DE10003094A1 - Verfahren und Vorrichtung zum berührungslosen Bestimmen von Füllungseigenschaften eines Gefäßes - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum berührungslosen Bestimmen von Füllungseigenschaften eines GefäßesInfo
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Abstract
Eine Messvorrichtung (10) zum berührungslosen Bestimmen von wenigstens einer Füllungseigenschaft wenigstens eines mit einem Material (36) befüllbaren oder befüllten und im übrigen mit einer eine Gassäule bildenden Gasmenge gefüllten Gefässes (12) durch Schallwellen umfasst eine Schallquelle (16) zum Anregen von Schwingungen der Gasmenge, einen Schwingungserfassungssensor (26) zum Erfassen von Schwingungen der Gasmenge, sowie eine Steuer- oder/und Regeleinrichtung (22) zum Verändern von Eigenschaften, vorzugsweise der Frequenz, der von der Schallquelle (16) abgesendeten Schallwellen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum berührungs
losen Bestimmen von wenigstens einer Füllungseigenschaft eines mit einem
Material befüllbaren oder befüllten und im Übrigen mit einer eine Gassäule
bildenden Gasmenge gefüllten Gefäßes durch Schallwellen.
Aus dem Produktkatalog "The Probe - Der Füllstandssensor" (Druck 2/95)
der Firma NIVUS Kontrollgeräte GmbH, D-75031 Eppingen, ist bereits ein
Verfahren sowie eine Vorrichtung zum berührungslosen Bestimmen der
Füllhöhe eines in einen Behälter eingefüllten Materials durch Ultraschall
wellen bekannt. Das dort erläuterte Verfahren beruht auf dem Prinzip der
Echolaufzeitmessung. Dabei wird von einer im oder am Behälter angebrach
ten Ultraschallquelle eine schnelle Folge von Ultraschallimpulsen in
orthogonaler Richtung auf die freie Oberfläche des in den Behälter
eingefüllten Materials zu abgesandt. Die Ultraschallimpulse werden an der
freien Oberfläche reflektiert und von einem Sensor empfangen. Durch
Messung der Laufzeit eines Impulses vom Aussenden bis zum Empfang
desselben kann mit Kenntnis der Schallgeschwindigkeit, der Behältergeome
trie sowie des Anbringungsortes von Schallquelle und Sensor die Füllhöhe
des Materials in dem Behälter bestimmt werden.
Bei dieser bekannten berührungslosen Füllstandsmessung durch Schall
wellen nach dem Verfahren der Echolaufzeitmessung begrenzt die Länge
eines Schallimpulses die maximal mögliche Messauflösung. Um Messvor
richtungen kompakt anzuordnen, d. h., die Schallquelle in kurzem Abstand
von der die Schallimpulse reflektierenden Materialoberfläche anzuordnen und
um bereits geringe Füllhöhenunterschiede erfassen zu können, sind immer
kürzere Schallimpulse nötig, jedoch setzt die Trägheit der Schallquellen der
Verkürzung der Schallimpulse Grenzen. Weiterhin erlauben nur sehr hohe
Frequenzen (größer 1 bis 2 MHz) die erforderliche Fokussierung der
Schallwellen auf einen "Brennfleck". Bei derart hohen Frequenzen wird
eventuell vorhandener Schaum aber als Flüssigkeit interpretiert und eine
falsche Niveaumessung ist die Konsequenz. An diesem Verfahren ist also
nachteilig, dass es lediglich Informationen über die Einfüllhöhe des Materials
in dem Behälter, nicht jedoch über den Zustand etwa der Grenzfläche
zwischen Gas und Material im Behälter liefern kann. Störungen, wie z. B.
Gasblasen oder Schaum auf einer Flüssigkeitsoberfläche führen häufig zu
fehlerhaften Messergebnissen, ohne dass dies durch das Messverfahren
selbst erkannt werden könnte. Somit ist eine Zusatzeinrichtung notwendig,
um die Messbedingungen zu überprüfen.
Dementsprechend ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein zum
Laufzeitmessverfahren alternatives Verfahren anzugeben, mit dem es
möglich ist, wenigstens eine Füllungseigenschaft eines mit einem Material
befüllbaren oder befüllten Gefäßes, beispielsweise Einfüllpegel, Einfüllmenge
des Materials und Beschaffenheit der Grenzfläche zwischen Gas und
Material, auch bei geringen Materialmengen mit hoher Genauigkeit zu
bestimmen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren der eingangs
genannten Art gelöst, bei welchem durch Anregen von Resonanzschwin
gungen der Gasmenge wenigstens eine Resonanzeigenschaft der Gasmenge
bestimmt wird und aus der wenigstens einen Resonanzeigenschaft die
wenigstens eine Füllungseigenschaft ermittelt wird.
Die Resonanzeigenschaften der Gasmenge hängen davon ab, ob sich die
Gasmenge in einem im Wesentlichen geschlossenen oder in einem offenen
Gefäß befindet. Weiterhin hängen die Resonanzeigenschaften der Gasmenge
von den Zustandsgrößen der Gasmenge, wie z. B. Druck und Temperatur,
sowie von der Geometrie des die Gasmenge umgrenzenden Teilraums
innerhalb des Gefäßes ab. Dabei können vorteilhafterweise die Grundwelle
oder eine der Oberwellen oder, zur besseren Diskriminierung auch mehrere
dieser Wellen zur Interpretation herangezogen werden.
Soll beispielsweise der Einfüllpegel bestimmt werden, so kann bspw. aus
einer messtechnisch ermittelten Resonanzfrequenz (über die
Schallgeschwindigkeit des Gases und die damit errechnete Wellenlänge) die
Höhe des Gasmengenvolumens berechnet werden; aus dieser Höhe
bestimmt sich der Einfüllpegel und darüber hinaus bei vorausgesetzter
Kenntnis der Geometrie des Gefäßinnenraums auch die Einfüllmenge.
Die Resonanzeigenschaften der Gasmenge hängen, wie bereits angespro
chen, von der Geometrie des Teilraums ab und damit auch von der
speziellen Form der Grenzfläche zwischen Gas und Material. Störungen der
Form der Grenzfläche z. B. durch Gasblasen, insbesondere Schaum, oder
Festkörper, wie z. B. Styroporteilchen, wirken sich auf die Resonanzeigen
schaften in erster Linie der höheren Harmonischen aus, insbesondere auf
den z. B. durch Anregungsfrequenzvariation erhaltenen Amplitudenverlauf
der in der Gasmenge angeregten Schwingungen (z. B. auf die Breite und
Lage von Resonanzpeaks).
Aufgrund des oben angedeuteten direkten Zusammenhangs zwischen der
Länge der Gassäule und der Wellenlänge einer Resonanzschwingung der
Gasmenge wird mit dem erfindungsgemäßen Verfahren bevorzugt die
Wellenlänge einer Resonanzschwingung der Gasmenge ermittelt. Da die
Wellenlänge zum Quotienten aus Schallgeschwindigkeit und Frequenz
proportional ist, kann die Wellenlänge zum einen durch eine Variation der
Frequenz, zum anderen durch eine Veränderung der Schallgeschwindigkeit,
z. B. durch Variation des Gasdruckes oder der Gastemperatur, verändert
werden.
Im Vergleich zu einer Veränderung einer der Zustandsgrößen des Gases
kann die wenigstens eine Resonanzeigenschaft der Gasmenge mit baulich
einfacheren Maßnahmen in kürzerer Zeit durch eine Variation der
Anregungsfrequenz bestimmt werden mit dem Vorteil, dass hierbei sowohl
Grundwelle wie auch Oberwellen erfasst werden können. Ein weiterer
Vorteil der Variation der Anregungsfrequenz liegt darin, dass hier das die
Gasmenge enthaltende Gefäß nicht abgedichtet zu werden braucht, wie dies
z. B. bei einer Variation des Druckes der Fall ist. Es erfolgt also eine
berührungslose Messung, was die Kontaminationsgefahr durch im Gefäß
vorhandene Messproben entscheidend reduziert.
