträger 31 gebildet, auf dem mehrere Planeten 32 verdrehbar gelagert
sind. Das Planetengetriebe 29 besitzt ein Sonnenrad 33, das mit dem Motor 3
drehverbunden ist. Das Hohlrad 34 ist hier von einem Gehäuse 35 getragen. Im
Gehäuse 35 ist der Planetenträger 31 verdrehbar gelagert. Das Gehäuse 35 bzw.
das Hohlrad 34 trägt einen axialen, zylinderförmigen Ansatz 36, der über eine
Schraub- bzw. Gewindeverbindung 37 mit einem am Träger 25 vorgesehenen
axialen Ansatz 38 zusammenwirkt. Über die Gewindeverbindung 37 und das
Schneckengetriebe 27, 28 kann das Reibrad 22 in Reibeingriff mit dem Ansatz 20
oder 21 gebracht werden und, falls erforderlich, um seine Drehachse verdreht
werden. Das hier durch den Planetenträger 31 gebildete Ausgangsteil des
Getriebes 29 bzw. das Schneckenrad 28 können nur bei Überschreitung eines
bestimmten Antriebsmomentes innerhalb des Getriebemechanismus 4 verdreht
werden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist hierfür ein
Drehmomentbegrenzer bzw. eine Rutschkupplung 39 vorgesehen, die hier
innerhalb des Gehäuses 24 angeordnet und zwischen der Welle 30 und dem
Gehäuse 24 wirksam ist. Hierfür ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein
Reibelement 40 auf der Welle 30 drehfest vorgesehen, welches einen definierten
Reibeingriff mit einem vom Gehäuse 35 getragenen Bauteil aufweist. Dieses
Bauteil kann beispielsweise durch eine verspannte Tellerfeder gebildet sein, die
zwischen einem Abstützbereich am Gehäuse 24 und dem Bauteil 40 mit einer
definierten Kraft verspannt ist. Die Welle 30 wird dadurch gegenüber dem
Gehäuse 24 bis zu einem bestimmten Drehmoment gegen Verdrehung gesichert.
Erst bei Überschreitung dieses Drehmomentes kann eine Verdrehung der Welle
30 erfolgen. Die Rutschkupplung 39 bzw. der Drehmomentbegrenzer 39 bewirkt,
daß auch bei einem Antrieb des Sonnenrades 33 durch den Motor 3 der
Planetenträger 31 zunächst gegen Verdrehung gesichert ist, wodurch über die
sich drehenden Planetenräder 32 das Hohlrad 34 in Verdrehung versetzt wird.
Letzteres bewirkt, daß der Ansatz 36 gegenüber dem feststehenden Ansatz 38
verdreht wird, wodurch wiederum über die Gewindeverbindung 37 das Hohlrad 34
bzw. das Gehäuse 35 aal verlagert wird, und zwar in eine von der Drehrichtung
des Motors 3 abhängige Axialrichtung (Pfeile 23).
Durch den erfindungsgemäßen Aufbau und die erfindungsgemäße Wirkung der
Betätigungsvorrichtung 1 kann also durch Ansteuerung des Motors 3 in
Abhängigkeit von bestimmten Betriebsparametern des Kraftfahrzeuges das
Reibrad 22 durch aale Verlagerung (entsprechend den Zeilen 23) des
Getriebemechanismus 4 entweder mit dem Ansatz 20 oder dem Ansatz 21 in
Reibverbindung gebracht werden, wodurch die Reibungskupplung 5 ausgerückt
und eingerückt werden kann (oder umgekehrt), und zwar mittels des
Ausrückmechanismus 2, der hier vom Gehäuse 6 getragen ist. Bei diesem
Betriebsmodus muß, wie bereits erwähnt, das Schwungrad 7 rotieren, also
angetrieben werden, da die zum Aus- und Einrücken der Reibungskupplung 5
erforderliche Energie mittels des Schwungrades 7 in den Ausrückmechanismus 2
geleitet wird. Dieser Betätigungsmodus der Reibungskupplung 5 wird also dann
angewandt, wenn die mit dem Schwungrad 7 verbundene Brennkraftmaschine
läuft.
