DE10002881A1 - Verfahren zum Bezahlen von Angeboten in einem Datenübertragungsnetz - Google Patents
Verfahren zum Bezahlen von Angeboten in einem DatenübertragungsnetzInfo
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Abstract
Die Bezahlung von kostenpflichtigen Angeboten eines Anbieters in einem Datenübertragungsnetz, vorzugsweise im Internet, kann über besondere Wählnummern oder über einen Gutschein-Datensatz erfolgen, der vorher vom Anbieter des kostenpflichtigen Angebots angefordert und übertragen wird. Um einen solchen Gutschein besonders flexibel verwendbar zu machen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, den Gutschein-Datensatz zusätzlich mit Gültigkeitsangaben zu versehen, die zusammen mit anderen wichtigen Daten des Gutschein-Datensatzes über einen geheimen Code gesichert werden. Die Gültigkeitsangaben können ein Datum sein, bis zu dem der Gutschein verwendet werden kann, oder eine Anzahl Male angeben, wie oft der Gutschein verwendet werden kann. Es sind weitere Kriterien und auch Kombinationen davon möglich.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bezahlen von Angeboten in einem Datenübertragungs
netz, an das mehrere Benutzer und mehrere Anbieter angeschlossen sind, von denen die
Anbieter verschiedene kostenpflichtige Angebote bereitstellen, auf die ein Benutzer nach
Übertragung eines einen Geldwert darstellenden Gutschein-Datensatzes Zugriff hat, wobei der
Benutzer vorher über eine besondere Verbindung den Gutschein-Datensatz angefordert und
erhalten hat und über die besondere Verbindung die Kosten für den Gutschein-Datensatz erfasst
und dem Benutzer in Rechnung gestellt werden.
Ein derartiges Verfahren ist aus der CA-Patentanmeldung 2 195 968 bekannt. Dieses bekannte
Verfahren ermöglicht es, kostenpflichtige Angebote über eine bestimmte Gruppe von Wähl
nummern zugreifbar zu machen, über die die Kosten entsprechend dem Angebot erfassbar sind.
Die Verbindung zu Anbietern wird durch Organisationen, allgemein unter der Bezeichnung
"Provider" bekannt, für bei ihnen registrierte Benutzer hergestellt, wobei ein Datenübertra
gungsnetz verwendet wird, dessen Betreiber den Benutzer direkt für die Benutzung des Netzes
mit Kosten belastet. Der Benutzer, der auf ein kostenpflichtiges Angebot zugreift, wird also
bezüglich der Kosten in grundsätzlich gleicher Weise belastet wie bei der Benutzung des Daten
übertragungsnetzes für kostenfreie Angebote, jedoch zusätzlich mit den über die bestimmten
Wählnummern erfassten Kosten mit einem höheren Geldbetrag. Dem Anbieter wird zumindest
ein Teil der über die bestimmten Wählnummern eingenommenen Geldbeträge gutgeschrieben,
so daß der Anbieter auf diese Weise für die Inanspruchnahme seines kostenpflichtigen Angebots
bezahlt wird.
Anstelle der Bezahlung direkt über die bestimmten Wählnummern wird bei dem bekannten
Verfahren auch die Möglichkeit angegeben, ein kostenpflichtiges Angebot durch einen
Wertzeichen-Datensatz zu bezahlen, der von dem Benutzer vorher beantragt und zu ihm
übertragen wird. Dieser Wertzeichen-Datensatz, nachfolgend auch Gutschein-Datensatz oder
vereinfacht Gutschein genannt, entspricht selbst einem kostenpflichtigen Angebot, da seine
Übermittlung zum Benutzer ebenfalls über Wählnummern erfolgt, über die besondere Kosten
erfassbar sind, in diesem Fall die Kosten des Gutscheins. Ein Gutschein kann dabei auch nur
teilweise verbraucht werden, so dass mit einem Gutschein entsprechenden Werts nacheinander
auf Angebote desselben Anbieters zugegriffen werden kann.
Einen solchen Gutschein eines Anbieters kann der Benutzer für unbegrenzte Zeit für alle
Angebote dieses Anbieters benutzen. Dies ist für den Anbieter jedoch nicht immer befriedigend.
So kann es für den Anbieter aus Gründen der internen Abrechnung günstig sein, dass ein
Gutschein nur eine begrenzte Zeit verwendet werden kann. Dies ist beispielsweise zweckmäßig,
wenn das Angebot die aktuelle Ausgabe einer Zeitschrift ist. Es ist auch möglich, daß der
Gutschein-Datensatz eine bestimmte Anzahl Male benutzbar sein soll. Dies ist unter anderem für
den gleichen Anwendungsfall sinnvoll. Dies ist bei dem bekannten Verfahren nicht vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, mit dem es
möglich ist, die Gültigkeit des Gutscheins zu beschränken.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Gutschein-Datensatz mit Daten
versehen ist, die seine Gültigkeit bestimmen und die mit den übrigen Daten untrennbar
verbunden sind, und dass die Gültigkeit des Gutschein-Datensatzes vor Freigabe des Angebots
an den Benutzer geprüft wird.