Besonders günstig ist es, die Variation der Anregungsfrequenz mit einer
Frequenz zu beginnen, die niedriger als eine erwartete
Resonanzgrundfrequenz (Resonanzfrequenz nullter Ordnung) ist und die
Anregungsfrequenz ausgehend von dieser Startfrequenz kontinuierlich zu
erhöhen. Da bei einem im Wesentlichen geschlossenen Gefäß die
Wellenlänge der Resonanzgrundschwingung dem Doppelten der Länge der
zwischen der Grenzfläche Gas/Material und der dieser gegenüberliegenden
Gefäßwand vorhandenen Gassäule und bei einem offenen Gefäß dem
Vierfachen des Abstandes des offenen Gefäßrandes zur Oberfläche des
Materials entspricht, lässt sich eine Start-Anregungsfrequenz einfach über
die Schallgeschwindigkeit abschätzen. Es kann als Startfrequenz jedoch
auch eine Frequenz in der Nähe der Resonanzgrundfrequenz eines nicht mit
Material befüllten Gefäßes gewählt werden.
Das Bestimmen von Resonanzeigenschaften kann weiterhin ein Erfassen
einer Schwingungsamplitude der Gasmenge umfassen. Die Schwingungs
amplituden einer Gasmenge sind leicht zu erfassen und bieten, vorzugs
weise in Zuordnung zu den Anregungsparameterwerten, z. B. den Anre
gungsfrequenzen, bei denen sie erfasst werden, eine einfache, kosten
günstige und sichere Möglichkeit, Aussagen über das Resonanzverhalten
einer Gasmenge zu machen. So entspricht der einem lokalen Maximum der
parameterabhängigen Schwingungsamplituden zugeordnete Parameterwert
einem Resonanzparameterwert der Gasmenge.
Es ist möglich, dass sich die Variation des Anregungsparameters auf eine
Charakteristik der Anregungsschwingung auswirkt. So ist es denkbar, dass
sich etwa die von einer Schallquelle abgegebene Schallleistung mit einer
Variation der Anregungsfrequenz oder des Drucks im Gasraum ändert. Eine
derartige Änderung in der Sender- bzw. Sendecharakteristik führt in der
Regel zu einer Änderung des Schwingungsverhaltens der Gasmenge, was
die Möglichkeit der Fehlinterpretation des Gasmengen-Schwingungsver
haltens in sich birgt. Irrtümliche Rückschlüsse auf Resonanzeigenschaften
der Gasmenge aus lediglich technisch bedingten Veränderungen im
Sendeverhalten können dadurch vermieden werden, dass Schwingungs
amplituden der Gasmenge mit Schwingungsamplituden einer Referenz
schwingung, vorzugsweise der Anregungsschwingung, verglichen werden.
Weiterhin kann das Bestimmen von Resonanzeigenschaften das Bestimmen
der Breite eines Resonanzpeaks von Schwingungen der Gasmenge
umfassen.
Idealerweise tritt Resonanz lediglich in einem sehr eng begrenzten Bereich
des variierten Parameters um den idealen Resonanzparameterwert auf.
Daher ist die Breite des Parameterbereiches, in dem eine resonanzartige
Schwingungsanregung der Gasmenge möglich ist (Breite des Resonanz
peaks), ein Maß für die Abweichung des gerade bestimmten Zustands vom
Ideal- oder Referenzzustand.
Da eine solche Abweichung, abgesehen von Produktionsfehlern des
Gefäßes, ausschließlich von dem im Gefäß vorhandenen Material verursacht
werden kann, lässt die Breite des Resonanzpeaks Rückschlüsse auf den
Zustand des im Gefäß vorhandenen Materials zu. Die Peakbreite kann
bereits durch das Variieren des Resonanzschwingungs-Anregungsparameters
bei gleichzeitigem Erfassen der Schwingungsamplitude der Gasmenge
ohne weiteren Aufwand bestimmt werden.
Vorzugsweise umfasst das Bestimmen der wenigstens einen Reson
anzeigenschaft das Bestimmen von Resonanzfrequenzen, besonders
bevorzugt das Bestimmen einer Grundfrequenz (Resonanzfrequenz nullter
Ordnung) oder/und das Bestimmen wenigstens einer Resonanzfrequenz
erster Ordnung oder höher.
Zum einen können Resonanzfrequenzen mit geringem baulichen und
zeitlichen Aufwand bestimmt werden und zum anderen kann bereits aus der
Kenntnis einer einzigen Resonanzfrequenz der Einfüllgrad des Gefäßes unter
der Voraussetzung bestimmt werden, dass die Ordnung der Resonanz
frequenz bekannt ist. Besonders einfach kann dabei die nullte Ordnung
(Grundfrequenz) bestimmt werden, da bei niedrigeren Anregungsfrequenzen
als der Grundfrequenz keine Resonanz mehr auftritt. Grundsätzlich ist
jedoch die Bestimmung des Einfüllgrades anhand jeder Resonanzfrequenz
möglich.
Weiterhin kann anhand der Lage von Resonanzfrequenzen unterschiedlicher
Ordnung (z. B. Grundwelle und Oberwelle) zueinander auf Störungen im
Inneren des Gefäßes rückgeschlossen werden. Nur im idealen Resonanzfall,
d. h. glatte, das Gasvolumen begrenzende Grenzflächen, sind die
Resonanzfrequenzen höherer Ordnung ganzzahlige Vielfache der
Resonanzgrundfrequenz.
Bevorzugt wird das Verfahren an Materialien, die fließ- oder schüttfähig
sind, besonders bevorzugt an Flüssigkeiten, ausgeführt.
Flüssigkeiten besitzen den Vorteil, dass sie im Idealfall eine glatte Ober
fläche aufweisen und somit Schall sehr gut reflektieren. Es ist darüber
hinaus jedoch denkbar, die Füllungseigenschaften von Gefäßen zu
bestimmen, welche mit feinkörnigen, schüttfähigen Materialien, wie z. B.
Pulver, Sand u. dgl., oder mit einem flüssig zugegebenen und später
erstarrten Material gefüllt sind. Auch diese Materialien bilden eine aus
reichend glatte Grenzfläche.
Ein genaues, berührungsloses Bestimmen von Füllungseigenschaften von
geringen Mengen eines Materials ist beispielsweise häufig in medizinischen
oder pharmazeutischen Dosiervorgängen nötig. Somit kommen als
Materialien besonders flüssige oder pulverförmige Medikamente, Lösungen,
Emulsionen, Suspensionen oder auch Humanseren, wie beispielsweise Blut,
Blutplasma oder allgemein hochmolekulare Proteine in wässriger Lösung, in
Frage.
Gerade bei medizinischen oder pharmazeutischen Dosieranwendungen
kommt es entscheidend darauf an, die dosierte Menge an Material genau zu
kennen. Besonders im Falle der Dosierung von Flüssigkeiten besteht die
Gefahr, dass der Einfüllgrad des Gefäßes bzw. die in das Gefäß dosierte
Flüssigkeitsmenge etwa durch Blasen-, insbesondere Schaumbildung, an
den Gefäßwänden anhaftende Gaseinschlüsse oder Benetzung der
Gefäßwände verfälscht wird.
Aufgrund der unkomplizierten Erfassbarkeit von Schwingungsamplituden
kann das Vorhandensein von Schaum in dem Gefäß auf einfache Weise aus
einem Vergleich einer Schwingungsamplitude der Gasmenge mit einer
Schwingungsamplitude der Anregungsschwingung einer Schallquelle
bestimmt werden. Dies ist möglich, da Schaum aufgrund der relativ großen
darin eingeschlossenen Gasmenge die Schallenergie auftreffender
Schallwellen etwa durch Anregung von Eigenschwingungen der Gas
bläschen wesentlich stärker dissipiert, als dies bei einer blasen- bzw.
schaumfreien Grenzfläche Gas/Material der Fall wäre und somit die
Schwingungsamplitude der Gasmenge abnimmt.
