DE10003984A1 - Arbeitsgerät mit einem Antriebsmotor - Google Patents
Arbeitsgerät mit einem AntriebsmotorInfo
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- A01G3/04—Apparatus for trimming hedges, e.g. hedge shears
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät (1) mit einem Antriebsmotor (2), der an einem Ende (3) eines Tragrohres (4) befestigt ist und über eine im Tragrohr (4) abgestützte Antriebswelle (5) mit einem am anderen Ende (6) des Tragrohres (4) angeordneten Schneidwerkzeug verbunden ist. Am Tragrohr (4) des Freischneidgerätes (1) ist in der Nähe des Antriebsmotors (2) ein erster Handgriff (8) angeordnet und mit Abstand zum ersten Handgriff (8) ein zweiter Handgriff (9) zur Halterung des Freischneidgerätes (1) durch eine Arbeitsperson (10). Für ein ermüdungsfreieres Arbeiten ist erfindungsgemäß vorgesehen, zum Abstützen des Unterarmes (12) der Arbeitsperson (10) eine Stützvorrichtung (11) anzuordnen, die sich in Längsrichtung des Tragrohres (4) in Richtung auf den Antriebsmotor (2) erstreckt und deren Längsachse (15) mit dem Tragrohr (4) einen zum Antriebsmotor (2) offenen Winkel (beta) von weniger als 90 DEG einschließt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät mit einem An
triebsmotor nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Arbeitsgeräte, auch Freischneidegeräte genannt,
weisen als zentrales Bauteil ein Tragrohr auf. An dem einen
Ende des Tragrohres ist der Antriebsmotor angeordnet und an
dem anderen Ende des Tragrohres ein Schneidkopf mit einem
Winkelgetriebe, das von einer in dem Tragrohr gelagerten
Antriebswelle angetrieben ist. Das am Schneidkopf befe
stigte Schneidwerkzeug wird so vom Antriebsmotor angetrie
ben. Dessen Bedienungselemente wie Gashebel, Starterhebel
und dgl. sind in einem Handgriff vorgesehen, der benachbart
zum Antriebsmotor koaxial montiert ist. Ein zweiter, quer
zum Tragrohr liegender Handgriff ist zwischen dem ersten
Handgriff und dem Schneidkopf am Tragrohr festgelegt. Der
zweite Handgriff kann als geschlossener Rundbügel ausgebil
det sein. Zwischen dem ersten und dem zweiten Handgriff
kann ferner ein Schultergurt zum Tragen des Freischneidege
rätes durch die Arbeitsperson einzuhängen sein. Das Frei
schneidegerät wird in der Arbeitsstellung bodennahen Arbei
ten wie Grasmähen oder Bestandsverjüngungen in einer zum
Erdboden geneigten Position geführt. Dabei sind je nach
Größe des Gerätes und der Arbeitsposition die Arme der Ar
beitsperson oft angewinkelt, was insbesondere bei schweren
Geräten stark ermüdend ist. Während des Betriebes hat der
Benutzer ferner darauf zu achten, zum Gehäuse des Antriebsmotors
einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten,
was die Handhabung behindert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemä
ßes Arbeitsgerät derart weiterzubilden, daß bei besserer
Handhabung, insbesondere bei bodennahen Arbeiten mit ange
bauten schweren Werkzeugen, ein ermüdungsarmes Arbeiten
möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Arbeitsgerät mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Arbeitsgerät können von einer Ar
beitsperson an drei Punkten Führungskräfte eingeleitet wer
den. Der erste Handgriff wird von einer Hand der Arbeits
person umgriffen, wobei auch Stellelemente wie Gashebel
oder Ein-/Ausschalter betätigt werden können. Der erste
Handgriff ist in der Nähe des Antriebsmotors auf dem Trag
rohr des Arbeitsgerätes angeordnet. Der zweite Handgriff,
welcher beispielsweise als quer zum Tragrohr sich erstrec
kender Bügel ausgebildet ist, ist mit Abstand zum ersten
Handgriff am Tragrohr angebracht und wird von der anderen
Hand der Arbeitsperson zum Tragen und Führen des Werkzeugs
des Arbeitsgerätes genutzt. Durch die angeordnete Stützvor
richtung ist der Arbeitsperson die Möglichkeit gegeben, mit
dem Unterarm der ersten Hand zusätzliche Führungskräfte
aufzubringen, wodurch der zweite Arm entlastet werden kann.