Auf diese Weise kann der Anbieter die Gültigkeit des Gutscheins beschränken, ohne dass der
Benutzer diese Beschränkung aufheben oder ändern kann. Die untrennbare Verbindung der die
Gültigkeit bestimmenden Daten kann insbesondere dadurch erfolgen, dass diese Daten mit den
übrigen Daten des Gutscheins, die unter anderem den Wert des Gutscheins angeben und ferner
den Gutschein individuell kennzeichnen, als ein zusammenhängender Datensatz nach einem
geheimen, insbesondere nur dem Anbieter oder einem Dienstleister bekannten Code
verschlüsselt und/oder um einen durch einen solchen Code erzeugten Prüf-Datensatz ergänzt
werden. Die Verschlüsselung bzw. ein solcher Prüf-Datensatz wird dann bei jeder Benutzung
des Gutscheins an einer entsprechenden Stelle, die die Gültigkeit des Gutscheins prüft,
zwingend mitgeprüft.
Es ist möglich, daß ein Benutzer einen Gutschein mißbräuchlich kopiert, um diesen mehrfach zu
verwenden. Damit dies verhindert wird, ist es zweckmäßig, daß den Gutschein-Datensatz
eindeutig identifizierende Daten an einer vom Benutzer unabhängigen Stelle gespeichert werden
und jeder vom Benutzer für einen Zugriff übertragene Gutschein-Datensatz mit diesen
gespeicherten Daten verglichen wird und diese gespeicherten Daten nach Verbrauch des
Gutscheins entsprechend gekennzeichnet oder gelöscht werden. Die identifizierenden Daten
können im einfachsten Fall Teile des Datensatzes selbst sein. Dies erfordert zwar einen gewissen
Verwaltungsaufwand beim Anbieter oder einem Dienstleister, der jedoch unvermeidbar ist,
wenn ein Mißbrauch mit Gutscheinen verhindert werden soll.
Ein Gutschein-Datensatz kann verschiedene Angaben über seine Gültigkeit enthalten. So ist es
möglich, daß der Gutschein-Datensatz eine Angabe für ein Datum enthält, nach dem er bei
Überprüfung als ungültig festgestellt wird. Dies ist beispielsweise zweckmäßig, wenn das
Angebot die aktuelle Ausgabe einer Zeitschrift ist, wobei das im Gutschein-Datensatz enthaltene
Datum dasjenige der nächsten Ausgabe dieser Zeitschrift sein könnte. Es ist auch möglich, daß
der Gutschein-Datensatz eine Angabe für eine Anzahl Male enthält und nach einer Benutzung
dieser Anzahl Male bei Überprüfung als ungültig festgestellt wird. Dies ist unter anderem für
den gleichen Anwendungsfall sinnvoll. Auch können mehrere solcher Angaben gleichzeitig im
Gutschein-Datensatz vorhanden sein, die dann kombiniert wirksam sind. Beispielsweise wird ein
Gutschein-Datensatz mit höherem Wert mit einem Datum versehen, nach dem er nicht mehr
gültig ist, auch wenn er noch nicht vollständig verbraucht ist. Andere Kombinationen sind
ebenfalls sinnvoll. Beispielsweise kann eine Art von Gutschein zweckmäßig sein, auf den vom
Anbieter Beträge gutgeschrieben werden können und der vorzugsweise keine Datumsangabe für
eine Gültigkeitsdauer enthält, also einen "Dauergutschein" darstellt. In einem solchen Gutschein
kann auch vom Anbieter ein Dispositionsrahmen angegeben werden, wobei dieser Gutschein
auch einen negativen Saldo haben kann. Bei Erreichen dieses Saldos wird der Gutschein
ungültig, was in diesem Zusammenhang bedeutet, dass er nicht für kostenpflichtige Angebote
benutzt werden kann. Der Gutschein kann als solcher aber noch bestehen bleiben und wieder
gültig werden, wenn insbesondere ein Geldbetrag darauf gutgeschrieben wird, während andere
Arten von Gutscheinen, die endgültig verbraucht sind, zweckmässig beim Benutzer automatisch
gelöscht werden sollten.
Bei dem eingangs genannten bekannten Verfahren kann der Gutschein seinen Wert in Form von
Bruchteilen enthalten, die bei einem Zugriff auf ein Angebot mit zeitabhängigen Kosten
nacheinander verbraucht werden. Hierfür muss der Anbieter nach jeweils einer Zeiteinheit einen
weiteren Bruchteil des Gutscheins anfordern bzw. abbuchen. Dies erfordert jedoch einen
erhöhten Verarbeitungsaufwand sowohl beim Anbieter als auch beim Benutzer, insbesondere
wenn die Bruchteile sehr klein sind, um eine genaue Bezahlung von Angeboten mit wesentlich
unterschiedlichen Kosten zu ermöglichen. Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist es daher
zweckmässig, dass nach Übertragung eines Gutschein-Datensatzes vom Benutzer mit einem
Geldwert, der die Kosten des zugegriffenen Angebots bzw. die Summe der Kosten mehrerer in
einer Sitzung aufeinanderfolgend zugegriffener, auch unterschiedlich teurer Angebote
übersteigt, ein neuer Gutschein-Datensatz an den Benutzer übertragen wird. Der Wert des
neuen Gutscheins entspricht dann dem Wert des alten Gutscheins abzüglich der Kosten des
zugegriffenen kostenpflichtigen Angebots. Diese Möglichkeit kann auch für Angebote
angewendet werden, für die entsprechend der Nutzungsdauer, also der Dauer des Zugriffs,
bezahlt werden muß. Dabei wird ein Gutschein mit einem ausreichend hohen Wert an den
Anbieter übertragen, und dieser überträgt beim Abschluß des Zugriffs einen neuen Gutschein
mit einem entsprechenden Restwert an den Benutzer.
Das Anfordern eines Gutschein-Datensatzes kann grundsätzlich ebenso wie der Zugriff auf ein
kostenpflichtiges Angebot erfolgen, denn ein Gutschein kann als ein derartiges Angebot
angesehen werden. Dafür wird z. B. beim Benutzer ein Start-Programm vorzugsweise
automatisch gestartet, das in einem beim Zugriff zuerst zum Benutzer übertragenen Start-
Datensatz enthalten sein kann und automatisch installiert wird oder das bereits beim Benutzer
vorhanden ist. Dieses Programm beendet dann die bestehende Verbindung und baut eine
Sonderverbindung über eine entsprechende Nummer auf. Eine derartige Nummer kann
beispielsweise in Deutschland mit den Ziffern 0190 beginnen. Derartige Nummern erzeugen
insbesondere einen schnelleren Gebührentakt, wobei verschiedene dieser Nummern
unterschiedlich schnelle Gebührentakte hervorrufen und diese auch flexibel z. B. vom Anbieter
einstellbar sein können. Der Gutschein muß nicht zwingend vom Anbieter erstellt und
übertragen werden, sondern der Anbieter kann auch bestimmen, daß z. B. ein Dienstleister den
Gutschein erzeugt und an den Benutzer überträgt. Ein solcher Dienstleister kann vorzugsweise
eine Organisation sein, die die Bezahlung von kostenpflichtigen Angeboten organisiert, indem
sie die unter den genannten Nummern entstehenden Gebühren registriert und für die
Durchbelastung an den Benutzer sorgt, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Provider. Der
Dienstleister kann daher auch mit dem Provider identisch sein, muss es aber nicht sein. In
diesem Sinne wurde bisher und wird auch im folgenden der Begriff "Dienstleister" benutzt.
Neuerdings wird auch geplant, die Gespräche bzw. die übertragenen Informationen nach dem
übertragenen Datenvolumen abzurechnen. In diesem Fall wären die besonderen Gebührenein
heiten unterschiedliche Beträge pro Volumeneinheit der Daten. In der folgenden Beschreibung
wird jedoch der Einfachheit halber stets ein schnellerer Gebührentakt angenommen.
Es sei bemerkt, dass die Bezahlung eines Gutscheins auch auf beliebige andere Weise erfolgen
kann, beispielsweise wie bisher bekannte Bezahlungen von kostenpflichtigen Angeboten mittels
Kreditkarten.
Der Zugriff auf ein kostenpflichtiges Angebot über ein automatisch ausgelöstes Start-Programm
und eine Sonderverbindung ist grundsätzlich bereits bekannt, beispielsweise aus dem in den
USA mit "eCharge" bezeichneten Dienst. Dabei werden jedoch keine Gutscheine verwendet.
Das Start-Programm bzw. der Aufbau der Sonderverbindung kann aber auch vom Provider aus
gelöst werden, so daß bei diesem die Gebühreneinheiten für den Gutschein auflaufen. Der
Provider des Benutzers muß dann den Benutzer entsprechend belasten, d. h. außer mit den
normalen zeitabhängigen Gebühren zusätzlich mit den über die Sonderverbindung erzeugten
Gebühreneinheiten. Dies ist möglich, da beim jeweiligen Provider stets bekannt ist, mit welchem
Benutzer er gerade in Verbindung steht. Diesen Service kann er mit jedem seiner Kunden
vereinbaren, wenn dieser mit ihm den Vertrag als Provider abschließt. Es kann jedoch auch
ausreichen, wenn der Provider den Benutzer vor der Umschaltung auf die Sonderverbindung
informiert und um sein Einverständnis bittet. Dadurch wird das Übertragen des Start-Programm
vom Anbieter zum Benutzer überflüssig, es reicht, wenn dessen Provider über dieses Start-
Programm verfügt. Auch Benutzer mit einer Standleitung zu ihrem Provider oder in einem
Intranet können dann diesen Service in Anspruch nehmen.
Normalerweise wird ein Benutzer über seinen eigenen Anschluß an das Datenübertragungsnetz
auf Angebote zugreifen. Es kommt jedoch auch vor, daß ein Benutzer vom Anschluß einer
anderen Person oder auch einer anderen Einrichtung, wie z. B. Kioske oder Cafés, auf ein
kostenpflichtiges Angebot zugreifen möchte, jedoch die Kosten für diesen Zugriff selbst
übernehmen will, indem er dafür einen Gutschein verwendet. In diesem Fall ist es zweckmäßig,
daß der Benutzer bei dem Betreiber des Datenübertragungsnetzes mit einem persönlichen Code,
der seinen eigenen Anschluß identifiziert, registriert ist und daß beim Anfordern eines
Gutscheins durch den Benutzer von einem fremden Anschluß aus der persönliche Code
übertragen wird, wodurch die Gebühreneinheiten dem im persönlichen Code enthaltenen
Anschluß zugeordnet wird. Hierbei ist allerdings die Registrierung des Benutzers notwendig, da
sonst ein Mißbrauch eines solchen Verfahrens zu leicht möglich ist. Auch ist optional eine
zusätzliche Authentifikation des Benutzers anwendbar.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 schematisch ein Datenübertragungsnetz mit angeschlossenen Benutzern und
Anbietern,
Fig. 2 ein Flußdiagramm für den Ablauf der Schritte beim Zugriff auf ein kosten
pflichtiges Angebot,
Fig. 3 ein Beispiel für den Aufbau eines Gutschein-Datensatzes.
Die Fig. 1 zeigt schematisch zwei Benutzer 10 und 12, von denen jeder über ein Datenüber
tragungsnetz 22 mit einem von zwei Anbietern 14 oder 16 verbunden werden kann. Diese
Wählverbindung erfolgt über wenigstens eine Vermittlungsstelle 20. Tatsächlich sind normaler
weise mehr Benutzer und mehr Anbieter vorhanden, und das Datenübertragungsnetz weist
mehrere Vermittlungsstellen auf, was in der Fig. 1 aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch
weggelassen ist.
Das Netzwerk 22 ist über die bzw. eine Vermittlungsstelle 20 auch über eine Verbindung 24 mit
einem Verbindungsrechner 30 gekoppelt, wobei die Verbindung 24 auch als Teil des Datenüber
tragungsnetzes 22 angesehen werden kann. Die Vermittlungsstelle 20 stellt eine Kopplung mit
dem Verbindungsrechner 30 her, wenn beispielsweise von einem Benutzer eine Nummer aus
einer bestimmten Gruppe von Nummern gewählt wird, beispielsweise in Deutschland eine mit
der Ziffernfolge 0190 beginnende Nummer.
Die Verbindung 24 führt ferner auf einen Sicherheits-Server 34, der selbst mit dem Verbin
dungsrechner 30 gekoppelt ist. Es sei bemerkt, daß der Verbindungsrechner und der
Sicherheits-Server gemeinsam durch ein einziges größeres Rechnersystem gebildet sein können.
Der Verbindungsrechner 30 ist andererseits über ein Sonderverbindungsnetz 32 mit den
Anbietern 14 und 16 verbunden. Das Sonderverbindungsnetz 32 kann auch ein Teil des
Datenübertragungsnetzes 22 sein und darin durch bestimmte Nummern aufgebaute
Verbindungen darstellen und ist hier nur der Deutlichkeit halber getrennt dargestellt.
Es sei bemerkt, daß sowohl das Datenübertragungsnetz 22 als auch das Sonderverbindungsnetz
32 sowie die Verbindung 24 bidirektional sind, so daß Daten in beiden Richtungen übertragen
werden können.
Der Vorgang beim Zugriff eines Benutzers auf ein kostenpflichtiges Angebot eines Anbieters
insbesondere mittels eines Gutscheins wird nun nachfolgend zusammen mit dem in Fig. 2
dargestellten Ablaufdiagramms erläutert.
Das Symbol 40 kennzeichnet den Start des Ablaufs, wobei zwischen dem Benutzer und dem
Anbieter eine Verbindung über einen Provider besteht, über die der Benützer auf verschiedene
Angebote, üblicherweise als Seiten dargestellt, zugreifen kann. Dabei findet der Benutzer ein
Angebot des Anbieters, auf das er zugreifen möchte, und er sendet eine entsprechende Anfrage
bzw. Aufforderung an den Anbieter. Dies ist mit dem Block 41 angedeutet.
Daraufhin überträgt der Anbieter einen Informations-Datensatz, aus dem der Benutzer weitere
Einzelheiten des Angebots erkennen kann, insbesondere auch die Kosten für die Benutzung des
Angebots. Dies ist mit dem Block 42 angedeutet.
Der Benutzer ist mit den weiteren Einzelheiten des Angebots und auch mit dessen Kosten ein
verstanden und löst nun den Zugriff aus. Dies ist mit dem Block 43 angedeutet. Dabei gibt der
Benutzer an, ob er das Angebot mit einem Gutschein oder zum Beispiel über einen schnelleren
Gebührentakt bezahlen will, wie mit dem Block 45 angedeutet ist, sofern diese Wahlmöglichkeit
vom Anbieter vorzugsweise im Informations-Datensatz vorgesehen ist.
Es wird nun angenommen, daß der Benutzer mit seinem Zugriff angibt, daß er über einen
Gutschein bezahlen will. Wenn der Benutzer bereits eine Gutschein mit ausreichendem
Guthaben besitzt, wird der Gutschein, d. h. der entsprechende Gutschein-Datensatz, danach zum
Anbieter übertragen, wie mit dem Block 46 angedeutet ist. Die Übertragung des Gutschein-
Datensatzes erfolgt vorzugsweise mit einem Programm, das beim Erwerb des Gutscheins zum
Benutzer übertragen wurde. Sobald dieser Gutschein-Datensatz vom Anbieter bzw. von einem
beauftragten Dienstleister empfangen worden ist, wird er auf Gültigkeit geprüft, was mit dem
Block 47 angedeutet ist. Diese Prüfung erfolgt zweckmässig in Abhängigkeit von der Art des
Gutscheins und wird nachfolgend anhand des in Fig. 3 beispielsweise dargestellten Aufbau eines
Gutschein-Datensatzes erläutert.
Dieser enthält eine Anzahl Abschnitte 71 bis 77, die verschiedene, im wesentlichen festgelegte
Bedeutungen haben. Der Abschnitt 71 kann eine eindeutige Kennzeichnung des Anbieters
enthalten. Der Abschnitt 72 enthält einen Ident-Code, der den Gutschein eindeutig kennzeichnet
und der beim Erwerb des Gutscheins mit erzeugt und zum Benutzer übertragen wird.
Im Abschnitt 73 sind Daten enthalten, die die Art des Gutscheins angeben und die bestimmen,
welche Bedeutung die im Abschnitt 74 enthaltenen Daten haben. Die einfachste Art ist ein
Gutschein ohne Gültigkeitsbeschränkung. In diesem Fall sind die im Abschnitt 74 enthaltenen
Daten ohne Bedeutung bzw. ist dieser Abschnitt nicht vorhanden. Eine andere Art besteht darin,
daß dieser Abschnitt ein Verfalldatum enthält und bis zu diesem Datum beliebig oft benutzt
werden kann, d. h. nach einer Benutzung nicht als verbraucht gekennzeichnet wird. Bei einer
weiteren Art enthält der Abschnitt 74 eine Angabe, wie oft er benutzt werden darf, wobei die
Anzahl bereits erfolgter Benutzungen beim Anbieter und zweckmäßig auch beim Benutzer
registriert wird. Auch eine Kombination der verschiedenen Möglichkeiten kann zweckmäßig
sein, etwa daß der Gutschein innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne oder bis zu einem
bestimmten Datum eine vorgegebene Anzahl Male benutzt werden darf.
Es kann auch ein "Dauergutschein" vorgesehen werden, der nicht verfällt und von dem nicht nur
Teilbeträge abgebucht werden, sondern auf den auch vom Anbieter Beträge im Sinne einer Gut
schrift hinzuaddiert werden können und die ausserdem in einem vom Anbieter im Gutschein
vorgegebenen Dispositionsrahmens einen negativen Saldo haben können. Bei einer Gutschrift
würde dann, analog zum Abbuchen von Teilbeträgen, ein neuer Gutschein für den Benutzer
ausgestellt und der alte Gutschein ungültig werden. Ferner können im Gutschein-Datensatz
Angaben über einen Dispositionsrahmen enthalten sein, so daß der Benutzer einen Gutschein
mit negativem Saldo haben könnte, sofern dieser innerhalb des vom Anbieter vorgegebenen
Dispositionsrahmens liegt. Der Dauergutschein ist einem Anbieter zugeordnet und kann wie ein
Konto behandelt werden. Der Anbieter könnte z. B. Dienstleistungen anbieten, wie sie auch über
normale Girokonten üblich sind, z. B. Überweisungen. Da der Anbieter immer eine Kopie des
Gutscheins und somit ein "Schattenkonto" für den Benutzer führt, kann er für den Benutzer
auch Dienstleistungen ausführen, z. B. die Ausführung von Daueraufträgen, ohne daß der
Benutzer gerade im Zugriff ist. Ein Abgleich des Gutscheins kann bei dem nächsten Zugriff des
Benutzers erfolgen. Ein mögliches Anwendungsgebiet hierfür ist z. B. ein Dauerschein für Lotto.
Periodisch würden die Spielgebühren abgebucht und Gewinne dem Gutschein gutgeschrieben.
Der Abschnitt 75 kann eine Angabe des aktuellen Werts des Gutscheins enthalten, sofern diese
Angabe notwendig ist. Bei einem Gutschein, der zum Beispiel innerhalb einer darauf
angegebenen Zeitspanne beliebig oft benutzt werden darf, braucht eine Wertangabe nicht
vorhanden zu sein.
Im Abschnitt 76 können noch weitere vom Anbieter gewünschte Angaben vorhanden sein,
beispielsweise für statistische oder ähnliche Zwecke, oder dieser Abschnitt kann ganz fehlen.
Der Abschnitt 77 schliesslich enthält einen Prüf-Datensatz, der nach einem geheimen Code aus
zumindest einigen Angaben der vorhergehenden Abschnitte gebildet worden ist. Damit ist es
nicht möglich, dass ein betrügerischer Benutzer die Daten dieser Abschnitte unbemerkt
verändert. Wenn die wesentlichen Angaben des Gutscheins jedoch als vorzugsweise ein
zusammenhängender Datensatz nach einem geheimen Code verschlüsselt zum Benutzer
übertragen werden, muss dieser Abschnitt ebenfalls nicht vorhanden sein.
Die Prüfung des vom Benutzer übertragenen Gutschein-Datensatzes erfolgt zweckmässig bei
der Stelle, die den Gutschein-Datensatz vorher erzeugt hatte, also z. B. beim Anbieter oder bei
einem Dienstleister. Bei der Prüfung eines Gutscheins wird vorzugsweise zunächst dieser
Abschnitt 77 geprüft, ob er den Angaben in den entsprechenden anderen Abschnitten entspricht,
bzw. ein verschlüsselter Gutschein wird entschlüsselt und z. B. auf plausible Angaben geprüft.
Dies ist dadurch möglich, da der geheime Code für diesen Prüf-Datensatz bzw. für die
Verschlüsselung bei der ausstellenden Stelle bekannt ist. Danach wird der Abschnitt 71 geprüft,
ob dieser Gutschein für den Anbieter, für den der Benutzer den Gutschein verwendet, geeignet
bzw. vorgesehen ist. Der Anbieter kann auch ein Betreiber eines anderen Zahlungssystems sein.
In diesem Fall würde der Gutschein beispielsweise vom Provider oder einem Dienstleister
ausgestellt werden, und die vom Benutzer für diesen Gutschein zu tragenden Kosten würden
vom Aussteller des Gutscheins an den Betreiber des anderen Zahlungssystems überwiesen werden.
Als nächstes wird der Ident-Code im Abschnitt 72 aus folgenden Gründen geprüft. Bei der
Verwendung eines Gutscheins sollte dieser automatisch beim Benutzer als verbraucht gelöscht
werden. Um ein vorhergehendes unberechtigtes Duplizieren durch einen betrügerischen
Benutzer zu verhindern, muß für jeden Gutschein ein ihn identifizierender Datensatz bei der
ausstellenden Stelle oder einem Dienstleister gespeichert werden, also dieser Datensatz selbst
oder ein Teil davon oder ein aus diesem Datensatz abgeleiteter Datensatz. Wenn dieser
Gutschein, d. h. der Gutschein-Datensatz, bei Zugriff auf ein kostenpflichtiges Angebot
übertragen wird, wird er beim Aussteller des Gutscheins bzw. beim angedeuteten Dienstleister
geprüft, ob er bereits schon einmal benutzt worden ist, also verbraucht ist. Wenn dies der Fall
ist, wird die Übertragung des kostenpflichtigen Angebots verweigert.
Nun wird der Abschnitt 73 und ggf. der Abschnitt 74 geprüft, ob der Gutschein nach den darin
enthaltenen Angaben noch verwendbar ist, also ob nicht z. B. bereits das Gültigkeitsdatum
überschritten ist oder die Anzahl Male bereits erfüllt sind, sofern im letzteren Fall der Gutschein
nicht bereits beim Benutzer bei der letztmaligen Benutzung gelöscht wurde.
Schliesslich wird der Abschnitt 75 geprüft, ob der darin angegebene Geldwert für den Zugriff
auf das gewünschte Angebot ausreichend ist, sofern die Wertangabe für das betreffende
Angebot erforderlich ist. Es ist auch möglich, daß der übertragene gültige Gutschein einen Wert
hat, der die Kosten des Angebots übersteigt, für das er übertragen wurde. In diesem Falle wird
mit der Übertragung des Angebots ein neuer Gutschein übertragen, dessen Wert entsprechend
den Kosten des Angebots verringert ist. Diese Übertragung des Angebots geschieht nach
erfolgreicher Prüfung des Gutscheins, wie mit dem Block 48 angedeutet ist.
Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Benutzer bereits eine Gutschein hat, mit dem er auf
das gewünschte Angebot zugreifen will. Der Erwerb eines Gutscheins erfolgt grundsätzlich auf
gleiche Weise wie ein Zugriff auf ein anderes kostenpflichtiges Angebot. Dazu geht der
Benutzer auf folgende Weise vor. Zunächst wählt er entsprechend Block 41 aus den Angeboten
des betreffenden Anbieters das Angebot "Gutschein", wodurch wieder, wie vorher beschrieben,
entsprechend Block 42 der Anbieter einen Informations-Datensatz überträgt, aus dem der
Benutzer weitere Einzelheiten dieses Angebots erkennen kann, insbesondere welche Art von
Gutschein aus einer vom Anbieter vorgegebenen Menge verschiedener Arten er erwerben
möchte, um das eigentlich gewünschte Angebot zu bezahlen. Die Art eines Gutscheins kann
beispielsweise ein wählbarer Wert, ein Datum für die Gültigkeitsdauer, eine vorgegebene
Anzahl Male der Benutzung oder Kombinationen davon sein. Wenn der Benutzer sich für eine
dieser vorgegebenen Arten von Gutscheinen entschieden hat, wird nach Auslösen des Zugriffs
gemäß dem Block 43 die Abfrage in Block 45 übersprungen, da diese hier beim Anfordern eines
Gutscheins keinen Sinn hat, und es wird gleich gemäss Block 50 ein Start-Datensatz übertragen,
der nähere Angaben über den Gutschein enthält, beispielsweise auch eine Angabe für die Wahl
des Wertes des Gutscheins. Dieser Start-Datensatz enthält im wesentlichen ein Start-Programm,
sofern dieses nicht bereits z. B. beim Benutzer vorhanden ist, sowie ggf. einen Zugangsberechti
gungs-Code, nachfolgend auch Zugangscode genannt. Dieser dient zur Sicherstellung, daß der
Benutzer nur mit dem entsprechenden Gebührentakt den gewünschten Gutschein eines
Anbieters erhalten kann, und ist vorher, beispielsweise bei der Einrichtung des Angebots für den
Gutschein durch den Anbieter, vom Sicherheits-Server 34 anhand einer Kennung für den betref
fenden Anbieter sowie einer besonderen Wählnummer gebildet. Der Zugangscode kann jedoch
auch vom Anbieter erzeugt werden, wenn er es wünscht, und wird dann auch an den
Sicherheits-Server übertragen.
Alle bisherigen Übertragungen sind über das Datenübertragungsnetz 22 und die darin enthaltene
Verbindungsstelle bzw. Verbindungsstellen durchgeführt. Das Start-Programm wird nun beim
Benutzer ggf. nach vorheriger Installation aus dem Start-Datensatz gestartet, beispielsweise
automatisch ohne Mitwirkung des Benutzers, und bewirkt, daß die bestehende Verbindung zum
Anbieter über das Datenübertragungsnetz 22 beendet wird. Ebenso automatisch wird anschlie
ßend über die besondere Wählnummer aus einer besonderen Gruppe von Nummern eine neue
Verbindung aufgebaut, die hier mit Sonderverbindung bezeichnet ist und die von der Vermitt
lungsstelle 20 über die Verbindung 24 und den Verbindungsrechner 30 über das Verbindungs
netz 32 zum Anbieter 16 hergestellt wird. Dies ist mit dem Block 51 angedeutet. Wird der
Gutschein jedoch von einem beauftragten Dienstleister ausgestellt, der vorzugsweise an den
Verbindungsrechner 30 angeschlossen ist oder diesen betreibt, braucht die Sonderverbindung
nicht über das Verbindungsnetz 32 bis zum Anbieter hergestellt zu werden.
Beim Aufbau dieser Sonderverbindung wird ggf. der Zugangscode vom Benutzer übertragen,
und der Sicherheits-Server 34 prüft, ob es sich um einen richtigen Zugangscode handelt. Dieser
ist zweckmäßig nach einem geheimen Verfahren bzw. mit einem geheimen Schlüssel
verschlüsselt, so daß er vom Benutzer praktisch nicht mißbräuchlich verändert werden kann.
Die Verbindung über das Verbindungsnetz 32 zum Anbieter 16 wird daher erst hergestellt,
wenn der Sicherheits-Server die Prüfung erfolgreich beendet hat, was an den
Verbindungsrechner 30 gemeldet wird. Dieses Prüfen des Zugangscodes ist mit dem Block 52
angedeutet. Außerdem kann beim Aufbau der Sonderverbindung zusätzlich eine
Authentifikation zwischen Anbieter und Sicherheits-Server 34 bzw. Verbindungsrechner 30
durchgeführt werden. Damit kann insbesondere verhindert werden, daß ein Benutzer
mißbräuchlich direkt die normalerweise geschützte Nummer der Verbindung zwischen
Verbindungsrechner und Anbieter unter Umgehung des Verbindungsrechners wählt.
Nach dem Aufbau der Sonderverbindung zum Anbieter über das Verbindungsnetz 32 wird nun
vom Anbieter der Gutschein-Datensatz zum Benutzer übertragen. Während dieser Übertragung
wird von dem Betreiber des Datenübertragungsnetzes 22 und der Vermittlungsstellen 20 ein
schnellerer Gebührentakt erzeugt, und zwar aufgrund der entsprechenden besonderen Wähl
nummer, über die die Sonderverbindung über den Verbindungsrechner 30 aufgebaut wurde.
Diese besondere Wählnummer bestimmt vorzugsweise auch die Taktrate des schnelleren
Gebührentaktes. Dieser schnellere Gebührentakt wird einerseits auf dem Gebührenkonto des
Benutzers in üblicher Weise gezählt und andererseits vorzugsweise im Sicherheits-Server einem
Guthabenkonto des betreffenden Anbieters zugeführt. Dies ist durch den Block 53 angedeutet.
Außerdem können weitere bei diesem Vorgang relevante Daten gespeichert werden, um
eventuelle Reklamationen verfolgen zu können.
Sobald die Übertragung des Gutscheins beendet ist, wird durch das Start-Programm z. B. beim
Benutzer, das die Sonderverbindung aufgebaut hat, diese auch wieder beendet, so daß kein
schnellerer Gebührentakt mehr erzeugt wird. Dies wird durch den Block 54 angedeutet. Danach
kann, wenn der Benutzer diesen Wunsch beispielsweise vorher angegeben hat, die ursprüngliche
Verbindung automatisch wieder aufgebaut werden, wie mit dem Block 55 angedeutet ist.
Danach geht der Ablauf auf das Endesymbol 60, womit angegeben wird, daß der weitere Ablauf
in üblicher Weise erfolgt, wobei der Benutzer auf das ursprüngliche Angebot des Anbieters
mittels des vorher erworbenen Gutscheins zugreift oder seine Sitzung beendet.
Claims (12)
1. Verfahren zum Bezahlen von Angeboten in einem Datenübertragungsnetz, an das mehrere
Benutzer und mehrere Anbieter angeschlossen sind, von denen die Anbieter verschiedene
kostenpflichtige Angebote bereitstellen, auf die ein Benutzer nach Übertragung eines
einen Geldwert darstellenden Gutschein-Datensatzes Zugriff hat, wobei der Benutzer vorher
den Gutschein-Datensatz angefordert und erhalten hat und die Kosten für den Gutschein-
Datensatz erfasst und dem Benutzer in Rechnung gestellt werden,
dadurch gekennzeichnet, dass der Gutschein-Datensatz mit Gültigkeits-Daten versehen ist, die
die Gültigkeit des Gutscheins bestimmen und mit diesen untrennbar verbunden sind, und
dass die Gültigkeit des Gutschein-Datensatzes vor Freigabe des Angebots an den Benutzer
geprüft wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gültigkeits-Daten mit
wenigstens Teilen aus dem Gutschein-Datensatz als ein zusammenhängender Datensatz nach
einem geheimen Code verschlüsselt und/oder um einen durch einen solchen Code erzeugten
Prüf-Datensatz ergänzt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass den Gutschein-Datensatz
eindeutig identifizierende Daten an einer vom Benutzer unabhängigen Stelle gespeichert werden
und jeder vom Benutzer für einen Zugriff übertragener Gutschein-Datensatz mit diesen
gespeicherten Daten verglichen wird und die gespeicherten Daten nach Verbrauch des
Gutscheins entsprechend gekennzeichnet oder gelöscht werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gutschein-
Datensatz eine Angabe für ein Gültigkeitsdatum enthält, nach dem er bei Überprüfung als
ungültig festgestellt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gutschein-
Datensatz eine Angabe für eine Anzahl Male enthält und nach einer Benutzung dieser Anzahl
Maie bei Überprüfung als ungültig festgestellt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gültigkeit des
Gutschein-Datensatzes durch Erhöhung des Werts mittels Gutschrift durch den Anbieter
erweitert wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gültigkeit des
Gutschein-Datensatzes durch einen negativen Wert beschränkt ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass nach
Übertragung eines Gutschein-Datensatzes vom Benutzer mit einem Geldwert, der die Kosten
des zugegriffenen Angebots übersteigt, ein neuer Gutschein-Datensatz an den Benutzer
übertragen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beim Anfordern eines Gutschein-
Datensatzes ein Startprogramm vorzugsweise automatisch gestartet wird, das die Verbindung
vom Benutzer zu der den Gutschein-Datensatz ausgebenden Stelle auf eine Sonderverbindung
umschaltet, über die besondere Gebühreneinheiten für den Benutzer erzeugt werden, die
gespeichert werden und als Grundlage für eine Gutschrift des Anbieters dienen.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bezahlung des Gutschein-
Datensatzes auf herkömmliche Weise, insbesondere über Kredit-/Debitkarten, vorbezahlte
Karten (z. B. elektronische Geldbörsen) oder Lastschrift-/Einzugsverfahren, erfolgt.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Benutzer bei dem
Betreiber des Datenübertragungsnetzes mit einem persönlichen Code, der seinen eigenen
Anschluß identifiziert, registriert ist und daß bei Zugriff auf ein kostenpflichtiges Angebot durch
den Benutzer von einem fremden Anschluß aus der persönliche Code übertragen wird, wodurch
beim Übertragen eines Gutschein-Datensatzes zum Benutzer entstehende Gebühreneinheiten
dem im persönlichen Code enthaltenen Anschluß zugeordnet werden.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gutschein durch eine den
Zugang zu den Anbietern steuernde Stelle ausgegeben und/oder überprüft wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10002881A DE10002881A1 (de) | 1999-01-15 | 2000-01-10 | Verfahren zum Bezahlen von Angeboten in einem Datenübertragungsnetz |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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| DE10002881A DE10002881A1 (de) | 1999-01-15 | 2000-01-10 | Verfahren zum Bezahlen von Angeboten in einem Datenübertragungsnetz |
Publications (1)
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Family
ID=7895303
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|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|
| DE10080076T Expired - Fee Related DE10080076D2 (de) | 1999-01-15 | 2000-01-10 | Verfahren zum Bezahlen von Angeboten in einem Datenübertragungsnetz |
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10100609A1 (de) * | 2001-01-09 | 2002-07-11 | Siemens Ag | Verfahren zum Vergebühren bei der Datenübertragung, zugehörige Einheiten, Zugehöriges Programm und elektronischer Gutschein |
| DE10246123A1 (de) * | 2002-10-01 | 2004-04-15 | T-Mobile Deutschland Gmbh | Verfahren zum Wertausgleich von über das Internet in Anspruch genommenen Leistungen und/oder Diensten zwischen einem Anbieter und einem Nutzer |
| DE10261235B3 (de) * | 2002-12-20 | 2004-06-17 | Arvato Systems Gmbh | Gutscheinsortiment und Verfahren für ein Gutscheinsystem |
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2000
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- 2000-01-10 AU AU31431/00A patent/AU3143100A/en not_active Withdrawn
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|---|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|
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