DE10003917A1 - Halterung für eine Kühlerfigur eines Personenkraftwagens - Google Patents
Halterung für eine Kühlerfigur eines PersonenkraftwagensInfo
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Abstract
Eine Halterungsvorrichtung für eine Zierfigur (2) eines Kraftfahrzeugs, die aus dem Profil des Kraftfahrzeugs herausragt, umfaßt eine am Kraftfahrzeug befestigte Grundplatte (6) in der eine Trägerplatte (1) drehbar und beliebig verschiebbar angebracht ist. Die Trägerplatte (1) ist mit einem Gewindegang (3) und einer darin befindlichen Zugfeder (4) verbunden, die sich bei einer Krafteinwirkung verjüngt und aus dem Gewindegang (3) herausrutscht.
Description
Die Erfindung betrifft eine Halterungsvorrichtung für eine Zierfigur eines Kraftfahrzeuges,
welche aus dem Profil des Kraftfahrzeuges herausragend angeordnet ist, nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die technischen Bestimmungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr
verbieten die Anordnung von feststehenden, aus dem Profil des Kraftfahrzeuges
herausragenden Teilen wie beispielsweise Türgriffe, Seitenspiegelgehäuse und (Kühler-)-
Zierfiguren. Diese Vorschriften dienen der Vermeidung von durch derartige herausragende
Teile verursachte Verletzungen von Personen bei Verkehrsunfällen.
Aus der DE-PS 822 337 ist eine gattungsgemäße Zierfigur-Halterungsvorrichtung bekannt.
Die bekannte Halterungsvorrichtung erlaubt die vertikale Verschiebbarkeit der Zierfigur
relativ zum Halteteil, so dass die beispielsweise als flugfähiges Gebilde, insbesondere als
Vogel, Flugzeug oder Hubschrauber ausgebildete Zierfigur durch die beim Fahren wirksam
werdenden Luftkräfte und Staudrucke räumlich begrenzte Bewegungen relativ zu dem
Fahrzeug ausführen kann. Horizontal wirkenden Kräften kann die Zierfigur bei der bekannten
Halterungsvorrichtung nicht ausweichen, weshalb die Gefahr von durch die Zierfigur
verursachten Verletzungen von Personen besteht.
Aus DE 36 17 699 A1 ist eine Halterung für eine Zierfigur an einem Kraftfahrzeug bekannt.
Diese Halterung dient insbesondere zum Anbringen von in Fahrtrichtung vorspringenden
relativ langgestreckten Zierfiguren, wie beispielsweise dem Jaguar der gleichnamigen
Automarke an Kraftfahrzeugen. Die Halterung weist ein flaches, scheibenförmiges Halteteil
auf, das an der Kühlerhaube zu befestigen ist. Mit dem Halteteil drehbar verbunden ist ein
ebenfalls scheibenförmiges Halteteil an der Kühlerfigur angeformtes Sockelteil. Das Halteteil
und das Sockelteil sind federnd miteinander verspannt und rastend miteinander verbunden.
Aufgrund der rastenden Verbindung wird die Kühlerfigur mit einer durch die Rastverbindung
bestimmten Haltekraft am Halteteil gegen Verdrehungen gesichert gehaltert; bei
Überschreitung dieser Haltekraft, beispielsweise im Falle des Aufpralls eines Gegenstandes,
weicht die Kühlerfigur aus, indem sie verdreht wird. Trifft die Zierfigur jedoch in Richtung
ihrer Längsachse auf einen Gegenstand auf, besteht die Gefahr, dass sie nicht verdreht wird,
da der Aufprall keine die Kühlerfigur in Drehung versetzende Kraftkomponente aufweist bzw.
erzeugt.