Daneben kann ein Vorhandensein von Schaum auch durch einen Vergleich
der Amplitude oder/und der Breite oder/und der Lage eines Resonanzpeaks
mit der Amplitude oder/und Breite oder/und der Lage eines Resonanzpeaks
aus einer Referenzmessung an einem schaumfreien Gefäß bestimmt werden.
Es hat sich gezeigt, dass bei Vorhandensein von Schaum im Gefäß die Höhe
eines Resonanzpeaks abnimmt, dessen Breite aber zunimmt. Vorzugsweise
wird diese Breite des Frequenzbereichs mit Hilfe eines Diagramms bestimmt,
bei dem die Schwingungsamplitude der Gasmenge über die Frequenz der
Anregungsschwingung aufgetragen ist. Der Resonanz-Frequenzbereich
bildet sich in einem derartigen Diagramm als sogenannter Peak mit einem
Maximum bei der Resonanzfrequenz ab. Eine zuverlässige Aussage über das
Vorhandensein von Schaum im Gefäß anhand der Peakbreite kann dabei nur
gemacht werden, wenn die Peakbreiten der zu vergleichenden Peaks nach
demselben Verfahren bzw. an entsprechenden Stellen bestimmt werden. Als
besonders aussagekräftig hat es sich erwiesen, die Peakbreite in einem
Bereich von 40% bis 90%, vorzugsweise bei ca. 80%, der maximalen Peak
höhe zu bestimmen. Es sind jedoch auch andere Verfahren zur Bestimmung
der Peakbreite denkbar.
Eine weitere Möglichkeit, das Vorhandensein von Schaum in dem Gefäß zu
bestimmen, besteht in einem Vergleich von wenigstens zwei Resonanz
frequenzen unterschiedlicher Ordnung miteinander, vorzugsweise der
Resonanzgrundfrequenz mit einer Resonanzfrequenz höherer Ordnung. Es
hat sich gezeigt, dass im Gefäß vorhandener Schaum die Resonanz
frequenzen zu höheren Frequenzwerten hin verschiebt und zwar von der
Frequenz abhängig, in unterschiedlichem Ausmaß. Das bedeutet, dass
Resonanzfrequenzen höherer Ordnung keine ganzzahligen Vielfachen der
Resonanzgrundfrequenz mehr sind. Die Ursachen dieses Effektes sind
derzeit noch nicht vollständig geklärt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass
die Reflexionseigenschaften der Schaumoberfläche von der Schallfrequenz
abhängig sind.
Der Einfüllgrad des Gefäßes kann, wie bereits beschrieben, auf einfache Art
und Weise bei vorausgesetzter Kenntnis der Schallgeschwindigkeit aus der
Resonanzgrundfrequenz oder/und wenigstens einer Resonanz-Oberfrequenz
bestimmt werden. Um das Ergebnis der Einfüllgradbestimmung abzusichern,
können auch mehrere Resonanzfrequenzen unterschiedlicher Ordnung zur
Einfüllgradbestimmung herangezogen werden.
Da das Vorhandensein von Schaum im Gefäß das Ergebnis der Einfüll
gradmessung verfälschen kann, ist es ratsam, das Ergebnis der Einfüll
gradbestimmung im Falle des Vorhandenseins von Schaum zu verwerfen.
Somit kann sichergestellt werden, dass beispielsweise eine fehlerhafte
Dosierung einer Substanz vermieden wird, wodurch gerade bei medizini
schen oder pharmazeutischen Anwendungen verhängnisvolle Auswirkungen
vermieden werden können.
Eine raumsparende, kompakte Messanordnung ergibt sich, wenn als
Schallwellen Ultraschallwellen verwendet werden. Bevorzugt können
Ultraschallwellen in einem Frequenzbereich von 0,1 kHz bis 20 kHz,
vorzugsweise von 1 kHz bis 10 kHz liegen. Damit können sehr kleine
Gefäße, beispielsweise sogenannte Wells einer Mikrotiterplatte vermessen
werden, deren Abmessungen in der Größenordnung der entsprechenden
Wellenlängen liegen.
Die Aufgabe der Erfindung wird weiterhin durch eine Messvorrichtung zum
berührungslosen Bestimmen von wenigstens einer Füllungseigenschaft
wenigstens eines mit einem Material befüllbaren oder befüllten und im
Übrigen mit einer eine Gassäule bildenden Gasmenge gefüllten Gefäßes
durch Schallwellen, vorzugsweise nach einem der oben beschriebenen
Verfahren gelöst, wobei die Messvorrichtung umfasst: eine Schallquelle zum
Anregen von Schwingungen der Gasmenge, einen Schwingungserfassungs
sensor zum Erfassen von Schwingungen der Gasmenge sowie eine Steuer-
oder/und Regeleinrichtung zum Verändern von Eigenschaften der von der
Schallquelle abgesendeten Schallwellen, vorzugsweise deren Frequenz.
Mit Hilfe der Schallquelle in Verbindung mit der Steuer- oder/und Regel
einrichtung können verschiedene Schwingungszustände der in dem Gefäß
vorhandenen Gasmenge angeregt und mit dem Schwingungserfassungs
sensor erfasst werden. Wie zuvor beschrieben wurde, erlauben Schwin
gungseigenschaften der Gasmenge, Aussagen über die im Gehäuse
vorhandene Menge an Gas und damit, unter Voraussetzung der Kenntnis der
Geometrie des Gefäßinnenraums, über das Volumen des in das betreffende
Gefäß eingefüllten Materials zu treffen.
Es ist aufgrund der Schwingungsanregung durch ein längeres, mehrere
Schwingungsperioden umfassendes Wellensignal möglich, die wenigstens
eine Füllungseigenschaft, beispielsweise die Einfüllmenge, selbst von
geringen Mengen eines Materials in einem kleinen Gefäß mit großer
Genauigkeit zu bestimmen.
Durch die Schallquelle werden, wie zuvor beschrieben, Schwingungen der
im Gefäß vorhandenen Gasmenge angeregt. Der Schwingungserfas
sungssensor erfasst die Schwingungen der Gasmenge, beispielsweise durch
Erfassen von Parametern wie Schwingungsamplitude oder/und Frequenz.
Die Steuer- oder/und Regeleinrichtung zum Verändern von Eigenschaften der
von der Schallquelle abgesendeten Schallwellen erlaubt, das Schwingungs
verhalten der Gasmenge in einem breiten Parameterbereich zu ermitteln.
Aufgrund des bereits erläuterten Zusammenhangs zwischen der Wellenlänge
der angeregten Schwingung und der Länge der Gassäule kann etwa der
Einfüllpegel besonders einfach durch Verändern der Wellenlänge der
Anregungsschwingung bestimmt werden. Hinsichtlich der Veränderung der
Wellenlänge der Anregungsschwingung wird auf die eingangs beschriebenen
Zusammenhänge verwiesen. Besonders bevorzugt ist die Steuer oder/und
Regeleinrichtung dazu ausgebildet, die Wellenlänge der Anregungsschwin
gung mittelbar durch Variation der Anregungsschwingungsfrequenz zu ver
ändern, da die wenigstens eine Füllungseigenschaft so in sehr kurzer Zeit
bestimmt und eine vollständige Berührungslosigkeit auch des Gefäßes
aufrecht erhalten werden kann.
Eine Automatisierung und eine damit einhergehende Erhöhung der
Genauigkeit der Messergebnisse durch Standardisierung der Messumgebung
kann erreicht werden, wenn die Messvorrichtung eine Auswerteeinheit zum
Bestimmen der wenigstens einen Füllungseigenschaft des Gefäßes anhand
von wenigstens einer erfassten Resonanzeigenschaft der Gasmenge
umfasst, wobei die Auswerteeinheit einen mit dem Schwingungserfassungs
sensor verbundenen Messwertspeicher aufweist.