Dies führt zu einer besseren Kraftverteilung und dient ei
nem ermüdungsarmen Arbeiten mit dem Gerät. Da sich die
Stützvorrichtung in Richtung zum Antriebsmotor erstreckt,
liegt sie zwischen dem Arm des Benutzers und dem Motorge
häuse und dient so auch als Berührschutz. Verletzungen
durch Kanten oder heiße Oberflächen können so zusätzlich zu
Sicherheitsbestimmungen vermieden werden.
Zweckmäßig erstreckt sich die Stützvorrichtung unter einem
Winkel zum Tragrohr, so daß insbesondere in der bevorzugten
Arbeitslage eine Anlage des Unterarms auf der Abstützfläche
sichergestellt ist. Zur Einstellung eines ergonomisch gün
stigen Neigungswinkels zum Tragrohr ist die Stützvorrich
tung verstellbar. Sie erstreckt sich zweckmäßig zumindest
teilweise über den Antriebsmotor, insbesondere über den ge
samten Antriebsmotor hinweg.
Die Stützvorrichtung kann am ersten Handgriff des Arbeits
gerätes befestigt sein, an dessen Tragrohr oder am Gehäuse,
insbesondere dem Kupplungsgehäuse des Antriebsmotors. Vor
teilhaft ist die Stützvorrichtung über einen Klemmring
festgelegt, welcher eine Verstellmöglichkeit relativ zur
Längsachse des Freischneidegerätes gewährleistet.
Um eine großflächige Auflage zu erhalten, ist die Abstütz
fläche für den Unterarm der Arbeitsperson an der Stützvor
richtung muldenförmig, vorteilhaft mit konkavem Querschnitt
gestaltet. Dabei kann die Stützvorrichtung in ihrem gesam
ten Querschnitt als im wesentlichen U-förmiges Bauteil mit
Schenkeln ausgebildet sein, um so eine hohe Biegesteifig
keit zu gewährleisten. Es kann ergonomisch zweckmäßig sein,
die Abstützfläche der Stützvorrichtung in Richtung ihrer
Längsachse gekrümmt auszubilden. Die Abstützfläche ist ge
polstert und mit abgerundeten Kanten versehen, um ein ermü
dungsarmes und bequemes Arbeiten zu gewährleisten.
Die erfindungsgemäße Stützvorrichtung besteht vorteilhaft
aus hitzebeständigem, faserverstärktem Kunststoff und ist
als Zusatzteil für ein Arbeitsgerät wie einem Freischneide
gerät, einem Balkenmäher, einem Hochentaster o. dgl. vorge
sehen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand
der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Arbeitsgerätes mit einer Stützvorrichtung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer am Tragrohr ei
nes Freischneidegerätes befestigten Stützvorrich
tung,
Fig. 3 eine Ansicht einer am ersten Handgriff eines Ar
beitsgerätes befestigten Stützvorrichtung,
Fig. 4 eine Ansicht einer Stützvorrichtung mit in Richtung
ihrer Längsachse gekrümmter Auflagefläche.
Fig. 1 zeigt als Arbeitsgerät ein Freischneidegerät 1 mit
einem Antriebsmotor 2 und einem Schneidwerkzeug 7, bei
spielsweise einen Messerbalken, die an einander gegenüber
liegenden Enden 3 und 6 eines Tragrohres 4 angeordnet sind.
Im Tragrohr 4 ist eine Antriebswelle 5 gelagert, die an ih
rem einen Ende von dem Antriebsmotor angetrieben und an ih
rem anderen Ende mit einem in einem Schneidkopf angeordne
ten Getriebe 17 verbunden ist. Das Getriebe 17 ist in dem
gezeigten Ausführungsbeispiel ein Winkelgetriebe und über
trägt die rotierende Bewegung der Antriebswelle 5 auf einen
translatorischen Antrieb für die Messerblätter, die an der
Führungsleiste des Messerbalkens gehalten sind. Es kann
zweckmäßig sein, anstelle des Winkelgetriebes das Tragrohr
4 mit einem gebogenen Schaft und in den Schaft gelagerter,
biegsamer Welle auszuführen. Zwischen dem Antriebsmotor 2
und dem Schneidwerkzeug 7 ist etwa auf halber Länge des
Tragrohres 4 ein zweiter Handgriff 9 als bügelförmiger
Rundgriff quer zum Tragrohr 4 an diesem festgelegt. Benach
bart zum Antriebsmotor 2 ist am Tragrohr 4 ein erster Hand
griff 8 angeordnet, der einen zylindrischen Grundkörper
aufweist und Stellelemente wie einen Gashebel 19, einen
Kurzschlußschalter 20 und dgl. aufnimmt. Der erste Hand
griff 8 liegt koaxial zum Tragrohr 4 und umschließt dieses.
