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DE10002881A1 - Verfahren zum Bezahlen von Angeboten in einem Datenübertragungsnetz - Google Patents

Verfahren zum Bezahlen von Angeboten in einem Datenübertragungsnetz

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Publication number
DE10002881A1
DE10002881A1 DE10002881A DE10002881A DE10002881A1 DE 10002881 A1 DE10002881 A1 DE 10002881A1 DE 10002881 A DE10002881 A DE 10002881A DE 10002881 A DE10002881 A DE 10002881A DE 10002881 A1 DE10002881 A1 DE 10002881A1
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DE
Germany
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voucher
user
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provider
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE10002881A
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English (en)
Inventor
Herbert Nebel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10002881A priority Critical patent/DE10002881A1/de
Publication of DE10002881A1 publication Critical patent/DE10002881A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q30/00Commerce
    • G06Q30/02Marketing; Price estimation or determination; Fundraising
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Die Bezahlung von kostenpflichtigen Angeboten eines Anbieters in einem Datenübertragungsnetz, vorzugsweise im Internet, kann über besondere Wählnummern oder über einen Gutschein-Datensatz erfolgen, der vorher vom Anbieter des kostenpflichtigen Angebots angefordert und übertragen wird. Um einen solchen Gutschein besonders flexibel verwendbar zu machen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, den Gutschein-Datensatz zusätzlich mit Gültigkeitsangaben zu versehen, die zusammen mit anderen wichtigen Daten des Gutschein-Datensatzes über einen geheimen Code gesichert werden. Die Gültigkeitsangaben können ein Datum sein, bis zu dem der Gutschein verwendet werden kann, oder eine Anzahl Male angeben, wie oft der Gutschein verwendet werden kann. Es sind weitere Kriterien und auch Kombinationen davon möglich.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bezahlen von Angeboten in einem Datenübertragungs­ netz, an das mehrere Benutzer und mehrere Anbieter angeschlossen sind, von denen die Anbieter verschiedene kostenpflichtige Angebote bereitstellen, auf die ein Benutzer nach Übertragung eines einen Geldwert darstellenden Gutschein-Datensatzes Zugriff hat, wobei der Benutzer vorher über eine besondere Verbindung den Gutschein-Datensatz angefordert und erhalten hat und über die besondere Verbindung die Kosten für den Gutschein-Datensatz erfasst und dem Benutzer in Rechnung gestellt werden.
Ein derartiges Verfahren ist aus der CA-Patentanmeldung 2 195 968 bekannt. Dieses bekannte Verfahren ermöglicht es, kostenpflichtige Angebote über eine bestimmte Gruppe von Wähl­ nummern zugreifbar zu machen, über die die Kosten entsprechend dem Angebot erfassbar sind. Die Verbindung zu Anbietern wird durch Organisationen, allgemein unter der Bezeichnung "Provider" bekannt, für bei ihnen registrierte Benutzer hergestellt, wobei ein Datenübertra­ gungsnetz verwendet wird, dessen Betreiber den Benutzer direkt für die Benutzung des Netzes mit Kosten belastet. Der Benutzer, der auf ein kostenpflichtiges Angebot zugreift, wird also bezüglich der Kosten in grundsätzlich gleicher Weise belastet wie bei der Benutzung des Daten­ übertragungsnetzes für kostenfreie Angebote, jedoch zusätzlich mit den über die bestimmten Wählnummern erfassten Kosten mit einem höheren Geldbetrag. Dem Anbieter wird zumindest ein Teil der über die bestimmten Wählnummern eingenommenen Geldbeträge gutgeschrieben, so daß der Anbieter auf diese Weise für die Inanspruchnahme seines kostenpflichtigen Angebots bezahlt wird.
Anstelle der Bezahlung direkt über die bestimmten Wählnummern wird bei dem bekannten Verfahren auch die Möglichkeit angegeben, ein kostenpflichtiges Angebot durch einen Wertzeichen-Datensatz zu bezahlen, der von dem Benutzer vorher beantragt und zu ihm übertragen wird. Dieser Wertzeichen-Datensatz, nachfolgend auch Gutschein-Datensatz oder vereinfacht Gutschein genannt, entspricht selbst einem kostenpflichtigen Angebot, da seine Übermittlung zum Benutzer ebenfalls über Wählnummern erfolgt, über die besondere Kosten erfassbar sind, in diesem Fall die Kosten des Gutscheins. Ein Gutschein kann dabei auch nur teilweise verbraucht werden, so dass mit einem Gutschein entsprechenden Werts nacheinander auf Angebote desselben Anbieters zugegriffen werden kann.
Einen solchen Gutschein eines Anbieters kann der Benutzer für unbegrenzte Zeit für alle Angebote dieses Anbieters benutzen. Dies ist für den Anbieter jedoch nicht immer befriedigend. So kann es für den Anbieter aus Gründen der internen Abrechnung günstig sein, dass ein Gutschein nur eine begrenzte Zeit verwendet werden kann. Dies ist beispielsweise zweckmäßig, wenn das Angebot die aktuelle Ausgabe einer Zeitschrift ist. Es ist auch möglich, daß der Gutschein-Datensatz eine bestimmte Anzahl Male benutzbar sein soll. Dies ist unter anderem für den gleichen Anwendungsfall sinnvoll. Dies ist bei dem bekannten Verfahren nicht vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, mit dem es möglich ist, die Gültigkeit des Gutscheins zu beschränken.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Gutschein-Datensatz mit Daten versehen ist, die seine Gültigkeit bestimmen und die mit den übrigen Daten untrennbar verbunden sind, und dass die Gültigkeit des Gutschein-Datensatzes vor Freigabe des Angebots an den Benutzer geprüft wird.
Auf diese Weise kann der Anbieter die Gültigkeit des Gutscheins beschränken, ohne dass der Benutzer diese Beschränkung aufheben oder ändern kann. Die untrennbare Verbindung der die Gültigkeit bestimmenden Daten kann insbesondere dadurch erfolgen, dass diese Daten mit den übrigen Daten des Gutscheins, die unter anderem den Wert des Gutscheins angeben und ferner den Gutschein individuell kennzeichnen, als ein zusammenhängender Datensatz nach einem geheimen, insbesondere nur dem Anbieter oder einem Dienstleister bekannten Code verschlüsselt und/oder um einen durch einen solchen Code erzeugten Prüf-Datensatz ergänzt werden. Die Verschlüsselung bzw. ein solcher Prüf-Datensatz wird dann bei jeder Benutzung des Gutscheins an einer entsprechenden Stelle, die die Gültigkeit des Gutscheins prüft, zwingend mitgeprüft.
Es ist möglich, daß ein Benutzer einen Gutschein mißbräuchlich kopiert, um diesen mehrfach zu verwenden. Damit dies verhindert wird, ist es zweckmäßig, daß den Gutschein-Datensatz eindeutig identifizierende Daten an einer vom Benutzer unabhängigen Stelle gespeichert werden und jeder vom Benutzer für einen Zugriff übertragene Gutschein-Datensatz mit diesen gespeicherten Daten verglichen wird und diese gespeicherten Daten nach Verbrauch des Gutscheins entsprechend gekennzeichnet oder gelöscht werden. Die identifizierenden Daten können im einfachsten Fall Teile des Datensatzes selbst sein. Dies erfordert zwar einen gewissen Verwaltungsaufwand beim Anbieter oder einem Dienstleister, der jedoch unvermeidbar ist, wenn ein Mißbrauch mit Gutscheinen verhindert werden soll.
Ein Gutschein-Datensatz kann verschiedene Angaben über seine Gültigkeit enthalten. So ist es möglich, daß der Gutschein-Datensatz eine Angabe für ein Datum enthält, nach dem er bei Überprüfung als ungültig festgestellt wird. Dies ist beispielsweise zweckmäßig, wenn das Angebot die aktuelle Ausgabe einer Zeitschrift ist, wobei das im Gutschein-Datensatz enthaltene Datum dasjenige der nächsten Ausgabe dieser Zeitschrift sein könnte. Es ist auch möglich, daß der Gutschein-Datensatz eine Angabe für eine Anzahl Male enthält und nach einer Benutzung dieser Anzahl Male bei Überprüfung als ungültig festgestellt wird. Dies ist unter anderem für den gleichen Anwendungsfall sinnvoll. Auch können mehrere solcher Angaben gleichzeitig im Gutschein-Datensatz vorhanden sein, die dann kombiniert wirksam sind. Beispielsweise wird ein Gutschein-Datensatz mit höherem Wert mit einem Datum versehen, nach dem er nicht mehr gültig ist, auch wenn er noch nicht vollständig verbraucht ist. Andere Kombinationen sind ebenfalls sinnvoll. Beispielsweise kann eine Art von Gutschein zweckmäßig sein, auf den vom Anbieter Beträge gutgeschrieben werden können und der vorzugsweise keine Datumsangabe für eine Gültigkeitsdauer enthält, also einen "Dauergutschein" darstellt. In einem solchen Gutschein kann auch vom Anbieter ein Dispositionsrahmen angegeben werden, wobei dieser Gutschein auch einen negativen Saldo haben kann. Bei Erreichen dieses Saldos wird der Gutschein ungültig, was in diesem Zusammenhang bedeutet, dass er nicht für kostenpflichtige Angebote benutzt werden kann. Der Gutschein kann als solcher aber noch bestehen bleiben und wieder gültig werden, wenn insbesondere ein Geldbetrag darauf gutgeschrieben wird, während andere Arten von Gutscheinen, die endgültig verbraucht sind, zweckmässig beim Benutzer automatisch gelöscht werden sollten.
Bei dem eingangs genannten bekannten Verfahren kann der Gutschein seinen Wert in Form von Bruchteilen enthalten, die bei einem Zugriff auf ein Angebot mit zeitabhängigen Kosten nacheinander verbraucht werden. Hierfür muss der Anbieter nach jeweils einer Zeiteinheit einen weiteren Bruchteil des Gutscheins anfordern bzw. abbuchen. Dies erfordert jedoch einen erhöhten Verarbeitungsaufwand sowohl beim Anbieter als auch beim Benutzer, insbesondere wenn die Bruchteile sehr klein sind, um eine genaue Bezahlung von Angeboten mit wesentlich unterschiedlichen Kosten zu ermöglichen. Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist es daher zweckmässig, dass nach Übertragung eines Gutschein-Datensatzes vom Benutzer mit einem Geldwert, der die Kosten des zugegriffenen Angebots bzw. die Summe der Kosten mehrerer in einer Sitzung aufeinanderfolgend zugegriffener, auch unterschiedlich teurer Angebote übersteigt, ein neuer Gutschein-Datensatz an den Benutzer übertragen wird. Der Wert des neuen Gutscheins entspricht dann dem Wert des alten Gutscheins abzüglich der Kosten des zugegriffenen kostenpflichtigen Angebots. Diese Möglichkeit kann auch für Angebote angewendet werden, für die entsprechend der Nutzungsdauer, also der Dauer des Zugriffs, bezahlt werden muß. Dabei wird ein Gutschein mit einem ausreichend hohen Wert an den Anbieter übertragen, und dieser überträgt beim Abschluß des Zugriffs einen neuen Gutschein mit einem entsprechenden Restwert an den Benutzer.
Das Anfordern eines Gutschein-Datensatzes kann grundsätzlich ebenso wie der Zugriff auf ein kostenpflichtiges Angebot erfolgen, denn ein Gutschein kann als ein derartiges Angebot angesehen werden. Dafür wird z. B. beim Benutzer ein Start-Programm vorzugsweise automatisch gestartet, das in einem beim Zugriff zuerst zum Benutzer übertragenen Start- Datensatz enthalten sein kann und automatisch installiert wird oder das bereits beim Benutzer vorhanden ist. Dieses Programm beendet dann die bestehende Verbindung und baut eine Sonderverbindung über eine entsprechende Nummer auf. Eine derartige Nummer kann beispielsweise in Deutschland mit den Ziffern 0190 beginnen. Derartige Nummern erzeugen insbesondere einen schnelleren Gebührentakt, wobei verschiedene dieser Nummern unterschiedlich schnelle Gebührentakte hervorrufen und diese auch flexibel z. B. vom Anbieter einstellbar sein können. Der Gutschein muß nicht zwingend vom Anbieter erstellt und übertragen werden, sondern der Anbieter kann auch bestimmen, daß z. B. ein Dienstleister den Gutschein erzeugt und an den Benutzer überträgt. Ein solcher Dienstleister kann vorzugsweise eine Organisation sein, die die Bezahlung von kostenpflichtigen Angeboten organisiert, indem sie die unter den genannten Nummern entstehenden Gebühren registriert und für die Durchbelastung an den Benutzer sorgt, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Provider. Der Dienstleister kann daher auch mit dem Provider identisch sein, muss es aber nicht sein. In diesem Sinne wurde bisher und wird auch im folgenden der Begriff "Dienstleister" benutzt.
Neuerdings wird auch geplant, die Gespräche bzw. die übertragenen Informationen nach dem übertragenen Datenvolumen abzurechnen. In diesem Fall wären die besonderen Gebührenein­ heiten unterschiedliche Beträge pro Volumeneinheit der Daten. In der folgenden Beschreibung wird jedoch der Einfachheit halber stets ein schnellerer Gebührentakt angenommen.
Es sei bemerkt, dass die Bezahlung eines Gutscheins auch auf beliebige andere Weise erfolgen kann, beispielsweise wie bisher bekannte Bezahlungen von kostenpflichtigen Angeboten mittels Kreditkarten.
Der Zugriff auf ein kostenpflichtiges Angebot über ein automatisch ausgelöstes Start-Programm und eine Sonderverbindung ist grundsätzlich bereits bekannt, beispielsweise aus dem in den USA mit "eCharge" bezeichneten Dienst. Dabei werden jedoch keine Gutscheine verwendet.
Das Start-Programm bzw. der Aufbau der Sonderverbindung kann aber auch vom Provider aus­ gelöst werden, so daß bei diesem die Gebühreneinheiten für den Gutschein auflaufen. Der Provider des Benutzers muß dann den Benutzer entsprechend belasten, d. h. außer mit den normalen zeitabhängigen Gebühren zusätzlich mit den über die Sonderverbindung erzeugten Gebühreneinheiten. Dies ist möglich, da beim jeweiligen Provider stets bekannt ist, mit welchem Benutzer er gerade in Verbindung steht. Diesen Service kann er mit jedem seiner Kunden vereinbaren, wenn dieser mit ihm den Vertrag als Provider abschließt. Es kann jedoch auch ausreichen, wenn der Provider den Benutzer vor der Umschaltung auf die Sonderverbindung informiert und um sein Einverständnis bittet. Dadurch wird das Übertragen des Start-Programm vom Anbieter zum Benutzer überflüssig, es reicht, wenn dessen Provider über dieses Start- Programm verfügt. Auch Benutzer mit einer Standleitung zu ihrem Provider oder in einem Intranet können dann diesen Service in Anspruch nehmen.
Normalerweise wird ein Benutzer über seinen eigenen Anschluß an das Datenübertragungsnetz auf Angebote zugreifen. Es kommt jedoch auch vor, daß ein Benutzer vom Anschluß einer anderen Person oder auch einer anderen Einrichtung, wie z. B. Kioske oder Cafés, auf ein kostenpflichtiges Angebot zugreifen möchte, jedoch die Kosten für diesen Zugriff selbst übernehmen will, indem er dafür einen Gutschein verwendet. In diesem Fall ist es zweckmäßig, daß der Benutzer bei dem Betreiber des Datenübertragungsnetzes mit einem persönlichen Code, der seinen eigenen Anschluß identifiziert, registriert ist und daß beim Anfordern eines Gutscheins durch den Benutzer von einem fremden Anschluß aus der persönliche Code übertragen wird, wodurch die Gebühreneinheiten dem im persönlichen Code enthaltenen Anschluß zugeordnet wird. Hierbei ist allerdings die Registrierung des Benutzers notwendig, da sonst ein Mißbrauch eines solchen Verfahrens zu leicht möglich ist. Auch ist optional eine zusätzliche Authentifikation des Benutzers anwendbar.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 schematisch ein Datenübertragungsnetz mit angeschlossenen Benutzern und Anbietern,
Fig. 2 ein Flußdiagramm für den Ablauf der Schritte beim Zugriff auf ein kosten­ pflichtiges Angebot,
Fig. 3 ein Beispiel für den Aufbau eines Gutschein-Datensatzes.
Die Fig. 1 zeigt schematisch zwei Benutzer 10 und 12, von denen jeder über ein Datenüber­ tragungsnetz 22 mit einem von zwei Anbietern 14 oder 16 verbunden werden kann. Diese Wählverbindung erfolgt über wenigstens eine Vermittlungsstelle 20. Tatsächlich sind normaler­ weise mehr Benutzer und mehr Anbieter vorhanden, und das Datenübertragungsnetz weist mehrere Vermittlungsstellen auf, was in der Fig. 1 aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch weggelassen ist.
Das Netzwerk 22 ist über die bzw. eine Vermittlungsstelle 20 auch über eine Verbindung 24 mit einem Verbindungsrechner 30 gekoppelt, wobei die Verbindung 24 auch als Teil des Datenüber­ tragungsnetzes 22 angesehen werden kann. Die Vermittlungsstelle 20 stellt eine Kopplung mit dem Verbindungsrechner 30 her, wenn beispielsweise von einem Benutzer eine Nummer aus einer bestimmten Gruppe von Nummern gewählt wird, beispielsweise in Deutschland eine mit der Ziffernfolge 0190 beginnende Nummer.
Die Verbindung 24 führt ferner auf einen Sicherheits-Server 34, der selbst mit dem Verbin­ dungsrechner 30 gekoppelt ist. Es sei bemerkt, daß der Verbindungsrechner und der Sicherheits-Server gemeinsam durch ein einziges größeres Rechnersystem gebildet sein können.
Der Verbindungsrechner 30 ist andererseits über ein Sonderverbindungsnetz 32 mit den Anbietern 14 und 16 verbunden. Das Sonderverbindungsnetz 32 kann auch ein Teil des Datenübertragungsnetzes 22 sein und darin durch bestimmte Nummern aufgebaute Verbindungen darstellen und ist hier nur der Deutlichkeit halber getrennt dargestellt.
Es sei bemerkt, daß sowohl das Datenübertragungsnetz 22 als auch das Sonderverbindungsnetz 32 sowie die Verbindung 24 bidirektional sind, so daß Daten in beiden Richtungen übertragen werden können.
Der Vorgang beim Zugriff eines Benutzers auf ein kostenpflichtiges Angebot eines Anbieters insbesondere mittels eines Gutscheins wird nun nachfolgend zusammen mit dem in Fig. 2 dargestellten Ablaufdiagramms erläutert.
Das Symbol 40 kennzeichnet den Start des Ablaufs, wobei zwischen dem Benutzer und dem Anbieter eine Verbindung über einen Provider besteht, über die der Benützer auf verschiedene Angebote, üblicherweise als Seiten dargestellt, zugreifen kann. Dabei findet der Benutzer ein Angebot des Anbieters, auf das er zugreifen möchte, und er sendet eine entsprechende Anfrage bzw. Aufforderung an den Anbieter. Dies ist mit dem Block 41 angedeutet.
Daraufhin überträgt der Anbieter einen Informations-Datensatz, aus dem der Benutzer weitere Einzelheiten des Angebots erkennen kann, insbesondere auch die Kosten für die Benutzung des Angebots. Dies ist mit dem Block 42 angedeutet.
Der Benutzer ist mit den weiteren Einzelheiten des Angebots und auch mit dessen Kosten ein­ verstanden und löst nun den Zugriff aus. Dies ist mit dem Block 43 angedeutet. Dabei gibt der Benutzer an, ob er das Angebot mit einem Gutschein oder zum Beispiel über einen schnelleren Gebührentakt bezahlen will, wie mit dem Block 45 angedeutet ist, sofern diese Wahlmöglichkeit vom Anbieter vorzugsweise im Informations-Datensatz vorgesehen ist.
Es wird nun angenommen, daß der Benutzer mit seinem Zugriff angibt, daß er über einen Gutschein bezahlen will. Wenn der Benutzer bereits eine Gutschein mit ausreichendem Guthaben besitzt, wird der Gutschein, d. h. der entsprechende Gutschein-Datensatz, danach zum Anbieter übertragen, wie mit dem Block 46 angedeutet ist. Die Übertragung des Gutschein- Datensatzes erfolgt vorzugsweise mit einem Programm, das beim Erwerb des Gutscheins zum Benutzer übertragen wurde. Sobald dieser Gutschein-Datensatz vom Anbieter bzw. von einem beauftragten Dienstleister empfangen worden ist, wird er auf Gültigkeit geprüft, was mit dem Block 47 angedeutet ist. Diese Prüfung erfolgt zweckmässig in Abhängigkeit von der Art des Gutscheins und wird nachfolgend anhand des in Fig. 3 beispielsweise dargestellten Aufbau eines Gutschein-Datensatzes erläutert.
Dieser enthält eine Anzahl Abschnitte 71 bis 77, die verschiedene, im wesentlichen festgelegte Bedeutungen haben. Der Abschnitt 71 kann eine eindeutige Kennzeichnung des Anbieters enthalten. Der Abschnitt 72 enthält einen Ident-Code, der den Gutschein eindeutig kennzeichnet und der beim Erwerb des Gutscheins mit erzeugt und zum Benutzer übertragen wird.
Im Abschnitt 73 sind Daten enthalten, die die Art des Gutscheins angeben und die bestimmen, welche Bedeutung die im Abschnitt 74 enthaltenen Daten haben. Die einfachste Art ist ein Gutschein ohne Gültigkeitsbeschränkung. In diesem Fall sind die im Abschnitt 74 enthaltenen Daten ohne Bedeutung bzw. ist dieser Abschnitt nicht vorhanden. Eine andere Art besteht darin, daß dieser Abschnitt ein Verfalldatum enthält und bis zu diesem Datum beliebig oft benutzt werden kann, d. h. nach einer Benutzung nicht als verbraucht gekennzeichnet wird. Bei einer weiteren Art enthält der Abschnitt 74 eine Angabe, wie oft er benutzt werden darf, wobei die Anzahl bereits erfolgter Benutzungen beim Anbieter und zweckmäßig auch beim Benutzer registriert wird. Auch eine Kombination der verschiedenen Möglichkeiten kann zweckmäßig sein, etwa daß der Gutschein innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne oder bis zu einem bestimmten Datum eine vorgegebene Anzahl Male benutzt werden darf.
Es kann auch ein "Dauergutschein" vorgesehen werden, der nicht verfällt und von dem nicht nur Teilbeträge abgebucht werden, sondern auf den auch vom Anbieter Beträge im Sinne einer Gut­ schrift hinzuaddiert werden können und die ausserdem in einem vom Anbieter im Gutschein vorgegebenen Dispositionsrahmens einen negativen Saldo haben können. Bei einer Gutschrift würde dann, analog zum Abbuchen von Teilbeträgen, ein neuer Gutschein für den Benutzer ausgestellt und der alte Gutschein ungültig werden. Ferner können im Gutschein-Datensatz Angaben über einen Dispositionsrahmen enthalten sein, so daß der Benutzer einen Gutschein mit negativem Saldo haben könnte, sofern dieser innerhalb des vom Anbieter vorgegebenen Dispositionsrahmens liegt. Der Dauergutschein ist einem Anbieter zugeordnet und kann wie ein Konto behandelt werden. Der Anbieter könnte z. B. Dienstleistungen anbieten, wie sie auch über normale Girokonten üblich sind, z. B. Überweisungen. Da der Anbieter immer eine Kopie des Gutscheins und somit ein "Schattenkonto" für den Benutzer führt, kann er für den Benutzer auch Dienstleistungen ausführen, z. B. die Ausführung von Daueraufträgen, ohne daß der Benutzer gerade im Zugriff ist. Ein Abgleich des Gutscheins kann bei dem nächsten Zugriff des Benutzers erfolgen. Ein mögliches Anwendungsgebiet hierfür ist z. B. ein Dauerschein für Lotto. Periodisch würden die Spielgebühren abgebucht und Gewinne dem Gutschein gutgeschrieben.
Der Abschnitt 75 kann eine Angabe des aktuellen Werts des Gutscheins enthalten, sofern diese Angabe notwendig ist. Bei einem Gutschein, der zum Beispiel innerhalb einer darauf angegebenen Zeitspanne beliebig oft benutzt werden darf, braucht eine Wertangabe nicht vorhanden zu sein.
Im Abschnitt 76 können noch weitere vom Anbieter gewünschte Angaben vorhanden sein, beispielsweise für statistische oder ähnliche Zwecke, oder dieser Abschnitt kann ganz fehlen.
Der Abschnitt 77 schliesslich enthält einen Prüf-Datensatz, der nach einem geheimen Code aus zumindest einigen Angaben der vorhergehenden Abschnitte gebildet worden ist. Damit ist es nicht möglich, dass ein betrügerischer Benutzer die Daten dieser Abschnitte unbemerkt verändert. Wenn die wesentlichen Angaben des Gutscheins jedoch als vorzugsweise ein zusammenhängender Datensatz nach einem geheimen Code verschlüsselt zum Benutzer übertragen werden, muss dieser Abschnitt ebenfalls nicht vorhanden sein.
Die Prüfung des vom Benutzer übertragenen Gutschein-Datensatzes erfolgt zweckmässig bei der Stelle, die den Gutschein-Datensatz vorher erzeugt hatte, also z. B. beim Anbieter oder bei einem Dienstleister. Bei der Prüfung eines Gutscheins wird vorzugsweise zunächst dieser Abschnitt 77 geprüft, ob er den Angaben in den entsprechenden anderen Abschnitten entspricht, bzw. ein verschlüsselter Gutschein wird entschlüsselt und z. B. auf plausible Angaben geprüft. Dies ist dadurch möglich, da der geheime Code für diesen Prüf-Datensatz bzw. für die Verschlüsselung bei der ausstellenden Stelle bekannt ist. Danach wird der Abschnitt 71 geprüft, ob dieser Gutschein für den Anbieter, für den der Benutzer den Gutschein verwendet, geeignet bzw. vorgesehen ist. Der Anbieter kann auch ein Betreiber eines anderen Zahlungssystems sein. In diesem Fall würde der Gutschein beispielsweise vom Provider oder einem Dienstleister ausgestellt werden, und die vom Benutzer für diesen Gutschein zu tragenden Kosten würden vom Aussteller des Gutscheins an den Betreiber des anderen Zahlungssystems überwiesen werden.
Als nächstes wird der Ident-Code im Abschnitt 72 aus folgenden Gründen geprüft. Bei der Verwendung eines Gutscheins sollte dieser automatisch beim Benutzer als verbraucht gelöscht werden. Um ein vorhergehendes unberechtigtes Duplizieren durch einen betrügerischen Benutzer zu verhindern, muß für jeden Gutschein ein ihn identifizierender Datensatz bei der ausstellenden Stelle oder einem Dienstleister gespeichert werden, also dieser Datensatz selbst oder ein Teil davon oder ein aus diesem Datensatz abgeleiteter Datensatz. Wenn dieser Gutschein, d. h. der Gutschein-Datensatz, bei Zugriff auf ein kostenpflichtiges Angebot übertragen wird, wird er beim Aussteller des Gutscheins bzw. beim angedeuteten Dienstleister geprüft, ob er bereits schon einmal benutzt worden ist, also verbraucht ist. Wenn dies der Fall ist, wird die Übertragung des kostenpflichtigen Angebots verweigert.
Nun wird der Abschnitt 73 und ggf. der Abschnitt 74 geprüft, ob der Gutschein nach den darin enthaltenen Angaben noch verwendbar ist, also ob nicht z. B. bereits das Gültigkeitsdatum überschritten ist oder die Anzahl Male bereits erfüllt sind, sofern im letzteren Fall der Gutschein nicht bereits beim Benutzer bei der letztmaligen Benutzung gelöscht wurde.
Schliesslich wird der Abschnitt 75 geprüft, ob der darin angegebene Geldwert für den Zugriff auf das gewünschte Angebot ausreichend ist, sofern die Wertangabe für das betreffende Angebot erforderlich ist. Es ist auch möglich, daß der übertragene gültige Gutschein einen Wert hat, der die Kosten des Angebots übersteigt, für das er übertragen wurde. In diesem Falle wird mit der Übertragung des Angebots ein neuer Gutschein übertragen, dessen Wert entsprechend den Kosten des Angebots verringert ist. Diese Übertragung des Angebots geschieht nach erfolgreicher Prüfung des Gutscheins, wie mit dem Block 48 angedeutet ist.
Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Benutzer bereits eine Gutschein hat, mit dem er auf das gewünschte Angebot zugreifen will. Der Erwerb eines Gutscheins erfolgt grundsätzlich auf gleiche Weise wie ein Zugriff auf ein anderes kostenpflichtiges Angebot. Dazu geht der Benutzer auf folgende Weise vor. Zunächst wählt er entsprechend Block 41 aus den Angeboten des betreffenden Anbieters das Angebot "Gutschein", wodurch wieder, wie vorher beschrieben, entsprechend Block 42 der Anbieter einen Informations-Datensatz überträgt, aus dem der Benutzer weitere Einzelheiten dieses Angebots erkennen kann, insbesondere welche Art von Gutschein aus einer vom Anbieter vorgegebenen Menge verschiedener Arten er erwerben möchte, um das eigentlich gewünschte Angebot zu bezahlen. Die Art eines Gutscheins kann beispielsweise ein wählbarer Wert, ein Datum für die Gültigkeitsdauer, eine vorgegebene Anzahl Male der Benutzung oder Kombinationen davon sein. Wenn der Benutzer sich für eine dieser vorgegebenen Arten von Gutscheinen entschieden hat, wird nach Auslösen des Zugriffs gemäß dem Block 43 die Abfrage in Block 45 übersprungen, da diese hier beim Anfordern eines Gutscheins keinen Sinn hat, und es wird gleich gemäss Block 50 ein Start-Datensatz übertragen, der nähere Angaben über den Gutschein enthält, beispielsweise auch eine Angabe für die Wahl des Wertes des Gutscheins. Dieser Start-Datensatz enthält im wesentlichen ein Start-Programm, sofern dieses nicht bereits z. B. beim Benutzer vorhanden ist, sowie ggf. einen Zugangsberechti­ gungs-Code, nachfolgend auch Zugangscode genannt. Dieser dient zur Sicherstellung, daß der Benutzer nur mit dem entsprechenden Gebührentakt den gewünschten Gutschein eines Anbieters erhalten kann, und ist vorher, beispielsweise bei der Einrichtung des Angebots für den Gutschein durch den Anbieter, vom Sicherheits-Server 34 anhand einer Kennung für den betref­ fenden Anbieter sowie einer besonderen Wählnummer gebildet. Der Zugangscode kann jedoch auch vom Anbieter erzeugt werden, wenn er es wünscht, und wird dann auch an den Sicherheits-Server übertragen.
Alle bisherigen Übertragungen sind über das Datenübertragungsnetz 22 und die darin enthaltene Verbindungsstelle bzw. Verbindungsstellen durchgeführt. Das Start-Programm wird nun beim Benutzer ggf. nach vorheriger Installation aus dem Start-Datensatz gestartet, beispielsweise automatisch ohne Mitwirkung des Benutzers, und bewirkt, daß die bestehende Verbindung zum Anbieter über das Datenübertragungsnetz 22 beendet wird. Ebenso automatisch wird anschlie­ ßend über die besondere Wählnummer aus einer besonderen Gruppe von Nummern eine neue Verbindung aufgebaut, die hier mit Sonderverbindung bezeichnet ist und die von der Vermitt­ lungsstelle 20 über die Verbindung 24 und den Verbindungsrechner 30 über das Verbindungs­ netz 32 zum Anbieter 16 hergestellt wird. Dies ist mit dem Block 51 angedeutet. Wird der Gutschein jedoch von einem beauftragten Dienstleister ausgestellt, der vorzugsweise an den Verbindungsrechner 30 angeschlossen ist oder diesen betreibt, braucht die Sonderverbindung nicht über das Verbindungsnetz 32 bis zum Anbieter hergestellt zu werden.
Beim Aufbau dieser Sonderverbindung wird ggf. der Zugangscode vom Benutzer übertragen, und der Sicherheits-Server 34 prüft, ob es sich um einen richtigen Zugangscode handelt. Dieser ist zweckmäßig nach einem geheimen Verfahren bzw. mit einem geheimen Schlüssel verschlüsselt, so daß er vom Benutzer praktisch nicht mißbräuchlich verändert werden kann. Die Verbindung über das Verbindungsnetz 32 zum Anbieter 16 wird daher erst hergestellt, wenn der Sicherheits-Server die Prüfung erfolgreich beendet hat, was an den Verbindungsrechner 30 gemeldet wird. Dieses Prüfen des Zugangscodes ist mit dem Block 52 angedeutet. Außerdem kann beim Aufbau der Sonderverbindung zusätzlich eine Authentifikation zwischen Anbieter und Sicherheits-Server 34 bzw. Verbindungsrechner 30 durchgeführt werden. Damit kann insbesondere verhindert werden, daß ein Benutzer mißbräuchlich direkt die normalerweise geschützte Nummer der Verbindung zwischen Verbindungsrechner und Anbieter unter Umgehung des Verbindungsrechners wählt.
Nach dem Aufbau der Sonderverbindung zum Anbieter über das Verbindungsnetz 32 wird nun vom Anbieter der Gutschein-Datensatz zum Benutzer übertragen. Während dieser Übertragung wird von dem Betreiber des Datenübertragungsnetzes 22 und der Vermittlungsstellen 20 ein schnellerer Gebührentakt erzeugt, und zwar aufgrund der entsprechenden besonderen Wähl­ nummer, über die die Sonderverbindung über den Verbindungsrechner 30 aufgebaut wurde. Diese besondere Wählnummer bestimmt vorzugsweise auch die Taktrate des schnelleren Gebührentaktes. Dieser schnellere Gebührentakt wird einerseits auf dem Gebührenkonto des Benutzers in üblicher Weise gezählt und andererseits vorzugsweise im Sicherheits-Server einem Guthabenkonto des betreffenden Anbieters zugeführt. Dies ist durch den Block 53 angedeutet. Außerdem können weitere bei diesem Vorgang relevante Daten gespeichert werden, um eventuelle Reklamationen verfolgen zu können.
Sobald die Übertragung des Gutscheins beendet ist, wird durch das Start-Programm z. B. beim Benutzer, das die Sonderverbindung aufgebaut hat, diese auch wieder beendet, so daß kein schnellerer Gebührentakt mehr erzeugt wird. Dies wird durch den Block 54 angedeutet. Danach kann, wenn der Benutzer diesen Wunsch beispielsweise vorher angegeben hat, die ursprüngliche Verbindung automatisch wieder aufgebaut werden, wie mit dem Block 55 angedeutet ist. Danach geht der Ablauf auf das Endesymbol 60, womit angegeben wird, daß der weitere Ablauf in üblicher Weise erfolgt, wobei der Benutzer auf das ursprüngliche Angebot des Anbieters mittels des vorher erworbenen Gutscheins zugreift oder seine Sitzung beendet.

Claims (12)

1. Verfahren zum Bezahlen von Angeboten in einem Datenübertragungsnetz, an das mehrere Benutzer und mehrere Anbieter angeschlossen sind, von denen die Anbieter verschiedene kostenpflichtige Angebote bereitstellen, auf die ein Benutzer nach Übertragung eines einen Geldwert darstellenden Gutschein-Datensatzes Zugriff hat, wobei der Benutzer vorher den Gutschein-Datensatz angefordert und erhalten hat und die Kosten für den Gutschein- Datensatz erfasst und dem Benutzer in Rechnung gestellt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Gutschein-Datensatz mit Gültigkeits-Daten versehen ist, die die Gültigkeit des Gutscheins bestimmen und mit diesen untrennbar verbunden sind, und dass die Gültigkeit des Gutschein-Datensatzes vor Freigabe des Angebots an den Benutzer geprüft wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gültigkeits-Daten mit wenigstens Teilen aus dem Gutschein-Datensatz als ein zusammenhängender Datensatz nach einem geheimen Code verschlüsselt und/oder um einen durch einen solchen Code erzeugten Prüf-Datensatz ergänzt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass den Gutschein-Datensatz eindeutig identifizierende Daten an einer vom Benutzer unabhängigen Stelle gespeichert werden und jeder vom Benutzer für einen Zugriff übertragener Gutschein-Datensatz mit diesen gespeicherten Daten verglichen wird und die gespeicherten Daten nach Verbrauch des Gutscheins entsprechend gekennzeichnet oder gelöscht werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gutschein- Datensatz eine Angabe für ein Gültigkeitsdatum enthält, nach dem er bei Überprüfung als ungültig festgestellt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gutschein- Datensatz eine Angabe für eine Anzahl Male enthält und nach einer Benutzung dieser Anzahl Maie bei Überprüfung als ungültig festgestellt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gültigkeit des Gutschein-Datensatzes durch Erhöhung des Werts mittels Gutschrift durch den Anbieter erweitert wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gültigkeit des Gutschein-Datensatzes durch einen negativen Wert beschränkt ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass nach Übertragung eines Gutschein-Datensatzes vom Benutzer mit einem Geldwert, der die Kosten des zugegriffenen Angebots übersteigt, ein neuer Gutschein-Datensatz an den Benutzer übertragen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beim Anfordern eines Gutschein- Datensatzes ein Startprogramm vorzugsweise automatisch gestartet wird, das die Verbindung vom Benutzer zu der den Gutschein-Datensatz ausgebenden Stelle auf eine Sonderverbindung umschaltet, über die besondere Gebühreneinheiten für den Benutzer erzeugt werden, die gespeichert werden und als Grundlage für eine Gutschrift des Anbieters dienen.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bezahlung des Gutschein- Datensatzes auf herkömmliche Weise, insbesondere über Kredit-/Debitkarten, vorbezahlte Karten (z. B. elektronische Geldbörsen) oder Lastschrift-/Einzugsverfahren, erfolgt.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Benutzer bei dem Betreiber des Datenübertragungsnetzes mit einem persönlichen Code, der seinen eigenen Anschluß identifiziert, registriert ist und daß bei Zugriff auf ein kostenpflichtiges Angebot durch den Benutzer von einem fremden Anschluß aus der persönliche Code übertragen wird, wodurch beim Übertragen eines Gutschein-Datensatzes zum Benutzer entstehende Gebühreneinheiten dem im persönlichen Code enthaltenen Anschluß zugeordnet werden.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gutschein durch eine den Zugang zu den Anbietern steuernde Stelle ausgegeben und/oder überprüft wird.
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