Der Messwertspeicher kann die während des Messbetriebs erfassten Daten
speichern, so dass sie von der Auswerteeinheit abgerufen und verarbeitet
werden können. So ist es denkbar, dass der Messwertspeicher beispiels
weise eine Zuordnung von Schwingungsamplituden der Gasmenge zu
jeweiligen Anregungsfrequenzen speichert, die Auswerteeinheit daraus die
Resonanzgrundfrequenz und wenigstens eine weitere Resonanzfrequenz
höherer Ordnung ermittelt, daraus den Einfüllgrad des Gefäßes errechnet
und Informationen über den Zustand des in das Gefäß eingefüllten Materials
bereitstellt. Daneben können im Messwertspeicher weitere Größen, wie
beispielsweise Anregungsschwingungsamplituden, eine Zuordnung von
Anregungsschwingungsamplituden zu jeweiligen Anregungsfrequenzen oder
etwa die Ergebnisse einer Referenzmessung, hinterlegt sein.
Da die Schwingungseigenschaften der Gasmenge von Zustandsgrößen, wie
z. B. Gasdruck, Temperatur und Dichte, abhängen, kann das von der
Messvorrichtung gelieferte Messergebnis in seiner Genauigkeit weiter
verbessert werden, wenn die Messvorrichtung eine Parameter-Erfas
sungseinheit zum Eingeben oder/und Erfassen von Messparametern
umfasst. Durch ein Eingeben der benötigten Parameter, zu denen für die
Umrechnung von Frequenz in Wellenlänge und umgekehrt auch die
Schallgeschwindigkeit gehören kann, kann sichergestellt werden, dass das
jeweilige Messergebnis mit aktuellen, die Messbedingungen zutreffend
wiedergebenden Parametern verarbeitet wird. Im Falle einer automatisierten
Messung, etwa in einem Rein- oder Reinstraum, ist es weiterhin vorteilhaft,
wenn die Parameter von der Parameter-Erfassungseinheit selbständig, d. h.
ohne Einschaltung eines menschlichen Bedieners, bspw. durch Messung
erfasst werden.
Die Vorrichtung kann weiterhin ein Gefäßanschlussteil umfassen, welches
mit dem Gefäß in Schallübertragungskopplung bringbar ist. Durch ein
solches Gefäßanschlussteil, welches beispielsweise deckel-, hauben- oder
kappenartig ausgebildet sein kann, kann zusammen mit dem zu messenden
Gefäß ein definierter Resonanzhohlraum gebildet werden, in welchem eine
definierte Gasmenge enthalten ist. Weiterhin kann durch ein derartiges
Gefäßanschlussteil eventueller Störschall aus der Umgebung abgeschirmt
werden, was die Messgenauigkeit der Vorrichtung erhöht. Bevorzugt ist das
Gefäßanschlussteil mit einem zum Gefäßinnenraum hin offenen Teilhohlraum
ausgebildet. Dieser kann den Schwingungserfassungssensor aufnehmen.
Auch können durch entsprechende Dimensionierung des Teilhohlraums die
erforderlichen Anregungsfrequenzen auf einen vorgegebenen Höchstwert
begrenzt werden (d. h. unabhängig von der Füllhöhe).
Um eine absolute Berührungslosigkeit der Messvorrichtung gewährleisten
zu können, kann das Gefäßanschlussteil während des Messbetriebs mit
einem Abstand vom Gefäß angeordnet sein. Es wurde in bisherigen
Versuchen festgestellt, dass sich ein geringer Abstand zwischen dem
Gefäßanschlussteil und dem Gefäß nicht negativ auf die Qualität des
Messergebnisses auswirkt. Demgegenüber kann durch einen Abstand
zwischen Gefäßanschlussteil und Gefäß eine Schmutzübertragung vom
Gefäßanschlussteil an das Gefäß vermieden werden, was die Fehleranfälligkeit
des Gesamtprozesses erhöht, von dem die Messung durch die
erfindungsgemäße Vorrichtung lediglich einen Teil darstellen kann. So kann
dadurch etwa die Sterilität eines Gefäßes gewahrt bleiben. Auch wird die
bereits angesprochene Gefahr der Kontamination des Gefäßanschlussteils
durch Probenmaterial stark reduziert.
Darüber hinaus kann das Gefäßanschlussteil weitere Funktionen erfüllen,
beispielsweise können über das Gefäßanschlussteil evtl. im Gefäß vor
handene Aerosol- oder Staubpartikel abgesaugt werden.
Eine Vereinfachung des Aufbaus der Messvorrichtung kann dadurch erreicht
werden, dass das Gefäßanschlussteil wenigstens eine Öffnung aufweist,
durch die der von Gefäßanschlussteil und Gefäß gebildete Resonanzhohl
raum mit einem die Schallquelle oder/und den Schwingungserfassungs
sensor aufweisenden Schallraum in Schallübertragungskopplung bringbar
ist. Beispielsweise kann der Schallraum die äußere Umgebung des
Gefäßanschlussteils sein. Somit besteht eine größere Freiheit hinsichtlich
der Anordnung der Schallquelle oder/und des Schwingungserfassungs
sensors. Diese können beispielsweise außerhalb des Gefäßanschlussteils
angeordnet sein. Weiterhin können Schallquelle oder/und Schwingungs
sensor mit Schallankopplungsmitteln, beispielsweise einem Schallwellenlei
ter, an den Resonanzhohlraum angekoppelt sein. Dadurch kann, im
Vergleich zu einer Anordnung derselben außerhalb des Gefäßanschlussteils
ohne Schallankopplungsmittel, einerseits die von der Schallquelle benötigte
Leistung bei gleicher Anregung der Gasmenge verringert oder andererseits
bei gleicher Leistung mehr Anregungsenergie der Gasmenge zugeführt
werden. Letzteres verbessert die Zuverlässigkeit der Messung. Darüber
hinaus wird der Resonanzraum nicht durch darin angeordnete, zur Schall
quelle oder/und zum Schwingungssensor gehörende Bauteile gestört.
Daneben kann die Schallquelle oder/und der Schwingungssensor an oder
sogar innerhalb des Gefäßanschlussteils angeordnet sein. Dadurch wird die
Bildung eines Messkopfes ermöglicht, bei dem der zur Verfügung stehende
Bauraum zur Anordnung aller funktionswesentlichen Elemente effektiv
genutzt ist.
Darüber hinaus ist es auch denkbar, dass die Schallquelle oder/und der
Schwingungssensor an einer Außenseite des Gefäßes angeordnet ist.
Beispielsweise kann das Gefäß integral mit der Schallquelle oder/und dem
Schwingungssensor ausgebildet bzw. hergestellt sein. Somit ist es möglich,
Bauteile einzusparen, den Raum über dem Gefäß freizuhalten und somit den
Messvorgang gleichzeitig mit oder unmittelbar nach einem Dosiervorgang
einzuleiten, wodurch Verfahrenszeit eingespart werden kann.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Schallquelle eine
Ultraschallquelle. Wie bereits zuvor dargelegt wurde, können durch den
Einsatz von Ultraschallwellen sehr kleine Gefäße mit sehr wenig Materialin
halt sehr genau vermessen werden. Darüber hinaus sind Ultraschallwellen
durch den Menschen nicht wahrnehmbar, wodurch eine Belastung von
eventuell in der Nähe der Messvorrichtung arbeitendem Personal vermieden
wird.
Eine besonders hohe Qualität der von der Schallquelle abgesendeten
Schallwellen kann erreicht werden, wenn die Schallquelle ein piezoelek
trisches Element als Erreger umfasst, wenn auch grundsätzlich andere
Erregerarten in Frage kommen, wie z. B. elektromagnetische Erreger.