Die Betätigungsvorrichtung 1 ermöglicht auch einen Hilfsbetriebsmodus, der eine
Betätigung der Reibungskupplung 5 auch bei nicht angetriebenem Schwungrad 7
bzw. bei stillstehender Brennkraftmaschine ermöglicht. Bei diesem
Hilfsbetriebsmodus wird die für den Antrieb des Motors 3 erforderliche Energie
aus der Batterie des Fahrzeuges entnommen. Die Betätigung der
Reibungskupplung 5 kann im Hilfsbetriebsmodus langsamer sein als im
Hauptbetriebsmodus. Bei laufender Brennkraftmaschine ist vorzugsweise nur der
Hauptbetriebsmodus aktivierbar. Wie oben erläutert, erfolgt die Betätigung des
Ausrückmechanismus 2 durch Reibeingriff auf zwei Spuren 20a, 21a, die hier
durch axiale Ansätze 20 und 21 gebildet sind. Der Ausrückmechanismus 2 ist
hierfür mit der Reibungskupplung 5 zumindest drehfest verbunden. Das
Abbremsen der Außen- oder Innenspur 20a, 21a bewirkt die Umkehr der
Betätigungsrichtung beim Aus- bzw. Einrücken der Reibungskupplung.
Die Betätigungsvorrichtung 1 bzw. der Aktor 1 ist derart ausgebildet, daß eine
Verzweigung der Antriebsleistung erfolgen kann, wodurch der
Hauptbetriebsmodus und der Hilfsbetriebsmodus ermöglicht wird. Wie bereits
beschrieben, wird beim Hauptbetriebsmodus das Bremselement 22 mit der
entsprechenden Bremsspur 20a, 21a, nämlich dem entsprechenden axialen
Ansatz 20,21 in Reibeingriff gebracht, wodurch das Planetengetriebe 13 in die
gewünschte Drehrichtung über das Schwungrad 7 bzw. das Gehäuse 6
angetrieben wird.
Beim Hilfsbetriebsmodus wird zunächst wie beim Hauptbetriebsmodus über das
Getriebe 29 das Reibrad 22 mit der entsprechenden Fläche (20a oder 21a) des
axialen Ansatzes 20 oder 21 in Eingriff gebracht. Dieser Eingriff erfolgt, wie bereits
beschrieben, mittels der Gewindeverbindung 37, welche dafür sorgt, daß über den
Motor 3 eine axiale Verlagerung entsprechend den Pfeilen 23 erfolgen kann.
Diese axiale Verlagerung wird durch die Bremswirkung der Rutschkupplung bzw.
des Momentenbegrenzers 39 ermöglicht. Durch die Bremswirkung wird nämlich
zunächst die Welle 30 gegen Verdrehung gesichert. Die Betätigung des
Ausrückmechanismus 2 mittels des Motors 3 erfolgt erst dann, wenn das
Bremsmoment des Drehmomentbegrenzers 39 durch erhöhte Leistungsabgabe
des Motors 3 überwunden wird, so daß dann die Welle 30 in die der gewünschten
Betätigungsrichtung der Reibungskupplung 5 entsprechende Drehrichtung
angetrieben werden kann. Über die Schnecke 28 und das Schneckenrad 27
erfolgt dann eine entsprechende Verdrehung des Reibrades 22, welches sich
dann in Reibeingriff befindet mit dem der gewünschten Betätigungsrichtung der
Reibungskupplung 5 entsprechenden axialen Ansatz 20, 21. Die Verdrehung des
Reibrades 22 bewirkt also einen Antrieb des Getriebes 13 und somit auch eine
Betätigung der Reibungskupplung 5 in Ausrückrichtung oder Einrückrichtung.
Während des Hilfsbetriebsmodus ist also der zumindest das Planetengetriebe 29
und die Schnecke 28 sowie das Schneckenrad 27 umfassende
Getriebemechanismus 4 in sich verspannt, und zwar, weil sich der
Getriebemechanismus einerseits an einem der axialen Ansätze 20, 21 und
andererseits an der Gewindeverbindung 37 abstützt. Durch diese Verspannung ist
die Leistungsabgabe über das Hohlrad 34 bzw. das Gehäuse 35 blockiert, so daß
bei Überwindung des Momentenbegrenzers 39 ein Antrieb der Schnecke 28 durch
den Planetenträger 31 erfolgen kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Schrauben-Mutterverbindung 16, 17
selbsthemmend ausgebildet ist, so daß sich die Kupplung 5 nicht selbsttätig
unbeabsichtigt verstellen kann. Der Schneckenantrieb 27, 28 ist
zweckmäßigerweise ebenfalls selbsthemmend, so daß bei laufender
Brennkraftmaschine keine Rückwirkung durch das Reibrad 22 auf den
vorzugsweise durch einen Elektromotor gebildeten Motor 3 erfolgen kann.