Zwischen dem ersten Handgriff 8 und dem zweiten Handgriff 9
ist ein Haltering 21 zur Befestigung von Schultergurten 22
am Tragrohr 4 befestigt. Die Schultergurte 22 dienen zur
Übertragung des Gewichts des Freischneidegerätes 1 auf eine
Arbeitsperson 10. Das gesamte Freischneidegerät 1 mit sei
nem Schneidwerkzeug 7 ist an dem Haltering 21 und den
Schultergurten 22 somit pendelnd gelagert und gehalten.
Zur Führung des Freischneidegerätes 1 ist von der Arbeits
person 10 im wesentlichen die Massenträgheit des Frei
schneidegeräts, insbesondere beim Ausheben des Freischnei
degeräts 1 und des Abhebens des Schneidwerkzeugs 7 vom Erd
boden 23 zu überwinden. Für diesen Bewegungsvorgang ist es
hilfreich, mit einem Unterarm 14 des Armes 12 der Arbeits
person 10 eine zusätzliche Stützkraft Z auf das Freischnei
degerät 1 aufzubringen. Zur Einleitung der Stützkraft Z in
das Freischneidegerät 1 ist eine Stützvorrichtung 11 mit
einer flächigen Abstützfläche 13 vorgesehen, das im Ausfüh
rungsbeispiel zwischen dem ersten Handgriff 8 und dem An
triebsmotor 2 vorgesehen ist. Vorteilhaft erstreckt sich
die als Armstütze ausgebildete Stützvorrichtung 11 zumin
dest teilweise, insbesondere vollständig über das Gehäuse
des Antriebsmotors des Freischneidegerätes 1. Die Stützvor
richtung 11 dient zugleich als Sicherung gegen Berührung
des Motorgehäuses und kann so zusätzlich vor Verletzungen
schützen.
In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die
Stützvorrichtung 11 zwischen dem Antriebsmotor 2 und dem
Handgriff 8 am Tragrohr 4 befestigt, beispielsweise mit ei
nem einstellbaren Klemmring. Die Längsachse 15 der Abstütz
fläche 13 bildet mit dem Tragrohr einen spitzen Winkel β
von etwa 35°, der zum Antriebsmotor 2 hin offen ist.
In Arbeitsposition des Freischneidegerätes 1 ist dieses mit
seinem Tragrohr 4 in einem Winkel α, der wesentlich größer
ist als der in der Fig. 1 gezeigte Winkel α, zum Erdboden
23 geneigt. Der Unterarm 14 der Arbeitsperson 10 befindet
sich dann in Anlage an der Abstützfläche 13 der Stützvor
richtung 11. Die Einleitung einer das Freischneidegerät z. B.
aushebenden Stützkraft Z durch den Unterarm 14 auf die
Abstützfläche 13 ist dadurch leicht möglich.
Die Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Stütz
vorrichtung 11, die am Tragrohr 4 eines Freischneidegerätes
festgelegt ist. Die Stützvorrichtung ist als ein im wesent
lichen im Querschnitt U-förmiges Bauteil, dessen vom An
triebsmotor 2 abgewandte Abstützfläche 13 für den Unterarm
der Arbeitsperson konkav gewölbt ist. Die Längsachse 15 der
Abstützfläche 13 verläuft geradlinig und schneidet das zu
gewandte Ende des ersten Handgriffs 8 mit spitzem Winkel.
Die Kanten 16 der Abstützfläche 13 sind abgerundet. Es kann
zweckmäßig sein, die Abstützfläche 13 zu polstern.
Die Stützvorrichtung 11 ist mittels des Klemmringes 24 und
eines durchragenden Schraubbolzens 25 am Tragrohr 4 ge
klemmt gehalten. Diese Art der Befestigung der Stützvor
richtung 11 ermöglicht ein einfaches Verstellen der Lage
der Vorrichtung 11 durch Drehen oder Schwenken um das Trag
rohr 4.