Piezoelektrische Elemente zeichnen sich besonders im Ultraschallbereich
durch eine hohe Frequenztreue, Amplitudenstabilität und kleine Bauform
aus.
Durch die Messvorrichtung können einzelne Gefäße oder auch eine Mehrzahl
von Gefäßen gemessen werden, die beispielsweise in einer Matrixanord
nung, etwa in Form einer Mikrotiterplatte, angeordnet sein können.
Mikrotiterplatten werden bevorzugt in medizinischen und pharmazeutischen
Labors eingesetzt und bieten die Möglichkeit, das Messverfahren und die
Messergebnisauswertung zu vereinfachen und zu standardisieren. Um bei
einer derartigen Gefäßmatrixanordnung die Zeitdauer zu verkürzen, die
benötigt wird, um jedes vorhandene Gefäß zu vermessen, kann eine
Mehrzahl von Gefäßanschlussteilen in einer der Gefäßmatrixanordnung
entsprechenden Gefäßanschlussteil-Matrixanordnung oder einer Reihen
anordnung quer zu einer Vorschubrichtung angeordnet sein, in welcher
Vorschubrichtung die Gefäßanschlussteil-Matrixanordnung relativ zur
Reihenanordnung mittels einer Vorschubvorrichtung schrittweise ver
schiebbar ist.
Dadurch können Messvorgänge parallelisiert und beschleunigt werden, so
dass der Gesamtdurchsatz an Gefäßen pro Zeiteinheit erhöht werden kann.
Weiterhin kann im Betriebsbereich der Messvorrichtung ein Referenzgefäß
vorgesehen sein, um Referenzmessungen durchzuführen. Dies hat den
Vorteil, dass etwa bei einem Datenverlust, beispielsweise bei einem Fehler
im Messwertspeicher oder durch einen Stromausfall, ohne großen Zeitver
lust Referenzmessungen durchgeführt werden können. Eine derartige
Referenzmessung kann eine Einfüllgradbestimmung eines leeren Gefäßes
sein, um eine Untergrenze für eine mögliche Resonanzgrundfrequenz und
damit eine Startfrequenz, von der aus die Resonanz-Anregungsfrequenz in
Richtung höherer Frequenzen variiert wird, zu ermitteln. Das Referenzgefäß
kann aber auch anders konfiguriert sein; es kann etwa eine definierte Menge
des Materials enthalten, mit dem die zu messenden Gefäße befüllt werden.
Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden
Zeichnungen näher erläutert werden. Es stellt dar:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Messvorrichtung mit einem nicht mit
Material befüllten Gefäß;
Fig. 2 die erfindungsgemäße Vorrichtung aus Fig. 1 mit einem mit
einer Flüssigkeit befüllten Gefäß;
Fig. 3 zwei Diagramme, welche die Resonanzschwingungsamplitude
als Funktion der Anregungsschwingungsfrequenz aus je einer
Messung ohne bzw. mit Schaum im Gefäß qualitativ zeigen,
wie sie durch das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die
erfindungsgemäße Vorrichtung erhalten werden können;
Fig. 4 ein Diagramm, welches den Quotienten aus Gasmengen-
Schwingungsamplitude und Anregungsschwingungsamplitude
in Abhängigkeit von der im Gefäß vorhandenen Schaummenge
qualitativ zeigt;
Fig. 5 ein Diagramm, welches die durchschnittliche Peakbreite in
Abhängigkeit von der im Gefäß vorhandenen Schaummenge
qualitativ zeigt;
Fig. 6 ein Diagramm, welches die Abweichung der Peakposition in
Abhängigkeit von der im Gefäß vorhandenen Schaummenge
qualitativ zeigt.
Fig. 1 zeigt eine Messvorrichtung 10 zum berührungslosen Bestimmen von
wenigstens einer Füllungseigenschaft eines kreiszylindrischen Bechers 12
durch Schallwellen. Der Becher 12 mit einem kreiszylindrischen Innenraum
weist an seinem einen Ende einen ebenen, kreisförmigen Boden 12a und an
dem dem Boden 12a gegenüberliegenden Ende einen offenen Rand 12b auf.
Die Messvorrichtung 10 umfasst ein im Wesentlichen nach einer Seite
offenes, haubenartig ausgebildetes Gefäßanschlussteil 14 mit kreiszylind
rischem Innenraum (Teilhohlraum 14c) auf. Der Raum 14c besitzt in etwa
den gleichen Innendurchmesser wie der Innenraum 12c des Bechers 12.
Weiterhin weist das Gefäßanschlussteil an seinem einen Ende einen ebenen,
kreisförmigen Boden 14a und an seinem anderen, dem ersten gegenüber
liegenden Ende einen offenen Rand 14b auf. Der Becher 12 und das
Gefäßanschlussteil 14 sind in Gebrauchsstellung koaxial zueinander
ausgerichtet, wobei sich die offenen Ränder 12b, 14b gegenüberstehen.
Zwischen dem Rand 12b des Bechers 12 und dem Rand 14b des
Gefäßanschlussteils 14 ist ein Abstand a von 0,1 mm bis 2 mm,
vorzugsweise 0,5 mm vorgesehen, um ein Berühren des Bechers 12 und
des Gefäßanschlussteils 14 und damit eine wechselseitige Kontamination
zu vermeiden. Gefäßanschlussteil 14 und Becher 12 definieren so in ihrem
gemeinsamen Innenraum einen Resonanzhohlraum 15, in dem eine definierte
Menge an Luft bei Raumtemperatur und Raumdruck, d. h. bei ca. 20°C und
etwa 1000 hPa, umgrenzt ist.
Die Messvorrichtung umfasst weiter eine Schallquelle 16, welche von einer
Spannungsquelle 18 durch Leitungen 20 mit elektrischer Energie versorgt
wird. Die Schallquelle 16 besitzt einen Piezokristall zum Anregen von
Schwingungen im Frequenzbereich von 0,1 kHz bis 20 kHz. Die Schallquelle
16 ist mit einer Frequenzsteuerung 22 verbunden. Mit der
Frequenzsteuerung 22 kann die Frequenz der von der Schallquelle 16
ausgesendeten Schallwellen innerhalb des Frequenzbereichs der Schallquelle
16 verändert werden.
Die Schallquelle 16 ist in dem den Becher 12 und das Gefäßanschlussteil
umgebenden Außenraum in der Nähe einer Öffnung 24 im Boden 14a des
Gefäßanschlussteils 14 angeordnet. Es ist denkbar, diese Verbindung auch
über einen Schallwellenleiter zu realisieren. Die kontinuierlich abgesendeten
Schallwellen treten über die Öffnung 24 in den Resonanzhohlraum 15 ein,
werden am Boden 12a des Bechers 12 reflektiert und in Richtung des
Bodens 14a des Gehäuseanschlussteils zurückgeworfen, wo sie ebenfalls
reflektiert werden. Durch die Reflektion und Überlagerung von Schallwellen
bildet sich im Resonanzhohlraum 15 eine stehende Welle aus. Die Amplitude
der stehenden Welle im Resonanzhohlraum 15 ist abhängig von der
Wellenlänge und damit von der Frequenz der Anregungsschwingungen.
Auf der dem Resonanzhohlraum 15 zugewandten Seite des Bodens 14a des
Gehäuseanschlussteils 14 ist ein Schwingungserfassungssensor 26
angeordnet, welcher die Amplitude der Schwingungen der im Resonanz
hohlraum 15 vorhandenen Luftmenge am Sensorort erfasst. Zwar befindet
sich an der dem Resonanzhohlraum 15 zugewandten Seite des Bodens 14a
unabhängig von der Ordnung einer angeregten Resonanzschwingung stets
ein Knoten, was gerade den Boden 14a als Anbringungsort des Sensors im
Gegensatz zum restlichen Resonanzhohlraum 15 auszeichnet, da in der
Nähe eines Knotens erfasste Resonanzschwingungsamplituden unter
schiedlicher Ordnung miteinander vergleichbar sind. Durch seine räumliche
Ausdehnung erstreckt sich der Schwingungserfassungssensor 26 jedoch in
Bereiche des Resonanzhohlraums 15 hinein, in denen eine Schwingungs
amplitude erfasst werden kann.
