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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur resistiven Strombegrenzung
für Gleich-
oder Wechselstromanwendungen, welche einen Trägerkörper vorgegebener Dicke enthält mit zwei
gegenüberliegenden
Flachseiten, auf denen jeweils mindestens eine für einen vorgegebenen Nennstrom
ausgelegte streifenförmige
Leiterbahn vorgegebener Dicke angeordnet ist, die Hoch-T
c-Supraleitermaterial enthält und an
Endstücken
kontaktiert ist, wobei die auf den beiden Flachseiten angeordneten
Leiterbahnen gegenüberliegende,
parallel zueinander verlaufende Leiterbahnteile aufweisen. Eine
entsprechende Strombegrenzungseinrichtung geht aus der
EP 0 829 101 B1 hervor.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren und die Verwendung einer
solchen Einrichtung.
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In
bestehenden Wechselstrom-Versorgungsnetzen können Kurzschlüsse und
elektrische Überschläge nicht
mit Sicherheit vermieden werden. Bei solchen Störungsfällen steigt der Strom im betroffenen
Stromkreis sehr schnell, d. h. in der ersten Halbwelle, auf ein
Vielfaches seines Nennwertes an, bis er durch geeignete Sicherungs-
und/oder Schaltmittel unterbrochen wird. Als Folge davon treten
in allen betroffenen Netzkomponenten wie Leitungen, Sammelschienen,
Schaltern und Transformatoren erhebliche thermische sowie mechanische
Belastungen durch Stromkräfte
auf. Da diese kurzzeitigen Belastungen mit dem Quadrat des Stromes
zunehmen, kann eine sichere Begrenzung des Kurzschlussstromes auf
einen niedrigeren Spitzenwert die Anforderungen an die Belastungsfähigkeit
dieser Netzkomponenten erheblich reduzieren. Dadurch lassen sich Kostenvorteile
erreichen, etwa beim Aufbau neuer als auch beim Ausbau bestehender
Netze, indem durch einen Einbau von geeigneten Strombegrenzungseinrichtungen
ein Austausch von Netzkomponenten gegen höher belastbare Ausführungsformen zu
umgehen ist.
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Mit
supraleitenden Strombegrenzungseinrichtungen vom resistiven Typ
kann in an sich bekannter Weise der Anstieg eines Wechsel- oder Gleichstroms
nach einem Kurzschluss auf einen Wert von wenigen Vielfachen des
Nennstromes begrenzt werden. Darüber
hinaus ist eine solche Begrenzungseinrichtung kurze Zeit nach ihrem
Abschaltvorgang wieder betriebsbereit. Sie wirkt somit wie eine
schnelle, selbstheilende Sicherung. Dabei gewährleistet sie eine hohe Betriebssicherheit,
da sie passiv wirkt, d. h. autonom ohne vorherige Detektion des
Kurzschlusses und ohne aktive Auslösung durch ein Schaltsignal
arbeitet.
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Resistive
supraleitende Strombegrenzungseinrichtungen der eingangs genannten
Art bilden eine seriell in den zu überwachenden Stromkreis einzufügende supraleitende
Schaltstrecke. Dabei wird der Übergang
wenigstens einer supraleitenden Leiterbahn vom praktisch widerstandslosen,
kalten Betriebszustand unterhalb der Sprungtemperatur Tc des supraleitenden
Materials in den normalleitenden Zustand über Tc hinaus
(sogenannter "Quench") ausgenutzt, wobei
der dann vorhandene elektrische Widerstand Rn der
normalleitend gewordenen Leiterbahn den Strom auf eine akzeptable
Höhe I
= U/Rn begrenzt. Für den Schaltvorgang bei einem
Kurzschluss, bei dem die Stromdichte j über den kritischen Wert jc des Supraleitermaterials ansteigt, wird die
Leiterbahn durch die Joule'sche
Wärmeentwicklung über Tc hinaus erwärmt, wobei die Leiterbahn einen
endlichen elektrischen Widerstand annimmt. In diesem begrenzenden
Fall fließt
dann in dem Stromkreis vorteilhaft ein verminderter Reststrom solange weiter,
bis der Stromkreis z. B. mittels eines zusätzlichen mechanischen Trennschalters
völlig
unterbrochen wird. Ein entsprechender Strombegrenzungsvorgang ist
sowohl für
Wechselstrom- als auch für Gleichstro
manwendungen möglich.