Fig. 3 zeigt eine Ansicht einer Stützvorrichtung 11, die am
ersten Handgriff 8 eines Freischneidegerätes angebracht
ist. Die Stützvorrichtung 11 ist auf das dem Antriebsmotor
2 des Freischneidegerätes zugewandte Ende 27 des Handgriffs
8 aufgesteckt und mittels eines den Handgriff 8 durchragen
den Schraubbolzens 26 festgeklemmt. Die Stützvorrichtung 11
überragt den Antriebsmotor 2 weitgehend vollständig bis zur
Rückwand des Motorgehäuses und bildet einen Berührschutz
für die Arbeitsperson. Die Stützvorrichtung 11 ist zweckmä
ßig als Blechteil, vorzugsweise aber aus einem faserver
stärkten Kunststoff gefertigt.
Es kann zweckmäßig sein, die Stützvorrichtung am Gehäuse
des Antriebsmotors 2 festzulegen, so z. B. vorteilhaft an
dem Kupplungs- bzw. Anschlußgehäuse 30, wie in Fig. 4
strichliert dargestellt.
Fig. 4 zeigt eine Ansicht einer Stützvorrichtung 11 mit ei
ner in Richtung der Längsachse 15 gekrümmten Abstützfläche
13. Es kann insbesondere aus ergonomischen Gründen zweckmä
ßig sein, die Abstützfläche 13 zu der Arbeitsperson 10 hin
gekrümmt auszugestalten. Diese konstruktive Maßnahme be
wirkt, daß auch bei kleinem Winkel α zwischen dem Tragrohr
4 und dem Erdboden 23, also bei einer flachen Haltung des
Freischneidegerätes 1, der Unterarm 14 nahe der Abstützflä
che 13 liegt und der als Armstütze dienen kann, um das
Freischneidegerät auch in dieser Arbeitsposition leicht
auszuheben und zu führen. Es kann zweckmäßig sein, die
Stützvorrichtung 11, insbesondere deren Abstützfläche 13,
elastisch federnd auszugestalten.
Claims (13)
1. Arbeitsgerät (1) mit einem Antriebsmotor (2), der an
einem Ende (3) eines Tragrohres (4) befestigt ist und
über eine im Tragrohr (4) abgestützte Antriebswelle (5)
mit einem am anderen Ende (6) des Tragrohres (4)
angeordneten Schneidwerkzeug (7) verbunden ist, mit
einem ersten Handgriff (8), der sich nahe dem
Antriebsmotor (2) in Längsrichtung des Tragrohrs (4)
erstreckt und mit einem zweiten Handgriff (9), der im
wesentlichen quer zum Tragrohr (4) liegend zwischen dem
ersten Handgriff (8) und dem Schneidwerkzeug (7) am
Tragrohr (4) befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß zum Abstützen eines Arms
(12) einer Arbeitsperson (10) benachbart zum ersten
Handgriff (8) eine mit einer Abstützfläche (13) verse
hene Stützvorrichtung (11), die sich in Längsrichtung
des Tragrohrs (4) zumindest teilweise im Raumbereich
zwischen dem ersten Handgriff (8) und Antriebsmotor (2)
erstreckt und deren Längsachse (15) mit dem Tragrohr
(4) einen zum Antriebsmotor (2) offenen Winkel (β) von
etwa 30° oder kleiner einschließt.
2. Arbeitsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Abstützfläche (13)
der Stützvorrichtung (11) zumindest teilweise, vorteil
haft vollständig über den Antriebsmotor (2) erstreckt.
3. Arbeitsgerät nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11)
am ersten Handgriff (8) befestigt ist.
4. Arbeitsgerät nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11)
am Tragrohr (4) befestigt ist.
5. Arbeitsgerät nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11)
am Gehäuse des Antriebsmotors (2), vorzugsweise an des
sen Kupplungsgehäuse befestigt ist.
6. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützfläche (13) der
Stützvorrichtung (11) im Querschnitt konkav geformt
ist.
7. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11)
ein im Querschnitt im wesentlichen U-förmiges Bauteil
ist.
8. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützfläche (13) der
Stützvorrichtung (11) in Richtung der Längsachse (15)
gekrümmt ist.
9. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützfläche (13) ge
polstert ist und ihre Kanten (16) vorzugsweise abgerun
det sind.
10. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11)
aus Kunststoff, vorzugsweise faserverstärktem Kunst
stoff, gebildet ist.
11. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11)
mit einer schraubbaren Klemme (24) befestigt ist.
12. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11)
über eine Steckverbindung festgelegt ist.
13. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11)
in ihrer Lage zum Tragrohr (4) verstellbar ist.
Priority Applications (4)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8141 | Disposal/no request for examination |