Über eine Datenleitung 28 ist der Schwingungserfassungssensor 26 mit
einer Auswerteeinheit 30 verbunden. Die Auswerteeinheit 30 umfasst
wiederum einen Messwertspeicher 32, in welchem unter anderem die vom
Schwingungserfassungssensor 26 erfassten Schwingungsamplituden
abgespeichert werden können bzw. abgespeichert sind. Über eine aus
Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellte Datenleitung ist darüber
hinaus die Schallquelle 16 mit der Auswerteeinheit 30 verbunden, so dass
auch die Anregungsfrequenzen im Messwertspeicher 32 abgespeichert
werden können und eine Zuordnung der erfassten Schwingungsamplituden
zu den zugehörigen Anregungsfrequenzen durch zusätzliches Abspeichern
der der jeweiligen Schwingungsanregung und der jeweiligen Amplituden
erfassung zugeordneten Systemzeit hergestellt werden kann. Darüber hinaus
können neben Anregungsfrequenzen und Schwingungsamplituden der
Luftmenge auch Zustandsgrößen des Gases wie Druck, Temperatur oder
alternativ die Schallgeschwindigkeit im Messwertspeicher 32 abgespeichert
sein. Die Ergebnisse der Auswertung werden über ein mit der Auswerte
einheit 30 verbundenes Anzeigegerät 34 optisch dargestellt.
Fig. 2 zeigt im Wesentlichen die gleiche Anordnung wie Fig. 1, jedoch ist
in den Becher 12 eine Flüssigkeit 36 eingefüllt. Dementsprechend werden
Schallwellen, die durch die Öffnung 24 in den Resonanzhohlraum 15
eintreten, nicht vom Boden 12a des Bechers 12, sondern von der Grenz
fläche 36a der Flüssigkeit 36 mit der im Resonanzhohlraum 15 vorhandenen
Luft reflektiert.
Im Folgenden wird ein Beispiel für eine mögliche Vorgehensweise zur
Ermittlung der Einfüllhöhe d der Flüssigkeit 36 im Becher 12 erläutert
werden:
Zunächst wird eine Referenzmessung am leeren Gefäß gemäß Fig. 1 durch
geführt. Dazu wird in Verbindung mit der bekannten Schallgeschwindigkeit
eine Startfrequenz einer Anregungsschwingung abgeschätzt, deren Wellen
länge mehr als doppelt so groß ist wie der Abstand zwischen den Böden
12a und 14a des in Gebrauchsstellung angeordneten Bechers 12 bzw.
Gefäßanschlussteils 14. Ausgehend von dieser Startfrequenz wird die
Frequenz der Anregungsschallwellen durch Betätigen der Frequenzsteuerung
22 kontinuierlich erhöht. Bei einer Frequenz F0, bei der die Wellenlänge λ0
der Anregungsschwingungen (durchgezogene Linie 50 in Fig. 1) gerade
doppelt so groß ist wie der Abstand zwischen dem Boden 12a des Bechers
12 und dem Boden 14a des Gefäßanschlussteils 14, tritt im Resonanzhohl
raum 15 ein erstes Amplitudenmaximum auf. Es handelt sich bei F0 um die
Grundfrequenz der in dem Resonanzhohlraum 15 vorhandenen Luftmenge.
Durch weiteres Erhöhen der Frequenz erhält man ein zweites Amplitudenma
ximum der Luftmengenschwingung im Resonanzhohlraum 15 bei der
Anregungsfrequenz F1, deren zugehörige Wellenlänge λ1 genau dem
Abstand zwischen dem Boden 12a des Bechers 12 und dem Boden 14a des
Gehäuseanschlussteils 14 entspricht (in Fig. 1 durch gestrichelte Linie 52
dargestellt). Da das Produkt aus Frequenz und Wellenlänge die konstante
Schallgeschwindigkeit ergibt, entspricht der Wert F1, da λ1 genau halb so
groß ist wie λ0, dem doppelten Wert der Grundfrequenz F0.
In entsprechender Weise wird verfahren, wenn in dem Becher 12 die
Flüssigkeit 36 eingefüllt ist. Ist eine ungefähre Einfüllhöhe der Flüssigkeit 36
bekannt, so kann daraus, analog zum oben beschriebenen Vorgehen, eine
neue Startfrequenz ermittelt werden; die Schwingungsanregung der
Gasmenge im Resonanzhohlraum 15 kann jedoch auch mit der zuvor für den
leeren Becher bestimmten Startfrequenz begonnen werden.
Aufgrund des geringeren Abstands zwischen der Grenzfläche 36a zwischen
Flüssigkeit 36 und Luftmenge im Resonanzraum 15 und Boden 14a des
Gefäßanschlussteils 14, wird sich ein erstes Maximum der Amplitude der
Luftmengenschwingung im Resonanzhohlraum 15 während des Erhöhens
der Anregungsfrequenz durch die Frequenzsteuerung 22 bei einer höheren
Frequenz F'0 einstellen, als dies im leeren Gefäß der Fall ist (F'0 < F0; in Fig.
2 durch die durchgezogene Linie 50' dargestellt). Die Wellenlänge λ'0, die
der Frequenz F'0 zugeordnet ist, entspricht dem Doppelten des Abstands
zwischen den beiden schallreflektierenden Grenzflächen 36a und 14a. Durch
weiteres kontinuierliches Erhöhen der Anregungsfrequenz lassen sich
weitere Resonanzschwingungen anregen. So ist in Fig. 2 durch die mit 52'
gekennzeichnete gestrichelte Linie die Resonanzschwingung erster Ordnung
der Luftmenge im Resonanzhohlraum 15 angedeutet, deren Frequenz F'1
doppelt so groß und deren Wellenlänge λ'1, halb so groß ist wie die der
Resonanzgrundschwingung des befüllten Bechers 12.
Die Einfüllhöhe d entspricht nun der Differenz der Wellenlänge λ1 und λ'1
des nicht mit Flüssigkeit bzw. mit Flüssigkeit 36 befüllten Bechers 12.
Daneben entspricht die Einfüllhöhe d auch der halben Differenz der
Wellenlängen λ0 und λ'0 der Resonanzgrundschwingung. Somit kann die
Einfüllhöhe d von der Auswerteeinheit 30 unter Verwendung der folgenden
Daten aus dem Messwertspeicher 32 berechnet werden: erfasste Schwin
gungsamplitude, Anregungsfrequenz und Schallgeschwindigkeit.
Fig. 3 zeigt ein Diagramm A (durchgezogene Linie) der Resonanzschwin
gungsamplitude als Funktion der Anregungsschwingungsfrequenz, wie sie
durch einen sogenannten Sweep der Anregungsfrequenz, d. h. einer
Variation der Anregungsfrequenz über einen Frequenzbereich, durch das
erfindungsgemäße Verfahren erhalten werden kann. Das Diagramm A
entspricht dabei dem Ergebnis einer Messung eines mit einer Flüssigkeit
befüllten Bechers 12, wie er in Fig. 2 dargestellt ist, wobei kein Schaum im
Resonanzhohlraum 15 vorhanden ist.
Das Diagramm A zeigt sechs im gleichen Abstand voneinander aufretende
Resonanzpeaks, die von links nach rechts der Resonanzgrundschwingung
sowie den Resonanzschwingungen erster bis fünfter Ordnung entsprechen.