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Supraleitende
Strombegrenzungseinrichtungen mit bekannten metalloxidischen Hoch-Tc-Supraleitermaterialien (nachfolgend verwendete
Abkürzung:
HTS-Materialien), deren Tc so hoch liegt,
dass sie bei normalen Druckverhältnissen
mit flüssigem Stickstoff
(LN2) von 77 K im supraleitenden Betriebszustand
zu halten sind, zeigen vorteilhaft die gewünschte schnelle Zunahme des
elektrischen Widerstandes beim Überschreiten
ihrer kritischen Stromdichte jc. Die damit
verbundene Erwärmung über Tc und somit die Strombegrenzung geschehen
dabei in hinreichend kurzer Zeit, so dass der Spitzenwert des Kurzschlussstromes
auf einen Bruchteil des unbegrenzten Stromes, z. B. auf den 3- bis
10fachen Wert des Nennstromes begrenzt werden kann. Da im allgemeinen
der supraleitende Strompfad in gut wärmeleitendem Kontakt mit einem
geeigneten Kühlmittel steht,
ist in verhältnismäßig kurzer
Zeit nach einem solchen Quench eine Rückführung in den supraleitenden
Betriebszustand möglich.
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Mit
der aus der eingangs genannten
EP 0 829 101 B1 zu entnehmenden Strombegrenzungseinrichtung
sind entsprechende Anforderungen zu erfüllen. Die bekannte Einrichtung
weist einen Trägerkörper aus
einem elektrisch isolierenden Material wie z. B. aus Y-stabilisiertem
ZrO
2 (sogenanntes YSZ) oder aus Glas auf.
Gemäß einer
speziellen Ausführungsform
können
auf jeder der beiden gegenüberliegenden
Flachseiten dieses Trägerkörpers unmittelbar
oder über
eine dünne
Zwischenschicht ein metalloxidisches HTS-Material in Form einer
zu wenigstens einer streifenförmigen
Leiterbahn strukturierten Schicht aufgebracht sein. Die Leiterbahn kann
dabei als Mäander
(vgl.
EP 0 523 374
B1 ) oder als Spirale oder Spule (vgl.
EP 0 503 448 A2 ) gestaltet
sein. An ihren Enden ist jede Leiterbahn mit weiteren, normalleitenden
Anschlussleitern zur Einspeisung bzw. Abnahme des zu begrenzenden
Stromes oder zur Verschaltung einzelner Leiterbahnen untereinander
großflächig mittels
Löt-, Press-
oder Federkontakten kontaktierbar.
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Gegebenenfalls
kann bei der bekannten Strombegrenzungseinrichtung zum Schutz ihres HTS-Materials
gegen Umwelteinflüsse
wie Feuchtigkeit zumindest das supraleitende Material mit einer isolierenden
Schicht abgedeckt sein. Es sind aber auch Ausführungsformen von Strombegrenzungseinrichtungen
unter Verwendung von HTS-Material bekannt, bei denen die Leiterbahnen
mit normalleitendem Material abgedeckt oder anderweits parallelgeschaltet
sind, die als sogenannter Shunt-Widerstand wirken (vgl.
EP 0 345 767 B1 ).
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Bei
Ausführungsformen
von Strombegrenzungseinrichtungen der eingangs genannten Art mit einer
Anordnung von Leiterbahnen zu beiden Seiten eines Trägerkörpers ist
davon auszugehen, dass diese auf den beiden Flachseiten angeordneten
Leiterbahnen direkt gegenüberliegende
bzw. übereinander angeordnete,
parallel verlaufende Leiterbahnteile aufweisen. Zur Reduzierung
der von diesen gegenüberliegenden
Leiterbahnteilen verursachten Wechselstromverluste soll gemäß der
EP 0 731 986 B1 eine
antiparallele Stromführung
in den gegenüberliegenden
Leiterbahnteilen vorgesehen werden.
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Aus
der
US 4 994 932 A ist
eine Einrichtung zur resistiven Strombegrenzung zu entnehmen, die mehrere
modulartig aneinanderzufügende
Trägerkörper mit
jeweils gegenüberliegenden
Flachseiten enthält,
auf denen Leiterbahnen aus HTS-Material mäanderförmig angeordnet sind. Die auf
den gegenüberliegenden
Flachseiten jedes Trägerkörpers verlaufenden
Leiterbahnen können
so angeordnet und hintereinander geschaltet sein, dass diese nur
mit ihren länger
ausgedehnten Teilen der Mäanderform parallel
gegenüberliegen
und dort die gleiche Stromführungsrichtung
aufweisen. Das von den beiden Leiterbahnen gemeinsam hervorgerufene
Magnetfeld ist jedoch insbesondere in den seitlichen, schmäleren Umkehrbereichen
der Mäanderform
verhältnismäßig inhomogen.
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Im
Kurzschlussfall, d. h. während
der Belastung mit einem Überstrom
I > In(In = Nominalstrom), ist ein räumlich und
zeitlich möglichst
homogener Übergang
der Fläche
der HTS-Leiterbahnen vom supraleitenden in den normalleitenden Zustand
ausschlaggebend für
eine Maximierung der zu schaltenden Nennleistung Pn =
Un × In/20,5. Je mehr Fläche praktisch
gleichzeitig mit ihrem normalleitenden Widerstand zur Strombegrenzung
beiträgt,
desto geringer sind Temperaturgradienten und damit die limitieren den
strukturellen Belastungen im HTS-Material.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es nun, die Strombegrenzungseinrichtung
mit den eingangs genannten Merkmalen dahingehend auszugestalten,
dass die räumliche
und zeitliche Homogenisierung des Übergangs der HTS-Fläche (Quenchs) im
Kurzschlussfall weiter verbessert wird. Ferner soll ein Verfahren
zur Herstellung einer solchen Strombegrenzungseinrichtung sowie
eine besondere Verwendung derselben angegeben werden.
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Die
sich auf die Einrichtung beziehende Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den
in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen ge- löst.
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Die
mit dieser Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Strombegrenzungseinrichtung
verbundenen Vorteile sind darin zu sehen, dass mit der parallelen
Stromführung
in den gegenüberliegenden
Leiterbahnteilen eine Verstärkung
der von dem in ihnen geführten
Strom verursachten senkrechten Magnetfeldkomponente zu erreichen
ist; diese Verstärkung trägt vorteilhaft
zu einem frühzeitigen
Aufbau eines Widerstandes in einer gegenüber antiparalleler Stromführungsrichtung
vergleichsweise größeren Fläche bei.
Das Schaltverhalten der gegenüberliegenden
Leiterbahnteile wird dabei quasi synchronisiert. Man erhält so eine
serielle Homogenisierung des Schaltverhaltens, d. h., durch die
magnetische Kopplung seriell geschalteter Bahnen schalten beide früher mit
größerer Fläche. Die
Verbesserung der Homogenität
des Schaltprozesses geschieht dabei allein durch die Anordnung der
Leiterbahnen bzw. Schaltelemente und ihre vorbestimmten Stromführungsrichtung.
Damit wird die Schalthomogenität
sowie -leistung erhöht
und/oder eine Senkung der Anforderungen an das HTS-Material erreicht.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Strombegrenzungseinrichtung
gehen aus den abhängigen
Ansprüchen
hervor.
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Hat
jede Leiterbahn auf einer Seite des Trägerkörpers mehrere benachbarte,
parallel verlaufende Leiterbahnteile, so wird in diesen Leiterbahnteile vorteilhaft
eine antiparallel verlaufende Stromführungsrichtung vorgesehen.
Dies gilt beispielsweise für
bifilare Spiralformen oder Mäanderanordnungen, insbesondere
auch für
parallel geschaltete Mäanderleiterbahnen.
Wesentlich ist auch hier, dass auf der gegenüberliegenden Flachseite befindliche,
parallel verlaufende Leiterbahnteile Stromführungsrichtungen in dieselbe
Richtung aufweisen. Auf diese Weise ist der gewünschte Magnetfeldverstärkungseffekt, der
zu einer Homogenisierung des Schaltverhaltens führt, zu gewährleisten. Besonders einfach
lässt sich die
erfindungsgemäße Strombegrenzungseinrichtung
dadurch herstellen, dass jede Leiterbahn aus einer auf die jeweilige
Flachseite des Trägerkörpers aufgebrachten
Schicht aus dem Supraleitermaterial herausgearbeitet wird. Entsprechende
Strukturierungsmaßnahmen,
gehen beispielsweise aus der eingangs genannten
EP 0 829 101 B1 hervor.
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Mehrere
erfindungsgemäße Strombegrenzungseinrichtungen
lassen sich besonders vorteilhaft als Bausteine in einer Strombegrenzeranordnung verwenden.
Entsprechende, prinzipiell aus der
EP 0 829 101 B1 ebenfalls zu entnehmende
Strombegrenzeranordnungen können
so leicht an die jeweils zugrunde zu legenden Spannungs- oder Stromverhältnisse
angepasst werden.
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Für solche
Strombegrenzeranordnungen werden insbesondere Leiterbahnteile vorgesehen, die
parallel zu Leiterbahnteilen eines benachbarten Bausteins verlaufen
und dieselbe Stromführungsrichtung
aufweisen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen noch weiter
erläutert.
Hierzu wird auf die schematische Zeichnung Bezug genommen. Dabei
zeigen
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1 bis 4 die Superposition der Eigenfelder zweier
supraleitender Leiterbahnen,
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5 die Superposition der
Eigenfelder von in mehreren Ebenen angeordneter Leiterbahnen,
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6 die Wechselwirkung zweier
Leiterbahnen nach 3 während eines
Strombegrenzungsvorgangs,
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7 und 8 jeweils in einem Diagramm die Widerstandsentwicklung
von Leiterbahnen nach den 3 und 4 sowie
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9 und 10 jeweils eine Leiterbahnanordnung einer
erfindungsgemäßen Strombegrenzungseinrichtung.
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In
den Figuren sind sich entsprechende Teile mit denselben Bezugszeichen
versehen.
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Die 1 bis 4 zeigen in schematischer Darstellung
die Superposition der Eigenmagnetfelder zweier streifenförmiger Leiterbahnen
oder Leiterbahnteile Iji mit jeweils Nebeneinanderanordnung (1 und 2) und Untereinanderanordnung (3 und 4), wobei parallele oder antiparallele
Stromführungsrichtungen
vorgesehen sind. Die Stromführungsrichtung
wird dabei jeweils in bekannter Weise durch die Zeichen "⊙" bzw. "⊗" veranschaulicht.
Im Fall der 1 und 3 wird jeweils die von beiden
Leitern verursachte senkrechte Komponente k1 bzw.
k2 und k3 des Magnetfeldes
im jeweiligen seitlichen Zwischenraum z, im Fall der 2 und 4 die parallele Komponente k4 bzw.
k5 an den zugewandten Oberflächen verstärkt, während die
jeweils orthogonale Komponente abgeschwächt wird. Erfindungsgemäß werden
Stromführungsrichtungen
gewählt,
die zu einer Feldverstärkung
der senkrechten Komponente führen.
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5 zeigt eine Strombegrenzungseinrichtung
mit erfindungsgemäßen Stromführungsrichtungen.
Die allgemein mit 10 bezeichnete Einrichtung hat in mehreren
Schichtebenen ei, beispielsweise drei Schichtebenen
e1, e2 und e3 jeweils mehrere, beispielsweise drei nebeneinander
liegende, parallel verlaufende Leiterbahnteile L1i,
I2i und L3i (mit
i = 1, 2 oder 3). Dabei sind in jeder Schichtebene die Stromführungsrichtungen
in den Leiterbahnteilen so gewählt,
dass in jeweils benachbarten Leiterbahnteilen eine antiparallele
Stromführung
(gemäß 1) vorgesehen ist. Dementsprechend
sind die Stromführungsrichtungen
in den Leiterbahnteilen L1i und L3i parallel untereinander und antiparallel
zu der in dem jeweils dazwischen liegenden Leiterbahnteil L21. In allen
Schichtebenen liegen die einzelnen Leiterbahnteile direkt übereinander
und haben jeweils die gleichen Stromführungsrichtungen wie in der
Schichtebene e1. Es ergibt sich so die erwünschte Verstärkung der
senkrechten Magnetfeldkomponente. D. h., eine erfindungsgemäße Strombegrenzungseinrichtung
kann auch in n > 2
Ebenen angeordnete Leiterbahnen aufweisen, wobei gegenüberliegende
Leiterbahnteile elektrisch voneinander isoliert sein müssen. Auf
eine Darstellung des oder der Trägerkörper wie
z. B. Folien, Schichten oder Platten wurde in der Figur verzichtet.
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6 zeigt als Modell die Wechselwirkung zweier
Leiterbahnteile L11 und L21 in
einer Anordnung gemäß 3 während einer Strombegrenzung.
Der obere Leiterbahnteil L11 sei bereits
im Flux-Flow-Bereich [mit (j(t) >> jc1)]
und dissipiert demzufolge Energie durch eine kollektive Bewegung
der Flussfäden der überlagerten
Eigenmagnetfelder in Richtung der Probenmitte. Daraus resultiert
ein erhöhter
magnetischer Druck der Feldlinien auf das noch weiter (teilweise)
gepinnte Flussfadengitter im unteren Leiterbahnteil L21,
der deshalb (und aufgrund der nahezu verdoppelten Magnetfelddichte)
früher
in den Flux-Flow-Bereich gelangt. Die Stromdichten in den beiden
Leiterbahnteilen L11 und L21 sind
mit jc1 bzw. jc2 bezeichnet.
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Aus
den Diagrammen der 7 und 8 sind die zeitabhängigen Widerstandsverläufe R(t)
für ein konkretes
Kurzschlussexperiment (In = 215 A, Un = 32,5 V) mit zwei streifenförmigen HTS-Leiterbahnen (YBCO-Streifen
mit Breite 1 cm, Dicke 1,4 μm,
Länge 8
cm) für
verschiedene Leiterbahnanordnungen wiedergegeben. Folgende vier
Anordnungen/Fälle
wurde gewählt:
- a) Nebeneinander-Anordnung mit antiparalleler Stromführung gemäß 1,
- b) Nebeneinander-Anordnung mit paralleler Stromführung gemäß 2,
- c) Übereinander-Anordnung
mit paralleler Stromführung
gemäß 3 und
- d) Übereinander-Anordnung
mit antiparalleler Stromführung
gemäß 4.
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Dabei
wurden die Materialeigenschaften, insbesondere die jc-Verteilung
(oder besser: Pinning-Kraft-Verteilung) und die Parameter des äußeren Strombegrenzerkreises
wie Widerstände
und Induktivitäten
jeweils identisch gewählt.
Dennoch ergibt sich entsprechend den Anordnungen gemäß den 1 bis 4 ein deutlich unterschiedlicher Verlauf
der R(t)-Kurven. Dabei sind in diesen Diagrammen die Kurven durch
ihre Anordnung und ihre Stromführungsrichtung
gekennzeichnet: 7 zeigt
die zeitabhängige
Widerstandsentwicklung R(t) an zwei parallel nebeneinander angeordneten
Leiterbahnen oder Leiterbahnteilen L11(a),
L21(a) bzw. L11(b),
L31(b) für
die vorstehend unterschiedenen Fälle
a) und b). In dem Diagramm sind die der Leiterbahn L11 zuzuordnenden
Kurven mit durchgezogenen Linien und die der danebenliegenden Leiterbahn
L21 bzw. L31 zuzuordnenden
Kurven mit punktierten Linien dargestellt. Das Diagramm zeigt, dass
die antiparallele Stromführung
einen höheren
Gesamtwiderstand (Summe der Kurven L11(a)
und L21(a)) nach sich zieht. Es ist nämlich zu
beobachten, dass ein höherer
Widerstand einer Leiterbahn (hier der Bahn L31)
bei paralleler Stromführung
durch eine stärkere
Aufheizung erzielt wird; d. h., die geschaltete Fläche ist
bei antiparalleler Stromführung
größer. Die
antiparallele Stromführung sorgt
somit für
geringere transiente Temperaturgradienten und wird deshalb vorteilhaft
für eine
Nebeneinanderanordnung gewählt.
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8 zeigt in 7 entsprechender Darstellung die Widerstandsentwicklung
R(t) für
eine Übereinander-Anordnung
(Rücken-an-Rücken-Anordnung)
von zwei Leiterbahnen oder Leiterbahnteilen L11(c),
L21(c) bzw. L11(d),
L22(d) für
die Fälle
e) und d). Dabei sind die durchgezogenen Kurven der jeweils oberen
Leiterbahn L11(c) bzw. L11(d)
und die punktierten Kurven der jeweils unteren Leiterbahn L21(c) bzw. L22(d)
zugeordnet. Bei paralleler Stromführung (Kurven L11(c)
und L21(c)) schalten die Leiterbahnen deutlich
früher,
und der größere Flächenbeitrag
spiegelt sich in einem mehr als verdoppelten Widerstandsverlauf
wieder. Vergleicht man die geschalteten Flächenanteile, so muss die um
etwa einen Faktor 5 geringere Fläche
bei antiparalleler Stromführung
entsprechend stärker
thermisch belastet worden sein.
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9 zeigt eine Schrägansicht
auf eine erfindungsgemäße, allgemein
mit
11 bezeichnete Strombegrenzungseinrichtung. Zum Aufbau
einer solchen Strombegrenzungseinrichtung für Gleich- oder Wechselstrom
wird von an sich bekannten Ausführungsformen
solcher Einrichtungen ausgegangen (vgl. z. B. die eingangs genannte
EP 0 829 101 B1 ). Die
Einrichtung umfasst dabei nicht dargestellte Hilfsmittel, wie elektrische
Anschlüsse,
Kältemittelversorgung,
Gehäuse
usw., und ist für
einen Nenn- oder Betriebsstrom ausgelegt. Sie weist einen Trägerkörper
3 mit
einer Dicke D und gegenüber
liegenden Flachseiten
3a und
3b auf. Auf den Flachseiten kann
gegebenenfalls jeweils eine Zwischenschicht, beispielsweise eine
gegenüber
dem HTS-Material diffusionshindernde Pufferschicht, aufgebracht
sein. Auf jeder der beiden Flachseiten ist eine Leiterbahn M1 bzw.
M2 in Mäanderform
z. B. gemäß der
DE 198 32 274 A1 aufgebracht.
Die auf der vorderen Flachseite
3a liegende Leiterbahn
M1 ist dabei in der Figur mit durchgezogenen Linien dargestellt,
während
die auf der rückwärtigen Flachseite
3b angeordnete
Leiterbahn M2 durch gestrichelte Linien angedeutet ist. Die Leiterteile
der beiden Mäander
liegen dabei quasi spiegelbildlich exakt übereinander. Sie enthalten
jeweils in einer Ebene liegende, parallele Leiterbahnteile L
j1 bzw. L
j2 (mit
j = 1 bis 4), wobei der Strom gemäß den
1 und
5 in
benachbarten Leiterbahnteilen eines Mäanders antiparallel verläuft. Demgegenüber wird
in die beiden parallel übereinander
liegenden Leiterbahnen M1 und M2 jeweils ein Strom I
1 bzw.
I
2 von vorzugsweise gleicher Stromstärke und Richtung,
beispielsweise durch eine entsprechende Parallelschaltung, eingespeist,
so dass gemäß den
3 und
5 in parallel übereinander liegenden Leiterbahnteilen
L
j1, L
j2 aus beiden
Leiterbahnen jeweils die gleiche Stromführungsrichtung gegeben ist.
So fließen
z. B. in den Leiterbahnteilen L
41 und L
42 die Ströme I
1 und
I
2 in dieselbe Richtung.
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Der
Trägerkörper 3 kann
nicht nur wie dargestellt durch einen planaren, sondern gegebenenfalls auch
durch einen gekrümmten,
wie z. B. rohrförmigen
Substratkörper
gebildet sein. Er besteht zumindest teilweise, d. h. wenigstens
an seinen den HTS-Leiterbahnen zugewandten Flachseiten aus einem
elektrisch nicht-leitenden (isolierenden) Material. Hierfür geeignete
Materialien sind z. B. Keramiken wie MgO, SrTiO3,
Al2O3 oder Y stabilisiertes
ZrO2 (YSZ). Als Trägerkörpermaterialien kommen auch spezielle
Gläser
in Frage. Eine entsprechende Platte aus einem besonderen Flachglas
kann beispielsweise eine Dicke D von einigen Millimetern haben,
wobei im allgemeinen 0,1 mm ≤ D ≤ 10 mm ist.
Daneben sind aber auch aus metallischem und darauf elektrisch isolierendem
Material zusammengesetzte Trägerkörper geeignet.
Insbesondere im Falle einer Verwendung von metallischen Teilen für den Trägerkörper ist
eine Zwischenschicht aus einem elektrisch isolierenden Material
erforderlich. Eine solche Zwischenschicht kann auch als Pufferschicht
oder Diffusionsbarriere benötigt
werden, um einerseits eine Wechselwirkung zwischen dem auf sie aufzubringenden
HTS-Material und dem Trägerkörpermaterial
zu unterbinden und andererseits eine Textur des aufzubringenden
HTS-Materials zu fördern.
Bekannte Pufferschichtmaterialien, die im allgemeinen mit einer Dicke
zwischen 0,1 und 2 μm
aufgebracht werden, sind YSZ, YSZ + CeO2 (als
Doppelschicht), CeO2, MgO oder SrTiO3.
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Als
HTS-Materialien für
auf die Flachseiten aufzubringenden Schichten, aus denen die einzelnen Leiterbahnen
strukturiert werden können,
oder für
die in Lithographietechnik zu erstellenden Leiterbahnen kommen alle
metalloxidischen Hoch-Tc-Supraleitermaterialien
wie insbesondere YBa2Cu3O7_x (sogenanntes "YBCO"), Bi2Sr2Ca-Cu2O8–x oder (Bi, Pb)2Sr2Ca2Cu3O11–x in Frage. Selbstverständlich können von
diesen Materialien einzelne oder mehrere Komponenten durch andere
Elemente in an sich bekannter Weise teilweise oder vollständig substituiert sein.
Die entsprechenden HTS-Schichten oder Leiterbahnteile werden mit
an sich bekannten Verfahren auf dem Trägerkörper 3 bzw. einer
ihn abdeckenden Zwischenschicht mit einer Dicke bis zu einigen Mikrometern
aufgebracht und gegebenenfalls strukturiert.
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Die
Ausführungsform
der in
10 gezeigten,
allgemein mit
12 bezeichneten Strombegrenzungseinrichtung nach
der Erfindung unterscheidet sich von der Einrichtung
11 nach
9 im wesentlichen nur dadurch,
dass auf jeder Flachseite
3a bzw.
3b des Trägerkörpers
3 eine
mäanderförmige Leiterbahnanordnung
vorgesehen ist, die mehrere, zwischen ihren Kontaktierungsendstücken parallel
geschaltete Teilleiter L
ji zumindest annähernd gleicher Länge aufweist.
Entsprechende Leiteranordnungen sind z. B. der
DE 198 27 227 A1 zu entnehmen.
Auch bei dieser speziellen Leiterbahnanordnung sind auf jeder Flachseite
benachbarte, parallel verlaufende Teilleiter mit antiparalleler
Stromführungsrichtung
gemäß den
1 und
5 vorhanden. In entsprechenden, auf der
gegenüberliegenden
Flachseite liegenden Teilleitern ist hingegen die Stromführungsrichtung
erfindungsgemäß dieselbe.
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Selbstverständlich kann
man eine Strombegrenzungseinrichtung mit beidseitig belegten und
erfindungsgemäß geschalteten
Leiterbahnteilen als einen Baustein oder ein Modul ansehen, der
zum Aufbau einer Strombegrenzeranordnung gemäß der eingangs genannten
EP 0 829 101 B1 mit
mehreren solcher Bausteine dient. Falls in einer derartigen Strombegrenzeranordnung
benachbarte Bausteine hinreichend nah beieinander angeordnet sind
und sich somit parallel verlaufende Leiterbahnteile aus den verschiedenen,
benachbarten Bausteinen ergeben, wird vorteilhaft in diesen parallel
verlaufenden Leiterbahnteilen ebenfalls eine parallele Stromführungsrichtung vorgesehen.
Die vorstehenden Ausführungen
zu
5 gelten hier analog.