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DE10003984A1 - Arbeitsgerät mit einem Antriebsmotor - Google Patents

Arbeitsgerät mit einem Antriebsmotor

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Publication number
DE10003984A1
DE10003984A1 DE10003984A DE10003984A DE10003984A1 DE 10003984 A1 DE10003984 A1 DE 10003984A1 DE 10003984 A DE10003984 A DE 10003984A DE 10003984 A DE10003984 A DE 10003984A DE 10003984 A1 DE10003984 A1 DE 10003984A1
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DE
Germany
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support tube
drive motor
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handle
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DE10003984A
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Andreas Schneider
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Andreas Stihl AG and Co KG
Original Assignee
Andreas Stihl AG and Co KG
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Publication date
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D34/00Mowers; Mowing apparatus of harvesters
    • A01D34/835Mowers; Mowing apparatus of harvesters specially adapted for particular purposes
    • A01D34/90Mowers; Mowing apparatus of harvesters specially adapted for particular purposes for carrying by the operator
    • A01D34/902Ergonomic provisions
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G3/00Cutting implements specially adapted for horticultural purposes; Delimbing standing trees
    • A01G3/04Apparatus for trimming hedges, e.g. hedge shears
    • A01G3/047Apparatus for trimming hedges, e.g. hedge shears portable
    • A01G3/053Apparatus for trimming hedges, e.g. hedge shears portable motor-driven

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät (1) mit einem Antriebsmotor (2), der an einem Ende (3) eines Tragrohres (4) befestigt ist und über eine im Tragrohr (4) abgestützte Antriebswelle (5) mit einem am anderen Ende (6) des Tragrohres (4) angeordneten Schneidwerkzeug verbunden ist. Am Tragrohr (4) des Freischneidgerätes (1) ist in der Nähe des Antriebsmotors (2) ein erster Handgriff (8) angeordnet und mit Abstand zum ersten Handgriff (8) ein zweiter Handgriff (9) zur Halterung des Freischneidgerätes (1) durch eine Arbeitsperson (10). Für ein ermüdungsfreieres Arbeiten ist erfindungsgemäß vorgesehen, zum Abstützen des Unterarmes (12) der Arbeitsperson (10) eine Stützvorrichtung (11) anzuordnen, die sich in Längsrichtung des Tragrohres (4) in Richtung auf den Antriebsmotor (2) erstreckt und deren Längsachse (15) mit dem Tragrohr (4) einen zum Antriebsmotor (2) offenen Winkel (beta) von weniger als 90 DEG einschließt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät mit einem An­ triebsmotor nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Arbeitsgeräte, auch Freischneidegeräte genannt, weisen als zentrales Bauteil ein Tragrohr auf. An dem einen Ende des Tragrohres ist der Antriebsmotor angeordnet und an dem anderen Ende des Tragrohres ein Schneidkopf mit einem Winkelgetriebe, das von einer in dem Tragrohr gelagerten Antriebswelle angetrieben ist. Das am Schneidkopf befe­ stigte Schneidwerkzeug wird so vom Antriebsmotor angetrie­ ben. Dessen Bedienungselemente wie Gashebel, Starterhebel und dgl. sind in einem Handgriff vorgesehen, der benachbart zum Antriebsmotor koaxial montiert ist. Ein zweiter, quer zum Tragrohr liegender Handgriff ist zwischen dem ersten Handgriff und dem Schneidkopf am Tragrohr festgelegt. Der zweite Handgriff kann als geschlossener Rundbügel ausgebil­ det sein. Zwischen dem ersten und dem zweiten Handgriff kann ferner ein Schultergurt zum Tragen des Freischneidege­ rätes durch die Arbeitsperson einzuhängen sein. Das Frei­ schneidegerät wird in der Arbeitsstellung bodennahen Arbei­ ten wie Grasmähen oder Bestandsverjüngungen in einer zum Erdboden geneigten Position geführt. Dabei sind je nach Größe des Gerätes und der Arbeitsposition die Arme der Ar­ beitsperson oft angewinkelt, was insbesondere bei schweren Geräten stark ermüdend ist. Während des Betriebes hat der Benutzer ferner darauf zu achten, zum Gehäuse des Antriebsmotors einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten, was die Handhabung behindert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemä­ ßes Arbeitsgerät derart weiterzubilden, daß bei besserer Handhabung, insbesondere bei bodennahen Arbeiten mit ange­ bauten schweren Werkzeugen, ein ermüdungsarmes Arbeiten möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Arbeitsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Arbeitsgerät können von einer Ar­ beitsperson an drei Punkten Führungskräfte eingeleitet wer­ den. Der erste Handgriff wird von einer Hand der Arbeits­ person umgriffen, wobei auch Stellelemente wie Gashebel oder Ein-/Ausschalter betätigt werden können. Der erste Handgriff ist in der Nähe des Antriebsmotors auf dem Trag­ rohr des Arbeitsgerätes angeordnet. Der zweite Handgriff, welcher beispielsweise als quer zum Tragrohr sich erstrec­ kender Bügel ausgebildet ist, ist mit Abstand zum ersten Handgriff am Tragrohr angebracht und wird von der anderen Hand der Arbeitsperson zum Tragen und Führen des Werkzeugs des Arbeitsgerätes genutzt. Durch die angeordnete Stützvor­ richtung ist der Arbeitsperson die Möglichkeit gegeben, mit dem Unterarm der ersten Hand zusätzliche Führungskräfte aufzubringen, wodurch der zweite Arm entlastet werden kann. Dies führt zu einer besseren Kraftverteilung und dient ei­ nem ermüdungsarmen Arbeiten mit dem Gerät. Da sich die Stützvorrichtung in Richtung zum Antriebsmotor erstreckt, liegt sie zwischen dem Arm des Benutzers und dem Motorge­ häuse und dient so auch als Berührschutz. Verletzungen durch Kanten oder heiße Oberflächen können so zusätzlich zu Sicherheitsbestimmungen vermieden werden.
Zweckmäßig erstreckt sich die Stützvorrichtung unter einem Winkel zum Tragrohr, so daß insbesondere in der bevorzugten Arbeitslage eine Anlage des Unterarms auf der Abstützfläche sichergestellt ist. Zur Einstellung eines ergonomisch gün­ stigen Neigungswinkels zum Tragrohr ist die Stützvorrich­ tung verstellbar. Sie erstreckt sich zweckmäßig zumindest teilweise über den Antriebsmotor, insbesondere über den ge­ samten Antriebsmotor hinweg.
Die Stützvorrichtung kann am ersten Handgriff des Arbeits­ gerätes befestigt sein, an dessen Tragrohr oder am Gehäuse, insbesondere dem Kupplungsgehäuse des Antriebsmotors. Vor­ teilhaft ist die Stützvorrichtung über einen Klemmring festgelegt, welcher eine Verstellmöglichkeit relativ zur Längsachse des Freischneidegerätes gewährleistet.
Um eine großflächige Auflage zu erhalten, ist die Abstütz­ fläche für den Unterarm der Arbeitsperson an der Stützvor­ richtung muldenförmig, vorteilhaft mit konkavem Querschnitt gestaltet. Dabei kann die Stützvorrichtung in ihrem gesam­ ten Querschnitt als im wesentlichen U-förmiges Bauteil mit Schenkeln ausgebildet sein, um so eine hohe Biegesteifig­ keit zu gewährleisten. Es kann ergonomisch zweckmäßig sein, die Abstützfläche der Stützvorrichtung in Richtung ihrer Längsachse gekrümmt auszubilden. Die Abstützfläche ist ge­ polstert und mit abgerundeten Kanten versehen, um ein ermü­ dungsarmes und bequemes Arbeiten zu gewährleisten.
Die erfindungsgemäße Stützvorrichtung besteht vorteilhaft aus hitzebeständigem, faserverstärktem Kunststoff und ist als Zusatzteil für ein Arbeitsgerät wie einem Freischneide­ gerät, einem Balkenmäher, einem Hochentaster o. dgl. vorge­ sehen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Arbeitsgerätes mit einer Stützvorrichtung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer am Tragrohr ei­ nes Freischneidegerätes befestigten Stützvorrich­ tung,
Fig. 3 eine Ansicht einer am ersten Handgriff eines Ar­ beitsgerätes befestigten Stützvorrichtung,
Fig. 4 eine Ansicht einer Stützvorrichtung mit in Richtung ihrer Längsachse gekrümmter Auflagefläche.
Fig. 1 zeigt als Arbeitsgerät ein Freischneidegerät 1 mit einem Antriebsmotor 2 und einem Schneidwerkzeug 7, bei­ spielsweise einen Messerbalken, die an einander gegenüber­ liegenden Enden 3 und 6 eines Tragrohres 4 angeordnet sind. Im Tragrohr 4 ist eine Antriebswelle 5 gelagert, die an ih­ rem einen Ende von dem Antriebsmotor angetrieben und an ih­ rem anderen Ende mit einem in einem Schneidkopf angeordne­ ten Getriebe 17 verbunden ist. Das Getriebe 17 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein Winkelgetriebe und über­ trägt die rotierende Bewegung der Antriebswelle 5 auf einen translatorischen Antrieb für die Messerblätter, die an der Führungsleiste des Messerbalkens gehalten sind. Es kann zweckmäßig sein, anstelle des Winkelgetriebes das Tragrohr 4 mit einem gebogenen Schaft und in den Schaft gelagerter, biegsamer Welle auszuführen. Zwischen dem Antriebsmotor 2 und dem Schneidwerkzeug 7 ist etwa auf halber Länge des Tragrohres 4 ein zweiter Handgriff 9 als bügelförmiger Rundgriff quer zum Tragrohr 4 an diesem festgelegt. Benach­ bart zum Antriebsmotor 2 ist am Tragrohr 4 ein erster Hand­ griff 8 angeordnet, der einen zylindrischen Grundkörper aufweist und Stellelemente wie einen Gashebel 19, einen Kurzschlußschalter 20 und dgl. aufnimmt. Der erste Hand­ griff 8 liegt koaxial zum Tragrohr 4 und umschließt dieses.
Zwischen dem ersten Handgriff 8 und dem zweiten Handgriff 9 ist ein Haltering 21 zur Befestigung von Schultergurten 22 am Tragrohr 4 befestigt. Die Schultergurte 22 dienen zur Übertragung des Gewichts des Freischneidegerätes 1 auf eine Arbeitsperson 10. Das gesamte Freischneidegerät 1 mit sei­ nem Schneidwerkzeug 7 ist an dem Haltering 21 und den Schultergurten 22 somit pendelnd gelagert und gehalten.
Zur Führung des Freischneidegerätes 1 ist von der Arbeits­ person 10 im wesentlichen die Massenträgheit des Frei­ schneidegeräts, insbesondere beim Ausheben des Freischnei­ degeräts 1 und des Abhebens des Schneidwerkzeugs 7 vom Erd­ boden 23 zu überwinden. Für diesen Bewegungsvorgang ist es hilfreich, mit einem Unterarm 14 des Armes 12 der Arbeits­ person 10 eine zusätzliche Stützkraft Z auf das Freischnei­ degerät 1 aufzubringen. Zur Einleitung der Stützkraft Z in das Freischneidegerät 1 ist eine Stützvorrichtung 11 mit einer flächigen Abstützfläche 13 vorgesehen, das im Ausfüh­ rungsbeispiel zwischen dem ersten Handgriff 8 und dem An­ triebsmotor 2 vorgesehen ist. Vorteilhaft erstreckt sich die als Armstütze ausgebildete Stützvorrichtung 11 zumin­ dest teilweise, insbesondere vollständig über das Gehäuse des Antriebsmotors des Freischneidegerätes 1. Die Stützvor­ richtung 11 dient zugleich als Sicherung gegen Berührung des Motorgehäuses und kann so zusätzlich vor Verletzungen schützen.
In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Stützvorrichtung 11 zwischen dem Antriebsmotor 2 und dem Handgriff 8 am Tragrohr 4 befestigt, beispielsweise mit ei­ nem einstellbaren Klemmring. Die Längsachse 15 der Abstütz­ fläche 13 bildet mit dem Tragrohr einen spitzen Winkel β von etwa 35°, der zum Antriebsmotor 2 hin offen ist.
In Arbeitsposition des Freischneidegerätes 1 ist dieses mit seinem Tragrohr 4 in einem Winkel α, der wesentlich größer ist als der in der Fig. 1 gezeigte Winkel α, zum Erdboden 23 geneigt. Der Unterarm 14 der Arbeitsperson 10 befindet sich dann in Anlage an der Abstützfläche 13 der Stützvor­ richtung 11. Die Einleitung einer das Freischneidegerät z. B. aushebenden Stützkraft Z durch den Unterarm 14 auf die Abstützfläche 13 ist dadurch leicht möglich.
Die Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Stütz­ vorrichtung 11, die am Tragrohr 4 eines Freischneidegerätes festgelegt ist. Die Stützvorrichtung ist als ein im wesent­ lichen im Querschnitt U-förmiges Bauteil, dessen vom An­ triebsmotor 2 abgewandte Abstützfläche 13 für den Unterarm der Arbeitsperson konkav gewölbt ist. Die Längsachse 15 der Abstützfläche 13 verläuft geradlinig und schneidet das zu­ gewandte Ende des ersten Handgriffs 8 mit spitzem Winkel. Die Kanten 16 der Abstützfläche 13 sind abgerundet. Es kann zweckmäßig sein, die Abstützfläche 13 zu polstern.
Die Stützvorrichtung 11 ist mittels des Klemmringes 24 und eines durchragenden Schraubbolzens 25 am Tragrohr 4 ge­ klemmt gehalten. Diese Art der Befestigung der Stützvor­ richtung 11 ermöglicht ein einfaches Verstellen der Lage der Vorrichtung 11 durch Drehen oder Schwenken um das Trag­ rohr 4.
Fig. 3 zeigt eine Ansicht einer Stützvorrichtung 11, die am ersten Handgriff 8 eines Freischneidegerätes angebracht ist. Die Stützvorrichtung 11 ist auf das dem Antriebsmotor 2 des Freischneidegerätes zugewandte Ende 27 des Handgriffs 8 aufgesteckt und mittels eines den Handgriff 8 durchragen­ den Schraubbolzens 26 festgeklemmt. Die Stützvorrichtung 11 überragt den Antriebsmotor 2 weitgehend vollständig bis zur Rückwand des Motorgehäuses und bildet einen Berührschutz für die Arbeitsperson. Die Stützvorrichtung 11 ist zweckmä­ ßig als Blechteil, vorzugsweise aber aus einem faserver­ stärkten Kunststoff gefertigt.
Es kann zweckmäßig sein, die Stützvorrichtung am Gehäuse des Antriebsmotors 2 festzulegen, so z. B. vorteilhaft an dem Kupplungs- bzw. Anschlußgehäuse 30, wie in Fig. 4 strichliert dargestellt.
Fig. 4 zeigt eine Ansicht einer Stützvorrichtung 11 mit ei­ ner in Richtung der Längsachse 15 gekrümmten Abstützfläche 13. Es kann insbesondere aus ergonomischen Gründen zweckmä­ ßig sein, die Abstützfläche 13 zu der Arbeitsperson 10 hin gekrümmt auszugestalten. Diese konstruktive Maßnahme be­ wirkt, daß auch bei kleinem Winkel α zwischen dem Tragrohr 4 und dem Erdboden 23, also bei einer flachen Haltung des Freischneidegerätes 1, der Unterarm 14 nahe der Abstützflä­ che 13 liegt und der als Armstütze dienen kann, um das Freischneidegerät auch in dieser Arbeitsposition leicht auszuheben und zu führen. Es kann zweckmäßig sein, die Stützvorrichtung 11, insbesondere deren Abstützfläche 13, elastisch federnd auszugestalten.

Claims (13)

1. Arbeitsgerät (1) mit einem Antriebsmotor (2), der an einem Ende (3) eines Tragrohres (4) befestigt ist und über eine im Tragrohr (4) abgestützte Antriebswelle (5) mit einem am anderen Ende (6) des Tragrohres (4) angeordneten Schneidwerkzeug (7) verbunden ist, mit einem ersten Handgriff (8), der sich nahe dem Antriebsmotor (2) in Längsrichtung des Tragrohrs (4) erstreckt und mit einem zweiten Handgriff (9), der im wesentlichen quer zum Tragrohr (4) liegend zwischen dem ersten Handgriff (8) und dem Schneidwerkzeug (7) am Tragrohr (4) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß zum Abstützen eines Arms (12) einer Arbeitsperson (10) benachbart zum ersten Handgriff (8) eine mit einer Abstützfläche (13) verse­ hene Stützvorrichtung (11), die sich in Längsrichtung des Tragrohrs (4) zumindest teilweise im Raumbereich zwischen dem ersten Handgriff (8) und Antriebsmotor (2) erstreckt und deren Längsachse (15) mit dem Tragrohr (4) einen zum Antriebsmotor (2) offenen Winkel (β) von etwa 30° oder kleiner einschließt.
2. Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Abstützfläche (13) der Stützvorrichtung (11) zumindest teilweise, vorteil­ haft vollständig über den Antriebsmotor (2) erstreckt.
3. Arbeitsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11) am ersten Handgriff (8) befestigt ist.
4. Arbeitsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11) am Tragrohr (4) befestigt ist.
5. Arbeitsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11) am Gehäuse des Antriebsmotors (2), vorzugsweise an des­ sen Kupplungsgehäuse befestigt ist.
6. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützfläche (13) der Stützvorrichtung (11) im Querschnitt konkav geformt ist.
7. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11) ein im Querschnitt im wesentlichen U-förmiges Bauteil ist.
8. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützfläche (13) der Stützvorrichtung (11) in Richtung der Längsachse (15) gekrümmt ist.
9. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützfläche (13) ge­ polstert ist und ihre Kanten (16) vorzugsweise abgerun­ det sind.
10. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11) aus Kunststoff, vorzugsweise faserverstärktem Kunst­ stoff, gebildet ist.
11. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11) mit einer schraubbaren Klemme (24) befestigt ist.
12. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11) über eine Steckverbindung festgelegt ist.
13. Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützvorrichtung (11) in ihrer Lage zum Tragrohr (4) verstellbar ist.
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