Die Spitzen der Resonanzpeaks sind durch eine Einhüllende E miteinander
verbunden. Die Gestalt der Einhüllenden E, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist, wird
durch zwei sich überlagernde Effekte bestimmt. Erstens nimmt die
Amplitude einer Resonanzfrequenz unter der Voraussetzung konstanter
Anregungsschallleistung mit steigender Ordnung ab, zweitens hängt die von
der Schallquelle abgegebene Schallleistung von der Frequenz der Schall
quelle ab. So vermag im in Fig. 3 dargestellten Beispiel die Schallquelle im
Bereich der Resonanzgrundfrequenz eine geringere Schallleistung ab
zugeben, als dies im Bereich der Resonanzfrequenz erster Ordnung der Fall
ist. Das in Fig. 3 gezeigte Diagramm reicht jedoch aus, um damit den
Einfüllpegel, wie zuvor beschrieben, quantitativ und das Vorhandensein von
Schaum im Becher 12 qualitativ zu bestimmen. Eine weitergehende
Untersuchung, z. B. eine quantitative Erfassung des im Becher 12 vorhande
nen Schaums ist unter Umständen möglich, wenn der Verlauf der
Resonanzschwingungsamplitude in Abhängigkeit von der
Anregungsschwingungsfrequenz normiert wird. Dazu kann die
Resonanzschwingungsamplitude auf eine entsprechende Resonanzschwingungsamplitude
einer Referenzmessung mit definierten
Bedingungen, bspw. Fehlen von Schaum, oder auch auf die Amplitude des
anregenden Piezokristalls bezogen werden.
Fig. 3 zeigt weiterhin ein Diagramm S, wie es aus einer Messung eines
Bechers 12 mit gleichem Einfüllgrad wie im Falle des Diagramms A, jedoch
bei Vorhandensein von Schaum im Resonanzhohlraum 15 erhalten werden
kann.
Bei einem paarweisen Vergleich von Resonanzpeaks gleicher Ordnung der
Diagramme A und S erkennt man, dass die Peaks des Diagramms S eine
geringere Höhe sowie eine größere Breite als die entsprechenden Peaks des
Diagramms A aufweisen. So ist die Höhe des Resonanzpeaks der dritten
Ordnung und damit die Resonanzschwingungsamplitude des Diagramms S
einer Messung mit Schaum um Δu geringer als der entsprechende Reso
nanzpeak des Diagramms A. Weiterhin ist die bei halber Peakhöhe
gemessene Peakbreite w des Resonanzpeaks dritter Ordnung des Dia
gramms S deutlich größer als die entsprechende Peakbreite v des Resonanz
peaks dritter Ordnung des Diagramms A.
Darüber hinaus sind die Maxima der Anregungsschwingungsfrequenzen im
Falle des Vorhandenseins von Schaum im Resonanzhohlraum 15 gegenüber
einer Messung eines schaumfreien Becherinnenraums zu höheren Frequen
zen verschoben. Zum Beispiel tritt das Maximum des Resonanzpeaks
zweiter Ordnung des Diagramms S im Vergleich zum gleichen Maximum des
Resonanzpeaks zweiter Ordnung des Diagramms A an einer um den Betrag
ΔF erhöhten Frequenz auf. Der Wert ΔF ist von der Frequenz abhängig. Die
Frequenzpeaks höherer Ordnung liegen dann nicht mehr bei ganzzahligen
Vielfachen der Resonanzgrundfrequenz. Durch Vergleichen des von der
Anregungsfrequenz abhängigen Verlaufs der Resonanzschwingungs
amplitude mit einem Verlauf der Resonanzschwingungsamplitude aus einer
Messung eines schaumfreien Becherinnenraums, kann auf das
Vorhandensein von Schaum im Becher 12 geschlossen werden.
Beispielsweise kann das Diagramm A als Referenzverlauf der Resonanz
schwingungsamplitude für einen bestimmten, mit einer definierten
Flüssigkeitsmenge befüllten Becher 12 verwendet werden. Peaks gleicher
Ordnung des Referenzdiagramms A einerseits sowie eines durch eine
aktuelle Messung eines gleichartigen, mit einer Flüssigkeit befüllten Bechers
ermittelten Verlaufs der Resonanzschwingungsamplitude andererseits
werden paarweise miteinander hinsichtlich einer Frequenzverschiebung ΔF,
einer Verringerung Δu der Resonanzamplitude sowie einer Zunahme der
Peakbreite v verglichen. Falls wenigstens einer der Parameter ΔF, Δu oder
v einen jeweiligen vorbestimmten Grenzwert dem Betrage nach übersteigt,
so wird auf das Vorhandensein von Schaum geschlossen. Bei Nachweis von
Schaum wird keine Einfüllhöhe d bestimmt bzw. ein bereits bestimmter Wert
verworfen und dies z. B. einer Bedienungsperson weitergemeldet. Im Falle
des Nachweises des Nichtvorhandenseins von Schaum wird in einem wei
teren Schritt, wie zuvor beschrieben, aus den Frequenzwerten der Maxima
der Resonanzpeaks die Einfüllhöhe d im Becher 12 bestimmt werden.
Zur Ermittlung der in den Fig. 4 bis 6 gezeigten Diagramme wurden jeweils
die Informationen mehrerer Peaks unterschiedlicher Ordnung als Mittelwerte
zusammengefasst, um eine statistisch besser abgesicherte Aussage über
das Vorhandensein von Schaum machen zu können. Neben der einfachen
Mittelwertbildung sind auch andere Verfahren, wie z. B. die gewichtete
Mittelwertbildung, einsetzbar.
Fig. 4 zeigt die Veränderung des Quotienten aus Amplitude der Luftmen
genschwingung und Amplitude der Anregungsschwingung bei Zunahme der
im Resonanzhohlraum 15 vorhandenen Menge an Schaum. Der Quotient der
Amplituden der Gasmengenschwingung und der Anregungsschwingung
nimmt mit zunehmender Menge an Schaum im Resonanzhohlraum 15
degressiv ab.
Fig. 5 zeigt die Abhängigkeit der durchschnittlichen Peakbreite von der im
Resonanzhohlraum 15 vorhandenen Menge an Schaum. Wie bereits
beschrieben, steigt die durchschnittliche Peakbreite mit zunehmender Menge
an Schaum im Resonanzhohlraum 15 an.
Fig. 6 zeigt qualitativ die Abhängigkeit der Frequenzverschiebung der
Peakmaxima von der im Resonanzhohlraum 15 vorhandenen Schaummenge.
Mit zunehmender Menge an Schaum nimmt dabei die Verschiebung der
Peakposition zu höheren Frequenzen hin zunächst zu und dann wieder ab.
Falls bei einer Bestimmung der Füllungseigenschaften eines Gefäßes der in
Fig. 4 dargestellte Grenzwert G1 unterschritten oder wenigstens einer der
in den Fig. 5 und 6 dargestellten Grenzwerte G2 und G3 überschritten wird,
wird wiederum auf das Vorhandensein von Schaum im Resonanzhohlraum
geschlossen, was zu den bereits oben beschriebenen Konsequenzen führt.