Aus DE 40 09 206 C2 ist eine Halterung für eine Zierfigur an einem Kraftfahrzeug bekannt,
die dem Anbringen von in Fahrtrichtung vorspringenden Zierfiguren wie beispielsweise dem
Jaguar der gleichnamigen Automarke an Kraftfahrzeugen. Die Halterung hat die Funktion,
dass im Falle eines Aufpralles oder bei einem frontalen Zusammenstoss mit einem
Gegenstand die Zierfigur zurückweicht. Sie weicht jedoch nur zurück bei horizontal
auftretenden Kräften, indem sie aus einer schwalbenschwanz-förmigen Schiene, gehalten
durch eine Federarretierung nach hinten ausweicht bzw. sich bei einer schräg auftreffenden
horizontalen Aufprall lediglich um ihre eigene Achse dreht und dann nach hinten ausweicht,
wenn die auftreffenden Aufprallkräfte parallel zur schwalbenschwanz-förmigen
Führungsschiene auftreten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung für eine Zierfigur eines
Kraftfahrzeuges zu schaffen, bei der die Zierfigur bei einem frontalen wie einem schrägen
Aufprall sowohl zur Seite ausweicht wie auch die Verletzungsgefahr eines solchen Aufpralls
mindert, indem sie unabhängig vom Aufprallwinkel der Kräfte sich nach jeder beliebigen
Seite aus ihrer Halterung löst und zusätzlich bei leichtem Aufprall mit geringen Kräften durch
eine Nickbewegung nach vorne bzw. nach hinten den einwirkenden Kräften nachgibt und so
ein Verletzungsrisiko minimiert.
Nach der Erfindung sind Grundplatte sowie Trägerplatte auf der die Zier-Kühlerfigur
angebracht ist, in jede Richtung um die Mittelachse drehbar sowie nach jeder Seite gleitend
verschiebbar gelagert. Die beiden ineinander liegenden Teile Trägerplatte und Grundplatte
sind durch eine Feder, die unter der Motorhaube in einem Federspannrohr gehalten wird und
mittels rastender Verbindung von Kugeln und entsprechenden Aussparungen in ihrer
Halteposition fixiert. Bei Überwindung der Feder-Haltekraft, beispielsweise im Falle eines
Zusammenstosses der Zierfigur mit einem Gegenstand oder einer Person, schiebt sich die
Zierfigur und die mit ihr verbundene Trägerplatte in Verlängerung des Einfallswinkels der
eintretenden Kräfte zunächst zurück. Sind die einfallenden Kräfte höher als 0,95 Newton, so
rutscht die Zugfeder aus der Trägerplatte, auf der sich die Kühlerfigur befindet heraus.
Aufgrund der Dehnung der Feder auf das 4-5fache ihrer ursprünglichen Länge verändert
diese Feder ihren Außendurchmesser von 11,0 mm auf ca. 10,5 mm. In der Trägerplatte
befindet sich ein Gewindegang, in denen diese Feder eingeschraubt ist. Die Öffnung des
Gewindegangs beträgt 10,6 mm. Somit ist gewährleistet, dass die Aufprallkräfte, egal aus
welcher Verschiebungsrichtung sie einwirken, bei Übersteigen von 0,95 Newton die
Trägerplatte mit Zierfigur aus der auf der Motorhaube verbleibenden Grundplatte gänzlich
entfernt wird und eine Verletzungsgefahr somit minimiert bzw. ausgeschlossen wird. Die
direkt auf der Motorhaube befindliche Grundplatte dient der Fixierung der Trägerplatte mit
ihrer Kühlerfigur im normalen Fahrbetrieb. Die Grundplatte enthält zur Fixierung zwei
rastende Verbindungen in Form zweier Stahlkugeln. Die Stahlkugeln greifen in
entsprechende darüberliegende Aussparungen der Trägerplatte ein, so dass die Haubenfigur
gegen Fahrtwind und Waschstraßenbeeinflussungen bzw. andere geringe Kräfte in ihre
Richtung fixiert ist. Die Grundplatte hat an ihrem unteren Ende eine Kanaldurchführung und
ein Außengewinde von 16 mm.
Zur Befestigung auf der Motorhaube wird diese Grundplatte durch ein entsprechendes Loch
gesteckt, so dass Gewinde der Grundplatte auf der Unterseite der Motorhaube hervorragt.
Zur Fixierung der Grundplatte wird das Federspannrohr, was ein zur Grundplatte passendes
Innengewinde hat, gegengeschraubt. Das Federspannrohr dient nunmehr zur Befestigung
der Grundplatte und zur gleichzeitigen Spannung der Zugfeder, die die auf der Grundplatte
befindliche Trägerplatte fixiert. Zur Gegenfixierung am unteren Ende des Federspannrohres
wird ein Splint in entsprechende Aussparungen des Federspannrohres gesteckt, so dass die
Zugfeder unter einer permanenten Grundspannung steht.
Nachfolgend wird anhand der Figuren ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
Im Einzelnen zeigen:
Fig. 1 Einen Längsschnitt durch die Halterungsvorrichtung mit von dieser gehaltenen
Kühlerzierfigur. Das Sockelteil ist geschnitten dargestellt.
Fig. 2a und 2b Einen Längsschnitt durch die Trägerplatte sowie eine entsprechende
Ansicht des Unterteils der Trägerplatte.
Fig. 3a und 3b Einen Längsschnitt durch die Grundplatte sowie eine entsprechende
Ansicht auf die Oberseite der Grundplatte.
Fig. 4 Einen Längsschnitt durch das Federspannrohr.
In den beigefügten Figuren ist ein Ausführungsbeispiel einer Kühlerfigurhalterungs
vorrichtung dargestellt:
Diese Halterungsvorrichtung weist eine Trägerplatte 1 auf. Die Haubenfigur 2 wird durch 2
Imbusschrauben 3 mit dieser Trägerplatte 1 fest verschraubt.
In der Mitte der Trägerplatte 1 befindet sich ein M12-Gewindegang 12 der auf 10,6 mm ∅
aufgebohrt ist. In diesem Gewindegang 12 ist eine Zugfeder 4 eingeschraubt. Zur Sicherung
gegen unbeabsichtigtes Herausschrauben dieser Zugfeder 4 und den damit
zusammenhängenden Verlust der Trägerplatte 1 mit Kühlerfigur 2 befindet sich an dem
oberen Ende der Zugfeder 4 ein aus der Zugfeder gezogener gerader Schenkel 5, der durch
die Trägerplatte 1 hindurch bis in den Sockel in ein passgenau gebohrtes Loch von unten in
die Kühlerfigur 2 hineinragt.
Die Zugfeder 4 führt durch eine Grundplatte 6, die auf der Motorhaube 13 des Fahrzeuges
befestigt wird, in ein unter der Motorhaube 13 befindliches mit der Grundplatte 6
verschraubtes Federspannrohr 7. In der Grundplatte 6 befinden sich 2 hervorstehende
Kugeln als Rastelemente 8, die in entsprechende Aussparungen 9 auf der Unterseite der
Trägerplatte 1 einrasten 9. Dies dient der Justierung der Haubenfigur 2 in Fahrtrichtung.
Das auf der Unterseite der Motorhaube 13 gegengeschraubte Federspannrohr 7 hat auf der
Unterseite zwei Einkerbungen 10. Diese dienen zur Befestigung eines Splintes 11. Durch
Spannung der Zugfeder 4 und Einrastung des Splintes 11 in den dafür vorgesehenen Kerben
10 am Ende des Federspannrohres 7 ist die Haubenfigur 2 so gesichert, dass sie sich bei
einer Kollision nach allen Seiten verdrehen lässt und zusätzlich in jede Richtung nach vorne
wie nach hinten wegkippen kann zur Vermeidung von Verletzungen.
Claims (4)
1. Halterungsvorrichtung für eine Zierfigur 2 eines Kraftfahrzeuges, welches aus dem Profil
des Kraftfahrzeuges herausragend angeordnet ist mit einer am Kraftfahrzeug befestigten
Grundplatte 6, in der die Trägerplatte 1 drehbar und beliebig verschiebbar angebracht ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte 1 mit
einem Gewindegang 12 und einer darin befindlichen Zugfeder 4 verbunden ist, die sich bei
Krafteinwirkung verjüngt und aus dem Gewindegang 12 herausrutscht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, gerader Schenkel 5 am Ende der Zugfeder 4, der gegen
unbeabsichtigtes Herausdrehen der Trägerplatte 1 durch Verankerung im Bohrloch der
Kühlerfigur 2 sichert.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das Federspannrohr 7 sowohl
zur Aufnahme und dauerhaften Spannung der Zugfeder 4, gesichert durch Splint 11 in
Einkerbungen 10 sowie zur Fixierung der Grundplatte 6 an der Unterseite der
Motorhaube 13 dient.
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