Die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung wurde in Verbindung mit einer
Reibungskupplung 5 beschrieben, welche über einen Energiespeicher in Form
einer Tellerfeder 9 zwangsweise geschlossen wird, so daß zum Ausrücken der
Reibungskupplung die von diesem Energiespeicher 9 erzeugte Schließkraft
überwunden werden muß. In besonders vorteilhafter Weise kann jedoch eine
erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung auch in Verbindung mit Kupplungen
Anwendung finden, die zwangsweise zugedrückt werden. Das bedeutet also, daß
die Schließkraft der Reibungskupplung über die Betätigungsvorrichtung bzw. den
Ausrückmechanismus aufgebracht wird.
Die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung 1 kann auch in Verbindung mit
Reibungskupplungen Verwendung finden, bei denen ein Teil der erforderlichen
Anpreßkraft für die Reibungskupplung durch einen Energiespeicher, wie eine
Tellerfeder, aufgebracht wird, und der andere Teil über die Betätigungsvorrichtung
1 bzw. den Ausrückmechanismus 2 auf die Reibungskupplung übertragen wird.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn das Betätigungselement 12 an den
Kupplungsbetätigungsmitteln 8 derart angelenkt ist, daß über dieses in beide
Kupplungsbetätigungsrichtungen, also sowohl in Einrückrichtung als auch in
Ausrückrichtung eine Kraft übertragen werden kann, so daß also sowohl
Schließkräfte als auch Ausrückkräfte durch das Betätigungselement 12 auf die
Kupplungsbetätigungsmittel 8 übertragen werden können.
Die mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche sind Formulierungsvor
schläge ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Patentschutzes. Die
Anmelderin behält sich vor, noch weitere, bisher nur in der Beschreibung und/oder
Zeichnungen offenbarte Merkmale zu beanspruchen.
In Unteransprüchen verwendete Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbil
dung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweili
gen Unteranspruches hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines
selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen
Unteransprüche zu verstehen.
Die Gegenstände der Unteransprüche bilden auch selbständige Erfindungen, die
eine von den Gegenständen der vorhergehenden Unteransprüche unabhängige
Gestaltung aufweisen.
Die Erfindung ist auch nicht auf das Ausführungsbeispiel der Beschreibung be
schränkt. Vielmehr sind im Rahmen der Erfindung zahlreiche Abänderungen und
Modifikationen möglich, insbesondere solche Varianten, Elemente und Kom
binationen und/oder Materialien, die zum Beispiel durch Kombination oder Ab
wandlung von einzelnen in Verbindung mit den in der allgemeinen Beschreibung
und Ausführungsformen sowie den Ansprüchen beschriebenen und in den Zeich
nungen enthaltenen Merkmalen bzw. Elementen oder Verfahrensschritten erfinde
risch sind und durch kombinierbare Merkmale zu einem neuen Gegenstand oder
zu neuen Verfahrensschritten bzw. Verfahrensschrittfolgen führen, auch soweit sie
Herstell-, Prüf- und Arbeitsverfahren betreffen.
Claims (25)
1. Betätigungsvorrichtung für eine Kupplung, insbesondere für eine zwischen
einem Antriebsmotor und einem Übersetzungsgetriebe vorzusehende Rei
bungskupplung, wobei die Betätigungsvorrichtung ein Ausrückmechanismus
zur Betätigung der Kupplungsbetätigungsmittel, wie z. B. Tellerfederzungen,
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausrückmechanismus ein axial
verlagerbares Betätigungselement für die Kupplungsbetätigungsmittel auf
weist, welches über ein eine drehende Bewegung in eine lineare Bewegung
umwandelndes Getriebe axial in Ausrück- und Einrückrichtung der Kupplung
bewegbar ist, wobei hierfür das Getriebe ein mit einem vom Antriebsmotor
antreibbares Bauteil koppelbares Antriebselement sowie zwei über eine Ge
triebeübersetzung mit dem Antriebselement antriebsmäßig gekoppelte Be
wegungseinleitungselemente besitzt, wobei diese beiden Elemente über ei
ne die Drehbewegung des Antriebselements in die lineare Bewegung um
wandelnde Getriebeübersetzung mit dem Betätigungselement wirkungsmä
ßig verbunden sind und bei angetriebenem Antriebselement die Ausrückbe
wegung des Betätigungselementes durch Abbremsen des einen der beiden
Bewegungseinleitungselemente und die Einrückbewegung des Betätigungs
elementes durch Abbremsen des anderen der Bewegungseinleitungsele
mente erzeugt wird.
2. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Getriebe selbsthemmend ist.
3. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Getriebe ein Planetengetriebe umfaßt.
4. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Betätigungselement über wenigstens eine Bewegungs
schraube axial verlagerbar ist.
5. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens drei auf einem Kreis gleichmäßig verteilte Bewegungsschrauben
vorhanden sind.
6. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bewegungsschraube mit einem am Betätigungselement vorgesehe
nen Muttergewinde zusammenwirkt.
7. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Bewegungsschraube über ein Planetenzahnrad des Ge
triebes verdrehbar ist.
8. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Bewegungsschraube am Antriebselement des Planeten
getriebes verdrehbar gelagert ist.
9. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebselement einen Planetenträger
bildet.
10. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das eine der Bewegungseinleitungselemente
das Hohlrad eines Planetengetriebes trägt und das andere der
Bewegungseinleitungselemente ein Sonnenrad trägt.
11. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bewegungseinleitungselemente ringförmig ausgebildet und konzentrisch
zum Betätigungselement angeordnet sind.
12. Betätigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebselement mit dem
Gehäuse der Kupplung antriebsmäßig verbindbar bzw. verbunden ist.
13. Betätigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bewegungseinleitungselemente jeweils eine Angriffsfläche besitzen für ein
Bremselement.
14. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
das Bremselement ein Reibrad ist.
15. Betätigungsvorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bewegungseinleitungselemente jeweils einen aalen, ringförmigen Ansatz
aufweisen, die konzentrisch zueinander angeordnet sind, wobei radial
zwischen den beiden Ansätzen ein wahlweise mit diesen in Eingriff
bringbares Bremselement, wie z. B. ein Reibrad, vorgesehen ist.
16. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bremselement über einen Motor, wie
insbesondere Elektromotor, gegenüber den
Bewegungseinleitungselementen radial verlagerbar ist.
17. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Bremselement durch ein Rad gebildet ist, welches
über den Elektromotor um seine Achse verdrehbar ist.
18. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rad über einen Schneckenantrieb mit dem Motor verbunden ist.
19. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rad mitsamt dem Schneckenantrieb auf einem
Träger vorgesehen sind, der über eine Blattfederaufhängung verlagerbar
aufgehängt ist.
20. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger ein Gehäuse zumindest für den Schneckenantrieb bildet.
21. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 19, 20 dadurch
gekennzeichnet, daß der Motor und der Träger vom Übersetzungsgetriebe
eines Kraftfahrzeuges getragen sind.
22. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem Motor und dem Schneckenantrieb ein
weiteres Planetengetriebe vorgesehen ist.
23. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß
das weitere Planetengetriebe zumindest drei Elemente besitzt, nämlich
einen Planetenträger mit darauf gelagerten Planetenrädern, ein Hohlrad und
ein Sonnenrad, wobei eines der Elemente mit einer Antriebswelle, ein
zweites der Elemente mit einer Abtriebswelle verbunden ist und das dritte
Element eine Gewindeverbindung aufweist, über die es an einem
feststehenden Gehäuseteil axial verlagerbar geführt ist.
24. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß
das Sonnenrad mit einem elektrischen Antriebsmotor verbunden ist, der
Planetenträger mit der Schnecke des Schneckenantriebes gekoppelt ist und
das Hohlrad über die Gewindeverbindung axial verlagerbar an einem
Gehäuse abgestützt ist.
25. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schnecke über eine Drehmomentbegrenzungseinrichtung, wie z. B.
Rutschkupplung, verdrehgesichert ist.
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|---|---|---|---|
| DE10003130A DE10003130A1 (de) | 1999-02-03 | 2000-01-26 | Betätigungsvorrichtung für eine Kupplung |
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| DE19904156 | 1999-02-03 | ||
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- 2000-02-02 FR FR0001296A patent/FR2789141B1/fr not_active Expired - Fee Related
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| IT1316326B1 (it) | 2003-04-10 |
| ITMI20000157A0 (it) | 2000-02-02 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: LUK LAMELLEN UND KUPPLUNGSBAU BETEILIGUNGS KG, 778 |
|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |