DE10003605A1 - Zwischenspeichereinrichtung - Google Patents
ZwischenspeichereinrichtungInfo
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Abstract
Die Zwischenspeichereinrichtung (1), insbesondere für ein Fahrzeug, dient zur Speicherung elektrischer Energie, mit einer Zwischenspeichereinheit (2), die zur Aufnahme von Energie mit mindestens einer Versorgungseinheit (3) und zur Abgabe von Energie mit mindestens einer Verbrauchereinheit (5) verbindbar ist. Hierbei ist eine Überwachungseinheit (9) vorgesehen zur Überwachung der Aufnahme von Energie durch Vergleich mindestens einer vorbestimmbaren Soll-Aufnahmefunktion (19) mit einer Ist-Aufnahmefunktion (15) und der Abgabe von Energie durch Vergleich mindestens einer vorbestimmbaren Soll-Abgabefunktion (20) mit einer Ist-Abgabefunktion (16) und zur Abgabe eines Signals und/oder einer Information bei Vorliegen einer vorbestimmbaren Abweichung zwischen der Soll-Aufnahmefunktion (19) und der Ist-Aufnahmefunktion (15) oder zwischen der Soll-Abgabefunktion (20) und der Ist-Abgabefunktion (16).
Description
Die Erfindung betrifft eine Zwischenspeichereinrichtung, insbesondere für ein Fahrzeug,
zur Speicherung elektrischer Energie, mit einer Zwischenspeichereinheit, die zur
Aufnahme von Energie mit mindestens einer Versorgungseinheit und zur Abgabe von
Energie mit mindestens einer Verbrauchereinheit verbindbar ist, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Üblicherweise werden elektrische Verbraucher (Verbrauchereinheiten) eines Fahrzeugs,
wie Beleuchtung, Scheibenwischvorrichtung oder dergleichen, direkt durch die
Versorgungseinheit, meist eine Batterie und/oder ein Generator, mit Energie versorgt. Es
kann der Fall auftreten, dass zu viele Verbrauchereinheiten gleichzeitig Energie von der
Versorgungseinheit aufnehmen. Dies kann zu einer Überlastung der Versorgungseinheit
führen. Zur Vermeidung dieser Überlastung finden im Stand der Technik
Zwischenspeichereinrichtungen Verwendung. Diese nehmen Energie von der
Versorgungseinheit auf, speichern sie vorübergehend und geben sie im Bedarfsfall an
die Verbrauchereinheiten ab. Trotz der Bereitstellung einer Zwischenspeichereinrichtung
ist die Energieübertragung an die Verbrauchereinheiten und somit deren
Energieversorgung nicht immer in zuverlässiger Weise gewährleistet.
Aufgabe der Erfindung ist es eine gattungsgemäße Zwischenspeichereinrichtung
bereitzustellen, die im Bedarfsfall eine zuverlässige Energieversorgung der
Verbrauchereinheit beziehungsweise Verbrauchereinheiten gewährleistet.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Zwischenspeichereinrichtung der hier
angesprochenen Art gelöst, die eine Überwachungseinheit aufweist zur Überwachung
der Aufnahme von Energie durch Vergleich mindestens einer vorbestimmbaren Soll-
Aufnahmefunktion mit einer Ist-Aufnahmefunktion und der Abgabe von Energie durch
Vergleich mindestens einer vorbestimmbaren Soll-Abgabefunktion mit einer Ist-
Abgabefunktion und zur Abgabe eines Signals und/oder einer Information bei Vorliegen
einer vorbestimmbaren Abweichung zwischen der Soll-Aufnahmefunktion und der Ist-
Aufnahmefunktion oder zwischen der Soll-Abgabefunktion und der Ist-Abgabefunktion.
Die erfindungsgemäße Zwischenspeichereinrichtung hebt sich durch das Vorhandensein
einer Überwachungseinheit vom Stand der Technik ab. Die Aufnahme und die Abgabe
von Energie durch die Zwischenspeichereinrichtung werden jeweils durch eine Ist-
Funktion, nämlich die Ist-Aufnahmefunktion und die Ist-Abgabefunktion charakterisiert, in
die jeweils die aufgenommene beziehungsweise abgegebene Energiemenge eingeht. In
der Überwachungseinheit sind ferner Soll-Funktionen, nämlich mindestens eine Soll-
Aufnahmefunktion und mindestens eine Soll-Abgabefunktion, gespeichert. Die Soll-
Funktionen charakterisieren die Aufnahme beziehungsweise Abgabe von Energie für den
Fall einer voll funktionsfähigen Zwischenspeichereinrichtung. Des weiteren verfügt die
Überwachungseinheit über Informationen darüber, welche Abweichungen zwischen den
Ist-Funktionen und den zugeordneten Soll-Funktionen noch tolerierbar sind und für
welche dies nicht mehr der Fall ist. Während die Zwischenspeichereinrichtung Energie
aufnimmt beziehungsweise abgibt, ermittelt die Überwachungseinheit die Abweichungen
zwischen den Ist- und Soll-Funktionen. Sind diese Abweichungen nicht mehr tolerierbar,
so gibt die Überwachungseinheit eine Meldung ab, welche beispielsweise ein für den
Fahrzeugführer wahrnehmbares optisches und/oder akustisches Signal sein kann. Die
Meldung kann des weiteren als Information in der elektrischen Einrichtung des
Fahrzeugs für einen Techniker einer Werkstatt abrufbar abgespeichert werden.
Schließlich kann mit der Abgabe der Meldung auch ein Umschalten auf eine zweite, aus
Resonanzgründen vorhandene Zwischenspeichereinheit erfolgen. Mittels dieser
Maßnahme wird eine zuverlässige Energieübertragung an die Verbrauchereinheiten
gewährleistet.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Zwischenspeichereinrichtung sind die
Soll-Aufnahmefunktion und/oder die Soll-Abgabefunktion jeweils eine
Referenzbandfunktion. Die Referenzbandfunktion weist jeweils eine obere und eine
untere Grenzfunktion auf, zwischen denen sich die Ist-Funktionen während der
Aufnahme beziehungsweise Abgabe von Energie durch die Zwischenspeichereinrichtung
befinden müssen. Diese Ausgestaltung macht eine besonders einfache technische
Realisierung der Überwachungseinheit möglich.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel sieht vor, dass die Soll-Aufnahmefunktion
und die Ist-Aufnahmefunktion sowie die Soll-Abgabefunktion und die Ist-Abgabefunktion
jeweils Spannungs-Zeit-Funktionen oder Strom-Zeit-Funktionen sind. Die Ermittlung der
Ist-Aufnahmefunktion und der Ist-Abgabefunktion erfolgt dann jeweils durch Messung der
zeitlichen Änderung einer elektrischen Spannung oder eines elektrischen Stroms. Die
schaltungstechnische Realisierung dieser Messung ist besonders einfach und
zuverlässig.
Ferner ist bevorzugt vorgesehen, dass zwischen die Versorgungseinheit und die
Zwischenspeichereinheit eine mindestens ein Stellelement aufweisende Stelleinheit
geschaltet ist, deren Stellelement durch die Überwachungseinheit stellbar ist, und dass
das Stellelement als mindestens ein elektrisches Schaltelement ausgebildet ist.
Hierdurch wird ermöglicht, dass die Überwachungseinheit in den Prozess der Aufnahme
von Energie durch die Zwischenspeichereinheit eingreifen kann. Diese
Eingriffsmöglichkeit lässt sich vorteilhafterweise dazu nutzen, die Aufnahme von Energie
für die Zwischenspeichereinheit besonders schonend zu gestalten.
Eine Weiterbildung der Zwischenspeichereinrichtung sieht vor, dass die
Zwischenspeichereinheit mindestens einen als Speicher dienenden Kondensator
aufweist. Die Aufnahme von Energie entspricht in diesem Fall dem Laden des
Kondensators, die Abgabe von Energie dem Entladen des Kondensators.