Claims (34)
1. Verfahren zum berührungslosen Bestimmen von wenigstens einer
Füllungseigenschaft eines mit einem Material (36) befüllbaren oder
befüllten und im übrigen mit einer eine Gassäule bildenden Gasmenge
gefüllten Gefässes (12) durch Schallwellen,
dadurch gekennzeichnet,
dass durch Anregen von Resonanzschwingungen der Gasmenge
wenigstens eine Resonanzeigenschaft der Gasmenge bestimmt wird
und aus der wenigstens einen Resonanzeigenschaft die wenigstens
eine Füllungseigenschaften ermittelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bestimmen der wenigstens einen Resonanzeigenschaft das
Variieren wenigstens eines der folgenden Parameter umfasst:
- - Druck des Gases
- - Temperatur des Gases
- - Länge der Gassäule.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bestimmen der wenigstens einen Resonanzeigenschaft das
Variieren einer Anregungsfrequenz umfasst.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bestimmen von Resonanzeigenschaften ein Erfassen einer
Schwingungsamplitude der Gasmenge umfasst.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass Schwingungsamplituden der Gasmenge mit Schwingungs
amplituden einer Referenzschwingung verglichen werden.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bestimmen von Resonanzeigenschaften das Bestimmen der
Breite (v, w) eines Resonanzpeaks von Schwingungen der Gasmenge
umfasst.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bestimmen der wenigstens einen Resonanzeigenschaft das
Bestimmen wenigstens eines Resonanzparameterwertes, vorzugs
weise einer Resonanzfrequenz (F0, F1, F'0, F'1) umfasst.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bestimmen der wenigstens einen Resonanzfrequenz (F0, F1,
F'0, F'1) das Bestimmen einer Grundfrequenz (F0, F'0) (Resonanz
frequenz nullter Ordnung) umfasst.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bestimmen der wenigstens einen Resonanzfrequenz (F0, F1,
F'0, F'1) das Bestimmen von wenigstens einer Resonanzfrequenz
erster Ordnung (F1, F'1) oder höher umfasst.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Material (36) fließ- oder schüttfähig ist.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Material (36) eine Flüssigkeit (36) ist.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Vorhandensein von Schaum in dem Gefäß
(12) aus einem Vergleich einer Schwingungsamplitude der Gasmenge
mit einer Schwingungsamplitude der Anregungsschwingung einer
Schallquelle bestimmt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Vorhandensein von Schaum in dem Gefäß (12) aus einem
Vergleich der Höhe oder/und der Breite oder/und der Lage eines
Resonanzpeaks mit der Höhe bzw. Breite bzw. Lage eines
Resonanzpeaks aus einer Referenzmessung an einem schaumfreien
Gefäß (12) bestimmt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Vorhandensein von Schaum in dem Gefäß (12) aus einem
Vergleich wenigstens zweier Resonanzfrequenzen (F0, F1, F'0, F'1)
unterschiedlicher Ordnung miteinander bestimmt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine der wenigstens zwei Resonanzfrequenzen (F0, F1, F'0, F'1)
die Resonanzgrundfrequenz (F0, F'0) ist.
16. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass aus der Resonanzgrundfrequenz (F0, F'0) oder/und wenigstens
einer Resonanzoberfrequenz (F1, F'1) der Einfüllgrad des Gefäßes
bestimmt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, in Verbindung mit einem der An
sprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Ergebnis der Einfüllgradbestimmung im Falle des Vorhan
denseins von Schaum verworfen wird.
18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schallwellen Ultraschallwellen sind.
19. Verfahren nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Ultraschallwellen in einem Frequenzbereich von 0,1 kHz bis
20 kHz, vorzugsweise 1 kHz bis 10 kHz, liegen.
20. Messvorrichtung (10) zum berührungslosen Bestimmen von wenig
stens einer Füllungseigenschaft wenigstens eines mit einem Material
(36) befüllbaren oder befüllten und im übrigen mit einer eine Gassäule
bildenden Gasmenge gefüllten Gefässes (12) durch Schallwellen, vor
zugsweise nach einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis
19,
umfassend:
- - eine Schallquelle (16) zum Anregen von Schwingungen der Gasmenge,
- - einen Schwingungserfassungssensor (26) zum Erfassen von Schwingungen der Gasmenge, sowie
- - eine Steuer- oder/und Regeleinrichtung (22) zum Verändern von Eigenschaften, vorzugsweise der Frequenz, der von der Schallquelle (16) abgesendeten Schallwellen.
21. Messvorrichtung (10) nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Messvorrichtung (10) weiterhin eine Auswerteeinheit (30)
zum Bestimmen der Füllungseigenschaften des Gefässes (12) anhand
von erfassten Resonanzeigenschaften der Gasmenge umfasst, welche
Auswerteeinheit (30) einen mit dem Schwingungserfassungssensor
(26) verbundenen Messwertspeicher (32) umfasst.
22. Messvorrichtung (10) nach Anspruch 20 oder 21,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Messvorrichtung (10) eine Parametererfassungseinheit zum
Eingeben oder/und Erfassen von Messparametern, beispielsweise
Gasdruck, Temperatur oder/und Schallgeschwindigkeit, umfasst.
23. Messvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 20 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung (10) ein vorzugsweise mit einem zum
Gefäßinnenraum (12c) hin offenen Teilhohlraum (14c) versehenes
Gefäßanschlussteil (14) umfasst, welches mit dem Gefäß (12) in
Schallübertragungskopplung bringbar ist.
24. Messvorrichtung (10) nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gefäßanschlussteil (14) während des Messbetriebs mit
einem Abstand (a) vom Gefäß (12) angeordnet ist.
25. Messvorrichtung (10) nach Anspruch 23 oder 24,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gefäßanschlussteil (14) wenigstens eine Öffnung (24)
aufweist, durch die ein von Gefäßanschlussteil (14) und Gefäß (12)
gebildeter Resonanzhohlraum (15) mit einem die Schallquelle (16)
oder/und den Schwingungserfassungssensor (26) aufweisenden
Schallraum in Schallübertragungskopplung bringbar ist.
26. Messvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 23 bis 25,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schallquelle (16) oder/und der Schwingungserfassungs
sensor (26) ausserhalb des Gefäßanschlussteils (14) angeordnet ist.
27. Messvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 23 bis 26,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schallquelle (16) oder/und der Schwingungserfassungs
sensor (26) mit Schallankopplungsmitteln, bspw. einem Schall
wellenleiter, an den Resonanzhohlraum (15) angekoppelt ist.
28. Messvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 23 bis 27,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schallquelle (16) oder/und der Schwingungserfassungs
sensor (26) an oder innerhalb des Gefäßanschlussteils (14) an
geordnet ist.
29. Messvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 20 bis 27,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schallquelle (16) oder/und der Schwingungserfassungs
sensor (26) an einer Aussenseite des Gefässes (12) angeordnet ist.
30. Messvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 20 bis 29,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schallquelle (16) eine Ultraschallquelle (16) ist.
31. Messvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 20 bis 30,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schallquelle (16) wenigstens ein piezoelektrisches Element
umfasst.
32. Messvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 20 bis 31,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Mehrzahl von Gefässen in einer Matrixanordnung, bei
spielsweise in Form einer Mikrotiterplatte, angeordnet ist.
33. Messvorrichtung (10) nach Anspruch 32,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Mehrzahl von Gefäßanschlussteilen in einer der Gefäß-
Matrixanordnung entsprechenden Gefäßanschlussteil-Matrixanord
nung, oder einer Reihenanordnung quer zu einer Vorschubrichtung
angeordnet ist, in welcher Vorschubrichtung die Gefäßanschlussteil-
Matrixanordnung relativ zur Reihenanordnung mittels einer Vorschub
vorrichtung schrittweise verschiebbar ist.
34. Messvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 33,
dadurch gekennzeichnet,
dass im Betriebsbereich der Messvorrichtung ein Referenzgefäß zur
Durchführung von Referenzmessungen vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000103094 DE10003094A1 (de) | 2000-01-25 | 2000-01-25 | Verfahren und Vorrichtung zum berührungslosen Bestimmen von Füllungseigenschaften eines Gefäßes |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000103094 DE10003094A1 (de) | 2000-01-25 | 2000-01-25 | Verfahren und Vorrichtung zum berührungslosen Bestimmen von Füllungseigenschaften eines Gefäßes |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10003094A1 true DE10003094A1 (de) | 2001-07-26 |
Family
ID=7628655
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000103094 Withdrawn DE10003094A1 (de) | 2000-01-25 | 2000-01-25 | Verfahren und Vorrichtung zum berührungslosen Bestimmen von Füllungseigenschaften eines Gefäßes |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10003094A1 (de) |
Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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2000
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