Des weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass die Versorgungseinheit eine Batterie,
insbesondere eine Fahrzeugbatterie, oder die Versorgungseinheit ein Generator,
insbesondere eine Fahrzeuglichtmaschine, ist. Bei diesen Ausgestaltungen sind keine
zusätzlichen Versorgungseinheiten notwendig; vielmehr greift die
Zwischenspeichereinrichtung zur Aufnahme von Energie auf im Fahrzeug bereits
vorhandene Versorgungseinheiten zurück.
Schließlich ist bevorzugt vorgesehen, dass die Verbrauchereinheit ein Fahrzeugantriebs-
Elektromotor ist, da der Antriebsmotor im Falle eines Elektro- oder
Elektrohybridfahrzeugs besonders häufig Energiemengen benötigt, die die
Versorgungseinrichtung allein nicht aufbringen kann.
Weitere Ausführungsbeispiele sowie deren Vorteile ergeben sich aus der Zeichnung.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer schematischen Zeichnung erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Zwischenspeichereinrichtung in schematischer Darstellung;
Fig. 2a zwei Soll-Aufnahmefunktionen und eine Ist-Aufnahmefunktion der
Zwischenspeichereinrichtung in einem Diagramm;
Fig. 2b zwei Soll-Abgabefunktionen und eine Ist-Abgabefunktion der
Zwischenspeichereinrichtung in einem Diagramm und
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel der Zwischenspeichereinrichtung.
In sämtlichen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen
versehen. Eine Beschreibung der Teile erfolgt bei deren Erstnennung.
Fig. 1 zeigt eine Zwischenspeichereinrichtung 1, die in einem Fahrzeug, insbesondere
einem Elektro- oder Elektrohybridfahrzeug, zur Speicherung elektrischer Energie
eingesetzt werden kann. Die Zwischenspeichereinrichtung 1 weist eine
Zwischenspeichereinheit 2 auf, die von einer Versorgungseinheit 3 elektrische Energie
aufnimmt (Pfeil 4), diese vorübergehend speichert und an eine Verbrauchereinheit 5
abgibt (Pfeil 6).
Als Versorgungseinheit 3 dient eine Batterie 7 des Fahrzeugs. Es kann jedoch hierfür
auch ein Generator, insbesondere eine Fahrzeuglichtmaschine, vorgesehen sein. Die
Verbrauchereinheit 5 ist ein Fahrzeugantriebs-Elektromotor 8.
Zur vorübergehenden Speicherung von Energie weist die Zwischenspeichereinheit 2
einen Kondensator 10 auf.
Die Zwischenspeichereinrichtung 1 weist des weiteren eine Überwachungseinheit 11 auf,
die sowohl die Aufnahme von elektrischer Energie von der Versorgungseinheit 3 (Pfeil
12) als auch die Abgabe von elektrischer Energie an die Verbrauchereinheit 5 (Pfeil 13)
überwacht. Die Überwachungseinheit 11 weist einen Ausgang auf, über den eine
Meldung abgegeben werden kann (Pfeil 14).
Die Aufnahme von Energie durch die Zwischenspeichereinrichtung 1 wird durch eine Ist-
Aufnahmefunktion 15, die Abgabe von Energie durch die Zwischenspeichereinrichtung 1
durch eine Ist-Abgabefunktion 16 charakterisiert. Die Ist-Funktionen 15, 16 sind in Fig.
1 in Diagrammen 17, 18 dargestellt. Sie beschreiben die durch die
Zwischenspeichereinrichtung 1 aufgenommene beziehungsweise abgegebene
Energiemenge und sind im vorliegenden Falle als exponenziell steigende
beziehungsweise fallende Funktionen ausgebildet.
In der Überwachungseinheit 9 sind jeweils eine Soll-Aufnahmefunktion 19 und eine Soll-
Abgabefunktion 20 gespeichert, die in Fig. 1 in Diagrammen 21 und 22 dargestellt sind.
Die beiden Soll-Funktionen 19 und 20 charakterisieren denjenigen Fall der Aufnahme
beziehungsweise Abgabe von Energie, gemäß welchem in der
Zwischenspeichereinrichtung 1 ein Defekt vorliegt. Die Überwachungseinheit 9
überwacht die Aufnahme beziehungsweise Abgabe von Energie durch die
Zwischenspeichereinrichtung 1, indem sie die Soll-Funktionen 19 und 20 mit den Ist-
Funktionen 15 und 16 vergleicht. Überschreitet die Abweichung zwischen den Ist-
Funktionen 15 und 16 und den zugehörigen Soll-Funktionen 19 und 20 eine
vorbestimmte Größe, so gibt die Überwachungseinheit 9 eine Meldung ab. Dies erfolgt in
Form eines für den Fahrzeugführer wahrnehmbaren akustischen und/oder optischen
Signals. Sie kann zusätzlich oder alternativ hierzu auch in einer in der elektrischen
Einrichtung des Fahrzeugs abrufbar gehaltenen Information bestehen. Schließlich kann
zusätzlich auch vorgesehen sein, dass die Abgabe der Meldung das Umschalten auf eine
zweite, redundante Zwischenspeichereinheit bewirkt.
Die Fig. 2a und 2b zeigen jeweils ein Diagramm 23 beziehungsweise 24. In dem
Diagramm 23 sind die Ist-Aufnahmefunktion 15 und die Soll-Aufnahmefunktion 19
dargestellt. Es vereint also die in den Diagrammen 17 und 19 der Fig. 1 dargestellen
Funktionen. Die Soll-Aufnahmefunktion 19 und die Ist-Aufnahmefunktion 15 sind jeweils
Spannungs-Zeit-Funktionen 25, weshalb auf der Abszisse des Koordinatensystems des
Diagramms 23 die Zeit und auf der Ordinate des Koordinatensystems eine von der Zeit
abhängige elektrische Spannung aufgetragen sind. Die Soll-Aufnahmefunktion 19 stellt
eine Referenzbandfunktion 26 dar, das heißt, sie weist eine obere Grenzfunktion 27 und
eine untere Grenzfunktion 28 auf.
Die Überwachungseinheit 9 überwacht die Aufnahme von elektrischer Energie durch die
Zwischenspeichereinrichtung 1, indem sie während eines durch Zeitpunkte t1 und t2
begrenzten Zeitintervalls 29 die Ist-Aufnahmefunktion 15 mit der Soll-Aufnahmefunktion
19 vergleicht und die Abweichung zwischen den beiden Funktionen 15 und 19 ermittelt.
Überschreitet die Abweichung eine vorbestimmte Größe, so gibt die
Überwachungseinheit 9 eine Fehlermeldung ab.
In Fig. 2b sind die Ist-Abgabefunktion 16 und die Soll-Abgabefunktion 20 in dem
Diagramm 24 dargestellt. Beide Funktionen 16 und 20 sind Strom-Zeit-Funktionen 30,
weshalb auf der Abszisse des Koordinatensystems des Diagramms 24 die Zeit t und auf
der Ordinate des Koordinatensystems der elektrische Strom aufgetragen sind. In
Entsprechung zur Soll-Aufnahmefunktion 19 ist die Soll-Abgabefunktion 20 eine
Referenzbandfunktion 26 mit einer oberen Grenzfunktion 27 und einer unteren
Grenzfunktion 28.
Die Überwachung der Abgabe von elektrischer Energie durch die
Zwischenspeichereinrichtung 1 erfolgt während eines durch Zeitpunkte t3 und t4
definierten Zeitintervalls 31 analog zu der Überwachung der Aufnahme von elektrischer
Energie wie bei der Beschreibung der Fig. 2a ausgeführt.
Die beiden Zeitpunkte t1 und t3 beziehungsweise t2 und t4 können jeweils gleich, aber
auch verschieden sein, das heißt, die Überwachung der Aufnahme von Energie und die
Überwachung von deren Abgabe kann sowohl gleichzeitig als auch nicht gleichzeitig
erfolgen. Zudem kann die Überwachung von Aufnahme und Abgabe auch während
verschieden langer Zeitintervalle 29 und 31 erfolgen.
Die Fig. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Zwischenspeichereinrichtung 1. In
diesem Ausführungsbeispiel sind schaltungstechnische Konkretisierungen der
Versorgungseinheit 3 und der Zwischenspeichereinheit 2 sowie eine Stelleinheit 32
dargestellt, die zwischen die Versorgungseinheit 3 und die Zwischenspeichereinheit 2 in
Reihe geschaltet ist.
Die Versorgungseinheit 3 stellt ein aktives, die Batterie des Fahrzeugs aufweisendes
Eintor, die Stelleinheit 32 ein passives mehrere Schaltelemente 33 und einen Widerstand
24 aufweisendes Zweitor, die Zwischenspeichereinheit 2 ein passives, eine
Parallelschaltung der Kondensatoren 10 aufweisendes Zweitor und die
Verbrauchereinheit 5 ein passives Zweitor dar, auf dessen schaltungstechnische
Realisierung nicht weiter eingegangen werden soll. Die Versorgungseinheit 3, die
Stelleinheit 32, die Zwischenspeichereinheit 2 und die Verbrauchereinheit 5 sind in Reihe
geschaltet.
In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 besteht die Aufnahme von Energie durch die
Zwischenspeichereinrichtung 1 darin, dass die Batterie 7 der Versorgungseinheit 3 die
Kondensatoren 10 der Zwischenspeichereinheit 2 lädt. Während dieses Ladevorgangs
schaltet die Überwachungseinheit 9 die elektrischen Schaltelemente 33 der Stelleinheit
32 derart, dass die Kondensatoren 10 der Stelleinheit 2 möglichst schonend geladen
werden.
Claims (9)
1. Zwischenspeichereinrichtung, insbesondere für ein Fahrzeug, zur Speicherung
elektrischer Energie, mit einer Zwischenspeichereinheit, die zur Aufnahme von
Energie mit mindestens einer Versorgungseinheit und zur Abgabe von Energie
mit mindestens einer Verbrauchereinheit verbindbar ist, gekennzeichnet durch
eine Überwachungseinheit (9) zur Überwachung der Aufnahme von Energie durch
Vergleich mindestens einer vorbestimmbaren Soll-Aufnahmefunktion (19) mit
einer Ist-Aufnahmefunktion (15) und der Abgabe von Energie durch Vergleich
mindestens einer vorbestimmbaren Soll-Abgabefunktion (20) mit einer Ist-
Abgabefunktion (16) und zur Abgabe eines Signals und/oder einer Information bei
Vorliegen einer vorbestimmbaren Abweichung zwischen der Soll-
Aufnahmefunktion (19) und der Ist-Aufnahmefunktion (15) oder zwischen der Soll-
Abgabefunktion (20) und der Ist-Abgabefunktion (16).
2. Zwischenspeichereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Soll-Aufnahmefunktion (19) und/oder die Soll-Abgabefunktion (20) jeweils eine
Referenzbandfunktion (26) sind.
3. Zwischenspeichereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Soll-Aufnahmefunktion (19) und die Ist-Aufnahmefunktion (15) sowie die Soll-
Abgabefunktion (20) und die Ist-Abgabefunktion (16) jeweils Spannungs-Zeit-
Funktionen (25) oder Strom-Zeit-Funktionen (30) sind.
4. Zwischenspeichereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass zwischen die Versorgungseinheit (3) und die
Zwischenspeichereinheit (2) eine mindestens ein Stellelement aufweisende
Stelleinheit (32) geschaltet ist, deren Stellelement durch die Überwachungseinheit
stellbar ist.
5. Zwischenspeichereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Stellelement als mindestens ein elektrisches
Schaltelement (33) ausgebildet ist.
6. Zwischenspeichereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenspeichereinheit (2) mindestens
einen als Speicher dienenden Kondensator (10) aufweist.
7. Zwischenspeichereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Versorgungseinheit (3) eine Batterie (7),
insbesondere eine Fahrzeugbatterie, ist.
8. Zwischenspeichereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Versorgungseinheit (3) ein Generator,
insbesondere eine Fahrzeuglichtmaschine, ist.
9. Zwischenspeichereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verbrauchereinheit (5) ein Fahrzeugantriebs-
Elektromotor (8) ist.
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